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Der Bundesregierung ist bekannt, daß auch geringfügige Einfuhren aus der Tschechoslowakei örtlich begrenzte Schwierigkeiten bei den bayerischen Grenzlandbetrieben auslösen können. In diesem Zusammenhang verweise ich allerdings auf die in der Antwort auf die Frage VII/5 genannten geringfügigen Mengen.
Aus diesem Grunde ist auch die Frage der Sand- und Kieseinfuhren aus der Tschechoslowakei mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr erörtert worden; über die zuletzt erteilte Einfuhrgenehmigung besteht ausdrückliche Übereinstimmung. Wenn auch neue Einfuhranträge zur Zeit nicht vorliegen, so ist die Frage der Schutzbedürftigkeit der betroffenen Industrie gleichwohl am 22. September 1966 im Bundeswirtschaftsministerium mit Vertretern der bayerischen Sand- und Kiesindustrie eingehend erörtert worden. Dabei wurde vereinbart, vorsorglich Unterlagen zum Nachweis der Schutzbedürftigkeit vorzubereiten.