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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 66. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 196e Inhalt: Eintritt des Abg. Krampe in den Bundestag 3141 D Entwurf eines Gesetzes über Steuerstatistiken (Drucksache V/519) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/957) — Zweite und dritte Beratung — 3141 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. September 1965 mit der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/331); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/974) — Zweite und dritte Beratung — 3142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1964 mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im deutsch-belgischen Verkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache V/402) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/975) — Zweite und dritte Beratung — 3142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 8. Juni 1961 über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen (Drucksache V/502) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/976) — Zweite und dritte Beratung — 3142 C Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/932) — Erste Beratung — 3142 D Antrag betr. Übergangshilfen für Zweitraffinate (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/933) 3142 D Entwurf einer Bundes-Apothekerordnung (Drucksache V/929) — Erste Beratung — 3143 A Entwurf eines Bundesgesetzes zur Einführung des Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger im Saarland (Drucksache V/954) — Erste Beratung — 3143 A Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 20. Juli 1965 mit der Regierung des Königreichs Belgien über die Durchführung der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 des Rates der EWG über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Drucksache V/962) — Erste Beratung — 3143 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bundesbaugesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg Wagner, Stiller, Leukert, Krug, Unertl, Rainer, Dr. Kempfler und Fraktion CDU/CSU, Abg. Spitzmüller, Schmidt [Kempten], Ertl, Dorn und Fraktion der FDP) (Drucksache V/787) — Erste Beratung — 3143 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1966 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Standortschießanlage „Pfeiferhölzle" bei Konstanz (Drucksache V/956) 3143 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 121/64/EWG des Rats betr. die Regelung für Einfuhren von Reis mit Ursprung in Madagaskar und in Surinam (Drucksachen V/861, V/964) 3143 D Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Ande- rung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/840, V/971) 3143 D Entwurf eines Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Drucksache V/834) — Erste Beratung — Katzer, Bundesminister . . . . . 3144 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 3145 B Stephan (SPD) 3146 C Dr. Friderichs (FDP) 3150 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3150 D Anlage 3151 Deutscher Bundestag 66. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1966 Inhalt: Eintritt des Abg. Krampe in den Bundestag 3141 D Entwurf eines Gesetzes über Steuerstatistiken (Drucksache V/519) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/957) — Zweite und dritte Beratung — 3141 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. September 1965 mit der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/331) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/974) — Zweite und dritte Beratung — 3142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1964 mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im deutsch-belgischen Verkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache V/402) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/975) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 3142 A Eintwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 8. Juni 1961 über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen (Drucksache V/502); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/976) — Zweite und dritte Beratung — 3142 C Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/932) — Erste Beratung — 3142 D Antrag betr. Übergangshilfen für Zweitraffinate (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/933) 3142 D Entwurf einer Bundes-Apothekerordnung (Drucksache V/929) — Erste Beratung 3143 A Entwurf eines Bundesgesetzes zur Einführung des Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger im Saarland (Drucksache V/954) — Erste Beratung — 3143 A Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 20. Juli 1965 mit der Regierung des Königreichs Belgien über die Durchführung der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 des Rates der EWG über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Drucksache V/962) — Erste Beratung — 3143 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bundesbaugesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg Wagner, Stiller, Leukert, Krug, Unertl, Rainer, Dr. Kempfler und Fraktion CDU/CSU, Abg. Spitzmüller, Schmidt [Kempten], Ertl, Dorn und Fraktion der FDP) (Drucksache V/787) — Erste Beratung — 3143 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1966 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Standortschießanlage „Pfeiferhölzle" bei Konstanz (Drucksache V/956) . . . . . 3143 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 121/64/EWG des Rats betr. die Regelung für Einfuhren von Reis mit Ursprung in Madagaskar und in Surinam (Drucksachen V/861, V/964) 3143 D Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/840, V/971) 3143 D Entwurf eines Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Drucksache V/834) — Erste Beratung — Katzer, Bundesminister 3144 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 3145 B Stephan (SPD) 3146 C Dr. Friderichs (FDP) 3150 A Nächste Sitzung 3150 D Anlage 3151 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1966 3141 66. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 20. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14. 10. Dr. Arnold 14. 10. Bading *) 14. 10. Dr.Ing. Dr. h. c. Balke 24. 10. Dr. Barzel 14. 10. Bauer (Wasserburg) 14. 10. Bäuerle 31. 10. Bauknecht 14. 10. Prinz von Bayern 14. 10. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 14. 10. Bergmann 14. 10. Berlin 20. 10. Beuster 14. 10. Dr. Birrenbach 19. 10. Blachstein 20. 10. Blumenfeld 14. 10. Brese 14. 10. Buchstaller 14. 10. Burgemeister 31. 10. Corterier 14. 10. Deringer *) 14. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 14. 10. Dr. Dittrich *) 14. 10. Dorn 14. 10. Eckerland 14. 10. Eisenmann 31. 10. Frau Dr. Elsner *) 14. 10. Erler 31. 10. Fritz (Wiesbaden) 14. 10. Frau Geisendörfer 14. 10. Dr. Geißler 14. 10. Dr. Gleissner 21. 10. Graaff 14. 10. Dr. h. c. Güde 14. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 14. 10. Haage (München) 14. 10. Haar (Stuttgart) 14. 10. Hahn (Bielefeld) *) 14. 10. Illerhaus *) 21. 10. Dr. Ils 14. 10. Iven 14. 10. Dr. Jungmann 21. 10. Dr. Kempfler 14. 10. Klein 14. 10. Klinker *) 14. 10. Dr. Koch 14. 10. Könen (Düsseldorf) 22. 10. Köppler 21. 10. Krammig 14. 10. Dr. Kraske 14. 10. Kriedemann *) 14. 10. Anlage zum Stenographischen Beruht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Kuchtner 14. 10. Kubitzka 14. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 20. 10. Lamperspach 14. 10. Lange 14. 10. Leber 14. 10. Lenz (Brühl) *) 14. 10. Lenz (Trossingen) 31. 10. Dr. Lohmar 14. 10. Lotze 14. 10. Lücker (München) *) 14. 10. Marquardt 14. 10. Mattick 14. 10. Mauk *) 14. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 14. 10. Merten 14. 10. Michels 14. 10. Missbach 14. 10. Dr. Mühlhan 14. 10. Müller (Aachen-Land) *) 14. 10. Opitz 14. 10. Ott 14. 10. Peters (Norden) 14. 10. Petersen 14. 10. Frau Pitz-Savelsberg 31. 10. Dr. Pohle 14. 10. Porzner 14. 10. Prochazka 14. 10. Ramms 14. 10. Regling 14. 10. Frau Renger 14. 10. Rollmann 14. 10. Dr. Schiller 14. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 14. 10. Schmidt (Hamburg) 14. 10. Schmidt (Kempten) 14. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 14. 10. Schonhofen 19. 10. Schulhoff 14. 10. Seuffert *) 14. 10. Spitzmüller 14. 10. Dr. Staratzke 14. 10. Dr. Starke (Franken) 14. 10. Stein (Honrath) 14. 10. Dr. Steinmetz 14. 10. Strohmayr 31. 10. Teriete 20. 10. Dr. Verbeek 31. 10. Weigl 20. 10. Weimer 31. 10. Baron von Wrangel 14. 10. Wurbs 14. 10. *) Für die Teilnahme an Ausschußstizungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Zu der in der Fragestunde der 63. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Oktober 1966 gestellten Frage des Abgeordneten Dr. Vogel (Speyer), Drucksache V/970 Nr. IV/1 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 11. Oktober 1966 eingegangen. Sie lautet:
    Nach § 51 Bundeswahlgesetz erstattet der Bund den Ländern zugleich für ihre Gemeinden (Gemeindeverbände) die durch die Wahl veranlaßten notwendigen Ausgaben. Sie betrugen für die Bundestagswahl 1965 insgesamt 8 919 125,02 DM.
    Zu den in der Fragestunde der 64. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 1966 gestellten Fragen des Abgeordneten Geiger, Drucksache V/980 Nr. I/4, I/5 und I/61, ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Neef vom 13. Oktober 1966 eingegangen. Sie lautet:
    Zu I/4
    Der Entwurf eines Gesetzes über Einheiten im Meßwesen regelt im Gegensatz zu früheren Fassungen aus den Jahren 1964/65 im Gesetz selbst weder die Einheit der Fläche (Quadratmeter) noch das Kurzzeichen für die Einheit (m2). Insoweit gehen also Ihre drei Fragen von einer Annahme aus, die in der jetzt vorliegenden Fassung des Gesetzentwurfs keine Grundlage mehr findet. Der Gesetzentwurf gestattet allerdings eine Regelung der hier angeschnittenen Fragen durch Rechtsverordnung. Der Entwurf einer solchen Rechtsverordnung liegt jedoch bisher nicht vor. Es ist beabsichtigt, diesen Entwurf mit den betroffenen Kreisen der Industrie zu besprechen. Dabei wird Gelegenheit sein, die angeschnittenen Fragen noch besonders zu erörtern.
    Zu I/5
    Der Bundesregierung sind die Schwierigkeiten bekannt, die bei einer Umstellung von dem Kurzzeichen qm auf das Kurzzeichen m2 auftreten werden. Sie wird bei der Entscheidung dieser Frage berücksichtigen müssen, daß das Kurzzeichen m' durch Beschlüsse der Generalkonferenz der Meterkonvention, deren Unterzeichnerstaat die Bundesrepublik ist, international festgelegt wurde und in den wichtigsten Industrieländern bereits in der Gesetzgebung oder in der Normung Eingang gefunden hat. Das Problem wird durch langfristige Übergangsvorschriften gelöst werden müssen.
    Zu I/6
    Ausnahmevorschriften für den Export dürften die Entscheidung der aufgeworfenen Frage nicht beeinflussen. Die Kurzbezeichnung qm ist eine auf die Bundesrepublik beschränkte Eigenheit und kommt für den Export schon deshalb nicht in Betracht, weil das qm in der übrigen Welt nicht verwendet wird.
    *) Siehe Seite 3050 C
    *) Siehe Seite 3061 C
    Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Steuerstatistiken
    — Drucksache V/519 —
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß)

    — Drucksache V/957 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Schulhoff (Erste Beratung 38. Sitzung)

    Begehrt der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Der Ältestenrat schlägt Ihnen Behandlunng ohne Debatte vor. — Das Haus ist einverstanden. Ich komme daher zur Abstimmung. Ich rufe auf sämtliche Teile des Gesetzes einschließlich Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Ich komme zur
    dritten Beratung.
    Es liegen keine Zusatzanträge vor. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Einstimmig angenommen.
    Ich stelle noch ausdrücklich fest, daß unter Ziffer 2 des Ausschußantrags ein Entschließungsantrag vorliegt. Wird auch dieser angenommen? — Das ist der Fall.
    Ich darf, bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, sagen, daß am 11. Oktober 1966 als Nachfolger für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Vogel (Warendorf) der Herr Abgeordnete Krampe in den Bundestag eingetreten ist. Ich begrüße ihn herzlich in unserer Mitte

    (Beifall)

    und wünsche ihm und uns eine gute Zusammenarbeit.
    Ich rufe nunmehr Punkt 5 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
    Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Septem-



    Vizepräsident Frau Dr. Probst
    ber 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
    — Drucksache V/331
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß)

    — Drucksache V/974 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Meis (Erste Beratung 25. Sitzung)

    Begehrt der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Es liegt Ihnen ein Antrag des Ausschusses vor: Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf — Drucksache V/331 — unverändert anzunehmen. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Einstimmig so beschlossen.
    Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem in der
    dritten Beratung
    zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Punkt 6 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im deutsch-belgischen Verkehr und im Durchgangsverkehr
    — Drucksache V/402 —
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß)

    — Drucksache V/975 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Krammig (Erste Beratung 30. Sitzung)

    Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Der Ältestenrat schlägt Ihnen Behandlung ohne Debatte vor. Ich stelle das Gesetz in allen seinen Teilen zur Abstimmung in zweiter Lesung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Das Gesetz ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Das Wort wird nicht gewünscht. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle das Gesetz mit Einleitung und Überschrift zur Abstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 8. Juni 1961 über Erleichterungen für die _Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen
    — Drucksache V/502 —
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß)

    — Drucksache V/976 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Zoglmann (Erste Beratung 36. Sitzung)

    Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Der Ältestenrat schlägt Ihnen Verabschiedung ohne Debatte vor.
    Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Lesung. Ich stelle das Gesetz mit Einleitung und Überschrift zur Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Einstimmig angenommen. Damit ist gleichfalls der Antrag des Ausschusses erledigt.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Das Wort wird nicht gewünscht. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte, sich zu erheben. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 8 a der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl
    — Drucksache V/932 —
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Finanzausschuß — federführend — sowie an den Haushaltsausschuß — mitberatend und gemäß § 96 der Geschäftsordnung — zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Die Überweisung ist einstimmig beschlossen.
    Ich rufe Punkt 8 b der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Genossen
    betr. Übergangshilfen für Zweitraffinate
    — Drucksache V/933



    Vizepräsident Frau Dr. Probst
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen Überweisung an den Finanzausschuß vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Die Überweisung ist einstimmig beschlossen.
    Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundes-Apothekerordnung
    — Drucksache V/929 —
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuß für Gesundheitswesen — federführend — sowie an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen und an den Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik — mitberatend — zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen?
    — Wer enthält sich? — Es ist einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesgesetzes zur Einführung des Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger (Bundesrückerstattungsgesetz — BRüG) im Saarland (BRüG-Saar)
    — Drucksache V/954 —Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf
    — federführend — an den Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 20. Juli 1965 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Durchführung der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer
    — Drucksache V/962 —
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Einstimmig so beschlossen.
    Punkt 12 wird zurückgestellt, weil bei ihm eine Debatte zu erwarten ist.
    Ich rufe Punkt 13 auf:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten
    Wagner, Stiller, Leukert, Krug, Unertl, Rai-
    ner, Dr. Kempfler und der Fraktion der CDU/ CSU, der Abgeordneten Spitzmüller, Schmidt (Kempten), Ertl, Dorn und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Bundesbaugesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes
    — Drucksache V/787 —
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll auf eine Debatte verzichtet werden. Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Ausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen — federführend — und an den Ausschuß für Gesundheitswesen — mitberatend — vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe nunmehr Punkt 14 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Standortschießanlage „Pfeiferhölzle" bei Konstanz an das Land Baden-Württemberg
    — Drucksache V/956 —
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen Überweisung an den Ausschuß für das Bundesvermögen vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 121/64/EWG des Rats betreffend die Regelung für Einfuhren von Reis mit Ursprung in Madagaskar und in Surinam
    — Drucksachen V/861, V/964 — Berichterstatter: Abgeordneter Horstmeier
    Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
    Wir kommen zur Beschlußfassung. Der Antrag des Ausschusses lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen, den Vorschlag der Kommission der EWG — Drucksache V/861 — zur Kenntnis zu nehmen.
    Ich stelle das Einverständnis des Hauses fest.
    Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über die von der Bundesregierung verkündete Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen V/840, V971 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Preiß



    Vizepräsident Frau Dr. Probst
    Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
    Es liegt kein Antrag aus der Mitte des Hauses vor. Folglich braucht das Haus von dem Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandfragen nur Kenntnis zu nehmen. — Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich rufe nunmehr Punkt 12 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über technische Arbeitsmittel
    — Drucksache V/834 —
    Zur Begründung hat das Wort der Herr Bundesarbeitsminister.


Rede von Hans Katzer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen namens der Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über technische Arbeitsmittel, das sogenannte Maschinenschutzgesetz, vorlegen. Dabei befinde ich mich in einer für einen Arbeitsminister ebenso seltenen wie erfreulichen Situation, ein Gesetz vertreten zu dürfen, das sozialpolitisch notwendig ist, dennoch weder den Staat noch die Wirtschaft noch einen Dritten auch nur einen Pfennig Geld kostet.
Trotz dieser Charakterisierung ist die Materie dieses Gesetzentwurfs aber keineswegs nur dem Techniker zugänglich. Es geht uns alle weit mehr an, als sein Titel vermuten läßt. Um es auf einen kurzen Nenner zu bringen: Das Gesetz soll gewährleisten, daß nur technische Geräte und Maschinen in den Verkehr gebracht werden, die nach den heutigen technischen Möglichkeiten so gesichert sind, daß Gefahren für Leben und Gesundheit des Benutzers nicht entstehen.
Dieser Grundsatz scheint selbstverständlich zu sein, ist aber in unserem gegenwärtigen Sicherheitsrecht noch nicht verankert. Die Vorschriften, die die Sicherheit von Arbeitsgeräten gewährleisten sollen, richten sich nämlich heute nur an den Arbeitgeber. Nicht der Hersteller hat zu garantieren, daß das von ihm konstruierte, hergestellte oder verkaufte Gerät den Erfordernissen der Sicherheit entspricht, sondern derjenige, der das Gerät in seinem Betrieb benutzt oder benutzen läßt. Das ist ein Ergebnis der historischen Entwicklung unseres Systems der Sicherheitstechnik, die — das darf ich vorwegnehmen — im großen und ganzen auf einem vorbildlich hohen Stand ist.
Der Umfang der Technisierung in allen Lebensbereichen zwingt aber zu neuen Überlegungen. Das gilt zunächst für die gewerbliche Wirtschaft, in der vor allem der kleine und mittelständische Betrieb, der sich keinen Sicherheitsingenieur leisten kann, nicht mehr in der Lage ist, eine komplizierte Maschine sicherheitstechnisch zu beurteilen. Wenn auch die meisten Produzenten die Regeln der Sicherheitstechnik gewissenhaft beachten, so gibt es doch gelegentliche Außenseiter, die mit geschickter Werbung Geräte auf den Markt zu bringen versuchen, die nicht genügend gesichert sind. Die Erfahrung hat gezeigt, daß das geltende Recht zu umständlich ist, um solche Praktiken rechtzeitig und vor allem, bevor Schäden verursacht worden sind, zu unterbinden. Die Verlagerung der Verantwortung für die sicherheitstechnische Gestaltung von Maschinen und Geräten auch auf den Hersteller oder den Importeur entspricht sicherlich einem Gebot der Billigkeit.
Etwas anders liegen die Dinge auf einem Gebiet, das den technischen Fortschritt fast noch mehr widerspiegelt als die gewerbliche Wirtschaft: Ich meine den uns alle höchstpersönlich angehenden häuslichen Lebensbereich in seinen vielfältigen Erscheinungsformen. Die Hausfrau von heute, die selber meist technischer Laie ist, ist auf eine Vielzahl von komplizierten technischen Geräten und Apparaten angewiesen, die von der elektrischen Kaffeemaschine bis zur Küchenmaschine, von der Trockenhaube bis zur vollautomatischen Waschmaschine Technik in Perfektion, aber auch vielfache Gefahrenquellen bieten.
Gefahrenquellen bieten aber auch einfache mechanische Werkzeuge und Geräte, und deshalb bezieht sich das Maschinenschutzgesetz auch auf einfache technische Arbeitsgeräte, wie z. B. Haushaltsleitern und dergleichen. Zum mechanisierten Haushalt kommt seit einigen Jahren die mechanisierte Bastelwerkstätte, ebenfalls mit einer Vielzahl von komplizierten Apparaten. Auch in der Welt des Kindes hat die Technik Einzug gehalten, und man mag das bedauern oder nicht, das technische Spielzeug ist hier dominierend geworden. Gerade im häuslichen Bereich muß aber ein System der sicherheitstechnischen Überwachung versagen, das nur auf den Verwender abgestellt ist. Man kann nicht die zahllosen Maschinen und Geräte, die in Millionen Familien verwendet werden, durch Prüfer am Arbeitsplatz einzeln auf ihren sicherheitstechnischen Stand untersuchen. Und wir wollen dies selbstverständlich auch nicht. Hier soll das vorliegende Maschinenschutzgesetz eine Lücke schließen. Das Gesetz verpflichtet Hersteller und Importeure nur unfallgeschützte technische Arbeitsmittel in Verkehr zu bringen. Damit sollen 1. die Unfallgefahren im Haushalt bekämpft werden, 2. Unfallgefahren durch Spielzeug, Bastei- und Sportgeräte abgewendet werden, 3. der Unfallschutz im Betrieb intensiviert werden.
Selbstverständlich muß, was die Anforderungen an die Sicherheit des Gerätes betrifft, vom jeweiligen Stand der Technik ausgegangen werden. Die Regeln dieser Sicherheitstechnik sind weitgehend in das umfangreiche Werk der von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geschaffenen Unfallverhütungsvorschriften eingegangen. Anhaltspunkte für die sicherheitstechnische Beurteilung bietet auch die Arbeit der sogenannten Normenausschüsse, die im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft gebildet wurden, und die sich dankenswerterweise bereit erklärt haben, ihre Arbeit noch stärker als bisher auch auf das Gebiet der Sicherheitstechnik zu erweitern. Auch die nichtbehördlichen Prüfstellen, so die Zentralstelle für Unfallverhütung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der Verband Deutscher Elektrotechniker, werden eingeschaltet.



Bundesminister Katzer
Die Mittel, die dem Gesetz zur Wirksamkeit verhelfen sollen, sind dem Zweck des Gesetzes und seiner Funktion im Wirtschaftsleben angepaßt. Im Vordergrund steht die Beratung, der Hinweis, notfalls die Auflage. Als schärfste Waffe ist den zuständigen Behörden, das sind in der Regel die Behörden der Gewerbeaufsicht in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften, die Möglichkeit gegeben, Herstellung oder Einführung eines Gerätes zu untersagen. Den Betroffenen stehen selbstverständlich gegen die Untersagung die üblichen Rechtsbehelfe zu. In bestimmten Fällen haben die zuständigen Behörden den Ausschuß für technische Arbeitsmittel zu hören, der beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu bilden ist. Handelt der Hersteller oder Importeur einer vollziehbaren Verfügung vorsätzlich oder fahrlässig zuwider, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.
Dies, meine Damen und Herren, ist die Grundkonzeption des Maschinenschutzgesetzes. Ich will davon absehen, Sie in dieser ersten Lesung mit technischen Details zu belasten, deren Vorberatung wohl Sache der zuständigen Ausschüsse ist. Ich bin dankbar, daß ich Gelegenheit hatte, Ihnen in wenigen Sätzen den Leitgedanken des Gesetzentwurfs vorzutragen. Die Bundesregierung erhofft von diesem Gesetz auch in Anbetracht des großen Verständnisses, das die gewerbliche produzierende Wirtschaft dem Sicherheitsgedanken entgegenbringt, daß das Angebot an Maschinen und Geräten jeder Art künftig noch mehr, als es heute schon der Fall ist, auf die Sicherheit des Benutzers abgestellt wird und damit Unfallgefahren nicht nur im Betrieb, sondern auch im Haushalt weiter eingeschränkt werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


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    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Müller (Berlin).