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ID0506732200

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    Deutscher Bundestag 67. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1966 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3153 A Fragestunde (Drucksachen V/ 1025, V/1029) Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Politische Überprüfung von Beamten Lücke, Bundesminister . . . . . 3154 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3154 D Fragen der Abg. Eckerland und Westphal: Bundeszuschuß für das Orchester „Philharmonia Hungarica" Lücke, Bundesminister . . . . . 3155 B Eckerland (SPD) . . . . . . . . 3155 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3156 A Westphal (SPD) 3156 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsanwälte und Rechtsbeistände in Sozialgerichtssachen Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3157 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3157 B Fragen des Abg. Matthöfer: Außergerichtliche Justiz in den Betrieben der Bundesrepublik Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 3157 C Matthöfer (SPD) 3158 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3158 C Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Preisregelung auf dem Benzinmarkt Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3159 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 3159 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 3159 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 3160 B Sander (FDP) . . . . . . . . 3160 C Ertl (FDP) 3160 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3161 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Erhöhung der Mineralölsteuer Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3161 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 3161 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 3161 C Frage der Abg. Frau Freyh: Großzügigere Rabattstaffelung für schadensfrei fahrende Kraftfahrer in Großstädten Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3161 D Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 3162 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 3162 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 3162 D Fellermaier (SPD) . . . . . . . 3163 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 3163 C Haar (Stuttgart) (SPD) . . . . . . 3163 C Ehrhard (Bad-Schwalbach) (CDU/CSU) 3164 A Haage (München) (SPD) . . . . . 3164 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 Frage des Abg. Dröscher: Einbeziehung des Kreises Birkenfeld in das Bundesförderungsprogramm Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3164 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3164 D Frage des Abg. Dr. Wörner: Einführung der Bieterlaubnis bei der Zwangsversteigerung landwirtschaftlicher Grundstücke Höcherl, Bundesminister 3165 B Dr. Wörner (CDU/CSU) 3165 B Ertl (FDP) 3165 D Dr. Prassler (CDU/CSU) 3166 A Frage des Abg. Wächter: Orientierungspreis für Schlachtrinder im Jahre 1967 Höcherl, Bundesminister . . . . 3166 B Wächter (FDP) 3166 B Sander (FDP) . . . . . . . . 3166 D Frage des Abg. Wächter: Zusatzabschöpfung für die Einfuhr von Gefrierfleisch aus Drittländern Höcherl, Bundesminister . . . . . 3166 D Sander (FDP) . . . 3166 D, 3167 A Wächter (FDP) . . . . . . . . 3167 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 3167 A Erklärung der Bundesregierung Lücke, Bundesminister . . . . . 3167 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3168 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 3170 B Dorn (FDP) 3172 B Sammelübersicht 8 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/977) 3173 D Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des innerdeutschen Vertriebs von Druckerzeugnissen (Drucksache V/870) — Erste Beratung — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3174 A Dr. Dr. Heinemann (SPD) 3176 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3178 A von Eckardt (CDU/CSU) 3180 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Arbeitsmarktes an die Entwicklung von Wirtschaft und Technik (ArbeitsmarktAnpassungsgesetz) (Abg. Behrendt, Folger, Junghans, Lange, Liehr und Fraktion der SPD) (Drucksache V/887) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Berufsausbildung (Berufsausbildungsgesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/1009) — Erste Beratung — Behrendt (SPD) 3183 C Diebäcker (CDU/CSU) 3187 A Dr. Langer, Staatssekretär . . . 3189 D Liehr (SPD) 3190 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 3196 C Dr. Friderichs (FDP) 3202 C Wieninger (CDU/CSU) 3206 A Porten (CDU/CSU) 3206 D Rollmann (CDU/CSU) 3207 D Entwurf eines Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Drucksache V/979) — Erste Beratung — . . . 3208 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Bundesrat) (Drucksache V/1007) — Erste Beratung — . . . . . 3209 A Entwurf eines Gesetzes über das am 22. Januar 1965 in Straßburg unterzeichnete Protokoll zu dem Europäischen Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen (Drucksache V/1016) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3209 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-dänischen Grenze (Drucksache V/1017) — Erste Beratung — 3209 A Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 8. Februar 1965 über die Ergänzung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens durch Einfügung eines Teils IV über Handel und Entwicklung (Drucksache V/1018) — Erste Beratung — . . . 3209 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der EWG und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache V/1019) — Erste Beratung — 3209 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1961 mit dem Königreich Marokko über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/1020) Erste Beratung — 3209 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Abg. Bauknecht, Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/1021) Erste Beratung — . . . . . 3209 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (FDP) (Drucksache V/307); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/795) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3209 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. April 1965 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Rettungseinsätzen und Rücktransporten mit Luftfahrzeugen (Drucksache V/404); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/992) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3210 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Viertes Änderungsgesetz LBG) (Drucksache V/725) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/1002) — Zweite und dritte Beratung — 3210 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die abgabenfreie Einfuhr des in den Treibstoffbehältern der Nutzkraftfahrzeuge enthaltenen Treibstoffs (Drucksachen V/859, V/1006) 3210 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der gemeinsamen Schwellenpreise für Reis in den Mitgliedstaaten ohne eigene Erzeugung für die Zeit vom 1. 12. 1966 bis 31. 8. 1967 (Drucksachen V/966, V/997) . . . . . 3210 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Ertl, Schmidt (Kempten), Reichmann, Dr. Effertz, Logemann, Peters (Poppenbüll), Walter u. Gen. zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache V/981, Umdruck 21) . . . . 3210 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verstärkung der dienstlichen und staatspolitischen Fortbildung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Bundes (Drucksachen V/644, V/995) Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 3211 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt (Drucksachen V/417, V/1013) . 3211 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Standortübungsplatzes Worms-Hocheim (Drucksachen V/769, V/986), betr. Veräußerung von Teilflächen der ehemaligen Telegrafen-Kaserne in Karlsruhe (Drucksachen V/672, V/987), betr. Veräußerung des Grundstücks in Berlin-Charlottenburg, Heubnerweg 2 (Drucksachen V/874, V/988), betr. Veräußerung des bundeseigenen Dorfes Dalherda/Rhön (Drucksachen V/882, V/989), betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Blexen bei Nordenham (Drucksachen V/917, V/1022), betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Kaserne Ruhleben in Berlin-Spandau (Drucksachen V/939, V/1023), betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der sogenannten Flötenteichschule in Oldenburg (Oldb.), Flötenstraße/ Hochheider Weg 169 (Drucksachen V/953, V/1024) 3211 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3212 C Anlagen 3213 67. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bäuerle 31. 10. Berger 28. 10. Berlin 28. 10. Dr. Birrenbach 26. 10. Blachstein 15. 11. Brand 29. 10. Burgemeister 31. 10. Dr. Dichgans 28. 10. Dr. Dittrich * 28. 10. Dr. Effertz 26. 10. Eisenmann 31. 10. Erler 31. 10. Frau Griesinger 26. 10. Dr. Hofmann (Mainz) 28. 10. Kaffka 29. 10. Kiep 28. 10. Klinker * 26. 10. Krampe 26. 10. Kriedemann * 28. 10. Kurlbaum 27. 10. Lenz (Trossingen) 31. 10. Logemann 26. 10. Dr. Löhr 28. 10. Dr. Lohmar 28. 10. Lücker (München) * 28. 10. Mauk * 26. 10. Missbach 28. 10. Müller (Aachen-Land) * 28. 10. Frau Pitz-Savelsberg 31. 10. Richarts * 27. 10. Riedel (Frankfurt) * 27. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 26. 10. Dr. Serres 28. 10. Strohmayr 31. 10. Teriete 31. 10. Dr. Verbeek 31. 10. Weigl 28. 10. Weimer 31. 10. Welslau 28. 10. Wurbs 28. 10. Zink 28. 10. b) Urlaubsanträge: Deringer 4. 11. Kahn-Ackermann 30. 11. Struve 30. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 14. Oktober 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache V/970 Fragen VI/1 und VI/2 *) : Entspricht die Behauptung im Oktoberheft der Zeitschrift „Deutsches Panorama" den Tatsachen, daß während der letzten drei Jahre Ferienwohnungskäufern in der Bundesrepublik Verluste von mindestens 5 Millionen DM entstanden und darüber hinaus Investmentzeichnungen in Höhe von 30 Millionen DM gefährdet sind? Reichen die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen der Aufsichtsrechte aus, um unsoliden Geschäftspraktiken von Ferienhaus-Investment-Fondsgesellschaften oder ähnlichen Einrichtungen wirksam entgegenzutreten? Zu Frage 1: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft, in deren Bereich mehrere in diesem Zusammenhang des Betrugs beschuldigte Personen ansässig und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet sind, schätzt den ihr bisher bekannten Schaden auf etwa 3 Mio DM. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Verluste aus dem Erwerb ausländischer FerienhausZertifikate, weniger um Verluste aus dem unmittelbaren Erwerb ausländischer Grundstücke. Es ist zu vermuten, daß über den oben genannten Betrag hinaus noch weiterer Schaden entstanden ist. Zu Frage 2: Bei den bisher bekannten Verlusten handelt es sich um Zertifikate solcher Fondsgesellschaften, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Eine staatliche Aufsicht über die Geschäftstätigkeit dieser, ebenso wie der anderen Schweizer Investmentgesellschaften, wird die Schweiz demnächst einführen. In der Bundesrepublik Deutschland kommen nur Maßnahmen gegenüber dem Vertrieb ausländischer Investmentzertifikate in Betracht. Die Bundesregierung prüft die Frage, ob und in welcher Weise eine ausreichende Publizität beim öffentlichen Angebot ausländischer Investmentzertifikate sichergestellt werden kann. Damit würde erreicht werden, daß inländische Käufer solcher Investmentzertifikate sich selbst ein besseres Bild über den Wert der Papiere machen können. Die Entscheidung über den Ankauf kann nur der Käufer allein - gegebenenfalls nach Beratung durch Kreditinstitute - treffen. Staatliche Stellen können ihm zwar die Prüfung der Seriösität der ausländischen Gesellschaften durch Publizitätsvorschriften erleichtern, die Verantwortung für die Entscheidung aber nicht abnehmen. Die Bundesregierung sieht im übrigen in einer ständigen Aufklärung der Bevölkerung durch Presse, Funk und Fernsehen das beste Mittel, Verlusten aus dem Erwerb unsolider Wertpapiere vorzubeugen. Sie begrüßt es deshalb, daß diese Angelegenheit in der Fragestunde des Deutschen Bundestages aufgeworfen worden ist. *) Siehe 63. Sitzung, Seite 3053 B 3214 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 17. Oktober 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kubitza zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kubitza.*) Die Zahl der gegenwärtigen Teilnehmer an Fernlehrgängen im Bundesgebiet konnte bisher noch nicht genau ermittelt werden. Die mir bekannten Schätzungen schwanken zwischen 250 000 und 500 000; dabei dürften Werte um 300 000 am wahrscheinlichsten sein. *) Siehe 63. Sitzung Seite 3051 A
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    Rede von Josef Porten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Liehr, ich wäre eigentlich versucht wenn dadurch nicht eine Verzögerung eintreten würde, die die abendliche Freizeitgestaltung in Gefahr bringen könnte —, auf Ihre vielen Bemerkungen jetzt näher einzugehen. Ich melde aber jetzt schon an, daß wir uns in ,den Ausschußberatungen über diese nicht unibedeutenden Bemerkungen, mit denen Sie die verschiedenen Handwerkszweige angesprochen haben, sehr eingehend unterhalten werden.
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 3207
    Porten
    Ich darf nun aus dem Blickfeld des Handwerkers noch einige Bemerkungen zu dem anstehenden Thema machen. Ich glaube, es ist notwendig, daß wir gerade aus der Sicht des Handwerks, wo das Ziel vor uns liegt, ein einheitliches Berufsausbildungsgesetz zu finden, in dieser Stunde trotz der vorgeschrittenen Zeit noch einige Anmerkungen machen.
    In Industrie, Handel, Handwerk, im Bank- und Versicherungsgewerbe, bei den freien Berufen und in der Landwirtschaft hat sich das Berufsausbildungswesen in der Vergangenheit jeweils eigenständig entwickelt und mußte sich so entwickeln, um den Besonderheiten der verschiedenen Wirtschaftsbereiche zu entsprechen.
    Als man die Gewerbeordnung schuf, hat man die Ausbildung in Industrie und Handwerk gemeinsam geregelt. Bald hat sich jedoch gezeigt, daß im Handwerk der Zusammenhang der Berufsausbildung mit den anderen handwerksrechtlich geregelten Bereichen — nämlich Berufsausübung und Berufsorganisation — so eng ist, daß man die Berufsausbildungsvorschriften für das Handwerk zu einem eigenen Bestandteil des Gesetzes machte. Der Prozeß der rechtlichen Neuordnung des Handwerks hatte 1953 durch die Handwerksordnung ihren Höhepunkt gefunden. Seitdem besteht für einen ganzen geschlossenen Wirtschaftsbereich eine gesetzliche Regelung, deren Güte, Zweckmäßigkeit und Erfolg wohl kaum in Zweifel gezogen werden können. Die Novellierung 1965 hatte zum Ziel, auf Grund der bei den allgemeinen Verwaltungsbehörden sowie bei den Handwerkskammern gewonnenen Erfahrungen Änderungen und Verbesserungen einzubauen und vor allem, wie es das Handwerk seit je getan hat, seine Berufsordnung der modernen Entwicklung anzupassen.
    In diesem Rahmen wurde deshalb auch der Berufsausbildungsteil novelliert, weil, wie aus dem Bericht des Ausschusses für Mittelstandsfragen hervorgeht, „für den Ausschuß der unverkennbare innere Zusammenhang zwischen Berufsausübung und Berufsausbildung für die dringend notwendigen Korrekturen maßgebend gewesen ist".
    Dem steht die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung der Berufsausbildung für alle Wirtschaftsbereiche, wie sie vom Mittelstandsausschuß des letzten Bundestages erhoben wurde, nicht entgegen. Die Frage ist jetzt nur, ob man, um die Berufsausbildung in allen Bereichen zu regeln, bewährte Regelungen ändern muß oder ob man, der Besonderheit des Handwerks Rechnung tragend, diesen Bereich dort belassen soll, wo er seiner Bedeutung nach hingehört, nämlich in der Handwerksordnung, oder aber ob man die Bestimmungen der Handwerksordnung geschlossen in diese neu zu findende gesetzliche Ordnung hineinnehmen soll.
    Ich betone in dieser Stunde ausdrücklich, das Hauptelement der Ordnung des Handwerks ist, daß das selbständige Handwerk nur von solchen Personen ausgeübt werden darf, die den Nachweis der Befähigung für ihr Gewerbe erbracht haben. Dieser Befähigungsnachweis beruht ausschließlich auf der
    Ordnung der Berufsausbildung des Handwerks. Die Regelung der Berufsausbildung in den einzelnen Handwerken ist also die entscheidende Grundlage für die Regelung der selbständigen Handwerkerausübung. Sie bestimmt auch die Funktionen der Handwerksorganisation und die gesetzlich geregelte Mitwirkung der Gesellen.
    Von Bedeutung ist hierbei die soziale Schichtung des Handwerks, das nicht in Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegliedert ist, sondern in Lehrling, Geselle und Meister, wobei ein Überwechseln in die jeweils nächste, höhere Stufe jedem im Handwerk Tätigen möglich ist. Eine Berücksichtigung dieser Besonderheit des Handwerks ist für viele Wirtschaftsbereiche bedeutungslos, für das Handwerk jedoch eine Existenzfrage.
    Der Entwurf der SPD ist für das Handwerk und darüber hinaus für die Gesamtwirtschaft — ich will es sehr vorsichtig ausdrücken, meine Herren von der SPD, besonders Herr Kollege Behrendt — sehr problematisch. Man muß hier die Tätigkeit der Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft einmal näher betrachten und man muß prüfen, ob man nicht mit einem gewaltigen Aufwand an Apparatur und Finanzmitteln der öffentlichen Hand und der bekannten Schwerfälligkeit bei einer bürokratischen Abwicklung etwas anstrebt, was vielleicht im letzten als gemeinsames Ziel nicht zweckmäßig wäre. Der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion bewahrt zwar diese Rechte mehr in 'der Selbstverwaltung und gibt dem Staat lediglich die Zuständigkeit für den Erlaß der Ordnungsmittel.
    Ich möchte abschließend sagen, daß noch zu prüfen ist, ob die schon erwähnten Zusammenhänge ausreichend berücksichtigt sind: a) Geschlossenheit der Handwerksordnung, b) Zusammenhang von Berufsausbildung, Berufsausübung und Berufsorganisation im Handwerk und c) Mitwirkung der Gesellen im Rahmen der Innungen und Handwerkskammern bei der Berufsausbildung. Wir müssen diese Zusammenhänge bei den kommenden Ausschußberatungen sehr ernsthaft prüfen. Gewachsene geschlossene Ordnungen sollten ohne Not nur dann geändert werden, wenn sie sich hier nicht bewährt haben. In der Handwerksordnung hat sich die Berufsausbildung bestens bewährt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rollmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dietrich-Wilhelm Rollmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle darüber im klaren, daß dieses Berufsausbildungsgesetz für die Kodifizierung und für die Modernisierung des Berufsausbildungsrechts außerordentlich bedeutungsvoll sein wird. Die Qualität der Berufsausbildung wird aber mehr von den ordnungspolitischen Entscheidungen bestimmt werden, die auf Grund dieses Gesetzes in der Zukunft getroffen werden müssen, und von der Praxis der Berufsausbildung im Lande draußen selbst.



    Rollmann
    Nun ist hier sehr vieles Richtiges und Zutreffendes bereits gesagt worden. Ich möchte zur Frage der Eingliederung der Ausbildungsvorschriften für den Bereich des Handwerks nur sagen, daß es die Meinung unserer Fraktion ist, daß wir ein einheitliches und umfassendes Ausbildungsgesetz schaffen wollen, das für alle Ausbildungsbereiche Geltung haben und auch ,den Bereich des Handwerks mit umfassen soll.
    Lassen Sie mich nun am Ende dieser langen Debatte zu einigen Punkten hier noch etwas Zusätzliches sagen.

    Die deutsche Wirtschaft bringt Jahr für Jahr beträchtliche Summen für die von ihr getragene Berufsausbildung der jungen Generation auf. Die notwendige und mögliche Vermehrung der Zahl der betrieblichen und überbetrieblichen Lehrwerkstätten nicht nur der Industrie, sondern gerade auch des Handwerks erfordert auf der anderen Seite aber steigende finanzielle Aufwendungen. Die Firmen, die oft mit sehr hohen Kosten eine qualifizierte Lehrlingsausbildung betreiben, sind im Nachteil gegenüber den Firmen, die selbst auf eine solche Lehrlingsausbildung verzichten, aber bei der Anwerbung ihrer Arbeitskräfte von der Lehrlingsausbildung ihrer Konkurrenz profitieren.
    Ich meine, daß wir aus diesem Grunde einen Gedanken prüfen sollten, der in Großbritannien durch den Industrial Training Act von 1964 verwirklicht worden ist. Dort zahlen alle Unternehmen jeweils eines Industriezweigs einen ganz bestimmten Prozentsatz ihrer Lohnsumme als Ausbildungsumlage an einen gemeinsamen Fonds. Aus diesem Fonds fließen dann Mittel an die Unternehmen, die eine qualifizierte Lehrlingsausbildung betreiben. Im übrigen stehen dann aus diesem Fonds genügend Mittel für die Errichtung von überbetrieblichen Lehrwerkstätten und die Einrichtung von Lehrgängen durch die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft zur Verfügung.
    Ich meine, daß auf diese Weise auch in Deutschland die Kosten für die Berufsausbildung, die doch der gesamten Wirtschaft zugute kommt, auch in gerechter Weise von der gesamten Wirtschaft getragen werden könnten. Die notwendigen Mittel für eine wesentliche Verbesserung der Berufsausbildung der jungen Generationen könnten auf diese Weise aufgebracht werden.
    Es sind hier bereits einige sehr zutreffende Ausführungen über die Notwendigkeit der Stufenausbildung gemacht worden, und es ist über die Konzentration auf wenige Ausbildungsberufe gesprochen worden, die angeblich eingetreten ist. Wenn wir allerdings die Frage der Konzentration genau untersuchen, dann müssen wir feststellen, daß diese Konzentration auf breit angelegte Ausbildungsberufe sich in den letzten Jahren nicht verstärkt hat und bei uns noch nicht jenen Grad erreicht hat, wie er beispielsweise bereits in Frankreich und in der Schweiz Wirklichkeit geworden ist. Wir wollen hoffen, daß gerade durch das neue Berufsausbildungsgesetz dieser Prozeß der Konzentration auf wenige,
    breit angelegte Berufe begünstigt und beschleunigt wird. Denn nur dann wird unsere Berufsausbildung sich immer wieder erneut modernisieren können und eine Stufenausbildung für immer größere Teile der jungen Generation ermöglicht werden.
    Lassen Sie mich noch einige wenige Worte zu der Frage der Ausbildungszeit für Lehrlinge sagen, die heute bekanntlich drei bis dreieinhalb Jahre beträgt. Es besteht wohl weitgehend Einigkeit darüber, daß diese Ausbildungszeiten zu schematisch festgelegt sind und die Anforderungen der verschiedenen Berufe und die persönlichen Leistungen der Lehrlinge nicht genügend berücksichtigen. Diese Ausbildungszeit ist unter den gegenwärtigen Ausbildungsbedingungen für einige Berufe zu kurz, für andere Berufe zu lang. Wissenschaftler sind in ihren Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, daß hier in Zukunft stärker variiert werden muß.
    In der Vergangenheit bestand die Berufsausbildung in unserem Lande und in den anderen Ländern aus der Weitergabe eines gesicherten Schatzes von Erfahrungen und Erkenntnissen, mit denen man das Berufsleben bestehen konnte. Heute ist Berufsausbildung mehr als das. Sie muß den Menschen befähigen, in einer sich ständig erneuernden Welt sein täglich Brot und mehr als das zu verdienen. Das Beste, was wir unserer jungen Generation heute in der Berufsausbildung für die Zukunft
    mitgeben können, ist darum vielleicht dieses: die Fähigkeit, immer wieder neu zu lernen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)