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Herr Präsident, gestatten Sie mir, daß ich die beiden Fragen zusammen beantworte. Zwischen dem Herrn Bundeskanzler und den Herren Ministern besteht volle Übereinstimmung, daß es
grundsätzlich nicht in unserem Interesse liegt, wenn Verhandlungsgegenstände der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und unsere Verhandlungsziele — insbesondere Bemühungen um Erleichterungen im Berlinverkehr — vor Abschluß der Verhandlungen der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden. Insoweit bedarf es keiner Warnung einzelner Minister. Es gibt aber Fälle, an denen die Öffentlichkeit ein so großes allgemeines Interesse nimmt, daß es durchaus richtig ist, der Allgemeinheit unseren Standpunkt eindeutig klarzumachen. Ich erinnere z. B. an die Situation, daß die andere Seite sich weigerte, die bisherige Unterschriftsform für die Währungsgebiete der DM-Ost zu leisten. Ein solcher Fall kann auch gegeben sein, wenn die andere Seite böswillige Schikanen im Berlin-Verkehr unternimmt. Es kommt also durchaus auf den Einzelfall an. wenn man entscheiden will, welcher Weg zweckmäßig ist.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß Verhandlungsergebnisse der Treuhandstelle für den Interzonenhandel wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft in geeigneter Weise bekanntgegeben werden sollten.