Rede von
Dr.
Carl
Hesberg
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorjährige Novelle zum Bergarbeiterwohnungsbaugesetz bezweckte, den von Rationalisierungsmaßnahmen im Bergbau betroffenen Bergarbeitern die Wohnberechtigung zu erhalten, wenn ihnen eine Weiterbeschäftigung zu zumutbaren Bedingungen nicht angeboten werden kann. Die Durchführung, vor allem die Auslegung, welche Bedingungen zumutbar sind, wurde einer Durchführungsverordnung der Bundesregierung, die im Einvernehmen mit dem Bundesrat zu erlassen ist, vorbehalten. Die Verhandlungen, die mit den Sozialpartnern und den Ländern geführt wurden, haben sich länger hingezogen und die Vorlage des Entwurfs der Durchführungsverordnung verzögert.
Der Ausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen hat sich eingehend mit dem Entwurf befaßt und ihn gebilligt, jedoch auch gefordert, den Erlaß der Verordnung zu beschleunigen. Heute kann festgestellt werden, daß diese Verordnung als Bundesratsdrucksache 248/66 dem Bundesrat zur Verabschiedung vorliegt; es kann damit gerechnet werden, daß ihr zugestimmt wird. Wenn auch bereits in der Praxis nach den Modalitäten dieses Verordnungsentwurfs verfahren wird, so liegt es doch im Interesse der Beteiligten, insbesondere der Bewohner der Bergarbeiterwohnungen, nach Zustimmung des Bundesrates die Verkündung zu beschleunigen. In diesem Sinne darf ich empfehlen, dem Vorschlag des 9. Bundestagsausschusses zuzustimmen.
Abschließend darf ich feststellen, daß mit den zur Verabschiedung anstehenden Durchführungsbestimmungen den Absichten des Gesetzgebers Rechnung getragen wird. Der Ausschuß war auch einmütig der Auffassung, daß es bei dem Bestandsschutz nicht sein Bewenden haben kann, daß vielmehr der Bergarbeiterwohnungsbau weiterhin der Förderung bedarf.