Rede:
ID0506600200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Müller: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 66. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 196e Inhalt: Eintritt des Abg. Krampe in den Bundestag 3141 D Entwurf eines Gesetzes über Steuerstatistiken (Drucksache V/519) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/957) — Zweite und dritte Beratung — 3141 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. September 1965 mit der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/331); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/974) — Zweite und dritte Beratung — 3142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1964 mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im deutsch-belgischen Verkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache V/402) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/975) — Zweite und dritte Beratung — 3142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 8. Juni 1961 über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen (Drucksache V/502) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/976) — Zweite und dritte Beratung — 3142 C Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/932) — Erste Beratung — 3142 D Antrag betr. Übergangshilfen für Zweitraffinate (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/933) 3142 D Entwurf einer Bundes-Apothekerordnung (Drucksache V/929) — Erste Beratung — 3143 A Entwurf eines Bundesgesetzes zur Einführung des Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger im Saarland (Drucksache V/954) — Erste Beratung — 3143 A Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 20. Juli 1965 mit der Regierung des Königreichs Belgien über die Durchführung der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 des Rates der EWG über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Drucksache V/962) — Erste Beratung — 3143 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bundesbaugesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg Wagner, Stiller, Leukert, Krug, Unertl, Rainer, Dr. Kempfler und Fraktion CDU/CSU, Abg. Spitzmüller, Schmidt [Kempten], Ertl, Dorn und Fraktion der FDP) (Drucksache V/787) — Erste Beratung — 3143 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1966 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Standortschießanlage „Pfeiferhölzle" bei Konstanz (Drucksache V/956) 3143 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 121/64/EWG des Rats betr. die Regelung für Einfuhren von Reis mit Ursprung in Madagaskar und in Surinam (Drucksachen V/861, V/964) 3143 D Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Ande- rung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/840, V/971) 3143 D Entwurf eines Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Drucksache V/834) — Erste Beratung — Katzer, Bundesminister . . . . . 3144 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 3145 B Stephan (SPD) 3146 C Dr. Friderichs (FDP) 3150 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3150 D Anlage 3151 Deutscher Bundestag 66. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1966 Inhalt: Eintritt des Abg. Krampe in den Bundestag 3141 D Entwurf eines Gesetzes über Steuerstatistiken (Drucksache V/519) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/957) — Zweite und dritte Beratung — 3141 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. September 1965 mit der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/331) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/974) — Zweite und dritte Beratung — 3142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1964 mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im deutsch-belgischen Verkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache V/402) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/975) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 3142 A Eintwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 8. Juni 1961 über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen (Drucksache V/502); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/976) — Zweite und dritte Beratung — 3142 C Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/932) — Erste Beratung — 3142 D Antrag betr. Übergangshilfen für Zweitraffinate (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/933) 3142 D Entwurf einer Bundes-Apothekerordnung (Drucksache V/929) — Erste Beratung 3143 A Entwurf eines Bundesgesetzes zur Einführung des Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger im Saarland (Drucksache V/954) — Erste Beratung — 3143 A Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 20. Juli 1965 mit der Regierung des Königreichs Belgien über die Durchführung der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 des Rates der EWG über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Drucksache V/962) — Erste Beratung — 3143 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bundesbaugesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg Wagner, Stiller, Leukert, Krug, Unertl, Rainer, Dr. Kempfler und Fraktion CDU/CSU, Abg. Spitzmüller, Schmidt [Kempten], Ertl, Dorn und Fraktion der FDP) (Drucksache V/787) — Erste Beratung — 3143 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1966 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Standortschießanlage „Pfeiferhölzle" bei Konstanz (Drucksache V/956) . . . . . 3143 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 121/64/EWG des Rats betr. die Regelung für Einfuhren von Reis mit Ursprung in Madagaskar und in Surinam (Drucksachen V/861, V/964) 3143 D Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/840, V/971) 3143 D Entwurf eines Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Drucksache V/834) — Erste Beratung — Katzer, Bundesminister 3144 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 3145 B Stephan (SPD) 3146 C Dr. Friderichs (FDP) 3150 A Nächste Sitzung 3150 D Anlage 3151 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1966 3141 66. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 20. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14. 10. Dr. Arnold 14. 10. Bading *) 14. 10. Dr.Ing. Dr. h. c. Balke 24. 10. Dr. Barzel 14. 10. Bauer (Wasserburg) 14. 10. Bäuerle 31. 10. Bauknecht 14. 10. Prinz von Bayern 14. 10. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 14. 10. Bergmann 14. 10. Berlin 20. 10. Beuster 14. 10. Dr. Birrenbach 19. 10. Blachstein 20. 10. Blumenfeld 14. 10. Brese 14. 10. Buchstaller 14. 10. Burgemeister 31. 10. Corterier 14. 10. Deringer *) 14. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 14. 10. Dr. Dittrich *) 14. 10. Dorn 14. 10. Eckerland 14. 10. Eisenmann 31. 10. Frau Dr. Elsner *) 14. 10. Erler 31. 10. Fritz (Wiesbaden) 14. 10. Frau Geisendörfer 14. 10. Dr. Geißler 14. 10. Dr. Gleissner 21. 10. Graaff 14. 10. Dr. h. c. Güde 14. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 14. 10. Haage (München) 14. 10. Haar (Stuttgart) 14. 10. Hahn (Bielefeld) *) 14. 10. Illerhaus *) 21. 10. Dr. Ils 14. 10. Iven 14. 10. Dr. Jungmann 21. 10. Dr. Kempfler 14. 10. Klein 14. 10. Klinker *) 14. 10. Dr. Koch 14. 10. Könen (Düsseldorf) 22. 10. Köppler 21. 10. Krammig 14. 10. Dr. Kraske 14. 10. Kriedemann *) 14. 10. Anlage zum Stenographischen Beruht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Kuchtner 14. 10. Kubitzka 14. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 20. 10. Lamperspach 14. 10. Lange 14. 10. Leber 14. 10. Lenz (Brühl) *) 14. 10. Lenz (Trossingen) 31. 10. Dr. Lohmar 14. 10. Lotze 14. 10. Lücker (München) *) 14. 10. Marquardt 14. 10. Mattick 14. 10. Mauk *) 14. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 14. 10. Merten 14. 10. Michels 14. 10. Missbach 14. 10. Dr. Mühlhan 14. 10. Müller (Aachen-Land) *) 14. 10. Opitz 14. 10. Ott 14. 10. Peters (Norden) 14. 10. Petersen 14. 10. Frau Pitz-Savelsberg 31. 10. Dr. Pohle 14. 10. Porzner 14. 10. Prochazka 14. 10. Ramms 14. 10. Regling 14. 10. Frau Renger 14. 10. Rollmann 14. 10. Dr. Schiller 14. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 14. 10. Schmidt (Hamburg) 14. 10. Schmidt (Kempten) 14. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 14. 10. Schonhofen 19. 10. Schulhoff 14. 10. Seuffert *) 14. 10. Spitzmüller 14. 10. Dr. Staratzke 14. 10. Dr. Starke (Franken) 14. 10. Stein (Honrath) 14. 10. Dr. Steinmetz 14. 10. Strohmayr 31. 10. Teriete 20. 10. Dr. Verbeek 31. 10. Weigl 20. 10. Weimer 31. 10. Baron von Wrangel 14. 10. Wurbs 14. 10. *) Für die Teilnahme an Ausschußstizungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Katzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen namens der Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über technische Arbeitsmittel, das sogenannte Maschinenschutzgesetz, vorlegen. Dabei befinde ich mich in einer für einen Arbeitsminister ebenso seltenen wie erfreulichen Situation, ein Gesetz vertreten zu dürfen, das sozialpolitisch notwendig ist, dennoch weder den Staat noch die Wirtschaft noch einen Dritten auch nur einen Pfennig Geld kostet.
    Trotz dieser Charakterisierung ist die Materie dieses Gesetzentwurfs aber keineswegs nur dem Techniker zugänglich. Es geht uns alle weit mehr an, als sein Titel vermuten läßt. Um es auf einen kurzen Nenner zu bringen: Das Gesetz soll gewährleisten, daß nur technische Geräte und Maschinen in den Verkehr gebracht werden, die nach den heutigen technischen Möglichkeiten so gesichert sind, daß Gefahren für Leben und Gesundheit des Benutzers nicht entstehen.
    Dieser Grundsatz scheint selbstverständlich zu sein, ist aber in unserem gegenwärtigen Sicherheitsrecht noch nicht verankert. Die Vorschriften, die die Sicherheit von Arbeitsgeräten gewährleisten sollen, richten sich nämlich heute nur an den Arbeitgeber. Nicht der Hersteller hat zu garantieren, daß das von ihm konstruierte, hergestellte oder verkaufte Gerät den Erfordernissen der Sicherheit entspricht, sondern derjenige, der das Gerät in seinem Betrieb benutzt oder benutzen läßt. Das ist ein Ergebnis der historischen Entwicklung unseres Systems der Sicherheitstechnik, die — das darf ich vorwegnehmen — im großen und ganzen auf einem vorbildlich hohen Stand ist.
    Der Umfang der Technisierung in allen Lebensbereichen zwingt aber zu neuen Überlegungen. Das gilt zunächst für die gewerbliche Wirtschaft, in der vor allem der kleine und mittelständische Betrieb, der sich keinen Sicherheitsingenieur leisten kann, nicht mehr in der Lage ist, eine komplizierte Maschine sicherheitstechnisch zu beurteilen. Wenn auch die meisten Produzenten die Regeln der Sicherheitstechnik gewissenhaft beachten, so gibt es doch gelegentliche Außenseiter, die mit geschickter Werbung Geräte auf den Markt zu bringen versuchen, die nicht genügend gesichert sind. Die Erfahrung hat gezeigt, daß das geltende Recht zu umständlich ist, um solche Praktiken rechtzeitig und vor allem, bevor Schäden verursacht worden sind, zu unterbinden. Die Verlagerung der Verantwortung für die sicherheitstechnische Gestaltung von Maschinen und Geräten auch auf den Hersteller oder den Importeur entspricht sicherlich einem Gebot der Billigkeit.
    Etwas anders liegen die Dinge auf einem Gebiet, das den technischen Fortschritt fast noch mehr widerspiegelt als die gewerbliche Wirtschaft: Ich meine den uns alle höchstpersönlich angehenden häuslichen Lebensbereich in seinen vielfältigen Erscheinungsformen. Die Hausfrau von heute, die selber meist technischer Laie ist, ist auf eine Vielzahl von komplizierten technischen Geräten und Apparaten angewiesen, die von der elektrischen Kaffeemaschine bis zur Küchenmaschine, von der Trockenhaube bis zur vollautomatischen Waschmaschine Technik in Perfektion, aber auch vielfache Gefahrenquellen bieten.
    Gefahrenquellen bieten aber auch einfache mechanische Werkzeuge und Geräte, und deshalb bezieht sich das Maschinenschutzgesetz auch auf einfache technische Arbeitsgeräte, wie z. B. Haushaltsleitern und dergleichen. Zum mechanisierten Haushalt kommt seit einigen Jahren die mechanisierte Bastelwerkstätte, ebenfalls mit einer Vielzahl von komplizierten Apparaten. Auch in der Welt des Kindes hat die Technik Einzug gehalten, und man mag das bedauern oder nicht, das technische Spielzeug ist hier dominierend geworden. Gerade im häuslichen Bereich muß aber ein System der sicherheitstechnischen Überwachung versagen, das nur auf den Verwender abgestellt ist. Man kann nicht die zahllosen Maschinen und Geräte, die in Millionen Familien verwendet werden, durch Prüfer am Arbeitsplatz einzeln auf ihren sicherheitstechnischen Stand untersuchen. Und wir wollen dies selbstverständlich auch nicht. Hier soll das vorliegende Maschinenschutzgesetz eine Lücke schließen. Das Gesetz verpflichtet Hersteller und Importeure nur unfallgeschützte technische Arbeitsmittel in Verkehr zu bringen. Damit sollen 1. die Unfallgefahren im Haushalt bekämpft werden, 2. Unfallgefahren durch Spielzeug, Bastei- und Sportgeräte abgewendet werden, 3. der Unfallschutz im Betrieb intensiviert werden.
    Selbstverständlich muß, was die Anforderungen an die Sicherheit des Gerätes betrifft, vom jeweiligen Stand der Technik ausgegangen werden. Die Regeln dieser Sicherheitstechnik sind weitgehend in das umfangreiche Werk der von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geschaffenen Unfallverhütungsvorschriften eingegangen. Anhaltspunkte für die sicherheitstechnische Beurteilung bietet auch die Arbeit der sogenannten Normenausschüsse, die im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft gebildet wurden, und die sich dankenswerterweise bereit erklärt haben, ihre Arbeit noch stärker als bisher auch auf das Gebiet der Sicherheitstechnik zu erweitern. Auch die nichtbehördlichen Prüfstellen, so die Zentralstelle für Unfallverhütung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der Verband Deutscher Elektrotechniker, werden eingeschaltet.



    Bundesminister Katzer
    Die Mittel, die dem Gesetz zur Wirksamkeit verhelfen sollen, sind dem Zweck des Gesetzes und seiner Funktion im Wirtschaftsleben angepaßt. Im Vordergrund steht die Beratung, der Hinweis, notfalls die Auflage. Als schärfste Waffe ist den zuständigen Behörden, das sind in der Regel die Behörden der Gewerbeaufsicht in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften, die Möglichkeit gegeben, Herstellung oder Einführung eines Gerätes zu untersagen. Den Betroffenen stehen selbstverständlich gegen die Untersagung die üblichen Rechtsbehelfe zu. In bestimmten Fällen haben die zuständigen Behörden den Ausschuß für technische Arbeitsmittel zu hören, der beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu bilden ist. Handelt der Hersteller oder Importeur einer vollziehbaren Verfügung vorsätzlich oder fahrlässig zuwider, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.
    Dies, meine Damen und Herren, ist die Grundkonzeption des Maschinenschutzgesetzes. Ich will davon absehen, Sie in dieser ersten Lesung mit technischen Details zu belasten, deren Vorberatung wohl Sache der zuständigen Ausschüsse ist. Ich bin dankbar, daß ich Gelegenheit hatte, Ihnen in wenigen Sätzen den Leitgedanken des Gesetzentwurfs vorzutragen. Die Bundesregierung erhofft von diesem Gesetz auch in Anbetracht des großen Verständnisses, das die gewerbliche produzierende Wirtschaft dem Sicherheitsgedanken entgegenbringt, daß das Angebot an Maschinen und Geräten jeder Art künftig noch mehr, als es heute schon der Fall ist, auf die Sicherheit des Benutzers abgestellt wird und damit Unfallgefahren nicht nur im Betrieb, sondern auch im Haushalt weiter eingeschränkt werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Müller (Berlin).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Namens der CDU/CSU-Fraktion darf ich erklären, daß wir die soeben vom Herrn Bundesminister Katzer begründete Vorlage begrüßen. Darüber hinaus sind wir auch gern bereit, bei den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen konstruktiv mitzuarbeiten, um so die möglichst baldige endgültige Verabschiedung dieser Gesetzesvorlage zu fördern. Dies wird uns um so leichter, als sich unsere Auffassung über Ziel und Inhalt dieses Gesetzes grundsätzlich mit dem deckt, was der Herr Minister dazu vorgetragen hat.
    Zweifellos hat die technische Arbeitsaufsicht bei uns in den Betrieben der gewerblichen Wirtschaft dank der erfolgreichen Zusammenarbeit aller an der Bekämpfung der Unfallgefahren Beteiligten auch ohne Maschinenschutzgesetz, wenn ich diese Kurzform einmal benutzen darf, einen hohen Stand erreicht. Dennoch sollte man aber, um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, nicht sagen — wie ich es kürzlich irgendwo gelesen habe: — „Die maschinellen Arbeitsmittel sind heute kaum mehr die Ursache von Unfällen; die Arbeitsvorgänge sind um so sicherer, je stärker sie vom maschinellen Verbund geprägt sind." — Soweit das Zitat. Das stimmt nämlich nur bedingt. Dank der ständig in anderer Weise wesentlich verbesserten Unfallverhütung ist zugegebenermaßen in der gewerblichen Wirtschaft eine abnehmende Tendenz der Arbeitsunfälle im engeren Sinne festzustellen. Das trifft auch bei allem Vorbehalt auf die Gruppe Arbeitsmaschinen und -einrichtungen zu.
    Das ändert aber nichts daran, daß wir verpflichtet bleiben, alle Vorkehrungen zu treffen, um auch das letzte gefährdete Leben und die menschliche Gesundheit zu schützen. Da gilt es z. B. zu berücksichtigen — worauf die Bundesregierung bereits bei früheren Gelegenheiten und auch wieder in der Begründung dieser Vorlage hingewiesen hat —, daß die sicherheitstechnische Beurteilung der Maschinen und Geräte ein hohes Maß an technischem Wissen erfordert. das bei den kleinen Betrieben nicht ohne weiteres vorhanden ist. Darum erscheint es einfach notwendig, daß schon auf den Hersteller und Importeur von technischen Arbeitsmitteln wirksam Einfluß genommen werden kann, nur solche technischen Arbeitsmittel überhaupt auf den Markt zu bringen, die nachgewiesenermaßen den allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik entsprechen.
    Je mehr sich aber darüber hinaus die Technik auch auf den Haushalt und andere Bereiche — denken Sie nur an die Vielzahl von Haushaltsgeräten, von denen der Minister ja eine Reihe hier aufgezählt hat — erobert, um so größer wird auch hier die Unfallgefahr. Durch die Verwendung von technischen Arbeitsmitteln in allen Bereichen, insbesondere durch deren Handhabung von sachunkundigen Personen und technisch nicht Vorgebildeten, wird diese Gefahr noch erhöht. Z. B. allein in den privaten Haushaltungen sind zur Zeit über 8000 tödliche Unfälle im Jahr zu verzeichnen, von denen eine Reihe auf den mangelnden Maschinenschutz oder auf ungeschützte Geräte, insbesondere elektrische Geräte, zuzurückzuführen sind. Auch unterliegen der private Haushalt und andere Bereiche wie Spiel und Sport und ähnliches mehr nicht — wie der gewerbliche Betrieb — einer Arbeitsaufsicht. Auch die Hausfrau ist in der Regel — der Herr Minister hat schon darauf hingewiesen — keine gelernte Technikerin, die eventuelle Gefahren frühzeitig erkennt.
    So weit also gut; hierüber gibt es sicher keine Meinungsverschiedenheiten in diesem Hohen Hause. Politisch ist die ganze Sache dem Grunde nach auch nicht mehr neu und nicht gerade spektakulär. Heute dürfte nämlich der Schutz des Lebens ganz allgemein anerkannt sein und seine entsprechende Beachtung so weit wie möglich finden. Neu auf dem Gebiete der technischen Arbeitssicherung, vielleicht das einzige Umstrittene in der ganzen Vorlage, ich möchte fast sagen, das einzige gesellschaftspolitische Kriterium in dieser Vorlage, ist das darin deutlich erkennbare Subsidiaritätsprinzip, das bei der Durchführung des Gesetzes Anwendung finden soll und das in der Aufgabenstellung des vorgesehenen Ausschusses für technische Arbeitsmittel beim Bundesminister für Arbeit, dessen sachverständige Mitglie-



    Müller (Berlin)

    der der Natur der Sache nach entsprechend technisch
    vorgebildet sein müssen, seinen Ausdruck findet.
    Die Bundesregierung geht mit Recht davon aus, daß ein verhältnismäßig hoher Stand der Arbeitssicherheit erreicht wird, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der Sicherheitstechnik befolgt werden. Was als allgemein anerkannte Regeln der Technik anzusehen ist, darüber sollen eben die Fachleute selbst entscheiden. Das setzt natürlich zunächst einmal ein hohes technisches Wissen voraus. Das möchte ich noch einmal wiederholen.
    Zum anderen bin ich überzeugt, daß diese Fachleute ihren ganzen Ehrgeiz daran setzen, daß die Entscheidungen nach den jeweils auf dem neuesten Stand der technischen Erkenntnis befindlichen und auch von ihnen selbst in der Fachpraxis erprobten Regeln getroffen werden.

    (Zuruf von der SPD: Wir wollen es mit Ihnen hoffen!)

    Damit wird dem Zweck dieses Gesetzes mehr gedient — darf ich das ruhig in aller Offenheit aussprechen — als mit allen geforderten Ermächtigungen bzw. Auflagen für bestimmte Arten von Maschinen und sonstigen technischen Arbeitsmitteln. Natürlich schließt das nicht aus — und ist auch vorgesehen —, daß auf dem Wege der Verwaltungsvorschriften auf die die Arbeitssicherheit betreffenden technischen Normen hingewiesen wird, die eine sehr sorgfältige sicherheitstechnische Prüfung der technischen Arbeitsmittel gewährleisten, bevor eine
    Untersagungsverfügung erlassen wird. Wir bejahen diese Art von weitgehender Selbstkontrolle und Selbstverwaltung sowohl aus der Sicht unserer sozialen und gesellschaftspolitischen Auffassungen als auch aus rein praktischen Überlegungen.
    Das Bemühen um ein sogenanntes Maschinenschutzgesetz ist bekanntlich in Deutschland nicht neu. Seit fast 50 Jahren hat sich aber immer wieder eine scheinbar unüberwindbare Wand aufgerichtet, und zwar insbesondere in der Frage, ob der Staat mittels fest umrissener Rechtsnormen durch ein Maschinenschutzgesetz seinen dirigistischen Einfluß auf Konstruktionen und dergleichen mehr ausüben soll und ob nicht damit auch eine unerwünschte Wirkung auf die technische Entwicklung erzielt wird. Mir scheint es gerade wegen der schnellen Entwicklung, die auf allen Gebieten der Technik zu verzeichnen ist, sogar dringend geboten, beweglich genug und anpassungsfähig zu bleiben, um im jeweiligen Zeitpunkt technischer Neuerungen entscheiden zu können, was dann gerade den Regeln der Technik, also auch der Sicherheitstechnik, entspricht.
    Ich bin überzeugt, daß sich — wie auf vielen anderen Gebieten — auch in dieser Frage ein Wandel im Denken vollzogen hat, was nicht zuletzt Ausfluß christlich-demokratischer und christlich-sozialer Politik in diesem Hause ist. So hoffen wir, daß mit diesem Gesetz eine bestehende Lücke ausgefüllt wird und die ihm bisher entgegenstehenden Schwierigkeiten nun endlich überwunden werden. In diesem Sinne haben Sie, sehr geehrter Herr Minister, unsere volle Unterstützung bei den kommenden Beratungen in den Ausschüssen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)