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ID0506923900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 69. Sitzung Bonn, den 28. Oktober 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3229 A Fragestunde (Drucksache V/1025) Fragen des Abg. Reichmann: Mißbräuchliche Verwendung von Gasöl und leichtem Heizöl Grund, Staatssekretär 3229 B Reichmann (FDP) 3229 D Wächter (FDP) . . . . . . . 3230 A Fragen des Abg. Dr. Eppler: Erlaß des Bundesaußenministers betr. mögliche dienstliche Konsequenzen einer Heirat von Beamten des AA mit ausländischen Staatsangehörigen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3230 C Dr. Eppler (SPD) 3230 D Fellermaier (SPD) 3231 A Fragen des Abg Dr. Schulz (Berlin) : Eheschließungen mit ausländischen Staatsangehörigen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3231 B Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 3231 D Frage des Abg. Matthöfer: Schicksal der in der Sowjetunion verhafteten Redakteurin Martina Kischke Dr. Carstens, Staatssekretär . . 3232 B Matthöfer (SPD) 3232 C Jahn (Marburg) (SPD) 3232 D Frage des Abg. Kohlberger: Aufhebung der starren Altersgrenze Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3233 A Fragen der Abg. Frau Dr. Hubert: Mangel an hauswirtschaftlichen Kräften in Krankenhäusern und Altenheimen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3233 B Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . . 3234 A Vizepräsident Dr. Dehler . . . . . 3234 B Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 3234 C Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 3234 D Frage des Abg. Folger: Verordnung betr. eine vorläufige Landarbeitsordnung vom 24. 1. 1919 Kattenstroth, Staatssekretär . . 3235 A Folger (SPD) 3235 B Fragen des Abg. Kulawig: Lärm- und Staubbelästigung der Anwohner des Panzererprobungsgeländes „Großer Sand" in Saarlouis-Fraulautern Gumbel, Staatssekretär 3235 C Kulawig (SPD) 3236 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 Fragen des Abg. Müller (Worms) : Äußerungen des Leutnants zur See Struve über Australien bei einem Freundschaftsbesuch des Schulschiffs „Donau" in Melbourne Gumbel, Staatssekretär 3236 A Müller (Worms) (SPD) . . . . 3237 A Frage des Abg. Müller (Worms) : Folgerungen aus dem Vorfall Gumbel, Staatssekretär 3237 B Müller (Worms) (SPD) 3237 C Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Kostenträger bei Beseitigung von Bunkerresten 3237 D Fragen des Abg. Börner: Einladungen an Reservisten zu einer wehrpolitischen Veranstaltung der FDP im Kreis Hanau 3237 D Frage des Abg. Moersch: Hintergründe bei der Beschaffung des Schützenpanzers HS 30 Gumbel, Staatssekretär . . . . 3238 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 3238 B Dr. Dehler, Vizepräsident 3238 D, 3239 C, 3240 B, 3241 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 3238 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 3239 A Borm (FDP) . . . . . . . . . 3239 B Reichmann (FDP) . . . . . . . 3239 C Wächter (FDP) . . . . . . . . 3240 A Raffert (SPD) . . . . . . . . . 3240 C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 3240 D Fragen des Abg. Josten: Patenschaften zwischen deutschen und Truppeneinheiten der Verbündeten Gumbel, Staatssekretär 3241 B Josten (CDU/CSU) 3241 B Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Drohende Abwanderung von Wissenschaftlern der Luft- und Raumfahrtindustrie in die VAR — Besondere Form der Wehrdienstleistung für Mathematik- und Physikstudenten — Handhabung der Wehrdienstleistung von Abiturienten in anderen Ländern 3242 B Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Erfahrungen mit der Verwendung von Gasturbinen als Antrieb schwerer Kraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3242 C Fragen des Abg. Richter: Planung der Verkehrssanierung des Raumes Neckarelz–Diedesheim–Obrigheim 3242 D Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Zulassung reflektierender Nummernschilder an Kraftfahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3243 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3243 A Frage des Abg Schmitt-Vockenhausen: Einführung eines Bauleistungsbuches Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3243 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3243 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die 55. und 58. Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/924, V/1050, V/925, V/1051) . . 3243 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen (Drucksachen V/955, V/1058) 3243 D Schriftliche Berichte des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Antragsfrist für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abt. Ausrichtung, für das Jahr 1967 (Drucksachen V/999, V/1059), sowie zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 3/63 EWG vom 24. 1. 1963 betr. die Handelsbeziehungen zu den Staatshandelsländern in bezug auf bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Drucksachen V/848, V/1060) 3243 D Entwurf eines Neunten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Neun- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 III tes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache V/1001), in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1966) sowie des Gutachtens des Sozialbeirats über die Rentenanpassung (Drucksache V/940) Katzer, Bundesminister . 3244 B, 3257 B, 3258 D, 3259 B Stingl (CDU/CSU) . . . 3246 A, 3260 B Glombig (SPD) 3249 D Spitzmüller (FDP) 3253 A Dr. Schellenberg (SPD) . 3256 A, 3258 C, 3258 D, 3260 A, 3260 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 3259 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz — KOV) (Drucksache V/1012) Katzer, Bundesminister . . . . . 3260 D Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . . 3263 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 3264 A Bazille (SPD) . . . . . . . . . 3265 D Dr. Rutschke (FDP) 3268 A Erklärungen gemäß § 36 GO Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3270 C Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 3270 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1966, hier: Einzelplan 36 — Zivile Verteidigung (Drucksache V/994, Umdruck 46) Dr. Even (CDU/CSU) 3271 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Standortübungsplatzes Tübingen-Waldhausen (Drucksachen V/669, V/985) . . 3271 C Nächste Sitzung 3271 D Anlagen 3273 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 3229 69. Sitzung Bonn, den 28. Oktober 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 28. 10. Dr. Arndt (Berlin) 31. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 28. 10. Bäuerle 31. 10. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 28. 10. Berger 28. 10. Berlin 28. 10. Blachstein 15. 11. Brand 29. 10. Dr. Burgbacher 28. 10. Burgemeister 31. 10. Damm 28. 10. Deringer 4. 11. Dr. Dichgans 28. 10. Diebäcker 28. 10. Dr. Dittrich * 28. 10. Ehnes 28. 10. Eisenmann 31. 10. Erler 31. 10. Faller * 28. 10. Frieler 28. 10. Fritsch (Deggendorf) 28. 10. Dr. Furler 28. 10. Frau Geisendörfer 28. 10. Geldner 28. 10. Graaff 28. 10. Frau Griesinger 28. 10. Gscheidle 28. 10. Haage (München) 28. 10. Hauffe 28. 10. Hirsch 28. 10. Dr. Hofmann (Mainz) 28. 10. Iven 28. 10. Jacobi (Köln) 28. 10. Kahn-Ackermann 30. 11. Kaffka 29. 10. Dr. Kempfler 28. 10. Kiep 28. 10. Kriedemann * 28. 10. Frau Dr. Krips 28. 10. Kubitza 28. 10. Frau Kurlbaum-Beyer 28. 10. Lenders 28. 10. Lenz (Trossingen) 31. 10. Dr. Löhr 28. 10. Dr. Lohmar 28. 10. Lücker (München) * 28. 10. Mauk 28. 10. Memmel * 28. 10. Mengelkamp 28. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 28. 10. Dr. von Merkatz 30. 11. Missbach 28. 10. Mischnick 28. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 28. 10. Ollesch 28. 10. Ott 28. 10. Paul 28. 10. Picard 28. 10. Prochazka 28. 10. Frau Pitz-Savelsberg 31. 10. Ramms 28. 10. Dr. Rinderspacher 28. 10. Sänger 28. 10. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 28. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 28. 10. Schmidt (Kempten) 28. 10. Schmitt (Lockweiler) 28. 10. Schoettle 28. 10. Dr. Serres 28. 10. Seuffert * 28. 10. Springorum * 28. 10. Dr. Staratzke 28. 10. Strohmayr 31. 10. Struve 31. 10. Teriete 31. 10. Dr. Verbeek 31. 10. Weigl 28. 10. Weimer 31. 10. Welslau 28. 10. Wendelborn 28. 10. Baron von Wrangel 28. 10. Wurbs 28. 10. Zerbe 28. 10. Zink 28. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Oktober 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/1025 Fragen X/7, X/8 und X/9) : Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu ergänzen, daß künftig jeder Führerscheinerwerber einen Akut-Hilfe-Kursus ableisten muß? Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu ergänzen, daß künftig jeder Halter eines Kraftfahrzeuges im Fahrzeug einen Verbandskasten, ein Warndreieck und eine Warnlampe mitführen muß? Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu ergänzen, daß künftig jeder Fußgänger bei nächtlicher Benutzung öffentlicher Verkehrswege, außerhalb von Ortschaften, Leuchtarmbinden tragen muß? Zu X/7: Ich beabsichtige, für den Erwerb der Fahrerlaubnis aller Klassen die Teilnahme an einer Unterrichtung über „Sofortmaßnahmen am Unfallort" vorzuschreiben. Dazu bedarf es zuvor der Ermächtigung des Bundesverkehrsministers durch das Straßenverkehrsgesetz. Der Entwurf eines Änderungsgesetzes zu diesem Gesetz wird den gesetzgebenden Körperschaften nach Abschluß der Vorbereitungsarbeiten vorgelegt werden. 3274 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 Zu X/8: Zu a) : Ich beabsichtige, die Ausrüstung aller Kraftwagen mit einem Verbandskasten vorzuschreiben. Doch auch dazu bedarf es besonderer gesetzlicher Ermächtigung. Auch deren Einholung wird vorbereitet. Zu b) und c) : Die Frage, ob es notwendig ist, das Mitführen von bestimmten Beleuchtungs- und Warneinrichtungen generell für alle Kraftfahrzeuge vorzuschreiben oder ob dies die geltenden Vorschriften zur Sicherung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge entbehrlich machen, wird z. Z. mit den hierfür zuständigen Behörden usw. geprüft. Zu X/9: Das Tragen von reflektierenden Gegenständen für Fußgänger bei nächtlicher Benutzung von Landstraßen vorzuschreiben, ist vorläufig nicht beabsichtigt. Auch dafür würde eine gesetzliche Ermächtigung fehlen. Das Problem hat auch an Bedeutung verloren. Der Fußgängerverkehr auf Landstraßen nimmt infolge der anhaltenden Motorisierungswelle, von der auch die Bevölkerung auf dem flachen Lande und in ländlichen Siedlungsgebieten in zunehmendem Maße erfaßt wird, immer mehr ab. Hinzu kommt die Einführung des asymmetrischen Abblendlichts, das eine bessere Ausleuchtung des rechten Fahrbahnrands ermöglicht. Schließlich ist auch noch die in § 37 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung enthaltene Regelung zu erwähnen, nach der Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen ohne besonderen Gehweg die äußerste linke Straßenseite zu benutzen haben. Das alles schließt jedoch nicht aus, daß Fußgänger zum eigenen Schutz von solchen Sicherungsmitteln freiwillig Gebrauch machen. Die Gemeinsame Verkehrssicherheitskonferenz des Bundes und der Länder und auch der Arbeitskreis zur Prüfung von Unfallverhütungsmitteln, dem außer verschiedenen Behörden eine Reihe von mit Verkehrs- und Sicherheitsfragen befaßten Verbänden angehören, haben den Gebrauch von Sicherungsmitteln durch Fußgänger auf Landstraßen empfohlen. Die Bevölkerung ist durch die Presse entsprechend unterrichtet worden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 28. Oktober 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/1025 Frage X/10): Hält der Bundesverkehrsminister trotz seiner Mitteilung über den Nichtbeginn des Baues geplanter neuer Autobahnen und Bundesfernstraßen seine während der Bereisung in Memmingen und Günsburg gegebene Zusage aufrecht, wonach der ursprünglich bereits für 1967 geplante Baubeginn für die Autobahn Ulm—Memmingen nunmehr endgültig für 1968 angesetzt wird und die Bauausschreibungen bereits 1967 vorgenommen werden? Unsere Absicht, die Autobahn zwischen Ulm und Memmingen sobald als möglich zu beginnen, ist unverändert. Wegen der Kürzung der Aufwendungen für ,den Straßenbauplan im Haushalt 1967 ist es jedoch nicht möglich, im nächsten Jahr neue Baumaßnahmen an Bundesautobahnen oder Bundesstraßen zu beginnen. Aus diesem Grunde konnte ich auch in Memmingen den Baubeginn für die geplante Bundesautobahn Ulm—Memmingen nicht vor 1968 in Aussicht stellen. Dies hat aber auch sachliche Gründe, denn für diese Autobahn läuft z. Z. erst auf Landesebene das Raumordnungsverfahren. Nach dessen Abschluß erfolgt durch das Bundesverkehrsministerium die Festlegung der Linienführung nach § 16 Fernstraßengesetz, wobei das Benehmen mit allen anderen beteiligten Bundesministerien hergestellt werden muß. Danach werden die baureifen Entwürfe aufgestellt, die als Unterlage für das bei jeder Neubaumaßnahme gem. § 18 Fernstraßengesetz zwingend vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren dienen. Dieses Verfahren kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, je nach Art und Zahl der Einsprüche. Die bis jetzt vorliegenden Einwände haben schon großen Umfang angenommen und machten zusätzliche planerische Untersuchungen notwendig. Vor Baubeginn sind dann noch die Grunderwerbsverhandlungen durchzuführen, wobei hinsichtlich deren Dauer das gleiche gilt wie beim Planfeststellungsverfahren. Erst nachdem alle diese technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, kann mit den Bauausschreibungen und mit dem Bau begonnen werden. Zu diesem Zeitpunkt werden dann sicherlich auch die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden können. Nach wie vor würde ich es sehr begrüßen, wenn die Vorarbeiten so zu beschleunigen wären, daß noch 1967 ausgeschrieben werden könnte. Dies liegt aber größtenteils nicht in meiner Macht. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 28. Oktober 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/1025 Fragen XI/ 1, XI/2 und XI/3) : Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der Abwasserbeseitigung unter dem Gesichtspunkt der Reinhaltung der Flüsse und Seen einschließlich der Trinkwasserbereitstellung? Ist der Bundesregierung bekannt, daß speziell in Nordbayern erhebliche Schwierigkeiten wegen der Abwasserbeseitigung bestehen? Welche Pläne haben Bund und Länder entwickelt, um gemeinsam mit den Kommunen und der Industrie in einer absehbaren Zeit das Ziel einer vollbiologischen Klärung aller Abwässer zu erreichen? Zu 1.: Im kommunalen Bereich sind in den vergangenen Jahren etwa 12 Mia DM für den Bau von Kanalisationen und Kläranlagen investiert worden. Damit sind etwa 55 % der Einwohner der Bundesrepublik Deutschland an Kanalisationen und zentralen Kläranlagen angeschlossen. Zur Zeit wird jedoch bei etwa 20 % der Bevölkerung das Abwasser zwar in Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 3275 einer Kanalisation erfaßt, jedoch noch nicht in zentralen Kläranlagen gereinigt. Für etwa 25 % der Bevölkerung bestehen weder Kanalisation noch Kläranlagen. Die Menge des gesamten Abwassers hat in der Vergangenheit so stark zugenommen, daß trotz der gesteigerten Abwasserbehandlung in alten und neuen Kläranlagen der Anteil des ungereinigten Abwassers jetzt noch höher ist als früher. Die hohen Investitionen haben nicht ausgereicht, den Zustand der Gewässer zu verbessern; es wäre jedoch unerträglich geworden, wenn die Kosten für die Abwasseranlagen in den zurückliegenden Jahren nicht aufgebracht worden wären. Für den industriellen Abwassersektor liegen keine vergleichbaren Angaben vor, soweit es sich um Abwasser handelt, das nicht in kommunalen Kläranlagen mitbehandelt wird. Der Abwasseranfall bei der Industrie ist jedoch ebenfalls wesentlich gestiegen. Der Bau von Abwasserreinigungsanlagen der Industrie hat aber noch nicht den notwendigen Umfang angenommen. Die Bundesregierung beurteilt den heutigen Zustand der Gewässer in der Bundesrepublik als nicht befriedigend. Durch die noch zunehmende Verschmutzung der Gewässer sind erhebliche Schwierigkeiten in bezug auf die gegenwärtige und künftige Versorgung mit Trinkwasser eingetreten. Die öffentliche Wasserversorgung muß immer mehr auf die Nutzung von Oberflächenwasser ausweichen. Wenn auch Notstände in größerem Umfange bisher verhindert werden konnten, so bereitet doch die Sicherung der Trinkwasserversorgung ernste Sorge. Zu 2.: Der Bau von Abwasserreinigungsanlagen der Städte und Gemeinden sowie der Industrie bereitet allgemein, vor allem in bezug auf ihre Finanzierung, Schwierigkeiten. Dabei wirken sich in diesem Jahr die Kürzungen in den Haushalten von Bund und Ländern leider auch bei den Maßnahmen der Wasserwirtschaft nachteilig aus. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Nordbayern, d. h. im Fränkischen Raum, vor allem die Deckung des Trinkwasserbedarfs aus örtlichen Vorkommen wegen ungünstiger hydrogeologischer und klimatischer Verhältnisse besondere Schwierigkeiten bereitet. Es ist der Bundesregierung aber auch bekannt, daß das Land Bayern für die Wasserversorgung des Fränkischen Raumes auf Grund umfangreicher Erhebungen und Untersuchungen einen großräumigen Plan aufgestellt hat, der zügig verwirklicht wird. Zu 3.: Für die Reinhaltung der Gewässer sind nach dem Grundgesetz und nach dem bekannten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. 10. 1962 die Länder zuständig. Insofern kann der Bund mit den Ländern einen gemeinsamen Plan für die hinsichtlich der Reinhaltung der Gewässer einzuhaltenden Anforderungen nicht entwickeln. Gerade deshalb hat die Bundesregierung den aus der Mitte des Bundestages eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes lebhaft unterstützt. Dieser Entwurf hatte das Ziel, jeden Einleiter von Abwasser unmittelbar zur Einhaltung bestimmter Anforderungen zu verpflichten und außerdem die obere Grenze für eine noch tragbare Belastung der Gewässer festzulegen. Die zugehörigen Rechtsverordnungen sahen biologische oder gleichwertige Kläranlagen vor; weiterhin war daran gedacht, Fristen für die Fertigstellung dieser Anlagen zu setzen. Leider ist dieses vom Bundestag einstimmig beschlossene Gesetz vom Bundesrat abgelehnt worden. Zur Ermittlung der Verhältnisse auf dem Gebiet des öffentlichen Abwasserwesens hat die Bundesregierung in den Jahren 1957 und 1963 amtliche Erhebungen durchführen lassen. Die Ergebnisse gaben einen Überblick über die Entwicklung und erlauben, den Finanzbedarf für die noch notwendigen Abwasseranlagen abzuschätzen. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit Erfolg dafür eingesetzt, daß die für den Bau von Abwasseranlagen der Kommunen und der Industrie bestimmten ERP-Mittel, soweit eben möglich, in der bisherigen Höhe zur Verfügung bleiben. Die Vergabe dieser Kredite erfolgt in jedem Jahr nach einem mit den Bundesländern abgestimmten Verfahren, das sicherstellt, daß die von Bund und Ländern gewährten Kredite und Beihilfen nach Dringlichkeit und Schwerpunkten vergeben werden, da sie zur Befriedigung aller Anträge nicht ausreichen. Dadurch ist gewährleistet, daß die Mittel der öffentlichen Hand möglichst wirkungsvoll eingesetzt werden. Die Länder, die die Hauptlast der Zuschüsse tragen, haben bis zum Jahre 1966 die Beihilfemittel für Abwasseranlagen von Jahr zu Jahr beträchtlich erhöht. Da auch diese Mittel für den gesamten Bedarf nicht ausreichen, werden sie nach besonderen Schwerpunkten verteilt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 28. Oktober 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Drucksache V/1025 Frage XI/4) : Zu welchen konkreten Ergebnissen ist der nach Auskunft der Frau Bundesministerin für Gesundheitswesen in der Fragestunde vom 3. März 1966 neu konstituierte Ausschuß Fluglärm bisher gekommen? Die Ausschüsse „Fluglärm" und der Rechtsausschuß im Luftfahrtbeirat haben sich in erster Linie mit dem aus .der Mitte des Bundestages eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen befaßt, der gesetzgeberische Folgerungen aus dem Göttinger Fluglärmgutachten ziehen will. Nach Prüfung des Entwurfs unter rechtlichen, finanziellen und verkehrswirtschaftlichen Gesichtspunkten sind die Ausschüsse zu der Auffassung gelangt, daß sich die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen nicht verwirklichen lassen. 3276 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 Die von den Ausschüssen in Anlehnung an das Fluglärmgutachten erarbeiteten konstruktiven Beiträge zur Fluglärmminderung und die Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf sind schriftlich niedergelegt. Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, daß ich auf die Einzelheiten jetzt nicht eingehe, Ihnen aber Abdrucke der Niederschriften über die Beratungen der Ausschüsse „Fluglärm" und des Rechtsausschusses des Luftfahrtbeirates zuleite. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 28. Oktober 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/1029 Fragen II/ 1 und 11/2): Ist der bayerischen obersten Landesverkehrsbehörde, der bayerischen Staatsregierung, entsprechend den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes Gelegenheit zu einer Stellungnahme zur Auflösung der Bundesbahndirektionen Augsburg und Regensburg gegeben worden, was der bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Dr. Schedl, öffentlich bestreitet? Sind über das Vorhaben der Deutschen Bundesbahn, die in Frage II/1 genannten Direktionen aufzulösen, gegebenenfalls außer dem Land Bayern auch die beteiligten Städte, die Eisenbahnergewerkschaft und der Hauptpersonalrat der Deutschen Bundesbahn angehört worden, wie es der Bundesverkehrsminister in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 13. Oktober 1966 gesagt hatte? Herr Kollege, mit Recht beziehen Sie sich auf meine Ausführungen in der Fragestunde der 65. Sitzung des Bundestages. Auf die Fragen des Herrn Kollegen Dr. Hofmann wegen einer etwaigen Auflösung der Bundesbahndirektion Mainz habe ich mich zu der Frage des Zusammenwachsens von Bundesbahndirektionen im Rahmen der notwendigen Straffung der Organisation der Deutschen Bundesbahn auch allgemein geäußert. Diese Ausführungen gelten natürlich auch für die vier im Freistaat Bayern liegenden Bundesbahndirektionen. Inzwischen haben auch die in meiner Antwort angekündigten Informationsgespräche mit den Regierungschefs oder, falls sie verhindert waren, den zuständigen obersten Stellen der betroffenen Länder stattgefunden. Über die Überlegungen, die wegen der Bundesbahndirektionen Augsburg und Regensburg in dem vorliegenden Gutachten angestellt wurden und ihre etwaigen Konsequenzen informierte der Erste Präsident der Deutschen Bundesbahn, Herr Prof. 'Dr. Oeftering, am 12. Oktober Herrn Ministerpräsidenten Dr. h. c. Goppel. An dem Gespräch nahm, wie mir mitgeteilt wurde, für den verhinderten Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr, Herrn Dr. Schedl, Herr Staatssekretär Wacher teil. Auch die Eisenbahnergewerkschaften und der Hauptpersonalrat der Deutschen Bundesbahn wurden inzwischen vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn über die Vorschläge der Organisationskommission informatorisch unterrichtet. Diese Informationsgespräche ersetzen selbstverständlich nicht das nach dem Bundesbahngesetz vorgeschriebene Verfahren, sondern gehen ihm voraus. Zur Beschaffung der Grundlagen für das im Gesetz vorgeschriebene Verfahren laufen noch weitere Untersuchungen, die in der Erarbeitung einer Rahmenplanung zusammengefaßt werden, in die die Prüfungen der aufzustellenden Sozialpläne, der zu ermittelnden Rationalisierungseffekte, der Kosten usw. eingehen werden. Bis zur Fertigstellung der Rahmenplanung werden noch einige Monate benötigt. Erst dann können nach dem im Bundesbahngesetz vorgeschriebenen Verfahren die abschließenden Verhandlungen mit den Ländern erfolgen. Dazu gehören auch die Entscheidungen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn darüber, welche Vorschläge der Organisationskommissionen weiterverfolgt und welche Ersatzlösungen vorgeschlagen werden sollen. Den örtlich beteiligten obersten Landesverkehrsbehörden wird also erst nach längerer Zeit gemäß § 44 Bundesbahngesetz offiziell Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Willensmeinung der Länder wird dann bei der Beschlußfassung des Verwaltungsrates nach § 12 Abs. 1 Ziffer 11 Bundesbahngesetz und schließlich bei der Genehmigung durch den Bundesminister für Verkehr nach § 14 Abs. 4 Buchstabe e) Bundesbahngesetz eingehend gewürdigt und angemessen berücksichtigt werden. Bei ihrer Willensbildung werden die obersten Landesverkehrsbehörden meines Erachtens sicher nicht versäumen, auch die betroffenen Städte zu hören, die natürlich auch selbst alles Interesse haben, nicht übergangen zu werden und sich bereits entsprechend rühren. Ich möchte zur Klarheit noch ausdrücklich unterstreichen, daß die Güte der Verkehrsbedienung für die Bevölkerung und die Wirtschaft natürlich nicht von der Organisationsform der Deutschen Bundesbahn oder der Zahl oder dem Sitz der Bundesbahndirektionen auch nur im geringsten beeinflußt wird. Anlage 7 Ergänzende Ausführung des Abgeordneten Dr. Rutschke zu Punkt 7 der Tagesordnung. Mit der gleichen turnusmäßigen Gewißheit, mit der dem Winter der Frühling folgt, wird vor jedem Bemühen um eine Verbesserung des Versorgungsrechts der Kriegsopfer die Grundrente als eine Versorgungsleistung 'hingestellt, die entweder einer Erhöhung überhaupt nicht mehr bedürfte oder zumindest jenen gestrichen werden sollte, die diese Rente zur Beseitigung von existenzieller Not nicht brauchen. Wenn es kürzlich in einem Artikel der „Heilbronner Stimme" über die geplante laufende Anpassung ,der Kriegsopferversorgung wörtlich heißt: „Bezieht man in diese laufende Anpassung auch die Grundrente ein, erhöht man in zahllosen Fällen im Zwei-Jahres-Turnus das Taschengeld von Männern und Frauen, die diesen Obolus vom Vater Staat wahrhaftig nicht mehr nötig haben", so muß dazu festgestellt werden, daß dieser Gedankengang keineswegs neu, sondern so alt wie die Kriegsopferversorgung selbst ist, aber dadurch bis zum heutigen Tage noch nicht um einen Deut richtiger wurde. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 3277 Was steckt hinter einer solchen Betrachtungsweise? Unzweifelhaft resultiert sie aus der Auffassung, die Kriegsopferversorgung sei ihrem Wesen nach eine Art „besondere Fürsorge" für arme in Not geratene Kriegskrüppel, die kein Glied für eine berufliche Tätigkeit mehr rühren können, und für solche armen Witwen und Waisen, die andernfalls betteln gehen müßten. Diese Betrachtungsweise unterstellt damit, ohne es auszusprechen und sicherlich auch ohne diesen Gedanken zu Ende zu denken, daß der Staat auf dem Wege über die allgemeine Wehrpflicht das absolute Recht habe, die Gesundheit des von der Wehrpflicht erfaßten Staatsbürgers entschädigungslos zu enteignen. Einer solchen Auffassung stehen der Rechtsgrundsatz des Bürgerlichen Rechts auf Schadenshaftung eines jeden zivilisierten Staates sowie Artikel 2 des Grundgesetzes, nach dem jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat, prinzipiell entgegen. Für den recht und billig Denkenden kann es gar keinen Zweifel darüber geben, daß Leben und Gesundheit als die bedeutendsten Güter des Menschen, die durch nichts anderes zu ersetzen sind, auch für Gemeinzwecke genausowenig entschädigungslos enteignet werden sollen wie materieller Besitz, dessen Schutz auch durch Artikel 14 des Grundgesetzes verbrieft ist. Alle Vorschläge für die Einstellung der Grundrentenzahlung an solche Kriegsbeschädigte, die entweder Vermögen besitzen oder über ein Einkommen verfügen, das sie vor unmittelbarer wirtschaftlicher Not bewahrt, argumentieren vorwiegend mit Einkommensvergleichen zwischen einem kriegsbeschädigten Hilfsarbeiter und beispielsweise einem kriegsbeschädigten hohen Beamten, woraus sie den Schluß ziehen, daß der kriegsbeschädigte Beamte auf seine Grundrente, die für ihn ohnehin nur ein Taschengeld sei, verzichten könne oder solle, damit die Versorgungsbezüge des kriegsbeschädigten Hilfsarbeiters erhöht werden könnten. Dieser Vergleich ist nicht nur irreführend, sondern zugleich auch unzulässig, weil er völlig außer acht läßt, daß die Kriegsopferversorgung nicht die Aufgabe hat, allgemein vorhandene und auf ganz anderen Ursachen basierende soziale Unterschiede einzuebnen — auch der gesunde höhere Beamte pflegt mehr zu verdienen als ein gesunder Hilfsarbeiter —, sondern im Gegenteil, jene besonderen Einbußen an Gesundheit und Leistungsfähigkeit ausgleichen soll, die der kriegsbeschädigte Staatsbürger im Vergleich zu dem gesunden Staatsbürger seiner sozialen Schicht zu beklagen hat. Deshalb orientiert sich die Kriegsopfer-Grundrente als jene Komponente der Versorgung, die den Entschädigungscharakter repräsentiert, nicht am Einkommen des Versorgungsberechtigten, sondern am Grade der Minderung seiner Erwerbsfähigkeit. Da für mehr als 80 % aller Kriegsbeschädigten infolge ihrer Berufstätigkeit die Grundrente mit Ausnahme der notwendigen Kosten für freie Heilbehandlung der Kriegsbeschädigung und der Lieferung von orthopädischen Hilfsmitteln die einzige Versorgungsleistung ist, die sie empfangen, würde die Einstellung der Grundrentenzahlung an sie mit der Einstellung der Versorgung überhaupt praktisch identisch sein. Rechtlich aber gibt es keine Begründung dafür, daß die Gesundheit eines wirtschaftlich besser gestellten Staatsbürgers weniger wert sei als die eines schlechter gestellten. Der für den Laien zunächst bestechende Gedanke, durch Einsparung der Grundrenten von Kriegsbeschädigten aus höheren 'sozialen Schichten die Versorgung minderbemittelter oder besonders schwer betroffener Kriegsbeschädigter wesentlich zu verbessern, entpuppt sich bei näherer Prüfung als ein Irrtum. Die Zahl der Kriegsbeschädigten in jenen schon von sich aus schwach besetzten hohen Einkommensgruppen, bei denen die Grundrente im Verhältnis zu ihren eigenen Realeinkommen finanziell tatsächlich ohne Bedeutung ist, ist so gering, daß der Erlös einer solchen Maßnahme von den zu ihrer Durchführung erforderlich werdenden Verwaltungskosten weit übertroffen wird. Eine solche Maßnahme könnte erst dann nennenswerte Einsparungen erbringen, wenn die Einkommensgrenze, von der ab die Grundrente gekürzt oder nicht mehr gezahlt werden soll, so tief angesetzt wird, daß das Gros der deutschen Kriegsopfer damit erfaßt wird. Daß aber all solchen im Grunde laienhaften Überlegungen meist auch völlig irreale Vorstellungen über die wirkliche Höhe der Kriegsopferversorgungsleistungen zugrunde liegen, möge ein einfaches Beispiel verdeutlichen, das bewußt aus der Gegenwart genommen ist und damit zugleich geeignet erscheint, den wehr- und verteidigungspolitischen Aspekt der Versorgung erkennen zu lassen. Zwei Redakteure mit einem angenommenen Gehalt von 1500 DM im Monat arbeiten in einer Zeitungsredaktion nebeneinander. Der eine macht eine Reserveübung bei der Bundeswehr, wird bei einer nächtlichen Übung von einem Panzer überfahren und verliert ein Bein im Oberschenkel. Nach Amputation, längerem Krankenhausaufenthalt und prothetischer Versorgung erhält er bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 % eine monatliche Grundrente von 140 DM. Der andere Redakteur verliert auf einer dienstlichen Fahrt im Auftrag der Zeitung durch einen Verkehrsunfall ebenfalls ein Bein im Oberschenkel. Er erhält dafür eine Unfallrente von 700 DM monatlich ebenso neben jedem weiteren Einkommen, wie sein bei der Wehrübung verunglückter Kollege seine 140 DM Grundrente für den gleichen Schaden neben weiterem Einkommen erhält. Das ist der nüchterne Tatbestand, den man zur Kenntnis nehmen und von dem man ausgehen sollte, wenn man über die Frage nachdenkt, ob Grundrenten notwendig und sinnvoll sind, ob sie ganz weggenommen, gekürzt oder erhöht werden sollen. Anlage 8 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Jungmann zu Punkt 7 der Tagesordnung. Der Herr Bundesarbeitsminister hat vorhin gesagt, daß es bei diesem Gesetzentwurf um die Ver- 3278 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 wirklichung des Anspruchs der Kriegsopfer auf eine würdige und gerechte Versorgung geht. Das veranlaßt mich zu folgenden Feststellungen. In den §§ 18 c Abs. 4 und 24 a dieses Gesetzentwurfs ist vorgesehen, daß die ärztliche und zahnärztliche Behandlung der Versorgungsberechtigten, nicht nur der Kriegsopfer, sondern auch der beschädigten Soldaten der Bundeswehr und der Beschädigten der zivilen Ersatzdienstes, in Zukunft nur nach den Mindestsätzen der Amtlichen Gebührenordnung vergütet werden soll. Soweit es sich um Schwerbeschädigte handelt, soll die Bundesregierung ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates „im Falle des Bedürfnisses" einen prozentualen Zuschlag auf die Mindestsätze der gesetzlichen zahnärztlichen Gebühren festzusetzen. Ich will hier nicht fragen, was unter „im Falle des Bedürfnisses„ zu verstehen ist. Ich will auch nicht darauf eingehen, daß ich die Begründung der einschlägigen Vorschläge für sachlich falsch und in ihrer Fiktion für irreführend halte. Das alles wird in den Ausschußberatungen zur Sprache kommen und dort erörtert werden müssen. Worauf es heute und hier ankommt, das ist zunächst einmal die Frage, ob diese Regelung den berechtigten Belangen der Kriegsopfer und des ihnen gleichgestellten Personenkreises entsprechen würde. Und gerade das glaube ich nicht. Die Kriegsopfer haben von sich aus immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß sie eine solche Bewertung durch den Staat als entwürdigend, als das Gegenteil dessen empfinden, was der Herr Bundesarbeitsminister vorhin als den eigentlichen Sinn dieses Gesetzes herausgestellt hat. Sie haben immer wieder betont, daß sie mit ihrer Versorgung den anderen Versorgungsberechtigten und nicht den Sozialhilfeberechtigten gleichgestellt sein wollen. Aber auch für die Ärzte und Zahnärzte handelt es sich um eine Grundsatzfrage. Sie wehren sich gegen jede gesetzliche Honorarfestsetzung außerhalb des Sozialhilfegesetzes. Sie sehen darin einen auch verfassungsrechtlich nicht vertretbaren Eingriff in ihre staatsbürgerlichen Rechte, die ja auch auf allen anderen Gebieten des Sozialrechts grundsätzlich anerkannt sind. Ich möchte im übrigen auch bezweifeln, ob eine Regelung, wie sie in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, bei einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht würde bestehen können. Ich würde hier nicht zu dieser Frage Stellung nehmen, wenn es in Wahrheit nicht um diese Grundsatzfragen, sondern um die Höhe der Honorare ginge. Abgesehen davon, daß die Höhe des Honorars so wie bisher auch in Zukunft ohne jede Konsequenz für die ärztliche Behandlung von Kriegsopfern sein wird — das weiß niemand besser als die Kriegsopfer selbst —, ist die allenfalls in Frage kommende Differenz für den einzelnen Arzt ebenso wie für die Ärzteschaft als Ganzes wirtschaftlich völlig bedeutungslos. Man darf daraus aber nicht den Schluß ziehen, daß die Ärzte und Zahnärzte dann ja auch auf ihre Vertragsfreiheit verzichten könnten. Damit bin ich bei dem entscheidenden Punkt: es geht auch der Bundesregierung nicht um das Geld, sondern um das grundsätzliche Bestreben, mit Hilfe dieses Gesetzes eine Bresche in die gesetzlich garantierte Vertragsfreiheit der Ärzte zu schlagen. Das Kriegsopferrecht sollte aber nicht dazu benutzt werden dürfen, ein Präjudiz für andere, wenn nicht sogar für alle übrigen sozialrechtlichen Regelungen zu schaffen. Das sollten sich alle diejenigen sagen lassen, die diese Absicht verfolgt haben und auch jetzt noch, zum Teil ganz offen, verfolgen. Noch ein letztes Wort zu der finanziellen Seite dieser Frage. Auch vor 1933 hat die schlechte Finanzlage zu Notverordnungen geführt, die dann nur sehr schwer und zum Teil auch heute noch nicht wieder korrigiert werden konnten. Das sollte uns eine Warnung sein!
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bazille.


Rede von Helmut Bazille
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kriegsopferversorgung, deren Drittes Neuordnungsgesetz in erster Lesung zur Beratung ansteht, sollte ursprünglich nach den im Mai vergangenen Jahres verkündeten Zielvorstellungen der Bundesregierung würdig und



Bazille
gerecht weiterentwickelt werden. Ich bedauere, daß ich mit der Feststellung beginnen muß, daß die Bundesregierung mit der Gesetzesvorlage nicht das erreicht, was sie sich selbst vorgenommen hatte. Ich darf dabei dem Haus in Erinnerung bringen, daß die Bundesregierung der Öffentlichkeit angekündigt hatte, dieses Gesetz den gesetzgebenden Körperschaften mit dem Haushaltsplan 1966 vorzulegen. Es sollte die Grundlage bilden für eine laufende Angleichung der Rentenleistungen in zweijährigem Abstand, erstmals im Jahre 1968. Die Maßstäbe, welche die Regierung dem Gesetz zugrunde legen wollte, sollten folgende sein: zum ersten eine Angleichung der Renten unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft und zum zweiten ein fortschrittlicher und zeitgemäßer Ausbau des Kriegsopferrechts unter Wahrung der Währungsstabilität. — Eine kritische Würdigung der Vorlage führt zu dem Ergebnis, daß die Regierung ihren Zeitplan nicht einhalten konnte und daß auch das materielle Recht in einem Teil seiner Bestimmungen hinter dem zurückbleibt, was versprochen worden war. Nachdem die Bundesregierung schon auf anderen Gebieten gegebene Zusagen nicht einhalten konnte, ist sie nun auch in bezug auf das Kriegsopferrecht in jene von ihr selbst verschuldete Misere geraten, vor den Wahlen mehr versprochen zu haben, als sie hinterher halten konnte. Daß das bei den Kriegsopfern mit Enttäuschung aufgenommen wurde, versteht sich von selbst.
Nun hat Herr Minister Katzer im Zusammenhang mit dieser Vorlage und ihren Schwerpunkten besonders über die Bedeutung der Grundrenten sehr eingehend gesprochen. Ich hatte dabei manchmal den Eindruck, als ob der Minister ein Bedürfnis fühle, dieses Haus überzeugen zu müssen. In Wahrheit liegen die Dinge doch so — ich darf das in Erinnerung rufen, ja ich muß es nach den Worten des Herrn Bundesarbeitsministers in Erinnerung rufen —, daß der Kampf um eine gerechte Gestaltung der Grundrente, und zwar um eine schadensgerechte Gestaltung der Grundrente, vom Parlament her gegen frühere Regierungen geführt werden mußte. Die Argumente — angefangen von den Bagatellrenten bis zu den Renten der Generaldirektoren, die im Krieg ein Bein verloren haben, usw.; ich will das gar nicht alles wiederholen — waren doch nicht aus der Öffentlichkeit selber erwachsen, sondern es waren frühere Bundesregierungen, die diese Argumente erst in das Bewußtsein der Öffentlichkeit eingeführt haben.

(Abg. Dr. Rutschke: Sehr richtig!)

Die Kriegsopferverbände mußten schließlich viel Geld für eine öffentliche Aufklärung ausgeben, um diesen Argumenten entgegenzutreten, Geld, das sie meiner Überzeugung nach besser im Rahmen ihrer praktischen Sozialarbeit hätten verwenden können. Und zwar mußten sie es deswegen ausgeben, weil es Bundesregierungen waren, die mit einer ganz andersgearteten Zielsetzung, und zwar aus fiskalischen Gründen, in jenem Bereich der Grundrenten nicht nur eine der Sache nicht angemessene Zurückhaltung übten, sondern geradezu bestritten, daß eine Notwendigkeit bestand, im Bereich der Grundrenten
immer wieder neue Aufwendungen zu machen. Es gab sogar ein Ministerwort, das die Aufwendungen in diesem Bereich als eine Verschwendung öffentlicher Mittel bezeichnete.
Ich glaube, in diesem Hause ist es deshalb nicht notwendig, über die Funktion der Grundrente noch etwas zu sagen. Denn das Parlament hat in den Auseinandersetzungen, die über die Gestaltung des Kriegsopferrechts in der Vergangenheit geführt werden mußten, den Grundrenten die Bedeutung gegeben, die sie heute besitzen, und es hat ein Verhältnis paritätischer Art zwischen den Grundrenten und den Ausgleichsrenten in den Neuordnungsgesetzen gegen frühere Regierungen durchgesetzt. Insofern ist es nur konsequent, wenn die Regierungsvorlage dieser Tendenz der beiden ersten Neuordnungsgesetze folgt und auch mit dem Dritten Neuordnungsgesetz die Grundrenten als notwendige Äquivalente für schwere und schwerste Gesundheitseinbußen in den Prozeß der Anpassung an die volkswirtschaftlichen Veränderungen einbezieht, darüber hinaus aber den Versuch macht, in bezug auf die Witwenversorgung einen besonderen Schwerpunkt zu setzen.
Dieser Schwerpunkt in der Witwenversorgung muß gesetzt werden, Herr Minister — das ist nicht zu bestreiten —, nicht aus Gründen eines sozialen Bedürfnisses heraus, sondern einfach um dem Recht Genüge zu tun, wie es in unserer Verfassung verankert ist. Denn die Schlechterstellung der Kriegerwitwen gegenüber allen anderen Rentenberechtigten des öffentlichen Leistungsrechtes läßt sich aus der Rechtsnatur der Sache nicht begründen. Sie ließ sich in der Vergangenheit nur immer wieder auf das berühmte Gesetz der großen Zahl zurückführen, von dem auch der Herr Kollege Mick hier gesprochen hat, das aber, wenn man es als Maßstab der Kriegsopferversorgung allein gelten lassen wollte, letztlich jeder Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit und jeder Erfüllung des Verfassungsauftrages im Wege stehen müßte, wenn man nur von dort her, d. h. nur unter Anwendung fiskalischer Maßstäbe, das Recht finden wollte.
Wir müssen also stets abwägen, was unter den jeweiligen Bedingungen, unter denen wir einen Gesetzgebungsakt vollziehen, möglich und notwendig ist, um der Forderung des Grundgesetzes zu entsprechen. Hier, meine ich, müßte man bei den Beratungen im Ausschuß doch noch einmal in eine Prüfung eintreten, ob man nicht bei diesem Dritten Neuordnungsgesetz jetzt den Zeitpunkt für gekommen hält, endlich die Kriegerwitwen aus dieser Position der Schlechterstellung herauszulösen und auch für ihre Versorgung das sonst übliche Ableitungsverhältnis von 60 v. H., gemessen am Anspruch des Versorgungsberechtigten, anzuwenden. Denn bei einem Ableitungsverhältnis von 55 % ist immer noch dieser dominierende fiskalische Einfluß wirksam, den die Neuordnungsgesetze — das ist ihr Ziel — irgendwann einmal überwinden müssen, wenn wir die Kriegsopferversorgung in ein ausgewogenes Verhältnis bringen wollen zwischen den Vorleistungen, die die Kriegsopfer für die Allgemeinheit gebracht haben, und den Verpflichtungen,



Bazille
die der Allgemeinheit daraus erwachsen, diese Schicksale auf die breiten Schultern des ganzen Volkes zu verteilen und sie nicht allein von denen tragen zu lassen, die vom Kriege besonders hart betroffen wurden.
Ich kann es mir versagen, hier weitere Einzelheiten anzuführen, nachdem der Herr Bundesminister für Arbeit und der Herr Kollege Mick die Probleme, so wie sie sich darstellen, gerade sehr detailliert aufgezeichnet haben. Andererseits muß ich aber doch darauf hinweisen, daß in den parlamentarischen Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre bis hin zum Zweiten Neuordnungsgesetz um das, was heute gewissermaßen als Selbstverständlichkeit von der Regierungsseite einerseits und von der Mehrheitsseite andererseits dargestellt wird, gerungen werden mußte und daß es nicht zuletzt sozialdemokratische Sprecher waren, die in den vergangenen Jahren diese Dinge gegen eine fiskalische Betrachtungsweise in den Vordergrund gerückt haben.
Um einmal darzutun, zu welchen Haushaltseinsparungen das seitherige Recht geführt hat und zu welcher Entlastung des Staatshaushalts die Kriegsopfer in der Vergangenheit beigetragen haben, will ich nur ein einziges Beispiel herausgreifen, nämlich einen Bericht des Bundesfinanzministers über die Einsparungen aus der Verrechnung der gesetzlichen Rentenversicherungsansprüche von Kriegsopfern mit Ansprüchen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Es wurden allein im Rechnungsjahr 1965 bei 144 000 Beschädigten, 593 000 Witwen, 48 000 Waisen und 110 Eltern eine Milliarde 167 Millionen 822 000 Deutsche Mark eingespart.
Wir Sozialdemokraten haben deshalb in .den vergangenen Jahren sehr erbittert darum gekämpft, daß .die Anrechnungsvorschriften im Bundesversorgungsgesetz geändert und verbessert werden. Wir haben dabei leider die Erfolge, die wir um der Sache willen angestrebt haben, nie erzielen können. Aber es versteht sich, daß wir es deshalb nur begrüßen können, wenn die Bundesregierung nach langen Jahren und nach harten parlamentarischen Kämpfen, die vorausgegangen sind, jetzt selber in diesem Gesetz bei ,den Anrechnungsvorschriften einen Schwerpunkt setzt, der zu beachtlichen Verbesserungen führt, Verbesserungen, von denen ich allerdings sagen muß, Herr Minister, daß sie die Probleme noch nicht erschöpfend und noch nicht in allen Detailbereichen zufriedenstellend regeln. — Sie nicken mit dem Kopf; es besteht also Übereinstimmung darüber, daß auch auf diesem Gebiet in Fortführung der Neuordnungsgesetze noch manches zu tun bleibt. Es wird in ,den Ausschußberatungen darüber zu sprechen sein, was ich hier wegen der vorgerückten Stunde und im Hinblick darauf, daß wir in der ersten Lesung sind, jetzt nicht tun will.
Ich komme nun zu jenem Teil des Gesetzes, von dem ich glaube, daß er eigentlich sein Kernstück hätte sein sollen, nämlich jenem Teil, in dem den Kriegsopfern nicht mehr und nicht weniger versprochen war als eine gesetzliche Regelung der laufenden Anpassung etwa analog der in den gesetzlichen Rentenversicherungen und der gesetzlichen Unfallversicherung, einer Anpassung, durch die die Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes in zweijährigem Abstand dynamisiert, d. h. an die Veränderungen der Volkswirtschaft, an das steigende Sozialprodukt immer wieder herangeführt werden sollen.
Zwischen dem, was von der Bundesregierung angekündigt, und dem, was nun ins Gesetz hineingeschrieben worden ist, besteht, glaube ich, Herr Bundesarbeitsminister, mehr als ein Dissens; das ist ein unüberbrückbarer Widerspruch. Das mußte von den Kriegsopfern als ein Wortbruch empfunden werden, als eine Enttäuschung mit dem Charakter
— ich spreche das offen aus, so schwer mir das fällt
— einer Täuschung. Denn was hier im Gesetz steht, ist lediglich eine Verpflichtung der Bundesregierung, in zweijährigem Abstand, erstmals nicht 1968, sondern 1969, zu prüfen, inwieweit die Veränderungen im volkswirtschaftlichen Bereich eine Anpassung der gesetzlichen Leistung ermöglichen, und über das Ergebnis dieser Prüfung dem Bundestag, den gesetzgebenden Körperschaften zu berichten.
Meine Damen und Herren, das kann beim besten Willen nicht in der Richtung einer Dynamisierungsklausel gedeutet werden. Denn eine Pflicht zur Überprüfung des Bundesversorgungsgesetzes besteht angesichts der Bedeutung des Kriegsopferrechts für die Bundesregierung eo ipso. Dazu bedarf es nicht eines besonderen gesetzlichen Auftrages. Die Verfassung qualifiziert unseren Staat als einen demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Das verpflichtet die an der Gesetzgebung Beteiligten, im Bereich der Kriegsopferversorgung immer danach zu trachten, daß den Kriegsopfern in ihrer Versorgung ein angemessener Anteil von dem, was das Volk, ausgedrückt im Sozialprodukt, insgesamt leistet, gegeben wird, um der Gerechtigkeit Genüge zu tun.
Es kann sich also bei einer solchen Bestimmung nicht um einen Auftrag zur Prüfung und eine Pflicht zum Bericht über das Ergebnis dieser Prüfung handeln. In einer solchen Klausel muß eine Verpflichtung enthalten sein, den Zuwachs des Sozialprodukts sich anteilig in der Kriegsopferversorgung, in zeitlichem Abstand von zwei Jahren, auswirken zu lassen. Ich habe den Worten des Kollegen Mick entnommen, daß die Anregungen, die der Bundesrat auf diesem Gebiet gegeben hat, bei Ihnen auf fruchtbaren Boden fallen. Man darf daher die Hoffnung haben, daß es über diesen Punkt im Ausschuß, wie in den vergangenen Jahren auf dem Gebiet des Kriegsopferrechts, vielleicht doch eine Verständigung geben wird, die wahrmacht, was die Regierung versprochen hatte, ohne es in der Vorlage, die jetzt dem Hause zur Beratung übergeben werde, dann zu halten.
Lassen Sie mich noch ein abschließendes Wort sagen. Selbst wenn es in der Beratung des Ausschusses gelingt, die eine oder andere Frage befriedigender zu lösen, als es im Regierungsentwurf gelungen ist, bleibt der Tatbestand, daß der Gesamtkomplex der Neuordnung des Kriegsopferrechts mit diesem Gesetz nicht abschließend geregelt wird. Es ist zwar



Bazille
eine Tatsache, daß mit dem zeitlichen Abstand vom Kriege und mit jeder Verbesserung, die die gesetzgebenden Körperschaften am Recht der Versorgung der Kriegsopfer vornehmen, dieses Problem an öffentlichem Interesse verliert. Der Wille des Gesetzgebers aber, es endlich gerecht zu lösen, darf nicht erlahmen.

(Beifall bei der SPD.)


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    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Rutschke.