Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Schwabe, im Kabinett ist die Frage nicht besprochen worden. Wie ich aber soeben schon sagte, haben wir die spanischen Behörden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ein solches Verhalten sehr ungünstige Folgen für den gesamten Reiseverkehr für Spanien haben würde.
Allerdings hat gemäß Art. 5 Abs. 2 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt, das sogenannte Chikagoer Abkommen vom 7. Dezember 1944, dem beide Staaten beigetreten sind, jeder Vertragsstaat das Recht, die ihm wünschenswert erscheinenden Vorschriften, Bedingungen und Beschränkungen dann aufzuerlegen, wenn Luftfahrzeuge außerhalb des planmäßigen internationalen Fluglinienverkehrs zur entgeltlichen Beförderung von Fluggästen, Frachten usw. verwendet werden. Man kann also so verfahren, wie die Spanier das getan haben. Was wir dabei zu beanstanden haben, ist die Art, wie diese Bestimmungen plötzlich und entgegen der bisher von den Spaniern gehandhabten Übung angewandt worden sind. Das hat dazu geführt, daß eben spanische Chartergesellschaften die Möglichkeit erhielten, mehr als bisher Flüge für deutsche Reiseveranstalter mit deutschen Touristen durchzuführen. Das ist ja der Sinn der Angelegenheit. Dagegen wehren wir uns natürlich, wir werden also versuchen, sicherzustellen, daß dieser Versuch, den die Spanier gemacht haben, nicht eine Dauereinrichtung wird.