Rede von: Unbekanntinfo_outline
Am 30. Juni 1966 ist im Bundesanzeiger eine Bekanntmachung erschienen, nach der Anträge auf Erteilung von Genehmigungen zum Bezug von Spirituosen aus der SBZ im Interzonenhandel gestellt werden können. Das ausgeschriebene Kontingent beträgt 2 Millionen Verrechnungseinheiten. Nach der Interzonenhandelsverordnung und der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung können diejenigen Firmen Anträge stellen, die im Besitz entsprechender Kaufverträge mit den zuständigen Handelsgesellschaften der SBZ sind.
Bis zum 30. September wurden sieben Anträge von verschiedenen Firmen im Gesamtwert von 264 165 Verrechnungseinheiten gestellt. Somit sind noch über 1,7 Millionen Verrechnungseinheiten offen. Es trifft also keineswegs zu, daß unmittelbar nach der Veröffentlichung das gesamte Kontingent einem einzigen Interessenten so schnell zugeteilt wurde, daß weiteren Antragstellern keine Chance mehr gegeben war. Diese Situation ist, wie aus der Zahl von 1,7 Millionen Verrechnungseinheiten hervorgeht, auch heute noch keineswegs gegeben.