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Die Einfuhrgenehmigungen beziehen sich auf Bausand und Baukies. Die von Ihnen erwähnten Vorschriften betreffen aber speziell werkgemischten Betonkiessand für Bauteile aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton, an die bauaufsichtliche Anforderungen bei der Bereitung des Betons gestellt werden.
Die Frage, ob das eingeführte Material — sofern es überhaupt dem in diesen Bauvorschriften genannten Verwendungszweck zugeführt wird — diesen bayerischen Richtlinien entspricht, ist nicht von dem Bundeswirtschaftsministerium oder seinen Oberbehörden zu beantworten. Die Kontrolle über die Einhaltung der Richtlinien ist Aufgabe der nach dem bayerischen Landesrecht zuständigen Behörden.