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Der Einnahmeausfall dürfte in der ersten Stufe, also bei der Erhöhung der Freimengen auf 200 1, insgesamt etwa 55 bis 60 Millionen DM jährlich betragen. Dieser Betrag ergibt sich, wenn man auf die rund 1 780 000 Einfahrten die Erhöhung der Freimengen um 100 oder 130 1 je Einfahrt anrechnet. Es kann sich dabei allerdings nur um eine sehr grobe Schätzung handeln. Für die zweite Stufe, also für die Freigabe des vollen Tankinhalts, läßt sich der Ausfall nicht schätzen, weil nicht abzusehen ist, wie sich die Tankgrößen etwa in Erwartung dieser Regelung entwickeln würden. Der Ausfall würde in diesem Falle immerhin recht beträchtlich sein.
Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß eine Erhöhung der Treibstoff-Freimengen nach dem Vorschlag der Kommission den Wettbewerb zu Lasten der deutschen Seehäfen verzerren würde. Die Bundesregierung wird keiner Regelung der Treibstoff-Freimengen zustimmen, die die Wettbewerbslage der deutschen Seehäfen verschlechtern würde. Eine Besprechung mit den Vertretern der Küstenländer in dieser Frage ist für den 20. Oktober 1966 in Aussicht genommen.