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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 54. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2609 A Mitteilung betr. Mündliche Anfragen während der Sommerpause Dr. Dehler, Vizepräsident . . . . 2609 A Fragestunde (Drucksachen V/760, V/767) Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Ausmaß einer Nichterfüllung deutscher Verpflichtungen aus den laufenden Devisenausgleichsabkommen von Hassel, Bundesminister . . . 2609 C Buchstaller (SPD) . . . . . . 2610 A Berkhan (SPD) 2610 A Neumann (Stelle) (SPD) . . . . 2610 B Felder (SPD) 2610 C Frage des Abg. Wienand: Rüstungskäufe 1966 in den USA, in Großbritannien und im sonstigen Ausland von Hassel, Bundesminister . . 2611 A Wienand (SPD) 2611 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2611 D Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Rückstand gegenüber den USA im Anschaffungsprogramm für militärische Ausrüstungsgegenstände von Hassel, Bundesminister . . . 2612 A Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 2612 B Dr. Hein (SPD) . . . . . . . 2612 D Draeger (CDU/CSU) 2613 A Neumann (Stelle) (SPD) . . . . 2613 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Finanzielle Beiträge an Frankreich für gemeinsame Entwicklung, Forschung und Produktion auf dem Rüstungssektor von Hassel, Bundesminister . . 2613 C Berkhan (SPD) 2613 D Frage des Abg. Fellermaier: Belästigungen durch Schalldurchbrüche von Düsenmaschinen im Raume Ulm und Neu-Ulm von Hassel, Bundesminister . . 2614 A Fellermaier (SPD) 2614 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 Frage des Abg. Rau: Beschädigung von Baudenkmälern von Weltrang durch tieffliegende Überschallflugzeuge von Hassel, Bundesminister . . . 2614 C Dr. Rau (SPD) 2614 C Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Übernahme der Kosten für die Schadensbeseitigung durch die Bundesregierung von Hassel, Bundesminister . . . 2615 A Fellermaier (SPD) . . . . . . 2615 A Damm (CDU/CSU) 2615 B Frage des Abg. Brück (Holz) : Ausführungen des Majors Franz von Schönberg auf einer „Stahlhelm"-Tagung in Saarbrücken von Hassel, Bundesminister . . . 2615 B Brück (Holz) (SPD) . . . 2615 D, 2616 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2615 D Felder (SPD) . . . . . . . . . 2616 A Frage des Abg. Faller: Tiefflugübungen über dem dichtbesiedelten Wiesental, Kr. Lörrach von Hassel, Bundesminister . . . 2616 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 2616 B Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Gründung von vier Verkaufskontoren der Stahlindustrie Dr. Neef, Staatssekretär 2616 C Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . 2616 D Frage des Abg. Rock: Verhältnis von Presse, Rundfunk und Fernsehen Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 2617 A Rock (CDU/CSU) . . . . . . . 2617 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Preisentwicklung von Arzneimitteln Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 2617 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2617 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Zustellungsgarantie der Bundespost für Telegramme nach kleineren Orten am Wochenende Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2617 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2617 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 2618 A Frage des Abg. Opitz: Einführung einheitlicher Post- und Fernmeldegebühren innerhalb der EWG Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2618 B Frage des Abg. Opitz: Änderung wesentlicher deutscher Fernmeldegebühren bei Durchführung der Vereinheitlichung Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2618 C Frage des Abg. Josten: Höhe der Zinsbeträge für Guthaben auf Postsparkonten 1960 bis 1965 Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 2618 D Josten (CDU/CSU) 2618 D Frage des Abg. Josten: Benachrichtigung der Postsparkunden über ihre Zinsen Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 2619 A Josten (CDU/CSU) 2619 A Fragen des Abg. Dorn: Notwendigkeit einer Vereinheitlichung der telefonischen Notrufnummern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 2619 B Dorn (FDP) 2619 C Mischnick (FDP) 2619 D Frage des Abg. Rock: Erhöhung der Postzeitungsgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 2620 B Rock (CDU/CSU) 2620 C Frage des Abg. Rock: Gleichwertige Behandlung von Presse, Rundfunk und Fernsehen in einem gemeinsamen Etattitel Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2620 D Fragen des Abg. Orgaß: Erlaß einer Rechtsverordnung über Miet- und Lastenbeihilfen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2621 A Orgaß (CDU/CSU) 2621 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 2621 D Frage des Abg. Schonhofen: Reparatur- und Modernisierungsdarlehen für Altbauten Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2622 A Schonhofen (SPD) 2622 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 III Fragen des Abg. Dr. Ritz: Förderungsmittel des Bundesfamilien- ministers für Stätten der Jugendarbeit Dr. Heck, Bundesminister . . . . 2622 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 2623 A Frage der Abg. Frau Freyh: Ausbildungsbeihilfe Dr. Heck, Bundesminister . . . . 2623 A Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 2623 B Vizepräsident Dr. Dehler . . . . 2623 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen Abg. Bäuerle (Drucksache V/762) Genscher (FDP) 2623 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen Abg. Biermann (Drucksache V/763) Genscher (FDP) 2624 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel (Speyer), Winkelheide und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn sowie über den Antrag des Abg. Börner und der Fraktion der SPD betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Drucksachen V/546, V/563, V/755); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/781) . . . 2624 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/728); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/785) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 2624 D Spitzmüller (FDP) 2625 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. November 1963 mit Ceylon über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/676); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/776) — Zweite und dritte Beratung — 2625 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Schmitt-Vockenhausen, Dr. Lohmar, Dr. Rau und der Fraktion der SPD betr. Änderung des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechtes, hier: Hochschullehrer, wissenschaftliche Assistenten und Lektoren (Drucksachen V/173, V/768) . . 2626 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Pflegesätze von Krankenhäusern und den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. finanzielle Situation der Krankenhäuser (Drucksachen V/314, V/389, V/784) 2626 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 24, Drucksache V/791) 2626 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 23, Drucksache V/793) 2626 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 69, Drucksache V/792) 2626 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Standortübungsplatzes Worms-Hochheim (Drucksache V/769) 2627 A Ubersicht 6 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/766) 2627 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Bedingungen und Einzelheiten der Anwendung bestimmter Vorschriften des Art. 93 EWG (Drucksachen V/548, V/790) 2627 B Nächste Sitzung 2627 C Anlagen 2629 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 2609 54. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach *) 2. 7. Dr. Aigner *) 2. 7. Arendt (Wattenscheid) *) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 2. 7. Dr. Artzinger *) 2. 7. Bading *) 2. 7. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 2. 7. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 2. 7. Bergmann *) 2. 7. Brese 1. 7. Burgemeister 1. 7. Deringer *) 2. 7. Dr. Dichgans *) 2. 7. Dr. Dittrich *) 2. 7. Dorn 2. 7. Dröscher *) 2. 7. Dr. Eckhardt 1. 7. Ehnes 1. 7. Frau Eilers 2. 7. Eisenmann 2. 7. Frau Dr. Elsner *) 2. 7. Enk 1. 7. Frau Enseling 1. 7. Faller *) 2. 7. Franke (Osnabrück) 1. 7. Dr. Frerichs 1. 7. Fritz (Wiesbaden) 1. 7. Dr. Furler *) 2. 7. Dr. Geißler 1. 7. Gerlach *) 2. 7. Gierenstein 1. 7. Dr. Giulini 1. 7. Graaff 1. 7. Gscheidle 1. 7. Haage (München) 1. 7. Haar (Stuttgart) 2. 7. Hahn (Bielefeld) *) 2. 7. Dr. Hauser (Sasbach) 1. 7. Dr. Dr. Heinemann 1. 7. Hilbert 1. 7. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 1. 7. Illerhaus *) 2. 7. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 1. 7. Kiep 1. 7. Klinker *) 2. 7. Könen (Düsseldorf) 1. 7. Kohlberger 1. 7. Kriedemann *) 2. 7. Frau Dr. Krips 1. 7. Freiherr von Kühlmann-Stumm 1. 7. Kulawig *) 2. 7. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Leber 2. 7. Lemmrich 1. 7. Lenz (Brühl) *) 2. 7. Lenz (Trossingen) 1. 7. Dr. Lohmar 1. 7. Dr. Löhr *) 2. 7. Lücker (München) *) 2. 7. Maucher 1. 7. Mauk *) 2. 7. Memmel *) 2. 7. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 1. 7. Dr. von Merkatz 1. 7. Merten *) 2. 7. Metzger *) 2. 7. Michels 1. 7. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 1. 7. Dr. Morgenstern 1. 7. Müller (Aachen-Land) *) 2. 7. Ott 1. 7. Picard 1. 7. Frau Dr. Probst 1. 7. Prochazka 1. 7. Rainer 1. 7. Rehs 1. 7. Richarts *) 2. 7. Riedel (Frankfurt) *) 2. 7. Dr. Rinderspacher 2. 7. Rohde 1. 7. Saam 1. 7. Saxowski 1. 7. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 1. 7. Dr. Schober 1. 7. Dr. Schmid (Frankfurt) 1. 7. Dr. Schmidt (Offenbach) 1. 7. Schmidt (Würgendorf) 1. 7. Frau Schroeder (Detmold) 1. 7. Dr. Schulz (Berlin) 1. 7. Schultz (Gau-Bischofsheim) 1. 7. Schwabe 2. 7. Seifriz *) 2. 7. Seuffert *) 2. 7. Springorum *) 2. 7. Dr. Starke (Franken) *) 2. 7. Stingl 1. 7. Stooß 1. 7. Strauß 1. 7. Frau Strobel *) 2. 7. Struve 1. 7. Dr. Süsterhenn 1. 7. Tallert 1. 7. Teriete 1. 7. Dr. Wahl 1. 7. Walter 1. 7. Wehner 1. 7. Wendelborn 1. 7. Baron von Wrangel 1. 7. Wurbs 1. 7. Zerbe 1. 7. Zoglmann 1. 7. 2630 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 30. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/760 Fragen II/6 und II/7): Ist zu befürchten, daß die wirtschaftliche Wettbewerbslage der deutschen Industrie in absehbarer Zeit dadurch verschlechtert werden kann, daß die deutschen Kernenergieanlagen fast völlig von der Einfuhr von Uranerzen abhängig sind, nachdem weitgehend auf ein Prospektierungsprogramm zur Suche von ausreichenden Vorkommen auf dem Gebiet der Bundesrepublik verzichtet worden ist? Treffen Behauptungen zu, daß die Bundesrepublik durch die Ausrichtung der Entwicklungsreaktoren auf angereicherten Uranbrennstoff infolge der damit verbundenen Lieferauflagen 'der Amerikaner, von denen solcher Brennstoff nur bezogen werden kann, verpflichtet ist, ständig Einblick in alle möglichen Reaktorkonstruktionen gewähren zu müssen, während andere europäische Länder dieser totalen Abhängigkeit durch das Ausweichen auf Natururan entgangen sind? Auf ein Prospektierungsprogramm zur Suche von Uranvorkommen auf dem Gebiet der Bundesrepublik ist weder ganz noch teilweise verzichtet worden. Die Bundesregierung bleibt bemüht, im Rahmen des finanziell Möglichen Mittel für derartige Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Selbst nach optimistischen Schätzungen sind jedoch in der Bundesrepublik nicht mehr als 10 000 t Uran zu vertretbaren Bedingungen zu erwarten. Das entspricht dem deutschen Uranbedarf bis etwa 1975. Es ist deshalb eine unumgängliche Notwendigkeit, auf ausländische Uranlieferungen zurückzugreifen. Die Bundesregierung strebt an, Bezugsmöglichkeiten aus dem Ausland zu schaffen, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Kernindustrie unbeeinträchtigt lassen. Es trifft zu, daß die Unterlagen für Reaktoren, die mit amerikanischem hochangereicherten Uran betrieben werden, von der Amerikanischen Atomenergie-Kommission eingesehen werden können. Dies ergibt sich aus dem deutsch-amerikanischen Abkommen vom 3. 6. 1957 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der zivilen Verwendung der Atomenergie. Das von den USA gemeinsam mit der deutschen Seite entwickelte einfache System der Sicherheitskontrolle, das sich auf die Verwendung und den Verbleib des hochangereicherten Urans bezieht, wurde bisher loyal angewendet. Irgendwelche Schwierigkeiten oder gar eine — wie Sie sich ausdrücken — „totale Abhängigkeit", der man durch ein Ausweichen auf Natururan entgehen sollte, haben sich nicht ergeben. Der Euratom-Vertrag verpflichtet uns ohnehin zu einem weitgehenden internationalen Erfahrungsaustausch. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 29. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lohmar (Drucksache V/760 Frage XII/1) : Wieviel Lehrstühle, aufgegliedert nach Hochschulen und Disziplinen, sind gegenwärtig an den Universitäten und Hochschulen der Bundesrepublik nicht besetzt? Auf die Anfrage über die Anzahl der nicht besetzten Lehrstühle an den Universitäten und Hochschulen in der Bundesrepublik teile ich mit, daß authentische Zahlen nur über die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten sind. Ich werde bemüht sein, Zahlenmaterial in der gewünschten Aufgliederung zu bekommen und es dann später mitzuteilen. Im Bundesbericht Forschung I (Bundestagsdrucksache IV/2963, S. 86) sind die Zahlen nach dem Stand vom Wintersemester 1963/64 veröffentlicht worden. Zu diesem Zeitpunkt waren 16,2 % der Lehrstühle nicht besetzt. Als Anlage übersende ich eine Aufstellung, die die Veröffentlichung „Die Lehrstühle an den wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik", Schriften des Hochschulverbandes Heft 9, 12. Auflage, Göttingen 1966, Bearbeiterin Dr. Hedwig Kröger, auswertet. Danach waren im Wintersemester 1965/66 von 4598 Lehrstühlen 654 (entspricht 14,2 % der Gesamtzahl) nicht besetzt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 2631 Anlage zu II 7 — 3121 — 61/66 Die Lehrstühle an den wissenschaftlichen Hochschulen Stand: Wintersemester 1965/66 davon Fakultät bzw. Abteilung Lehrstühle insgesamt besetzt nicht Anzahl in % besetzt von Spalte 1 Planstellen 1 2 3 4 1. Theologie 257 239 93,0 18 2. Rechtswissenschaften 338 303 89,6 35 3. Fächer der Philosophischen Fakultät 980 852 86,9 128 4. Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 386 310 80,3 76 5. Medizin . . 661 580 87,7 81 6. Tiermedizin 85 70 82,4 15 7. Mathematik und Naturwissenschaften 1 108 925 83,5 183 8. Forstwirtschaft 34 28 82,4 6 9. Gartenbau- und Landwirtschaftswissenschaften 128 118 92,2 10 10. Brauwesen 8 7 87,5 1 11. Ingenieurwissenschaften insgesamt 613 512 83,5 101 davon: a) Bauingenieur- und Vermessungswesen 132 112 84,8 20 b) Architektur 107 89 83,2 18 c) Maschinenbau 228 186 81,6 42 d) Elektrotechnik 99 79 79,8 20 e) Bergbau und Hüttenwesen 47 46 97,9 1 insgesamt 4 598 3 944 85,8 654 Quelle: Die Lehrstühle an den wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik (Stand: Frühjahr 1966) Schriften des Hochschulverbandes Heft 9, 12. Auflage, Göttingen 1966, Bearbeiterin Dr. Hedwig Kröger Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 1. Juli 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Prinz von Bayern, Flämig und Picard (Drucksache V/760 Fragen XIII/1, XIII/2 XIII/3 und XIII/4) : Abgeordneter Prinz von Bayern Ich frage die Bundesregierung, ob sie sich durch den Bericht in Paris Match Nr. 897 vom 18. Juni 1966 (zwei Tage vor der Reise des französischen Staatspräsidenten de Gaulle nach Moskau) unter der Überschrift „Ils sont Nazis en 66" veranlaßt sieht, den Wahrheitsgehalt dieser Berichterstattung zu überprüfen? Abgeordneter Flämig Trifft es zu, daß die in der weit verbreiteten französischen illustrierten Zeitschrift Paris Match Nr. 897 vom 18. Juni 1966 dargestellten Bilder angeblicher junger Deutscher, die sich in die Uniformen der Hitlerzeit kleiden und mit ausgestrecktem Arm eine Hitlerbüste grüßen, Szenen darstellen, die von einem französischen Reporterteam, teils im Requisitenlager eines Münchener Uniformverleihers, teils in einem Hotelzimmer, gestellt und zum Zwecke der Veröffentlichung photographiert wurden? Abgeordneter Flämig Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einer solchen wie in Frage XIII/2 erwähnten unwahren und tendenziösen Berichterstattung entgegenzuwirken, wenn sich die Redaktionen derartiger Zeitschriften weigern, Berichtigungsforderungen nachzukommen? Abgeordneter Picard Hält die Bundesregierung angesichts der weltweiten Welle unseriöser und übertriebener Berichterstattung — u. a. Paris Match, Daily Express, Sowjetisches Fernsehen — über angeblich neonazistische Gefahren in der Bundesrepublik es für ausreichend, was Staatssekretär von Hase vor der Presse erklärt hat, um dem Ausland ein zutreffendes Bild von der freiheitlichdemokratischen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland zu geben? Die von der illustrierten Zeitschrift PARIS MATCH am 18. Juni 1966 veröffentlichte Reportage „Nazis 1966" enthält z. T. gestellte Bilder und Bilder, deren Text falsch ist. Nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern wurde dazu folgendes ermittelt: Ende April 1966 erschien in den Geschäftsräumen des Kostümverleihers Dr. Peter Breuer in 2632 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 München ein junger Franzose, der im Auftrag des PARIS MATCH eine Reportage über Kostüme und Uniformen machen wollte. Am 2. Mai 1966 kam er mit einer Gruppe von etwa 10 Personen wieder. Im Verlauf der Besichtigung hat sich ein Teil der Gruppe mit Uniformstücken aus der NS-Zeit kostümiert. Dabei wurde eine große Anzahl von Aufnahmen gemacht. Eine dieser Aufnahmen ist in der Reportage veröffentlicht. An den Leiter der Gruppe hat Dr. Breuer NS-Armbinden, eine Uniformmütze, einen Hitlerkopf und eine nachgemachte SA-Fahne gegen Entgelt für drei Tage ausgeliehen. Sie sollten angeblich für Studienzwecke verwendet werden. Da die Gruppe französisch sprach und sich eines Dolmetschers bediente, mußte Dr. Breuer davon ausgehen, daß es sich auch bei den fotografierten Teilnehmern um Franzosen handelte. Bei den auf zwei Bildern abgebildeten Teilnehmern der gestellten sogenannten Nazi-Party handelt es sich um drei Deutsche im Alter von 25 bis 28 Jahren, die inzwischen namentlich bekannt sind. Sie waren nach ihren glaubhaften Angaben weder Mitglieder einer NS-Organisation, noch gehören sie einer neonazistischen Partei oder Gruppe an. Sie sind mit den Reportern von PARIS MATCH in einer Schwabinger Privatwohnung auf Wunsch der PARIS MATCH-Reporter aufgenommen. Sowohl Dr. Breuer als auch die drei Deutschen wurden nach ihren Angaben über den Zweck der Aufnahmen, deren einzelne Posen nach Regieanweisungen des französischen Reporters erfolgten, arglistig getäuscht. Ein weiteres Bild der Reporter enthält eine angebliche Versammlung von — wie es in PARIS MATCH heißt — Neo-Nazis. Tatsächlich wurde das Bild jedoch auf einer Feuerwehrversammlung, die am 25. März oder am 1. April 1966 in dem Gasthaus Holzheu in der Gemeinde Moos-ham stattfand, gemacht. Es wurde dabei ein Film über die Entstehung von Heubränden gezeigt. Der Zweck der Versammlung, zu der Reporter von PARIS MATCH eingeladen worden waren, war diesen Reportern bekannt. Jedem der Anwesenden ist von den Reportern eine Maß Bier bezahlt worden. Auch der Text zu einem weiteren Bild, auf dem der Landwirt Georg Weber als früherer NS-Bürgermeister vorgestellt wird, ist falsch. Weber war niemals Bürgermeister. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt es, wenn die Presse jeder politischen Entwicklung in Deutschland rege Aufmerksamkeit schenkt. Die Bundesregierung bedauert jedoch außerordentlich, daß eine so angesehene Zeitschrift wie PARIS MATCH mit derart groben Fälschungen einen unwahren und tendenziösen Eindruck vermittelt hat. Sie bedauert noch mehr, daß PARIS MATCH sich bisher nicht bereit gefunden hat, den Sachverhalt zu berichtigen. Ich habe, als sich die ersten Fälschungen herausgestellt hatten, den Presseattaché der Französischen Botschaft zu mir gebeten, ihn auf die offenkundigen Fälschungen hingewiesen und ihn ersucht, die Aufmerksamkeit seiner Regierung auf diesen Vorgang zu lenken. Ich habe ferner in einem Informationsgespräch mit französischen Journalisten und anschließend auf der Pressekonferenz am 22. Juni 1966 den bis dahin durch die Polizei ermittelten Tatbestand und das Bedauern der Bundesregierung bekanntgegeben. Darüber hinaus habe ich in einem Telegramm an das Internationale Presseinstitut in Zürich und in Schreiben an den Internationalen Zeitungsverleger-Verband und den Internationalen Zeitschriftenverleger-Verband in Paris auf diesen Vorgang hingewiesen. Schließlich habe ich meinen französischen Partner im Rahmen des deutsch-französischen Freundschafts-Vertrages, Staatssekretär Bourges, informiert. Neben der kommunistischen Presse, auf die einzugehen ich mir versage, haben auch westliche Publikationsorgane offenbar gutgläubig Teile der Berichterstattung von PARIS MATCH übernommen. Inzwischen hat aber schon die englische Zeitung DAILY EXPRESS ihre Leser darauf hingewiesen, daß es sich bei den übernommenen Bildern — ich zitiere: „Vermutlich um Fälschungen handelt". Der Korrespondent einer anderen britischen Zeitung hat gegen PARIS MATCH Anzeige wegen Völkerverhetzung erstattet. Auch die italienische Zeitung EPOCA hat sich inzwischen telefonisch von dem von ihr auf Grund eines generellen Austauschvertrages mit PARIS MATCH übernommenen Bericht distanziert. Eine angesehene Zeitung eines neutralen Landes schreibt, daß alles darauf hindeute, daß man es bei dem Artikel mit einem Schwindel zu tun habe, der als abschreckendes Beispiel für die Taktik der Verdrehung Pressegeschichte machen dürfte. Abschließend möchte ich feststellen: PARIS MATCH hat durch sein Vorgehen dem Ansehen der internationalen Presse, der freiheitlichen Demokratie und der deutsch-französischen Zusammenarbeit einen schlechten Dienst erwiesen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 1. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/760 Frage XIII/5) : Ist der Bundesregierung bekannt, wer die neue Inseratenserie „Machen wir uns doch selbst nicht etwas vor" mit dem Bild und einem Zitat des Bundeskanzlers statt einer Unterschrift bezahlt? Die Informationsanzeigen wurden vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Auftrag gegeben und werden aus dem Titel 314 des Kap. 04 03 bezahlt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 2633 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 1. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jahn (Marburg) (Drucksache V/760 Frage XIII/6) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die vom Bundeskanzler eingeladene amerikanische Sängergruppe „Sing out 66" von ihm erhebliche finanzielle Leistungen erhielt? Auf Grund eines Kabinettsbeschlusses hat die eingeladene Sängergruppe „Sing Out 66" zur Dekkung eines Teiles ihrer Aufwendungen eine Zuwendung gem. § 64 a RHO erhalten. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder vom 27. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/760 Frage XIV/1): Was ist das Ergebnis der Vorverhandlungen, die am 14. und 15. Juni 1966 im Auswärtigen Amt mit den Vertretern der Entsendestaaten über die Frage der Gleichstellung der bei den Stationierungsstreitkräften Beschäftigten geführt wurden? Den Vertretern der sechs Entsendestaaten, d. h. Belgiens, Frankreichs, Großbritanniens, Kanadas, der Niederlande und der Vereinigten Staaten von Amerika, sind am 3. Mai 1966 im Auswärtigen Amt die deutschen Verhandlungswünsche unterbreitet worden, nachdem sich die Regierungen der Entsendestaaten mit der vorzeitigen Aufnahme der Verhandlungen einverstanden erklärt hatten. Am 14. und 15. Juni 1966 sind die sachlichen Verhandlungen über die Revision des Art. 56 aufgenommen worden. Die Verhandlungen werden voraussichtlich Ende Juli 1966 fortgesetzt werden. Über den Stand und das Ergebnis der schwebenden Verhandlungen kann die Bundesregierung aus wohlverständlichen Gründen keine weitere Mitteilung machen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 29. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kreutzmann (Drucksache V/760 Frage XV/1): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Ausbau der Patrouillenwege des Bundesgrenzschutzes und der Stationierungsstreitkräfte im Zonengrenzgebiet in die Wege zu leiten? Wegen der notwendigen verstärkten Überwachung der Demarkationslinie in den vergangenen Jahren war es unvermeidbar, daß Straßen und Wege in unmittelbarer Nähe der Zonengrenze mit schweren und schwersten Fahrzeugen befahren wurden, obgleich sie teilweise für diesen Verkehr nicht geeignet waren. Eine Abgeltung der Schäden nach dem allgemeinen Schadenersatzrecht oder auf Grund der Bestimmungen, die für Manöverschäden gelten, war nur selten möglich, weil der Eigentümer regelmäßig den Schadenverursacher nicht feststellen konnte. Deswegen wurden in Zusammenarbeit der beteiligten Bundesressorts folgende Möglichkeiten erschlossen, um die entstandenen Schäden abzugelten: 1. Soweit es sich um landwirtschaftliche Wirtschaftswege handelt, werden Mittel des Grünen Plans eingesetzt. Die Richtlinien für die Verwendung dieser Mittel sind inzwischen auf forstwirtschaftliche Wege ausgedehnt worden. 2. Die nach den Richtlinien des BML vorgesehenen Eigenmittel des Wegeeigentümers werden im Bedarfsfall durch Mittel des Regionalen Förderungsprogramms ersetzt. 3. Soweit es sich nicht um land- oder forstwirtschaftlich genutzte Wege handelt, werden Mittel des Regionalen Förderungsprogramms verwandt. 4. In den Fällen, in denen ein Ausbau der Wege und Straßen notwendig ist, weil die Benutzung durch die Fahrzeuge des Bundesgrenzschutzes, der Bundeswehr und der Stationierungsstreitkräfte über den Gemeingebrauch hinausgeht, soll im Verhandlungswege zwischen den Ressorts die Beteiligung aus Haushaltsmitteln des Verteidigungsministeriums, des Finanzministeriums und des Innenministeriums erfolgen. Im übrigen werden auf Anregung des Landes Niedersachsen z. Z. folgende Untersuchungen angestellt: a) ob der Kontrollverkehr an der Demarkationslinie auf bestimmte Wege beschränkt werden kann, b) welches Wegenetz hierbei ständig benutzt werden muß, c) welchen Belastungen ein solches Wegenetz unterliegt. Die Grenzschutzkommandos und Grenzschutzverwaltungen sind angewiesen, diese Feststellungen zu treffen. Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist, wird sie von den beteiligten Bundesressorts dahin überprüft werden, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. 2634 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 Anlage 9 Schriftlilie Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 30. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/760 Frage XV/2) : Wird die Bundesregierung die Richtlinien der Studienförderung nach dem Honnefer Modell so gestalten, daß eine Gleichbehandlung von selbständigen und nichtselbständigen Unterhaltsverpflichteten dadurch sichergestellt wird, daß für beide Gruppen Einkommensnachweise aus dem gleichen Jahr gefordert werden? Die Gleichbehandlung von selbständigen und nicht selbständigen Unterhaltsverpflichteten wird bei den geltenden Richtlinien dadurch erreicht, daß bei beiden eine Erklärung über die Einkommenslage zum Zeitpunkt der Antragstellung der Förderung zugrunde gelegt wird. Zwar muß hinsichtlich des Nachweises wegen des zwangsläufig unterschiedlichen Verfahrens der Steuerveranlagung bei den Selbständigen zunächst von einer weniger zeitnahen Unterlage ausgegangen werden. Das gereicht ihnen aber nicht zum Vorteil; denn sie sind verpflichtet, alle Veränderungen bzw. Berichtigungen mitzuteilen. Daraus folgt dann eine Neuberechnung der Förderung und eine Rückforderung bzw. Verrechnung des überzahlten Förderungsbetrages. Eine Änderung der geltenden Förderungsrichtlinien in diesem Punkte wird von mir nicht erwogen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 30. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lohmar ,(Drucksache V/760 Frage XV/3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge, die das Kuratorium Unteilbares Deutschland zur Mobilisierung und Intensivierung der Bildungspolitik vorgelegt hat? Der bildungspolitische Arbeitskreis des Kuratoriums Unteilbares Deutschland hat in einer Pressekonferenz am 20. Juni 1966 die thesenartig zusammengefaßten Ergebnisse bekanntgegeben. Die Bundesregierung verfolgt die Untersuchungen des Kuratoriums über die Entwicklung der Bildungspolitik in beiden Teilen Deutschlands mit großem Interesse. Eine Stellungnahme zu Einzelheiten erscheint allerdings noch nicht zweckmäßig, weil das Kuratorium die Vorschläge erst im einzelnen ausarbeiten und dann in einer endgültigen Fassung veröffentlichen will. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 29. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/760 Fragen XV/4, XV/5 und XV/6) : Wie steht die Bundesregierung zu den Äußerungen des Südfunk-Intendanten Dr. Bausch, daß die Erhöhung des Anteils der Deutschen Bundespost an den Fernsehgebühren um 10 Pfennig auf 1,45 DM offenbar dazu diene, um andere defizitäre Dienstzweige der Deutschen Bundespost zu finanzieren? Trifft es zu, daß die Finanzierung des Deutschlandfunks durch die ARD-Anstalten bisher lediglich an der fehlenden Übereinstimmung zwischen Bundespostministerium und Bundesinnenministerium scheitert? Wie steht die Bundesregierung zu den Angaben des WDR-Intendanten von Bismarck, daß die ARID 1970 mit einem Defizit von 82 Millionen DM zu rechnen habe? Zu Nr. 4 erklärt der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen: „Der von der Deutschen Bundespost beanspruchte Teil der Fernsehrundfunkgebühr dient ausschließlich zur Deckung ihrer Aufwendungen auf dem Gebiet des Fernsehrundfunks. Andere Dienstzweige der Deutschen Bundespost werden daraus nicht finanziert." Zu Nr. 5: Die Frage ist mit Nein zu beantworten. Die von der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzten sog. Beamtenkommissionen des Bundes und der Länder haben am 9. Mai d. J. eine Vereinbarung getroffen, der zufolge der Deutschlandfunk in den Jahren 1966 und 1967 je 25 Mio DM erhält. Das Wirksamwerden dieser Vereinbarung hängt ausschließlich von der erforderlichen Zustimmung der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz ab. Ich hoffe, daß beide Teile schon in nächster Zeit die Vereinbarung billigen werden. Zu Nr. 6: Diese Äußerung des Herrn von Bismarck ist der Bundesregierung bekannt. Ihr liegen jedoch die zur Beurteilung dieser Frage erforderlichen Unterlagen zur Zeit nicht vor. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 29. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache V/760 Frage XV/7 und XV/8) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 2635 Wie beurteilt die Bundesregierung die Verwendung der Bezeichnung „las dos Alemanias" sowie „Alemania occidental" und Alemania oriental" in den Sendungen .des Bayerischen Rundfunks für spanische Arbeiter in der Bundesrepublik? Ist die Bundesregierung ebenfalls der Meinung, der angebliche Sprachgebrauch im Ausland rechtfertige die Verwendung der in Frage XV/I erwähnten Terminologie in einem deutschen Sender? Zu Nr. 3: Die Bundesregierung ist mit Ihnen, Herr Abgeordneter, der Meinung, daß in den fremdsprachigen Sendungen für die Gastarbeiter in der Bundesrepublik jegliche Bezeichnung vermieden werden sollte, die die Zwei-Staatentheorie untermauern könnte. „Las dos Alemanias" bedeutet aber wie eine sachkundige Auskunft ergeben hat — für den Spanier: „die beiden Teile Deutschlands" ; für ihn ist es eine rein geographische Bezeichnung, die in allgemeiner Form dasselbe umschreibt, was mit den von Ihnen weiter erwähnten Begriffen Alemania occidental und Alemania oriental gemeint ist. Eine derartige, auf die Teilung Deutschlands abstellende Bezeichnung läßt sich im Hinblick auf den Hörerkreis, der angesprochen wird, nur schwerlich durch eine bessere ersetzen. Jedenfalls enthält sie keinen Zwei-Staaten-Hinweis: dann müßte es nämlich heißen: „las dos estados alemanes." Zu Nr. 8: Damit ist, glaube ich, Herr Abgeordneter, zugleich Ihre 2. Frage beantwortet. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 29. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/760 Frage XV/9) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Erkenntnis der Städte und Gemeinden zu ziehen, daß entgegen den Intentionen des Bundessozialhilfegesetzes die Beihilfe zum Lebensunterhalt bei weitem überwiegt gegenüber der Hilfe in besonderen Lagen? Die Anfrage geht von der Annahme aus, daß die Hilfe zum Lebensunterhalt die Hilfe in besonderen Lebenslagen bei weitem übersteigt. Das trifft jedoch nicht zu. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes ist vielmehr seit 1963 die Hilfe in besonderen Lebenslagen anteilmäßig von rd. 53,9 % auf 60,4 % gestiegen, während demgegenüber die Hilfe zum Lebensunterhalt von 46,1 % auf 39,6 % abgesunken ist. In absoluten Zahlen heißt das, daß die Hilfe in besonderen Lebenslagen in dieser Zeit von 1 Milliarde 003 Millionen auf 1 Milliarde 273 Millionen angestiegen ist. Diese Entwicklung entspricht also durchaus den Vorstellungen, die dem Bundessozialhilfegesetz zugrunde liegen. Wenn in einzelnen Städten und Gemeinden ein anderer Eindruck entstand, so wohl deshalb, weil für die Hilfe in besonderen Lebenslagen weitgehend die überörtlichen Träger der Sozialhilfe zuständig sind, deren Ausgaben bei den kreisfreien Städten, den Landkreisen und den herangezogenen Gemeinden nicht in Erscheinung treten. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 30. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache V/760 Frage XV/10) : Hat das Bundesinnenministerium Sorge dafür getragen, daß die geplanten Unterführungen unter dem Stachus in München als Mehrzweckräume errichtet und damit eventuell als Schutzräume im Sinne des Schutzbaugesetzes verwandt werden können? Die unterirdischen Parkanlagen am Stachus in München sind bereits seit einigen Monaten im Bau. In Übereinstimmung mit den seit 1961 laufenden Bemühungen der Bundesregierung, Anlagen des unterirdischen Verkehrs auf Kosten des Bundes als Mehrzweckanlagen auszugestalten, hatte sich der Herr Bayerische Staatsminister des Innern noch während der Planungszeit Anfang 1965 laufend bemüht, der Stadt München die Notwendigkeit eines Mehrzweckhauses am Stachus darzulegen. In der Zwischenzeit ist die Planung jedoch ohne Berücksichtigung baulicher Zivilschutzmaßnahmen abgeschlossen worden. Ein Mehrzweckbau im Sinne des Schutzbaugesetzes müßte in eines der tieferen Geschosse verlegt werden. Dies würde eine völlige Umplanung des derzeitigen Entwurfes sowie die Wahl einer anderen Bauweise bedingen. Der Zeitverlust würde allein für die Planung auf 3/4-1 Jahr anzusetzen sein. Weiterhin würden die für einen langdauernden Aufenthalt erforderlichen Versorgungseinrichtungen einen empfindlichen Verlust an Nutzfläche bedeuten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 30. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache V/760 Frage XV/11): Sind die in der „Welt" vom 24. Juni 1966 wiedergegebenen Vorwürfe der Gewerkschaft der Polizei berechtigt, daß eine raschere Aufklärung der Vorhaben des sog. Kirmesmörders Bartsch aus 2636 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 Langenberg möglicherweise daran gescheitert sei, daß die Polizei vom Bundeskriminalamt keine Hilfe auf dem Gebiet der Sittlichkeitsverbrechen erwarten könne, weil das Sittlichkeitsdezernat des Amtes seit längerer Zeit nicht mehr arbeitsfähig, da hoffnungslos unterbesetzt sei? Der Vorwurf, eine raschere Aufklärung der Verbrechen des Mörders Bartsch sei möglicherweise am Bundeskriminalamt gescheitert, ist unberechtigt. Nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalamtes ist die Verfolgung strafbarer Handlungen grundsätzlich Sache der Länder. Das Bundeskriminalamt wirkt bei der Verbrechensbekämpfung lediglich in der Weise mit, daß es. alle Nachrichten und Unterlagen für die kriminalpolizeiliche Verbrechensbekämpfung sammelt und auswertet, um die ausgewerteten Erkenntnisse im Bedarfsfalle den Polizeien der Länder zur Verfügung stellen zu können. Das ist im vorliegenden Falle geschehen, wie sich aus folgendem ergibt. Die Sonderkommission, die in Nordrhein-Westfalen zur Aufklärung dieser Verbrechen gebildet worden war, hat dem Bundeskriminalamt am 2. Juni 1966 die Festnahme des verdächtigen Bartsch mitgeteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt lagen im Bundeskriminalamt über Bartsch keinerlei Erkenntnisse vor. Die vier Vermißtenmeldungen betr. Klaus Jung, Peter Fuchs, Ulrich Kahlweiss und Manfred Grassmann waren dem Bundeskriminalamt vorher übermittelt worden. In jedem Falle hat das Bundeskriminalamt daraufhin rechtzeitig die von den sachbearbeitenden Kriminaldienststellen im Lande beantragten Ausschreibungen und Nachforschungen durchgeführt. Ein möglicher Zusammenhang zwischen die-sen Taten und der Verdacht des möglichen Vorliegens von Verbrechen wie Mord oder Entführung war bereits von den sachbearbeitenden örtlichen kriminalpolizeilichen Dienststellen angenommen worden. Die Auswertung erstreckte sich unter diesen Umständen vor allem auf ,die Überprüfung aller möglichen Zusammenhänge mit anderen vermißten Kindern. Zusätzlich wurden der Sonderkommission daher am 6. Dezember 1965 alle Erkenntnisse des Amtes über ungeklärte Fälle von vollendeter oder versuchter Kindesentführung sowie Personenbeschreibungen von möglichen Tätern ermittelt. Auch ,auf die Vermißtensache Timo Rinnelt wurde damals hingewiesen. Diese Sachbearbeitung des Bundeskriminalamtes war ordnungsmäßig. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 1. Juli 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wörner (Drucksache V/760 Fragen XV/12 und XV/13) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Vorstellungen über die Finanzierung von Leistungszentren für Spitzensportler durch Bund, Länder und Gemeinden Zuschüsse zu den laufenden Unterhaltskosten dieser Zentren zu gewähren? Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, durch eine stärkere Unterstützung des deutschen Luftsports eine breitere Nachwuchsbasis für das fliegende und technische Personal der zivilen und militärischen Luftfahrt zu schaffen? Zu Frage 12: Das Bundesministerium des Innern fördert seit dem Rechnungsjahr 1965 die Errichtung von Leistungszentren. Gegenwärtig sind 15 Anlagen für verschiedene Sportdisziplinen in der Planung, im Bau bzw. schon vollendet. Wegen der Bedeutung des Leistungssports hat der Bund einer Übernahme der Baukosten bis zu 70 v. H. zugestimmt, obwohl im Rahmen des sogenannten „Goldenen Plans" eine Spitzenfinanzierung des Bundes lediglich bis zu 20 v. H. üblich ist. Das gegenwärtige Bauprogramm erfordert bereits einen finanziellen Aufwand des Bundes in der beachtlichen Höhe von über 30 Mio. DM. Die Zentren haben in der Mehrzahl ihre Arbeit bislang noch nicht im vollen Umfange aufgenommen, so daß über die Höhe der Betriebskosten noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Ob und in welchem Umfange eine zusätzliche Beteiligung des Bundes an den entstehenden Betriebskosten künftig notwendig werden wird, kann daher im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Zu gegebener Zeit werden hierzu weitere Erhebungen notwendig sein, die vor allem auch die unterschiedliche Finanzkraft der Träger dieser Einrichtungen zu berücksichtigen haben. Zu Frage 13: Die Bundesregierung hat seit langem die Notwendigkeit anerkannt, den Luftsport zu unterstützen. So erhält im Rahmen der Förderung von zentralen Maßnahmen auf dem Gebiete des Sports und der Leibesübungen der Deutsche Aero Club — als zuständiger Fachverband für den deutschen Luftsport — aus dem Bundessportfonds eine jährliche Zuwendung in Höhe von gegenwärtig rd. 50 000,— DM. Diese Mittel sind zweckbestimmt für laufende zentrale Vorhaben auf dem Gebiete des Segelsports, des Modellflugsports und der jugendsportlichen Arbeit (z. B. Segelflugschule Hirtenhain). Sondervorhaben, z. B. die Durchführung von Weltmeisterschaften, werden zusätzlich berücksichtigt. Eine Förderung des Motorflugsports, der in erster Linie eine breitere Nachwuchsbasis für das fliegende und technische Personal der zivilen und militärischen Luftfahrt darstellen würde, ist wegen der hohen Kosten der Ausübung dieser Sportart — insbesondere der Beschaffung des Fluggeräts — bislang nicht möglich gewesen. Jedoch wird z. Z. geprüft, ob eine verstärkte Förderung des Luftsports einschließlich des Motorflugsports möglich sein wird. Eine wirksame Hilfe ist dabei nur durch die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel möglich. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 2637 Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 29. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/760 Frage XV/14) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, neu geschaffene Sonderanlagen, wie z. B. das Fernmeldezeugamt Malsch/über Wiesloch, außerhalb der allgemein vorgesehenen Höherstufungen wegen der Besonderheiten unverzüglich von der Ortsklasse A in die Ortsklasse S einzustufen? Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß die Höherstufung von Gemeinden und Sonderanlagen im Ortsklassenverzeichnis nur durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, möglich ist. Das Fernmeldezeugamt Maisch, das Sie, Herr Abgeordneter, hier beispielshalber ansprechen, bestand schon bei Erlaß der beiden letzten Änderungsverordnungen zum Ortsklassenverzeichnis vom 6. Dezember 1963 und vom 29. Juli 1964. Schon damals war festgestellt worden, daß diese Dienststelle nicht, wie es erforderlich wäre, deutlich vom Ort Maisch abgesetzt ist. Eine Sondereinstufung war daher nicht möglich. An diesem Sachverhalt hat sich seither nichts geändert. Das Bundesministerium des Innern wird sich dennoch für eine Berücksichtigung dieses Falles und anderer ähnlicher Fälle im Rahmen der allgemein vorgesehenen Höherstufungen auf Grund der neuen Richtlinien einsetzen. Es besteht jedoch wenig Aussicht, eine Sonderentscheidung zu erwirken, weil auch die Länder vordringliche Fälle von Höherstufungen zurückgestellt haben. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 30. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache V/760 Frage XV/15 und XV/16): In welchem Umfang hat die Zahl der Rauschgiftdelikte in letzter Zeit in der Bundesrepublik zugenommen? Ist ähnlich wie in anderen Ländern ein verstärkter Hang zur Benutzung von Rauschgiften bei Jugendlichen feststellbar? Die Polizeien der Länder teilen dem Bundeskriminalamt die ihnen bekanntgewordenen Rauschgiftdelikte mit. In den letzten .Jahren wurden gemeldet: 1963 820 Fälle 1964 992 Fälle 1965 1 003 Fälle. Diese absoluten Zahlen berücksichtigen die Bevölkerungsbewegung nicht. Auf 100 000 Einwohner umgerechnet ergeben sich für diesen Zeitraum folgende Häufigkeitsziffern: 1963 1,4 1964 1,7 1965 1,7. Auf je 100 000 Einwohner entfallen damit in den beiden letzten Jahren nach den Feststellungen der Polizei 1,7 Fälle von Rauschgiftdelikten. Anzeichen einer besonders besorgniserregenden Zunahme der Rauschgiftkriminalität sind somit nicht festzustellen. Von den polizeilich festgestellten Tätern waren 1963 1964 1965 Erwachsene Täter 97,4 94,5 94,7 Heranwachsende 2,3 3,8 3,7 (18 bis 21 Jahre) Jugendliche 0,3 1,7 1,6. (14 bis 18 Jahre) Im Verhältnis zu 1963 ist der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden somit angestiegen. Das zeigen auch die absoluten Zahlen: 1963 wurden 19 nicht erwachsene Rauschgifttäter festgestellt, 1964 waren es 45 und 1965 betrug die Zahl 42. Die Erhöhung des Rauschgiftmißbrauchs bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist auf die Zunahme der sogenannten Gammler zurückzuführen, in deren Kreisen nach den Beobachtungen der Polizei der Marihuanaverbrauch zugenommen hat. Die Polizei widmet dem Problem der Rauschgiftbekämpfung besondere Aufmerksamkeit. Die Aufklärungsquote lag 1965 bei 81,2 Prozent. Dieser Aufklärungsstand liegt erheblich über der durchschnittlichen Aufklärungsquote, die 1965 53,2 Prozent betrug. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 30. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten 2638 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/760 Frage XV/17) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um französisch-deutsche Doppelstaatler, die seit Kriegsende in der Bundesrepublik leben und ihrer Wehrpflicht in der Bundeswehr genügt haben, vor einer Strafverfolgung durch französische Behörden zu bewahren, weil diese einer an sie ergangenen französischen Aufforderung, ihren Wehrdienst bei der französischen Armee abzuleisten, nicht gefolgt sind? Die Bundesregierung hofft, daß das Problem der Wehrpflicht von deutsch-französischen Doppelstaatlern bald durch das Europäische Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Doppelstaatlern zufriedenstellend geregelt sein wird. Nach diesem Übereinkommen braucht ein Doppelstaatler nur in dem Staat Wehrdienst zu leisten, in dem er sich gewöhnlich aufhält. Wie ich bereits in der Fragestunde vom 24. Juni 1966 ausgeführt habe, liegt der Entwurf des Zustimmungsgesetzes z. Z. dem Bundesrat im ersten Durchgang vor und steht dort am 1. Juli 1966 zur Beratung an. Da Frankreich das Übereinkommen bereits ratifiziert hat, wird es im Verhältnis zu Frankreich einen Monat nach Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde in Kraft treten. Schon jetzt werden in Frankreich auf Grund eines Gesetzes aus dem Jahre 1956, geändert 1965, diejenigen Wehrpflichtigen, die bereits in einem mit Frankreich verbündeten Staat ihrer Militärdienstpflicht genügt haben und sich in diesem Staat schon vor der Musterung ihres Jahrganges niedergelassen hatten, auf Antrag vom aktiven Wehrdienst in Friedenszeiten befreit. Im übrigen können deutsch-französische Doppelstaatler wie bisher nur auf die Gefahren hingewiesen werden, mit denen sie bei Betreten französischen Bodens rechnen müssen, solange ihr Wehrdienstverhältnis in Frankreich nicht geklärt ist. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 30. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache V/767 Fragen I/1 und 1/2): Ist beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig, das die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Baulandsteuer für die Jahre 1961 und 1962 zum Gegenstand hat? Ist es richtig, daß der Bundesfinanzhof entschieden hat, daß der Vollzug der Restbaulandsteuer für die Jahre 1961 und 1962 ausgesetzt werden muß? Zu Frage 1: Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme mehrerer Verfassungsbeschwerden, die alsbald nach Einführung der Baulandsteuer eingereicht worden waren, im Vorprüfungsverfahren nach § 93 a BVerfGG wegen Nichterschöpfung des Rechtsweges als unzulässig abgelehnt. Die Finanzgerichte haben daraufhin ihre Vorlagebeschlüsse aufgehoben, großenteils nach Zurücknahme der Rechtsmittel durch die Rechtsmittelführer. Infolge dieser Entwicklung war bereits im September 1965 beim Bundesverfassungsgericht kein Verfahren zur Baulandsteuer mehr anhängig. Daß ein Finanzgericht die Verfassungsfrage erneut dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt oder daß ein Steuerpflichtiger Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, ist bisher nicht bekanntgeworden. Zu Frage 2: Es ist zutreffend, daß der Bundesfinanzhof in einem vor einigen Monaten ergangenen Urteil, das später durch andere Urteile bestätigt wurde, die Aussetzung der Vollziehung zugestanden hat, „weil ein Verstoß gegen das Grundgesetz nicht eindeutig auszuschließen" sei. Dementsprechend wird nunmehr nach Anweisungen der Finanzverwaltungen der Länder in den Fällen, in denen die Steuerpflichtigen ihre Rechtsbehelfsverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Baulandsteuer fortsetzen, auf Antrag die Vollziehung ausgesetzt. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 29. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/720 Fragen XV/11, XV/12 und XV/13): Entspricht es den Vorstellungen der Bundesregierung, wenn die Förderung der Anlage von Naturparken durch öffentliche Mittel — insbesondere Bundesmittel — als Begleiterscheinung zur Folge hat, daß Bau- und Bodenspekulationen mit dem Hinweis auf die Grundstückslage im Bereich der Naturparke betrieben werden? Besteht die Möglichkeit, diejenigen, die spekulative Vorteile aus mit öffentlichen Mitteln geförderten Naturparken haben, zu einem finanziellen Beitrag zur Gründung, Ausgestaltung und Unterhaltung der Naturparke heranzuziehen? Befindet sich der Vertreter des Bundesernährungsministeriums, der anläßlich der Jahresversammlung des Vereins Naturpark Südeifel erklärte, daß 100 Millionen DM für die Naturparke notwendig seien, aber jährlich nur 7 Millionen DM für diesen Zweck gegeben würden, in Übereinstimmung mit den politischen Vorstellungen der Bundesregierung? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Boden- und Bauspekulation im Bereich der Naturparke begegnet werden muß. Die Träger der Naturparke sind der Spekulation durch Bauleitpläne in den Randgebieten für die Anlage von Feriendörfern oder Wochenendsiedlungen bereits entgegengetreten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 2639 Im wesentlichen sind Grundstückseigentümer der Randgebiete die Gemeinden, bei denen ein Spekulationsaspekt nicht im Vordergrund steht, die vielmehr erhebliche Beiträge für die Naturparke leisten. Es entspricht zwar den politischen Vorstellungen der Bundesregierung, das Naturparkprogramm gemeinsam mit Ländern und Gemeinden zu fördern. Wenn nach den Planungen der Fachleute noch rund 100 Mill. DM für eine volle Ausstattung der Naturparke mit Parkplätzen, Wanderwegen usw. benötigt werden, dann kann dieser Betrag nur nach und nach im Laufe der Jahre aufgebracht werden. 7 Millionen DM, die im Jahre 1965 verausgabt wurden, erscheinen angemessen und ausreichend.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Berkhan.


Rede von Karl Wilhelm Berkhan
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Minister, in welcher Höhe werden im laufenden Haushaltsjahr deutsche Zahlungen an Frankreich auf dem Rüstungssektor, über den Sie eben gesprochen haben, voraussichtlich anfallen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich kann Ihnen die Zahl für 1966 nicht nennen. Aber vielleicht genügt es Ihnen, Herr Kollege, wenn ich einen Vergleich .mit den Jahren 1963, 1964 und 1965 nehme. Im Jahre 1966 wird es sich etwa in dieser Höhe fortsetzen. 1963 beliefen sich die Zahlungen auf rund 500 Millionen DM, 1964 auf 580 Millionen DM, 1965 auf 480 Millionen DM und bis zum 31. Mai dieses Jahres auf rund 140 Millionen DM.