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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 69. Sitzung Bonn, den 28. Oktober 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3229 A Fragestunde (Drucksache V/1025) Fragen des Abg. Reichmann: Mißbräuchliche Verwendung von Gasöl und leichtem Heizöl Grund, Staatssekretär 3229 B Reichmann (FDP) 3229 D Wächter (FDP) . . . . . . . 3230 A Fragen des Abg. Dr. Eppler: Erlaß des Bundesaußenministers betr. mögliche dienstliche Konsequenzen einer Heirat von Beamten des AA mit ausländischen Staatsangehörigen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3230 C Dr. Eppler (SPD) 3230 D Fellermaier (SPD) 3231 A Fragen des Abg Dr. Schulz (Berlin) : Eheschließungen mit ausländischen Staatsangehörigen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 3231 B Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 3231 D Frage des Abg. Matthöfer: Schicksal der in der Sowjetunion verhafteten Redakteurin Martina Kischke Dr. Carstens, Staatssekretär . . 3232 B Matthöfer (SPD) 3232 C Jahn (Marburg) (SPD) 3232 D Frage des Abg. Kohlberger: Aufhebung der starren Altersgrenze Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3233 A Fragen der Abg. Frau Dr. Hubert: Mangel an hauswirtschaftlichen Kräften in Krankenhäusern und Altenheimen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3233 B Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . . 3234 A Vizepräsident Dr. Dehler . . . . . 3234 B Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 3234 C Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 3234 D Frage des Abg. Folger: Verordnung betr. eine vorläufige Landarbeitsordnung vom 24. 1. 1919 Kattenstroth, Staatssekretär . . 3235 A Folger (SPD) 3235 B Fragen des Abg. Kulawig: Lärm- und Staubbelästigung der Anwohner des Panzererprobungsgeländes „Großer Sand" in Saarlouis-Fraulautern Gumbel, Staatssekretär 3235 C Kulawig (SPD) 3236 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 Fragen des Abg. Müller (Worms) : Äußerungen des Leutnants zur See Struve über Australien bei einem Freundschaftsbesuch des Schulschiffs „Donau" in Melbourne Gumbel, Staatssekretär 3236 A Müller (Worms) (SPD) . . . . 3237 A Frage des Abg. Müller (Worms) : Folgerungen aus dem Vorfall Gumbel, Staatssekretär 3237 B Müller (Worms) (SPD) 3237 C Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Kostenträger bei Beseitigung von Bunkerresten 3237 D Fragen des Abg. Börner: Einladungen an Reservisten zu einer wehrpolitischen Veranstaltung der FDP im Kreis Hanau 3237 D Frage des Abg. Moersch: Hintergründe bei der Beschaffung des Schützenpanzers HS 30 Gumbel, Staatssekretär . . . . 3238 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 3238 B Dr. Dehler, Vizepräsident 3238 D, 3239 C, 3240 B, 3241 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 3238 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 3239 A Borm (FDP) . . . . . . . . . 3239 B Reichmann (FDP) . . . . . . . 3239 C Wächter (FDP) . . . . . . . . 3240 A Raffert (SPD) . . . . . . . . . 3240 C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 3240 D Fragen des Abg. Josten: Patenschaften zwischen deutschen und Truppeneinheiten der Verbündeten Gumbel, Staatssekretär 3241 B Josten (CDU/CSU) 3241 B Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Drohende Abwanderung von Wissenschaftlern der Luft- und Raumfahrtindustrie in die VAR — Besondere Form der Wehrdienstleistung für Mathematik- und Physikstudenten — Handhabung der Wehrdienstleistung von Abiturienten in anderen Ländern 3242 B Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Erfahrungen mit der Verwendung von Gasturbinen als Antrieb schwerer Kraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3242 C Fragen des Abg. Richter: Planung der Verkehrssanierung des Raumes Neckarelz–Diedesheim–Obrigheim 3242 D Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Zulassung reflektierender Nummernschilder an Kraftfahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3243 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3243 A Frage des Abg Schmitt-Vockenhausen: Einführung eines Bauleistungsbuches Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3243 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3243 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die 55. und 58. Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/924, V/1050, V/925, V/1051) . . 3243 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen (Drucksachen V/955, V/1058) 3243 D Schriftliche Berichte des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Antragsfrist für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abt. Ausrichtung, für das Jahr 1967 (Drucksachen V/999, V/1059), sowie zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 3/63 EWG vom 24. 1. 1963 betr. die Handelsbeziehungen zu den Staatshandelsländern in bezug auf bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Drucksachen V/848, V/1060) 3243 D Entwurf eines Neunten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Neun- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 III tes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache V/1001), in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1966) sowie des Gutachtens des Sozialbeirats über die Rentenanpassung (Drucksache V/940) Katzer, Bundesminister . 3244 B, 3257 B, 3258 D, 3259 B Stingl (CDU/CSU) . . . 3246 A, 3260 B Glombig (SPD) 3249 D Spitzmüller (FDP) 3253 A Dr. Schellenberg (SPD) . 3256 A, 3258 C, 3258 D, 3260 A, 3260 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 3259 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz — KOV) (Drucksache V/1012) Katzer, Bundesminister . . . . . 3260 D Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . . 3263 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 3264 A Bazille (SPD) . . . . . . . . . 3265 D Dr. Rutschke (FDP) 3268 A Erklärungen gemäß § 36 GO Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3270 C Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 3270 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1966, hier: Einzelplan 36 — Zivile Verteidigung (Drucksache V/994, Umdruck 46) Dr. Even (CDU/CSU) 3271 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Standortübungsplatzes Tübingen-Waldhausen (Drucksachen V/669, V/985) . . 3271 C Nächste Sitzung 3271 D Anlagen 3273 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 3229 69. Sitzung Bonn, den 28. Oktober 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 28. 10. Dr. Arndt (Berlin) 31. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 28. 10. Bäuerle 31. 10. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 28. 10. Berger 28. 10. Berlin 28. 10. Blachstein 15. 11. Brand 29. 10. Dr. Burgbacher 28. 10. Burgemeister 31. 10. Damm 28. 10. Deringer 4. 11. Dr. Dichgans 28. 10. Diebäcker 28. 10. Dr. Dittrich * 28. 10. Ehnes 28. 10. Eisenmann 31. 10. Erler 31. 10. Faller * 28. 10. Frieler 28. 10. Fritsch (Deggendorf) 28. 10. Dr. Furler 28. 10. Frau Geisendörfer 28. 10. Geldner 28. 10. Graaff 28. 10. Frau Griesinger 28. 10. Gscheidle 28. 10. Haage (München) 28. 10. Hauffe 28. 10. Hirsch 28. 10. Dr. Hofmann (Mainz) 28. 10. Iven 28. 10. Jacobi (Köln) 28. 10. Kahn-Ackermann 30. 11. Kaffka 29. 10. Dr. Kempfler 28. 10. Kiep 28. 10. Kriedemann * 28. 10. Frau Dr. Krips 28. 10. Kubitza 28. 10. Frau Kurlbaum-Beyer 28. 10. Lenders 28. 10. Lenz (Trossingen) 31. 10. Dr. Löhr 28. 10. Dr. Lohmar 28. 10. Lücker (München) * 28. 10. Mauk 28. 10. Memmel * 28. 10. Mengelkamp 28. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 28. 10. Dr. von Merkatz 30. 11. Missbach 28. 10. Mischnick 28. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 28. 10. Ollesch 28. 10. Ott 28. 10. Paul 28. 10. Picard 28. 10. Prochazka 28. 10. Frau Pitz-Savelsberg 31. 10. Ramms 28. 10. Dr. Rinderspacher 28. 10. Sänger 28. 10. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 28. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 28. 10. Schmidt (Kempten) 28. 10. Schmitt (Lockweiler) 28. 10. Schoettle 28. 10. Dr. Serres 28. 10. Seuffert * 28. 10. Springorum * 28. 10. Dr. Staratzke 28. 10. Strohmayr 31. 10. Struve 31. 10. Teriete 31. 10. Dr. Verbeek 31. 10. Weigl 28. 10. Weimer 31. 10. Welslau 28. 10. Wendelborn 28. 10. Baron von Wrangel 28. 10. Wurbs 28. 10. Zerbe 28. 10. Zink 28. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Oktober 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/1025 Fragen X/7, X/8 und X/9) : Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu ergänzen, daß künftig jeder Führerscheinerwerber einen Akut-Hilfe-Kursus ableisten muß? Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu ergänzen, daß künftig jeder Halter eines Kraftfahrzeuges im Fahrzeug einen Verbandskasten, ein Warndreieck und eine Warnlampe mitführen muß? Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu ergänzen, daß künftig jeder Fußgänger bei nächtlicher Benutzung öffentlicher Verkehrswege, außerhalb von Ortschaften, Leuchtarmbinden tragen muß? Zu X/7: Ich beabsichtige, für den Erwerb der Fahrerlaubnis aller Klassen die Teilnahme an einer Unterrichtung über „Sofortmaßnahmen am Unfallort" vorzuschreiben. Dazu bedarf es zuvor der Ermächtigung des Bundesverkehrsministers durch das Straßenverkehrsgesetz. Der Entwurf eines Änderungsgesetzes zu diesem Gesetz wird den gesetzgebenden Körperschaften nach Abschluß der Vorbereitungsarbeiten vorgelegt werden. 3274 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 Zu X/8: Zu a) : Ich beabsichtige, die Ausrüstung aller Kraftwagen mit einem Verbandskasten vorzuschreiben. Doch auch dazu bedarf es besonderer gesetzlicher Ermächtigung. Auch deren Einholung wird vorbereitet. Zu b) und c) : Die Frage, ob es notwendig ist, das Mitführen von bestimmten Beleuchtungs- und Warneinrichtungen generell für alle Kraftfahrzeuge vorzuschreiben oder ob dies die geltenden Vorschriften zur Sicherung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge entbehrlich machen, wird z. Z. mit den hierfür zuständigen Behörden usw. geprüft. Zu X/9: Das Tragen von reflektierenden Gegenständen für Fußgänger bei nächtlicher Benutzung von Landstraßen vorzuschreiben, ist vorläufig nicht beabsichtigt. Auch dafür würde eine gesetzliche Ermächtigung fehlen. Das Problem hat auch an Bedeutung verloren. Der Fußgängerverkehr auf Landstraßen nimmt infolge der anhaltenden Motorisierungswelle, von der auch die Bevölkerung auf dem flachen Lande und in ländlichen Siedlungsgebieten in zunehmendem Maße erfaßt wird, immer mehr ab. Hinzu kommt die Einführung des asymmetrischen Abblendlichts, das eine bessere Ausleuchtung des rechten Fahrbahnrands ermöglicht. Schließlich ist auch noch die in § 37 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung enthaltene Regelung zu erwähnen, nach der Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen ohne besonderen Gehweg die äußerste linke Straßenseite zu benutzen haben. Das alles schließt jedoch nicht aus, daß Fußgänger zum eigenen Schutz von solchen Sicherungsmitteln freiwillig Gebrauch machen. Die Gemeinsame Verkehrssicherheitskonferenz des Bundes und der Länder und auch der Arbeitskreis zur Prüfung von Unfallverhütungsmitteln, dem außer verschiedenen Behörden eine Reihe von mit Verkehrs- und Sicherheitsfragen befaßten Verbänden angehören, haben den Gebrauch von Sicherungsmitteln durch Fußgänger auf Landstraßen empfohlen. Die Bevölkerung ist durch die Presse entsprechend unterrichtet worden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 28. Oktober 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/1025 Frage X/10): Hält der Bundesverkehrsminister trotz seiner Mitteilung über den Nichtbeginn des Baues geplanter neuer Autobahnen und Bundesfernstraßen seine während der Bereisung in Memmingen und Günsburg gegebene Zusage aufrecht, wonach der ursprünglich bereits für 1967 geplante Baubeginn für die Autobahn Ulm—Memmingen nunmehr endgültig für 1968 angesetzt wird und die Bauausschreibungen bereits 1967 vorgenommen werden? Unsere Absicht, die Autobahn zwischen Ulm und Memmingen sobald als möglich zu beginnen, ist unverändert. Wegen der Kürzung der Aufwendungen für ,den Straßenbauplan im Haushalt 1967 ist es jedoch nicht möglich, im nächsten Jahr neue Baumaßnahmen an Bundesautobahnen oder Bundesstraßen zu beginnen. Aus diesem Grunde konnte ich auch in Memmingen den Baubeginn für die geplante Bundesautobahn Ulm—Memmingen nicht vor 1968 in Aussicht stellen. Dies hat aber auch sachliche Gründe, denn für diese Autobahn läuft z. Z. erst auf Landesebene das Raumordnungsverfahren. Nach dessen Abschluß erfolgt durch das Bundesverkehrsministerium die Festlegung der Linienführung nach § 16 Fernstraßengesetz, wobei das Benehmen mit allen anderen beteiligten Bundesministerien hergestellt werden muß. Danach werden die baureifen Entwürfe aufgestellt, die als Unterlage für das bei jeder Neubaumaßnahme gem. § 18 Fernstraßengesetz zwingend vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren dienen. Dieses Verfahren kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, je nach Art und Zahl der Einsprüche. Die bis jetzt vorliegenden Einwände haben schon großen Umfang angenommen und machten zusätzliche planerische Untersuchungen notwendig. Vor Baubeginn sind dann noch die Grunderwerbsverhandlungen durchzuführen, wobei hinsichtlich deren Dauer das gleiche gilt wie beim Planfeststellungsverfahren. Erst nachdem alle diese technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, kann mit den Bauausschreibungen und mit dem Bau begonnen werden. Zu diesem Zeitpunkt werden dann sicherlich auch die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden können. Nach wie vor würde ich es sehr begrüßen, wenn die Vorarbeiten so zu beschleunigen wären, daß noch 1967 ausgeschrieben werden könnte. Dies liegt aber größtenteils nicht in meiner Macht. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 28. Oktober 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/1025 Fragen XI/ 1, XI/2 und XI/3) : Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der Abwasserbeseitigung unter dem Gesichtspunkt der Reinhaltung der Flüsse und Seen einschließlich der Trinkwasserbereitstellung? Ist der Bundesregierung bekannt, daß speziell in Nordbayern erhebliche Schwierigkeiten wegen der Abwasserbeseitigung bestehen? Welche Pläne haben Bund und Länder entwickelt, um gemeinsam mit den Kommunen und der Industrie in einer absehbaren Zeit das Ziel einer vollbiologischen Klärung aller Abwässer zu erreichen? Zu 1.: Im kommunalen Bereich sind in den vergangenen Jahren etwa 12 Mia DM für den Bau von Kanalisationen und Kläranlagen investiert worden. Damit sind etwa 55 % der Einwohner der Bundesrepublik Deutschland an Kanalisationen und zentralen Kläranlagen angeschlossen. Zur Zeit wird jedoch bei etwa 20 % der Bevölkerung das Abwasser zwar in Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 3275 einer Kanalisation erfaßt, jedoch noch nicht in zentralen Kläranlagen gereinigt. Für etwa 25 % der Bevölkerung bestehen weder Kanalisation noch Kläranlagen. Die Menge des gesamten Abwassers hat in der Vergangenheit so stark zugenommen, daß trotz der gesteigerten Abwasserbehandlung in alten und neuen Kläranlagen der Anteil des ungereinigten Abwassers jetzt noch höher ist als früher. Die hohen Investitionen haben nicht ausgereicht, den Zustand der Gewässer zu verbessern; es wäre jedoch unerträglich geworden, wenn die Kosten für die Abwasseranlagen in den zurückliegenden Jahren nicht aufgebracht worden wären. Für den industriellen Abwassersektor liegen keine vergleichbaren Angaben vor, soweit es sich um Abwasser handelt, das nicht in kommunalen Kläranlagen mitbehandelt wird. Der Abwasseranfall bei der Industrie ist jedoch ebenfalls wesentlich gestiegen. Der Bau von Abwasserreinigungsanlagen der Industrie hat aber noch nicht den notwendigen Umfang angenommen. Die Bundesregierung beurteilt den heutigen Zustand der Gewässer in der Bundesrepublik als nicht befriedigend. Durch die noch zunehmende Verschmutzung der Gewässer sind erhebliche Schwierigkeiten in bezug auf die gegenwärtige und künftige Versorgung mit Trinkwasser eingetreten. Die öffentliche Wasserversorgung muß immer mehr auf die Nutzung von Oberflächenwasser ausweichen. Wenn auch Notstände in größerem Umfange bisher verhindert werden konnten, so bereitet doch die Sicherung der Trinkwasserversorgung ernste Sorge. Zu 2.: Der Bau von Abwasserreinigungsanlagen der Städte und Gemeinden sowie der Industrie bereitet allgemein, vor allem in bezug auf ihre Finanzierung, Schwierigkeiten. Dabei wirken sich in diesem Jahr die Kürzungen in den Haushalten von Bund und Ländern leider auch bei den Maßnahmen der Wasserwirtschaft nachteilig aus. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Nordbayern, d. h. im Fränkischen Raum, vor allem die Deckung des Trinkwasserbedarfs aus örtlichen Vorkommen wegen ungünstiger hydrogeologischer und klimatischer Verhältnisse besondere Schwierigkeiten bereitet. Es ist der Bundesregierung aber auch bekannt, daß das Land Bayern für die Wasserversorgung des Fränkischen Raumes auf Grund umfangreicher Erhebungen und Untersuchungen einen großräumigen Plan aufgestellt hat, der zügig verwirklicht wird. Zu 3.: Für die Reinhaltung der Gewässer sind nach dem Grundgesetz und nach dem bekannten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. 10. 1962 die Länder zuständig. Insofern kann der Bund mit den Ländern einen gemeinsamen Plan für die hinsichtlich der Reinhaltung der Gewässer einzuhaltenden Anforderungen nicht entwickeln. Gerade deshalb hat die Bundesregierung den aus der Mitte des Bundestages eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes lebhaft unterstützt. Dieser Entwurf hatte das Ziel, jeden Einleiter von Abwasser unmittelbar zur Einhaltung bestimmter Anforderungen zu verpflichten und außerdem die obere Grenze für eine noch tragbare Belastung der Gewässer festzulegen. Die zugehörigen Rechtsverordnungen sahen biologische oder gleichwertige Kläranlagen vor; weiterhin war daran gedacht, Fristen für die Fertigstellung dieser Anlagen zu setzen. Leider ist dieses vom Bundestag einstimmig beschlossene Gesetz vom Bundesrat abgelehnt worden. Zur Ermittlung der Verhältnisse auf dem Gebiet des öffentlichen Abwasserwesens hat die Bundesregierung in den Jahren 1957 und 1963 amtliche Erhebungen durchführen lassen. Die Ergebnisse gaben einen Überblick über die Entwicklung und erlauben, den Finanzbedarf für die noch notwendigen Abwasseranlagen abzuschätzen. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit Erfolg dafür eingesetzt, daß die für den Bau von Abwasseranlagen der Kommunen und der Industrie bestimmten ERP-Mittel, soweit eben möglich, in der bisherigen Höhe zur Verfügung bleiben. Die Vergabe dieser Kredite erfolgt in jedem Jahr nach einem mit den Bundesländern abgestimmten Verfahren, das sicherstellt, daß die von Bund und Ländern gewährten Kredite und Beihilfen nach Dringlichkeit und Schwerpunkten vergeben werden, da sie zur Befriedigung aller Anträge nicht ausreichen. Dadurch ist gewährleistet, daß die Mittel der öffentlichen Hand möglichst wirkungsvoll eingesetzt werden. Die Länder, die die Hauptlast der Zuschüsse tragen, haben bis zum Jahre 1966 die Beihilfemittel für Abwasseranlagen von Jahr zu Jahr beträchtlich erhöht. Da auch diese Mittel für den gesamten Bedarf nicht ausreichen, werden sie nach besonderen Schwerpunkten verteilt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 28. Oktober 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Drucksache V/1025 Frage XI/4) : Zu welchen konkreten Ergebnissen ist der nach Auskunft der Frau Bundesministerin für Gesundheitswesen in der Fragestunde vom 3. März 1966 neu konstituierte Ausschuß Fluglärm bisher gekommen? Die Ausschüsse „Fluglärm" und der Rechtsausschuß im Luftfahrtbeirat haben sich in erster Linie mit dem aus .der Mitte des Bundestages eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen befaßt, der gesetzgeberische Folgerungen aus dem Göttinger Fluglärmgutachten ziehen will. Nach Prüfung des Entwurfs unter rechtlichen, finanziellen und verkehrswirtschaftlichen Gesichtspunkten sind die Ausschüsse zu der Auffassung gelangt, daß sich die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen nicht verwirklichen lassen. 3276 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 Die von den Ausschüssen in Anlehnung an das Fluglärmgutachten erarbeiteten konstruktiven Beiträge zur Fluglärmminderung und die Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf sind schriftlich niedergelegt. Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, daß ich auf die Einzelheiten jetzt nicht eingehe, Ihnen aber Abdrucke der Niederschriften über die Beratungen der Ausschüsse „Fluglärm" und des Rechtsausschusses des Luftfahrtbeirates zuleite. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 28. Oktober 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/1029 Fragen II/ 1 und 11/2): Ist der bayerischen obersten Landesverkehrsbehörde, der bayerischen Staatsregierung, entsprechend den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes Gelegenheit zu einer Stellungnahme zur Auflösung der Bundesbahndirektionen Augsburg und Regensburg gegeben worden, was der bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Dr. Schedl, öffentlich bestreitet? Sind über das Vorhaben der Deutschen Bundesbahn, die in Frage II/1 genannten Direktionen aufzulösen, gegebenenfalls außer dem Land Bayern auch die beteiligten Städte, die Eisenbahnergewerkschaft und der Hauptpersonalrat der Deutschen Bundesbahn angehört worden, wie es der Bundesverkehrsminister in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 13. Oktober 1966 gesagt hatte? Herr Kollege, mit Recht beziehen Sie sich auf meine Ausführungen in der Fragestunde der 65. Sitzung des Bundestages. Auf die Fragen des Herrn Kollegen Dr. Hofmann wegen einer etwaigen Auflösung der Bundesbahndirektion Mainz habe ich mich zu der Frage des Zusammenwachsens von Bundesbahndirektionen im Rahmen der notwendigen Straffung der Organisation der Deutschen Bundesbahn auch allgemein geäußert. Diese Ausführungen gelten natürlich auch für die vier im Freistaat Bayern liegenden Bundesbahndirektionen. Inzwischen haben auch die in meiner Antwort angekündigten Informationsgespräche mit den Regierungschefs oder, falls sie verhindert waren, den zuständigen obersten Stellen der betroffenen Länder stattgefunden. Über die Überlegungen, die wegen der Bundesbahndirektionen Augsburg und Regensburg in dem vorliegenden Gutachten angestellt wurden und ihre etwaigen Konsequenzen informierte der Erste Präsident der Deutschen Bundesbahn, Herr Prof. 'Dr. Oeftering, am 12. Oktober Herrn Ministerpräsidenten Dr. h. c. Goppel. An dem Gespräch nahm, wie mir mitgeteilt wurde, für den verhinderten Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr, Herrn Dr. Schedl, Herr Staatssekretär Wacher teil. Auch die Eisenbahnergewerkschaften und der Hauptpersonalrat der Deutschen Bundesbahn wurden inzwischen vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn über die Vorschläge der Organisationskommission informatorisch unterrichtet. Diese Informationsgespräche ersetzen selbstverständlich nicht das nach dem Bundesbahngesetz vorgeschriebene Verfahren, sondern gehen ihm voraus. Zur Beschaffung der Grundlagen für das im Gesetz vorgeschriebene Verfahren laufen noch weitere Untersuchungen, die in der Erarbeitung einer Rahmenplanung zusammengefaßt werden, in die die Prüfungen der aufzustellenden Sozialpläne, der zu ermittelnden Rationalisierungseffekte, der Kosten usw. eingehen werden. Bis zur Fertigstellung der Rahmenplanung werden noch einige Monate benötigt. Erst dann können nach dem im Bundesbahngesetz vorgeschriebenen Verfahren die abschließenden Verhandlungen mit den Ländern erfolgen. Dazu gehören auch die Entscheidungen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn darüber, welche Vorschläge der Organisationskommissionen weiterverfolgt und welche Ersatzlösungen vorgeschlagen werden sollen. Den örtlich beteiligten obersten Landesverkehrsbehörden wird also erst nach längerer Zeit gemäß § 44 Bundesbahngesetz offiziell Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Willensmeinung der Länder wird dann bei der Beschlußfassung des Verwaltungsrates nach § 12 Abs. 1 Ziffer 11 Bundesbahngesetz und schließlich bei der Genehmigung durch den Bundesminister für Verkehr nach § 14 Abs. 4 Buchstabe e) Bundesbahngesetz eingehend gewürdigt und angemessen berücksichtigt werden. Bei ihrer Willensbildung werden die obersten Landesverkehrsbehörden meines Erachtens sicher nicht versäumen, auch die betroffenen Städte zu hören, die natürlich auch selbst alles Interesse haben, nicht übergangen zu werden und sich bereits entsprechend rühren. Ich möchte zur Klarheit noch ausdrücklich unterstreichen, daß die Güte der Verkehrsbedienung für die Bevölkerung und die Wirtschaft natürlich nicht von der Organisationsform der Deutschen Bundesbahn oder der Zahl oder dem Sitz der Bundesbahndirektionen auch nur im geringsten beeinflußt wird. Anlage 7 Ergänzende Ausführung des Abgeordneten Dr. Rutschke zu Punkt 7 der Tagesordnung. Mit der gleichen turnusmäßigen Gewißheit, mit der dem Winter der Frühling folgt, wird vor jedem Bemühen um eine Verbesserung des Versorgungsrechts der Kriegsopfer die Grundrente als eine Versorgungsleistung 'hingestellt, die entweder einer Erhöhung überhaupt nicht mehr bedürfte oder zumindest jenen gestrichen werden sollte, die diese Rente zur Beseitigung von existenzieller Not nicht brauchen. Wenn es kürzlich in einem Artikel der „Heilbronner Stimme" über die geplante laufende Anpassung ,der Kriegsopferversorgung wörtlich heißt: „Bezieht man in diese laufende Anpassung auch die Grundrente ein, erhöht man in zahllosen Fällen im Zwei-Jahres-Turnus das Taschengeld von Männern und Frauen, die diesen Obolus vom Vater Staat wahrhaftig nicht mehr nötig haben", so muß dazu festgestellt werden, daß dieser Gedankengang keineswegs neu, sondern so alt wie die Kriegsopferversorgung selbst ist, aber dadurch bis zum heutigen Tage noch nicht um einen Deut richtiger wurde. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 3277 Was steckt hinter einer solchen Betrachtungsweise? Unzweifelhaft resultiert sie aus der Auffassung, die Kriegsopferversorgung sei ihrem Wesen nach eine Art „besondere Fürsorge" für arme in Not geratene Kriegskrüppel, die kein Glied für eine berufliche Tätigkeit mehr rühren können, und für solche armen Witwen und Waisen, die andernfalls betteln gehen müßten. Diese Betrachtungsweise unterstellt damit, ohne es auszusprechen und sicherlich auch ohne diesen Gedanken zu Ende zu denken, daß der Staat auf dem Wege über die allgemeine Wehrpflicht das absolute Recht habe, die Gesundheit des von der Wehrpflicht erfaßten Staatsbürgers entschädigungslos zu enteignen. Einer solchen Auffassung stehen der Rechtsgrundsatz des Bürgerlichen Rechts auf Schadenshaftung eines jeden zivilisierten Staates sowie Artikel 2 des Grundgesetzes, nach dem jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat, prinzipiell entgegen. Für den recht und billig Denkenden kann es gar keinen Zweifel darüber geben, daß Leben und Gesundheit als die bedeutendsten Güter des Menschen, die durch nichts anderes zu ersetzen sind, auch für Gemeinzwecke genausowenig entschädigungslos enteignet werden sollen wie materieller Besitz, dessen Schutz auch durch Artikel 14 des Grundgesetzes verbrieft ist. Alle Vorschläge für die Einstellung der Grundrentenzahlung an solche Kriegsbeschädigte, die entweder Vermögen besitzen oder über ein Einkommen verfügen, das sie vor unmittelbarer wirtschaftlicher Not bewahrt, argumentieren vorwiegend mit Einkommensvergleichen zwischen einem kriegsbeschädigten Hilfsarbeiter und beispielsweise einem kriegsbeschädigten hohen Beamten, woraus sie den Schluß ziehen, daß der kriegsbeschädigte Beamte auf seine Grundrente, die für ihn ohnehin nur ein Taschengeld sei, verzichten könne oder solle, damit die Versorgungsbezüge des kriegsbeschädigten Hilfsarbeiters erhöht werden könnten. Dieser Vergleich ist nicht nur irreführend, sondern zugleich auch unzulässig, weil er völlig außer acht läßt, daß die Kriegsopferversorgung nicht die Aufgabe hat, allgemein vorhandene und auf ganz anderen Ursachen basierende soziale Unterschiede einzuebnen — auch der gesunde höhere Beamte pflegt mehr zu verdienen als ein gesunder Hilfsarbeiter —, sondern im Gegenteil, jene besonderen Einbußen an Gesundheit und Leistungsfähigkeit ausgleichen soll, die der kriegsbeschädigte Staatsbürger im Vergleich zu dem gesunden Staatsbürger seiner sozialen Schicht zu beklagen hat. Deshalb orientiert sich die Kriegsopfer-Grundrente als jene Komponente der Versorgung, die den Entschädigungscharakter repräsentiert, nicht am Einkommen des Versorgungsberechtigten, sondern am Grade der Minderung seiner Erwerbsfähigkeit. Da für mehr als 80 % aller Kriegsbeschädigten infolge ihrer Berufstätigkeit die Grundrente mit Ausnahme der notwendigen Kosten für freie Heilbehandlung der Kriegsbeschädigung und der Lieferung von orthopädischen Hilfsmitteln die einzige Versorgungsleistung ist, die sie empfangen, würde die Einstellung der Grundrentenzahlung an sie mit der Einstellung der Versorgung überhaupt praktisch identisch sein. Rechtlich aber gibt es keine Begründung dafür, daß die Gesundheit eines wirtschaftlich besser gestellten Staatsbürgers weniger wert sei als die eines schlechter gestellten. Der für den Laien zunächst bestechende Gedanke, durch Einsparung der Grundrenten von Kriegsbeschädigten aus höheren 'sozialen Schichten die Versorgung minderbemittelter oder besonders schwer betroffener Kriegsbeschädigter wesentlich zu verbessern, entpuppt sich bei näherer Prüfung als ein Irrtum. Die Zahl der Kriegsbeschädigten in jenen schon von sich aus schwach besetzten hohen Einkommensgruppen, bei denen die Grundrente im Verhältnis zu ihren eigenen Realeinkommen finanziell tatsächlich ohne Bedeutung ist, ist so gering, daß der Erlös einer solchen Maßnahme von den zu ihrer Durchführung erforderlich werdenden Verwaltungskosten weit übertroffen wird. Eine solche Maßnahme könnte erst dann nennenswerte Einsparungen erbringen, wenn die Einkommensgrenze, von der ab die Grundrente gekürzt oder nicht mehr gezahlt werden soll, so tief angesetzt wird, daß das Gros der deutschen Kriegsopfer damit erfaßt wird. Daß aber all solchen im Grunde laienhaften Überlegungen meist auch völlig irreale Vorstellungen über die wirkliche Höhe der Kriegsopferversorgungsleistungen zugrunde liegen, möge ein einfaches Beispiel verdeutlichen, das bewußt aus der Gegenwart genommen ist und damit zugleich geeignet erscheint, den wehr- und verteidigungspolitischen Aspekt der Versorgung erkennen zu lassen. Zwei Redakteure mit einem angenommenen Gehalt von 1500 DM im Monat arbeiten in einer Zeitungsredaktion nebeneinander. Der eine macht eine Reserveübung bei der Bundeswehr, wird bei einer nächtlichen Übung von einem Panzer überfahren und verliert ein Bein im Oberschenkel. Nach Amputation, längerem Krankenhausaufenthalt und prothetischer Versorgung erhält er bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 % eine monatliche Grundrente von 140 DM. Der andere Redakteur verliert auf einer dienstlichen Fahrt im Auftrag der Zeitung durch einen Verkehrsunfall ebenfalls ein Bein im Oberschenkel. Er erhält dafür eine Unfallrente von 700 DM monatlich ebenso neben jedem weiteren Einkommen, wie sein bei der Wehrübung verunglückter Kollege seine 140 DM Grundrente für den gleichen Schaden neben weiterem Einkommen erhält. Das ist der nüchterne Tatbestand, den man zur Kenntnis nehmen und von dem man ausgehen sollte, wenn man über die Frage nachdenkt, ob Grundrenten notwendig und sinnvoll sind, ob sie ganz weggenommen, gekürzt oder erhöht werden sollen. Anlage 8 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Jungmann zu Punkt 7 der Tagesordnung. Der Herr Bundesarbeitsminister hat vorhin gesagt, daß es bei diesem Gesetzentwurf um die Ver- 3278 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966 wirklichung des Anspruchs der Kriegsopfer auf eine würdige und gerechte Versorgung geht. Das veranlaßt mich zu folgenden Feststellungen. In den §§ 18 c Abs. 4 und 24 a dieses Gesetzentwurfs ist vorgesehen, daß die ärztliche und zahnärztliche Behandlung der Versorgungsberechtigten, nicht nur der Kriegsopfer, sondern auch der beschädigten Soldaten der Bundeswehr und der Beschädigten der zivilen Ersatzdienstes, in Zukunft nur nach den Mindestsätzen der Amtlichen Gebührenordnung vergütet werden soll. Soweit es sich um Schwerbeschädigte handelt, soll die Bundesregierung ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates „im Falle des Bedürfnisses" einen prozentualen Zuschlag auf die Mindestsätze der gesetzlichen zahnärztlichen Gebühren festzusetzen. Ich will hier nicht fragen, was unter „im Falle des Bedürfnisses„ zu verstehen ist. Ich will auch nicht darauf eingehen, daß ich die Begründung der einschlägigen Vorschläge für sachlich falsch und in ihrer Fiktion für irreführend halte. Das alles wird in den Ausschußberatungen zur Sprache kommen und dort erörtert werden müssen. Worauf es heute und hier ankommt, das ist zunächst einmal die Frage, ob diese Regelung den berechtigten Belangen der Kriegsopfer und des ihnen gleichgestellten Personenkreises entsprechen würde. Und gerade das glaube ich nicht. Die Kriegsopfer haben von sich aus immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß sie eine solche Bewertung durch den Staat als entwürdigend, als das Gegenteil dessen empfinden, was der Herr Bundesarbeitsminister vorhin als den eigentlichen Sinn dieses Gesetzes herausgestellt hat. Sie haben immer wieder betont, daß sie mit ihrer Versorgung den anderen Versorgungsberechtigten und nicht den Sozialhilfeberechtigten gleichgestellt sein wollen. Aber auch für die Ärzte und Zahnärzte handelt es sich um eine Grundsatzfrage. Sie wehren sich gegen jede gesetzliche Honorarfestsetzung außerhalb des Sozialhilfegesetzes. Sie sehen darin einen auch verfassungsrechtlich nicht vertretbaren Eingriff in ihre staatsbürgerlichen Rechte, die ja auch auf allen anderen Gebieten des Sozialrechts grundsätzlich anerkannt sind. Ich möchte im übrigen auch bezweifeln, ob eine Regelung, wie sie in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, bei einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht würde bestehen können. Ich würde hier nicht zu dieser Frage Stellung nehmen, wenn es in Wahrheit nicht um diese Grundsatzfragen, sondern um die Höhe der Honorare ginge. Abgesehen davon, daß die Höhe des Honorars so wie bisher auch in Zukunft ohne jede Konsequenz für die ärztliche Behandlung von Kriegsopfern sein wird — das weiß niemand besser als die Kriegsopfer selbst —, ist die allenfalls in Frage kommende Differenz für den einzelnen Arzt ebenso wie für die Ärzteschaft als Ganzes wirtschaftlich völlig bedeutungslos. Man darf daraus aber nicht den Schluß ziehen, daß die Ärzte und Zahnärzte dann ja auch auf ihre Vertragsfreiheit verzichten könnten. Damit bin ich bei dem entscheidenden Punkt: es geht auch der Bundesregierung nicht um das Geld, sondern um das grundsätzliche Bestreben, mit Hilfe dieses Gesetzes eine Bresche in die gesetzlich garantierte Vertragsfreiheit der Ärzte zu schlagen. Das Kriegsopferrecht sollte aber nicht dazu benutzt werden dürfen, ein Präjudiz für andere, wenn nicht sogar für alle übrigen sozialrechtlichen Regelungen zu schaffen. Das sollten sich alle diejenigen sagen lassen, die diese Absicht verfolgt haben und auch jetzt noch, zum Teil ganz offen, verfolgen. Noch ein letztes Wort zu der finanziellen Seite dieser Frage. Auch vor 1933 hat die schlechte Finanzlage zu Notverordnungen geführt, die dann nur sehr schwer und zum Teil auch heute noch nicht wieder korrigiert werden konnten. Das sollte uns eine Warnung sein!
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, ich sehe jetzt wirklich keine Wortmeldungen mehr. Ich schließe damit-die Beratungen.
    Wir kommen zur Ausschußüberweisung. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, das Neunte Rentenanpassungsgesetz — Drucksache V/1001, Tagesordnungspunkt 6 a — und den Sozialbericht 1966 sowie das Gutachten des Sozialbeirats über die Rentenanpassung — Drucksache V/940, Tagesordnungspunkt 6 b — an den Ausschuß für Sozialpolitik als federführenden Ausschuß und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 7:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz — KOV — 3. NOG — KOV)

    — Drucksache V/1012 —
    Das Wort zur Begründung hat Herr Bundesarbeitsminister Katzer.


Rede von Hans Katzer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache V/1012 legt die Bundesregierung dem Hohen Hause den Entwurf eines



Bundesminister Katzer
Dritten Neuordnungsgesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts vor, Dieser Entwurf setzt die mit dem Ersten und Zweiten Neuordnungsgesetz eingeleitete Reform des Kriegsopferrechts fort und sieht gleichzeitig eine Angleichung der Versorgungsbezüge an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre vor.
Dieser Entwurf hat drei Schwerpunkte. Der erste ist die Verbesserung der Witwenversorgung.
Die Vollrente einer Kriegerwitwe — das sind Grundrente und Ausgleichsrente — soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung — von 240 DM auf 300 DM angehoben werden.
Das bedeutet eine Verbesserung um 25 %. Zweiter Schwerpunkt ist die Neugestaltung der Anrechnungsbestimmungen. Dabei werden weitgehend die ständigen Kürzungen der Ausgleichs- und Elternrenten im Gefolge von Erhöhungen von Sozialrenten beseitigt. Drittens soll in Zukunft periodisch überprüft werden, wieweit die Leistungen der Kriegsopferversorgung der wirtschaftlichen Entwicklung angepaßt werden sollen. Die Leistungsverbesserungen dieses Entwurfs machen im Haushaltsjahr 1967 Mehraufwendungen von 880 Millionen DM erforderlich. Davon entfallen allein 511,3 Millionen DM auf Verbesserungen für die Kriegerwitwen, das sind fast 60 %.
Lassen Sie mich dazu zwei Feststellungen treffen:
1. Bis zur Stunde wird noch die Frage diskutiert, ob nicht ein Widerspruch darin besteht, daß auf der einen Seite zum Ausgleich des Bundeshaushaltes eine ganze Reihe von Gesetzen geändert werden müssen, daß auf der anderen Seite der Bund 880 Millionen DM für die Versorgung der Kriegsopfer zusätzlich einsetzt. Das ist kein Widerspruch, sondern die logische Konsequenz einer Politik, die weder auf Stabilität noch auf sozialen Fortschritt verzichten will.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Wenn man sich zu einer solchen Politik bekennt, dann müssen die Aufgaben nach einer bestimmten Rangfolge und nach Prioritäten geordnet gelöst werden. Für das kommende Jahr liegt ein solcher Schwerpunkt in der Kriegsopferversorgung. Dabei ist die Bundesregierung davon ausgegangen, daß hier in der Tat eine vorrangige soziale Aufgabe gelöst werden muß.
Es ist selbstverständlich, daß in der gegenwärtigen Finanzlage Aufwendungen von einer solchen Größenordnung auf ihre Notwendigkeit und Vordringlichkeit einer strengen sachlichen und gerechten Prüfung unterzogen werden. Dabei dürfen wir aus den Erfahrungen der vergangenen Diskussion davon ausgehen, daß es trotz der heftigen Meinungsverschiedenheiten in Grund- und Einzelfragen wohl keinen gibt, der den Kriegsopfern das Recht auf eine würdige und gerechte Versorgung absprechen wollte.
So spielt bei diesen Diskussionen immer wieder die Frage der Erhöhung der Grundrente eine erhebliche Rolle, also jener Leistung, die ohne Rücksicht auf die Einkommensverhältnisse des einzelnen Versorgungsberechtigten gewährt wird. Diese Frage hat
in der Diskussion nicht zuletzt deshalb immer wieder einen sehr breiten Raum eingenommen, weil sie unter den Versorgungsleistungen den höchsten Aufwand erforderlich macht. Ich glaube, es ist nicht notwendig, über die Bedeutung der Grundrente hier noch einmal eine ausführliche Diskussion zu führen. Ich darf feststellen, daß bei den Beratungen über die Gestaltung des Kriegsopferrechts, insbesondere bei den Beratungen zum Ersten und Zweiten Neuordnungsgesetz, nicht nur dieses Hohe Haus, sondern auch der Bundesrat die große Bedeutung der Grundrente für eine gerechte Versorgung der Kriegsopfer herausgestellt hat.
2. So sorgfältig wir auch immer die finanzielle Seite der Kriegsopferversorgung und die Frage der Vorrangigkeit prüfen müssen, eines möchte ich nachdrücklich feststellen: ich glaube, wir haben einfach kein Recht, 20 Jahre nach Kriegsende so zu tun, als gingen uns die Folgen dieses Krieges heute nichts mehr an. Wir alle haben diesen Krieg verloren, und wir alle haben gemeinsam für die Folgen einzustehen, die heute noch nicht aus der Welt geschafft sind.

(Beifall.)

Ich glaube, es würde trotz der vorgerückten Stunde der Bedeutung dieses Gesetzgebungswerkes angemessen sein, wenn auf allen Seiten dieses Hauses die Präsenz etwas größer wäre, zumal nach den langen Diskussionen in der Öffentlichkeit in den voraufgegangenen Monaten.

(Zustimmung.)

Aber auch das sollten wir nicht vergessen: Gewiß hatte unser ganzes Volk schwere Jahre zu bestehen, und es hat eine bewundernswerte Wiederaufbauleistung vollbracht. Aber um wieviel schwerer hatten es diejenigen, die ihre Gesundheit eingebüßt, ihren Mann oder ihren Ernährer verloren haben. Sicher, wir dürfen mit großer Genugtuung feststellen, daß der größte Teil unserer Kriegsopfer wieder in das Erwerbsleben eingegliedert ist. Wir dürfen uns darüber freuen, daß aus den meisten Kriegerwaisen tüchtige Menschen geworden sind. Wir sollten aber auch wissen und anerkennen, unter welchen schweren Bedingungen die einzelnen dies geschafft haben.

(Beifall in der Mitte und rechts.)

Wir sollten weiter anerkennen, daß die Kriegsopfer mit dieser Selbsthilfe gleichzeitig einen hervorragenden Anteil an der Schaffung des Sozialprodukts hatten und damit auch einen hervorragenden Anteil an diesem unserem wirtschaftlichen Wiederaufstieg. Wenn die Kriegsopfer deshalb soziale Gerechtigkeit fordern, so fordern sie keine Almosen, sondern sie erheben Anspruch auf eine Leistung, den sie durch ihr Opfer für das ganze Volk erworben haben.
Deshalb möchte ich nachdrücklich feststellen: Ohne die starke Leistung, ohne den ausgeprägten Arbeitswillen der Kriegsopfer wäre das schwierige Problem ihrer Versorgung auch nicht annähernd zu lösen gewesen.

(Zustimmung in der Mitte.)

3262 Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1966
Bundesminister Katzer
Und vergessen wir nicht die menschliche Seite dieses Problems! Der Wohlstand mag vieles vergessen lassen, was einen einmal als Schicksalsschlag getroffen hat: er vermag jedoch letztlich weder die Gesundheit noch den verlorenen Ernährer zu ersetzen. So werden mangelnde Gesundheit und fehlende Lebenshilfe immer wieder neue Schwierigkeiten schaffen, und sicherlich führen diese besonderen Vorbelastungen auch zu nicht unbeachtlichen Mehraufwendungen, für die ein finanzieller Ausgleich auch im Rahmen der Grundrente gerechtfertigt erscheint.
Dies gilt um so mehr, als der größte Teil der Versorgungsberechtigten nur die Grundrente als Versorgungsleistung bezieht. Ich bin der Meinung, daß alle Kriegsopfer einen Entschädigungsanspruch haben, auch diejenigen, die ein Arbeitseinkommen beziehen, oder diejenigen, die, wie man hin und wieder etwas voreilig und leichtfertig sagt, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von „nur" 30 oder 40 % haben. Ich glaube, es wäre gut zu wissen, daß es sich auch bei den zuletzt genannten Beschädigten nicht um Menschen mit „Bagatellschäden" handelt, sondern daß auch hier Gesundheitsstörungen vorliegen, deren Schwere eine Entschädigung rechtfertigt.

(Beifall in der Mitte und rechts.)

Der Verlust eines Auges wird als 30prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit bewertet.
Ich habe den Kriegsopferverbänden in langen Diskussionen oft und immer wieder gesagt, sie sollten die deutsche Öffentlichkeit doch etwas mehr aufklären. Dann würden sie auch mit mehr Verständnis für ihre Belange rechnen können; so glaube ich es wenigstens.

(Beifall in der Mitte und rechts. — Abg. Glombig: Das haben die Kriegsopferverbände 15 oder 20 Jahre gemacht! Das ist doch nichts Neues!)

— Nein, das ist nichts Neues. Ich habe nur gesagt, ich würde es für gut halten, wenn diese Bemühungen verstärkt würden.

(Abg. Glombig: Die Aufklärung war in diesem Hause notwendig, nicht in der Öffentlichkeit!)

— Wie kann man diese Aufklärung in diesem Hause geben, wenn die Bänke so wenig dicht geschlossen sind! Ich kann die Rede nur vor denen halten, die da sind. Aber es ist gar kein Dissens bezüglich der Kriegsopferverbände. Sie haben selbst gesagt, es wäre richtig und nötig, daß man diese Arbeit noch weiter vertieft. Das halte ich für absolut sinnvoll und vernünftig.
Ich darf in den Beispielen fortfahren. Der Verlust eines Fußes gilt in der Regel als eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 %. Versehrte mit solchen Schädigungen haben aber nur Anspruch auf eine Grundrente. Ich glaube, daß man auch diesen Versehrten einen Entschädigungsanspruch nicht streitig machen sollte, dies auch dann nicht, wenn sich, wie man in der Öffentlichkeit oft hört, unter den Betroffenen ein Minister, ein Staatssekretär oder ein Generaldirektor befindet. Der weitaus überwiegende Teil dieser Versehrten hat sicher nicht solche oder ähnliche Funktionen.

(Sehr richtig! in der Mitte und rechts.)

Anspruch auf Ausgleichsrente haben nur Schwerbeschädigte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 und mehr Prozent.
Die Ausgleichsrente wird nur gewährt, soweit ein Beschädigter keine anderen Einkünfte hat oder diese eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Nach geltendem Recht wird einem Beschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 50 % z. B. keine Ausgleichsrente mehr gezahlt, wenn sein Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit 320 DM im Monat erreicht.

(Hört! Hört! bei der FDP.)

Zum Kreis der Beschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 50 % gehört beispielsweise ein Unterschenkel-Amputierter. Ein OberschenkelAmputierter — es handelt sich dabei um eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um 70 % — hat keinen Anspruch auf Ausgleichsrente mehr, wenn er ein Erwerbs-Nettoeinkommen von 380 DM monatlich hat. Bei dem Bezug von Sozialrenten endet der Anspruch auf Ausgleichsrente noch früher.
Diese Beispiele mögen zeigen, daß auch bei Schwerbeschädigten mit sonstigen Einkünften der Anspruch auf Ausgleichsrenten verhältnismäßig früh endet. Es handelt sich zum größten Teil um Schwerbeschädigte und das muß besonders betont werden —, die einen Beruf ausüben und am Arbeitsplatz täglich ihren Mann stehen. Soweit ihr Einkommen die Grenzen überschreitet, erhalten auch sie nur eine Grundrente. Ein Verzicht auf eine Erhöhung der Grundrente — das möchte ich all jenen sagen, die dafür plädieren — würde praktisch für diese Versehrten eine Strafe darstellen. Er könnte außerdem -- auch das sollte beachtet werden — verständlicherweise den Willen zur Arbeit und zur Mehrleistung beeinträchtigen. Das aber kann niemand von uns wollen.
Lassen Sie mich nunmehr die Schwerpunkte des Entwurfs kurz darstellen.
Die Grundrente, auf die jeder Beschädigte einen Rechtsanspruch hat, wird, gestaffelt nach der Schwere der Erwerbsminderung, um 8 bis 30 DM monatlich angehoben. An Stelle von 240 DM erhält ein erwerbsunfähiger Schwerbeschädigter künftig eine monatliche Grundrente von 270 DM. Die Ausgleichsrente, die nur Schwerbeschädigten mit sonst nicht für den Lebensunterhalt ausreichenden Einkünften gewährt wird, wird im gleichen Verhältnis angehoben. Die Vollrente, d. h. die Grundrente und die Ausgleichsrente eines erwerbsunfähigen Beschädigten, beläuft sich daher künftig auf 540 DM, bisher 480 DM.
Die Grund- und Ausgleichsrente der Kriegerwitwe werden um je 30 DM monatlich auf je 150 DM erhöht. Somit beträgt die Vollrente der Kriegerwitwe künftig 300 DM monatlich. Damit steigt die Witwenversorgung von bisher 50 % auf 55 % der Vollrente des erwerbsunfähigen Beschädigten.



Bundesminister Katzer
Die Grundrente der Halbwaisen wird um 10 DM auf 45 DM monatlich, die Grundrente der Vollwaisen um 15 DM auf 85 DM monatlich erhöht. Die Ausgleichsrente bei Halbwaisen wird um 10 DM auf 80 DM, bei Vollwaisen um 10 DM auf 110 DM monatlich erhöht.
Bei einem Elternpaar wird die Elternrente von 170 DM auf 200 DM erhöht, bei einem Elternteil von 115 DM auf 135 DM.
Die Schwerstbeschädigtenzulage, die denen gewährt wird, die gesundheitlich außergewöhnlich betroffen sind, wird um 10 DM bis 50 DM monatlich erhöht. Insgesamt beträgt damit in Zukunft die Schwerstbeschädigtenzulage zwischen 30 DM und 150 DM monatlich.
Die Pflegezulage wird um 15 DM bis 60 DM monatlich auf 115 DM bis 460 DM im Monat angehoben. Diese Pflegezulage erhalten diejenigen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Als einen besonderen Schwerpunkt schließlich möchte ich die Neuregelung der Anrechnungsvorschriften herausheben. Hier lag in der Vergangenheit ein außerordentlich großes Ärgernis, das in Zukunft weitgehend aus der Welt geschafft sein wird.
Die Höhe der Ausgleichs- und Elternrente ist von den übrigen Einkünften abhängig. Das wirkte sich bisher so aus, daß vor allem bei Erhöhungen der Renten aus ,der Rentenversicherung kurze Zeit später wieder — zumindest zum Teil — das abgezogen wurde, was wenige Monate vorher gewährt worden war; denn die Ausgleichs- und Elternrenten wurden zum größten Teil um den Erhöhungsbetrag der Sozialrenten gekürzt. Ähnlich war es 'bei den Versorgungsberechtigten mit Einkünften aus einer gegenwärtigen Erwerbstätigkeit.
Auch bei dem neuen Anrechnungssystem wird natürlich die Höhe der Ausgleichs- und Elternrenten vom Einkommen beeinflußt sein. Mit Hilfe eines tabellarisch aufgebauten Anrechnungssystems soll jedoch erreicht werden, daß laufende Einkommenserhöhungen wie die Anpassung der Sozialversicherungsrenten im allgemeinen nicht zu Kürzungen der Ausgleichs- und Elternrenten führen, soweit die Einkommenserhöhungen der Entwicklung der allgemeinen Bemessungsgrundlage entsprechen, die für die gesetzlichen Rentenversicherungen maßgebend sind. Sobald diese Richtgröße festgelegt ist, soll jeweils eine Tabelle durch Verordnung neu bekanntgegeben werden.
Einen Musterentwurf einer solchen Verordnung sowie eine Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehenden Ausgleichs- und Elternrenten sind der vorliegenden Bundestagsdrucksache als Anlage angeheftet. Sie sind abgestellt auf das Kalenderjahr 1967. Gleichzeitig läßt das neue System auch eine zügigere Berechnung der Ausgleichs- und Elternrenten zu und versetzt leichter als bisher die Versorgungsberechtigten in die Lage, die ihnen zustehenden Versorgungsleistungen selbst zu ermitteln. Ich bin der festen Überzeugung, daß wir mit diesem neuen Vorschlag ein großes Ärgernis beseitigen können.
Schließlich sieht das Dritte Neuordnungsgesetz als weitere wesentliche Neuerung vor, daß die Bundesregierung in zweijährigem Abstand, erstmals im Jahre 1969, zu berichten hat, inwieweit es unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft möglich ist, die Leistungen dieses Gesetzes zu ändern.

(Abg. Glombig: Ist das eine Dynamisierungsklausel?)

Ich bekenne offen, daß meine Vorlage an das Kabinett einen früheren Zeitpunkt für die erstmalige Berichterstattung vorsah. Angesichts der großen finanziellen und haushaltsmäßigen Schwierigkeiten, die auch in den nächsten Jahren bestimmt nicht geringer sein werden, hat sich das Kabinett jedoch im Hinblick auf die zukünftigen erheblichen finanziellen Auswirkungen dieser neuen Anrechnungsvorschriften entschlossen, den Entwurf in der vorliegenden Fassung zu verabschieden.
Wie Sie aus der Zusammenstellung des finanziellen Aufwandes in der Begründung des Entwurfs ersehen können, erwachsen dem Bundeshaushalt durch Verzicht auf Einsparungen in den nächsten Jahren infolge des neuen Anrechnungssystems sehr erhebliche Belastungen. Diese werden bis zum Jahre 1971 938 Millionen DM betragen. Die Bundesregierung war nach sehr reiflicher Überlegung der Überzeugung, daß man dieser bedeutenden strukturellen Veränderung, um die 15 Jahre lang gerungen worden ist, gegenüber einer früheren Vorlage des nächsten Angleichungsgesetzes den Vorzug geben müsse.
Lassen Sie mich zum Schluß folgendes sagen. Wir sind uns selbstverständlich klar darüber, daß dieser Entwurf nicht allen Wünschen und Hoffnungen gerecht zu werden vermag. Wir glauben jedoch, daß wir unter den gegenwärtigen Verhältnissen das Bestmöglichste getan haben, um den Erfordernissen einer Weiterentwicklung des Kriegsopferrechts gerecht zu werden. Wir haben damit für das kommende Jahr sozialpolitisch einen Schwerpunkt gesetzt. Dieser Schwerpunkt heißt Kriegsopferversorgung. Wir werden im Verlaufe der mittelfristigen Finanzplanung weitere Schwerpunkte in weiteren Jahren zu setzen haben, damit sichtbar wird, daß unserer Sozialpolitik ein klares und geschlossene Konzept zugrunde liegt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, der Herr Bundsarbeitsminister hat soeben die nicht volle Besetzung des Hauses auf allen Seiten beanstandet. Ich stelle fest, daß darin nicht mangelndes Interesse für das Recht der deutschen Kriegsopfer zum Ausdruck kommt, sondern die oft sehr schwierige Kollision der Pflichten der Mitglieder dieses Hauses. Ich erinnere nur an diejenigen, die zugleich in europäischen Gremien tätig sind, und ich erinnere an die zum Wochenende großen Verpflichtungen in den Wahlkreisen. Ich darf mir aber mit dem Blick auf die Regierungsbank



    Vizepräsident Frau Dr. Probst
    erlauben, darauf hinzuweisen, daß auch die Regierungsvertreter zahlreicher anwesend sein könnten.

    (Beifall.)

    Ich unterstelle jedoch auch hier nicht ein mangelndes Interesse.
    Ich gebe das Wort Herrn Abgeordneten Mick.