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    Deutscher Bundestag 67. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1966 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3153 A Fragestunde (Drucksachen V/ 1025, V/1029) Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Politische Überprüfung von Beamten Lücke, Bundesminister . . . . . 3154 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3154 D Fragen der Abg. Eckerland und Westphal: Bundeszuschuß für das Orchester „Philharmonia Hungarica" Lücke, Bundesminister . . . . . 3155 B Eckerland (SPD) . . . . . . . . 3155 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3156 A Westphal (SPD) 3156 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsanwälte und Rechtsbeistände in Sozialgerichtssachen Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3157 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3157 B Fragen des Abg. Matthöfer: Außergerichtliche Justiz in den Betrieben der Bundesrepublik Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 3157 C Matthöfer (SPD) 3158 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3158 C Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Preisregelung auf dem Benzinmarkt Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3159 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 3159 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 3159 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 3160 B Sander (FDP) . . . . . . . . 3160 C Ertl (FDP) 3160 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3161 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Erhöhung der Mineralölsteuer Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3161 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 3161 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 3161 C Frage der Abg. Frau Freyh: Großzügigere Rabattstaffelung für schadensfrei fahrende Kraftfahrer in Großstädten Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3161 D Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 3162 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 3162 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 3162 D Fellermaier (SPD) . . . . . . . 3163 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 3163 C Haar (Stuttgart) (SPD) . . . . . . 3163 C Ehrhard (Bad-Schwalbach) (CDU/CSU) 3164 A Haage (München) (SPD) . . . . . 3164 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 Frage des Abg. Dröscher: Einbeziehung des Kreises Birkenfeld in das Bundesförderungsprogramm Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3164 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3164 D Frage des Abg. Dr. Wörner: Einführung der Bieterlaubnis bei der Zwangsversteigerung landwirtschaftlicher Grundstücke Höcherl, Bundesminister 3165 B Dr. Wörner (CDU/CSU) 3165 B Ertl (FDP) 3165 D Dr. Prassler (CDU/CSU) 3166 A Frage des Abg. Wächter: Orientierungspreis für Schlachtrinder im Jahre 1967 Höcherl, Bundesminister . . . . 3166 B Wächter (FDP) 3166 B Sander (FDP) . . . . . . . . 3166 D Frage des Abg. Wächter: Zusatzabschöpfung für die Einfuhr von Gefrierfleisch aus Drittländern Höcherl, Bundesminister . . . . . 3166 D Sander (FDP) . . . 3166 D, 3167 A Wächter (FDP) . . . . . . . . 3167 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 3167 A Erklärung der Bundesregierung Lücke, Bundesminister . . . . . 3167 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3168 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 3170 B Dorn (FDP) 3172 B Sammelübersicht 8 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/977) 3173 D Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des innerdeutschen Vertriebs von Druckerzeugnissen (Drucksache V/870) — Erste Beratung — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3174 A Dr. Dr. Heinemann (SPD) 3176 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3178 A von Eckardt (CDU/CSU) 3180 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Arbeitsmarktes an die Entwicklung von Wirtschaft und Technik (ArbeitsmarktAnpassungsgesetz) (Abg. Behrendt, Folger, Junghans, Lange, Liehr und Fraktion der SPD) (Drucksache V/887) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Berufsausbildung (Berufsausbildungsgesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/1009) — Erste Beratung — Behrendt (SPD) 3183 C Diebäcker (CDU/CSU) 3187 A Dr. Langer, Staatssekretär . . . 3189 D Liehr (SPD) 3190 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 3196 C Dr. Friderichs (FDP) 3202 C Wieninger (CDU/CSU) 3206 A Porten (CDU/CSU) 3206 D Rollmann (CDU/CSU) 3207 D Entwurf eines Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Drucksache V/979) — Erste Beratung — . . . 3208 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Bundesrat) (Drucksache V/1007) — Erste Beratung — . . . . . 3209 A Entwurf eines Gesetzes über das am 22. Januar 1965 in Straßburg unterzeichnete Protokoll zu dem Europäischen Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen (Drucksache V/1016) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3209 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-dänischen Grenze (Drucksache V/1017) — Erste Beratung — 3209 A Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 8. Februar 1965 über die Ergänzung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens durch Einfügung eines Teils IV über Handel und Entwicklung (Drucksache V/1018) — Erste Beratung — . . . 3209 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der EWG und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache V/1019) — Erste Beratung — 3209 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1961 mit dem Königreich Marokko über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/1020) Erste Beratung — 3209 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Abg. Bauknecht, Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/1021) Erste Beratung — . . . . . 3209 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (FDP) (Drucksache V/307); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/795) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3209 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. April 1965 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Rettungseinsätzen und Rücktransporten mit Luftfahrzeugen (Drucksache V/404); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/992) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3210 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Viertes Änderungsgesetz LBG) (Drucksache V/725) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/1002) — Zweite und dritte Beratung — 3210 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die abgabenfreie Einfuhr des in den Treibstoffbehältern der Nutzkraftfahrzeuge enthaltenen Treibstoffs (Drucksachen V/859, V/1006) 3210 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der gemeinsamen Schwellenpreise für Reis in den Mitgliedstaaten ohne eigene Erzeugung für die Zeit vom 1. 12. 1966 bis 31. 8. 1967 (Drucksachen V/966, V/997) . . . . . 3210 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Ertl, Schmidt (Kempten), Reichmann, Dr. Effertz, Logemann, Peters (Poppenbüll), Walter u. Gen. zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache V/981, Umdruck 21) . . . . 3210 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verstärkung der dienstlichen und staatspolitischen Fortbildung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Bundes (Drucksachen V/644, V/995) Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 3211 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt (Drucksachen V/417, V/1013) . 3211 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Standortübungsplatzes Worms-Hocheim (Drucksachen V/769, V/986), betr. Veräußerung von Teilflächen der ehemaligen Telegrafen-Kaserne in Karlsruhe (Drucksachen V/672, V/987), betr. Veräußerung des Grundstücks in Berlin-Charlottenburg, Heubnerweg 2 (Drucksachen V/874, V/988), betr. Veräußerung des bundeseigenen Dorfes Dalherda/Rhön (Drucksachen V/882, V/989), betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Blexen bei Nordenham (Drucksachen V/917, V/1022), betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Kaserne Ruhleben in Berlin-Spandau (Drucksachen V/939, V/1023), betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der sogenannten Flötenteichschule in Oldenburg (Oldb.), Flötenstraße/ Hochheider Weg 169 (Drucksachen V/953, V/1024) 3211 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3212 C Anlagen 3213 67. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bäuerle 31. 10. Berger 28. 10. Berlin 28. 10. Dr. Birrenbach 26. 10. Blachstein 15. 11. Brand 29. 10. Burgemeister 31. 10. Dr. Dichgans 28. 10. Dr. Dittrich * 28. 10. Dr. Effertz 26. 10. Eisenmann 31. 10. Erler 31. 10. Frau Griesinger 26. 10. Dr. Hofmann (Mainz) 28. 10. Kaffka 29. 10. Kiep 28. 10. Klinker * 26. 10. Krampe 26. 10. Kriedemann * 28. 10. Kurlbaum 27. 10. Lenz (Trossingen) 31. 10. Logemann 26. 10. Dr. Löhr 28. 10. Dr. Lohmar 28. 10. Lücker (München) * 28. 10. Mauk * 26. 10. Missbach 28. 10. Müller (Aachen-Land) * 28. 10. Frau Pitz-Savelsberg 31. 10. Richarts * 27. 10. Riedel (Frankfurt) * 27. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 26. 10. Dr. Serres 28. 10. Strohmayr 31. 10. Teriete 31. 10. Dr. Verbeek 31. 10. Weigl 28. 10. Weimer 31. 10. Welslau 28. 10. Wurbs 28. 10. Zink 28. 10. b) Urlaubsanträge: Deringer 4. 11. Kahn-Ackermann 30. 11. Struve 30. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 14. Oktober 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache V/970 Fragen VI/1 und VI/2 *) : Entspricht die Behauptung im Oktoberheft der Zeitschrift „Deutsches Panorama" den Tatsachen, daß während der letzten drei Jahre Ferienwohnungskäufern in der Bundesrepublik Verluste von mindestens 5 Millionen DM entstanden und darüber hinaus Investmentzeichnungen in Höhe von 30 Millionen DM gefährdet sind? Reichen die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen der Aufsichtsrechte aus, um unsoliden Geschäftspraktiken von Ferienhaus-Investment-Fondsgesellschaften oder ähnlichen Einrichtungen wirksam entgegenzutreten? Zu Frage 1: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft, in deren Bereich mehrere in diesem Zusammenhang des Betrugs beschuldigte Personen ansässig und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet sind, schätzt den ihr bisher bekannten Schaden auf etwa 3 Mio DM. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Verluste aus dem Erwerb ausländischer FerienhausZertifikate, weniger um Verluste aus dem unmittelbaren Erwerb ausländischer Grundstücke. Es ist zu vermuten, daß über den oben genannten Betrag hinaus noch weiterer Schaden entstanden ist. Zu Frage 2: Bei den bisher bekannten Verlusten handelt es sich um Zertifikate solcher Fondsgesellschaften, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Eine staatliche Aufsicht über die Geschäftstätigkeit dieser, ebenso wie der anderen Schweizer Investmentgesellschaften, wird die Schweiz demnächst einführen. In der Bundesrepublik Deutschland kommen nur Maßnahmen gegenüber dem Vertrieb ausländischer Investmentzertifikate in Betracht. Die Bundesregierung prüft die Frage, ob und in welcher Weise eine ausreichende Publizität beim öffentlichen Angebot ausländischer Investmentzertifikate sichergestellt werden kann. Damit würde erreicht werden, daß inländische Käufer solcher Investmentzertifikate sich selbst ein besseres Bild über den Wert der Papiere machen können. Die Entscheidung über den Ankauf kann nur der Käufer allein - gegebenenfalls nach Beratung durch Kreditinstitute - treffen. Staatliche Stellen können ihm zwar die Prüfung der Seriösität der ausländischen Gesellschaften durch Publizitätsvorschriften erleichtern, die Verantwortung für die Entscheidung aber nicht abnehmen. Die Bundesregierung sieht im übrigen in einer ständigen Aufklärung der Bevölkerung durch Presse, Funk und Fernsehen das beste Mittel, Verlusten aus dem Erwerb unsolider Wertpapiere vorzubeugen. Sie begrüßt es deshalb, daß diese Angelegenheit in der Fragestunde des Deutschen Bundestages aufgeworfen worden ist. *) Siehe 63. Sitzung, Seite 3053 B 3214 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 17. Oktober 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kubitza zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kubitza.*) Die Zahl der gegenwärtigen Teilnehmer an Fernlehrgängen im Bundesgebiet konnte bisher noch nicht genau ermittelt werden. Die mir bekannten Schätzungen schwanken zwischen 250 000 und 500 000; dabei dürften Werte um 300 000 am wahrscheinlichsten sein. *) Siehe 63. Sitzung Seite 3051 A
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfram Dorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Nein, Herr Präsident. Ich bin gleich am Ende meiner Ausführungen.
    Zu der verfassungsrechtlichen Kritik, die außerhalb dieses Hauses an der Teilnahme von Parlamentsmitgliedern geübt worden ist und zu der sich der Kollege Schmitt-Vockenhausen sowie der Kollege Benda hier geäußert haben, lassen Sie mich im Namen meiner Fraktion folgendes feststellen. Die gesamte Übung war eine Übung, die von hypothetischen Voraussetzungen ausging, um allen Beteiligten die Praktikabilität zu veranschaulichen und möglicherweise neue Erkenntnisse zu vermitteln. Solche für die Bildung der eigenen Meinung notwendigen Erprobungen sind das legitime Recht jeder Regierung und der Parlamentarier. Es ist selbstverständlich, daß diese Möglichkeiten völlig verfassungskonform sind.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß kommen. Jedem politisch empfindenden Teilnehmer der Fallex-Übung müssen jedoch besorgniserregende Erkenntnisse erwachsen sein, wenn er an die militärische und zivile Entwicklung der Lage denkt, mit der er konfrontiert wurde. Darüber hinaus müssen sich für uns erhebliche politische Konsequenzen ergeben, wenn wir die uns im Bunker entwickelte Lage aufmerksam analysieren. Diese politischen Erkenntnisse sind für uns Freie Demokraten vorrangig, auch bei einer künftigen Beratung und Verabschiedung der Notstandsgesetze. Wir brauchen daher jetzt eine sachliche Beratung. Wir können weder eine Euphorie noch Großkundgebungen gebrauchen, bei denen die Sachdiskussion — wie gehabt — in den meisten Fällen durch entsprechende Polemik ersetzt wird.
    Darüber hinaus bleibt es die primäre Forderung der FDP, daß die Zuständigkeit des Bundestages mit allen Möglichkeiten auch in kritischen Phasen garantiert wird.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen? — Die Aussprache ist geschlossen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 8 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen
— Drucksache V/977 --
Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. — Keine Wortmeldungen. Ich stelle den Beschluß des Antrages auf Drucksache V/977 zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das ist einstimmig angenommen.
Punkt 4 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung des innerdeutschen Vertriebs von Druckerzeugnissen
— Drucksache V/870 —
Zur Einbringung hat -der Herr Bundesminister der Justiz das Wort.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den bedauernswerten Begleiterscheinungen der deutschen Teilung gehört die Tatsache, daß die Demarkationslinie zwischen West- und Mitteldeutschland nicht nur für den Personenverkehr, sondern auch für die Verbreitung von Zeitungen und Zeitschriften ein weit größeres Hindernis darstellt als jede Auslandsgrenze. Auch unter dieser Tatsache leiden die Kontakte zwischen der Bevölkerung beider Teile Deutschlands. Zu ihrer Verbesserung würde der Austausch von Zeitungen und Zeitschriften nicht unerheblich beitragen. Es ist daher verständlich, wenn von Zeit zu Zeit der Ruf nach einem Zeitungsaustausch laut wird. Seine Realisierung ist jedoch bisher immer wieder daran gescheitert, daß die Machthaber der SBZ nicht ernsthaft bereit waren.
    Die Bundesregierung möchte dennoch die Hoffnung auf einen Zeitungsaustausch nicht aufgeben. Um ihn auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen und dadurch seine Chancen zu verbessern, hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des innerdeutschen Vertriebs von Druckerzeugnissen vorgelegt, über den hier in erster Lesung beraten werden soll. Bevor ich jedoch auf Einzelheiten des Entwurfs eingehe, gestatten Sie mir ein paar Worte zum Verlauf der bisherigen Versuche, zu einem Zeitungsaustausch zu kommen. Dies erscheint mir vor allem deswegen notwendig, um das Problem nüchtern und ohne Illusionen zu sehen.
    Schon vor Jahren hat sich die Bundesregierung
    ) bereit erklärt, für menschliche Erleichterungen in Mitteldeutschland alle in Betracht kommenden Gegenleistungen zu erbringen. Dazu gehört auch der Austausch von Zeitungen zwischen beiden Teilen Deutschlands. Sooft aber das Projekt eines Zeitungsaustausches ins Gespräch gebracht wurde, stellte sich bald heraus, daß es den Machthabern der SBZ nur darauf ankam, ihre politischen Ziele zu erreichen und durch Verhandlungen auf Regierungsebene der Anerkennung einen Schritt näher zu kommen.
    Erinnern wir uns! Es wurde weder das Angebot der Bundesrepublik, auf der Ebene der Treuhandstelle für Interzonenverkehr zu verhandeln, angenommen, noch gelang es den Zeitschriftenverlegern, Verhandlungen zu führen. Es erwies sich eindeutig, daß die SBZ keineswegs bereit war, Exemplare auch nur einer einzigen Zeitung der Bundesrepublik allein für die Gegenleistung der Verbreitung mitteldeutscher Zeitungen in der Bundesrepublik frei in ihr Gebiet hineinzulassen. Erinnern wir uns auch des erfolglosen Versuchs einer Hamburger Wochenzeitung, wenigstens zu einem bescheidenen Artikelaustausch mit dem „Neuen Deutschland", der Zeitung der SED, zu kommen. Nichts deutet darauf hin, daß die Situation zur Zeit eine andere ist und Ulbricht es in Kürze wagen wird, Zeitungen aus dem freien Teil Deutschlands in der SBZ verbreiten zu lassen.
    Unter solchen Umständen könnte man sich fragen, ob es überhaupt sinnvoll ist, auf seiten der Bundesrepublik Erleichterungen für einen Zeitungsaustausch zu schaffen;

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    dies um so mehr, als einem Austausch seitens der Bundesrepublik keinerlei Verbote entgegenstehen. Im Gegensatz zur SBZ gibt es in der Bundesrepublik kein grundsätzliches Verbot bestimmter Zeitungen und Zeitschriften, weder solcher, die in der Bundesrepublik erscheinen, noch anderer, die in der SBZ oder im Ausland hergestellt werden. Einzig und allein die für jedermann verbindlichen Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts bilden den Maßstab für das Erlaubtsein oder Nichterlaubtsein der Verbreitung von Schriften. Nur wenn ihr Inhalt gegen Strafgesetze verstößt, können sie der Einziehung unterliegen. Aber hier liegt die entscheidende Schwierigkeit, die bei der Zulassung der Verbreitung von Zeitungen und Zeitschriften der SBZ in der Bundesrepublik durch diesen Entwurf überwunden werden soll. Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt haben, verletzten sowjetzonale Zeitungen und Zeitschriften fast regelmäßig durch ihren Inhalt die Rechtsordnung der Bundesrepublik. Sie verstoßen in erster Linie gegen Vorschriften des strafrechtlichen Staatsschutzes, enthalten aber auch häufig Verunglimpfungen und Beleidigungen von Verfassungsorganen und von Persönlichkeiten, die im politischen Leben stehen. Die Verletzung solcher Strafvorschriften zieht zwangsläufig strafrechtliche Maßnahmen nach sich, gleichgültig, ob die Verletzung in Zeitungen der SBZ oder der Bundesrepublik enthalten ist. Läge den Machthabern der Zone ernstlich daran, ihre Zeitungen in die Bundesrepublik gelangen zu lassen, so dürfte es ihnen ein Leichtes sein, diese Verstöße gegen Strafvorschriften zu vermeiden.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Einer Verbreitung in der Bundesrepublik stände dann auch heute nichts im Wege.
    Trotz dieser Rechtslage hält die Bundesregierung eine Förderung des Zeitungsaustausches im gesamtdeutschen Interesse für wünschenswert. Es gilt daher, einen Weg zu finden, der es erlaubt, Zeitungen der SBZ trotz ihres strafgesetzwidrigen Inhalts in der Bundesrepublik zu verbreiten. Nach geltendem Recht kann eine zuständige Behörde zwar im Einzelfall eine an sich strafbare Verbreitung von staatsgefährdenden Publikationen nach pflichtmäßiger Güterabwägung mit rechtfertigender Wirkung erlauben. In der Bundesrepublik wird davon in weitem Maße Gebrauch gemacht, wenn z. B. Wissenschaftler, Politiker oder Journalisten, die SBZ-Zeitungen beruflich benötigen, den Bezug beantragen. Eine generelle behördliche Erlaubnis zum Vertrieb staatsgefährdender Publikationen ist aber nach geltendem Recht höchst zweifelhaft. Zumindest kann sie nicht mit Wirkung für alle diejenigen Strafvorschriften erteilt werden, die im Falle der SBZ- Druckschriften von einer Verfolgung ausgenommen werden müßten. Es bedarf daher einer besonderen gesetzlichen Regelung, um die Anwendung bestimmter Strafgesetze auf sowjetzonale Zeitungen und Zeitschriften auszuschließen und dadurch einen



    Bundesminister Dr. Jaeger
    künftigen Zeitungsaustausch trotz strafgesetzwidrigen Inhalts der in Betracht kommenden SBZ-Zeitungen auf eine sichere Grundlage zu stellen.
    Es liegt auf der Hand, daß diese gesetzliche Regelung nicht darin bestehen kann, die von den sowjetzonalen Zeitungen und Zeitschriften immer wieder verletzten Strafgesetze aufzuheben. Daß die erwähnten Staatsschutzstrafnormen, z. B. sowohl zur Bekämpfung der Umtriebe der illegalen KPD in der Bundesrepublik als auch zur Ahndung neonazistischer und antisemitischer Bestrebungen, unentbehrlich sind, brauche ich wohl nicht besonders zu betonen. Die im Entwurf der SPD zur Änderung der Bestimmungen des strafrechtlichen Staatsschutzes vorgesehene Streichung des § 93 des Strafgesetzbuches, der die Einfuhr und Verbreitung staatsgefährdender Schriften unter Strafe stellt, würde angesichts der Vielzahl anderer in Betracht kommender Gesetzesverletzungen nicht ausreichen, um den Zeitungsaustausch zu sichern, abgesehen davon, daß § 93 zur Bekämpfung bestimmter rechtsradikaler Schriften nicht entbehrt werden kann. Auch eine Aufhebung des Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote vom 24. Mai 1961 kommt nicht in Betracht. Dieses Gesetz ist unentbehrlich, um — außerhalb des Bereichs eines etwaigen Zeitungsaustausches — auch und gerade die speziellen Zersetzungsschriften zu erfassen, die in Massen aus der sowjetisch besetzten Zone in die Bundesrepublik eingeschleust werden.
    Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf schlägt daher eine andere Lösung der Probleme eines Zeitungsaustausches vor. Er sieht eine Ermächtigung der Bundesregierung vor, durch Rechtsverordnung die Verbringung bestimmter Zeitungen und Zeitschriften in den räumlichen Geltungsbereich des Gesetzes zuzulassen. Die Zulassung soll die Wirkung haben, daß die Verbringung und die anschließende Verbreitung dieser Zeitungen nicht nach den im Gesetzentwurf einzeln aufgeführten Vorschriften des Staatsschutzstrafrechts strafbar sind. Auch die Nachprüfung und die etwaige Sicherstellung dieser Zeitungen nach dem Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote sollen entfallen. Von der Verordnungsermächtigung darf die Bundesregierung nur dann Gebrauch machen, wenn sie dabei den erforderlichen Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung und die angestrebten gesamtdeutschen Ziele eines Zeitungsaustausches berücksichtigt, auf die ich gleich noch eingehen werde.
    Der Entwurf konkretisiert die Verordnungsermächtigung in mehrfacher Weise. Er gibt die Möglichkeit, die Zulassung zeitlich und sachlich zu beschränken und das Verfahren des sogenannten Zeitungsaustausches zu regeln, insbesondere Vorkehrungen gegen einen Mißbrauch zu treffen. Für den Fall einer Umgehung der Verfahrensvorschriften sieht er Sanktionen und die Möglichkeit der Einziehung vor.
    Der Katalog der Straftaten, die nach einer Zulassung von SBZ-Zeitungen durch Rechtsverordnung der Bundesregierung nicht mehr strafbar sind, umfaßt die durch sowjetzonale Druckschriften besonders häufig verwirklichten Straftatbestände, die aus den mehrfach erwähnten Gründen bei einem Zeitungsaustausch nicht verfolgt werden sollen.
    Nicht von der Anwendung ausgeschlossen sind die zur Hochkriminalität gehörenden Tatbestände des Hochverrats und des Landesverrats, da deren Einbeziehung unvertretbar erscheint. Desgleichen sind die Strafvorschriften, die Individualrechtsgüter schützen, nicht in den Katalog aufgenommen, da die Rechtsgüter einzelner nicht schutzlos gestellt werden sollen und da die Presse der Bundesrepublik, die sich an die Strafvorschriften zum Schutze der Ehre halten muß, eine solche Regelung als diskriminierend betrachten könnte.
    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Bundesregierung nach dem Gesetzentwurf sowjetzonale Zeitungen zulassen kann, gehört, wie ich sagte, die Berücksichtigung der angestrebten gesamtdeutschen Ziele. Der Entwurf nennt als solche die Förderung der Unterrichtung der Bevölkerung in der Bundesrepublik sowie die Verbreitung von Zeitungen und Zeitschriften, die in der Bundesrepublik erscheinen, in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands. Da beide Zwecke mit dem Gesetzentwurf erreicht werden sollen, wird Gegenseitigkeit vorausgesetzt. Auf diese hat die Bundesregierung beim Erlaß der Verordnungen zu achten.
    Da von verschiedenen Seiten Bedenken gegen eine Festlegung der Gegenseitigkeit im Gesetzentwurf geäußert worden sind, erscheint es mir notwendig, den Standpunkt der Bundesregierung näher darzulegen. Den Vertretern der Meinung, wir sollten auf Gegenseitigkeit verzichten, pflichte ich nur darin bei, daß wir Zeitungen und Zeitschriften der SBZ ohne wirkliche Gefährdung unserer verfassungsmäßigen Ordnung in der Bundesrepublik verbreiten lassen können. Bei ihrem Mangel an echtem Informationswert und bei der Primitivität ihrer Agitation stellen sie derzeit keine wirkliche Gefahr dar. Dennoch, glaube ich, kann die Forderung nach Gegenseitigkeit nicht aufgegeben werden. Der dargelegte Eingriff in den strafrechtlichen Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung ist auch und gerade im gesamtdeutschen Interesse und als Schritt auf dem Wege zur Wiedervereinigung beider Teile Deutschlands nicht als einseitige Leistung der Bundesrepublik vertretbar, sondern nur dann, wenn dadurch die Bevölkerung im anderen Teile Deutschlands die Möglichkeit zu ungehinderter Information aus unseren Zeitungen und Zeitschriften erhält. Ohne eine Gegenseitigkeit wenigstens in dem Maße, wie sie der Entwurf vorsieht, entfiele die verfassungsrechtliche Legitimation, die dem in Satz 3 der Präambel und in Art. 146 GG verankerten Wiedervereinigungsanliegen entnommen werden kann. Nur 'dieses rechtfertigt es, die Verstöße gegen eine Anzahl von Staatsschutzstrafvorschriften, die bei der Verbringung und Verbreitung bestimmter sowjetzonaler Zeitungen und Zeitschriften zu erwarten sind, nicht zu ahnden. Es entfiele aber auch das politische Hauptanliegen des Entwurfs, nämlich zu erreichen, daß Zeitungen und Zeitschriften, die im freien Teil



    Bundesminister Dr. Jaeger
    Deutschlands erscheinen, im unfreien Teil verbreitet werden können.
    Im übrigen verlangt der Entwurf keine Form der Gegenseitigkeit, die Vielleicht die praktische Durchführbarkeit eines Zeitungsaustauschs gefährden könnte. Er setzt nicht voraus, daß die Gegenseitigkeit bereits vor Erlaß der Verordnung rechtlich zwingend gewährleistet sein muß. Es genügt vielmehr, wenn im Zeitpunkt des Erlasses der Zulassungsverordnung mindestens die Aussicht besteht, daß damit auch eine Verbreitung von Zeitungen und Zeitschriften der Bundesrepublik Deutschland in der SBZ erreicht wird. Auf ,das eigentlich recht bescheidene Erfordernis der Gegenseitigkeit kann aber nicht verzichtet werden, wenn überhaupt noch von Zeitungsaustausch die Rede sein soll.
    Die Bundesrepublik ist bereit, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf weitgehend auf ihr Recht der Verfolgung strafbarer Handlungen zu verzichten. Sie nimmt in Kauf, daß die in der Bundesrepublik erscheinenden Zeitungen in gewisser Hinsicht schlechter gestellt werden, und erwartet von ihnen Verständnis für diese Maßnahmen. Das alles können wir aber guten Gewissens nur dann vertreten, wenn die Aussicht besteht, daß die Deutschen in der SBZ wenigstens in bescheidenem Maße an unserer Meinungsfreiheit teilnehmen. Dieses Ziel werden wir nie erreichen, wenn wir auf Gegenseitigkeit verzichten. Wir können und dürfen daher auf dieses einzige Druckmittel, das wir haben, nicht von vornherein Verzicht leisten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)