Rede von
Dr.
Richard
Jaeger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die aus dem Jahre 1934 stammende Fassung des Vordrucks F entsprach nicht den Anforderungen moderner Bürotechnik. Im Jahre 1962 wurde daher neben dem weiter verwendbaren alten ein neuer Vordruck zugelassen. Dieser wurde mit geringfügigen Änderungen durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 20. Dezember 1965 als neues amtliches Muster eingeführt. Die Vordrucke der Fassung von 1934 konnten nach dieser allgemeinen Vorschrift noch bis zum 30. Juni 1966 aufgebraucht werden. Obwohl dieser Termin verstrichen ist, weist das Bundesstrafregister zur Zeit Auskunftsersuchen nicht allein deshalb zurück, weil sie noch auf dem alten Vordruck gestellt wurden. Das Bundesstrafregister fügt den Anfragen bei der Rücksendung der Antworten lediglich einen Hinweis bei, wonach künftig Anfragen nach dem alten Vordruck nicht mehr beantwortet werden können. Etwa ab Beginn des nächsten Jahres ist diese Maßnahme nicht länger zu umgehen, weil die beim Bundesstrafregister eingeführte teilautomatische Postabfertigung nur für die neuen Vordrucke verwendbar ist und die Bearbeitung der alten Vordrucke bei einem Eingang von monatlich über 170 000 Ersuchen eine auf die Dauer nicht vertretbare Mehrbelastung der Registerführer zur Folge hätte. Den Anfragen, die auf Vordrucken in der Fassung von 1962 gestellt werden, wird der oben erwähnte Hinweis nicht beigefügt. Diese Anfragen werden in gleicher Weise wie die auf den neuen amtlichen Vordrucken gestellten beantwortet.