Rede von
Dr.
Rolf
Dahlgrün
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Dr. Jahn, ich darf diese Frage wie folgt beantworten.
Bei einem Vergleich des Stellenplans der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt mit dem Stellenplan der obersten Bundesbehörden ist die durch das Besoldungsgesetz festgelegte Ämterbewertung von ausschlaggebender Bedeutung. Die leitenden Beamten der Bundesministerien, Abteilungsleiter, Unterabteilungleiter, Referenten, sind entsprechend ihren andersgearteten und -bewerteten Aufgaben durch die Besoldungsordnung höher eingestuft als die leitenden Beamten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Diese besoldungsrechtliche Bewertung der Ämter wirkt sich naturgemäß auf die Bewertung der Dienstposten der übrigen Ämter des höheren Dienstes aus. Im Rahmen dieser Ämterbewertung sind entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung bei der Anstalt 15 % der Planstellen des höheren Dienstes nach Besoldungsgruppe A 15 und höher bewertet.
Im übrigen hat die Anstalt an den Besoldungs-
und Stellenplanverbesserungen der letzten Jahre teilgenommen. Neben den besoldungsrechtlichen Maßnahmen wurde auch die Zahl der Planstellen der Besoldungsgruppe B 1 und B 2 in 1964 und 1965 bei der Anstalt von 14 auf 19 vermehrt. Ebenfalls ist im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1967 eine Vermehrung der Planstellen der Besoldungsgruppen
A 15 und höher von bisher 25 auf 34 vorgesehen.
Der Anteil der Planstellen der Besoldungsgruppe
A 15 und höher an der Gesamtzahl der Planstellen
des höheren Dienstes wird dann 20 % überschreiten.