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ID0506730400

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    Deutscher Bundestag 67. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1966 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3153 A Fragestunde (Drucksachen V/ 1025, V/1029) Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Politische Überprüfung von Beamten Lücke, Bundesminister . . . . . 3154 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3154 D Fragen der Abg. Eckerland und Westphal: Bundeszuschuß für das Orchester „Philharmonia Hungarica" Lücke, Bundesminister . . . . . 3155 B Eckerland (SPD) . . . . . . . . 3155 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3156 A Westphal (SPD) 3156 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsanwälte und Rechtsbeistände in Sozialgerichtssachen Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3157 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3157 B Fragen des Abg. Matthöfer: Außergerichtliche Justiz in den Betrieben der Bundesrepublik Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 3157 C Matthöfer (SPD) 3158 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3158 C Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Preisregelung auf dem Benzinmarkt Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3159 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 3159 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 3159 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 3160 B Sander (FDP) . . . . . . . . 3160 C Ertl (FDP) 3160 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3161 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Erhöhung der Mineralölsteuer Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3161 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 3161 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 3161 C Frage der Abg. Frau Freyh: Großzügigere Rabattstaffelung für schadensfrei fahrende Kraftfahrer in Großstädten Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3161 D Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 3162 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 3162 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 3162 D Fellermaier (SPD) . . . . . . . 3163 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 3163 C Haar (Stuttgart) (SPD) . . . . . . 3163 C Ehrhard (Bad-Schwalbach) (CDU/CSU) 3164 A Haage (München) (SPD) . . . . . 3164 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 Frage des Abg. Dröscher: Einbeziehung des Kreises Birkenfeld in das Bundesförderungsprogramm Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3164 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3164 D Frage des Abg. Dr. Wörner: Einführung der Bieterlaubnis bei der Zwangsversteigerung landwirtschaftlicher Grundstücke Höcherl, Bundesminister 3165 B Dr. Wörner (CDU/CSU) 3165 B Ertl (FDP) 3165 D Dr. Prassler (CDU/CSU) 3166 A Frage des Abg. Wächter: Orientierungspreis für Schlachtrinder im Jahre 1967 Höcherl, Bundesminister . . . . 3166 B Wächter (FDP) 3166 B Sander (FDP) . . . . . . . . 3166 D Frage des Abg. Wächter: Zusatzabschöpfung für die Einfuhr von Gefrierfleisch aus Drittländern Höcherl, Bundesminister . . . . . 3166 D Sander (FDP) . . . 3166 D, 3167 A Wächter (FDP) . . . . . . . . 3167 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 3167 A Erklärung der Bundesregierung Lücke, Bundesminister . . . . . 3167 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3168 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 3170 B Dorn (FDP) 3172 B Sammelübersicht 8 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/977) 3173 D Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des innerdeutschen Vertriebs von Druckerzeugnissen (Drucksache V/870) — Erste Beratung — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3174 A Dr. Dr. Heinemann (SPD) 3176 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3178 A von Eckardt (CDU/CSU) 3180 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Arbeitsmarktes an die Entwicklung von Wirtschaft und Technik (ArbeitsmarktAnpassungsgesetz) (Abg. Behrendt, Folger, Junghans, Lange, Liehr und Fraktion der SPD) (Drucksache V/887) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Berufsausbildung (Berufsausbildungsgesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/1009) — Erste Beratung — Behrendt (SPD) 3183 C Diebäcker (CDU/CSU) 3187 A Dr. Langer, Staatssekretär . . . 3189 D Liehr (SPD) 3190 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 3196 C Dr. Friderichs (FDP) 3202 C Wieninger (CDU/CSU) 3206 A Porten (CDU/CSU) 3206 D Rollmann (CDU/CSU) 3207 D Entwurf eines Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Drucksache V/979) — Erste Beratung — . . . 3208 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Bundesrat) (Drucksache V/1007) — Erste Beratung — . . . . . 3209 A Entwurf eines Gesetzes über das am 22. Januar 1965 in Straßburg unterzeichnete Protokoll zu dem Europäischen Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen (Drucksache V/1016) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3209 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-dänischen Grenze (Drucksache V/1017) — Erste Beratung — 3209 A Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 8. Februar 1965 über die Ergänzung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens durch Einfügung eines Teils IV über Handel und Entwicklung (Drucksache V/1018) — Erste Beratung — . . . 3209 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der EWG und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache V/1019) — Erste Beratung — 3209 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1961 mit dem Königreich Marokko über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/1020) Erste Beratung — 3209 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Abg. Bauknecht, Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/1021) Erste Beratung — . . . . . 3209 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (FDP) (Drucksache V/307); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/795) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3209 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. April 1965 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Rettungseinsätzen und Rücktransporten mit Luftfahrzeugen (Drucksache V/404); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/992) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3210 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Viertes Änderungsgesetz LBG) (Drucksache V/725) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/1002) — Zweite und dritte Beratung — 3210 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die abgabenfreie Einfuhr des in den Treibstoffbehältern der Nutzkraftfahrzeuge enthaltenen Treibstoffs (Drucksachen V/859, V/1006) 3210 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der gemeinsamen Schwellenpreise für Reis in den Mitgliedstaaten ohne eigene Erzeugung für die Zeit vom 1. 12. 1966 bis 31. 8. 1967 (Drucksachen V/966, V/997) . . . . . 3210 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Ertl, Schmidt (Kempten), Reichmann, Dr. Effertz, Logemann, Peters (Poppenbüll), Walter u. Gen. zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache V/981, Umdruck 21) . . . . 3210 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verstärkung der dienstlichen und staatspolitischen Fortbildung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Bundes (Drucksachen V/644, V/995) Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 3211 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt (Drucksachen V/417, V/1013) . 3211 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Standortübungsplatzes Worms-Hocheim (Drucksachen V/769, V/986), betr. Veräußerung von Teilflächen der ehemaligen Telegrafen-Kaserne in Karlsruhe (Drucksachen V/672, V/987), betr. Veräußerung des Grundstücks in Berlin-Charlottenburg, Heubnerweg 2 (Drucksachen V/874, V/988), betr. Veräußerung des bundeseigenen Dorfes Dalherda/Rhön (Drucksachen V/882, V/989), betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Blexen bei Nordenham (Drucksachen V/917, V/1022), betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Kaserne Ruhleben in Berlin-Spandau (Drucksachen V/939, V/1023), betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der sogenannten Flötenteichschule in Oldenburg (Oldb.), Flötenstraße/ Hochheider Weg 169 (Drucksachen V/953, V/1024) 3211 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3212 C Anlagen 3213 67. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bäuerle 31. 10. Berger 28. 10. Berlin 28. 10. Dr. Birrenbach 26. 10. Blachstein 15. 11. Brand 29. 10. Burgemeister 31. 10. Dr. Dichgans 28. 10. Dr. Dittrich * 28. 10. Dr. Effertz 26. 10. Eisenmann 31. 10. Erler 31. 10. Frau Griesinger 26. 10. Dr. Hofmann (Mainz) 28. 10. Kaffka 29. 10. Kiep 28. 10. Klinker * 26. 10. Krampe 26. 10. Kriedemann * 28. 10. Kurlbaum 27. 10. Lenz (Trossingen) 31. 10. Logemann 26. 10. Dr. Löhr 28. 10. Dr. Lohmar 28. 10. Lücker (München) * 28. 10. Mauk * 26. 10. Missbach 28. 10. Müller (Aachen-Land) * 28. 10. Frau Pitz-Savelsberg 31. 10. Richarts * 27. 10. Riedel (Frankfurt) * 27. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 26. 10. Dr. Serres 28. 10. Strohmayr 31. 10. Teriete 31. 10. Dr. Verbeek 31. 10. Weigl 28. 10. Weimer 31. 10. Welslau 28. 10. Wurbs 28. 10. Zink 28. 10. b) Urlaubsanträge: Deringer 4. 11. Kahn-Ackermann 30. 11. Struve 30. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 14. Oktober 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache V/970 Fragen VI/1 und VI/2 *) : Entspricht die Behauptung im Oktoberheft der Zeitschrift „Deutsches Panorama" den Tatsachen, daß während der letzten drei Jahre Ferienwohnungskäufern in der Bundesrepublik Verluste von mindestens 5 Millionen DM entstanden und darüber hinaus Investmentzeichnungen in Höhe von 30 Millionen DM gefährdet sind? Reichen die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen der Aufsichtsrechte aus, um unsoliden Geschäftspraktiken von Ferienhaus-Investment-Fondsgesellschaften oder ähnlichen Einrichtungen wirksam entgegenzutreten? Zu Frage 1: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft, in deren Bereich mehrere in diesem Zusammenhang des Betrugs beschuldigte Personen ansässig und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet sind, schätzt den ihr bisher bekannten Schaden auf etwa 3 Mio DM. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Verluste aus dem Erwerb ausländischer FerienhausZertifikate, weniger um Verluste aus dem unmittelbaren Erwerb ausländischer Grundstücke. Es ist zu vermuten, daß über den oben genannten Betrag hinaus noch weiterer Schaden entstanden ist. Zu Frage 2: Bei den bisher bekannten Verlusten handelt es sich um Zertifikate solcher Fondsgesellschaften, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Eine staatliche Aufsicht über die Geschäftstätigkeit dieser, ebenso wie der anderen Schweizer Investmentgesellschaften, wird die Schweiz demnächst einführen. In der Bundesrepublik Deutschland kommen nur Maßnahmen gegenüber dem Vertrieb ausländischer Investmentzertifikate in Betracht. Die Bundesregierung prüft die Frage, ob und in welcher Weise eine ausreichende Publizität beim öffentlichen Angebot ausländischer Investmentzertifikate sichergestellt werden kann. Damit würde erreicht werden, daß inländische Käufer solcher Investmentzertifikate sich selbst ein besseres Bild über den Wert der Papiere machen können. Die Entscheidung über den Ankauf kann nur der Käufer allein - gegebenenfalls nach Beratung durch Kreditinstitute - treffen. Staatliche Stellen können ihm zwar die Prüfung der Seriösität der ausländischen Gesellschaften durch Publizitätsvorschriften erleichtern, die Verantwortung für die Entscheidung aber nicht abnehmen. Die Bundesregierung sieht im übrigen in einer ständigen Aufklärung der Bevölkerung durch Presse, Funk und Fernsehen das beste Mittel, Verlusten aus dem Erwerb unsolider Wertpapiere vorzubeugen. Sie begrüßt es deshalb, daß diese Angelegenheit in der Fragestunde des Deutschen Bundestages aufgeworfen worden ist. *) Siehe 63. Sitzung, Seite 3053 B 3214 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 17. Oktober 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kubitza zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kubitza.*) Die Zahl der gegenwärtigen Teilnehmer an Fernlehrgängen im Bundesgebiet konnte bisher noch nicht genau ermittelt werden. Die mir bekannten Schätzungen schwanken zwischen 250 000 und 500 000; dabei dürften Werte um 300 000 am wahrscheinlichsten sein. *) Siehe 63. Sitzung Seite 3051 A
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    Rede von Harry Liehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Um bei der letzten Frage anzufangen: Genau das hat uns bewogen, etwas vorzulegen, was nicht an die traditionellen — ich sage das gar nicht abwertend , überlieferten Elemente der klassischen Berufsausbildung anknüpft. Vielmehr wollten wir durch einen Gesetzentwurf, der die Überschrift „Anpassungsgesetz" trägt, eine größere Flexibilität und eine engere Verbindung zwischen dem jugendlichen Schulabgänger und dem erwachsenen Arbeitnehmer herstellen. Wir sagen unzweideutig, daß nach unserer Einschätzung Berufsausbildung ein lebenslanger Prozeß ist, dem der Arbeitnehmer künftig viel stärker als bisher konfrontiert sein wird.

    (Beifall bei der SPD.)

    Aber, meine Damen und Herren lassen Sie mich das sagen, damit wir uns nicht unnötig erregen —, fest steht doch dieses, und da werden Sie nicht umhin können, uns zuzustimmen: 1962 haben wir nach langer Zeit versucht, einen Ansatz zu finden, um in diesem Hause gemeinsam es bestand ja weitgehend Übereinstimmung — die Bundesregierung endlich zu bewegen, den Entwurf eines Ausbildungsgesetzes vorzulegen. Mutet es nicht auch Sie etwas komisch an ich bitte um Verzeihung, wenn ich das sage —, wenn heute, nachdem selbst die CDU/ CSU- und die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt haben — worüber wir uns sehr freuen — und nachdem vier weitere Jahre vergangen sind, der Herr Staatssekretär sich hier hinstellt und unbekümmert sagt: die Bundesregierung arbeitet noch an der Vorlage eines Gesetzentwurfs?! Da ist doch irgendwo etwas nicht in Ordnung. Entweder man erkennt das Problem — dann hätten die Dinge schon längst auf den Tisch des Hauses gehört. Oder es gibt hier Gründe die vielleicht auch innerhalb der Koalition zu suchen sind —, deretwegen man das nicht zuwege gebracht hat und die vielleicht auch das gute Wollen eines Teils Ihrer Fraktion in gewisser Weise bremsend beeinflußt haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir kommen doch nicht umhin, diese Dinge sachlich zur Kenntnis zu nehmen.
    Aber lassen Sie mich an die Adresse der Arbeitnehmer sagen: Ich habe den Eindruck — und vielleicht stimmen wir darin überein —, daß die meisten
    der Arbeitnehmer trotz aller Bemühungen — vor
    allem im außerparlamentarischen Bereich — sich
    nicht bewußt sind, welche Probleme sie, ihre Familien und die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit noch zu meistern haben werden. Der Ernst der Situation wird nach unserem Dafürhalten sehr stark durch die Tatsache vernebelt, daß in unserem Lande weit über 1 Million Gastarbeiter sind. Er wird auch durch den irrigen Glaubenssatz vernebelt, daß der einmal erlernte Beruf ein Lebensberuf sei. Bitte, darf



    Liehr
    ich Sie darauf aufmerksam machen, daß der Herr Bundeskanzler Professor Erhard selber in einer Regierungserklärung vor diesem Hause wörtlich gesagt hat: Unser Berufsausbildungssystem ist mustergültig.
    Das Jahresgutachten 1965 des Sachverständigenrates für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung drückt es so aus — und ich bitte um Genehmigung, wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Darstellung in dem Gutachten einige Passagen zitieren zu dürfen —:
    Eine Ausbildung, die sich auf einen Lebensabschnitt beschränkt, kann der Entwicklung des Wissens und dem Wandel der beruflichen Anforderungen nur unvollkommen gerecht werden. Bei dem schnellen Fortschritt in der Gegenwart verliert früher erworbenes Wissen oft ziemlich rasch an Wert, sofern es nicht durch formale oder informale Weiterbildung auf dem jeweils höchsten Stand gehalten wird. Die Aussicht, allein durch informale Weiterbildung, vor allem also durch Lernen am Arbeitsplatz, Schritt zu halten, wird wohl in Zukunft noch geringer sein als heute. Es erscheint daher notwendig, daß die formale Ausbildung, also die Ausbildung in Form organisierter Lernprozesse, auch in späteren Lebensjahren fortgesetzt wird.
    Und weiter unten:
    Die „zünftlerische" Vorstellung von einem Beruf, dem man gleichsam von der Wiege bis zur
    Bahre verpflichtet ist, wird der Zukunft noch
    weniger gerecht als der Gegenwart. Immer
    mehr ist damit zu rechnen, daß Menschen durch
    die Umstände veranlaßt werden, den ursprünglich erlernten Beruf im Laufe des Erwerbslebens
    vielleicht sogar mehrmals — zu wechseln.
    Und schließlich:
    Maßnahmen, die Fortbildung und Umschulung anregen, erleichtern und begünstigen, werden deshalb in Zukunft für ein angemessenes Wirtschaftswachstum kaum entbehrlich sein. Diesem Gesichtspunkt entspräche es, wenn man einen Anspruch auf Bildungsurlaub gesetzlich oder tariflich begründete.
    Meine Damen und Herren, genau dahin zielt unser Entwurf.
    Wir reden — um an das letzte anzuknüpfen — nicht von Bildungsurlaub. Dieser Begriff beinhaltet, wie wir alle wissen, bedeutend mehr. Das müßte durch ein Sondergesetz geregelt werden; denn in erster Linie ginge es dabei doch wohl um kulturelle, politische, gesellschaftliche Bildung. Aber ein Arbeitsmarkt-Anpassungsgesetz — das ist unsere Überzeugung — wäre höchst unvollkommen, würde es nicht berufliche Bildungsmaßnahmen mit einbeziehen. Deshalb grenzen wir hier bewußt ab auf ganztägige Teilnahme an beruflichen Bildungsveranstaltungen, die zudem anerkannt werden müssen, wenn ein arbeitsmarktpolitisches Interesse gegeben ist. Außerdem ist die Teilnahme durch den Arbeitnehmer nachzuweisen. Deshalb ist das auch kein
    Urlaub, etwa zum Zwecke der Erholung, sondern eine Freistellung bis zu zehn Werktagen im Jahr zum Zwecke der beruflichen Fortbildung.
    Lassen Sie mich hier ganz offen sagen, meine Damen und Herren: Dieser ganze Abschnitt über berufliche Fortbildung, den wir in unserem Entwurf haben, könnte ganz erheblich ausgebaut werden, wenn die Bereitschaft des ganzen Hauses dazu gefunden werden könnte. Uns lag nicht daran, dogmatische oder perfektionistische Grundsätze aufzustellen, sondern lediglich daran, einen bedeutenden Merkposten moderner Arbeitswelt prinzipiell in ein Gesetz mit einzubeziehen. Um so mehr, als es bereits verschiedene Förderungsprogramme institutioneller und individueller Art gibt, die wir sehr begrüßen, die sich beachtlicher Resonanz bei den Arbeitnehmern erfreuen und die unser aller Anteilnahme erfordern.
    Wenn wir in diesem Zusammenhang z. B. auch das Leistungsförderungsgesetz zitieren und darauf Bezug nehmen, dann auch in der Hoffnung, dieses Gesetz vernünftig weiterentwickeln zu können, und wobei wir eine Vereinheitlichung der verschiedenen Programme und Förderungsgrundsätze anstreben.
    Zu erwägen wäre z. B. auch, an Stelle der ganztätigen Teilnahme an Kursen, Seminaren etc. eine Teilbarkeit der Freistellung herbeizuführen, um betriebliche Veranstaltungen ebenso zu ermöglichen wie die Nutzung von Schulen, die von den Nachmittagsstunden an in der Regel leerstehen. Da könnte man zu einer ganz wesentlichen Verbreiterung und zugleich auch Rationalisierung institutioneller und personeller Voraussetzungen für berufliche Bildungsmaßnahmen kommen.
    Daß dazu auch die quantitativen und qualitativen Ziele der Erwachsenenbildung mit abgesteckt werden müssen, versteht sich am Rande.
    Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, daß sich mit dem wachstumsbedingten Strukturwandel der Wirtschaft auch ein Wandel im Bedarf an beruflichen Qualifikationen vollzieht. Die Freisetzung von Arbeitnehmern wird die Folge dieser Entwicklung sein. Die sich daraus ergebenden menschlichen und sozialen Probleme kann man nicht damit abtun, daß man auf statistische Daten über offene Stellen und Arbeitslosenzahlen verweist; denn allen ist bekannt, daß hierbei Angebot und Nachfrage oftmals nicht zur Deckung gebracht werden können und daß die Deckung auch vielfach wegen der fehlenden geistigen, beruflichen und räumlichen Mobilität unserer Arbeitnehmer oder auch wegen der konventionellen Haltung mancher Arbeitgeber nicht herbeigeführt werden kann. Da ist es kein Trost für den Arbeitnehmer, daß er einen, aber eben nicht seinen Arbeitsplatz behalten hat, wenn die neue Tätigkeit unterwertig ist, ihm also eine Ausschöpfung der bisher erworbenen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse nicht mehr gestattet wird.
    Arbeitslosigkeit und unterwertige Beschäftigung aus Anlaß von Betriebsänderungen können überhaupt nur bekämpft werden, wenn die Arbeitsämter



    Liehr
    rechtzeitig von den unternehmerischen Dispositionen, die solche Nachteile für die Arbeitnehmer erwarten lassen, Kenntnis erhalten. Deshalb sehen wir im Entwurf eine Anzeigepflicht der Arbeitgeber bzw. der Unternehmer vor, so daß den Arbeitnehmern noch während des Bestehens ihres Arbeitsverhältnisses Leistungen gewährt werden können, wie sie zur Zeit nur Arbeitslose zur Förderung der Arbeitsvermittlung erhalten können. Es scheint mir ein überholter und mittlerweile auch abwegiger Grundsatz zu sein, daß finanzielle Mittel, zu denen auch die Arbeitnehmer beigetragen haben, erst einzusetzen sind, wenn Arbeitslosigkeit vorliegt, statt Arbeitslosigkeit gar nicht erst eintreten zu lassen.
    Hier, Herr Kollege Müller, komme ich gern auf Ihren Hinweis zurück und bekenne, daß das ganze Haus sich diesen Grundsatz bereits bei der Beratung der Vorlage V/752 zu eigen gemacht hat. Jedenfalls soll erreicht werden — mit Zustimmung der Arbeitnehmer —, daß berufliche Bildungsmaßnahmen, wenn notwendig, schon zu einem Zeitpunkt eingeleitet werden, wenn Arbeitslosigkeit nach dem geltenden Recht noch nicht vorliegt, jedoch der Arbeitnehmer voraussichtlich in seinem erlernten Beruf oder in der überwiegend ausgeübten Tätigkeit nicht weiterbeschäftigt oder nach Lage des Arbeitsmarktes nicht wieder entsprechend vermittelt werden kann
    Meine Damen und Herren, ich bin ganz sicher, daß die Ausschußberatungen und auch die Sachverständigenanhörung, von der Herr Kollege Behrendt schon gesagt hat, daß sie von uns gewünscht wird, Diskussionen auslösen werden, ob es gerechtfertigt ist, dem Arbeitgeber 75 % des von ihm gezahlten Lohnes oder Gehaltes durch das Arbeitsamt zu erstatten. Aber ich sage hier ganz freimütig, daß es darauf ankam und wohl auch ankommt, die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen. Im Vordergrund stand jedenfalls für uns, der wirtschaftlich-technischen Entwicklung, vor allen Dingen aber der Bereitschaft der Arbeitgeber zur Beurlaubung ihrer Arbeitnehmer nicht erschwerende Hindernisse in den Weg zu legen. Das Ziel ist, den Arbeitnehmer vor dem beruflichen Abstieg zu bewahren, was in den meisten Fällen auch zur Wahrung seines sozialen Besitzstandes führen wird.
    Bei all unseren Maßnahmen müssen wir Schritt halten mit den Erfordernissen unserer Zeit. Es wird immer dringender, die dem Gesetzgeber in der Praxis davongelaufene Berufsausbildung nicht durch ein neues Gesetz zu versteinern, sondern den Entwicklungstendenzen von Wirtschaft und Technik ebenso freien Raum zu schaffen wie jeden bis zum höchsten Maß seiner Leistungsfähigkeit zu fördern. Wir sagen unmißverständlich und das bringt unser Gesetzentwurf zum Ausdruck —: Berufsausbildung ist eine öffentliche Aufgabe. Deshalb dürfen Prestigegründe nicht länger vorherrschend sein, wenn es um das Gemeinwohl geht. Die sozialpolitische, volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung der Berufsausbildung läßt nach unserem Dafürhalten ein Ressortdenken, welcher Institution und Gruppe auch immer, nicht mehr zu. Hier geht es weder darum, den Kammern nur Freundliches zu
    sagen, noch etwa darum, an den gewerkschaftlichen Forderungen nach Mitbestimmung herumzunörgeln. Richtig bleibt, daß Arbeitnehmerinteressen erheblich berührt werden und daß sie nur ungenügenden Ausdruck in den Organen der Kammern finden.
    Richtig bleibt auch, daß der Deutsche Gewerkschaftsbund in seinem 1959 veröffentlichten Entwurf eines Berufsausbildungsgesetzes selbst nur die Forderung nach Mitwirkung der Arbeitnehmer erhob und sich im übrigen stark an dem Berliner Berufsausbildungsgesetz von 1951 orientierte. In der Tat verdient die positive Erfahrung mit diesem Berliner Gesetz unser aller Beachtung. Es kann kein einziges Beispiel in dem nun schon mehr als 15jährigen Bestehen dieses Gesetzes angeführt werden, daß die Mitwirkung der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer in unzulässiger Weise eingeengt worden wäre. Alle Stellungnahmen des Beirats, wie dieses Gremium nach dem Berliner Gesetz heißt, waren stets so fundiert, daß der zuständige Minister keine Veranlassung fand, jemals etwas anderes zu praktizieren. In Berlin ist also eine gleichberechtigte Zusammenarbeit beratender Art mit ganz erheblicher Effektivität praktiziert worden. Warum sollte das nicht auch auf Bundesebene in dem Ausschuß für Berufsausbildung möglich sein?
    Unser Entwurf geht allerdings im Gegensatz zu den Vorstellungen des DGB nicht von der paritätischen Mitwirkung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer aus. Denn wenn man Berufsausbildung als eine öffentliche Aufgabe versteht, kann man letzten Endes nicht die öffentliche Seite draußen lassen, sondern muß sie gleichrangig berücksichtigen.
    Im übrigen gibt es ja auch gleichläutende Empfehlungen der EWG-Kommission; Herr Kollege Behrendt wies schon darauf hin.
    Aus allen diesen Gründen sieht unser Entwurf vor, daß die an der Berufsausbildung unmittelbar beteiligten Arbeitgeber. Arbeitnehmer und öffentlichen Körperschaften in einem Bundesausschuß und in Länderausschüssen für Berufsausbildung mitwirken sollen. Die Zusammensetzung des Bundesausschusses sichert nach unserem Dafürhalten die Wahrung der wirtschaftlichen, sozialen und bildungspolitischen Interessen an der Berufsausbildung unter übergeordneten Gesichtspunkten. Der Bundesausschuß hat nach unseren Vorstellungen bei der Neuordnung der Berufsausbildung eine wichtige beratende Funktion im Sinne einer Initiative. Er hat ferner das Recht, vor Erlaß von Rechtsverordnungen gehört zu werden und zu sonstigen einschlägigen Angelegenheiten von Bedeutung Stellung zu nehmen.
    Wir lassen auch keinen Zweifel daran, daß der Ausschuß beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung errichtet werden soll, um durch die Harmonisierung des gesamten Ausbildungsprozesses von Lehre, Anpassung und Fortbildung der sozialen Sicherung der Arbeitnehmer verantwortungsbewußter entsprechen zu können. Die Verantwortung für die Durchführung des Gesetzes muß beim zuständigen Minister liegen, der hierbei durch das Parlament kontrolliert wird.



    Liehr
    Aus dem gleichen Grunde haben wir auch die Funktion der Landesausschüsse ähnlich gestaltet. Der Entwurf erwartet darüber hinaus aber von ihnen auch, daß sie eine aktive Tätigkeit zur Schaffung geeigneter Ausbildungseinrichtungen und optimaler Ausbildungsvoraussetzungen entwickeln.
    Lassen Sie mich hier einfügen: wir sind sehr überrascht und verwundert, daß in dem Entwurf der Koalition an keiner Stelle die Mitwirkung der Länder vorgesehen ist, obwohl sie in unserem dualen Ausbildungssystem ein Großteil der Verantwortung mindestens für den theoretischen Teil der Berufsausbildung tragen. Wir fragen die Koalition: Wie will sie eigentlich gewährleisten, daß das Berufsschulwesen sinnvoll eingebaut wird und eine entsprechende Würdigung im theoretischen Teil der Lehrabschlußprüfungen findet? Wie soll z. B. die betriebliche Berufsausbildung mit der schulischen Bildung abgestimmt werden? Hier werden, wie mir scheint, die Länder in höchst unzulässiger Weise an die Kette des Bundes gelegt, und wir gestehen Ihnen offen, daß wir dies für einen bedeutsamen Konstruktionsfehler des Koalitionsentwurfs halten.
    Nun noch einige Bemerkungen zu den Bezirksausschüssen der Kammern. Die Stellung dieser Ausschüsse ist anders gelagert als die der Bundes- und Länderausschüsse. Sie sollen mitwirken bei der Durchführung der den Kammern obliegenden Aufgaben. Nach unserem Entwurf sollen die Berufsschullehrer erstmalig Gelegenheit erhalten, auf die betriebliche Ausbildung Einfluß zu nehmen — eine längst fällige Verzahnung unseres dualen Ausbildungssystems. Der -Entwurf räumt den Bezirksausschüssen eine betontstarke Stellung ein. Ihnen sind von den Kammern die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Damit ist ihr Informationsrecht gesichert. In bestimmten Einzelfällen kann eine Beschlußfassung durch die zuständigen Kammerorgane verlangt werden. Unbenommen bleibt das Recht, die Behörde anzurufen, die die Rechtsaufsicht über die Kammern ausübt. Schließlich: auch die höhere Verwaltungsbehörde hat bei bestimmten Anlässen nicht die Kammern, sondern die Bezirksausschüsse zu hören.
    Lassen Sie mich zu diesem Teil zusammenfassend sagen: Die Forderung nach überbetrieblicher Mitbestimmung der Gewerkschaften kann nach unserem Dafürhalten nicht partiell für den Bereich der Berufsausbildung gelöst werden, weil sie im Grundsatz eine Reform der ganzen Unternehmensverfassung voraussetzt. Wir werden also die Diskussion darüber an anderer Stelle zu führen haben.
    Unser Entwurf soll nur die Rahmenvorschrift für eine Anpassung des Arbeitsmarktes an die Entwicklung von Wirtschaft und Technik sein. Auf diesen Grundsätzen aufbauend, muß nach unseren Vorstellungen der Bundesarbeitsminister im Zusammenwirken mit dem Bundesausschuß für Berufsausbildung die sinnvolle Ausfüllung des Arbeitsmarktsanpassungsgesetzes vornehmen. Wir möchten ausdrücklich betonen, daß unser Entwurf eine bewegliche Gestaltung der Ausbildungsberufe beinhaltet und daß er damit auch den notwendigen und möglichen Veränderungen der Zukunft Rechnung trägt.
    Ich darf schließen mit einer Feststellung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung:
    Stetiges und angemessenes Wachstum erfordert den Wandel der Strukturen, der Wandel der Strukturen jedoch Menschen, die ihm gewachsen sind, die ihn treiben und ihn tragen. An den Menschen werden immer neue Anforderungen gestellt, denen er nur genügen kann, wenn zu einer breiten Grundausbildung die Möglichkeit ständiger Fortbildung kommt. Fortschritte auf dem Gebiet der Bildung, an der in unserer Gesellschaft alle Schichten der Bevölkerung teilhaben sollen, setzen sich auch in wirtschaftlichen Fortschritt um, allerdings erst nach langen Jahren, vielleicht sogar erst nach einem Menschenalter. Wenn es somit auf irgendeinem Gebiet öffentlicher Tätigkeit der langfristigen Vorausschau, der Planung und der Stetigkeit bedarf, dann auf diesem.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Müller (Remscheid).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Adolf Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich ein zweifaches Wort des Dankes an den Beginn meiner Ausführungen stellen: Ein erstes Wort des Dankes an Herrn Staatssekretär Langer dafür, daß er für beide Ministerien hier die eindeutige Erklärung abgegeben hat, daß die Ministerien für alle Vorschläge offen sein werden, die im Zusammenhang mit dem Berufsausbildungsgesetz gemacht werden. Ein zweites Wort des Dankes aber an die drei Herren, die auf der Pressetribüne sitzen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    dafür, daß sie diesem für unsere Jugend so wichtigen Bereich so viel Aufmerksamkeit schenken.
    Meine Damen und Herren, nachdem wir jahrelang darauf gewartet haben, einen Entwurf zur gesetzlichen Regelung der Berufsausbildung beraten zu können, sind wir heute in der glücklichen Lage, gleich zwei Gesetzentwürfe zu haben. Ich begrüße für die Fraktionen der CDU/CSU die heutige Gelegenheit, über Fragen der Arbeitsmarktanpassung und der Berufsausbildung zu diskutieren. Meine wesentliche Aufgabe wird es sein, dabei die Fragen der Arbeitsmarktanpassung, der Berufsforschung und beruflicher Umschulungsmaßnahmen zu behandeln.
    Zuvor jedoch einige Ausführungen zur Frage: Jugend und Arbeit, Jugend und Beruf, Jugend und Berufswahl!
    Die Internationale Arbeitskonferenz hat diesen Problemen vor einigen Jahren ein besonderes Kapitel ihrer Beratungen gewidmet. Nach der elementaren Feststellung, daß die Jugendlichen von heute als Arbeitnehmer die Grundlage der Gesellschaft von morgen bilden und verantwortlich sein werden für das gesamte wirtschaftliche und soziale Leben, sagt und fragt die Internationale Arbeitskonferenz:



    Müller (Remscheid)

    Um Beruf, Ausbildung, Arbeits- und Sozialprobleme der Jugend voll zu verstehen und bemüht zu sein, das Rechte zu tun, müssen wir uns immer wieder Fragen stellen, von deren Beantwortung für das Verhältnis von Jugend zur Arbeit, zum Beruf, aber auch zur Gesellschaft viel abhängt.
    Sorgen wir heute in ausreichender Weise dafür, daß die Jugend nicht nur gesund, gut genährt, in guten Wohnungen untergebracht und gut gekleidet ist, sondern daß sie auch gut vorbereitet ist für das Berufsleben und die ihr zukommende Rolle in der Gesellschaft?
    Tun wir genug, um der Jugend geeignete Erwerbsmöglichkeiten zu verschaffen und um sie
    zu einer vernünftigen Berufswahl anzuleiten?
    Können wir mit gutem Gewissen behaupten, daß der jugendliche Arbeitnehmer in der wünschenswerten Weise in die Welt der Arbeit eingegliedert wird, Freude an der Arbeit hat und bei der Arbeit alle gebotene Fürsorge erhält?
    Verstehen wir die speziellen Probleme, die beim Übergang von der Schule zum Berufsleben an sie als Arbeitnehmer und Staatsbürger herantreten, und helfen wir ihnen, sie zu bewältigen?
    Fragen über Fragen! Die Jugendlichen treten heute, gleichviel, wo sie leben, in eine Welt, die ihnen immer zahlreichere und vielfältigere beruf- liche Möglichkeiten bietet. Ihrer Berufswahl sind aber auf Grund vieler wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und menschlicher Faktoren, die Ausmaß und Art der vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten bestimmen, reale Grenzen gezogen. Das Mosaik der Berufe wird immer komplizierter, die Berufsaussichten lassen sich immer schwerer erkennen, und das Problem der Berufswahl wird immer schwieriger und verwickelter. Wir hatten in den letzten Jahren zu wenig Nachwuchskräfte, um alle neuen Arbeitsplätze zu besetzen, die sich aus dem technischen Fortschritt und dem Entstehen neuer Industrien und Dienstleistungsgewerbe ergeben haben.
    Es ist heute hier nicht der Platz, die schulische Bildung und die Vorbereitung auf das Berufsleben im einzelnen zu behandeln. Wenn man aber in der Bundesrepublik erstmals daran geht, die Berufsausbildung in einem einheitlichen Gesetz festzulegen, dann wird es zumindest gestattet sein, auch auf die Notwendigkeit der genügenden schulischen Vorbereitung auf das Berufsleben hinzuweisen — ich betone: die Vorbereitung auf das Berufsleben —, zumal alle diese wichtigen Fragen bei der im Umbruch befindlichen industriellen Gesellschaft ein besonderes Schwergewicht erhalten.
    Herr Dr. Burkhard Lutz vom Institut für sozialwissenschaftliche Forschung in München bereitet zur Zeit ein Buch vor, in dem er nach einem Überblick über die wichtigsten Entwicklungstendenzen der Arbeitswelt eine Reihe neuer Entwicklungen und Ansätze auf dem Gebiet der Berufsausbildung darstellt und versucht, die institutionellen Möglichkeiten und Voraussetzungen für ein dynamisches System der Berufsausbildung zu skizzieren. Wir dürfen dieser Ausarbeitung, die voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres erscheinen wird, mit besonderem Interesse entgegensehen. Ich bin in der glücklichen Lage — und daher Herrn Dr. Lutz zu besonderem Dank verpflichtet —, einige dieser Probleme hier heute behandeln zu können.
    Herr Dr. Lutz geht davon aus, daß die Entwicklung der Berufsausbildung in Deutschland sich bisher in zwei Phasen vollzogen hat. Er untersucht den Begriff der Meisterlehre als erste Phase, um dann den Begriff der industriellen Betriebslehre als zweite Entwicklungsphase in der Berufsausbildung durch die Entstehung eines neuen Ausbildungsprinzips, das mit dem Prinzip der Meisterlehre in Konkurrenz trat, zu zeichnen. Ohne der handwerklichen Meisterlehre Abbruch zu tun, die auch heute noch ein wichtiger Faktor der Berufsausbildung ist, kann gesagt werden, daß sie heute nicht mehr in allen Bereichen den technischen Qualifikationsansprüchen genügt, die von der sich entwickelnden und mit immer stärkerem Maschineneinsatz arbeitenden Industrie an ihren Facharbeiternachwuchs gestellt werden müssen.
    Dr. Lutz bezeichnet als die wesentlichen neuen Kennzeichen dieser zweiten Phase, der industriellen Betriebslehre, die Trennung von Arbeitslehre und produktiver Arbeit der Auszubildenden in der Lehrwerkstatt, die Entwicklung eigener Ausbildungsvorschriften und Berufsbilder für industrielle Lehrberufe, die entweder neu geschaffen wurden oder sich langsam von den gleichgenannten handwerklichen Berufen differenzieren, und ein zunehmendes Gewicht des theoretischen Unterrichtes bis hin zur Errichtung staatlich anerkannter Werkberufsschulen, in denen die Lehrlinge wesentlich mehr Unterrichtsstunden erhalten als in öffentlichen Berufsschulen. Diese zweite Entwicklungsphase, die der Entstehung einer spezifischen industriellen Lehrausbildung, ist eng mit der Entwicklung der industriellen Produktionstechnik verbunden. Es ist unbestreitbares Verdienst der industriellen Berufsausbildung, daß sie z. B. erstmals in großem Umfange versucht hat — weil sie dazu gezwungen wurde —, die Probleme der Arbeitspädagogik systematisch zu durchdenken. Damit hat sie der pädagogischen Forschung beträchtliche Impulse verliehen.
    Die industrielle Berufsausbildung entstand aus der Einsicht, daß die handwerkliche Meisterlehre nicht mehr ausreichte, um die Qualifikationsbedürfnisse des industriellen Facharbeiternachwuchses in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu befriedigen. Es wäre daher überraschend, wenn nicht durch die seither eingetretenen oder sich heute für die Zukunft abzeichnenden Veränderungen der industriellen Arbeitswelt neue, ähnlich grundlegende Entwicklungssprünge in der Berufsausbildung erzwungen würden.
    Dr. Lutz ist ferner der Meinung, daß die Idee eines solchen neuen Entwicklungssprungs, des Übergangs zu einer neuen, dritten Entwicklungsphase um so näher liege, als die handwerkliche Meisterlehre und die industrielle Facharbeiterausbildung, so verschieden sie in vielen Punkten sind, eine Reihe wich-

    Müller (Remscheid)

    tiger Gemeinsamkeiten aufweisen, deren Übereinstimmung mit den neu entstehenden industriellen Arbeits- und Tätigkeitsbedingungen zu überprüfen ist. Sowohl die Handwerkslehre wie die industrielle Facharbeiterlehre richten sich an Jugendliche, orientieren sich an festgefugten Berufsstrukturen und erfassen nur einen bestimmten, möglicherweise nicht einmal den größeren Teil der später von den jetzt Ausgebildeten geübten Tätigkeiten. Wenn die These vom Übergang zu einer neuen Entwicklungsstufe der beruflichen Ausbildung richtig sein sollte, so ist anzunehmen, daß sich die neuen Formen und Wege der Berufsausbildung von diesen gemeinsamen Kennzeichen der Handwerks- und der Industrielehre deutlich unterscheiden werden, so wie sich seinerzeit innerhalb der skizzierten Gemeinsamkeiten die Industrielehre von wichtigen Prinzipien der handwerklichen Meisterlehre absetzte.
    Meine Damen und Herren, ich möchte die eingehende Untersuchung der Zukunftsaussichten einer schon begonnenen dritten Phase der Berufsausbildung jetzt nicht mehr weiter erörtern. Ich wollte diese Ausführungen nur voranstellen, weil sie mir für .die Begründung der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung von ausschlaggebender Bedeutung zu sein scheinen.
    Die Fraktion der CDU/CSU hat Anfang dieses Jahres auf Drucksache V/222 dem Hause einen Antrag vorgelegt, der die Anpassung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung an den technischen Fortschritt und an die wirtschaftliche Entwicklung zum Inhalt hat. In diesem Antrag wurde die Bundesregierung ersucht,
    dem Bundestag eine Novelle zum AVAVG zuzuleiten mit dem Ziel, die Vorschriften des AVAVG an den technischen Fortschritt und an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.
    Dieser Antrag ist in der 52. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Juni 1966 nach Beratung im Ausschuß für Arbeit bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion angenommen worden.

    (Abg. Diebäcker: Hört! Hört!)

    Ich mußte diese Ausführungen über unseren damaligen Antrag, auf Grund dessen das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit einem eigenen Arbeitsstab tätig geworden ist, voranschicken, um deutlich zu machen, daß wir die Fragen der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und der Anpassung der Arbeitskräfte an den technischen Fortschritt und die wirtschaftliche Entwicklung nicht in einem Berufsausbildungsgesetz, sondern in einem Gesetz geregelt wissen wollen, das für die Tätigkeit der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung besonders geschaffen wurde.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir haben seinerzeit verlangt, daß das Instrumentarium der Maßnahmen nach dem AVAVG so ausgestaltet wird, daß unerwünschte soziale Folgen, die sich aus dem technischen Fortschritt und den Strukturveränderungen der Wirtschaft ergeben können, durch gezielte Beschäftigungs- und Berufspolitik verhindert werden. Wir haben die Bundesregierung außerdem ersucht, die Berufsforschung zu fördern und deren Erkenntnisse zu nutzen.
    Dieser Antrag der CDU/CSU-Fraktion ging zu Recht davon aus, daß die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung auf dem Arbeitsmarkt d i e Ordnungsfunktion hat, so daß es im Rahmen dieser Funktion eine der wichtigsten Zukunftsausgaben der Bundesanstalt sein wird, die technische Entwicklung, insbesondere die Automation und ihre sozialen Begleiterscheinungen, zu beobachten, zu erforschen und durch geeignete Maßnahmen Vorsorge dafür zu treffen, daß negative soziale Auswirkungen des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts nach Möglichkeit vermieden, zumindest aber aufgefangen werden.
    Wenn man der Bundesanstalt in den zukünftigen Entwicklungen in Erfüllung dieser ihrer Ordnungsfunktion eine so wichtige Aufgabe zuweist, dann muß man ihr selbstverständlich auch die rechtliche Grundlage dazu geben. Sicher können auch heute schon auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes Maßnahmen getroffen werden, die eine drohende Arbeitslosigkeit verhindern. Im allgemeinen ist es jedoch so, daß die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen für die weitergehende Aufgabe nicht ausreichen. Daher muß vor allem eine Neufassung des § 202 AVAVG kommen, die der heutigen Aufgabe der Bundesanstalt, über die herkömmliche Arbeitsmarktbeobachtung hinaus eine Arbeits- und Berufsforschung mit dem Ziel einer gewissen Vorausschau für die Zukunft zu betreiben, besser Rechnung trägt als bisher.