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    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 8. November 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Conring 3279 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . 3279 A Zur Tagesordnung Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 3280 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3280 D, 3282 A Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 3280 D Genscher (FDP) 3281 C Fragestunde (Drucksache V/1085) Fragen des Abg. Seibert: Preisbindung Schmücker, Bundesminister . . . . 3282 D Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Verhandlungen deutscher Raketenwissenschaftler mit China und der Südafrikanischen Union Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 3283 A Jahn (Marburg) (SPD) 3283 B Fragen des Abg. Dr. Mommer: Erteilung von Visen betreffs Polen und der CSR . . . . . . . . . . . 3283 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Anrede „Frau" Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 3283 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3284 A Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53 Bonn Alleinvertrieb: Dr. Hans Heger, 532 Bad Godesberg, Postfach 821, Goethestraße 54, Tel. 6 35 51 Fragen der Abg. Frau Blohm: Gewährleistung schneller ärztlicher Hilfe in Notfallsituationen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3284 C Frage des Abg. Lemmrich: Hoher Anteil junger Kraftfahrer am Verkehrsunfallgeschehen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3285 A Lemmrich (CDU/CSU) 3285 B Fragen des Abg. Hofmann (Kronach) : Weiterführung der B 303 (Pfaffendorf- Schweinfurt) Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3285 C Hofmann (Kronach) (SPD) . . . . 3285 D Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Wirtschaftliche Einbußen der Seenfischerei, der Fluß- und Teichwirtschaft Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3286 A Fragen des Abg. Strohmayr: Familienfahrkarten der Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3286 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 3286 D Frage des Abg. Wendt: Teilweise Eingleisigkeit der Strecke Schwerte—Warburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3287 A Wendt (SPD) . . . . . . . . . 3287 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966 Frage des Abg. Wendt: Ausbau der B 7 in Velmede und Bestwig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3287 B Wendt (SPD) 3287 C Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Auslandsbriefporto Stücklen, Bundesminister 3287 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 3288 A Fragen des Abg. Maucher: Vorratsliste für Briefmarken . . . . 3288 A Frage des Abg. Wendt: Empfang des Zweiten Deutschen Fernsehen in Nordrhein-Westfalen Stücklen, Bundesminister 3288 B Wendt (SPD) 3288 B Fragen des Abg. Felder: Gebühren für Sendungen „Funknachrichten an mehrere Empfänger" Stücklen, Bundesminister 3288 C, 3289 B Felder (SPD) 3288 D, 3289 B Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Nichtbeantwortung des erbetenen Briefes eines Bundestagsabgeordneten durch den Bundespostminister Stücklen, Bundesminister 3289 D Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 3290 A Fragen des Abg. Flämig: Forschung und Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Halbleiter-Physik . . 3290 B Frage des Abg. Dr. Bardens: Vorlage eines Berichts der Bundesregierung über die' finanzielle Situation der Krankenhäuser Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3290 C Dr. Bardens (SPD) 3290 C Frage des Abg. Dr. Bardens: Entwurf eines Fragebogens für den Bericht Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3290 D Dr. Bardens (SPD) 3291 A Fragen des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Deutsche Medizinische Dokumentationsstelle 3291 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Änderung des Lebensmittelgesetzes . 3291 C Fragen des Abg. Glombig: Ursachen und Bekämpfung des Krebses Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3291 C Glombig (SPD) 3291 D Fragen des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Zustandekommen der Wiesbadener Gesundheitsausstellung „Der Mensch in seiner Stadt" Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3292 A Fritz (Wiesbaden) (SPD) 3292 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 3292 C Geiger (SPD) 3293 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Mietgesetz für den Fremdenverkehr Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3293 A Dr. Tamblé (SPD) 3293 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Zentrale Richterakademie . .. . . . 3293 C Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Forderung nach Änderung der Richteramtsbezeichnung Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 3293 D Jahn (Marburg) (SPD) 3294 A Fragen des Abg. Ahrens (Salzgitter) : Auswirkungen und Begleitumstände von Manövern der Stationierungstruppen Grund, Staatssekretär . . . . . . 3294 C Fragen des Abg. Seuffert: Aufkommen von Beträgen aus der Kuponsteuer im Abzugsverfahren - Erstattung von Beträgen . . . . . . 3295 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966 III Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Verteuerung der Versorgung Berlins durch den Wegfall der Betriebsbei-hilf en Grund, Staatssekretär 3295 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 3295 C Dr. Apel (SPD) 3295 C Wellmann (SPD) . . . . . . . 3296 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Vertrauensfrage des Bundeskanzlers (Drucksache V/1070) Erklärung zur Tagesordnung nach § 29 GO Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 3296 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 3296 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3296 B Wehner (SPD) . . . . 3296 D, 3303 D Dr. Barzel (CDU/CSU) .. . . . . 3299 D Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 3302 A Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 3303 C Beauftragung von Bundesministern mit einem zweiten Ressort 3304 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksache V/1000) — Erste Beratung — Schmücker, Bundesminister . . . 3304 C Nächste Sitzung 3317 D Anlagen 3319 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966 3279 70. Sitzung Bonn, den 8. November 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 11. 11. Blachstein 30. 11. Dr. Dittrich * 8. 11. Erler 30. 11. Lenz (Trossingen) 30. 11. Lücker (München) * 11. 11. Dr. Rutschke ** 11. 11. Teriete 30. 11. Dr. Verbeek 30. 11. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 30. 11. Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11. Paul 31. 12. Struve 30. 11. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Stoltenberg vom 2. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. von Merkatz zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh***) In der obigen Fragestunde haben Sie um Prüfung gebeten, ob bei der Zulassung zum Medizinstudium Bewerber, die während ihres Wehrdienstes eine Sanitätsausbildung genossen haben, bevorzugt berücksichtigt werden können. Der Bundesminister der Verteidigung bemüht sich allgemein, für Studienbewerber, die ihren Wehrdienst abgeleistet haben, eine bevorzugte Zulassung zum Studium der Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, in denen z. Z. der Numerus clausus besteht, zu erreichen. Dabei können nach seiner Auffassung keine Unterschiede je nach der Ausbildung in einer Sanitätseinheit oder einer anderen Truppengattung gemacht werden. Auch die Kultusminister der Länder halten eine Sonderregelung nicht für erforderlich. Wie ich in der Fragestunde vom 14. September 1966 (55. Sitzung des Deutschen Bundestages - Protokoll Seite 2652) ausgeführt habe, werden die Kultusminister der Länder und die Westdeutsche Rektorenkonferenz demnächst über einheitliche Zulassungsrichtlinien beraten. Falls künftig für die Zulassung Leistungskriterien maßgeblich sind und nicht allein das Abitur gefordert wird, scheinen die medizinischen Fakultäten nach einer Mitteilung der Westdeutschen Rektorenkonferenz geneigt zu sein, eine ordnungsgemäße Sanitätsausbildung als Positivum zu werten. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats ***) Siehe 21. Sitzung Seite 839 B Anlagen zum Stenographischen Bericht Es bleibt daher abzuwarten, welche Voraussetzungen künftig bei der Zulassung zum Medizinstudium gestellt werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 2. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Sänger zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh *) Die Frage der Einrichtung einer zentralen Registrierstelle für alle Studienbewerber ist von den Kultusministern der Länder und der Westdeutschen Rektorenkonferenz geprüft worden. Beide Stellen sind der Auffassung, daß zentrale Registrierstellen nur für Fächer sinnvoll sind, für die der Numerus clausus an allen wissenschaftlichen Hochschulen besteht. Sie weisen darauf hin, daß zentrale Zulassungs- und Registrierstellen einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand erfordern, der nur vertretbar sei, wenn dadurch das Zulassungsverfahren vereinfacht werde. Dies sei nur dann der Fall, wenn die Registrierstelle eine Verteiler-Funktion ausüben könne. Wenn die Zulassung für ein Fach nur an einzelnen Hochschulen beschränkt sei, so regele sich in kürzester Frist die Verteilung der Studienbewerber auch ohne besondere Verteilerstelle. Wegen der Probleme, die sich bei der zentralen Registrierstelle für die Fächer Medizin und Zahnmedizin ergeben haben, darf ich auf meine Antwort in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 14. September 1966 (55. Sitzung des Deutschen Bundestages - Protokoll Seite 2652) Bezug nehmen. Die Westdeutsche Rektorenkonferenz weist noch darauf hin, daß bei der steigenden Zahl von Abiturienten die Möglichkeit besteht, daß auch für andere Fächer als Medizin und Zahnmedizin der Numerus clausus an allen wissenschaftlichen Hochschulen eingeführt werden muß. Dann wäre Anlaß zur Prüfung, ob auch in diesen Fächern zentrale Zulassungs- und Registrierstellen einzurichten sind. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 2. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Rinderspacher zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh*) Nach §§ 22 Abs. 6 und 31 Abs. 5 der Bestallungsordnung für Ärzte vom 15. September 1953 i. d. F. der Verordnung vom 31. Mai 1965 (BGBl I S. 447) können bei der naturwissenschaftlichen Vorprüfung *) Siehe 21. Sitzung Seite 839 B 3320 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966 und der ärztlichen Vorprüfung die Studienzeiten ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn der Studierende nach Erlangung des Reifezeugnisses a) an einer ausländischen Universität oder Hochschule Medizin studiert hat oder b) an einer deutschen oder ausländischen Universität oder Hochschule ein dem medizinischen verwandtes Studium betrieben hat. Eine im Ausland vollständig bestandene Prüfung kann nach § 31 Abs. 2 a. a. O. als Ersatz der naturwissenschaftlichen Vorprüfung anerkannt werden, wenn sie dieser gleichwertig ist. Als Ersatz der ärztlichen Verprüfung kann eine im Ausland abgelegte Prüfung nur ausnahmsweise anerkannt werden (§ 38 Abs. 3 a. a. O.). Ebenso kann für die Ablegung der ärztlichen Prüfung ein nach bestandener ärztlicher Vorprüfung an einer ausländischen Universität abgeleistetes Studium nur ausnahmsweise auf die Studienzeit ganz oder teilweise angerechnet werden (§ 39 Abs. 3 a. a. O.). Die Entscheidung trifft gemäß § 68 Abs. 1 a. a. O. jeweils die zuständige Landesbehörde des Landes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Die obersten Landesgesundheitsbehörden entscheiden deshalb auch darüber, in welchen Fächern eine Anrechnung der im Ausland absolvierten Studienzeiten in Frage kommt. Die gleichen Regelungen sind für die zahnmedizinische Ausbildung getroffen und in der Prüfungsordnung für Zahnärzte vom 26. Januar 1955 (BGBl I S. 37) i. d. F. der Verordnung vom 19. Juni 1964 (BGBl I S. 417) niedergelegt worden. Nach § 19 Abs. 4 der Prüfungsordnung für Apotheker vom 8. Dezember 1934 (RMBl S. 769) i. d. F. vom 19. Dezember 1951 (BGBl I S. 1007) kann ein pharmazeutisches Studium an einer ausländischen Hochschule ausnahmsweise bis zu zwei Halbjahren angerechnet werden. Zwischen der. Bundesrepublik Deutschland und Frankreich besteht z. Z. kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Prüfungen im Rahmen der medizinischen, zahnmedizinischen und pharmazeutischen Ausbildung. Verhandlungen sind darüber nur im Rahmen der EWG im Gange. Die Westdeutsche Rektorenkonferenz weist dazu noch darauf hin, daß Äquivalenzverhandlungen mit ausländischen Hochschulen im Fach Medizin z. Z. nicht betrieben werden, weil die Studiensysteme in den einzelnen Ländern höchst verschieden sind und weil abgewartet werden solle, inwieweit das Gutachten des Wissenschaftsrates zur Neuordnung des Studiums der Medizin zu einer Änderung der Bestallungsordnung für Ärzte führen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Meine Damen und Herren! Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliere ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Conring zu seinem 72. Geburtstag.

    (Beifall.)

    Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 1966 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
    Gesetz zu dem Abkommen vom 10. September 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt-
    und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
    Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im deutsch-belgischen Verkehr und Im Durchgangsverkehr
    Gesetz zu dem Zollübereinkommen vom 8. Juni 1961 über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen
    Gesetz über Steuerstatistiken
    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
    Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 27. Oktober 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gibbert, Leicht, Dr. Süsterhenn, Holkenbrink, Josten, Dr. Klepsch, Schultz (Gau-Bischofsheim) und Genossen betr. schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Wein und Harmonisierung des Weinrechts in der EWG — Drucksache V/943 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache' V/1063 verteilt.
    Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 31. Oktober 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mauk, Dr. Effertz, Reichmann, Bauknecht, Adorno, Struve und Genossen betr. Brüsseler Beschlüsse über zusätzliche Vorschriften für die Marktorganisation Obst und Gemüse — Drucksache V/918 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/1077 verteilt.
    Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 31. Oktober 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) und Genossen betr. Beschlüsse des EWG-Ministerrats über die Harmonisierung der Preise für Milch und Milchprodukte — Drucksache V/978 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/1089 verteilt.
    Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 4. November 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Struve, Bauknecht, Dr. Reinhard, Stooß, Schröder (Sellstedt), Ertl und Genossen betr. Gefahren für die deutsche Geflügelwirtschaft — Drucksache V/972 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/1090 verteilt.
    Der Präsident des Bundestages hat am 4. November 1966 gemäß § 96 a der Geschäftsordnung die von der Bundesregierung als dringlich bezeichnete Fünfundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Verlängerung und Erhöhung des Zollkontingents für gesalzenen Seelachs) — Drucksache V/1084 — dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um fristgemäße Behandlung überwiesen.
    Der Vorsitzende des Innenausschusses hat am 28. Oktober 1966 mitgeteilt, daß der Ausschuß zu der Verordnung der Räte der EWG/EAG zur Festlegung des Verzeichnisses der Orte, an denen eine Mietzulage gewährt werden kann, sowie des Höchstbetrages dieser Zulage und der Bedingungen für ihre Gewährung und zu der Verordnung der Räte der EWG/EAG zur Festlegung des Verzeichnisses der Orte, an denen eine Fahrtkostenzulage gewährt werden kann, sowie des Höchstbetrages dieser Zulage und der Bedingungen für ihre Gewährung wegen der geringen Bedeutung der beiden Verordnungen davon abgesehen habe, im vorliegenden Fall erneut die verspätete Vorlage der Verordnungsentwürfe zu beanstanden, und sie zur Kenntnis genommen habe.
    Der Bundesminister der Finanzen hat unter dem 24. Oktober 1966 mitgeteilt, daß gemäß § 46 Abs. 1 des Deutschen Auslieferungsgesetzes die Bekanntmachung der dem Generalsekretär des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens zugegangenen Antworten der Mitgliedstaaten Australien, Südafrika, Iran und Rwanda zur Empfehlung des Rates über gegenseitige Verwaltungshilfe im Bundesgesetzblatt 1966 Teil II S. 779 veröffentlicht ist.
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Verordnung des Rats über die Einführung einer gemeinsamen Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin
    — Drucksache V/1036 —
    an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 25. Januar 1967;
    Richtlinie des Rats zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses
    Richtlinie des Rats zur Bekämpfung des Kartoffelnematoden
    - Drucksache V/1037 —
    an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 25. Januar 1967.
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Dreiundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen
    Zolltarifs 1966 (Zollkontingente für griechische Weine usw.)

    — Drucksache V/1082 —
    an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 15. Februar 1967;
    Vierundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Angleichungszölle für Schokoladewaren)

    — Drucksache V/1083 —
    an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 15. Februar 1967.
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Mai 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Verordnung Nr. 161/66/EWG des Rates vom 25. Oktober 1966 über die Anpassung der Methode der Preisfeststellung auf dem Rindermarkt des einführenden Mitgliedstaats
    — Drucksache V/998 —
    an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten reit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden;
    Verordnung Nr. 163/66/EWG des Rates vom 27. Oktober 1966 zur Festlegung der Bedingungen für die Erteilung der Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Olivenöl



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Verordnung Nr. 164/66/EWG des Rates vom 27. Oktober 1965 über die Bestimmung der Hauptinterventionsorte für Olivenöl und die Kriterien für die Bestimmung der übrigen Interventionsorte
    an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit. der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden;
    Verordnung Nr. 165,66/EWG des Rates vom 27. Oktober 1966 über die Maßnahmen bei den Preisen für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1966/1967
    Verordnung Nr. 166/66/EWG des Rates vom 27. Oktober 1956 über die Abschöpfungen auf raffiniertes Olivenöl und einige olivenölhaltige Erzeugnisse
    Verordnung Nr. 167/66/EWG des Rates vom 27. Oktober 1966 über die Erstattungen und Abschöpfungen bei der Ausfuhr von Olivenöl
    Verordnung Nr. 168/66/EWG des Rates vom 27. Oktober 1966 betreffend die Beihilfe für Olivenöl
    an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten —federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden.
    Zu den in der Fragestunde der 69. Sitzung des Deutschen Bundestages am 28. Oktober 1966 gestellten Fragen des Abgeordneten Börner, Drucksache V/1025 Nrn. IX/9 und IX/10 *) ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom 29. Oktober 1966 eingegangen. Sie lautet:
    1. Bei den in der Zeit vom März 1965 bis August 1966 durchgeführten wehrpolitischen Veranstaltung en im Raum Hanau handelte es sich nicht um Veranstaltungen der FDP oder anderer Parteien, sondern um wehrpolitische Seminare des Verteidigungsbezirkskommandos 43 als dienstliche Veranstaltungen nach § 4 des Wehrpflichtgesetzes, zu denen jeweils 50-70 Angehörige der Reserve hinzugezogen wurden. Als Referenten sprachen Mitglieder der im Bundestag vertretenen Parteien zu wehrpolitischen Fragen, so z. B. als Vertreter der SPD Regierungspräsident Dr. Wetzel, Darmstadt, im März 1965 über die Notstandsgesetzgebung und im November 1965 zum Thema: SPD und Landesverteidigung.
    Die gesetzlichen Bestimmungen über die politische Betätigung von Soldaten wurden bei allen Veranstaltungen beachtet.
    2. Kreiswehrersatzämter können keine Veranstaltungen zu dienstlichen Veranstaltungen nach dem Wehrpflichtgesetz erklären. Die Hauptfeldwebel für Reservisten, die bei den Kreiswehrersatzämtern untergebracht sind und deren Postabsendestellen benützen, gehören fachlich und truppendienstlich zu den Verteidigungsbezirkskommandos.
    Zur Tagesordnung gebe ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Mommer.


Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte namens meiner Fraktion, die heutige Tagesordnung durch unseren Antrag betreffend Vertrauensfrage des Bundeskanzlers — Drucksache V/1070 — zu ergänzen, und zwar bitte ich, diesen Antrag als Punkt 2, also nach der Fragestunde, zu behandeln.
Gleich wird hier der Versuch gemacht werden, durch verfassungsrechtliche Argumentation die Debatte und die Abstimmung über unseren Antrag zu verhindern. Dabei wird allerdings bewußt und gewollt das politische Wesen unseres Antrages verkannt und der Punkt, um den es wirklich geht, verfehlt werden.
Es geht bei unserem Antrag nicht um die verfassungsmäßigen Rechte des Bundeskanzlers, die von uns nicht bestritten werden und nicht beschnitten werden sollen. Es geht darum, meine Damen und Herren, die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten des frei gewählten Deutschen Bundestages zu wahren.

(Beifall bei der SPD.)

*) Siehe 69. Sitzung, Seite 3237
Er muß seine Meinung sagen können. Er muß Gelegenheit haben, seinen Willen kundzutun und in einem Beschluß zu formen. Das ist der Gegenstand unseres Antrages.
Wir dürfen doch nicht schweigen — wir, die deutsche Volksvertretung — und untätig sein, wenn die Krise in unserem Land so schwer ist — eine Finanzkrise, Krisenerscheinungen in der Wirtschaft — und, begünstigt durch die fortschreitende Abnahme der Autorität der Regierung in Bonn, der Neonazismus sein Haupt erhebt.

(Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Wir dürfen nicht schweigen und untätig sein, wenn wir Zeuge davon sind, wie täglich das Ansehen dieses Landes im Ausland gemindert wird.

(Zuruf von der CDU/CSU: Durch wen? — Weitere Zurufe von der Mitte.)

Der Bundeskanzler hat nach dem Grundgesetz das Recht, nur einem konstruktiven Mißtrauensvotum zu weichen. Er wird in diesen Tagen manches darüber dazugelernt haben, wie groß der Unterschied zwischen dürren verfassungsrechtlichen Bestimmungen und der Lebensfülle der politischen Wirklichkeit ist, auch in Ihren Reihen.

(Beifall bei der SPD.)

Es ist Pflicht des Deutschen Bundestages, hier seine Sorge auszudrücken und zu verhindern, daß das Land weiter Schaden nimmt. Wir müssen auf das Ende des grausamen Spiels drängen. Das ist der Sinn unseres Antrags. Unser Antrag ist kein juristisches, sondern ein politisches Dokument.
Wer hier versucht, mit formaljuristischen Argumenten unseren Antrag abzutun, der versucht in Wirklichkeit, sich, obschon er Vertreter des beunruhigten Volkes ist, der parlamentarisch-politischen Verantwortung zu entziehen.
Deshalb noch einmal die Bitte, unseren Antrag als Punkt 2 auf die Tagesordnung zu setzen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag gehört. Ich gebe je einem Vertreter der Fraktionen das Wort dazu. Ich bitte, sich aber dazu zu äußern, ob die Frage bei der Abstimmung geteilt werden soll. Also die Frage wäre, ob a) der Punkt auf die Tagesordnung gesetzt werden soll und ob er b) als Punkt 2 auf die Tagesordnung gesetzt werden soll, wenn Sie die Frage teilen wollen.
    Bitte, Herr Abgeordneter Rasner!