Protokoll:
5054

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 5

  • date_rangeSitzungsnummer: 54

  • date_rangeDatum: 1. Juli 1966

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:02 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 10:28 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 54. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2609 A Mitteilung betr. Mündliche Anfragen während der Sommerpause Dr. Dehler, Vizepräsident . . . . 2609 A Fragestunde (Drucksachen V/760, V/767) Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Ausmaß einer Nichterfüllung deutscher Verpflichtungen aus den laufenden Devisenausgleichsabkommen von Hassel, Bundesminister . . . 2609 C Buchstaller (SPD) . . . . . . 2610 A Berkhan (SPD) 2610 A Neumann (Stelle) (SPD) . . . . 2610 B Felder (SPD) 2610 C Frage des Abg. Wienand: Rüstungskäufe 1966 in den USA, in Großbritannien und im sonstigen Ausland von Hassel, Bundesminister . . 2611 A Wienand (SPD) 2611 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2611 D Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Rückstand gegenüber den USA im Anschaffungsprogramm für militärische Ausrüstungsgegenstände von Hassel, Bundesminister . . . 2612 A Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 2612 B Dr. Hein (SPD) . . . . . . . 2612 D Draeger (CDU/CSU) 2613 A Neumann (Stelle) (SPD) . . . . 2613 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Finanzielle Beiträge an Frankreich für gemeinsame Entwicklung, Forschung und Produktion auf dem Rüstungssektor von Hassel, Bundesminister . . 2613 C Berkhan (SPD) 2613 D Frage des Abg. Fellermaier: Belästigungen durch Schalldurchbrüche von Düsenmaschinen im Raume Ulm und Neu-Ulm von Hassel, Bundesminister . . 2614 A Fellermaier (SPD) 2614 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 Frage des Abg. Rau: Beschädigung von Baudenkmälern von Weltrang durch tieffliegende Überschallflugzeuge von Hassel, Bundesminister . . . 2614 C Dr. Rau (SPD) 2614 C Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Übernahme der Kosten für die Schadensbeseitigung durch die Bundesregierung von Hassel, Bundesminister . . . 2615 A Fellermaier (SPD) . . . . . . 2615 A Damm (CDU/CSU) 2615 B Frage des Abg. Brück (Holz) : Ausführungen des Majors Franz von Schönberg auf einer „Stahlhelm"-Tagung in Saarbrücken von Hassel, Bundesminister . . . 2615 B Brück (Holz) (SPD) . . . 2615 D, 2616 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2615 D Felder (SPD) . . . . . . . . . 2616 A Frage des Abg. Faller: Tiefflugübungen über dem dichtbesiedelten Wiesental, Kr. Lörrach von Hassel, Bundesminister . . . 2616 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 2616 B Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Gründung von vier Verkaufskontoren der Stahlindustrie Dr. Neef, Staatssekretär 2616 C Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . 2616 D Frage des Abg. Rock: Verhältnis von Presse, Rundfunk und Fernsehen Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 2617 A Rock (CDU/CSU) . . . . . . . 2617 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Preisentwicklung von Arzneimitteln Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 2617 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2617 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Zustellungsgarantie der Bundespost für Telegramme nach kleineren Orten am Wochenende Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2617 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2617 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 2618 A Frage des Abg. Opitz: Einführung einheitlicher Post- und Fernmeldegebühren innerhalb der EWG Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2618 B Frage des Abg. Opitz: Änderung wesentlicher deutscher Fernmeldegebühren bei Durchführung der Vereinheitlichung Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2618 C Frage des Abg. Josten: Höhe der Zinsbeträge für Guthaben auf Postsparkonten 1960 bis 1965 Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 2618 D Josten (CDU/CSU) 2618 D Frage des Abg. Josten: Benachrichtigung der Postsparkunden über ihre Zinsen Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 2619 A Josten (CDU/CSU) 2619 A Fragen des Abg. Dorn: Notwendigkeit einer Vereinheitlichung der telefonischen Notrufnummern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 2619 B Dorn (FDP) 2619 C Mischnick (FDP) 2619 D Frage des Abg. Rock: Erhöhung der Postzeitungsgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 2620 B Rock (CDU/CSU) 2620 C Frage des Abg. Rock: Gleichwertige Behandlung von Presse, Rundfunk und Fernsehen in einem gemeinsamen Etattitel Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2620 D Fragen des Abg. Orgaß: Erlaß einer Rechtsverordnung über Miet- und Lastenbeihilfen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2621 A Orgaß (CDU/CSU) 2621 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 2621 D Frage des Abg. Schonhofen: Reparatur- und Modernisierungsdarlehen für Altbauten Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2622 A Schonhofen (SPD) 2622 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 III Fragen des Abg. Dr. Ritz: Förderungsmittel des Bundesfamilien- ministers für Stätten der Jugendarbeit Dr. Heck, Bundesminister . . . . 2622 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 2623 A Frage der Abg. Frau Freyh: Ausbildungsbeihilfe Dr. Heck, Bundesminister . . . . 2623 A Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 2623 B Vizepräsident Dr. Dehler . . . . 2623 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen Abg. Bäuerle (Drucksache V/762) Genscher (FDP) 2623 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen Abg. Biermann (Drucksache V/763) Genscher (FDP) 2624 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel (Speyer), Winkelheide und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn sowie über den Antrag des Abg. Börner und der Fraktion der SPD betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Drucksachen V/546, V/563, V/755); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/781) . . . 2624 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/728); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/785) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 2624 D Spitzmüller (FDP) 2625 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. November 1963 mit Ceylon über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/676); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/776) — Zweite und dritte Beratung — 2625 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Schmitt-Vockenhausen, Dr. Lohmar, Dr. Rau und der Fraktion der SPD betr. Änderung des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechtes, hier: Hochschullehrer, wissenschaftliche Assistenten und Lektoren (Drucksachen V/173, V/768) . . 2626 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Pflegesätze von Krankenhäusern und den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. finanzielle Situation der Krankenhäuser (Drucksachen V/314, V/389, V/784) 2626 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 24, Drucksache V/791) 2626 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 23, Drucksache V/793) 2626 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 69, Drucksache V/792) 2626 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Standortübungsplatzes Worms-Hochheim (Drucksache V/769) 2627 A Ubersicht 6 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/766) 2627 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Bedingungen und Einzelheiten der Anwendung bestimmter Vorschriften des Art. 93 EWG (Drucksachen V/548, V/790) 2627 B Nächste Sitzung 2627 C Anlagen 2629 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 2609 54. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach *) 2. 7. Dr. Aigner *) 2. 7. Arendt (Wattenscheid) *) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 2. 7. Dr. Artzinger *) 2. 7. Bading *) 2. 7. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 2. 7. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 2. 7. Bergmann *) 2. 7. Brese 1. 7. Burgemeister 1. 7. Deringer *) 2. 7. Dr. Dichgans *) 2. 7. Dr. Dittrich *) 2. 7. Dorn 2. 7. Dröscher *) 2. 7. Dr. Eckhardt 1. 7. Ehnes 1. 7. Frau Eilers 2. 7. Eisenmann 2. 7. Frau Dr. Elsner *) 2. 7. Enk 1. 7. Frau Enseling 1. 7. Faller *) 2. 7. Franke (Osnabrück) 1. 7. Dr. Frerichs 1. 7. Fritz (Wiesbaden) 1. 7. Dr. Furler *) 2. 7. Dr. Geißler 1. 7. Gerlach *) 2. 7. Gierenstein 1. 7. Dr. Giulini 1. 7. Graaff 1. 7. Gscheidle 1. 7. Haage (München) 1. 7. Haar (Stuttgart) 2. 7. Hahn (Bielefeld) *) 2. 7. Dr. Hauser (Sasbach) 1. 7. Dr. Dr. Heinemann 1. 7. Hilbert 1. 7. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 1. 7. Illerhaus *) 2. 7. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 1. 7. Kiep 1. 7. Klinker *) 2. 7. Könen (Düsseldorf) 1. 7. Kohlberger 1. 7. Kriedemann *) 2. 7. Frau Dr. Krips 1. 7. Freiherr von Kühlmann-Stumm 1. 7. Kulawig *) 2. 7. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Leber 2. 7. Lemmrich 1. 7. Lenz (Brühl) *) 2. 7. Lenz (Trossingen) 1. 7. Dr. Lohmar 1. 7. Dr. Löhr *) 2. 7. Lücker (München) *) 2. 7. Maucher 1. 7. Mauk *) 2. 7. Memmel *) 2. 7. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 1. 7. Dr. von Merkatz 1. 7. Merten *) 2. 7. Metzger *) 2. 7. Michels 1. 7. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 1. 7. Dr. Morgenstern 1. 7. Müller (Aachen-Land) *) 2. 7. Ott 1. 7. Picard 1. 7. Frau Dr. Probst 1. 7. Prochazka 1. 7. Rainer 1. 7. Rehs 1. 7. Richarts *) 2. 7. Riedel (Frankfurt) *) 2. 7. Dr. Rinderspacher 2. 7. Rohde 1. 7. Saam 1. 7. Saxowski 1. 7. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 1. 7. Dr. Schober 1. 7. Dr. Schmid (Frankfurt) 1. 7. Dr. Schmidt (Offenbach) 1. 7. Schmidt (Würgendorf) 1. 7. Frau Schroeder (Detmold) 1. 7. Dr. Schulz (Berlin) 1. 7. Schultz (Gau-Bischofsheim) 1. 7. Schwabe 2. 7. Seifriz *) 2. 7. Seuffert *) 2. 7. Springorum *) 2. 7. Dr. Starke (Franken) *) 2. 7. Stingl 1. 7. Stooß 1. 7. Strauß 1. 7. Frau Strobel *) 2. 7. Struve 1. 7. Dr. Süsterhenn 1. 7. Tallert 1. 7. Teriete 1. 7. Dr. Wahl 1. 7. Walter 1. 7. Wehner 1. 7. Wendelborn 1. 7. Baron von Wrangel 1. 7. Wurbs 1. 7. Zerbe 1. 7. Zoglmann 1. 7. 2630 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 30. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/760 Fragen II/6 und II/7): Ist zu befürchten, daß die wirtschaftliche Wettbewerbslage der deutschen Industrie in absehbarer Zeit dadurch verschlechtert werden kann, daß die deutschen Kernenergieanlagen fast völlig von der Einfuhr von Uranerzen abhängig sind, nachdem weitgehend auf ein Prospektierungsprogramm zur Suche von ausreichenden Vorkommen auf dem Gebiet der Bundesrepublik verzichtet worden ist? Treffen Behauptungen zu, daß die Bundesrepublik durch die Ausrichtung der Entwicklungsreaktoren auf angereicherten Uranbrennstoff infolge der damit verbundenen Lieferauflagen 'der Amerikaner, von denen solcher Brennstoff nur bezogen werden kann, verpflichtet ist, ständig Einblick in alle möglichen Reaktorkonstruktionen gewähren zu müssen, während andere europäische Länder dieser totalen Abhängigkeit durch das Ausweichen auf Natururan entgangen sind? Auf ein Prospektierungsprogramm zur Suche von Uranvorkommen auf dem Gebiet der Bundesrepublik ist weder ganz noch teilweise verzichtet worden. Die Bundesregierung bleibt bemüht, im Rahmen des finanziell Möglichen Mittel für derartige Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Selbst nach optimistischen Schätzungen sind jedoch in der Bundesrepublik nicht mehr als 10 000 t Uran zu vertretbaren Bedingungen zu erwarten. Das entspricht dem deutschen Uranbedarf bis etwa 1975. Es ist deshalb eine unumgängliche Notwendigkeit, auf ausländische Uranlieferungen zurückzugreifen. Die Bundesregierung strebt an, Bezugsmöglichkeiten aus dem Ausland zu schaffen, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Kernindustrie unbeeinträchtigt lassen. Es trifft zu, daß die Unterlagen für Reaktoren, die mit amerikanischem hochangereicherten Uran betrieben werden, von der Amerikanischen Atomenergie-Kommission eingesehen werden können. Dies ergibt sich aus dem deutsch-amerikanischen Abkommen vom 3. 6. 1957 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der zivilen Verwendung der Atomenergie. Das von den USA gemeinsam mit der deutschen Seite entwickelte einfache System der Sicherheitskontrolle, das sich auf die Verwendung und den Verbleib des hochangereicherten Urans bezieht, wurde bisher loyal angewendet. Irgendwelche Schwierigkeiten oder gar eine — wie Sie sich ausdrücken — „totale Abhängigkeit", der man durch ein Ausweichen auf Natururan entgehen sollte, haben sich nicht ergeben. Der Euratom-Vertrag verpflichtet uns ohnehin zu einem weitgehenden internationalen Erfahrungsaustausch. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 29. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lohmar (Drucksache V/760 Frage XII/1) : Wieviel Lehrstühle, aufgegliedert nach Hochschulen und Disziplinen, sind gegenwärtig an den Universitäten und Hochschulen der Bundesrepublik nicht besetzt? Auf die Anfrage über die Anzahl der nicht besetzten Lehrstühle an den Universitäten und Hochschulen in der Bundesrepublik teile ich mit, daß authentische Zahlen nur über die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten sind. Ich werde bemüht sein, Zahlenmaterial in der gewünschten Aufgliederung zu bekommen und es dann später mitzuteilen. Im Bundesbericht Forschung I (Bundestagsdrucksache IV/2963, S. 86) sind die Zahlen nach dem Stand vom Wintersemester 1963/64 veröffentlicht worden. Zu diesem Zeitpunkt waren 16,2 % der Lehrstühle nicht besetzt. Als Anlage übersende ich eine Aufstellung, die die Veröffentlichung „Die Lehrstühle an den wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik", Schriften des Hochschulverbandes Heft 9, 12. Auflage, Göttingen 1966, Bearbeiterin Dr. Hedwig Kröger, auswertet. Danach waren im Wintersemester 1965/66 von 4598 Lehrstühlen 654 (entspricht 14,2 % der Gesamtzahl) nicht besetzt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 2631 Anlage zu II 7 — 3121 — 61/66 Die Lehrstühle an den wissenschaftlichen Hochschulen Stand: Wintersemester 1965/66 davon Fakultät bzw. Abteilung Lehrstühle insgesamt besetzt nicht Anzahl in % besetzt von Spalte 1 Planstellen 1 2 3 4 1. Theologie 257 239 93,0 18 2. Rechtswissenschaften 338 303 89,6 35 3. Fächer der Philosophischen Fakultät 980 852 86,9 128 4. Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 386 310 80,3 76 5. Medizin . . 661 580 87,7 81 6. Tiermedizin 85 70 82,4 15 7. Mathematik und Naturwissenschaften 1 108 925 83,5 183 8. Forstwirtschaft 34 28 82,4 6 9. Gartenbau- und Landwirtschaftswissenschaften 128 118 92,2 10 10. Brauwesen 8 7 87,5 1 11. Ingenieurwissenschaften insgesamt 613 512 83,5 101 davon: a) Bauingenieur- und Vermessungswesen 132 112 84,8 20 b) Architektur 107 89 83,2 18 c) Maschinenbau 228 186 81,6 42 d) Elektrotechnik 99 79 79,8 20 e) Bergbau und Hüttenwesen 47 46 97,9 1 insgesamt 4 598 3 944 85,8 654 Quelle: Die Lehrstühle an den wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik (Stand: Frühjahr 1966) Schriften des Hochschulverbandes Heft 9, 12. Auflage, Göttingen 1966, Bearbeiterin Dr. Hedwig Kröger Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 1. Juli 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Prinz von Bayern, Flämig und Picard (Drucksache V/760 Fragen XIII/1, XIII/2 XIII/3 und XIII/4) : Abgeordneter Prinz von Bayern Ich frage die Bundesregierung, ob sie sich durch den Bericht in Paris Match Nr. 897 vom 18. Juni 1966 (zwei Tage vor der Reise des französischen Staatspräsidenten de Gaulle nach Moskau) unter der Überschrift „Ils sont Nazis en 66" veranlaßt sieht, den Wahrheitsgehalt dieser Berichterstattung zu überprüfen? Abgeordneter Flämig Trifft es zu, daß die in der weit verbreiteten französischen illustrierten Zeitschrift Paris Match Nr. 897 vom 18. Juni 1966 dargestellten Bilder angeblicher junger Deutscher, die sich in die Uniformen der Hitlerzeit kleiden und mit ausgestrecktem Arm eine Hitlerbüste grüßen, Szenen darstellen, die von einem französischen Reporterteam, teils im Requisitenlager eines Münchener Uniformverleihers, teils in einem Hotelzimmer, gestellt und zum Zwecke der Veröffentlichung photographiert wurden? Abgeordneter Flämig Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einer solchen wie in Frage XIII/2 erwähnten unwahren und tendenziösen Berichterstattung entgegenzuwirken, wenn sich die Redaktionen derartiger Zeitschriften weigern, Berichtigungsforderungen nachzukommen? Abgeordneter Picard Hält die Bundesregierung angesichts der weltweiten Welle unseriöser und übertriebener Berichterstattung — u. a. Paris Match, Daily Express, Sowjetisches Fernsehen — über angeblich neonazistische Gefahren in der Bundesrepublik es für ausreichend, was Staatssekretär von Hase vor der Presse erklärt hat, um dem Ausland ein zutreffendes Bild von der freiheitlichdemokratischen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland zu geben? Die von der illustrierten Zeitschrift PARIS MATCH am 18. Juni 1966 veröffentlichte Reportage „Nazis 1966" enthält z. T. gestellte Bilder und Bilder, deren Text falsch ist. Nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern wurde dazu folgendes ermittelt: Ende April 1966 erschien in den Geschäftsräumen des Kostümverleihers Dr. Peter Breuer in 2632 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 München ein junger Franzose, der im Auftrag des PARIS MATCH eine Reportage über Kostüme und Uniformen machen wollte. Am 2. Mai 1966 kam er mit einer Gruppe von etwa 10 Personen wieder. Im Verlauf der Besichtigung hat sich ein Teil der Gruppe mit Uniformstücken aus der NS-Zeit kostümiert. Dabei wurde eine große Anzahl von Aufnahmen gemacht. Eine dieser Aufnahmen ist in der Reportage veröffentlicht. An den Leiter der Gruppe hat Dr. Breuer NS-Armbinden, eine Uniformmütze, einen Hitlerkopf und eine nachgemachte SA-Fahne gegen Entgelt für drei Tage ausgeliehen. Sie sollten angeblich für Studienzwecke verwendet werden. Da die Gruppe französisch sprach und sich eines Dolmetschers bediente, mußte Dr. Breuer davon ausgehen, daß es sich auch bei den fotografierten Teilnehmern um Franzosen handelte. Bei den auf zwei Bildern abgebildeten Teilnehmern der gestellten sogenannten Nazi-Party handelt es sich um drei Deutsche im Alter von 25 bis 28 Jahren, die inzwischen namentlich bekannt sind. Sie waren nach ihren glaubhaften Angaben weder Mitglieder einer NS-Organisation, noch gehören sie einer neonazistischen Partei oder Gruppe an. Sie sind mit den Reportern von PARIS MATCH in einer Schwabinger Privatwohnung auf Wunsch der PARIS MATCH-Reporter aufgenommen. Sowohl Dr. Breuer als auch die drei Deutschen wurden nach ihren Angaben über den Zweck der Aufnahmen, deren einzelne Posen nach Regieanweisungen des französischen Reporters erfolgten, arglistig getäuscht. Ein weiteres Bild der Reporter enthält eine angebliche Versammlung von — wie es in PARIS MATCH heißt — Neo-Nazis. Tatsächlich wurde das Bild jedoch auf einer Feuerwehrversammlung, die am 25. März oder am 1. April 1966 in dem Gasthaus Holzheu in der Gemeinde Moos-ham stattfand, gemacht. Es wurde dabei ein Film über die Entstehung von Heubränden gezeigt. Der Zweck der Versammlung, zu der Reporter von PARIS MATCH eingeladen worden waren, war diesen Reportern bekannt. Jedem der Anwesenden ist von den Reportern eine Maß Bier bezahlt worden. Auch der Text zu einem weiteren Bild, auf dem der Landwirt Georg Weber als früherer NS-Bürgermeister vorgestellt wird, ist falsch. Weber war niemals Bürgermeister. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt es, wenn die Presse jeder politischen Entwicklung in Deutschland rege Aufmerksamkeit schenkt. Die Bundesregierung bedauert jedoch außerordentlich, daß eine so angesehene Zeitschrift wie PARIS MATCH mit derart groben Fälschungen einen unwahren und tendenziösen Eindruck vermittelt hat. Sie bedauert noch mehr, daß PARIS MATCH sich bisher nicht bereit gefunden hat, den Sachverhalt zu berichtigen. Ich habe, als sich die ersten Fälschungen herausgestellt hatten, den Presseattaché der Französischen Botschaft zu mir gebeten, ihn auf die offenkundigen Fälschungen hingewiesen und ihn ersucht, die Aufmerksamkeit seiner Regierung auf diesen Vorgang zu lenken. Ich habe ferner in einem Informationsgespräch mit französischen Journalisten und anschließend auf der Pressekonferenz am 22. Juni 1966 den bis dahin durch die Polizei ermittelten Tatbestand und das Bedauern der Bundesregierung bekanntgegeben. Darüber hinaus habe ich in einem Telegramm an das Internationale Presseinstitut in Zürich und in Schreiben an den Internationalen Zeitungsverleger-Verband und den Internationalen Zeitschriftenverleger-Verband in Paris auf diesen Vorgang hingewiesen. Schließlich habe ich meinen französischen Partner im Rahmen des deutsch-französischen Freundschafts-Vertrages, Staatssekretär Bourges, informiert. Neben der kommunistischen Presse, auf die einzugehen ich mir versage, haben auch westliche Publikationsorgane offenbar gutgläubig Teile der Berichterstattung von PARIS MATCH übernommen. Inzwischen hat aber schon die englische Zeitung DAILY EXPRESS ihre Leser darauf hingewiesen, daß es sich bei den übernommenen Bildern — ich zitiere: „Vermutlich um Fälschungen handelt". Der Korrespondent einer anderen britischen Zeitung hat gegen PARIS MATCH Anzeige wegen Völkerverhetzung erstattet. Auch die italienische Zeitung EPOCA hat sich inzwischen telefonisch von dem von ihr auf Grund eines generellen Austauschvertrages mit PARIS MATCH übernommenen Bericht distanziert. Eine angesehene Zeitung eines neutralen Landes schreibt, daß alles darauf hindeute, daß man es bei dem Artikel mit einem Schwindel zu tun habe, der als abschreckendes Beispiel für die Taktik der Verdrehung Pressegeschichte machen dürfte. Abschließend möchte ich feststellen: PARIS MATCH hat durch sein Vorgehen dem Ansehen der internationalen Presse, der freiheitlichen Demokratie und der deutsch-französischen Zusammenarbeit einen schlechten Dienst erwiesen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 1. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/760 Frage XIII/5) : Ist der Bundesregierung bekannt, wer die neue Inseratenserie „Machen wir uns doch selbst nicht etwas vor" mit dem Bild und einem Zitat des Bundeskanzlers statt einer Unterschrift bezahlt? Die Informationsanzeigen wurden vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Auftrag gegeben und werden aus dem Titel 314 des Kap. 04 03 bezahlt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 2633 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 1. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jahn (Marburg) (Drucksache V/760 Frage XIII/6) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die vom Bundeskanzler eingeladene amerikanische Sängergruppe „Sing out 66" von ihm erhebliche finanzielle Leistungen erhielt? Auf Grund eines Kabinettsbeschlusses hat die eingeladene Sängergruppe „Sing Out 66" zur Dekkung eines Teiles ihrer Aufwendungen eine Zuwendung gem. § 64 a RHO erhalten. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder vom 27. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/760 Frage XIV/1): Was ist das Ergebnis der Vorverhandlungen, die am 14. und 15. Juni 1966 im Auswärtigen Amt mit den Vertretern der Entsendestaaten über die Frage der Gleichstellung der bei den Stationierungsstreitkräften Beschäftigten geführt wurden? Den Vertretern der sechs Entsendestaaten, d. h. Belgiens, Frankreichs, Großbritanniens, Kanadas, der Niederlande und der Vereinigten Staaten von Amerika, sind am 3. Mai 1966 im Auswärtigen Amt die deutschen Verhandlungswünsche unterbreitet worden, nachdem sich die Regierungen der Entsendestaaten mit der vorzeitigen Aufnahme der Verhandlungen einverstanden erklärt hatten. Am 14. und 15. Juni 1966 sind die sachlichen Verhandlungen über die Revision des Art. 56 aufgenommen worden. Die Verhandlungen werden voraussichtlich Ende Juli 1966 fortgesetzt werden. Über den Stand und das Ergebnis der schwebenden Verhandlungen kann die Bundesregierung aus wohlverständlichen Gründen keine weitere Mitteilung machen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 29. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kreutzmann (Drucksache V/760 Frage XV/1): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Ausbau der Patrouillenwege des Bundesgrenzschutzes und der Stationierungsstreitkräfte im Zonengrenzgebiet in die Wege zu leiten? Wegen der notwendigen verstärkten Überwachung der Demarkationslinie in den vergangenen Jahren war es unvermeidbar, daß Straßen und Wege in unmittelbarer Nähe der Zonengrenze mit schweren und schwersten Fahrzeugen befahren wurden, obgleich sie teilweise für diesen Verkehr nicht geeignet waren. Eine Abgeltung der Schäden nach dem allgemeinen Schadenersatzrecht oder auf Grund der Bestimmungen, die für Manöverschäden gelten, war nur selten möglich, weil der Eigentümer regelmäßig den Schadenverursacher nicht feststellen konnte. Deswegen wurden in Zusammenarbeit der beteiligten Bundesressorts folgende Möglichkeiten erschlossen, um die entstandenen Schäden abzugelten: 1. Soweit es sich um landwirtschaftliche Wirtschaftswege handelt, werden Mittel des Grünen Plans eingesetzt. Die Richtlinien für die Verwendung dieser Mittel sind inzwischen auf forstwirtschaftliche Wege ausgedehnt worden. 2. Die nach den Richtlinien des BML vorgesehenen Eigenmittel des Wegeeigentümers werden im Bedarfsfall durch Mittel des Regionalen Förderungsprogramms ersetzt. 3. Soweit es sich nicht um land- oder forstwirtschaftlich genutzte Wege handelt, werden Mittel des Regionalen Förderungsprogramms verwandt. 4. In den Fällen, in denen ein Ausbau der Wege und Straßen notwendig ist, weil die Benutzung durch die Fahrzeuge des Bundesgrenzschutzes, der Bundeswehr und der Stationierungsstreitkräfte über den Gemeingebrauch hinausgeht, soll im Verhandlungswege zwischen den Ressorts die Beteiligung aus Haushaltsmitteln des Verteidigungsministeriums, des Finanzministeriums und des Innenministeriums erfolgen. Im übrigen werden auf Anregung des Landes Niedersachsen z. Z. folgende Untersuchungen angestellt: a) ob der Kontrollverkehr an der Demarkationslinie auf bestimmte Wege beschränkt werden kann, b) welches Wegenetz hierbei ständig benutzt werden muß, c) welchen Belastungen ein solches Wegenetz unterliegt. Die Grenzschutzkommandos und Grenzschutzverwaltungen sind angewiesen, diese Feststellungen zu treffen. Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist, wird sie von den beteiligten Bundesressorts dahin überprüft werden, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. 2634 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 Anlage 9 Schriftlilie Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 30. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/760 Frage XV/2) : Wird die Bundesregierung die Richtlinien der Studienförderung nach dem Honnefer Modell so gestalten, daß eine Gleichbehandlung von selbständigen und nichtselbständigen Unterhaltsverpflichteten dadurch sichergestellt wird, daß für beide Gruppen Einkommensnachweise aus dem gleichen Jahr gefordert werden? Die Gleichbehandlung von selbständigen und nicht selbständigen Unterhaltsverpflichteten wird bei den geltenden Richtlinien dadurch erreicht, daß bei beiden eine Erklärung über die Einkommenslage zum Zeitpunkt der Antragstellung der Förderung zugrunde gelegt wird. Zwar muß hinsichtlich des Nachweises wegen des zwangsläufig unterschiedlichen Verfahrens der Steuerveranlagung bei den Selbständigen zunächst von einer weniger zeitnahen Unterlage ausgegangen werden. Das gereicht ihnen aber nicht zum Vorteil; denn sie sind verpflichtet, alle Veränderungen bzw. Berichtigungen mitzuteilen. Daraus folgt dann eine Neuberechnung der Förderung und eine Rückforderung bzw. Verrechnung des überzahlten Förderungsbetrages. Eine Änderung der geltenden Förderungsrichtlinien in diesem Punkte wird von mir nicht erwogen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 30. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lohmar ,(Drucksache V/760 Frage XV/3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge, die das Kuratorium Unteilbares Deutschland zur Mobilisierung und Intensivierung der Bildungspolitik vorgelegt hat? Der bildungspolitische Arbeitskreis des Kuratoriums Unteilbares Deutschland hat in einer Pressekonferenz am 20. Juni 1966 die thesenartig zusammengefaßten Ergebnisse bekanntgegeben. Die Bundesregierung verfolgt die Untersuchungen des Kuratoriums über die Entwicklung der Bildungspolitik in beiden Teilen Deutschlands mit großem Interesse. Eine Stellungnahme zu Einzelheiten erscheint allerdings noch nicht zweckmäßig, weil das Kuratorium die Vorschläge erst im einzelnen ausarbeiten und dann in einer endgültigen Fassung veröffentlichen will. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 29. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/760 Fragen XV/4, XV/5 und XV/6) : Wie steht die Bundesregierung zu den Äußerungen des Südfunk-Intendanten Dr. Bausch, daß die Erhöhung des Anteils der Deutschen Bundespost an den Fernsehgebühren um 10 Pfennig auf 1,45 DM offenbar dazu diene, um andere defizitäre Dienstzweige der Deutschen Bundespost zu finanzieren? Trifft es zu, daß die Finanzierung des Deutschlandfunks durch die ARD-Anstalten bisher lediglich an der fehlenden Übereinstimmung zwischen Bundespostministerium und Bundesinnenministerium scheitert? Wie steht die Bundesregierung zu den Angaben des WDR-Intendanten von Bismarck, daß die ARID 1970 mit einem Defizit von 82 Millionen DM zu rechnen habe? Zu Nr. 4 erklärt der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen: „Der von der Deutschen Bundespost beanspruchte Teil der Fernsehrundfunkgebühr dient ausschließlich zur Deckung ihrer Aufwendungen auf dem Gebiet des Fernsehrundfunks. Andere Dienstzweige der Deutschen Bundespost werden daraus nicht finanziert." Zu Nr. 5: Die Frage ist mit Nein zu beantworten. Die von der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzten sog. Beamtenkommissionen des Bundes und der Länder haben am 9. Mai d. J. eine Vereinbarung getroffen, der zufolge der Deutschlandfunk in den Jahren 1966 und 1967 je 25 Mio DM erhält. Das Wirksamwerden dieser Vereinbarung hängt ausschließlich von der erforderlichen Zustimmung der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz ab. Ich hoffe, daß beide Teile schon in nächster Zeit die Vereinbarung billigen werden. Zu Nr. 6: Diese Äußerung des Herrn von Bismarck ist der Bundesregierung bekannt. Ihr liegen jedoch die zur Beurteilung dieser Frage erforderlichen Unterlagen zur Zeit nicht vor. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 29. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache V/760 Frage XV/7 und XV/8) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 2635 Wie beurteilt die Bundesregierung die Verwendung der Bezeichnung „las dos Alemanias" sowie „Alemania occidental" und Alemania oriental" in den Sendungen .des Bayerischen Rundfunks für spanische Arbeiter in der Bundesrepublik? Ist die Bundesregierung ebenfalls der Meinung, der angebliche Sprachgebrauch im Ausland rechtfertige die Verwendung der in Frage XV/I erwähnten Terminologie in einem deutschen Sender? Zu Nr. 3: Die Bundesregierung ist mit Ihnen, Herr Abgeordneter, der Meinung, daß in den fremdsprachigen Sendungen für die Gastarbeiter in der Bundesrepublik jegliche Bezeichnung vermieden werden sollte, die die Zwei-Staatentheorie untermauern könnte. „Las dos Alemanias" bedeutet aber wie eine sachkundige Auskunft ergeben hat — für den Spanier: „die beiden Teile Deutschlands" ; für ihn ist es eine rein geographische Bezeichnung, die in allgemeiner Form dasselbe umschreibt, was mit den von Ihnen weiter erwähnten Begriffen Alemania occidental und Alemania oriental gemeint ist. Eine derartige, auf die Teilung Deutschlands abstellende Bezeichnung läßt sich im Hinblick auf den Hörerkreis, der angesprochen wird, nur schwerlich durch eine bessere ersetzen. Jedenfalls enthält sie keinen Zwei-Staaten-Hinweis: dann müßte es nämlich heißen: „las dos estados alemanes." Zu Nr. 8: Damit ist, glaube ich, Herr Abgeordneter, zugleich Ihre 2. Frage beantwortet. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 29. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/760 Frage XV/9) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Erkenntnis der Städte und Gemeinden zu ziehen, daß entgegen den Intentionen des Bundessozialhilfegesetzes die Beihilfe zum Lebensunterhalt bei weitem überwiegt gegenüber der Hilfe in besonderen Lagen? Die Anfrage geht von der Annahme aus, daß die Hilfe zum Lebensunterhalt die Hilfe in besonderen Lebenslagen bei weitem übersteigt. Das trifft jedoch nicht zu. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes ist vielmehr seit 1963 die Hilfe in besonderen Lebenslagen anteilmäßig von rd. 53,9 % auf 60,4 % gestiegen, während demgegenüber die Hilfe zum Lebensunterhalt von 46,1 % auf 39,6 % abgesunken ist. In absoluten Zahlen heißt das, daß die Hilfe in besonderen Lebenslagen in dieser Zeit von 1 Milliarde 003 Millionen auf 1 Milliarde 273 Millionen angestiegen ist. Diese Entwicklung entspricht also durchaus den Vorstellungen, die dem Bundessozialhilfegesetz zugrunde liegen. Wenn in einzelnen Städten und Gemeinden ein anderer Eindruck entstand, so wohl deshalb, weil für die Hilfe in besonderen Lebenslagen weitgehend die überörtlichen Träger der Sozialhilfe zuständig sind, deren Ausgaben bei den kreisfreien Städten, den Landkreisen und den herangezogenen Gemeinden nicht in Erscheinung treten. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 30. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache V/760 Frage XV/10) : Hat das Bundesinnenministerium Sorge dafür getragen, daß die geplanten Unterführungen unter dem Stachus in München als Mehrzweckräume errichtet und damit eventuell als Schutzräume im Sinne des Schutzbaugesetzes verwandt werden können? Die unterirdischen Parkanlagen am Stachus in München sind bereits seit einigen Monaten im Bau. In Übereinstimmung mit den seit 1961 laufenden Bemühungen der Bundesregierung, Anlagen des unterirdischen Verkehrs auf Kosten des Bundes als Mehrzweckanlagen auszugestalten, hatte sich der Herr Bayerische Staatsminister des Innern noch während der Planungszeit Anfang 1965 laufend bemüht, der Stadt München die Notwendigkeit eines Mehrzweckhauses am Stachus darzulegen. In der Zwischenzeit ist die Planung jedoch ohne Berücksichtigung baulicher Zivilschutzmaßnahmen abgeschlossen worden. Ein Mehrzweckbau im Sinne des Schutzbaugesetzes müßte in eines der tieferen Geschosse verlegt werden. Dies würde eine völlige Umplanung des derzeitigen Entwurfes sowie die Wahl einer anderen Bauweise bedingen. Der Zeitverlust würde allein für die Planung auf 3/4-1 Jahr anzusetzen sein. Weiterhin würden die für einen langdauernden Aufenthalt erforderlichen Versorgungseinrichtungen einen empfindlichen Verlust an Nutzfläche bedeuten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 30. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache V/760 Frage XV/11): Sind die in der „Welt" vom 24. Juni 1966 wiedergegebenen Vorwürfe der Gewerkschaft der Polizei berechtigt, daß eine raschere Aufklärung der Vorhaben des sog. Kirmesmörders Bartsch aus 2636 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 Langenberg möglicherweise daran gescheitert sei, daß die Polizei vom Bundeskriminalamt keine Hilfe auf dem Gebiet der Sittlichkeitsverbrechen erwarten könne, weil das Sittlichkeitsdezernat des Amtes seit längerer Zeit nicht mehr arbeitsfähig, da hoffnungslos unterbesetzt sei? Der Vorwurf, eine raschere Aufklärung der Verbrechen des Mörders Bartsch sei möglicherweise am Bundeskriminalamt gescheitert, ist unberechtigt. Nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalamtes ist die Verfolgung strafbarer Handlungen grundsätzlich Sache der Länder. Das Bundeskriminalamt wirkt bei der Verbrechensbekämpfung lediglich in der Weise mit, daß es. alle Nachrichten und Unterlagen für die kriminalpolizeiliche Verbrechensbekämpfung sammelt und auswertet, um die ausgewerteten Erkenntnisse im Bedarfsfalle den Polizeien der Länder zur Verfügung stellen zu können. Das ist im vorliegenden Falle geschehen, wie sich aus folgendem ergibt. Die Sonderkommission, die in Nordrhein-Westfalen zur Aufklärung dieser Verbrechen gebildet worden war, hat dem Bundeskriminalamt am 2. Juni 1966 die Festnahme des verdächtigen Bartsch mitgeteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt lagen im Bundeskriminalamt über Bartsch keinerlei Erkenntnisse vor. Die vier Vermißtenmeldungen betr. Klaus Jung, Peter Fuchs, Ulrich Kahlweiss und Manfred Grassmann waren dem Bundeskriminalamt vorher übermittelt worden. In jedem Falle hat das Bundeskriminalamt daraufhin rechtzeitig die von den sachbearbeitenden Kriminaldienststellen im Lande beantragten Ausschreibungen und Nachforschungen durchgeführt. Ein möglicher Zusammenhang zwischen die-sen Taten und der Verdacht des möglichen Vorliegens von Verbrechen wie Mord oder Entführung war bereits von den sachbearbeitenden örtlichen kriminalpolizeilichen Dienststellen angenommen worden. Die Auswertung erstreckte sich unter diesen Umständen vor allem auf ,die Überprüfung aller möglichen Zusammenhänge mit anderen vermißten Kindern. Zusätzlich wurden der Sonderkommission daher am 6. Dezember 1965 alle Erkenntnisse des Amtes über ungeklärte Fälle von vollendeter oder versuchter Kindesentführung sowie Personenbeschreibungen von möglichen Tätern ermittelt. Auch ,auf die Vermißtensache Timo Rinnelt wurde damals hingewiesen. Diese Sachbearbeitung des Bundeskriminalamtes war ordnungsmäßig. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 1. Juli 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wörner (Drucksache V/760 Fragen XV/12 und XV/13) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Vorstellungen über die Finanzierung von Leistungszentren für Spitzensportler durch Bund, Länder und Gemeinden Zuschüsse zu den laufenden Unterhaltskosten dieser Zentren zu gewähren? Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, durch eine stärkere Unterstützung des deutschen Luftsports eine breitere Nachwuchsbasis für das fliegende und technische Personal der zivilen und militärischen Luftfahrt zu schaffen? Zu Frage 12: Das Bundesministerium des Innern fördert seit dem Rechnungsjahr 1965 die Errichtung von Leistungszentren. Gegenwärtig sind 15 Anlagen für verschiedene Sportdisziplinen in der Planung, im Bau bzw. schon vollendet. Wegen der Bedeutung des Leistungssports hat der Bund einer Übernahme der Baukosten bis zu 70 v. H. zugestimmt, obwohl im Rahmen des sogenannten „Goldenen Plans" eine Spitzenfinanzierung des Bundes lediglich bis zu 20 v. H. üblich ist. Das gegenwärtige Bauprogramm erfordert bereits einen finanziellen Aufwand des Bundes in der beachtlichen Höhe von über 30 Mio. DM. Die Zentren haben in der Mehrzahl ihre Arbeit bislang noch nicht im vollen Umfange aufgenommen, so daß über die Höhe der Betriebskosten noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Ob und in welchem Umfange eine zusätzliche Beteiligung des Bundes an den entstehenden Betriebskosten künftig notwendig werden wird, kann daher im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Zu gegebener Zeit werden hierzu weitere Erhebungen notwendig sein, die vor allem auch die unterschiedliche Finanzkraft der Träger dieser Einrichtungen zu berücksichtigen haben. Zu Frage 13: Die Bundesregierung hat seit langem die Notwendigkeit anerkannt, den Luftsport zu unterstützen. So erhält im Rahmen der Förderung von zentralen Maßnahmen auf dem Gebiete des Sports und der Leibesübungen der Deutsche Aero Club — als zuständiger Fachverband für den deutschen Luftsport — aus dem Bundessportfonds eine jährliche Zuwendung in Höhe von gegenwärtig rd. 50 000,— DM. Diese Mittel sind zweckbestimmt für laufende zentrale Vorhaben auf dem Gebiete des Segelsports, des Modellflugsports und der jugendsportlichen Arbeit (z. B. Segelflugschule Hirtenhain). Sondervorhaben, z. B. die Durchführung von Weltmeisterschaften, werden zusätzlich berücksichtigt. Eine Förderung des Motorflugsports, der in erster Linie eine breitere Nachwuchsbasis für das fliegende und technische Personal der zivilen und militärischen Luftfahrt darstellen würde, ist wegen der hohen Kosten der Ausübung dieser Sportart — insbesondere der Beschaffung des Fluggeräts — bislang nicht möglich gewesen. Jedoch wird z. Z. geprüft, ob eine verstärkte Förderung des Luftsports einschließlich des Motorflugsports möglich sein wird. Eine wirksame Hilfe ist dabei nur durch die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel möglich. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 2637 Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 29. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/760 Frage XV/14) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, neu geschaffene Sonderanlagen, wie z. B. das Fernmeldezeugamt Malsch/über Wiesloch, außerhalb der allgemein vorgesehenen Höherstufungen wegen der Besonderheiten unverzüglich von der Ortsklasse A in die Ortsklasse S einzustufen? Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß die Höherstufung von Gemeinden und Sonderanlagen im Ortsklassenverzeichnis nur durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, möglich ist. Das Fernmeldezeugamt Maisch, das Sie, Herr Abgeordneter, hier beispielshalber ansprechen, bestand schon bei Erlaß der beiden letzten Änderungsverordnungen zum Ortsklassenverzeichnis vom 6. Dezember 1963 und vom 29. Juli 1964. Schon damals war festgestellt worden, daß diese Dienststelle nicht, wie es erforderlich wäre, deutlich vom Ort Maisch abgesetzt ist. Eine Sondereinstufung war daher nicht möglich. An diesem Sachverhalt hat sich seither nichts geändert. Das Bundesministerium des Innern wird sich dennoch für eine Berücksichtigung dieses Falles und anderer ähnlicher Fälle im Rahmen der allgemein vorgesehenen Höherstufungen auf Grund der neuen Richtlinien einsetzen. Es besteht jedoch wenig Aussicht, eine Sonderentscheidung zu erwirken, weil auch die Länder vordringliche Fälle von Höherstufungen zurückgestellt haben. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 30. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache V/760 Frage XV/15 und XV/16): In welchem Umfang hat die Zahl der Rauschgiftdelikte in letzter Zeit in der Bundesrepublik zugenommen? Ist ähnlich wie in anderen Ländern ein verstärkter Hang zur Benutzung von Rauschgiften bei Jugendlichen feststellbar? Die Polizeien der Länder teilen dem Bundeskriminalamt die ihnen bekanntgewordenen Rauschgiftdelikte mit. In den letzten .Jahren wurden gemeldet: 1963 820 Fälle 1964 992 Fälle 1965 1 003 Fälle. Diese absoluten Zahlen berücksichtigen die Bevölkerungsbewegung nicht. Auf 100 000 Einwohner umgerechnet ergeben sich für diesen Zeitraum folgende Häufigkeitsziffern: 1963 1,4 1964 1,7 1965 1,7. Auf je 100 000 Einwohner entfallen damit in den beiden letzten Jahren nach den Feststellungen der Polizei 1,7 Fälle von Rauschgiftdelikten. Anzeichen einer besonders besorgniserregenden Zunahme der Rauschgiftkriminalität sind somit nicht festzustellen. Von den polizeilich festgestellten Tätern waren 1963 1964 1965 Erwachsene Täter 97,4 94,5 94,7 Heranwachsende 2,3 3,8 3,7 (18 bis 21 Jahre) Jugendliche 0,3 1,7 1,6. (14 bis 18 Jahre) Im Verhältnis zu 1963 ist der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden somit angestiegen. Das zeigen auch die absoluten Zahlen: 1963 wurden 19 nicht erwachsene Rauschgifttäter festgestellt, 1964 waren es 45 und 1965 betrug die Zahl 42. Die Erhöhung des Rauschgiftmißbrauchs bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist auf die Zunahme der sogenannten Gammler zurückzuführen, in deren Kreisen nach den Beobachtungen der Polizei der Marihuanaverbrauch zugenommen hat. Die Polizei widmet dem Problem der Rauschgiftbekämpfung besondere Aufmerksamkeit. Die Aufklärungsquote lag 1965 bei 81,2 Prozent. Dieser Aufklärungsstand liegt erheblich über der durchschnittlichen Aufklärungsquote, die 1965 53,2 Prozent betrug. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 30. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten 2638 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/760 Frage XV/17) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um französisch-deutsche Doppelstaatler, die seit Kriegsende in der Bundesrepublik leben und ihrer Wehrpflicht in der Bundeswehr genügt haben, vor einer Strafverfolgung durch französische Behörden zu bewahren, weil diese einer an sie ergangenen französischen Aufforderung, ihren Wehrdienst bei der französischen Armee abzuleisten, nicht gefolgt sind? Die Bundesregierung hofft, daß das Problem der Wehrpflicht von deutsch-französischen Doppelstaatlern bald durch das Europäische Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Doppelstaatlern zufriedenstellend geregelt sein wird. Nach diesem Übereinkommen braucht ein Doppelstaatler nur in dem Staat Wehrdienst zu leisten, in dem er sich gewöhnlich aufhält. Wie ich bereits in der Fragestunde vom 24. Juni 1966 ausgeführt habe, liegt der Entwurf des Zustimmungsgesetzes z. Z. dem Bundesrat im ersten Durchgang vor und steht dort am 1. Juli 1966 zur Beratung an. Da Frankreich das Übereinkommen bereits ratifiziert hat, wird es im Verhältnis zu Frankreich einen Monat nach Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde in Kraft treten. Schon jetzt werden in Frankreich auf Grund eines Gesetzes aus dem Jahre 1956, geändert 1965, diejenigen Wehrpflichtigen, die bereits in einem mit Frankreich verbündeten Staat ihrer Militärdienstpflicht genügt haben und sich in diesem Staat schon vor der Musterung ihres Jahrganges niedergelassen hatten, auf Antrag vom aktiven Wehrdienst in Friedenszeiten befreit. Im übrigen können deutsch-französische Doppelstaatler wie bisher nur auf die Gefahren hingewiesen werden, mit denen sie bei Betreten französischen Bodens rechnen müssen, solange ihr Wehrdienstverhältnis in Frankreich nicht geklärt ist. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 30. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache V/767 Fragen I/1 und 1/2): Ist beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig, das die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Baulandsteuer für die Jahre 1961 und 1962 zum Gegenstand hat? Ist es richtig, daß der Bundesfinanzhof entschieden hat, daß der Vollzug der Restbaulandsteuer für die Jahre 1961 und 1962 ausgesetzt werden muß? Zu Frage 1: Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme mehrerer Verfassungsbeschwerden, die alsbald nach Einführung der Baulandsteuer eingereicht worden waren, im Vorprüfungsverfahren nach § 93 a BVerfGG wegen Nichterschöpfung des Rechtsweges als unzulässig abgelehnt. Die Finanzgerichte haben daraufhin ihre Vorlagebeschlüsse aufgehoben, großenteils nach Zurücknahme der Rechtsmittel durch die Rechtsmittelführer. Infolge dieser Entwicklung war bereits im September 1965 beim Bundesverfassungsgericht kein Verfahren zur Baulandsteuer mehr anhängig. Daß ein Finanzgericht die Verfassungsfrage erneut dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt oder daß ein Steuerpflichtiger Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, ist bisher nicht bekanntgeworden. Zu Frage 2: Es ist zutreffend, daß der Bundesfinanzhof in einem vor einigen Monaten ergangenen Urteil, das später durch andere Urteile bestätigt wurde, die Aussetzung der Vollziehung zugestanden hat, „weil ein Verstoß gegen das Grundgesetz nicht eindeutig auszuschließen" sei. Dementsprechend wird nunmehr nach Anweisungen der Finanzverwaltungen der Länder in den Fällen, in denen die Steuerpflichtigen ihre Rechtsbehelfsverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Baulandsteuer fortsetzen, auf Antrag die Vollziehung ausgesetzt. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 29. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/720 Fragen XV/11, XV/12 und XV/13): Entspricht es den Vorstellungen der Bundesregierung, wenn die Förderung der Anlage von Naturparken durch öffentliche Mittel — insbesondere Bundesmittel — als Begleiterscheinung zur Folge hat, daß Bau- und Bodenspekulationen mit dem Hinweis auf die Grundstückslage im Bereich der Naturparke betrieben werden? Besteht die Möglichkeit, diejenigen, die spekulative Vorteile aus mit öffentlichen Mitteln geförderten Naturparken haben, zu einem finanziellen Beitrag zur Gründung, Ausgestaltung und Unterhaltung der Naturparke heranzuziehen? Befindet sich der Vertreter des Bundesernährungsministeriums, der anläßlich der Jahresversammlung des Vereins Naturpark Südeifel erklärte, daß 100 Millionen DM für die Naturparke notwendig seien, aber jährlich nur 7 Millionen DM für diesen Zweck gegeben würden, in Übereinstimmung mit den politischen Vorstellungen der Bundesregierung? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Boden- und Bauspekulation im Bereich der Naturparke begegnet werden muß. Die Träger der Naturparke sind der Spekulation durch Bauleitpläne in den Randgebieten für die Anlage von Feriendörfern oder Wochenendsiedlungen bereits entgegengetreten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1966 2639 Im wesentlichen sind Grundstückseigentümer der Randgebiete die Gemeinden, bei denen ein Spekulationsaspekt nicht im Vordergrund steht, die vielmehr erhebliche Beiträge für die Naturparke leisten. Es entspricht zwar den politischen Vorstellungen der Bundesregierung, das Naturparkprogramm gemeinsam mit Ländern und Gemeinden zu fördern. Wenn nach den Planungen der Fachleute noch rund 100 Mill. DM für eine volle Ausstattung der Naturparke mit Parkplätzen, Wanderwegen usw. benötigt werden, dann kann dieser Betrag nur nach und nach im Laufe der Jahre aufgebracht werden. 7 Millionen DM, die im Jahre 1965 verausgabt wurden, erscheinen angemessen und ausreichend.
Gesamtes Protokol
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505400000
Die Sitzung ist eröffnet.
Die heutige Tagesordnung soll ergänzt werden um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen. — Das Haus hat keine Bedenken. Die Erweiterung der Tagesordnung ist somit beschlossen.
Eine Mitteilung hinsichtlich der Mündlichen Anfragen während der Ferienzeit. Der Ältestenrat empfiehlt, für die Einreichung von Mündlichen Anfragen während der Sommerpause abweichend von der Geschäftsordnung folgende Regelung zu treffen: Jeder Abgeordnete ist berechtigt, in den Monaten Juli und August je drei Mündliche Anfragen einzureichen. Die Anfragen für den Monat Juli müssen spätestens bis zum 29. Juli, 17 Uhr, die Fragen für August bis Mittwoch, den 31. August, eingehen. Mündliche Anfragen, die in den Monaten Juli und August eingereicht werden, werden von der Bundesregierung schriftlich beantwortet. Mündliche Anfragen, die im September gestellt werden, werden gemäß den Richtlinien für die Fragestunde mündlich beantwortet, wenn sich der Fragesteller nicht mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Bundesregierung hat sich allerdings nur für dieses Jahr mit der vorgeschlagenen Regelung einverstanden erklärt.
Ich frage, ob das Haus mit dieser Regelung einverstanden ist. — Widerspruch erhebt sich nicht; es ist also so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau hat unter dem 27. Juni 1966 mit Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 12. Februar 1965 den ersten Bericht der Bundesregierung über die in den einzelnen Ländern gemachten Erfahrungen mit dem Wohngeldgesetz übersandt. Der Bericht wird als Drucksache V/796 verteilt.
Der Antrag der Fraktion der SPD betr. militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe — Drucksache V/535 — ist nach einer Vereinbarung im Ältestenrat am 30. Juni 1966 auch dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen worden.
Wir beginnen dann mit der
Fragestunde
— Drucksachen V/770, V/760, V/767 — Zunächst die Restfragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Ich rufe die Frage VII/7 des Herrn Abgeordneten Schmidt (Würgendorf) auf:
In welcher Höhe können voraussichtlich die deutschen Verpflichtungen aus den laufenden Devisenausgleichsabkommen sowohl mit den USA als auch mit Großbritannien nicht erfüllt werden, weil die Bundesrepublik Deutschland keine geeigneten militärisch und ökonomisch sinnvollen Auftragsobjekte zu vergeben hat?
Bitte, Herr Minister!

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505400100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem ursprünglichen Inhalt der Vereinbarungen mit den Vereinigten Staaten sind wir verpflichtet, durch militärische Aufträge das Abkommen zu erfüllen. Es wurde allseitig erkannt, daß das Ziel in Form von festen Aufträgen voll bis zum 31. Dezember 1966 nicht zu erfüllen ist. Die ursprüngliche Verpflichtung wurde daher durch die Besprechung mit Minister McNamara im Dezember 1965 dahin gehend modifiziert, daß das Abkommen auftragsseitig auch dann als erfüllt gilt, wenn „bis zum 31. Dezember 1966 spezifische Bedarfsforderungen dergestalt identifiziert sind, daß sie die anschließende Einleitung von Beschaffungsmaßnahmen ermöglichen". Damit wird es möglich, militärische Planungen, deren Realisierung sich in der Form von Aufträgen 1967 oder später vollzieht, für die Erfüllung heranzuziehen, ohne daß ein Zeitdruck auf ihre Konkretisierung zu Aufträgen ausgeübt wird.
Diese Vereinbarung dient beiden Ländern; denn weder die Vereinigten Staaten noch wir können daran interessiert sein, wie verschiedentlich mißverständlich in der Offentlichkeit ausgeführt wurde, unter Zeitdruck militärisch nicht geeignetes Material für die Bundeswehr zu beschaffen und damit die gemeinsame Verteidigung zu schwächen. Unter den Voraussetzungen dieser modifizierten Vereinbarung hofft die Bundesrepublik, ihre Verpflichtungen gegenüber den Vereinigten Staaten hinsichtlich des gegenwärtigen Vereinbarungszeitraums erfüllen zu können.
Die Zusage an Großbritannien, bis zum 31. März 1967 aus dem Verteidigungsbereich einschließlich eines Überhanges aus dem 2. Abkommen rund 287 Millionen DM zu zahlen, wird voraussichtlich eingehalten werden können, wenn auch nur mit größter Mühe und unter Vorgriff auf Zahlungen, die erst später im Jahre 1967, vielleicht erst 1968, fällig wären.




Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505400200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Buchstaller, der die Frage für Herrn Abgeordneten Schmidt übernommen hat.

Werner Buchstaller (SPD):
Rede ID: ID0505400300
Herr Minister, denkt die Bundesregierung zur Erfüllung der deutschen Verpflichtungen auch an die direkte Übernahme von Stationierungskosten?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505400400
Ich habe Ihnen, glaube ich, gestern dargelegt, Herr Kollege, daß wir über die weiteren Abmachungen mit den Vereinigten Staaten eine Fülle von Überlegungen anstellen müssen. Sie werden Verständnis dafür haben, daß man in diesem gegenwärtigen Zeitpunkt darüber nichts sagen kann, weder positiv noch negativ; das würde jede Verhandlungsposition erschweren.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505400500
Eine Zusatzfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Berkhan!

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0505400600
Herr Minister, ist an eine Vorfinanzierung, sei es im Wege von Barleistungen über den Bundeshaushalt, sei es im Wege der Kreditierung durch Einschaltung der Bundesbank oder einer sonstigen Institution, gedacht, um die Verpflichtungen zu erfüllen?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505400700
Ja, es sind Überlegungen darüber im Gange.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505400800
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Berkhan.

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0505400900
Bestehen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder im Königreich Großbritannien neben den für den Abwicklung der Devisenausgleichsabkommen erforderlichen Konten auch noch andere deutsche Rüstungskonten?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505401000
Es gibt gewisse Vorfinanzierungskonten, beispielsweise in Großbritannien, die jetzt für die Abwicklung im zivilen Bereich herangezogen werden. Aber ich darf bitten, diese Frage gelegentlich an den Herrn Finanzminister zu stellen, weil er dafür — ich darf es einmal so sagen — die Verantwortung hat.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505401100
Herr Abgeordneter Neumann zu einer Zusatzfrage.

Paul Neumann (SPD):
Rede ID: ID0505401200
Herr Minister, können Sie uns sagen, in welcher Höhe diese Konten bestehen und wie sie abgewickelt werden?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505401300
Diese Frage kann ich Ihnen im Augenblick nicht beantworten, weil mir erstens die Höhe im Moment nicht bekannt ist und sie zweitens in Fluß ist durch die laufenden Maßnahmen, die von diesem Konto abgedeckt werden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505401400
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Neumann.

Paul Neumann (SPD):
Rede ID: ID0505401500
Herr Minister, sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, einen befriedigenden Devisenausgleich mit allen Stationierungsländern durch gemeinsame Standardisierungsprogramme Forschung und Produktion langfristig zu erreichen?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505401600
Die Bundesregierung hat sich bisher immer führend, glaube ich, innerhalb der Allianz darum bemüht, Standardisierungsprogramme mit anderen Ländern zu erreichen, bilateral, trilateral oder multilateral. Sie hat zu diesem Zweck von sich aus bei den Koproduktionen, die dann entstehen, immer Quotenverzichte ausgesprochen, um überhaupt eine solche Maßnahme zu erreichen. Ich glaube, daß die Bundesregierung in dieser Beziehung vorbildlich in der Allianz ist.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505401700
Herr Abgeordneter Felder zu einer Zusatzfrage.

Josef Felder (SPD):
Rede ID: ID0505401800
Herr Minister, hat das Verteidigungsministerium langfristige Planungen für militärische Umrüstungen unter Berücksichtigung des Devisenausgleichs durch Standardisierungsprogramme und gemeinsame Forschung und Produktion vorliegen?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505401900
Sie wissen aus den Darlegungen im Verteidigungsausschuß, Herr Kollege Felder, daß das Bundesministerium der Verteidigung an einer mittelfristigen Fünfjahresplanung arbeitet. Ich habe im Verteidigungsausschuß vorgetragen, daß die erste Lesung beendet ist und daß das Dokument fertig sein wird, wenn sich der Verteidigungsausschuß und der Haushaltsausschuß mit dem Haushalt für das Jahr 1967 befassen werden. Dann werden wir Ihnen das vortragen. Wir haben derartige Überlegungen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505402000
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Felder.

Josef Felder (SPD):
Rede ID: ID0505402100
In welcher Höhe, Herr Minister, werden Devisenkosten entstehen, wenn in den nächsten Haushaltsjahren die NATO-Infrastruktureinrichtungen aus Frankreich in andere Länder des NATO-Bereichs verlegt werden müssen?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505402200
Die Frage kann Ihnen gegenwärtig weder die zuständige Dienststelle der NATO in Paris noch der Bundesminister der Verteidigung beantworten, weil die Untersuchungen darüber nicht abgeschlossen sind.




Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505402300
Ich rufe dann die Frage VII/8 des Abgeordneten Wienand auf:
Wie hoch setzt die Bundesregierung den möglichen Betrag für Rüstungskäufe im Jahre 1966 in den USA, in Großbritannien sowie im sonstigen Ausland an, wenn sie berücksichtigt, daß der Haushaltsplan im Einzelplan 14 nicht mehr als 3,988 Milliarden DM für Investitionsausgaben in den Materialkapiteln vorsieht?
Bitte, Herr Minister!

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505402400
Ich möchte Ihre Frage, Herr Kollege Wienand, mit drei Feststellungen beantworten.
Erstens. Das Abkommen wird nicht nur durch Beschaffungen ausgefüllt. Zu einem wesentlichen Teil wird es durch den Gegenwert von Leistungen erfüllt, die wir im Rahmen der intensiven logistischen Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten laufend in Anspruch nehmen. Ich darf daran erinnern, daß wir neben sonstigen Ausbildungsvorhaben z. B. die Ausbildung der Flugzeugführer zur Entlastung unseres eigenen Luftraums verstärkt in die Vereinigten Staaten verlegt haben, daß die FlaRak-
Schule dorthin verlegt wurde und daß wir im Rahmen der Vereinbarungen über die gemeinsame Logistik die Ersatzteilversorgung für bestimmtes Material sowie Instandsetzungs- und Depoteinrichtungen der Amerikaner ständig mitbenutzen. Diese Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ausbildung und der Logistik stellt neben den eigentlichen Rüstungskäufen einen erheblichen Teil der auf das Ausgleichsabkommen anrechenbaren Leistungen dar. Außerdem sind hier die Mittel für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu erwähnen; das sind etwa 60 bis 70 Millionen DM im Jahr. Es stehen somit zur Erfüllung des Abkommens nicht nur ein Teil der von Ihnen angesprochenen Investitionsmittel, sondern auch Mittel aus dem Titel für fortdauernde Ausgaben zur Verfügung.
Zweitens. Dies vorausgeschickt, ergibt sich für die Aufgliederung des Investitionsprogramms des Bundesverteidigungsministeriums, das seinen Niederschlag in dem diesjährigen Haushaltsplan im Einzelplan 14 gefunden hat, auf die einzelnen von Ihnen genannten Länder etwa folgendes Bild. Bei dem von Ihnen erwähnten Gesamtansatz von rund 4 Milliarden DM für Erstbeschaffungen der Bundeswehr werden rund 1,6 Milliarden DM für die Erfüllung der beiden Devisenausgleichsabkommen gegenüber Großbritannien und den Vereinigten Staaten eingesetzt werden. Das bedeutet, daß bei voller Berücksichtigung der Devisenausgleichsverpflichtungen gegenüber den genannten beiden Ländern für Erstbeschaffungen aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern etwa 2,4 Milliarden DM verbleiben.
Drittens. Im übrigen endet die Zahlungsperiode des Devisenhilfeabkommens mit den Vereinigten Staaten erst am 30. Juni 1967. Es können deshalb für die Erfüllung der Verpflichtungen auch Mittel aus dem Haushalt 1967 eingesetzt werden.
Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß schon in der zweiten Lesung des Haushalts 1966 von dem Sprecher der CDU/CSU-Fraktion darauf hingewiesen wurde, daß der Verteidigungshaushalt 1967 schon aus den hier genannten Gründen wesentlich erhöht werden muß. Ich brauche nicht zu betonen, daß dies auch deshalb erforderlich ist, weil die Modernisierungsvorhaben der Bundeswehr und der Nachholbedarf auf dem Gebiet der Infrastruktur eine solche Erhöhung erfordern.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505402500
Herr Abgeordneter Wienand zu einer Zusatzfrage.

Karl Wienand (SPD):
Rede ID: ID0505402600
Herr Minister, hält es die Bundesregierung für sinnvoll, eine Lösung der Devisenausgleichsprobleme auf Grund des Art. 3 des NATO-Vertrages und des Art. 6, Protokoll 2, über die Streitkräfte der Westeuropäischen Union auf multilateraler Ebene anzustreben?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505402700
Daß wir ständig in diese Blickrichtung zielen, Herr Kollege Wienand, möchte ich Ihnen hiermit bestätigen. Daß wir aber bei der Lage, in der sich die anderen Partner befinden, keine große Chance darin sehen, möchte ich nicht verhehlen. Ich glaube also nicht, daß diese Art eines Vorbringens zu großen Erfolgen führt. Ich schwäche aber unsere Verhandlungsposition in der NATO, wenn ich zu große Skepsis in dieser Richtung an den Tag lege.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505402800
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wienand.

Karl Wienand (SPD):
Rede ID: ID0505402900
Ist zu erwarten, daß der Verteidigungshaushalt angesichts des gegenwärtig geringen Anteils der Investitionskosten und in Anbetracht Ihres Hinweises auf die Äußerung des CDU-Sprechers, daß er im nächsten Jahr erhöht werden muß, auch bei Berücksichtigung der Devisenausgleichsverpflichtungen die Erhöhung erfahren wird, die kürzlich in der Presse mit 2 Milliarden DM beziffert wurde?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505403000
Ich gebe dieser Erwartung Ausdruck.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505403100
Herr Schulze-Vorberg zu einer Zusatzfrage.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0505403200
Herr Minister, darf ich die Anwesenheit des amerikanischen Abrüstungsbeauftragten Foster, gerade heute, hier benutzen, um zu fragen, ob die Abkommen mit Amerika und England vorsehen und möglich machen, daß bei entsprechenden zu erhoffenden Erfolgen der Amerikaner und der Engländer bei den Abrüstungsbemühungen diese Abkommen entsprechend gekürzt werden können?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505403300
Unter der hypothetischen Annahme, daß es zu einer kontrollierten Abrüstung der Kernwaffen und der konventionellen Waffen käme, würden dann ja die Amerikaner Truppen zurücknehmen, und damit würde der Devisenausgleich in dieser Höhe nicht mehr erforderlich sein.




Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505403400
Dann rufe ich die Frage VII/9 des Abgeordneten Schmidt (Hamburg) auf:
Inwieweit befindet sich die Bundesrepublik in ihrem Programm der Anschaffung militärischer Ausrüstungsgegenstände in den USA im Rückstand?
Bitte, Herr Minister!

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505403500
Unser Beschaffungsprogramm entspricht dem Stand unserer militärischen Planung. Es wird planmäßig abgewickelt. Wenn sich Ihre Frage dagegen, wie ich annehme, auf einen Rückstand der Aufträge und Zahlungen bezieht, so darf ich nach dem Stand vom 31. März 1966 nachstehende Angaben machen. Hierbei muß ich aber, um die Zahlen in das rechte Licht zu rücken, ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Auffüllung des Rahmens des Abkommens in ständigem Fluß ist und daß deshalb heute noch nicht übersehen werden kann, ob sich die Auftragssumme bis Ende des Jahres nicht noch verändert. Mit dieser grundsätzlichen Maßgabe ergibt sich nach dem Stand vom 31. März 1966 folgendes Zahlenbild: 782 Millionen Dollar bis zum 31. Dezember 1966 erteilte oder als sicher zu betrachtende Aufträge; 428 Millionen Dollar bis zum gleichen Zeitpunkt identifizierbare militärische Bedarfsanforderungen und Leistungen. Sie werden im Laufe des Jahres 1967 in entsprechende Aufträge umgewandelt werden können. In Höhe von 140 Millionen Dollar werden solche militärische Anforderungen noch zu identifizieren sein. Ich hoffe, daß dies gelingt.
An diesen Bericht knüpfe ich nochmals folgende grundsätzliche Feststellungen:
Erstens. Wir geben nur das in den Vereinigten Staaten in Auftrag, was wir für die militärische Ausrüstung wirklich benötigen.
Zweitens. Wir kaufen nur das, was militärisch und ökonomisch sinnvoll ist.
Drittens. Wir beschaffen nur, was wir in Anbetracht der Personallage und der Ausbildungsmöglichkeiten verkraften können.
Viertens. Es besteht also keine Divergenz zwischen dem Aufbauprogramm der Bundeswehr und dem Programm der Beschaffungen in den Vereinigten Staaten.
Fünftens. Um diese Grundsätze zu sichern, ist bei den Verhandlungen im Dezember 1965 eine Formel gefunden worden, die, wie ich bereits vorgetragen habe, einerseits unsere Beschaffungsüberlegungen nicht unter Zeitdruck setzt, andererseits aber auch den Vereinigten Staaten auf längere Sicht die Erfüllung dieses Abkommens sichert.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505403600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt.

Helmut Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0505403700
Angesichts der Skepsis, die Sie, Herr von Hassel, über die Möglichkeit zum Ausdruck gebracht haben, die noch offenstehenden militärischen Anforderungen in dem entsprechenden Zeitraum zu spezifizieren, darf ich Sie fragen, ob die Bundesregierung Möglichkeiten sieht und vielleicht im Gespräch mit den Vereinigten Staaten schon vorgeschlagen hat, auf andere Weise — z. B. durch kreditpolitische Hilfen, währungspolitische Maßnahmen, vorzeitige Rückzahlung von Nachkriegsschulden — ihre Verpflichtungen gegen-
über den Vereinigten Staaten abzudecken. Wenn solche Vorschläge gemacht worden sind, können Sie dann andeuten, welches Ergebnis sie gehabt haben?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505403800
Ich möchte Ihnen dazu folgendes sagen, nämlich daß erstens sowohl die Gespräche zwischen dem Herrn Bundeskanzler und Präsident Johnson als auch zwischen meinem Kollegen und mir in die Richtung gehen, daß man auch andere Bereiche einbezieht, daß beispielsweise Aufträge, die andere Ressorts oder von uns, der Bundesregierung, abhängige nachgeordnete Organe — z. B. die Lufthansa — erteilen, auf diese Abkommen angerechnet werden. Die Amerikaner 'haben sich in dieser Beziehung bisher strikt geweigert, anderes einzubeziehen als das für die Verteidigung zugeschnittene Gerät oder Dienstleistungen, über die ich gesprochen habe.
Zweitens. Die Bundesregierung überlegt auch andere Maßnahmen — die eine ist vorhin von mir in der Beantwortung einer Zusatzfrage des Herrn Kollegen Berkhan genannt worden —; man denkt auch an eine Vorfinanzierung in diesem Jahr, wie Sie es in die Frage gelegt haben.
Drittens. Sie überlegt, ob man vorzeitige Schuldenrückzahlungen vornehmen kann und ähnliches.
Ich glaube, daß wir uns die Verhandlungsführung erschweren, wenn wir in der Breite darlegen, welche Überlegungen bei uns angestellt werden, um zu einer Modifizierung der immer zwei Jahre laufenden Vereinbarungen zu kommen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505403900
Eine weitere Zusatzfrage.
Schmidt (Hamburg) (SPD) In Anknüpfung an die letzte Bemerkung, Herr von Hassel: Können Sie mir darin zustimmen, daß die Stellung von Fragen, diesen Bereich betreffend, heute, gestern und vorgestern den Zweck verfolgt und auch zum Teil erreicht hat, Ihre Verhandlungsposition gegen-
über Ihrem amerikanischen Kollegen und die des Herrn Bundesfinanzministers gegenüber seinem englischen Kollegen zu stützen, dadurch, daß Sie gezwungen sind, gegenüber diesem Parlament Rede und Antwort über eine Sache zu stehen, die nicht nur Ihnen, sondern auch uns große Sorgen bereitet?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505404000
Ich stimme Ihrer Auffassung zu.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505404100
Eine Zusatzfrage.

Dr. Udo Hein (SPD):
Rede ID: ID0505404200
Herr Bundesminister, treffen Meldungen zu, daß die Bundesregierung bei der Bundesbank einen Devisenkredit in Höhe von 1 Milliarde DM zum Zwecke der Vorfinanzierung an die USA aufzunehmen bereit ist und daß die



Dr. Hein
Bundesbank zur Vermeidung einer inflationären Geldschöpfung in Höhe dieses Betrages Offenmarktpapiere auf dem deutschen Geldmarkt plazieren will und den Gegenwert dann ihrerseits in US-Schatzanweisungen anzulegen gedenkt?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505404300
Diese Frage ist bereits durch eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Berkhan gestellt worden. Sie ist von mir dahin beantwortet worden, daß es Überlegungen dieser Art gibt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505404400
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Draeger.

Heinrich Draeger (CDU):
Rede ID: ID0505404500
Herr Minister, gibt es oder gab es ein Junktim der Art, das die Anwesenheit amerikanischer Truppen auf deutschem Boden direkt von deutschen Devisenausgleichszahlungen abhängig macht?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505404600
Es gibt kein formelles Junktim dieser Art, aber es ist unbestreitbar und das muß man auf deutscher Seite wissen, Herr Kollege Draeger —, daß in der amerikanischen Administration, beim Präsidenten, beim Auswärtigen Amt, State-Departement und beim Verteidigungsministerium, vor allen Dingen aber in der amerikanischen Offentlichkeit dieses Junktim gesehen wird. Wir haben dieses Junktim nie anerkannt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505404700
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Draeger.

Heinrich Draeger (CDU):
Rede ID: ID0505404800
Herr Minister, gibt es in Ihrem Hause Überlegungen, ob man in diesen Bereich der Devisenausgleichszahlungen auch die Tätigkeit deutscher Zivilbediensteter im Rahmen der amerikanischen und englischen Streitkräfte mit in dieses Paket einbeziehen kann? Ich will nur wissen, ob es Überlegungen dieser Art in Ihrem Hause gibt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505404900
Wenn ich sagen würde, es gebe solche Überlegungen, schwäche ich meine Verhandlungsposition, Herr Kollege. Ich darf es vielleicht mit einer Bemerkung zu dem zweiten Halbsatz Ihrer Frage beantworten. Der britische Premierminister hat beim letzten Besuch des 'deutschen Bundeskanzlers in London und sein Verteidigungsminister, Mr. Healey, hat bei seinem Besuch bei mir die Frage gestellt, ob man diese Einheiten nicht auf den deutschen Verteidigungshaushalt mit übernehmen könnte. Sowohl der Herr Bundeskanzler in London als auch ich meinem Kollegen gegenüber haben das verneint.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505405000
Herr Abgeordneter Neumann zu einer Zusatzfrage.

Paul Neumann (SPD):
Rede ID: ID0505405100
Herr Minister, warum enthält das Abkommen mit den USA im Gegensatz zu den Vereinbarungen mit Großbritannien keine Bemühungsklausel?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505405200
Es ist in der Grundvereinbarung des Jahres 1961 eine solche Bemühungsklausel — wenn die Mittel bereitstehen usw. — enthalten. Sie ist später nicht ausdrücklich aufgegeben oder abgesagt worden, sondern sie gilt nach unserer Auffassung weiter.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505405300
Dann kann ich die Frage VII/10 des Herrn Abgeordneten Dr. Rinderspacher aufrufen:
Welche finanziellen Beiträge für gemeinsame Entwicklung, Forschung und Produktion auf dem Rüstungssektor flossen bisher aus der Bundesrepublik nach Frankreich?
Herr Dr. Rinderspacher ist nicht anwesend. Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Berkhan übernommen.
Bitte, Herr Minister!

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505405400
Vom Beginn des Aufbaues der Bundeswehr bis zum 31. Mai 1966 sind an Frankreich insgesamt rund 3200 Millionen DM gezahlt worden. Davon entfallen auf Forschung und Entwicklung etwa 100 Millionen DM, der Rest auf Beschaffungen und auf Dienstleistungen. Der Anteil der reinen Gemeinschaftsprojekte, insbesondere die Flugzeuge Bréguet und Transall sowie der Flugkörper Hawk beträgt rund 1300 Millionen DM. Der Wert der weiteren Projekte, die sich im Stadium der Verhandlungen befinden, beträgt ungefährt 1500 Millionen DM. Kontrahiert, zu einem großen Teil abgewickelt und gezahlt sind 3200 Millionen DM.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505405500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Berkhan.

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0505405600
Herr Minister, in welcher Höhe werden im laufenden Haushaltsjahr deutsche Zahlungen an Frankreich auf dem Rüstungssektor, über den Sie eben gesprochen haben, voraussichtlich anfallen?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505405700
Ich kann Ihnen die Zahl für 1966 nicht nennen. Aber vielleicht genügt es Ihnen, Herr Kollege, wenn ich einen Vergleich .mit den Jahren 1963, 1964 und 1965 nehme. Im Jahre 1966 wird es sich etwa in dieser Höhe fortsetzen. 1963 beliefen sich die Zahlungen auf rund 500 Millionen DM, 1964 auf 580 Millionen DM, 1965 auf 480 Millionen DM und bis zum 31. Mai dieses Jahres auf rund 140 Millionen DM.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505405800
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Berkhan.

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0505405900
Herr Minister, wären Sie so freundlich und würden auch die finanziellen Beiträge für gemeinsame Entwicklung, Forschung und Produktion nennen, die bisher aus Frankreich in die Bundesrepublik gingen?




Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505406000
Die Frage ist etwas schwierig zu beantworten, weil wir darüber keine direkten Unterlagen haben wie bei den Zahlungen, die wir selbst zu leisten haben. Wir können aber aus den laufenden Vorgängen schätzen, daß in dem Vergleichszeitraum, in dem 3,2 Milliarden DM nach Frankreich flossen und in dem noch über einen Betrag von 1,5 Milliarden DM verhandelt wird, nach unserer Übersicht etwa 900 Millionen DM zurückgeflossen sind.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505406100
Dann die Frage VII/11 des Herrn Abgeordneten Fellermaier:
Bis zu welchem Zeitpunkt wird das Bundesverteidigungsministerium zu meinen Fragen im Fernschreiben vom 20. Mai 1966 im Zusammenhang mit den andauernden Belästigungen durch Schalldurchbrüche von Düsenmaschinen im Raume Ulm und Neu-Ulm endgültig Stellung nehmen?
Bitte, Herr Minister!

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505406200
Meine Antwort auf Ihr Fernschreiben vom 20. Mai 1966 ist inzwischen, vom 29. Juni datiert, schriftlich an Sie abgegangen. Ich habe dabei die gültigen Flugbestimmungen und die erforderliche Flughöhe beim Tiefflug besonders erörtert.
Ich stelle nochmals fest: a) Flüge bis zu 500 Fuß — das sind rund 150 m — sind fast über dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erlaubt, also auch über ,dem Raum Ulm und Neu-Ulm. b) Städte und Ortschaften dürfen nicht unter 2000 Fuß — das sind rund 600 m — überflogen werden.
Ob die von Ihnen beobachteten Canberra-Flugzeuge, die nicht zum Bestand der deutschen Luftwaffe gehören, die Städte Ulm und Neu-Ulm tatsächlich tiefer als erlaubt überflogen haben, läßt sich nur durch den Einsatz von Luftraumbeobachtungstrupps eindeutig ermitteln. Ich habe inzwischen angeordnet und die Oberbürgermeister der Städte Ulm und Neu-Ulm entsprechend unterrichtet, daß ein derartiger Luftraumbeobachtungstrupp in ihrem Raume eingesetzt wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505406300
Ich bitte, solche speziellen Fragen jetzt nicht mehr auszuweiten. Wir haben eine große Anzahl von Fragen.

(Abg. Fellermaier: Herr Präsident, eine grundsätzliche Frage!)

— Ja, bitte, Herr Abgeordneter Fellermaier!

Ludwig Fellermaier (SPD):
Rede ID: ID0505406400
Herr Minister, Sie haben mitgeteilt, daß Sie für den Bereich der Bundeswehr angeordnet haben, daß die Flughöhe von 9000 m auf 11 000 m heraufgesetzt wird, sicherlich, um die Lärmbelästigung und die anderen Beeinträchtigungen zu mindern. Besteht begründete Aussicht, .daß sich auch die befreundeten Streitkräfte dieser Regelung über dem Luftraum der Bundesrepublik anschließen, weil es sonst nur eine halbe Maßnahme sein könnte?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505406500
Ja.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505406600
Dann die Frage VII/12 des Herrn Abgeordneten Rau:
Treffen alarmierende Zeitungsmeldungen zu, wonach Baudenkmäler von Weltrang, wie die Wallfahrtskirche in Neresheim, die Kirche auf dem Schönen Berge in Ellwangen, das Ulmer und das Freiburger Münster und andere, durch tieffliegende Überschallflugzeuge erheblich beschädigt worden sein sollen?
Bitte, Herr Minister!

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505406700
Überschallflüge werden über der Bundesrepublik nur über 30 000 Fuß — das sind rund 9000 m —, von der Bundeswehr sogar nur über 36 000 Fuß Flughöhe durchgeführt. Wir bemühen uns, das gleiche für die anderen Partner zu erreichen.
Ob Schäden an Baudenkmälern oder Kirchen durch Tiefflüge oder Überschallflüge verursacht werden, ist zur Zeit Gegenstand von schallschwingungstechnischen Untersuchungen eines auf diesem Gebiet anerkannten Instituts, das von mir um ein Gutachten gebeten wurde.
Ich darf im übrigen auf die Ausführungen in der Fragestunde vom 21. April dieses Jahres zum gleichen Thema verweisen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505406800
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rau.

Dr. Friedrich Rau (SPD):
Rede ID: ID0505406900
Darf ich fragen, Herr Minister, ob wir rechtzeitig oder zu einem verhältnismäßig frühen Zeitpunkt davon in Kenntnis gesetzt werden, zu welchem Ergebnis die Untersuchungen geführt haben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505407000
Wir werden sie dem Verteidigungsausschuß zur Kenntnis bringen, sobald sie vorliegen und ausgewertet worden sind. Solche technischen Untersuchungen sind aber äußerst kompliziert. Wir können leider auf diese Institute keinen Druck ausüben. Sie müssen dazu die Zeit haben, wenn es sorgfältig sein soll.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505407100
Ich darf die Bitte wiederholen, daß wir etwas zügiger fortschreiten sollten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die anderen Kollegen wollen auch einmal zum Zuge kommen.
Bitte!

Dr. Friedrich Rau (SPD):
Rede ID: ID0505407200
Darf ich noch fragen, Herr Minister, ob Ihnen bewußt ist, daß hier Gefahr im Verzuge ist angesichts der Tatsache, daß z. B. in Neresheim die Kirche bereits wegen Baufälligkeit geschlossen werden mußte, die dadurch verursacht worden ist. Es ist also wirklich eine Beschleunigung notwendig.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505407300
Ich stimme Ihnen zu, daß die Beschleunigung erforderlich ist. Wir bemühen uns darum.




Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505407400
Frage VII/13 des Herrn Abgeordneten Hörmann (Freiburg) :
Übernimmt die Bundesregierung die Kosten zur Beseitigung von Schäden an Baudenkmälern, die durch Überschallflüge verursacht worden sind?
Bitte, Herr Minister!

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505407500
Die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die von Flugzeugen verursacht werden, deren Nationalität nicht zu ermitteln ist, haben die örtlichen Am-ter für Verteidigungslasten zu tragen.
Für den Ersatz von Schäden, die nachweislich von Flugzeugen der Bundeswehr verursacht worden sind, ist die Wehrbereichsverwaltung zuständig, in deren Bereich der Schaden eingetreten ist.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505407600
Herr Abgeordneter Fellermaier, eine Zusatzfrage.

Ludwig Fellermaier (SPD):
Rede ID: ID0505407700
Herr Minister, werden Sie der Bitte der baden-württembergischen Landesregierung entsprechen können, zu erwägen, Tiefflugstraßen gegenwärtiger Art zu verlegen, um solche Schäden dadurch vermeiden zu können?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505407800
Herr Kollege, es gibt nach meinem Dafürhalten nicht viele Verlegungsmöglichkeiten für Tiefflugschneisen, weil wir dann, wenn wir verlegen, ein anderes Gebiet treffen, und da werden wahrscheinlich andere Probleme auftreten. Es ist nicht wahrscheinlich, daß dadurch, aufs Ganze gesehen, viel gewonnen wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505407900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Damm.

Carl Damm (CDU):
Rede ID: ID0505408000
Herr Minister, können Sie uns darüber Auskunft geben, ob die Überschall-
Tiefflugübungen nur über dem Gebiet der Bundesrepublik oder auch über Territorien verbündeter Nationen durchgeführt werden?

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505408100
Das ist keine Zusatzfrage. Es ist vom Herrn Abgeordneten Hörmann gefragt worden, wer die Kosten übernimmt. Die Zusatzfrage hat also keinen Bezug auf diese Frage.
Ich rufe die Frage VII/14 des Abgeordneten Brück (Holz) auf:
Ist die Bundesregierung immer noch der Auffassung, daß kein Anlaß besteht, aus den Ausführungen des Majors Franz von Schönberg auf einer Tagung des „Stahlhelms" Konsequenzen zu ziehen?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505408200
Die Ausführungen des Majors Franz von Schönberg, die dieser in Zivil und — worauf er auch selbst hingewiesen hat -- nicht im dienstlichen Auftrag vor geladenen Gästen einer „Stahlhelm"-Veranstaltung am 16. April in Saarbrücken gemacht hatte, sind an Hand der inzwischen vorliegenden Tonbandaufzeichnungen geprüft worden.
Auch jetzt, Herr Abgeordneter, besteht — abgesehen von der bereits in der Fragestunde am 5. Mai 1966 durch Herrn Staatssekretär Gumbel gegebene Zusage, eine Darstellung über den „Stahlhelm" in den Informationen für die Truppe zu bringen — keine Veranlassung, weitere Konsequenzen zu ziehen.
Erstens. Nach § 6 des Soldatengesetzes hat „der Soldat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger", also auch das Recht der freien Meinungsäußerung. Diese Rechte werden durch gesetzlich begründete Pflichten eingeschränkt, die im einzelnen im Soldatengesetz aufgezählt sind, wie z. B. die Pflicht zur Zurückhaltung bei politischer Betätigung (§ 17).
Zweitens. Der für Major von Schönberg zuständige Disziplinarvorgesetzte hat gemäß § 21 der Wehrdisziplinarordnung (Prüfungspflicht des Disziplinarvorgesetzten) geprüft, ob Major von Schönberg mit seinen Äußerungen in Saarbrücken gegen seine Pflichten verstoßen hat. Nach seiner Ansicht ist dies nicht der Fall. Er hat daher nach § 24 WDO (Absehen von Disziplinarstrafe) von einer disziplinaren Ahndung abgesehen.
Abgesehen davon, daß der zuständige Disziplinarvorgesetzte allein verantwortlich entscheidet, halte ich die Entscheidung auch für richtig.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505408300
Eine Zusatzfrage.

Alwin Brück (SPD):
Rede ID: ID0505408400
Herr Minister, Sie bestreiten also nicht mehr, daß Major Franz von Schönberg die betreffenden Ausführungen gemacht hat?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505408500
Herr Abgeordneter, wir haben inzwischen das Tonband übertragen lassen. Das sind rund 24 enggeschriebene Seiten. Wir werden es den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses im Original zuleiten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505408600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen. — Nur noch einmal meine Bitte, sich vielleicht doch nicht bei einzelnen Punkten festzuhaken.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0505408700
Herr Minister, wird dieser Vorfall auch Veranlassung sein, daß Ihr Staatssekretär bei der Beantwortung von Fragen in der Fragestunde die Unterlagen in Zukunft möglichst geschlossen beizieht?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505408800
Der Herr Staatssekretär hat meines Wissens damals hier dargelegt, daß er das Tonband inzwischen bekommen hat. Dieses Tonband mußte zunächst übertragen werden, es mußte in Reinschrift gemacht werden, man mußte es dann durchsehen können; und ich glaube, Herr Kollege, daß Sie auch ein Gefühl dafür haben, welche Arbeiten zu erledigen sind.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Herr Minister, das ist klar, aber die Antwort war unzureichend vorbereitet!)





Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505408900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Felder.

Josef Felder (SPD):
Rede ID: ID0505409000
Herr Minister, sind Sie bereit, im Herbst dieses Jahres im Verteidigungsausschuß das ganze Kapitel Stahlhelm/NPD und Bundeswehr zu einer grundsätzlichen Erörterung zu stellen?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505409100
Dazu bin ich nicht nur bereit, sondern ich habe selber die Absicht, diese Dinge einmal vortragen zu lassen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505409200
Herr Abgeordneter Brück (Holz).

Alwin Brück (SPD):
Rede ID: ID0505409300
Da der Herr Staatssekretär eine Zeitung beschuldigt hat, falsch berichtet zu haben, ist der Herr Staatssekretär bereit, sich dafür hier zu entschuldigen?

(Zurufe von der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505409400
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, daß Ihr Vorfragesteller mich gerade eben darauf angesprochen hat, das ganze Thema im Verteidigungsausschuß zu behandeln. Dabei wird auch der Herr Staatssekretär Ihnen gegenüber Rede und Antwort stehen.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Diese Frage ist ja eine Stilund Taktfrage!)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505409500
Ich rufe die Frage VII/15 des Abgeordneten Faller auf — sie wird übernommen von Herrn Abgeordneten Hörmann (Freiburg) —:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 16. Juni 1966 Flugzeuge der Bundeswehr von 13 Uhr bis 18 Uhr fast ununterbrochen Tiefflugübungen über dem dichtbesiedelten Wiesental, Kreis Lörrach, durchgeführt haben?
Ist die Frage wichtig nach dem, was schon geäußert worden ist?

(Abg. Hörmann [Freiburg] : Für diesen Bereich ja!)

Bitte, Herr Minister!

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505409600
Der Bundesregierung waren diese Tiefflüge nicht bekannt. Die unterstellten Kommandobehörden des Heeres, der Luftwaffe und der Marine meldeten, an den Tiefflügen unbeteiligt zu sein.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505409700
Keine Zusatzfrage? — Doch, es muß sein. Herr Abgeordneter Hörmann.

Hans Hörmann (SPD):
Rede ID: ID0505409800
Herr Minister, können Sie nicht nachprüfen lassen, wer an diesen Tiefflügen schuld ist? Das ist doch für die Bevölkerung dort sehr wichtig, weil es unzumutbar ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0505409900
Ich kann nur die Teilstreitkräfte dienstlich befragen. Die dienstliche Meldung liegt vor. Ich habe sie Ihnen eben vorgetragen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505410000
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Ich rufe die Frage III/1 des Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin) auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, der von der deutschen Stahlindustrie geplanten Gründung von vier Verkaufskontoren bei der genehmigenden Stelle — der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Luxemburg — entgegenzuwirken?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0505410100
Nach dem Montanvertrag hat die Hohe Behörde in Luxemburg zu beurteilen, ob die Bildung der vier Verkaufskontore der deutschen Stahlindustrie mit dem Montanvertrag im Einklang steht. Die Bundesregierung hat keine rechtlichen Möglichkeiten, auf die Entscheidung der Hohen Behörde einzuwirken. Sie wird in dem Genehmigungsverfahren formell auch nicht gehört.
In diesen Tagen wollen die vier Kontore ihre formulierten Anträge der Hohen Behörde in Luxemburg vorlegen. Die Bundesregierung glaubt, daß es wegen der guten Zusammenarbeit mit der Hohen Behörde zu einer Fühlungnahme in dieser Sache kommen wird. Sie bittet um Verständnis dafür, daß sie diese Gespräche in Luxemburg heute durch materielle Erklärungen zu dieser Sache ohne Kenntnis der Anträge nicht präjudizieren möchte.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505410200
Herr Abgeordneter Dr. Arndt.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0505410300
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung in ihren vorklärenden Gesprächen mit der Stahlindustrie bereits eine Stellung bezogen oder erkennen lassen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0505410400
Die Haltung der Bundesregierung in den vorklärenden Gesprächen entspricht exakt dem, was ich hier vorgetragen habe.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505410500
Eine Zusatzfrage, bitte!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0505410600
Herr Staatssekretär, könnte auf die Dauer den übrigen Wirtschaftszweigen in Deutschland verwehrt werden, was, gesetzt den Fall, der deutschen Stahlindustrie mit einer Syndikatbildung in Luxemburg gestattet werden würde?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0505410700
Noch unterliegt die Politik der Stahlindustrie insgesamt dem Montanvertrag. Solange dies so ist, glaube ich, ist eine Vergleichbarkeit mit anderen Industrien nicht gegeben. Aber am Vorabend der Fusion zunächst der Exekutiven wird



Staatssekretär Dr. Neef
die Stahlindustrie sicher Überlegungen anstellen, mit denen sie einen solchen Verdacht, eine solche Sorge ausräumen kann. Auch die Hohe Behörde wird am Vorabend der Fusion — ich bin ganz sicher — diese Ihre Frage, Herr Abgeordneter, mit besonderer Sorgfalt im Auge haben.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505410800
Ich rufe die Frage III/2 des Abgeordneten Rock auf:
Ist die Bundesregierung bereits in der Lage, Auskunft über das Ergebnis zu geben, das die Untersuchungen von Wissenschaftlern über das Verhältnis von Presse, Rundfunk und Fernsehen in der Bundesrepublik ergeben haben?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0505410900
Die Arbeiten der Kommission erstrecken sich zur Zeit noch immer auf die Sammlung von Material. Das sehr umfangreiche Material hat bis zu diesem Augenblick noch nicht zu Schlußfolgerungen geführt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505411000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rock.

Edelhard Rock (CDU):
Rede ID: ID0505411100
Herr Staatssekretär, würden Sie mit mir die Sorge teilen, ,daß dieses sehr schwierige Untersuchungsverfahren eventuell Präjudizien schaffen könnte, wenn man im Vorgriff auf die Entscheidung, die dieses Gremium eventuell treffen könnte, einen bestimmten Faktor der öffentlichen Meinungsbildung erneut mit erheblichen Gebühren belastet und dadurch die öffentliche Meinungsbildung wieder verteuert?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0505411200
Ich habe an dieser Stelle schon einmal die vollständige Unabhängigkeit dieser Kornmission betont. Ich möchte nicht Stellung nehmen zu den Wirkungen, die der Zeitplan und die übrigen Imponderabilien dieser Arbeit haben werden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505411300
Eine weitere Zusatzfrage.

Edelhard Rock (CDU):
Rede ID: ID0505411400
Herr Staatssekretär, daß das Gebiet sehr schwierig sein muß, ergibt sich doch wohl aus der langen Untersuchungsdauer?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0505411500
Das ist unbestritten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505411600
Ich rufe die Frage des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen auf, die bisher beim Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheitswesen stand:
Verfolgt die Bundesregierung die Preisentwicklung von Arzneimitteln, beispielsweise an Hand derjenigen Arzneimittel, die seit Jahren in unveränderter Zusammensetzung angeboten werden?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0505411700
Die Bundesregierung beobachtet auch die Preise von Arzneimitteln. Um einen möglichst guten Überblick zu gewinnen, sind die Preisbehörden der Länder, die monatlich über besonders wichtige Teilmärkte berichten, schon vor längerer Zeit gebeten worden, ihr besonderes Augenmerk auch auf den Arzneimittelmarkt zu richten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505411800
Zusatzfrage.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0505411900
Herr Staatssekretär, haben Sie die Tendenz einer starken Anhebung in den letzten Monaten feststellen können?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0505412000
Ich habe einen fünf oder sechs Seiten langen Katalog bei mir, der für die Mehrzahl der Arzneimittel aufzeigt, wo Preise gestiegen und wo Preise gesunken sind. Ich stelle ihn Ihnen gern zur Verfügung.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505412100
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf. Frage IX/1 des Abgeordneten Schmidt (Kemp-ten) :
Entspricht es den Tatsachen, daß die Deutsche Bundespost für Telegramme nach kleineren Orten von Samstag, 14 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr, keine Zustellungsgarantie mehr übernimmt?

Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505412200
Mit dem Ausdruck „kleinere Orte" sind vermutlich Orte gemeint, deren postalische Versorgung durch Poststellen I, Poststellen II oder Posthilfsstellen wahrgenommen wird. Seit dem 1. April 1964 verrichten diese Dienststellen von Samstag gegen Mittag bis Montag früh und an Feiertagen keinen Dienst mehr. Das bedeutet, daß 'in dieser Zeit regulär auch keine Telegramme zugestellt werden können. Die Annahmebeamten sind angewiesen, die Auflieferer auf diesen Sachverhalt 'hinzuweisen. Im übrigen kommt
für kleinere Orte an diesen Tagen so gut wie kein Verkehr auf. Es ist aus diesem Grunde auch nicht vertretbar, eine besondere Dienstbereitschaft dafür aufrechtzuerhalten, daß möglicherweise einmal im Monat ein Telegramm eingehen kann und zuzustellen wäre. Es ist jedoch Vorsorge getroffen, daß dringende Telegramme, das heißt Telegramme mit dem gebührenpflichtigen Dienstvermerk — D —, und andere Vorrangtelegramme auch außerhalb der Dienststunden zugestellt werden können. Hierfür bestehen unterschiedliche, von den örtlichen Gegebenheiten abhängige Regelungen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505412300
Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten).

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0505412400
Darf ich Ihrer Antwort entnehmen, Herr Staatssekretär, daß keine Garantie für Telegrammzustellungen in diesen Orten mehr gegeben ist?




Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505412500
Eine amtliche Gewähr können wir dafür nicht übernehmen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505412600
Eine weitere Frage.

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0505412700
Herr Staatssekretär, ist Ihr Haus bereit, die Frage zu prüfen, wie in bestimmten Fällen Entschädigungen für daraus sich ergebende Folgen geleistet werden können?

Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505412800
Herr Abgeordneter, diese Frage ist von uns im Zusammenhang mit den Diensteinschränkungen eingehend geprüft worden. Wir sehen keine rechtliche Möglichkeit.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505412900
Herr Abgeordneter Moersch, Zusatzfrage.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0505413000
Herr Staatssekretär, haben Sie erwogen, die Absender von Telegrammen nach Orten, in denen die Zustellung an diesen Tagen nicht gewährleistet ist, rechtzeitig auf diesen Umstand aufmerksam zu machen, damit am Wochenende solche Fälle wie etwa die Nichtbenachrichtigung bei einem Todesfall vermieden werden?

Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505413100
Die Annahmebeamten sind angewiesen, die Auflieferer darauf hinzuweisen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505413200
Frage 1X/2 des Abgeordneten Opitz:
Wann ist mit der Einführung von einheitlichen Post- und Fernmeldegebühren innerhalb der EWG zu rechnen?

Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505413300
Die Bundesregierung trittgrundsätzlich dafür ein, die Post- und Fernmeldegebühren im Rahmen der EWG zu harmonisieren und auf der Grundlage des Art. 100 des EWG-Vertrages die erforderlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
Einheitliche Preise, hier in Form einheitlicher Post- und Fernmeldegebühren, sind aber nur bei gleichen Betriebsbedingungen und annähernd gleichen Selbstkosten gerechtfertigt. 'Gegenwärtig sind die Benutzungsbedingunen im Post- und Fernmeldewesen der sechs EWG-Länder noch so unterschiedlich, daß jede Vergleichsmöglichkeit für die Festsetzung einheitlicher Gebühren fehlt. Mit der Festsetzung einheitlicher Gebühren würde auch ein Weg beschritten, der das Endziel an den Beginn der Harmonisierung des Post- und Fernmeldewesens setzt. Einheitliche Preise können nur das Ergebnis einer organischen Entwicklung und einer fortschreitenden Harmonisierung sein.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505413400
Ich rufe die Frage
IX/3 des Abgeordneten Opitz auf:
Welche wesentlichen deutschen Gebühren müßten aller Wahrscheinlichkeit nach nach der Einführung von einheitlichen Post-und Fernmeldegebühren innerhalb der EWG gesenkt, welche erhöht werden?

Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505413500
Die Harmonisierung der Benutzungsbedingungen ist eine so komplexe Materie, daß über die gebührenmäßigen Auswirkungen auch keine annähernden Angaben möglich sind. Man muß berücksichtigen, daß beispielsweise bei der Harmonisierung der Zulassungsbedingungen für Postsendungen einzelne Sendungsarten ganz neu definiert werden müssen, daß möglicherweise sogar bestimmte Sendungsarten wegfallen oder Sendungsarten, die in anderen Ländern bestehen, von der Bundespost neu eingeführt werden müssen.
Die größte Schwierigkeit besteht hier darin, daß Wege gefunden werden müssen, die einerseits zu einer echten Harmonisierung führen, andererseits die Postbenutzer nicht der bestehenden Vorteile berauben. Es läßt sich daher noch in keiner Weise voraussehen, ob und gegebenenfalls wie sich die Harmonisierung des Post- und Fernmeldewesens in der EWG gebührenmäßig auswirken wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505413600
Ich rufe die Frage
IX/4 des Herrn Abgeordneten Josten auf:
Wie hoch sind die Zinsbeträge von Postsparkunden in den Jahren 1960 bis 1965 gewesen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505413700
Die Guthaben auf den jetzt nahezu 14 Millionen Postsparkonten werden ebenso verzinst wie Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist bei Banken und Sparkassen. In den Jahren 1960 bis 1965 wurden zusammen 852,9 Millionen DM Zinsen an Inhaber von Postsparkonten gezahlt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505413800
Eine Zusatzfrage? — Aber noch einmal meine Bitte hierzu, von Zusatzfragen mit Rücksicht auf die Fülle der noch zu behandelnden Fragen abzusehen!

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0505413900
Herr Staatssekretär, hat die Bundespost in dem genannten Zeitraum im gleichen Umfange Zinsen gezahlt wie die anderen Geldinstitute?

Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505414000
Genau die ,gleichen Zinssätze, Herr Abgeordneter.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505414100
Ich rufe die Frage
IX/5 des Herrn Abgeordneten Josten auf:
Wie weit sind die Postsparkunden über ihre Zinsen benachrichtigt worden?




Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505414200

(das Postsparkassenamt eine Zinsanweisung. Gegen Vorlage dieser Anweisung am Schalter werden die Zinsen im Postsparbuch eingetragen, so daß der Sparer darüber verfügen kann. Der jeweils geltende Zinssatz für Postspareinlagen wird bei den Postämtern und den Poststellen durch Aushang bekanntgegeben. Eine Zusatzfrage des 'Herrn Abgeordneten Josten. Herr Staatssekretär, kann man also annehmen, daß die Postsparkunden, die keine Nachricht über ihre Zinsen erhielten, jährlich nur einen geringen Zinsbetrag erreichen? Dem ist so, Herr Abgeordneter. Ich rufe die Frage IX/6 des Herrn Abgeordneten Dorn auf: Sind der Bundesregierung die Unzuträglichkeiten bekannt, die sich aus der Verschiedenheit von telefonischen Notrufnummern innerhalb des Bundesgebietes ergeben? Bitter Herr Staatssekretär! Von Unzuträglichkeiten, Herr Abgeordneter, kann nach Auffassung der Bundesregierung keine Rede sein. Aus technischen Gründen können die Notrufnummern 110 und 112 in jedem Ortsnetz nur einmal vergeben werden. Umfaßt ein Ortsnetz mehrere selbständige Gemeinden oder Polizeibereiche, so ist es Sache der Notdienstträger, der Deutschen Bundespost die Stelle anzugeben, zu der die Notrufanschlüsse geschaltet werden sollen. Verlangen die Notdienstträger jedoch, .daß daneben auch ihre übrigen Dienststellen in demselben Ortsnetz unmittelbar zu erreichen sind, so können diesen nur gewöhnliche Fernsprechhauptanschlüsse, also keine Kurzrufnummern, zur Verfügung gestellt werden. Die dreistelligen Notrufnummern 110 und 112 sind nur in Ortsnetzen mit dreiund mehrstelligen Rufnummern schaltbar. In ,den Ortsnetzen, die zwar dreistellige Rufnummern besitzen, bei denen jedoch das erste Hundert nicht oder noch nicht be-schaltbar ist, werden entsprechende Maßnahmen veranlaßt, so daß auch dort die einheitlichen Kurzrufnummern zur Verfügung stehen werden. In kleinen Fernsprechortsnetzen mit zweistelligen Rufnummern ist es jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, dreistellige Rufnummern bereitzustellen. Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dorn. Herr Staatssekretär, sind Sie, nachdem Sie eine Fülle von Ausnahmemöglichkeiten auf Grund von technisch nicht ausnutzbaren Möglichkeiten geschildert haben, nicht auch der Auffassung, daß die im Fernsehen in einer Fülle von Einzelbeispielen dargestellten Probleme doch als Unzuträglichkeiten anzusehen sind? Der Meinung sind wir nicht. Es gibt bei entsprechendem Bemühen immer Möglichkeiten, in Notdienstfällen die erforderlichen Verbindungen zu erhalten. Ich rufe die Frage IX/7 des Herrn Abgeordneten Dorn auf: Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten und ist sie bereit, zum besseren Schutz der Bevölkerung durch geeignete Maßnahmen auf dem Gebiet des Fernmeldewesens die Vereinheitlichung dieser Notrufnummern alsbald herbeizuführen? Wie soeben von mir ausgeführt, hat die Deutsche Bundespost das bisher Mögliche getan, um der Bevölkerung in Notfällen Gelegenheit zu geben, durch Benutzung des öffentlichen Fernsprechnetzes Hilfe herbeizuholen. Aus technischen Gründen ist sie jedoch nicht in der Lage, zur Zeit weitere Maßnahmen vorzunehmen. Die Einheitlichkeit der Notrufnummern ließe sich nur dann sicherstellen, wenn die Zuständigkeitsbereiche der Polizei oder der Feuerwehrdienststellen an die Fernsprechortsnetze angepaßt würden. Außerdem darf ich darauf hinweisen, daß nach dem Stand von Mitte 1965 von den Polizeidienststellen bei rund 2800 und den Feuerwehren bei rund 2900 der 3767 Ortsnetze im Bundesgebiet kein Antrag auf Einrichtung des Notrufdienstes gestellt worden ist. Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Dorn. Herr Staatssekretär, wäre das nicht Veranlassung, mit den zuständigen Behörden — Innenministerien der Länder usw. — Fühlung aufzunehmen, um die doch nun deutlich sichtbaren Unzuträglichkeiten abzustellen? Diese Verhandlungen sind meines Wissens bereits aufgenommen worden. Dafür zuständig ist der Herr Bundesminister des Innern. Herr Abgeordneter Mischnick, muß das sein? Ja. — Herr Staatssekretär, sehen Sie eine Möglichkeit, in die NotrufdienstMischnick nummern auch den ärztlichen Notdienst mit einzubeziehen? Jetzt ist der ärztliche Notdienst ja nicht mit einer einheitlichen Nummer im ganzen Bundesgebiet versehen. Deshalb die Frage: Wäre das zu machen? Herr Abgeordneter, diese Frage hat im Hohen Hause schon mehrmals eine Rolle gespielt. Die Deutsche Bundespost sieht keine Möglichkeit, eine solche Nummer mit einzubeziehen. Aus welchen technischen Gründen ist das nicht möglich? Ich bedauere, Ihnen dazu im Augenblick keine erschöpfende Auskunft geben zu können. Ich will es aber gern schriftlich nachholen. (Abg. Rock meldet sich zu einer weiteren Frage.)

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505414300
Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0505414400
Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505414500
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505414600
Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505414700
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505414800
Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0505414900
Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505415000
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505415100
Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505415200
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505415300
Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0505415400
Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505415500
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505415600
Wolfgang Mischnick (FDP):
Rede ID: ID0505415700



Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505415800
Wolfgang Mischnick (FDP):
Rede ID: ID0505415900
Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505416000

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505416100
Es tut mir nur leid um die Fülle der interessanten Fragen, die dann unter den Tisch fallen werden. Ich denke an die Geschäftsbereiche des Auswärtigen Amts und des Bundeskanzleramtes.

(Zuruf des Abg. Rock.)

— Dann rufe ich die Frage IX/8 des Abgeordneten Rock auf:
Hält es die Bundesregierung für richtig, daß der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost eine Erhöhung der Postzeitungsgebühren vornehmen will, obwohl ihr bekannt ist, daß dadurch eine weitere erhebliche Wettbewerbsverzerrung zwischen dem gedruckten Wort einerseits und Rundfunk und Fernsehen andererseits eintritt?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505416200
Ich kann mich bei der Beantwortung dieser Frage zunächst auf die Ausführungen, die mein Kollege Neef vor wenigen Minuten gemacht hat, beziehen und darf dazu weiter folgendes ausführen.
Die Bundesregierung sieht sich nicht imstande, zur Frage einer Wettbewerbsverzerrung zwischen dem gedruckten Wort einerseits und Rundfunk und Fernsehen andererseits Stellung zu nehmen, solange nicht das Gutachten der auf Beschluß des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung eingesetzten Kommission betreffend die Untersuchung über die Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk, Fernsehen und Film erstattet ist.
Wie in diesem Hohen Hause in den letzten Fragestunden mehrmals vorgetragen, wird der Postzeitungsdienst im Jahre 1967 voraussichtlich ein Defizit von 280 Millionen DM aufweisen. Die dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost vorgelegte Änderung der Postzeitungsgebühren soll zu einer Mehreinnahme von nur rund 39,9 Millionen DM führen. Gerade die Rücksicht auf die staatspolitische Bedeutung der Presseerzeugnisse, Herr Abgeordneter, hat den Herrn Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen mit Billigung der Bundesregierung und der zuständigen Verbände veranlaßt, diese Vorlage im Postverwaltungsrat einzubringen, obwohl dann immer noch mit einem Defizit von 240 Millionen DM gerechnet werden muß. Die Bundesregierung hält auch im Hinblick auf die Haushaltsslage dies für das äußerste Zugeständnis.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505416300
Zusatzfrage.

Edelhard Rock (CDU):
Rede ID: ID0505416400
Herr Staatssekretär, darf ich zusätzlich folgendes fragen. Die Bundesregierung hat keinen Überblick über die wirkliche Wettbewerbslage zwischen Presse, Rundfunk und Fernsehen. Der Postverwaltungsrat will trotzdem die Gebühren erhöhen. Besteht dann nicht die Gefahr, daß sich die Wettbewerbslage zuungunsten des einen Meinungsinstruments weiter verschärft?

Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505416500
Herr Abgeordneter, ich bitte Sie wirklich, dafür Verständnis zu haben, daß die Bundesregierung — solange die Enquete nicht vorliegt — zu dieser Frage keine Stellung nimmt. Sie achtet das Ansehen dieses Hohen Hauses viel zu hoch.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505416600
Eine weitere Frage.

Edelhard Rock (CDU):
Rede ID: ID0505416700
Herr Staatssekretär, dann bedeutet doch aber sicher auch nach Ihrer Meinung die Entscheidung, die am 19. Juli durch den Postverwaltungsrat vorweggenommen wird, ebenfalls eine Brüskierung dieses Hauses?

Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505416800
Dieser Ihrer Auffassung muß ich widersprechen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505416900
Frage IX/9 des Abgeordneten Rock:
Aus welchen Gründen weigert sich die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltsrechnung der Deutschen Bundespost, die in der politischen Aufgabenstellung gleichwertig zu betrachtenden Informationsmittel — Presse, Rundfunk und Fernsehen — in einem gemeinsamen Etattitel der Einnahmen und Ausgaben zu behandeln?

Dr. Willy Steinmetz (CDU):
Rede ID: ID0505417000
Bislang ist an die Bundesregierung eine rechtlich verpflichtende Anweisung im Sinne Ihrer Frage nicht ergangen. Meines Erachtens müssen hierzu auch zwingende Vorschriften des Haushaltsrechts geändert werden. Der Deutschen Bundespost ist es mit Hilfe ihrer vorbildlichen betriebswirtschaftlichen Ergebnisrechnung möglich, die auf den Zeitungsdienst, Rundfunkdienst sowie auf die technische Seite des Fernseh- und Rundfunkdienstes entfallenden Leistungen und Kosten zu ermitteln. Eine gemeinsame Behandlung der genannten Informationsmittel in einem gemeinsamen Etattitel ist auch nicht sinnvoll.



Staatssekretär Dr. Steinmetz
Sie würde die Durchsichtigkeit bzw. die Aussagekraft des Haushalts der Deutschen Bundespost ebenso wie der betriebswirtschaftlichen Ergebnisrechnung wesentlich einschränken.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505417100
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe dann die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau auf, zunächst Frage X/1 des Abgeordneten Orgaß:
Wann kann mit dem Erlaß einer Rechtsverordnung über Miet-
und Lastenbeihilfen gerechnet werden, zu dem die Bundesregierung nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 des Wohngeldgesetzes in der Fassung vom 1. April 1965 ermächtigt ist?
Bitte, Herr Minister.

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0505417200
Eine solche Rechtsverordnung nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 des Wohngeldgesetzes ist bereits vorbereitet und mit Sachverständigen erörtert worden. Sie muß noch mit den Bundesressorts abgestimmt werden. Außerdem bedarf sie der Zustimmung des Bundesrates. Ich hoffe aber, daß die Rechtsverordnung noch in diesem Jahre in Kraft treten wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505417300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Orgaß.

Gerhard Orgaß (CDU):
Rede ID: ID0505417400
Herr Bundesminister, würden diese Richtlinien auch Vorschriften enthalten, welche die Benachteiligung solcher Personen aufheben, welche sich zum Zwecke des Erwerbs eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung ihre Versorgungsrente kapitalisieren lassen? Da diese bei der 'derzeitigen Regelung nicht auf den Kapitaldienst angerechnet wird, ergibt sich dort eine Ungerechtigkeit.

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0505417500
Herr Kollege, ich möchte mir erlauben, auf die Fragestunde vom 11. März in diesem Hohen Hause hinzuweisen, wo wir diese Frage in ziemlich eingehendem Frage- und Antwortspiel diskutiert haben. In die Verordnung könnte eine solche Bestimmung nicht aufgenommen werden, da dazu die Vollmacht für eine Regelung durch Verordnung nicht ausreicht. Wenn es gemacht werden sollte, müßte das durch eine Gesetzesänderung geschehen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505417600
Dann rufe ich die Frage X/2 des Herrn Abgeordneten Orgaß auf:
Ist beabsichtigt, in den in Frage X/1 erwähnten Erlaß auch Richtlinien aufzunehmen, die bezwecken, daß eine durch Selbsthilfe erbrachte Eigenleistung, soweit sie den üblichen Umfang übersteigt, verzinslichen Fremdmitteln gleichgestellt wird?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0505417700
In den Vorbesprechungen mit den Ländern waren die Auffassungen über eine Gleichstellung der durch Selbsthilfe erbrachten Eigenleistungen mit verzinslichen Fremdmitteln geteilt. Der überwiegende Teil der Länder hat eine Gleichstellung abgelehnt. Sie würde nach ihrer Meinung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, da dann nur die manuellen Eigenleistungen und nicht auch die finanziellen Eigenleistungen verzinslichen Fremdmitteln gleichgestellt würden. Außerdem würde eine solche Regelung wahrscheinlich Schwierigkeiten für die Bewilligungsstellen entstehen lassen. Ich selbst — das muß ich Ihnen offen sagen — habe mir noch keine abschließende Meinung dazu gebildet. Bis jetzt — das muß ich allerdings sagen — überwiegen auch bei mir die Bedenken dagegen, vor allem aus dem Gesichtspunkt der verwaltungstechnischen Schwierigkeiten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505417800
Herr Orgaß, eine Zusatzfrage.

Gerhard Orgaß (CDU):
Rede ID: ID0505417900
Herr Minister, wenn ich Sie recht verstanden habe, daß die Frage der Selbsthilfe noch nicht entschieden ist, darf ich Sie dann fragen, was denn überhaupt Inhalt der Rechtsverordnung werden soll, wenn weder die Frage der Rentenkapitalisierung noch die Frage der Selbsthilfe in dieser Rechtsverordnung angeschnitten werden soll.

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0505418000
Nun, ich habe ja nicht gesagt, daß das Letzte nicht geschehen soll. Ich habe nur gesagt, daß ich mir selbst noch keine Meinung gebildet habe. Es ist durchaus möglich, daß das doch in die Verordnung kommt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505418100
Herr Abgeordneter Dr. Czaja zu einer Zusatzfrage.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0505418200
Herr Minister, würden Sie bei Ihrer weiteren Prüfung der Angelegenheit auch berücksichtigen, daß im Zweiten Wohnungsbaugesetz festgelegt ist, wie die manuelle Eigenleistung zu bewerten ist, und daß dies auch in der Berechnungsverordnung der Fall ist?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0505418300
Ja, das würde dabei selbstverständlich berücksichtigt werden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505418400
Dann rufe ich die Frage X/3 des Herrn Abgeordneten Orgaß auf:
Wird die in Frage X/1 erwähnte Rechtsverordnung die Selbsthilfeleistung auch rückwirkend anerkennen?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0505418500
Die Vorschriften der Ver ordnung können nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Ein rückwirkendes Inkraftsetzen würde dem Grundsatz des Wohngeldgesetzes widersprechen, daß einmal erteilte Bewilligungsbescheide nur in den im Gesetz ausdrücklich genannten Ausnahmefällen abgeändert und aufgehoben werden können.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505418600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Orgaß.

Gerhard Orgaß (CDU):
Rede ID: ID0505418700
Herr Minister, ist sich die Bundesregierung dann darüber im klaren, daß der



Orgaß
betroffene Personenkreis desto länger benachteiligt ist — indem ihm das vom Gesetzgeber zugestandene Recht nicht zuteil wird —, je länger eine solche Rechtsverordnung auf sich warten läßt?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0505418800
Sicher, die Verordnung soll in keiner Weise verzögert werden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505418900
Ich rufe die Frage X/4 des Herrn Abgeordneten Schonhofen auf:
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß die von den Sparkassen bereits bewilligten und ausgezahlten und von den Hauseigentümern schon verwendeten zinsverbiligten Reparatur- und Modernisierungsdarlehen für Altbauten, bei denen der im Zeitpunkt der Darlehnsbewilligung gestellte Einplanungsantrag auf Zinszuschuß zunächst wegen nicht vorhandener Mittel nicht bestätigt werden konnte, nunmehr nach Erlaß neuer und offenbar ungünstigerer Richtlinien des Bundeswohnungsbauminiriums nach diesen ungünstigeren Richtlinien behandelt werden und damit nachträglich in teuere Darlehen umgewandelt werden müssen?
Bitte, Herr Minister!

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0505419000
Bewilligungen dürfen für diese Maßnahmen nur im Rahmen des jährlich zur Verfügung stehenden Kontingents und zu den jeweils gültigen Richtlinien des Bundes ausgesprochen werden. Wegen der erheblichen Kürzungen im Bundeshaushalt 1966 von 90 auf 45 Millionen DM mußten die Richtlinien für das jetzige Haushaltsjahr zugunsten einkommensschwacher Hauseigentümer eingeschränkt werden. Eine Übergangsregelung war nicht möglich, weil sehr viele Anträge vorlagen. Sofern also im Einzelfall über einen schon
im Vorjahr gestellten Antrag erst in diesem Jahr entschieden wird, kann über diesen Antrag leider nur nach den Richtlinien für dieses Jahr entschieden werden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505419100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schonhofen.

Friedrich Schonhofen (SPD):
Rede ID: ID0505419200
Herr Minister, haben Sie nicht auch den Eindruck, daß hier eine Reihe, andererseits wiederum eine relativ kleine Gruppe von Hauseigentümern das Opfer des Haushaltssicherungsgesetzes geworden ist, und sind Sie nicht auch der Meinung, daß man auf sie nachträglich doch noch die alten Richtlinien anwenden sollte?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0505419300
Die Opfer des Haushaltssicherungsgestzes sind leider sehr zahlreich, nicht nur auf diesem Gebiet. Trotzdem halte ich es einfach nicht für möglich, nachträglich noch die alten Richtlinien anzuwenden, weil die Zahl der Anträge sehr groß ist. Wir haben z. B. im letzten Jahr den ganzen Bewilligungsrahmen von 90 Millionen DM mit 82 Millionen DM ausgeschöpft. Für dieses Jahr sind bereits so viele Anträge vorhanden, daß wir Mühe haben, mit den jetzigen eingeschränkten Richtlinien diese Anträge zu bedienen.

Friedrich Schonhofen (SPD):
Rede ID: ID0505419400
Herr Minister, haben Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigt, daß die Sparkassen die zinsverbilligten Darlehen üblicherweise
schon ausgezahlt hatten, bevor von den zuständigen Behörden der Zinszuschuß zugesagt worden war?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0505419500
Das ist richtig. Das ist eine Härte, die in einzelnen Fällen aufgetreten ist.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505419600
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend auf, zuerst die Frage XI/ 1 des Herrn Abgeordneten Dr. Ritz:
Treffen Informationen zu, nach denen die Förderungsmittel des Bundesfamilienministers für Stätten der Jugendarbeit nur noch für die Zonenrandgebiete und die Gebiete entlang der Grenze der CSSR bereitgestellt werden sollen?
Bitte, Herr Minister.

Dr. Bruno Heck (CDU):
Rede ID: ID0505419700
Herr Präsident, wenn Sie gestatten und Herr Dr. Ritz einverstanden ist, werde ich die ersten drei Fragen zusammen beantworten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505419800
Ja; auch Herr Dr. Ritz ist einverstanden. Ich rufe also auch die Fragen XI/2 und XI/3 des Herrn Abgeordneten Dr. Ritz auf:
Hält es die Bundesregierung für richtig, in Notstandsgebieten außerhalb der in Frage XI/1 genannten Gebiete überhaupt keine Stätten der Jugendarbeit aus Bundesmitteln zu fördern?
Hält es die Bundesregierung nicht für erforderlich, vor allem in den Notstandsgebieten den Bau von Stätten für Jugendarbeit weiterhin zu fördern, in denen auf Grund eines besonders hohen Geburtenüberschusses der Anteil der Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich hoch ist?

Dr. Bruno Heck (CDU):
Rede ID: ID0505419900
Ihre erste Frage, Herr Dr. Ritz, muß ich mit Ja und Nein zugleich beantworten; mit Ja deswegen, weil wir das Programm „Stätten der Jugendarbeit" in Notstandsgebieten auf die Stadt- und Landkreise entlang der Demarkationslinie und entlang der tschechischen Grenze konzentriert haben. Diese Konzentration war einfach deswegen notwendig, weil dort ein wesentlich größerer Nachholbedarf zu befriedigen ist. Mit Nein muß ich Ihre Frage beantworten, weil es neben dem Programm „Stätten der Jugendarbeit" in Notstandsgebieten noch andere Programme im Bundesjugendplan gibt, nach denen zentrale Stätten der Jugendarbeit und der Bau von Jugendherbergen weiter gefördert werden können und auch gefördert werden. Außerdem stehen für das ganze Bundesgebiet Mittel aus der Stiftung Deutsche Jugendmarken zur Verfügung. — Damit habe ich die Frage 2 beantwortet.
Zur Frage 3: Die Bundesregierung fördert ausschließlich dort, wo Häuser und Einrichtungen für außerschulische Jugendarbeit nicht ausreichend vorhanden sind. Dies gilt auch und natürlich vorzüglich für die Notstandsgebiete. Aber ein hoher Geburtenüberschuß, Herr Kollege, ist dafür kein direktes Kriterium.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505420000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Ritz.




Dr. Burkhard Ritz (CDU):
Rede ID: ID0505420100
Herr Minister, die Maßnahmen dieses Programms, die in Notstandsgebieten außerhalb des Zonenrandgebiets bereits im Bau befindlich sind, sind nicht von dieser Regelung gefährdet?

Dr. Bruno Heck (CDU):
Rede ID: ID0505420200
Sämtliche Maßnahmen, die mit unserer Genehmigung und mit der Zusage für entsprechende Zuschüsse begonnen worden sind, werden natürlich weiter gefördert. Die Zusage wird eingehalten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505420300
Frage XI/4 der Frau Abgeordneten Freyh:
Auf welche verfassungsrechtlichen Möglichkeiten für Ausbildungsbeihilfe bezieht sich die Bundesregierung im letzten Absatz ihrer Antwort in der Drucksache V1682 über ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Ausbildungsförderung?
Bitte, Herr Minister.

Dr. Bruno Heck (CDU):
Rede ID: ID0505420400
Verehrte Frau Kollegin, der Bund hat nach Art. 74 Nr. 7 das Recht der konkurrierenden Gesetzgebung für die öffentliche Fürsorge. Soweit sich ein Gesetz über Ausbildungsbeihilfen im Rahmen der öffentlichen Fürsorge hält, hat der Bund dafür das Gesetzgebungsrecht nach Art. 72, da hier sicherlich eine bundeseinheitliche Regelung nicht nur wünschenswert, sondern notwendig ist.
Es handelt sich aber bei den Ausbildungsbeihilfen auch um ein bildungspolitisches Problem ersten Ranges, und dafür liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit und Verantwortung eindeutig bei den Ländern. Deswegen bemüht sich die Bundesregierung, das Ganze in einem Verwaltungsabkommen mit den Ländern zu regeln. Sollten die Länder dies ablehnen, bleiben dem Bund nur zwei Möglichkeiten: entweder ein Gesetz vorzulegen, das sich im Rahmen der öffentlichen Fürsorge hält, oder eine Änderung des Grundgesetzes anzustreben, um eine klare und umfassende Zuständigkeit für den Bund zu schaffen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505420500
Frau Abgeordnete Freyh, eine Zusatzfrage.

Brigitte Freyh (SPD):
Rede ID: ID0505420600
Herr Minister, die Frage der verfassungsrechtlichen Kompetenzen ist offensichtlich nicht endgültig geklärt, wie sich in der letzten Legislaturperiode ergeben hat, so daß ich Sie fragen möchte, ob Sie denn inzwischen zur Klärung etwas beigetragen haben, beispielsweise durch ein Gutachten.

Dr. Bruno Heck (CDU):
Rede ID: ID0505420700
Ja! Wir haben zur Zeit beim Bundesverfassungsgericht einen Rechtsstreit anhängig, zu dem erneut Gutachten vorgelegt worden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat aber noch nicht entschieden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505420800
Eine weitere Frage, Frau Abgeordnete Freyh.

Brigitte Freyh (SPD):
Rede ID: ID0505420900
Herr Minister, ist Ihnen vielleicht bekannt, wann dieser Rechtsstreit, der inzwischen, wie ich meine, schon über sechs Jahre andauert, einmal zu einer Entscheidung gelangen dürfte?

Dr. Bruno Heck (CDU):
Rede ID: ID0505421000
Soweit ich das Hörensagen zur Grundlage einer Auskunft machen kann, verehrte Frau Kollegin, soll das im September/Oktober entschieden werden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505421100
Wahrscheinlich im November, nach meinem Wissen.
Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Ich danke Ihnen, Herr Minister.

(Abg. Matthöfer: Herr Präsident, nur noch eine letzte Frage!)

— Ich bin durch die Geschäftsordnung gebunden. Wir haben die Zeit schon überschritten. Sämtliche weiteren Fragen werden schriftlich beantwortet werden.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 25 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Immunitätsangelegenheiten —
betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Bäuerle gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 23. Februar 1966
— Drucksache V/762 —
Berichterstatter: Abgeordneter Genscher
Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Genscher, hat das Wort.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0505421200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Falle des Kollegen Bäuerle empfiehlt der Ausschuß, die Genehmigung zur Durchführung des Strafverfahrens nicht zu erteilen. Dem Antrag des Bundesministers der Justiz, die Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Bäuerle zu erteilen, liegt eine Strafanzeige des Kaufmanns Klotz aus Höchst im Odenwald zugrunde. Nach dieser Anzeige soll der Kollege Bäuerle während einer Wahlversammlung im Jahre 1965 Äußerungen getan haben, durch die sich der Anzeigeerstatter beleidigt fühlte. Da es sich hier um eine Beleidigung politischen Charakters handelt, empfiehlt der Ausschuß entsprechend seinen Grundsätzen, die Genehmigung zur Durchführung des Strafverfahrens nicht zu erteilen.
Ich darf dem Hohen Hause empfehlen, diesem Antrag des Ausschusses seine Zustimmung zu geben.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505421300
Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir stimmen ab über den Antrag des Ausschusses Drucksache V/762. Wer zustimmt, der gebe bitte



Vizepräsident Dr. Dehler
Zeichen. — Dem Antrag des Ausschusses ist entsprochen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Immunitätsangelegenheiten —
betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Biermann gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 12. April 1966
— Drucksache V/763
Berichterstatter: Abgeordneter Genscher Bitte, Herr Abgeordneter Genscher!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0505421400
Die Anzeige gegen den Kollegen Biermann ist von dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Bösel aus Herford erstattet worden. Er stützt sich in seiner Anzeige auf Presseveröffentlichungen, für die der Kollege Biermann verantwortlich sein soll. Diese Presseveröffentlichungen sind im Laufe des Bundestagswahlkampfs 1965 erfolgt. Die Anschuldigungen sind dem Herrn Kollegen Biermann von der Staatanwaltschaft mitgeteilt worden. Eine Stellungnahme hat er nicht abgegeben.
Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat sich in seiner Sitzung am 22. 6. 1966 mit dem Antrag des Herrn Bundesministers der Justiz auf Genehmigung zur Durchführung des Strafverfahrens befaßt. Er hat entsprechend seinen Grundsätzen dem Plenum die Empfehlung gegeben, die Genehmigung zur Durchführung des Strafverfahrens nicht zu erteilen. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß es sich bei dem Vorwurf gegen den Kollegen Biermann um eine Beleidigung politischen Charakters handelt. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Verleumdung gemäß § 187 StGB vor. Ich darf Sie bitten, dem Antrag des Ausschusses auch in diesem Falle zuzustimmen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505421500
Erheben sich gegen den Antrag Bedenken? — Das ist nicht der Fall. Dann darf ich feststellen, daß das Haus mit dem Antrag des Ausschusses einverstanden ist; es ist so beschlossen.
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 19 auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Verkehrsausschusses (20. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel (Speyer), Winkelheide und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn
über den Antrag des Abgeordneten Börner und der Fraktion der SPD
betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn
— Drucksachen V/546, V/563, V/755 —
Berichterstatter: Abgeordneter Müser dazu:
Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache V/781 —
Berichterstatter: Abgeordneter Mengelkamp
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist Rückverweisung an den Verkehrsausschuß — federführend —, den Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik — mitberatend — und den Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung vorgesehen. Ist das Haus einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe dann die Zusatzpunkte auf, zunächst den Zusatzpunkt 1:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Anderung des Bundesentschädigungsgesetzes
— Drucksache V/728 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (7. Ausschuß)

— Drucksache V/785 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Wuermeling

(Erste Beratung 51. Sitzung)

Wird eine Ergänzung des Berichts gewünscht? — Bitte, Herr Abgeordneter Wuermeling.

Dr. Franz-Josef Wuermeling (CDU):
Rede ID: ID0505421600
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da in dieser Angelegenheit divergierende Vorschläge des Haushaltsausschusses und des federführenden Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden vorliegen, darf ich eine kleine mündliche Berichterstattung geben und folgendes feststellen.
Erstens. Dieser Gesetzentwurf hat keinen materiell-reditlichen Inhalt, so daß der Charakter des Bundesentschädigungsschlußgesetzes als solcher klar erhalten bleibt.
Zweitens. Es handelt sich lediglich um die Verlängerung einer Frist um sechs Monate, und zwar vom 30. September 1966 auf den 31. März 1967. In dem Gesetz wird also nur dieses Datum geändert.
Drittens handelt es sich nicht um eine Ausschlußfrist für die Einreichung neuer Anträge, die neue finanzielle Belastungen bringen könnten, sondern die Frist für die Einreichung neuer Anträge ist und bleibt abgelaufen. Es geht lediglich um eine Verlängerung der Frist zur näheren Begründung von bereits gestellten Anträgen.
Der Entwurf ist mit dem Finanzministerium und mit den Ländervertretern im Ausschuß zwei Stunden gründlich beraten worden mit dem Ergebnis, daß eine Annahme der Vorlage empfohlen wird. Warum? Das Zweite Änderungsgesetz zum Bundesentschädigungsgesetz vom 14. September 1965, das sogenannte Bundesentschädigungsschlußgesetz für die Naziverfolgten, wurde erst mehrere Monate



Dr. Wuermeling
nach der Verabschiedung durch den Bundestag verkündet, so daß die vom Bundestag vorgesehene Frist zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und der Begründung der bereits vorliegenden Anträge wesentlich verkürzt wurde. Bei unseren ausländischen Anspruchsberechtigten besteht dieser-halb eine erhebliche Mißstimmung, der Rechnung zu tragen gerade bei Opfern des Nationalsozialismus wohl angebracht erscheint. Es handelt sich hier vielfach um KZ-Häftlinge, die viel gelitten haben. Wir treffen hier also keine finanzielle, sondern — ich kann, glaube ich, sagen — eine politische Entscheidung ohne finanzielle Auswirkungen. Es handelt sich um ein rein menschliches Entgegenkommen bezüglich einer Begründungsfrist gegenüber wirklichen Opfern des Nationalsozialismus, zu dem sich das Hohe Haus doch möglichst einmütig entschließen sollte. Ich danke Ihnen.

(Beifall.)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505421700
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten in die Abstimmung ein. Ich rufe Artikel 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer zustimmt, gebe bitte Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Gegenstimmen angenommen.
Ich schließe die zweite und eröffne die
dritte Beratung.
Es werden Erklärungen zur Abstimmung abgegeben. Das Wort hat der Abgeordnete Spitzmüller.

Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0505421800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Im Namen der Bundestagsfraktion der Freien Demokratischen Partei habe ich folgende Erklärung abzugeben.
Der Gesetzgeber sollte bei jedem Gesetzesvorhaben oder bei entsprechenden Wünschen, die an ihn herangetragen werden, grundsätzlich prüfen, ob dem Anliegen nur durch ein Gesetz Rechnung getragen werden kann. Nach unserer Auffassung besteht hier aus folgenden Gründen diese Notwendigkeit nicht. Im Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden ist von seiten der Sachverständigen der Länder vorgetragen worden, daß sie ausreichende Möglichkeiten sehen, die angeschnittenen Punkte verwaltungsmäßig so zu behandeln, daß die Betroffenen bei Bestehen berechtigter Interessen nicht benachteiligt werden. Der Bundesregierung sind die Probleme, die durch diesen Gesetzentwurf angeschnitten werden, nicht neu. Sie hätte sicherlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, wenn sie der Auffassung gewesen wäre, daß nur auf dem Wege einer gesetzlichen Änderung eine befriedigende Lösung herbeizuführen sei.
Es gibt einen weiteren Grund, der eine gesetzliche Regelung bedenklich erscheinen läßt. Die Regierungsparteien waren sich im vergangenen Jahr darin einig und haben dies erklärt, daß durch das Zweite Änderungsgesetz das BEG abgeschlossen sein soll. Eine entsprechende Erklärung hat der
Herr Bundesfinanzminister in der 188. Sitzung für
die Bundesregierung in gleichem Sinne abgegeben.
Wir wissen alle, daß mit der Gesetzgebung zur Wiedergutmachung leider nur ein Teil des Bereiches der NS- und Kriegsfolgen in einem positiven Sinne geregelt worden ist. Es leben in der Bundesrepublik rund 15 Millionen anerkannte Heimatvertriebene, Flüchtlinge, Kriegsopfer, Kriegssachgeschädigte, politische Häftlinge und 131er, die gegenüber dem Bundestag die Erwartung haben, daß auch ihre Anliegen mehr als 20 Jahre nach Kriegsende abschließend oder in einem besseren Sinne geregelt werden.
Die in der 4. Legislaturperiode verabschiedeten Abschlußgesetze zur Wiedergutmachung haben nicht nur in diesem Hause, sondern gerade auch bei den genannten Betroffenen ein hohes Maß an Verständnisbereitschaft angesichts unserer Leistungsmöglichkeiten verlangt. Sie mußten erwarten, daß die Erklärung, daß im Teilbereich der Wiedergutmachung ein Abschluß gefunden sei, gelten werde. Wenn nunmehr zu dem Zeitpunkt, da die Verabschiedung der 19. LAG-Novelle im Kabinett zurückgestellt wird, von seiten der SPD der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BEG zur Beratung ansteht, erhebt sich für sie die Frage, inwieweit bei uns gleiches Recht für alle gilt.
Wir erkennen dankbar an, daß durch die neue Formulierung der Gesetzesüberschrift „Gesetz zur Änderung der Frist des § 190 a des Bundesentschädigungsgesetzes zum Ausdruck gebracht wird, daß es sich hier nicht um den Anfang einer neuen Serie von Novellen handeln soll. Trotzdem wird der Charakter des Schlußgesetzes, wenn dieser Änderungsantrag eine Mehrheit findet, verändert; und es wird wahrscheinlich nicht an weiteren Versuchen fehlen, nachdem die SPD im 4. Deutschen Bundestag erklären ließ: „Die Bezeichnung ,Schlußgesetz' ist also sozusagen nur eine Fahne, die dem Gesetz voranmarschiert, die aber sehr schnell eingezogen werden könnte, wenn ein anderer Bundestag eine andere Meinung hat."
Aus diesen sachlichen und grundsätzlichen Erwägungen und aus ,der Tatsache heraus, daß materielle Benachteiligungen bei berechtigten Ansprüchen nach Aussagen der Sachverständigen auch ohne Gesetz nicht zu erwarten sind, können wir diesem Entwurf unsere Zustimmung nicht geben.

(Beifall bei ,der FDP.)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0505421900
Das Wort wird nicht weiter gewünscht. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zustimmt, erhebe sich vom Platz. — Gegenprobe! — Bei Gegenstimmen auf der rechten Seite ist das Gesetz angenommen.
Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. November 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-



Vizepräsident Dr. Dehler
land und Ceylon über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
— Drucksache V/676 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) — Drucksache V/776 —
Berichterstatter: Abgeordneter Matthöfer

(Erste Beratung 49. Sitzung)

Es liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Matthöfer vor. Ich danke ,dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir treten in die Abstimmung ein. Ich rufe auf: Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Ich kann einmütige Annahme feststellen.
Ich schließe die zweite und eröffne die
dritte Beratung.
Wer in der Schlußabstimmung dem Gesetz zustimmt, der erhebe sich vom Platz. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist einmütig angenommen.
Ich rufe auf den Zusatzpunkt 3:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses (6. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Dr. Lohmar, Dr. Rau und der Fraktion der SPD betr. Änderung des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts
hier: Hochschullehrer, wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
— Drucksachen V/173, V/768 —Berichterstatter: Abgeordneter Biechele
Es liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Biechele vor. Soll er ergänzt werden? — Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/768. Wer dem Antrag zustimmt, gebe bitte Handzeichen. — Ich stelle einmütige Annahme fest.
Ich rufe auf den Zusatzpunkt 4:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über den
Antrag der Fraktion der SPD betr. Pflegesätze von Krankenhäusern und den
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. finanzielle Situation der Krankenhäuser
— Drucksachen V/314, V/389, V/784 —Berichterstatter: Abgeordneter Russe (Bochum)

Hier liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Russe vor. Es wird keine Ergänzung gewünscht. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir können dann über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/784 abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Ich stelle einmütige Annahme des Antrags des Ausschusses fest.
Wir kommen dann zum Zusatzpunkt 5:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß) über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP —
zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Umdruck 24, Drucksache V/791 —Berichterstatter: Abgeordneter Marquardt
Es liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Marquardt vor. Eine Ergänzung wird nicht gewünscht. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir können dann über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/791 abstimmen. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe dann auf den Zusatzpunkt 6:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß) über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Umdruck 23, Drucksache V/793 —Berichterstatter: Abgeordneter Müller (Worms)
Es liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Müller (Worms) vor. Eine Ergänzung wird nicht gewünscht. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Es soll entsprechend dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/793 beschlossen werden. Wer diesem Antrag zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen auf der linken Seite angenommen.
Es liegt noch der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Umdruck 23 vor, über den ich noch abstimmen lassen muß.

(Zuruf: Ist durch den Antrag des Ausschusses erledigt!)

— Einverständnis?

(Zustimmung.)

Ich rufe auf den Zusatzpunkt 7:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß) über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966
hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— Umdruck 69, Drucksache V/792 —
Berichterstatter: Abgeordneter Logemann



Vizepräsident Dr. Dehler
Eine Ergänzung des Berichts wird nicht gewünscht.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, den Entschließungsantrag der Bundesregierung als Material zu überweisen. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Einstimmig angenommen.
Dann rufe ich den Zusatzpunkt 8 auf:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen
betr. Veräußerung des ehemaligen Standortübungsplatzes Worms-Hochheim an die Stadt Worms
— Drucksache V/769 —
Der Antrag soll an den Ausschuß für das Bundesvermögen überwiesen werden. — Ich stelle Zustimmung fest.
Ich rufe den Zusatzpunkt 9 auf:
Beratung der Ubersicht 6 des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
— Drucksache V/766 —
Es liegt der Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/766 vor, von einer Äußerung zu den aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. Das Haus ist einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Zusatzpunkt 10 auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Aus-
schusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Bedingungen und Einzelheiten der Anwendung bestimmter Vorschriften des Artikels 93 EWG
— Drucksachen V/548, V/790 --
Berichterstatter: Abgeordneter Schmidhuber
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Es liegt der Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/790 vor, von der Verordnung Kenntnis zu nehmen und bestimmte Wünsche an die Bundesregierung zu richten. Erheben sich gegen den Antrag Bedenken? Darf ich die Zustimmung des Hauses feststellen? — Es ist so beschlossen.
Wir sind dann am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich darf Ihnen, meine Damen und Herren, in den nächsten Wochen gute Erholung wünschen, auch Stunden der Besinnung und der Besinnlichkeit, damit wir den schweren Aufgaben, die im Herbst vor uns stehen, gewachsen sind.
Die nächste Sitzung, zu der ich einberufe, ist am Mittwoch, dem 14. September. Die Uhrzeit wird noch 'bekanntgegeben. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß schon vom 13. bis 15. September Präsenzpflicht angeordnet ist. Weitere Regelung erfolgt noch.
Die Sitzung ist geschlossen.