Rede von
Paul
Lücke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die von Ihnen genannte Veröffentlichung entspricht den presserechtlichen Vorschriften, denn es handelt sich hierbei nicht um ein periodisches Druckwerk im Sinne des § 7 Abs. 4 des nordrhein-westfälischen Pressegesetzes vom 24. Mai 1966. Eine zweite Folge der Aufklärungsschrift wird, wenn überhaupt, keinesfalls innerhalb der nächsten sechs Monate erscheinen.
Der Angabe des verantwortlichen Redakteurs gemäß § 8 Abs. 2 des genannten Gesetzes bedurfte es also nicht. Es genügte vielmehr gemäß § 8 Abs. 1, wenn Name und Anschrift des Druckers und des Verlegers angegeben werden. Das ist geschehen, und damit ist die Sache in Ordnung.