Rede von
Paul
Lücke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Bundesregierung sieht den Fernunterricht als eine bedeutsame Ergänzung unseres herkömmlichen Bildungswesens an und wird ihm im Rahmen des Möglichen alle Hilfe zuteil werden lassen. Der Stand der Überlegungen ist, soweit hier — im Zusammenhang mit Ihrer ersten Frage — nicht von Herrn Staatssekretär Kattenstroth berichtet wird, gegenwärtig folgender.
Im Hinblick auf die Entschließung des Deutschen Bundestages zum Steueränderungsgesetz 1965 wird zur Zeit allgemein, also auch für den Bereich des Fernunterrichts, geprüft, ob im Einkommensteuerrecht neben den bereits jetzt absetzbaren Kosten der Fortbildung auch die Kosten der Ausbildung als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden können. Die Prüfung wird demnächst abgeschlossen sein.
Wie sie wissen, wird gegenwärtig in den Ausschüssen dieses Hohen Hauses der Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes beraten. Die ursprüngliche Fassung dieses Entwurfs sieht für Fernlehrinstitute keine Befreiung von der Umsatzsteuer vor. Hier wird geprüft werden, ob die für private Schulen in § 4 Nr. 14 des Entwurfs vorgesehene Steuerbefreiung unter anderem auch auf Fernlehrinstitute ausgedehnt werden kann.
Die Frage einer Ermäßigung des Postgebührentarifs für Korrektursendungen wird von der Bundesregierung — hier ist Herr Kollege Stücklen federführend — geprüft werden. Ich muß freilich darauf hinweisen, daß die Ertragslage der Post hier den Möglichkeiten enge Grenzen zieht. Auch bedürfte die Ermäßigung, an die der Fragesteller hier denkt, einer Änderung der Rechtsverordnung, die natürlich eine Fülle von Problemen zwangsläufig mit sich bringen würde.
Ich werde Sie, Herr Abgeordneter, über das Ergebnis meiner Überlegungen unterrichten.