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ID0506808600

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 68. Sitzung Bonn, den 27. Oktober 1966 Inhalt: Fragestunde (Drucksache V/1025) Frage des Abg. Dr. Effertz: Zahl der 1966 durch Auftragsfirmen der Vorratsstelle aus dem Markt genommenen Rinder Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 3215 B Dr. Effertz (FDP) 3215 B Wächter (FDP) 3215 C Frage des Abg. Dr. Effertz: Maßnahmen zur Erhaltung der Preisstabilität der Schlachtrindermärkte Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 3216 A Dr. Effertz (FDP) 3216 A Wächter (FDP) 3216 C Reichmann (FDP) 3216 D Frage des Abg. Dr. Effertz: Steigender Export an frischem Rindfleisch von Frankreich in die Bundesrepublik Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 3217 A Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . 3217 B Wächter (FDP) 3217 B Frage des Abg. Logemann: Einkommensausfälle der Landwirtschaft als Folge der Getreidepreissenkung Hüttebräuker, Staatssekretär . . 3217 D Logemann (FDP) 3217 D Frage des Abg. Logemann: Differenzbetrag zwischen Senkung der Erzeugerpreise bei Getreide und Endverbraucherpreissenkung Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 3218 A Logemann (FDP) . . . . . . . . 3218 A Frage des Abg. Logemann: Weitergabe der Erzeugerpreissenkungen durch EWG-Agrarmarktordnungen bis zum Verbraucher Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 3218 B Logemann (FDP) . . . . . . . . 3218 C Fragen des Abg. Moersch: Datenverarbeitungsanlage für das Rechenzentrum in Darmstadt . . . . . 3218 C Fragen des Abg. Ott: Kilometergeldpauschale — Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3219 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 3219 D Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Erhöhung der Planstellen bei Bundesbehörden Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3220 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 3220 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1966 Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Geringere Erhöhung der Planstellen ab A 15 bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3221 A Fragen des Abg. Dr. Artzinger: Gutachten über die Finanzreform Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3221 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . 3222 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 3222 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3223 B Haar (Stuttgart) (SPD) . . . . . . 3223 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3223 C Picard (CDU/CSU) . . . . . . . 3223 D Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: „Grundstücksbeschreibung" zur ,,Erklärung zur Hauptfeststellung des Einheitswerts auf den 1. Januar 1964" Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3224 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3224 C Baier (CDU/CSU) 3225 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 3225 C Langebeck (SPD) 3225 D Nächste Sitzung 3225 D Anlage 3227 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1966 3215 68. Sitzung Bonn, den 27. Oktober 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 31. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 28. 10. Bäuerle 31. 10. Berger 28. 10. Berlin 28. 10. Blachstein 15. 11. Borm 27. 10. Brand 29. 10. Burgemeister 31. 10. Damm 28. 10. Deringer 4. 11. Dr. Dichgans 28. 10. Dr. Dittrich * 28. 10. Dr. Eckhardt 27. 10. Eisenmann 31. 10. Erler 31. 10. Faller * 28. 10. Frieler 28. 10. Geldner 28. 10. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27. 10. Dr, Hofmann (Mainz) 28. 10. Iven 28. 10. Jacobi (Köln) 28. 10. Kahn-Ackermann 30. 11. Kaffka 29. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Kiep 28. 10. Kriedemann* 28. 10. Kurlbaum 27. 10. Leber 27. 10. Lenz (Brühl) * 27. 10. Lenz (Trossingen) 31. 10. Dr. Löhr 28. 10. Dr. Lohmar 28. 10. Lücker (München) * 28. 10. Memmel * 28. 10. Mengelkamp 28. 10. Dr. von Merkatz 30. 11. Missbach 28. 10. Müller (Aachen-Land) * 28. 10. 011esch 28. 10. Frau Pitz-Savelsberg 31. 10. Pöhler 27. 10. Richarts * 27. 10. Riedel (Frankfurt) * 27. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 28. 10. Seifriz * 27. 10. Dr. Serres 28. 10. Springorum * 28. 10. Strohmayr 31. 10. Struve 30. 10. Teriete 31. 10. Dr. Verbeek 31. 10. Weigl 28. 10. Weimer 31. 10. Welslau 28. 10. Wurbs 28. 10. Zink 28. 10.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident, ich bitte um die Erlaubnis, die drei Fragen des Herrn Kollegen Dr. Artzinger ihres Sachzusammenhanges wegen gemeinsam zu beantworten.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich ferner die Fragen V/8 und V/9 des Herrn Abgeordneten Dr. Artzinger auf:
Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung zur Durchführung der in Frage V/7 genannten Reform?
Beabsichtigt die Bundesregierung Sofortmaßnahmen zur Vorwegnahme der in Frage V/7 genannten Reform auf Teilgebieten (z. B. Finanzierung von Verkehrseinrichtungen bei den Gemeinden)?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die Antwort lautet wie folgt.
    1. Das „Gutachten über die Finanzreform in der Bundesrepublik Deutschland" ist, wie Ihnen bekannt, auf Grund eines von dem Herrn Bundeskanzler im Einvernehmen mit den Herren Ministerpräsidenten der Länder erteilten Auftrages ausgearbeitet worden. Die Kommission hat auch im Laufe ihrer rund zweijährigen Beratungen laufend mit einem von dem Herrn Bundeskanzler und den Herren Ministerpräsidenten der Länder beauftragten Ausschuß Kontakt gehalten. Die Bundesregierung begrüßt die gründliche und rasche Arbeit der Gutachter sehr dankbar. Sie wird die Vorschläge zur Grundlage des auszuarbeitenden Finanzreformprogramms machen. Dazu muß die Bundesregierung die Finanzreformvorschläge nunmehr in Zusammenarbeit aller beteiligten Ressorts im einzelnen überprüfen und gegebenenfalls eigene Vorstellungen entwickeln.
    2. Der Herr Bundeskanzler und die Herren Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 10. Februar 1966 nach der Vorlage des Gutachtens darüber verständigt, die Vorschläge der Sachverständigen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder zu überprüfen, um ein gemeinsames Finanzreformprogramm der Bundesregierung und der Länderregierungen zu erarbeiten. Zur Vorbereitung dieser Arbeiten haben die Bundesregierung und die Länderregierungen zunächst getrennt ihre Stellungnahmen zu den Reformvorschlägen der Sachverständigen auszuarbeiten. Bei der großen Zahl und der außerordentlichen politischen Tragweite der erforderlichen Entscheidungen haben diese unerläßlichen Vorarbeiten der Bundesregierung und der Länderregierungen ihre Zeit gekostet, deren Dauer bei dem Ausmaß des Reformwerks wahrhaftig nicht beanstandet werden kann. Die Bundesregierung strebt mit allem Nachdruck an, daß gemeinsame Beratungen von Bund und Ländern noch in diesem Jahre aufgenommen werden. Sie hofft, daß auch die Länderregierungen ihre Vorberatungen bis dahin abschließen können. Es sollte unter diesen Umständen möglich sein, den von der Sachverständigenkommission vorgeschlagenen Termin für die Finanzreform einigermaßen einzuhalten und die erforderlichen Grundgesetzänderungen noch in dieser Legislaturperiode in Angriff zu nehmen.
    3. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Arbeiten an der Finanzreform hat die Bundesregierung jedoch zu bestimmten Vorschlägen, die besonders dringlich waren und die unabhängig von der Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern geregelt werden können, besondere Gesetzesvorlagen vorgesehen. Es handelt sich dabei um das Gesetz zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität, das damit zusammenhängende Gesetz zur Änderung des Art. 109 des Grundgesetzes sowie um das Gesetz zur Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes, durch das die Vorschläge der



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    Sachverständigen zur Harmonisierung der Beamtenbesoldung verwirklicht werden sollen. In gleicher Weise werden die Gesetzentwürfe zur Neugestaltung des Haushaltsrechts und die hierzu gemachten Reformvorschläge unabhängig von der allgemeinen Finanzreform weiter verfolgt. Insoweit sind die Vorbereitungen der Bundesregierung ebenfalls schon recht weit gediehen, so daß ein Gesetzentwurf über die Haushaltsrechtsreform nebst Kassenreform schon in Bälde dem Kabinett zur Beschlußfassung vorgelegt werden kann.
    Das Gutachten zur Finanzverfassungsreform hat also schon zu Ergebnissen geführt, die bereits in der parlamentarischen Arbeit stecken bzw. in Kürze dem Parlament zugeleitet werden. Auch das, Herr Kollege Dr. Artzinger, sollte bewertet werden. Mit dieser Finanzreform und dem mittelbar dazugehörenden, bereits abgeschlossenen Bewertungsgesetz bzw. dem Entwurf eines Nettoumsatzsteuergesetzes haben die Bundesregierung und das Hohe Haus grundsätzliche Reformarbeiten in Angriff genommen, deren Ausmaß vielfach noch nicht richtig eingeschätzt wird.
    4. Die Bundesregierung weiß, daß ein besonders dringliches Problem zu lösen ist: die Behebung von Verkehrsnotständen im gemeindlichen Aufgabenbereich. Wie ich bereits bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen mitgeteilt habe, sucht die Bundesregierung nach Mitteln und Wegen, um den Gemeinden auf diesem vordringlichen Gebiet auf Grund einer Vorwegregelung schon vor dem Inkrafttreten der allgemeinen Finanz- und Steuerreform die notwendige Hilfe zu gewähren. Es hat sich leider als unmöglich erwiesen, im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1967 für diesen Zweck zusätzliche Mittel noch frei zu machen. Wenn es eine Möglichkeit gäbe, mit den Ländern eine Einigung über eine sozusagen im Vorgriff auf die Finanzreform durchzuführende vorläufige Regelung zu erzielen, würde ich das sehr begrüßen.
    Eine abschließende Regelung des Problems der Beteiligung des Bundes an der Behebung von Verkehrsnotständen in den Gemeinden kann allerdings erst im Zusammenhang mit der verfassungsrechtlichen Regelung der Gemeinschaftsaufgaben durch die Finanzverfassungsreform gefunden werden.