- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
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Der Unterschied ist, glaube ich, sehr leicht zu erklären, vor allem in dem vorliegenden Fall einer eingleisigen Strecke. Jede Eisenbahnstrecke bedarf zu einem gewissen Zeitpunkt der Überholung, der Erneuerung. Bei der eingleisigen Strecke wird dies ohne Verkehrsbehinderung oder vorübergehende Verkehrseinstellung nicht möglich sein. In all diesen Fällen wird für die Zeit der Behinderung der Verkehr durch die Bundesbahn zu gleichen Bedingungen und gleichen Tarifen durch Ersatzmittel sichergestellt. Eine Stillegung nach Maßgabe des Bundesbahngesetzes bedeutet, daß eine Strecke auf die Dauer stillgelegt werden soll. Davon ist hier nicht die Rede.