Rede von
Dr.
Rolf
Dahlgrün
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wegen des Vorschlages, die im Steueränderungsgesetz 1966 vorgesehene Kürzung des Kilometerpauschbetrages 1967 in Kraft treten zu lassen, war bei den Finanzämtern Ungewißheit über die Bearbeitung der jetzt laufend eingehenden Anträge auf Lohnsteuerermäßigung für 1967 entstanden.
Darüber haben am 12. September und am 4. Oktober 1966 in meinem Hause Besprechungen mit den Länderfinanzministerien stattgefunden. Die Eintragung steuerfreier Beträge unter Zugrundelegung der im Steueränderungsgesetz 1966 vorgesehenen neuen Kilometerpauschale von 10 Pf erschien dabei vor Erlaß des Gesetzes durch das Parlament als nicht vertretbar.
Die Eintragung von steuerfreien Beträgen unter Zugrundlegung des geltenden Kilometerpauschbetrages von 50 Pf hätte je nachdem, wie das Hohe Haus später beschließen wird, eine Wiederaufrollung aller Eintragungen zur Folge haben müssen. Die hiermit verbundene Mehrarbeit erschien weder den Arbeitgebern noch den Arbeitnehmern noch den Finanzämtern zumutbar. Als besonders mißlich wurden drohende Nachforderungen von Lohnsteuer angesehen.
Nach eingehender Erörterung wurde es als zweckmäßigste Lösung angesehen, die Bearbeitung der
Lohnsteuerermäßigungsanträge für 1967, soweit Fahrkosten geltend gemacht werden, zunächst zurückzustellen. Die Finanzministerien der Länder äußerten den Wunsch, mein Haus möge den Entwurf eines Bleichlautenden Ländererlasses und zur Unterrichtung der Öffentlichkeit eine Pressemitteilung vorbereiten. Diese Entwürfe sind in einer weiteren Besprechung mit den Vertretern der Länderfinanzministerien am 7. Oktober 1966 gebilligt und herausgegeben worden.
Sobald der Gesetzgeber über die Neuregelung der Kilometerpauschale entschieden hat, werden die bei den Finanzämtern vorliegenden Anträge bearbeitet und die entsprechenden Freibeträge eingetragen werden. Sollte es jedoch in einer angemessenen Frist nicht zu einer Entscheidung des Gesetzgebers kommen, werden die obersten Finanzbehörden der Länder zu entscheiden haben, ob eine weitere Verzögerung in der Antragsbearbeitung noch hingenommen werden kann. Zu diesem Zweck ist bereits für die Monatswende November/Dezember eine weitere Besprechung mit den Ländervertretern in Aussicht genommen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat sich um eine Koordinierung des Verfahrens bemüht. Zu Anweisungen an die Finanzämter ist es nicht befugt. Die Lohnsteuerverwaltung obliegt allein den obersten Finanzbehörden der Länder. Die getroffene Maßnahme halte ich persönlich für richtig und sinnvoll.