Rede von
Dr.
Friedrich
Schäfer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zu dieser Frage darf ich, Herr Abgeordneter, folgendes sagen. Die Besoldungsgesetze des Bundes gelten für Beamte, Richter und Soldaten. Soweit besoldungsrechtliche Vorschriften auch auf Angestellte Anwendung finden, beruht dies auf Sonderregelungen in den Tarifverträgen. Das ist z. B. der Fall bei der Vergütung für Angestellte des Bundes, die bei Auslandsdienststellen tätig sind. Diese Angestellten erhalten zu ihrer Grundvergütung die besonderen Zulagen und Zuschläge, die auch den Beamten mit Auslandsdienstbezügen gewährt werden.
Die Mitarbeiter der Goethe-Institute, die Sie im Auge haben, Herr Abgeordneter, sind keine Angestellten des Bundes, sondern Angestellte des Instituts. Das Goethe-Institut erhält lediglich Zuwendungen aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts. Bei den Arbeitsverträgen mit den Angestellten des Instituts wird jedoch der Tarifvertrag für die Angestellten des Bundes zugrunde gelegt. Es gilt allerdings die Einschränkung, daß die Auslandszulage nicht in voller Höhe, sondern nur in Höhe von 50 bis 75 % gewährt wird. Zur Zeit werden Verhandlungen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Auswärtigen Amt darüber geführt, ob und inwieweit diese letztgenannte Einschränkung wegfallen kann. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.