Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die unveränderte Weiterführung der Bundesbeihilfe würde einen Betrag von jährlich etwa 30 Millionen DM erfordern. Angesichts der Haushaltslage ist es verständlich, daß auch diese Ausgaben in die allgemeine sorgfältige Prüfung der Subventionen einbezogen wurden. Wie erwähnt, steht die abschließende Prüfung der Vorschläge und deren Vorlage an den Bundestag bevor. Damit dürfte gewährleistet sein, daß noch vor dem 1. Januar 1967 eine Entscheidung getroffen werden kann. Ich darf das Hohe Haus in diesem Zusammenhang auf den von dem Herrn Fragesteller und anderen Mitgliedern des Hohen Hauses eingebrachten Initiativantrag aufmerksam machen, mit dem eine Verlängerung der gesetzlichen Beihilferegelung um zwei Jahre unter gleichzeitiger Senkung um 15 % vorgeschlagen wird.