Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege, anläßlich der 8. Gemeinsamen Verkehrssicherheitskonferenz des Bundes und der Länder am 24. Juni 1965 habe ich allen für die Verkehrssicherheit zuständigen Bundes- und Landesministern einen Gesamtplan für Maßnahmen zur Verbesserung der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr unterbreitet. In diesem Rahmen habe ich vorgeschlagen, ein schnell und einwandfrei funktionierendes Unfallmeldesystem aufzubauen. Die Konferenz hat diesen Vorschlag gebilligt und empfohlen, Unfallmeldestellen an allen Straßen des Bundesgebietes einzurichten. Diese Stellen sollten nicht mehr als 4 km, höchstens 6 km, voneinander entfernt liegen und durchgehend einsatzbereit sein. Daraus folgt, daß wohl auch in jeder Gemeinde mindestens eine Meldestelle vorhanden sein muß. Für die Einrichtung dieser Unfallmeldestellen sind allerdings die Bundesländer zuständig.
Um dieses Meldesystem an den öffentlichen Straßen auszubauen, hat der Bund an den Bundesautobahnen bereits die Notrufsäulen der Autobahnmeistereien zur Verfügung gestellt. Es ist geplant, solche Notrufsäulen möglichst auch auf den Bundesstraßen aufzustellen.
Ich habe sichergestellt, daß die für die Einrichtung von Unfallmeldestellen zuständigen Landesbehörden und die freiwilligen Hilfsorganisationen, also der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfallhilfe und der Malteser Hilfsdienst, in ständigem Kontakt miteinander stehen. Darüber hinaus finden laufend Besprechungen zwischen Vertretern meines Hauses und der Bundesländer statt, um die von der 8. Gemeinsamen Verkehrssicherheitskonferenz in diesem Rahmen gebilligten Maßnahmen zu verwirklichen.