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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 55. Sitzung Bonn, den 14. September 1966 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Braun 2641 B Abg. Frau Lösche tritt in den Bundestag ein 2641 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Borm, Dr. Müthling, Frau PitzSavelsberg, Wehner, Enk, Hörnemann (Gescher), Corterier, Burgemeister, Krug, Brünen, Dr. Koch, Dr. Bechert (Gau-Algesheim) und Walter 2641 D Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 2642 B Überweisung von Vorlagen 2642 D Fragestunde (Drucksache V/908) Fragen des Abg. Reichmann: Gleichstellung der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst hinsichtlich der Altersversorgung mit den Beamten Grund, Staatssekretär 2646 C Reichmann (FDP) 2647 A Frage des Abg. Büttner: Verzeichnis der Stellen, die Genehmigungen für Tierversuche erhalten haben Höcherl, Bundesminister 2647 B Büttner (SPD) 2647 B Frage des Abg. Josten: Vorrangige Errichtung von Fernsprechanschlüssen in Gemeinden der Eifel mit nur einem Anschluß Bornemann, Staatssekretär . . : 2647 C Josten (CDU/CSU) 2647 D Frage des Abg. Josten: Genehmigung von privaten Fernsprechanschlüssen in Niederdürenbach (Amtsbezirk Niederzissen) Bornemann, Staatssekretär . . . 2648 B Josten (CDU/CSU) 2648 B Fragen des Abg. Baier: Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen mit Straßenbauvorhaben Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2648 C Baier (CDU/CSU) 2648 D Frage des Abg. Prochazka: Verhandlungen zwischen Beauftragten der Deutschen Bundesbahn und Bevollmächtigten für das Verkehrswesen der SBZ Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2649 C Frage des Abg. Prochazka: Einschränkung des Interzonenreisezugverkehrs Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2649 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1966 Fragen des Abg. Dr. Jungmann: Stauungen durch schienengleiche Bahnübergänge im Zuge der Bundesstraßen 1 und 3 im Raum Elze Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2649 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Senkung der Benzinpreise bei den Tankstellen an den Bundesautobahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2650 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2650 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 2650 D Schmücker, Bundesminister . . . . 2650 D Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Beantwortung von Beschwerden wegen übermäßiger Belästigung durch Lärm von Maschinen des Typs F 104 . . 2651 A Frage des Abg. Josten: Vergütung für die ehemaligen Grundstückseigentümer der Standortschießanlage in Mayen Gumbel, Staatssekretär 2651 A Josten (CDU/CSU) 2651 B Fragen des Abg. Dr. Abelein: Mittel des Bundesverteidigungsministeriums für den Reservisten-Verband und die Zeitschrift „Die Reserve" . . 2651 C Fragen des Abg. Mick: Bezeichnung von Waffensystemen als „Waffenfamilien" Gumbel, Staatssekretär 2651 D Mick (CDU/CSU) 2652 B Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Zentrale Registrierstelle für die Zulassung zum Studium der Medizin und der Zahnheilkunde, Sitz Bonn Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 2652 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache V/810) — Erste Beratung — . . . 2653 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/811) — Erste Beratung - . . . . . . . . . 2653 B Entwurf eines Gesetzes über betriebs- und marktwirtschaftliche Meldungen in der Landwirtschaft (Drucksache V/812) — Erste Beratung — 2653 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Frau Pitz-Savelsberg, Dr. Pohle, Häussler, Meister, Baier u. Gen.) (Drucksache V/816) — Erste Beratung — 2653 C Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache V/823) — Erste Beratung — . . . . . 2653 C Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 5. März 1964 über den vorläufigen Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen und zum Protokoll vom 14. Dezember 1965 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 5. März 1964 über den vorläufigen Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/835) — Erste Beratung — . . . . . 2653 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juni 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung Kolumbien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/838) — Erste Beratung — 2653 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksache V/839) — Erste Beratung — . . . . 2654 A Entwurf eines Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache V/875) — Erste Beratung — 2654 A Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Richterwahlausschusses (Drucksache V/884) — Erste Beratung — 2654 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung (AOÄG 1966) (Drucksache V/885) — Erste Beratung — . . . 2654 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/886) — Erste Beratung — . . . . . 2654 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1966 III Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache V/891) — Erste Beratung — 2654 C Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache V/898) — Erste Beratung — 2654 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache V/899) — Erste Beratung — . . . . . 2654 D Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder sowie für gleichgestellte Betriebe (Bundesrat) (Drucksache V/832) — Erste Beratung — 2654 D Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingente für Melasse) (Drucksache V/825) 2655 A Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingent für Heringe und Sprotten) (Drucksache V/833) 2655 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in Berlin-Charlottenburg, Heubnerweg 2 (Drucksache V/874) 2655 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Dorfes Dalherda/Rhön (Drucksache V/882) 2655 B Antrag betr. Olympiagroschen (Abg. Rawe, Vogel [Warendorf], Dr. Klepsch, Prinz von Bayern u. Gen.) (Drucksache V/794) 2655 B Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/890) —Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität (Drucksache V/890) — Erste Beratung — Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . . 2655 C Schmücker, Bundesminister . . . . 2657 D Dr. Schiller (SPD) 2665 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 2675 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . 2679 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . 2683 D Dr. Luda (CDU/CSU) 2685 D Dr. Staratzke (FDP) . . . . . . 2696 D Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 2699 C Nächste Sitzung 2706 D Anlagen 2707 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1966 2641 55. Sitzung Bonn, den 14. September 19i6 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 38. Sitzung, Seite 1703 D, Zeile 4 statt IV/2223: IV/2323 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin/Köln) 15. 9. Dr. Becher (Pullach) 16. 9. Biermann 16. 9. Dr. Birrenbach 15. 9. Blume 14. 9. Dichgans *) 16. 9. Dr. Effertz 14. 9. Eisenmann 16. 9. Frau Dr. Elsner 15. 9. Glombig 17. 9. Hellenbrock 18. 9. Dr. Hesberg 16. 9. Hirsch 17. 9. Dr. Hudak 16. 9. Leber 16. 9. Lemmer 15. 9. Mauk *) 14. 9. Merten *) 14. 9. Müller (Aachen-Land) *) 16. 9. Müller (Worms) 17. 9. Peters (Norden) 20. 9. Picard 17. 9. Dr. Ritgen 18. 9. Rollmann 16. 9. Stiller 17. 9. Frau Stommel 15. 9. Frau Strobel 16. 9. Strohmayr 16. 9. Dr. Verbeek 15. 9. Wellmann 14. 9. Wendelborn 16. 9. b) Urlaubsanträge Dr. Abelein 4. 10. Dr. Adenauer 5. 10. Blachstein 10. 10. Frau Brauksiepe 30. 10. Busse 26. 9. Dorn 23. 9. Dr. Eppler 7. 10. Erler 30. 9. Ertl 23. 9. Franke (Hannover) 21. 9. Frehsee 30. 9. Frau Funcke 23. 9. Dr. Giulini 22. 9. Dr. Götz 26. 9. Dr. Dr. Heinemann 28. 9. Dr. Huys 5. 10. Iven 26. 9. Dr. h. c. Jaksch 22. 9. Dr. Kopf 4. 10. Frau Korspeter 30. 9. Dr. Kübler 30. 9. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Kurlbaum 30. 9. Lenz (Trossingen) 30. 9. Dr. Marx (Kaiserslautern) 29. 9. Michels 30. 9. Opitz 23. 9. Frau Pitz-Savelsberg 30. 9. Raffert 6. 10. Rehs 22. 9. Rock 2. 10. Saam 7. 10. Dr. Schulz (Berlin) 21. 9. Steinhoff 25. 9. Teriete 20. 10. Dr. Dr. h. c. Toussaint 25. 9. Weimer 5. 10. Windelen 23. 9. Dr. Wörner 30. 9. Anlage 2 Ergänzende Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 20. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Meermann (Drucksache V/614 Fragen VI/3 und VI/4 *) ) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die bagatellisierenden Äußerungen aus dem Bundesgesundheitsministerium über Pflanzenschutzmittelrückstände in holländischem Kopfsalat durch das Ergebnis der vom Bundesernährungsministerium vorgenommenen Überprüfung von Untersuchungskontrollen nicht gerechtfertigt werden? Sind in den letzten Monaten regelmäßig Salatkontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden vorgenommen worden? Die amtliche Lebensmittelüberwachung in den Ländern hat die aus den Niederlanden eingeführten Salatsendungen in verstärktem Umfange untersucht, nachdem sie seit Anfang des Jahres 1966 durch Pressenachrichten und durch Nachfragen meines Hauses darauf aufmerksam geworden war. In einigen Ländern ist diese über den normalen Stichprobenumfang hinaus verstärkte Überwachung in letzter Zeit wieder aufgegeben worden, da sie keine Befunde erbracht hatte, die zu irgendwelcher Besorgnis hätten Anlaß geben können. Neben einer großen, in ihrem zahlenmäßigen Umfang mir nicht von überall mitgeteilten Anzahl von Untersuchungen, die mit einwandfreien Untersuchungsverfahren überhaupt keine Rückstände von Aldrin oder Dieldrin auf niederländischem Salat erkennen ließen, hatte die amtliche Lebensmittelüberwachung im Bundesgebiet insgesamt folgende Befunde an Aldrin und Dieldrin: 24 Proben mit Spuren von kaum meßbarer Menge bis gegen 0,08 ppm, 39 Proben mit Rückständen bei 0,1 ppm (niederländische Toleranz), 11 Proben mit 0,1 bis 0,3 ppm, *) Siehe 42. Sitzung, Seite 1886 A 2708 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1966 1 Probe mit 0,22 ppm, 1 Probe mit 0,23 ppm, 2 Proben mit 0,25 ppm (USA-Toleranz), 2 Proben mit 0,3 bis 0,5 ppm. Höhere Befunde als die beiden Werte, die bei 0,3 bis 0,5 ppm lagen, sind mir nicht mitgeteilt worden. Die international gebräuchliche pharmakologische Meßeinheit „ppm" (_ „parts per Million") bedeutet 1 millionstel Gramm des Stoffes in einem Gramm Lebensmittel oder 1 Milligramm (tausendstel Gramm) in einem Kilogramm Lebensmittel. Den ppm-Toleranzwerten soll nach heutiger wissenschaftlicher Erkenntnis die Abschätzung zugrunde liegen, wieviel von dem fraglichen Stoff der Durchschnittsverbraucher in normaler Kost täglich zu sich nehmen könnte, ohne um eine Beeinträchtigung seiner Gesundheit besorgt sein zu müssen. Die ppm-Werte werden nach anerkannten Überschlagsformeln errechnet, in denen berücksichtigt werden: Die errechenbare Toxizität (Giftigkeit) des Stoffes auf Grund sachgemäßer, jahrelanger wissenschaftlicher Tierversuche an vergleichsweise geeigneten Warmblütern, gewöhnlich auch die nach regionalen Ernährungsgewohnheiten vorauszusehende durchschnittliche Verzehrmenge der Lebensmittel, die mit dem Stoff behaftet sein können, und das durchschnittliche Körpergewicht des Verbrauchers, sowie grundsätzlich ein hundertfacher Sicherheitsfaktor hinsichtlich der Toxizität. Die in den USA z. Z noch geltenden Toleranzwerte weichen von den in europäischen Ländern gebräuchlichen z. T. in den Zahlenwerten ab, u. a. weil Ergebnisse. von Tierversuchen, landesübliche Verzehrmengen, auch das durchschnittliche Körpergewicht der Verbraucher, anders bewertet worden sein dürften, jedoch sind auch die amerikanischen Toleranzwerte mit einem hundertfachen Sicherheitsfaktor für die Toxizität errechnet worden, wie erst kürzlich in einem Bericht an das amerikanische Repräsentantenhaus ausdrücklich erklärt wurde. Unter diesen Umständen kann selbst bei einer gelegentlichen Überschreitung des USA-Toleranzwertes von 0,25 ppm bis zu 0,5 ppm, wie sie lediglich in den obengenannten 2 Proben (wahrscheinlich weniger als 1 % der gesamten seit Januar 1966 durchgeführten amtlichen Untersuchungen) gefunden wurde, von einer alarmierenden Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher keine Rede sein. Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat deshalb mit Recht auch bei diesen verschwindend wenigen Fällen von einer Beanstandung abgesehen, die nach geltendem Recht nur auf § 3 des Lebensmittelgesetzes (Nachweis der Eignung zur Schädigung der Gesundheit) zu stützen gewesen wäre, aber bei dieser Sachlage für die Einleitung eines strafgerichtlichen Verfahrens von vornherein nicht in Betracht kam. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kann mit ihrer Einrichtung und Besetzung nur Stichproben aus dem Handel untersuchen und wird nicht jedes Verdachtsmoment oder etwaigen tatsächlichen Mangel sofort auffinden können. Wer im Lebensmittelverkehr Beobachtungen macht, die ihm verdächtig erscheinen, sollte deshalb sofort die amtliche Lebensmittelüberwachung unterrichten, zumal auch nur diese mit Hilfe der ihr in § 6 des Lebensmittelgesetzes verliehenen Befugnis schnell genug Herkunft und Streuung der fragwürdigen Ware ermitteln und auch Beschlagnahmungen veranlassen könnte, wenn dies in erweislich begründetem Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheinen sollte. Die Bundesanstalt für Qualitätsforschung pflanzlicher Erzeugnisse hat Mitte November 1965 die amtliche Lebensmittelüberwachung nicht alsbald auf ihre Beobachtungen aufmerksam gemacht, sondern sich erst Ende Dezember 1965 oder Anfang Januar 1966 mit einer amtlichen chemischen Untersuchungsanstalt in Verbindung gesetzt, als die Sendungen, an denen die Bundesanstalt die von ihr selbst gekauften Proben mit dem Biotest geprüft hatte, längst im Handel abgesetzt waren. Nach so langer Zeit konnte die amtliche Lebensmittelüberwachung zweckdienliche Ermittlungen nach Herkunft und Streuung dieser Sendungen nach § 6 des Lebensmittelgesetzes nicht mehr anstellen. — Wären Proben der von der Bundesanstalt verdächtigten Sendungen sofort im November 1965 mit einwandfreien, reproduzierbaren chemischen oder chemisch-physikalischen Untersuchungsverfahren exakt amtlich geprüft worden, so hätte man wahrscheinlich von vornherein die Öffentlichkeit sachgemäß unterrichten können. Der sogenannte Biotest mit der Taufliege Drosophila hat nur den Wert einer groben Vorprobe, die lediglich dann, wenn sie positiv ausfällt, auf den Verdacht hinweist, daß fliegenwirksame Stoffe zugegen sein könnten. Wer mehr als dieses aus dem Biotest herausdeuten will und es unterläßt, auf Grund eigener ausreichender Experimentiererfahrungen das Untersuchungsmaterial nach sachgemäßer Vorbehandlung mit exakten, reproduzierbaren chemischen oder chemisch-physikalischen Untersuchungen mit zeitgemäßen Geräten für einen eindeutigen spezifischen qualitativen Nachweis und quantitative Mengenbestimmung einschließlich eines bestätigenden Parallelversuches zu prüfen, würde über wissenschaftlich nicht ausreichende Urteilsgrundlagen verfügen. Der Biotest ist in früherer Zeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung als eine schnelle Vorprobe zur vereinfachenden Arbeitserleichterung empfohlen worden. Er ist in sachverständigen Kreisen nunmehr durch mißbräuchlich ausgeweitete Auswertung so in Verruf geraten, daß sich diese Empfehlung kaum noch wird aufrechterhalten lassen. Ich bedauere diese Entwicklung, weil sie die amtliche Lebensmittelüberwachung einer einfachen und billigen Vorprobe berauben kann. Daß niederländische Salatsendungen von der Einfuhr nach England zurückgewiesen worden sein sollen, ist mir nicht bekannt. Vielmehr wurde Vertretern des Bundesernährungsministeriums und des Bundesgesundheitsamtes bereits im Januar 1966 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1966 2709 durch das niederländische Gesundheitsministerium versichert, daß keine niederländische Salatsendung in England von der Einfuhr zurückgewiesen worden sei. In Großbritannien haben nach einer brieflichen Mitteilung vom 7. Juni 1966, die mir aus der beteiligten Wirtschaft zugegangen ist, die Behörden, die mit der Untersuchung von importiertem Gemüse befaßt sein könnten, sowie die Behörden, die gegebenenfalls eine Einfuhrgenehmigung verweigern, Vertretern der beteiligten Wirtschaft kategorisch erklärt, daß auf holländischem Importsalat: keine überhöhten Rückstände gefunden worden seien und daß auch niemals eine Sendung Salat wegen zu hoher Pflanzenschutzmittelrückstände zurückgewiesen worden sei. Wenn die Bundesregierung in eine Prüfung der Frage eintreten sollte, ob es angebracht erschiene, sich nochmals auf diplomatischem Wege bei den ausländischen Regierungen um eine förmliche Bestätigung dieser Auskünfte zu bemühen, so müßte ich Sie bitten, mir zuvor Quelle und genauen Inhalt etwaiger anderslautender Informationen mitzuteilen, über die Sie verfügen mögen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 29. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bühler (Drucksache V/760 Fragen IV/1 und IV/2): Ist der Bundesregierung bekannt, worauf die Schäden an Obstbäumen, Sträuchern aller Art und an Gemüse im Gebiet der Gemeinde Grenzach, Kreis Lörrach, zurückzuführen sind? Wer ist verpflichtet, die in Frage IV/1 erwähnten Betroffenen zu entschädigen? Zu 1: Nach meinen Informationen haben offensichtlich Emissionen der im Umkreis von Grenzach befindlichen Kaliwerke die besagten Schäden verursacht. Dabei sind Gemüse je nach Art unterschiedlich, Beerenobst weniger und Obstbäume stärker geschädigt. Das Pflanzenschutzamt Freiburg hat bereits Ermittlungen zur Klärung der Ursachen eingeleitet. Zu 2: Zur Entschädigung verpflichtet ist prinzipiell der Verursacher des Schadens; den Betroffenen obliegt es jedoch, den Nachweis über Verursacher und Schädigung zu erbringen. Das Immissionsschutzgesetz Baden-Württembergs vom 4. 2. 1964 weist die Aufsicht über die Kalifabriken den Bergämtern zu, die z. B. Messungen der ausgestoßenen Abgase, Stäube und dgl. vornehmen und z. B. Betriebseinschränkungen oder leistungsfähigere Filteranlagen zur Auflage machen können, wenn die zulässigen Emissions-Grenzwerte überschritten werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 4. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache V/760 Frage XI/5) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung der Einladung eines Vertreters des offiziellen spanischen Studentensyndikats durch das Bundesfamilienministerium auf die Mehrheit der demokratisch gesinnten Studenten Spaniens? Ihre Frage geht von einer nicht ganz richtigen Voraussetzung aus. Die Bundesregierung hatte lediglich eine Delegation führender Persönlichkeiten der spanischen Jugendarbeit eingeladen. Sie hat auf die Zusammensetzung, wie dies der internationale Takt gebietet, keinen Einfluß genommen. Bei dieser Delegation war auch der Nationaldelegierte für die Jugendorganisationen der Universitäten. Nun zu Ihrer Frage: Wir haben festgestellt, daß die spanische Jugend es ganz allgemein strikt ablehnt, sich bzw. ihre Jugendorganisationen und deren Repräsentanten vom Ausland her abwertend beurteilen oder behandeln zu lassen. Ich nehme an, daß dies auch für die spanischen Studenten gilt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 4. Juli 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Schanzenbach (Drucksache V/760 Fragen XIV/2, XIV/3 und XIV/4) : Trifft es zu, daß die französische Zollverwaltung in der deutschen Grenzstadt Kehl sogenannte V-Leute einsetzt, die die französischen Behörden über Einkäufe französischer Bürger in Kehl benachrichtigen? Welchen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt eine der in Frage XIV/2 erwähnte Tätigkeit als V-Mann einer ,ausländischen Zollverwaltung, wenn sie auf deutschem Hoheitsgebiet erfolgt? Sind die deutschen Behörden der Darstellung eines Kehler Bürgers nachgegangen, wonach ein französischer Zollbeamter ihm gegenüber erklärt haben soll, 170 Agenten arbeiteten bereits für die Zollverwaltung Straßburg? Zu 1: Soweit bisher festgestellt werden konnte, beruhen die in verschiedenen Zeitungen und im Fernsehen erschienenen Darstellungen vor allem auf den Angaben eines Kehler Bürgers, der in Straßburg eine Zollstrafe zahlen mußte. Er gab an, daß französische Zollbeamte bei dieser Gelegenheit versucht hätten, ihn zu Spitzeldiensten der in der Frage umrissenen Art anzuwerben. Die Ermittlungen des Auswärtigen Amts, des Bundesfinanzministeriums und des Innenministeriums von Baden-Württemberg blieben bisher ohne konkretes Ergebnis. Zu 2: Ein Straftatbestand, der durch das Verhalten der sog. V-Leute erfüllt sein könnte, ist nicht ersichtlich. Zu 3: Ja. Auch insoweit blieben der Ermittlungen bisher ohne konkretes Ergebnis. 2710 Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1966 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 4. Juli 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/760, Fragen XIV/5, XIV/6 und XIV/7) : Welche Gründe waren bisher maßgebend, die der Errichtung einer deutschen Schule in London entgegenstanden, obwohl Hunderte deutscher Kinder und audi Hunderte ausländischer Staatsbürger seit Jahren darauf warten, eine deutsche Schule besuchen zu können? Ist der Bundesregierung bekannt, daß englische Stellen bereits ein Gebäude für die Einrichtung einer deutschen Schule in London angeboten haben? Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen des in London bestehenden deutschen Schulvereins auf Einrichtung und Anerkennung einer deutschen Schule zu unterstützen? Zu 1: Der Zeitpunkt der Errichtung einer deutschen Schule in London hängt lediglich davon ab, daß ein geeignetes Schulgebäude zur Verfügung steht. Dies ist im Augenblick noch nicht der Fall. Sollte die Schule im Herbst dieses Jahres eröffnet werden können, ist aufgrund mehrfacher Umfragen mit der Anmeldung von etwa 60 deutschen und 5 nichtdeutschen Kindern zu rechnen. Zu 2: Trotz nachdrücklicher Bemühungen der Deutschen Botschaft in London konnten bisher nur zwei geeignete Gebäude ausfindig gemacht werden. Es hat sich indessen vor kurzem herausgestellt, daß für das eine die behördliche Genehmigung zur Einrichtung einer Schule nicht zu erlangen ist und daß das andere wegen Einsprüchen der Nachbarn ausscheidet. Zu 3: Das Auswärtige Amt hat bereits im Sommer vorigen Jahres der Errichtung einer deutschen Schule in London grundsätzlich zugestimmt. Die Suche nach einer passenden Unterkunft wird fortgesetzt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 5. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Flämig (Drucksache V/760 Frage XIV/8) : Ist die Bundesregierung bereit, sich im Ministerausschuß des Europarates dafür zu verwenden, daß die mit Resolution 211 (1961) zum Zwecke der Entwicklung und Förderung kommunaler Austauschprogramme in das Budget des Rates für Kulturelle Zusammenarbeit eingesetzte Summe von 50 000 Frs. als ordentliche Etatposition in das Budget des Europarates übernommen und angemessen erhöht wird? Der jährliche Zuschuß zur Entwicklung und Förderung kommunaler Austauschprogramme in Höhe von 50 000 Frs. wird bereits seit längerer Zeit aus dem ordentlichen Verwaltungshaushalt des Europarats und nicht mehr aus dem Europäischen Kulturfonds gezahlt. Die Frage einer angemessenen Erhöhung dieses Zuschusses kann erst näher geprüft werden, wenn der vom Ausschuß der Ministerbeauftragten eingesetzte Ad-hoc-Ausschuß die Überprüfung der weitergehenden Vorschläge: Intensivierung des Austauschprogrammes, Errichtung eines Austauschbüros, Schaffung eines Europäischen Jugendwerkes usw. durchgeführt und sein Gutachten abgegeben hat. Sollten aufgrund der Untersuchungen des Ad-hocAusschusses diese Vorschläge ganz oder teilweise verwirklicht werden, so würden den Mitgliedstaaten daraus auch wesentlich höhere Kosten als bisher für Aufgaben des Kommunalaustausches im Rahmen des Europarats entstehen. Daneben wäre dann kein Platz mehr für eine Aufstockung des in der Frage erwähnten Fonds von 50 000 Frs. Sollten die weitergehenden Vorschläge jedoch nicht zu verwirklichen sein, ist die Bundesregierung bereit, sich wenigstens für eine angemessene Erhöhung des bisherigen Zuschusses in den durch die Haushaltslage des Bundes gezogenen Grenzen einzusetzen. Anlage 8 Schriftliche Anwort des Staatssekretärs Lahr vom 4. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache V/760 Frage XIV/9) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Bemühungen um eine zoll- und abgabenfreie Einfuhr von Sachspenden der christlichen Kirchen und der Wohlfahrtsverbände in Indien zu unterstützen? Nach langwierigen Verhandlungen steht die Unterzeichnung einer Regierungsvereinbarung über die Erleichterung der Einfuhr von Sachspenden nach Indien in Kürze bevor. Dieses Abkommen sieht die zollfreie Einfuhr von Gütern und Artikeln vor, die von den Kirchen und den Wohlfahrtsverbänden für Hilfs- und Rehabilitationszwecke gespendet worden sind. Güter und Artikel dieser Art sind insbesondere Lebens- und Arzneimittel, Krankenhauseinrichtungen und -bedarf, Sanitätswagen und landwirtschaftliche Geräte. Die Bundesregierung betrachtet dieses Abkommen als einen wichtigen Schritt auf dem von den christlichen Kirchen und den Wohlfahrtsverbänden gewünschten Wege. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 8. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/760 Frage XIV/10): Welche Vereinbarungen oder Verträge gibt es zwischen den Behörden der sowjetisch besetzten Zone und den Regierungen der ost-mittel-europäischen Staaten Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien und Albanien, die es interessierten Stellen der SBZ gestatten, die Namen von Ferienreisenden aus der Bundesrepublik Deutschland in diesen Staaten zu erfassen, sowie ihren Aufenthaltsort und ihre Hotelunterkünfte zu ermitteln? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1966 2711 Es muß in der Tat davon ausgegangen werden, daß der sowjetzonale Staatssicherheitsdienst mit entsprechenden Organen kommunistischer Staaten in Ost- und Südosteuropa bei der Überwachung von Touristen aus der Bundesrepublik Deutschland zusammenarbeitet. Ob und wieweit diese Zusammenarbeit auf Verträgen oder förmlichen Vereinbarungen beruht, ist nicht bekannt. Zwischen der sowjetisch besetzten Zone und osteuropäischen Staaten bestehende Konsular- oder Rechtshilfeabkommen dürften hierfür als „Rechtsgrundlage" nur ausnahmsweise in Frage kommen, da sie sich — nach der sowjetzonalen Zweistaatentheorie — nur auf „Bürger der DDR" beziehen. Vermutlich wird die Zusammenarbeit nicht vertraglich fixiert sein, noch schematisch gehandhabt werden; sie dürfte sich vielmehr von Land zu Land aber (auch nach Zeit und Umständen verschieden gestalten. Es liegt nahe, daß vor allem jene Länder, denen an einem geregelten, ungehinderten und wachsenden Touristenverkehr aus der Bundesrepublik Deutschland gelegen ist, dem sowjetzonalen Staatssicherheitsdienst kaum Befugnisse einräumen oder Zusagen geben werden, die ihren eigenen Interessen zuwiderlaufen können. Manches deutet darauf hin, daß die Behörden einiger dieser Länder dem sowjetzonalen Staatssicherheitsdienst eine Kontrolle über die Namen, Aufenthaltsorte und Hotelunterkünfte deutscher Reisender zur Zeit verwehren. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 4. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/760 Frage XIV/11) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die zuständigen italienischen Behörden auf den unhaltbaren Zustand, in dem sich der italienische Teil der Brennerstraße befindet, aufmerksam zu machen, vor allem im Hinblick auf die Tatsache, daß gerade diese Strecke von Hunderttausenden deutscher Feriengäste auf der Fahrt in die italienischen Fremdenverkehrsorte in diesem Sommer benutzt wird? Italien beabsichtigt bekanntlich seit langem, die Brennerstraße zu einer Autobahn auszubauen. Soweit die Bundesregierung unterrichtet ist, sind die Vorarbeiten hierfür in vollem Gange. Es ist daher anzunehmen, daß der augenblickliche Zustand der Straße hiermit im Zusammenhang steht. Das Bundesverkehrsministerium wird sich mit den zuständigen italienischen Stellen in Verbindung setzen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 1. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/767 Frage II) : Wird die Bundesregierung bemüht sein, nachdem für das Projekt einer V-Bahn in Frankfurt von Seiten der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ein Antrag sowohl auf technische Genehmigung als auch auf Einleitung der für die Finanzierung notwendigen Verhandlungen vorliegt, diese Verhandlungen so zu beschleunigen, daß für das Haushaltsjahr 1967 ein entsprechender Titel vorgesehen werden kann? Die Bundesregierung hat mit der Drucksache IV/3602 vom 18. Juni 1965 dem Hohen Haus ihren Beschluß zum Bericht der Sachverständigenkommission nach dem Gesetz über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden vorgelegt. Ich hatte in der Fragestunde am 22. Juni 1966 bereits mitgeteilt, daß die Bundesregierung die Finanzierung des Projekts V-Bahn Frankfurt nicht für sich allein betrachten kann, sondern in die allgemeinen Überlegungen zur Finanzierung dieser Maßnahmen einbezogen werden muß. Aus dem genannten Bericht können Sie ersehen, daß die Bundesregierung den Bundesminister der Finanzen beauftragt hat, im Einvernehmen mit den Bundesministern für Verkehr und des Innern und in Abstimmung mit den Ländern einen Vorschlag zur zusätzlichen Finanzierung der Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden vorzulegen, der den haushaltsrechtlichen und haushaltspolitischen Notwendigkeiten Rechnung trägt. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen, zumal auch die Länder sich noch nicht darüber klar sind, welchen Weg sie für zweckmäßig halten. In dem genannten Fall, für den mir der Vorstand der Deutschen Bundesbahn Finanzierungsvorschläge bisher nicht hat unterbreiten können, auch nicht für Teilabschnitte, werden gesonderte Verhandlungen mit der Hessischen, Landesregierung notwendig. Vorbesprechungen dazu sind eingeleitet. Es ist anzunehmen, daß bis zur Vorlage des Haushalts für 1967 Ergebnisse dieser Verhandlungen vorliegen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine Zusatzfragen.
    Meine Damen und Herren, damit ist die Fragestunde für heute beendet.
    Einer interfraktionellen Vereinbarung folgend sollen zunächst die Tagesordnungspunkte 4 bis 25 aufgerufen werden — in der Hoffnung, die Ausschüsse damit glücklich zu machen. Aussprachen sind für alle diese Punkte nicht vorgesehen. Punkt 3 der Tagesordnung ist abgesetzt worden.
    Ich rufe also zunächst Punkt 4 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
    — Drucksache V/810 —
    Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? —Das ist nicht der Fall. Keine Aussprache. — Der Entwurf soll an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen überwiesen werden. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sechsten Gesetzes zur Ändedes Tabaksteuergesetzes
    — Drucksache V/811 —
    Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. -
    Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Finanzausschuß. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 6:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über betriebs- und marktwirtschaftliche Meldungen in der Landwirtschaft
    — Drucksache V/812 —
    Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Der Entwurf soll an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend —, an den Innenausschuß — mitberatend — und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 7:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Pitz-Savelsberg, Dr. Pohle, Häussler, Meister, Baier und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
    — Drucksache V/816 —
    Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Der Entwurf soll an den Finanzausschuß überwiesen werden. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 8:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
    — Drucksache V/823 —Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Überwiesen werden soll an den Verteidigungsausschuß — federführend —, an den Innenausschuß — mitberatend — und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 9:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 5. März 1964 über den vorläufigen Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen und zum Protokoll vom 14. Dezember 1965 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 5. März 1964 über den vorläufigen Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
    — Drucksache V/835 —
    Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. -- Keine Aussprache. Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 10:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juni 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
    — Drucksache V/838 —
    Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend —, an den Auswärtigen Ausschuß und den Ausschuß für Entwick-



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    lungshilfe — mitberatend —. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 11:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft
    - Drucksache V/839 —
    Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten —federführend —, an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mitberatend —. -- Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 12:
    Erste Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Pflanzenschutzgesetzes
    — Drucksache V/875 —
    Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Überwiesen werden soll an den Ausschuß für Gesundheitswesen — mitberatend — und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. -
    Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 13:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Richterwahlausschusses
    — Drucksache V/884 —
    Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Überwiesen werden soll an den Bundestagsvorstand. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 14:
    Erste 'Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung (AOAG 1966)

    - Drucksache V/885 —
    Das Wort ,zur Einbringung wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Überwiesen werden soll an 'den Finanzausschuß — federführend —, an den Rechtsausschuß sowie den Haushaltsausschuß — mitberatend —. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 15:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksache V/886 —
    Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldung. Überwiesen werden soll an den Finanzausschuß als federführenden Ausschuß, an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen als mitberatenden Ausschuß. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 16:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
    — Drucksache V/891 —
    Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldung. Überwiesen werden soll an den Innenausschuß als federführenden Ausschuß sowie an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß und nach § 96 der Geschäftsordnung. — Kein Widerspruch; so beschlossen.
    Punkt 17:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes
    — Drucksache V/898 —
    Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. — Keine Wortmeldung zur allgemeinen Aussprache. Überwiesen werden soll an den Sonderausschuß für die Strafrechtsreform. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 18:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes
    — Drucksache V/899 —
    Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldung. Überwiesen werden soll an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführenden Ausschuß sowie an den Haushaltsausschuß, den Finanzausschuß, den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen als mitberatende Ausschüsse. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 19:
    Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder sowie für gleichgestellte Betriebe
    — Drucksache V/832 —
    Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldung. Überwiesen werden soll an den Finanzausschuß als federführenden Ausschuß sowie an den Ausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen mitberatend und den Haushaltsausschuß nach § 96 der Geschäftsordnung. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier Punkt 20:
    Beratung der von der Bundesregierung beschlossenen Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingente für Melasse)

    — Drucksache V/825 —Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldung. Überwiesen werden soll an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen. — Kein Widerspruch; so beschlossen
    Punkt 21:
    Beratung der von der Bundesregierung beschlossenen Dreiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingent für Heringe und Sprotten)

    — Drucksache V/833 —
    Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldung. Überwiesen werden soll an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 22:
    Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in Berlin-Charlottenburg, Heubnerweg 2, an den Kaufmann Wolfgang Seidel in Tokio
    — Drucksache V/874 —
    Das Wort zur Begründung des Antrags wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldung. Überwiesen werden soll an den Ausschuß für das Bundesvermögen. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 23:
    Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Dorfes Dalherda/Rhön an die Hessische Heimat, Siedlungsgesellschaft mbH in Kassel
    — Drucksache V/882 —
    Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldung. Überwiesen werden soll an den Ausschuß für das Bundesvermögen. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Der Punkt 24, meine Damen und Herren, soll heute abgesetzt werden. Dagegen wird Punkt 25 aufgerufen:
    Beratung des Antrags der Abgeordneten Rawe, Vogel (Warendorf), Dr. Klepsch, Prinz von Bayern und Genossen betr. Olympiagroschen
    — Drucksache V/794 —
    Die Antragsteller verzichten auf Begründung. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldung. Überwiesen werden soll an den Innenausschuß. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zu dem Punkt 2 der Tagesordnung:
    a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
    — Drucksache V/890 —b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität
    — Drucksache V/890 —
    Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor der Herr Bundeswirtschaftsminister die Regierungsvorlagen zur Änderung des Art. 109 des Grundgesetzes und des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität einbringt und im einzelnen begründet, sehe ich mich verpflichtet, dem einige grundsätzliche Bemerkungen vorauszuschicken.
In meiner Erklärung zum Abschluß der dritten Lesung des Bundeshaushalts 1966 — das war am 27. Mai dieses Jahres — hatte ich diese beiden Regierungsvorlagen bereits angekündigt.
Welche Ziele verfolgen wir mit diesem Gesetzeswerk?
Wir wollen die Voraussetzungen schaffen, um die Stabilität von Wirtschaft und Währung in optimaler Weise gewährleisten zu können. Wir wollen damit die Erfolge unserer Politik, die Früchte der gemeinsamen Arbeit unseres Volkes und seine Zukunft sichern.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wie können wir dieses Ziel erreichen?
Die Grundgesetzänderung soll die Möglichkeit eröffnen, durch Bundesgesetz bzw. durch Rechtsverordnung — und dies jeweils mit Zustimmung des Bundesrates — Grundsätze für eine konjunkturgerechte mehrjährige Finanzplanung aufzustellen. Sie soll ferner Gefahren für das „gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht" durch den Erlaß von Vorschriften für die Schuldaufnahme durch die öffentlichen Hände sowie durch eine Konjunkturausgleichsrücklage abwehren.
Diese Verfassungsänderung ist also keineswegs nur zur Behebung aktueller Schwierigkeiten bestimmt. Sie soll vielmehr die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Einführung eines dauerhaften konjunkturpolitischen Instrumentariums schaffen. Ohne diese Voraussetzungen ist heute in unserer modernen großräumigen und weltoffenen Wirtschaft eine erfolgreiche Steuerung der Konjunkturpolitik nicht mehr möglich. Wir wollen damit vorsorglich auch bedenkliche Entwicklungen verhindern, wie sie in einer Reihe von Ländern — ich brauche sie hier nicht zu nennen — aller Welt sichtbar geworden sind. Die Bundesregierung will unter allen Umständen verhindern, daß freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Lohn- und Preisstopp, eine teilweise Devisenbewirtschaftung und eine drastische Erhöhung der Besteuerung von Gütern des täg-



Bundeskanzler Dr. Erhard
lichen und vor allem auch des zivilisatorischen Bedarfs notwendig werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir wollen damit, wie noch deutlich werden wird, zugleich ein wichtiges Problem lösen, das sich jedem, der mit offenen Augen unsere wirtschafts- und finanzpolitische Situation betrachtet und erkennt, immer dringlicher stellt.
Dieses Problem betrifft eine der wichtigsten Fragen unserer Wirtschafts- und Finanzverfassung, nämlich die Frage des Verhältnisses zwischen öffentlicher und privater Finanzgebarung sowie die Erhaltung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Innere Stabilität, wirtschaftliches Wachstum und außenwirtschaftliches Gleichgewicht auf eine gemeinsame Formel zu bringen, stellt sich uns immer wieder erneut als Aufgabe, die wir unter ständig wechselnden Bedingungen stets neu zu bewältigen haben.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang drei Grundsätze ganz klar herausstellen:
Erstens. Das Stabilitätsgesetz ist notwendig. Zweitens. Das Stabilitätsgesetz ist jetzt nowendig.

(Lachen bei der SPD.)

Drittens. Das Stabilitätsgesetz ist in den dem Hohen Hause vorgelegten Grundzügen notwendig.
Eine der Weltwirtschaft eingegliederte Volkswirtschaft, ein moderner Staat muß der Wirtschaft in ihrer Gesamtheit wie auch der öffentlichen Hand — ich meine damit Bund, Länder und Gemeinden — die Finanzierung der Sozialinvestitionen sowie der privaten produktiven Investitionen in einem ausgewogenen Verhältnis sicherstellen. Das erweist sich immer mehr als unumgänglich. Es dürfte wohl niemand in diesem Hohen Hause sein, der diese Notwendigkeit ernsthaft bestreiten möchte.
Ich will an dieser Stelle bewußt darauf verzichten, im einzelnen darzustellen, zu welch unmöglichen, ja unerträglichen Entwicklungen es im Wettlauf der öffentlichen Hände auf dem nationalen und internationalen Geld- und Kapitalmarkt gekommen ist. Niemand kann sich dem verschließen. Die kreditbedürftige deutsche Wirtschaft liegt bei so ungleichem Wettbewerb in einem fast aussichtslosen Rennen. Sie muß nämlich den Kapitaldienst durch Leistung erarbeiten, weil sie die Lasten in einem immer schärfer werdenden Konkurrenzkampf nicht wie die öffentliche Hand auf den Verbraucher oder Steuerzahler abwälzen kann.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Der These von einem unaufschiebbaren Nachholbedarf kann nur eine relative Bedeutung zuerkannt werden; denn was wir nicht erarbeiten, können wir auch nicht ausgeben.

(Beifall bei den Regierungsparteien. Lachen bei der SPD.)

Ich meine, wir sollten nach vorn blicken, um ein Problem zu lösen, das jeden einzelnen Bürger unmittelbar angeht. Denn die Erhaltung der Arbeitsplätze, die Gewährleistung eines weiteren vernünftigen Zuwachses des privaten Verbrauchs, die Sicherstellung der vertretbaren öffentlichen Investitionsvorhaben und dazu eben nicht zuletzt auch die Berücksichtigung des Kapitalbedarfs für unsere Wirtschaft sind eine Lebensfrage für unser Volk und damit für jeden einzelnen Bürger. Dies alles ist indirekt oder direkt mit diesem Gesetz angesprochen.
Dieses Gesetzgebungswerk geht also nicht nur den Bundestag an, der zusammen mit dem Bundesrat eine äußerst wichtige Entscheidung zu fällen hat, sondern es betrifft, wie schon gesagt, tatsächlich jeden einzelnen, und zwar in einer sein gesellschaftliches Leben und seine Sicherheit entscheidenden Weise. Deshalb möchte ich mit großem Ernst davor warnen, durch taktische Winkelzüge das Hohe Haus, aber vor allem auch die deutsche Öffentlichkeit von der verantwortungsvollen Aufgabe abzulenken, die uns hier gestellt ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Niemand kann an der Tatsache vorbeisehen, daß heute das allgemeine Interesse Regelungen erforderlich macht, Ordnung und Klarheit auf diesem wichtigen Gebiete der öffentlichen Finanzwirtschaft herbeizuführen.
Ich möchte deshalb an dieser Stelle den Ministerpräsidenten der Länder und ich füge hinzu: allen Ministerpräsidenten — für ihre Erklärung danken, die sie im Anschluß an die gemeinsame Sitzung am 4. August dieses Jahres abgaben, in der es ausdrücklich heißt, daß ein Stabilisierungsgesetz ohne Änderung des Art. 109 des Grundgesetzes nicht wirksam werden kann und daß die Ministerpräsidenten deshalb grundsätzlich zu dieser Änderung des Grundgesetzes bereit seien.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Haltung des Präsidenten der Deutschen Bundesbank ist in dieser Frage klar und eindeutig: zusammen mit der Bundesregierung hält die Bundesbank das vorgelegte Gesetzgebungswerk für geradezu unerläßlich.
Ich sagte, das Stabilisierungsgesetz ist jetzt notwendig, und meine damit, daß wir in der zügigen Beratung der Gesetzentwürfe keine Zeit verlieren dürfen. Anregungen und wirkliche Verbesserungsvorschläge, soweit sie nicht zu einer Aushöhlung dieses Gesetzes führen, werden wir mit der gebührenden Aufmerksamkeit entgegennehmen und beraten.

(Abg. Wehner: Sehr großzügig!)

Eines allerdings möchte ich in diesem Zusammenhang ebenso klar aussprechen: Wir werden auf keinen Fall bereit sein, unsere freiheitliche Wirtschaftsordnung unter dem Stichwort „Stabilität" kollektiven Bindungen

(Lachen bei der SPD)

und überflüssiger staatlicher Bevormundung zu unterwerfen.

(Beifall bei der CDU/CSU und Abgeordneten ,der FDP. — Buh-Rufe und anhaltendes Lachen bei der SPD.)




Bundeskanzler Dr. Erhard
Wir brauchen dieses Gesetz vor allem bald, um allen denkbaren Entwicklungen gegenüber gerüstet zu sein. Ich bitte darum das Hohe Haus, seine Entschlüsse so rasch als möglich zu fassen. Ich habe die Bitte an Sie, meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, sich der Mitarbeit an einer Aufgabe, die uns alle angeht, nicht zu verschließen.

(Zurufe von der SPD.)

Ich betone: das Stabilisierungsgesetz muß ein wirksames Instrument sein. Es wäre unverantwortlich, ein Gesetz zu schaffen, das nicht eine erfolgreiche Bewältigung der hier aufgeworfenen Probleme zuließe. Wir wollen keinem Perfektionismus huldigen, wir brauchen vielmehr ein funktionierendes Instrument.
Das Gesetz, um dessen Verabschiedung die Bundesregierung dieses Hohe Haus bittet, ist nicht nur als eine Sofortmaßnahme für die Sicherung unserer wirtschaftlichen Stabilität zu betrachten, sondern bedeutet einen Vorgriff auf die ebenfalls dringend. notwendige Haushalts- und Finanzreform, die den Bundestag sehr bald und gewiß intensiv beschäftigen wird. Die Änderung des Grundgesetzes, ,die wir heute vorschlagen, soll als notwendiger Vorgriff auf diese systematische und umfassende Reform gewertet werden. Wir alle wissen sehr wohl, daß das Grundgesetz insoweit unzulänglich ist und daß die Finanzverfassung weitgehend durch Einflüsse und Vorbehalte der früheren Besatzungsmächte bestimmt wurde.

(Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Na, na! — Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Aus dieser Erkenntnis heraus haben, wie ich schon betonte, die Ministerpräsidenten aller Länder ausdrücklich erklärt, daß ein Stabilisierungsgesetz ohne Änderung des Art. 109 nicht wirksam werden könne und daß sie grundsätzlich zu dieser Änderung der Verfassung bereit seien.
Um so erstaunlicher ist es, daß einzelne Sprecher der Opposition einer Änderung des Art. 109 ablehnend gegenüberstehen und die Bundesregierung ersatzweise auf den Abschluß von Staatsverträgen mit den einzelnen Ländern verweisen wollen. Sie begründen diese Haltung mit ihrem Respekt vor der Verfassung und mit der Sorge vor einem „maßstablosen" Ermessen der Regierung. Ich möchte hierzu mit aller Entschiedenheit feststellen: Es geht hier nicht um die Achtung vor dem Grundgesetz — sie ist für uns alle hier im Hause selbstverständlich —,

(Zurufe von der SPD: Na, na!)

es geht vielmehr um die Tatsache, daß die hier in Frage stehende Bestimmung ,des Grundgesetzes nicht mehr den veränderten Lebensbedingungen des deutschen Volkes in Bund, Ländern und Gemeinden entspricht.
So vermag ich also einer solchen Begründung nicht zu folgen. Staatsverträge wären zur Lösung der anstehenden Frage völlig unpraktikabel, weil damit jedem einzelnen Land die Möglichkeit gegeben wäre, notwendige Beschlüsse zu verhindern und somit das geschaffene Instrument zur Wirkungslosigkeit zu verurteilen. Es ist darum höchste Zeit, das in
dieser Frage mittlerweile unzulänglich gewordene
Grundgesetz der heutigen Verfassungsnotwendigkeit anzupassen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die jetzt zur Diskussion stehende Erweiterung des Art. 109 stützt sich zudem bewußt auf das Sachverständigengutachten über die Finanzreform, dessen Ergebnisse auch von der SPD begrüßt worden sind.

(Abg. Wehner: Wie es Ihnen gerade paßt, so nehmen Sie es!)

Die Bundesregierung hat sich im übrigen mit den Änderungswünschen des Bundesrates zu Art. 109 weitgehend einverstanden erklärt. Dazu gehört auch der Vorschlag, daß die Bundesregierung zum Erlaß von Verordnungen nicht unmittelbar durch das Grundgesetz ermächtigt werden soll, sondern durch ein Ausführungsgesetz nach Art. 109, d. h. also hier: durch das Stabilitätsgesetz. Dies wieder bedeutet, daß die im Stabilitätsgesetz vorgesehenen Verordnungsermächtigungen nur im Rahmen des Art. 80 möglich sind und daher hinreichend konkretisiert und limitiert sein müssen. Von einer Gefahr einer „Ermessenswillkür der Regierung" kann also keine Rede sein. Darum ist jede Gedankenverbindung zum Art. 48 der Weimarer Verfassung völlig fehl am Platze.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Lassen Sie mich abschließend nochmals erklären: die dem Hohen Hause vorliegenden Gesetzentwürfe sind Maßnahmen, die der Sicherung der Stabilität von Wirtschaft und Währung dienen sollen und können. Sie sollten deshalb nicht zerredet werden.

(Lachen bei der SPD.)

Sie sind ein Teil des umfassenden Programms der Finanzreform und der gesamten öffentlichen Haushaltswirtschaft, das ich in den Grundzügen in meiner Erklärung am 27. Mai dem Hohen Hause vorgetragen habe. Die zur Verwirklichung dieses Programms erforderlichen Arbeiten sind innerhalb der Bundesregierung in vollem Gange. Mit einer Zustimmung zum Stabilitätsgesetz leisten Parlament und Regierung gemeinsam einen weiteren bedeutsamen Beitrag zu einem Reformwerk, das die Zukunft unseres Volkes in einem modernen leistungsfähigen und gesunden Staatswesen gewährleistet.

(Anhaltender Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundeswirtschaftsminister.