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Der nach Mitteilung ,der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn für das Ausbesserungswerk Nied aufgestellte Sozialplan sorgt dafür, daß die zur Zeit noch dort beschäftigten Arbeitskräfte entsprechende Arbeitsplätze in der Nähe ihres derzeitigen Wohnsitzes erhalten, ohne daß mit der Umsetzung unzumutbare Härten verbunden sind. Es wird dabei besonders darauf geachtet, daß keine Lohneinbußen und keine untragbaren Ausbleibezeiten entstehen. Wie ich bereits am 22. September in der Fragestunde hervorgehoben habe, werden Entlassungen auf jeden Fall vermieden.
Die zur Zeit durchgeführte Personalverminderung im Ausbesserungswerk Nied entspricht diesem Sozialplan der Deutschen Bundesbahn. Es würde auch nicht im Interesse der Belegschaft liegen, wenn die Umsetzung verzögert würde, da in einem solchen Falle geeignete und jetzt noch freie Arbeitsplätze im Großraum Frankfurt durch Neueinstellungen besetzt werden müßten. Außerdem besteht die Gefahr, daß bei einem zu hohen Personalbestand im Ausbesserungswerk Nied wegen des rückläufigen Arbeitsaufkommens auf dem Dampfloksektor die Verdienste der im Gedinge beschäftigten Arbeitskräfte zurückgehen. Dieser Gedingezuschlag beträgt, wie Sie wohl wissen werden, etwa 25 % des Reallohns.
Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat mir mitgeteilt, daß auch im Falle des Ausbesserungswerkes Nied der § 73 des Personalvertretungsgesetzes Anwendung gefunden hat und weiter finden wird.