Rede:
ID0506728500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Staatssekretär: 1
    6. Langer.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 67. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1966 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3153 A Fragestunde (Drucksachen V/ 1025, V/1029) Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Politische Überprüfung von Beamten Lücke, Bundesminister . . . . . 3154 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3154 D Fragen der Abg. Eckerland und Westphal: Bundeszuschuß für das Orchester „Philharmonia Hungarica" Lücke, Bundesminister . . . . . 3155 B Eckerland (SPD) . . . . . . . . 3155 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3156 A Westphal (SPD) 3156 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsanwälte und Rechtsbeistände in Sozialgerichtssachen Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3157 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3157 B Fragen des Abg. Matthöfer: Außergerichtliche Justiz in den Betrieben der Bundesrepublik Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 3157 C Matthöfer (SPD) 3158 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3158 C Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Preisregelung auf dem Benzinmarkt Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3159 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 3159 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 3159 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 3160 B Sander (FDP) . . . . . . . . 3160 C Ertl (FDP) 3160 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3161 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Erhöhung der Mineralölsteuer Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3161 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 3161 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 3161 C Frage der Abg. Frau Freyh: Großzügigere Rabattstaffelung für schadensfrei fahrende Kraftfahrer in Großstädten Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3161 D Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 3162 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 3162 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 3162 D Fellermaier (SPD) . . . . . . . 3163 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 3163 C Haar (Stuttgart) (SPD) . . . . . . 3163 C Ehrhard (Bad-Schwalbach) (CDU/CSU) 3164 A Haage (München) (SPD) . . . . . 3164 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 Frage des Abg. Dröscher: Einbeziehung des Kreises Birkenfeld in das Bundesförderungsprogramm Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3164 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3164 D Frage des Abg. Dr. Wörner: Einführung der Bieterlaubnis bei der Zwangsversteigerung landwirtschaftlicher Grundstücke Höcherl, Bundesminister 3165 B Dr. Wörner (CDU/CSU) 3165 B Ertl (FDP) 3165 D Dr. Prassler (CDU/CSU) 3166 A Frage des Abg. Wächter: Orientierungspreis für Schlachtrinder im Jahre 1967 Höcherl, Bundesminister . . . . 3166 B Wächter (FDP) 3166 B Sander (FDP) . . . . . . . . 3166 D Frage des Abg. Wächter: Zusatzabschöpfung für die Einfuhr von Gefrierfleisch aus Drittländern Höcherl, Bundesminister . . . . . 3166 D Sander (FDP) . . . 3166 D, 3167 A Wächter (FDP) . . . . . . . . 3167 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 3167 A Erklärung der Bundesregierung Lücke, Bundesminister . . . . . 3167 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3168 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 3170 B Dorn (FDP) 3172 B Sammelübersicht 8 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/977) 3173 D Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des innerdeutschen Vertriebs von Druckerzeugnissen (Drucksache V/870) — Erste Beratung — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3174 A Dr. Dr. Heinemann (SPD) 3176 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3178 A von Eckardt (CDU/CSU) 3180 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Arbeitsmarktes an die Entwicklung von Wirtschaft und Technik (ArbeitsmarktAnpassungsgesetz) (Abg. Behrendt, Folger, Junghans, Lange, Liehr und Fraktion der SPD) (Drucksache V/887) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Berufsausbildung (Berufsausbildungsgesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/1009) — Erste Beratung — Behrendt (SPD) 3183 C Diebäcker (CDU/CSU) 3187 A Dr. Langer, Staatssekretär . . . 3189 D Liehr (SPD) 3190 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 3196 C Dr. Friderichs (FDP) 3202 C Wieninger (CDU/CSU) 3206 A Porten (CDU/CSU) 3206 D Rollmann (CDU/CSU) 3207 D Entwurf eines Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Drucksache V/979) — Erste Beratung — . . . 3208 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Bundesrat) (Drucksache V/1007) — Erste Beratung — . . . . . 3209 A Entwurf eines Gesetzes über das am 22. Januar 1965 in Straßburg unterzeichnete Protokoll zu dem Europäischen Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen (Drucksache V/1016) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3209 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-dänischen Grenze (Drucksache V/1017) — Erste Beratung — 3209 A Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 8. Februar 1965 über die Ergänzung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens durch Einfügung eines Teils IV über Handel und Entwicklung (Drucksache V/1018) — Erste Beratung — . . . 3209 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der EWG und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache V/1019) — Erste Beratung — 3209 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1961 mit dem Königreich Marokko über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/1020) Erste Beratung — 3209 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Abg. Bauknecht, Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/1021) Erste Beratung — . . . . . 3209 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (FDP) (Drucksache V/307); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/795) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3209 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. April 1965 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Rettungseinsätzen und Rücktransporten mit Luftfahrzeugen (Drucksache V/404); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/992) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3210 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Viertes Änderungsgesetz LBG) (Drucksache V/725) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/1002) — Zweite und dritte Beratung — 3210 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die abgabenfreie Einfuhr des in den Treibstoffbehältern der Nutzkraftfahrzeuge enthaltenen Treibstoffs (Drucksachen V/859, V/1006) 3210 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der gemeinsamen Schwellenpreise für Reis in den Mitgliedstaaten ohne eigene Erzeugung für die Zeit vom 1. 12. 1966 bis 31. 8. 1967 (Drucksachen V/966, V/997) . . . . . 3210 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Ertl, Schmidt (Kempten), Reichmann, Dr. Effertz, Logemann, Peters (Poppenbüll), Walter u. Gen. zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache V/981, Umdruck 21) . . . . 3210 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verstärkung der dienstlichen und staatspolitischen Fortbildung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Bundes (Drucksachen V/644, V/995) Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 3211 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt (Drucksachen V/417, V/1013) . 3211 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Standortübungsplatzes Worms-Hocheim (Drucksachen V/769, V/986), betr. Veräußerung von Teilflächen der ehemaligen Telegrafen-Kaserne in Karlsruhe (Drucksachen V/672, V/987), betr. Veräußerung des Grundstücks in Berlin-Charlottenburg, Heubnerweg 2 (Drucksachen V/874, V/988), betr. Veräußerung des bundeseigenen Dorfes Dalherda/Rhön (Drucksachen V/882, V/989), betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Blexen bei Nordenham (Drucksachen V/917, V/1022), betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Kaserne Ruhleben in Berlin-Spandau (Drucksachen V/939, V/1023), betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der sogenannten Flötenteichschule in Oldenburg (Oldb.), Flötenstraße/ Hochheider Weg 169 (Drucksachen V/953, V/1024) 3211 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3212 C Anlagen 3213 67. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bäuerle 31. 10. Berger 28. 10. Berlin 28. 10. Dr. Birrenbach 26. 10. Blachstein 15. 11. Brand 29. 10. Burgemeister 31. 10. Dr. Dichgans 28. 10. Dr. Dittrich * 28. 10. Dr. Effertz 26. 10. Eisenmann 31. 10. Erler 31. 10. Frau Griesinger 26. 10. Dr. Hofmann (Mainz) 28. 10. Kaffka 29. 10. Kiep 28. 10. Klinker * 26. 10. Krampe 26. 10. Kriedemann * 28. 10. Kurlbaum 27. 10. Lenz (Trossingen) 31. 10. Logemann 26. 10. Dr. Löhr 28. 10. Dr. Lohmar 28. 10. Lücker (München) * 28. 10. Mauk * 26. 10. Missbach 28. 10. Müller (Aachen-Land) * 28. 10. Frau Pitz-Savelsberg 31. 10. Richarts * 27. 10. Riedel (Frankfurt) * 27. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 26. 10. Dr. Serres 28. 10. Strohmayr 31. 10. Teriete 31. 10. Dr. Verbeek 31. 10. Weigl 28. 10. Weimer 31. 10. Welslau 28. 10. Wurbs 28. 10. Zink 28. 10. b) Urlaubsanträge: Deringer 4. 11. Kahn-Ackermann 30. 11. Struve 30. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 14. Oktober 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache V/970 Fragen VI/1 und VI/2 *) : Entspricht die Behauptung im Oktoberheft der Zeitschrift „Deutsches Panorama" den Tatsachen, daß während der letzten drei Jahre Ferienwohnungskäufern in der Bundesrepublik Verluste von mindestens 5 Millionen DM entstanden und darüber hinaus Investmentzeichnungen in Höhe von 30 Millionen DM gefährdet sind? Reichen die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen der Aufsichtsrechte aus, um unsoliden Geschäftspraktiken von Ferienhaus-Investment-Fondsgesellschaften oder ähnlichen Einrichtungen wirksam entgegenzutreten? Zu Frage 1: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft, in deren Bereich mehrere in diesem Zusammenhang des Betrugs beschuldigte Personen ansässig und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet sind, schätzt den ihr bisher bekannten Schaden auf etwa 3 Mio DM. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Verluste aus dem Erwerb ausländischer FerienhausZertifikate, weniger um Verluste aus dem unmittelbaren Erwerb ausländischer Grundstücke. Es ist zu vermuten, daß über den oben genannten Betrag hinaus noch weiterer Schaden entstanden ist. Zu Frage 2: Bei den bisher bekannten Verlusten handelt es sich um Zertifikate solcher Fondsgesellschaften, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Eine staatliche Aufsicht über die Geschäftstätigkeit dieser, ebenso wie der anderen Schweizer Investmentgesellschaften, wird die Schweiz demnächst einführen. In der Bundesrepublik Deutschland kommen nur Maßnahmen gegenüber dem Vertrieb ausländischer Investmentzertifikate in Betracht. Die Bundesregierung prüft die Frage, ob und in welcher Weise eine ausreichende Publizität beim öffentlichen Angebot ausländischer Investmentzertifikate sichergestellt werden kann. Damit würde erreicht werden, daß inländische Käufer solcher Investmentzertifikate sich selbst ein besseres Bild über den Wert der Papiere machen können. Die Entscheidung über den Ankauf kann nur der Käufer allein - gegebenenfalls nach Beratung durch Kreditinstitute - treffen. Staatliche Stellen können ihm zwar die Prüfung der Seriösität der ausländischen Gesellschaften durch Publizitätsvorschriften erleichtern, die Verantwortung für die Entscheidung aber nicht abnehmen. Die Bundesregierung sieht im übrigen in einer ständigen Aufklärung der Bevölkerung durch Presse, Funk und Fernsehen das beste Mittel, Verlusten aus dem Erwerb unsolider Wertpapiere vorzubeugen. Sie begrüßt es deshalb, daß diese Angelegenheit in der Fragestunde des Deutschen Bundestages aufgeworfen worden ist. *) Siehe 63. Sitzung, Seite 3053 B 3214 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 17. Oktober 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kubitza zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kubitza.*) Die Zahl der gegenwärtigen Teilnehmer an Fernlehrgängen im Bundesgebiet konnte bisher noch nicht genau ermittelt werden. Die mir bekannten Schätzungen schwanken zwischen 250 000 und 500 000; dabei dürften Werte um 300 000 am wahrscheinlichsten sein. *) Siehe 63. Sitzung Seite 3051 A
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Diebäcker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen ersten Lesung von Entwürfen zu einem Berufsausbildungsgesetz tritt die seit mehr als vierzig Jahren andauernde Diskussion um die Fragen der Berufsausbildung in ein entscheidendes Stadium. Wenn man den Ursachen nachginge, aus denen heraus eine Lösung in früheren Jahren nicht möglich war, könnte man feststellen, daß es immer wieder dieselben Ursachen waren, die ein konstruktives Ergebnis verhinderten. Übergroßer Perfektionismus, das Bestreben, auf dem hier in Rede stehenden Gebiet gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen auszutragen, waren einige dieser Gründe. Um so erfreulicher ist es, daß heute die parlamentarische Diskussion um die Ordnung der Berufsausbildung mit dem allseitig anerkannten Ziel einer Verbesserunrg der Ausbildung beginnen kann.
    Ich will es mir ersparen, grundsätzliche Ausführungen über den Wert der Berufsausbildung zu machen. Von der Notwendigkeit einer guten und den Verhältnissen unserer modernen Zeit angepaßten Berufsausbildung sind wir alle überzeugt. Sie hat nicht nur für den einzelnen ihre ganz persönliche Bedeutung; sie ist, soweit es sich um ,die Berufsausbildung in der Wirtschaft handelt, das Fundament für die Wettbewerbsfähigkeit und die Leistungskraft unserer Wirtschaft von morgen.
    Manche Rufer nach einem Berufsausbildungsgesetz erwarten geradezu spektakuläre Dinge: eine völlige Änderung der heutigen Gegebenheiten. Der CDU/CSU-FDP-Entwurf, den ich zu begründen die Ehre habe, zielt nicht auf solche sensationellen Dinge ab. Den gleichen Eindruck gewinnt man übrigens, wenn man sich den SPD-Entwurf einmal näher ansieht. Unsere Vorstellungen stimmen im übrigen in manchen Punkten überein. Das erleichtert die Diskussion und läßt hoffen, daß wir hier zu einer Lösung kommen werden, die eine breite Mehrheit in diesem Hause finden wird. Wir streben eine solche breite Mehrheit gerade bei diesem Gesetz deswegen an, weil der Erfolg eines Berufsausbildungsgesetzes weitgehend davon abhängt, ob draußen alle Beteiligten auch innerlich ein Ja zu diesem Gesetz sagen und es mit Überzeugung praktizieren. Ein grundsätzlicher Umbau unserer Berufsausbildung wäre auch nur dann notwendig, wenn die Ausbildung in der Vergangenheit tatsächlich so schlecht gewesen wäre, wie das gelegentlich behauptet wird. Ich meine, hier sollten Tatsachen sprechen.
    Meine Damen und Herren, der Wiederaufbau nach dem Kriege, unsere Stellung auf dem Weltmarkt konnten nicht nur durch Unternehmerinitiative oder durch staatliche Anregung oder Unterstützung erreicht werden, sondern auch durch die Arbeitsleistung der nach unseren Ausbildungsgrundsätzen und unseren Ausbildungsmethoden herangebildeten Fachkräfte in allen Schaffensbereichen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich stimme keineswegs mit dem im übrigen sehr geschätzten Herrn Kollegen Liehr überein, wenn er in einem Schreiben an den DGB-Bundesvorstand im Jahre 1963 erklärt, wir liefen Gefahr, auf diesem so wichtigen Gebiet in absehbarer Zeiet allenfalls noch für Entwicklungsländer beispielhaft sein zu können.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

    Das deutsche System der betrieblichen Ausbildung wird von den europäischen Nachbarländern in immer stärkerem Maße als erstrebenswert angesehen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    In der Schweiz, in Osterreich, in Luxemburg nimmt die Betriebslehre die gleiche beherrschende Position ein wie in Deutschland. In Italien müht man sich sehr um ,den Aufbau einer betrieblichen Lehre für Jugendliche; nach dem letzten Stand werden dort in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach deutschem Muster etwa 800 000 Jugendliche erfaßt. In Frankreich wird mindestens im Bereich der handwerklichen Ausbildung in betriebseigenen Lehrlingszentren etwa die Hälfte der in Ausbildung befindlichen Jugendlichen im Wege der betrieblichen Lehre ausgebildet. England strebt im Rahmen seiner besonderen Gesetzgebung auf diesem Gebiete den Aufbau neuer Formen der betrieblichen Ausbildung an. Der Trend geht deutlich in eine Richtung, die den deutschen Verhältnissen entspricht. Das deutsche Leitbild der betrieblichen Ausbildung 'ist auch für die Anforderungen und für die Leistungsbewertung bei internationalen Berufswettbewerben maßgebend; berufspraktische Fähigkeiten und theoretische Kenntnisse halten sich auf der Höhe, wie sie bei unseren Facharbeiterprüfungen verlangt werden. Innerhalb der EWG werden bei der Fixierung europäischer Berufsbilder deutsche Vorstellungen von den übrigen Partnerstaaten akzeptiert.
    Selbstverständlich, meine Damen und Herren, wäre es völlig töricht, bestreiten zu wollen, daß auch unser System Mängel hat. Eben diese wollen wir ja mit dem vorliegenden Entwurf so weit wie möglich beseitigen.
    Bezüglich des Aufbaus unseres Gesetzentwurfs sind wir zu einem anderen Ergebnis gekommen als die SPD. Unser Entwurf behandelt lediglich die Berufsausbildung der Jugendlichen; Fragen der Erwachsenenbildung und der Berufsforschung sind darin nicht enthalten. Wir erkennen den Zusammenhang an, der zwischen der Berufsbildung und den genannten Bereichen besteht, meinen aber, daß dies nicht unbedingt in einem Gesetz geregelt werden muß. Schon vor einiger Zeit haben wir, eben weil wir diesen Zusammenhang sehen, angeregt, im Wege einer Novelle zum AVAVG die Berufsforschung neu zu ordnen. Ein Regierungsentwurf wird in Kürze dem Hohen Hause vorliegen. Im übrigen wird hierzu gleich mein Kollege Müller (Remscheid) noch im einzelnen sprechen.



    Diebäcker
    Was den Geltungsbereich des Gesetzes anbetrifft, so sind wir der Meinung, daß die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft erfaßt werden sollte. Nach einer Aufstellung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung bestanden in der gewerblichen Wirtschaft 1964 1 194 300 Berufsausbildungsverhältnisse. Außerhalb der gewerblichen Wirtschaft — Landwirtschaft, Hauswirtschaft usw. — waren es 121 300 oder rund 10 %. Nach unserem Entwurf soll aber die Ausbildung außerhalb der Wirtschaft, soweit sie der Ausbildung innerhalb der Wirtschaft ähnlich ist, ebenfalls unter das Gesetz fallen. So sollen z. B. die Technikerlehrlinge der Bundespost oder die Betriebsschlosserlehrlinge in den Werkstätten der Bundesbahn oder der Bundeswehr in das Gesetz einbezogen werden. Das gleiche soll gelten für Lehrlinge und Anlernlinge in freien Berufen, soweit ihr Ausbildungsziel mit den Ausbildungszielen innerhalb der Wirtschaft übereinstimmt. Als Beispiel nenne ich den Teilzeichner im Architekturbüro oder den Bürogehilfen im Büro des Rechtsanwalts. Die Unterstellung auch dieser Gruppen unter das Gesetz erhöht die Mobilität der Arbeitskräfte, über die mit Recht in unserer Zeit lebhaft diskutiert wird. Zählt man diese Berufsausbildungsverhältnisse zu den soeben genannten in der gewerblichen Wirtschaft hinzu, dann gilt das Gesetz für gut 95 % aller in der Berufsausbildung stehenden Jugendlichen.
    Meine Damen und Herren, in unserem Entwurf gehen wir von dem System der betriebsgebundenen Lehre aus. Es sollten im Gesetz nicht einmal Ansätze
    0 vorhanden sein, dieses Grundsystem zu ändern. Das duale System der Betriebslehre und der berufsbegleitenden Schule hat sich bewährt und ist der Garant dafür, daß sich die Ausbildung den wandelnden Verhältnissen der modernen Wirtschaft und der modernen Technik anpaßt. Der Betrieb, der nicht auf der Höhe seiner Zeit ist, kann auf die Dauer in einer Wettbewerbswirtschaft nicht existieren. Die Betriebslehre wird sich also ganz zwangsläufig in Form und Methode ständig modernisieren müssen. Die laufende Überarbeitung der Berufsbilder, das Entstehen neuer und der Fortfall alter Berufsbilder, das Suchen nach neuen Ausbildungsformen — siehe Stufenausbildung —, sind der beste Beweis dafür, daß unser heutiges Ausbildungssystem nicht einen starren, einen statischen Charakter trägt. Gerade wegen der Dynamik, die der Berufsausbildung in unserer Zeit innewohnt, müssen wir uns hüten, mit einem Gesetz die Ausbildung hinsichtlich ihrer Methode in starre Formen zu pressen, die vielleicht heute gut, aber morgen schon überholt sein können.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Unser Entwurf — und darauf kommt es entscheidend an — ist durchlässig genug für moderne Formen der Berufsausbildung. Es wird weder die herkömmliche Methode der Berufsausbildung nach Berufsbildern zementiert, noch wird die Praxis auf eine Ausbildung nach Funktionen — sprich: Stufenausbildung — unbedingt festgelegt. Der Gesetzgeber ,sollte zeitgemäße Entwicklungen nicht verbauen. Wir wollen andererseits aber auch keine zwingenden Rezepte geben.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Wenn man schon die Betriebslehre bejaht, sollte man aber auch anerkennen, daß die Praxis über die beste Methode der Berufsausbildung befinden muß. Die Flexibilität der Ausbildungsmethode darf durch ein Gesetz nicht beeinträchtigt werden.
    Im übrigen muß ein Berufsausbildungsgesetz in besonderer Weise geradezu in erster Linie der Verbesserung der Ausbildung dienen. Das ist selbstverständlich. Dieser Gesichtspunkt geht oft unter in dem Streit über ressortmäßige Zuständigkeiten, in der Auseinandersetzung um den Grad der Mitwirkung der Arbeitnehmer, in Diskussionen über die Einbeziehung auch des letzten Splitterberufs in das Gesetz. Der vorliegende Entwurf sucht das Ziel einer Verbesserung der Berufsausbildung auf vielfältige Art zu erreichen.
    Erstens. Zunächst einmal kann künftig eine Ausbildung nur noch nach staatlich anerkannten Berufsbildern erfolgen. Eine mehr oder minder willkürliche Ausbildung außerhalb dieser Berufsbilder nach Maßgabe jeweiliger Einzelinteressen wird dadurch unmöglich gemacht.
    Zweitens. Der Gesetzentwurf stellt ganz konkrete Anforderungen an die Ausbildungsbetriebe und an die Ausbilder in persönlicher und sachlicher Beziehung. Fachliches Können, persönliche Integrität der Ausbilder, sachliche Eignung der Betriebe sind die Voraussetzungen für die Durchführung der Berufsausbildung. Sehr klare und sehr eindeutige Bestimmungen über die Aberkennung der Ausbildungsbefugnis sichern die schnelle Ausschaltung ungeeigneter Elemente.
    Drittens. Eine Vereinheitlichung aller heute noch unterschiedlichen Verhaltens- und Verfahrensweisen soll die Einheit der Berufsausbildung in ihrem Ablauf in den verschiedensten Bereichen der Wirtschaft sicherstellen.
    Dem gleichen Ziel dient die Aufnahme der Bestimmungen über die Rechte und Pflichten des Ausbilders und des Auszubildenden in ,dieses Gesetz.
    Unser Entwurf enthält weiterhin Bestimmungen über die Mitwirkung der Arbeitnehmer auf dem hier in Rede stehenden Gebiet, eine Frage, um die gerade in den letzten Jahren ganz heftig gerungen worden ist. Einer meiner Kollegen wird sich wahrscheinlich gleich noch mit diesem Problem besonders auseinandersetzen. Soviel sei aber schon hier gesagt: auch heute schon bestehen solche Mitwirkungsmöglichkeiten — davon müssen wir zunächst einmal ausgehen beispielsweise durch das Betriebsverfassungsgesetz, durch das Gesetz über Industrie- und Handelskammern oder auch nach der Handwerksordnung. Die Arbeitnehmer wirken in den Prüfungsausschüssen der Kammern ebenso mit wie bei den Beratungen der Arbeitsstelle für betriebliche Berufsausbildung, die bekanntlich die Ordnungsmittel für die Berufsausbildung erstellt.
    Diese schon jetzt vorhandenen Möglichkeiten sollen nach unserem Entwurf noch wie folgt erweitert werden:
    Vor Erlaß von Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes ist ein aus Unternehmern und Ar-



    Diebäcker
    beitnehmern paritätisch zu bildendes Bundeskuratorium für betriebliche Berufsausbildung zu hören. Darüber hinaus ist bei jeder Kammer — Industrie-und Handelskammer sowie Handwerkskammer -
    ein Arbeitsausschuß für Berufsausbildung zu errichten, dem im Gegensatz zu den dort schon bestehenden Ausschüssen mit allgemeiner Aufgabenstellung und beratenden Funktionen einzelne ganz konkrete Aufgaben zur Entscheidung übertragen werden. Es ist dafür Sorge getragen, daß ein Nebeneinanderarbeiten dieser Ausschüsse oder auch eine Überschneidung ihrer Aufgaben vermieden wird. Die hier und dort geltend gemachten Bedenken gegen die Justitiabilität dieser Vorschriften werden bei den Ausschußberatungen sicherlich noch einmal bedacht werden müssen.
    Alles in allein kann aber gesagt werden, daß der Arbeitnehmerschaft mit diesen Vorschriften und unter Beachtung der schon vorhandenen Möglichkeiten ein hohes Maß an Verantwortung für die Berufsausbildung übertragen worden ist. Der partnerschaftliche Gedanke des Zusammenwirkens von Unternehmern und Arbeitnehmern ist damit auf dem Gebiete der Berufsausbildung, wie wir meinen, weitgehend verwirklicht.
    Bei aller Notwendigkeit, durch dieses Gesetz die Berufsausbildung zu vereinheitlichen und sich dazu allgemeingültiger Rechtsverordnungen zu bedienen, haben wir aber auch die Gefahr gesehen, die in der Aushöhlung der Selbstverwaltung der Wirtschaft eben durch eine staatliche Normsetzung besteht. Auf ,die Initiative und den Einsatz der Selbstverwaltung mit ihren bewährten Arbeitsmethoden und ihrer umfassenden Erfahrung kann und darf unter gar keinen Umständen verzichtet werden. Der Gesetzentwurf beläßt der Selbstverwaltung ein weites Betätigungsfeld. Ja, ich meine, sie erhält sogar eine starke Stütze insofern, als sie sich bei ihren Entscheidungen in Zukunft auf eine Reihe von Rechtsverordnungen stützen kann, die als Rahmenvorschriften durch eigenes statutarisches Recht der Kammern zu ergänzen sind. Wir hoffen, damit einen Mittelweg zwischen den im Interesse der Einheitlichkeit der Berufsausbildung erforderlichen staatlichen Maßnahmen einerseits und dem auf diesem Gebiet ebenso notwendigen Eigenleben der Selbstverwaltung andererseits gefunden zu haben.
    In der Diskussion um das Gesetz spielte die Frage der ressortmäßigen Zuständigkeit oftmals eine große Rolle. Während die SPD in ihrem Entwurf die alleinige Zuständigkeit des Bundesarbeitsministers vorgesehen hat, wünschen wir eine zwischen dem Bundesarbeitsminister und dem Bundeswirtschaftsminister geteilte Zuständigkeit. Wir haben uns dabei von dem Gedanken leiten lassen, daß die Berufsausbildung in der Wirtschaft der Heranbildung von Fachkräften dient, die die Erstellung der volkswirtschaftlichen Leistung bewirken. Von ihrem Können ist der erzielte oder auch erzielbare Leistungsgrad unserer Wirtschaft entscheidend abhängig. Deshalb sind die Gestaltung und die Organisation der Berufsausbildung sehr stark wirtschaftlich motiviert. Auf der anderen Seite kann nicht bestritten werden, daß die Berufsausbildung neben ihrem wirtschaftspolitischen Charakter natürlich auch sozialpolitische Aspekte hat. Angesichts dieser Verhältnisse halten wir es für richtig, daß der ordnungspolitische Teil dieses Gesetzes beim Bundeswirtschaftsministerium ressortiert, jedoch mit der Maßgabe, daß Rechtsverordnungen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erlassen werden. Und umgekehrt sollte der arbeitsrechtliche Teil des Gesetzes in die Zuständigkeit des Arbeitsministeriums fallen, ebenfalls mit der Bestimmung, daß Rechtsverordnungen auf diesem Gebiet im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister erlassen werden.

    (Abg. Stingl: Das ist vernünftig!)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch sagen, daß dieses Gesetz — wie könnte es auch anders sein — noch manche Wünsche der einen oder der anderen Seite offenläßt. Insbesondere sind uns schon heute Änderungswünsche des Handwerks im Hinblick auf seine besondere Organisationsstruktur bekanntgeworden. Weitere Änderungswünsche der verschiedenen an diesem Gesetz interessierten Gruppen, der Unternehmer und der Arbeitnehmer, werden gewiß folgen. Wir müssen in den Ausschüssen darüber beraten. Seien Sie überzeugt davon, daß die Fraktion der CDU/CSU Änderungswünschen aufgeschlossen gegenüberstehen wird, wenn diese das Ziel des Gesetzes, die Einheitlichkeit und die Verbesserung unserer Berufsausbildung, nicht gefährden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich beantrage im Namen meiner Fraktion, die Vorlage in Drucksache V/1009 dem Ausschuß für Arbeit — federführend — und dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen sowie dem Ausschuß für Familien- und Jugendfragen und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Staatssekretär Langer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Herren Minister Schmücker und Katzer bedauern außerordentlich, daß sie an dieser wichtigen Debatte über die beiden Entwürfe eines Berufsausbildungsgesetzes nicht, wie sie fest beabsichtigt hatten, teilnehmen können. Sie sind durch die andauernde dringende Kabinettssitzung leider verhindert.
    Ich darf mich in ihrer Vertretung auf einige wenige grundsätzliche Äußerungen beschränken. Die Bundesregierung begrüßt es, daß durch die beiden Entwürfe die Frage einer gesetzlichen Neuregelung auf politischer Ebene erneut in Gang gesetzt wird. Sie bestätigt damit, daß sie eine Neuregelung in einem bestimmten Umfange für notwendig hält. Es ist bekannt, daß auch die Bundesregierung an dem Entwurf eines Berufsausbildungsgesetzes arbeitet.

    (Zuruf von der SPD: Immer noch?)




    Staatssekretär Dr. Langer
    Die Forderung, ein umfassendes Gesetz zu schaffen, hat diese Arbeiten so sehr verzögert, daß ein solcher Entwurf jetzt noch nicht vorgelegt werden konnte.
    Ich muß darauf verzichten, auf Sachfragen einzugehen. Die beiden Minister hätten es ganz bestimmt getan. Da zwei verschiedene Entwürfe vorliegen, bin ich überzeugt, daß die Ausschußberatungen jede gewünschte Gelegenheit bieten werden, Sach- und Fachfragen von allen Seiten zu beleuchten. Das gilt z. B. auch für das schwierige Problem der Einbeziehung oder Nichteinbeziehung des Handwerks.
    Eines darf ich abschließend betonen: die Bundesregierung mißt der gesetzlichen Neuregelung der Berufsausbildung allergrößte Bedeutung bei. Sie wird deshalb in den Ausschüssen aktiv mitarbeiten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)