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Die Aufstellung des Sozialplans ist Sache der Deutschen Bundesbahn. Ich kann nur ein Ersuchen an die Bundesbahn richten. Wir haben die Frage auf Grund Ihrer letzten Anfrage schon an die Bundesbahn herangetragen. Sie hat uns erklärt, daß ein Sozialplan aufgestellt wird, und zwar unter Beachtung auch der von Ihnen angezogenen Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes.