Rede von
Dr.
Friedrich
Schäfer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Hierzu darf ich folgendes sagen. Sie sprechen mit dieser Frage, Herr Abgeordneter, die Regelung des § 12 des Bundeswahlgesetzes an. Danach steht das aktive Wahlrecht — von weiteren Voraussetzungen, die hier nicht interessieren, abgesehen — nur Deutschen zu, die ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Wahlgebiet haben. Eine Ausnahme ist in Abs. 2 des § 12 lediglich für öffentlich Bedienstete vorgesehen, die nach Anordnung durch ihren Dienstherrn Wohnsitz im Ausland genommen haben. In den vergangenen Jahren ist eingehend geprüft worden, ob das aktive Wahlrecht auf sämtliche Auslandsdeutsche oder wenigstens einige ihrer Gruppen ausgedehnt werden könnte. Die Untersuchungen der beteiligten Bundesressorts haben ebenso wie die früheren Empfehlungen der Wahlrechtskommission von 1955 ergeben, daß derzeit kein verfassungsrechtlich und auch außenpolitisch einwandfreier Weg dazu aufgezeigt werden kann. Dieses Ergebnis der Untersuchungen ist vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages in der letzten Wahlperiode gebilligt worden. Ich bin gerne bereit, Herr Abgeordneter, Ihnen eine Zusammenfassung dieser Untersuchungen, in der die Problematik im einzelnen dargestellt ist, zukommen zu lassen.