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ID0505332200

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    Vokabeln: 3
    1. Herr: 1
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    3. Müller: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 53. Sitzung Bonn, den 0. Juni 1966 Inhalt: Anteilnahme an dem Grubenunglück auf der Zeche „Unser Fritz" in Wanne-Eickel 2556 B Fragestunde (Drucksache V/760) Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Wünsche Großbritanniens betr. seine Devisenabflüsse in die Bundesrepublik Grund, Staatssekretär 2541 B Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 2541 B Diekmann (SPD) . . . . . . . 2541 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 2542 A Berkhan (SPD) . . . . . . . 2542 C Genscher (FDP) 2542 D Dr. Hein (SPD) 2543 B Fragen des Abg. Sander: Durch britische Pioniereinheiten verursachte Schäden bei Übersetzmanövern über die Weser Grund, Staatssekretär 2543 D Opitz (FDP) . . . . . . . . 2544 A Frage des Abg. Glombig: Erstattung von Fahrgeldausfällen an die Bundesbahn Grund, Staatssekretär 2544 B Glombig (SPD) 2544 B Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges am Bahnhof Heide (Holst.) 2544 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Zweitschriften von Kraftfahrzeugscheinen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2545 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2545 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verbindungsstück der B 32 zwischen Wangen und Hergatz Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2545 C Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Ausbau des Zonengrenzbahnhofs Bebra Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2545 C Dr. Kreutzmann (SPD) 2545 D Fragen des Abg. Faller: Konkurse in der Rheinsdiiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2546 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 2546 C Josten (CDU/CSU) 2546 D Börner (SPD) 2547 A Ramms (FDP) 2547 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 Fragen des Abg. Schonhofen: Entwicklung des Werkfernverkehrs gegenüber dem gewerblichen Güterfernverkehr der Straße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2547 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2548 A Fragen des Abg. Wiefel: Bahnübergänge im Zuge öffentlicher Straßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2548 A Fragen des Abg. Strohmayr: Erklärung stillzulegender Eisenbahnverbindungen zu „Fortführungsstrekken" Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2548 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 2549 B Börner (SPD) . . . . . . . . . 2549 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2550 A Fellermaier (SPD) 2550 A Fragen des Abg. Buschfort: Zufahrt zu der Gemeinde Suderwick, Kr. Borken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2550 C Buschfort (SPD) . . . . . . . . 2551 A Frage des Abg. Folger: Verkehrsausbau München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2551 C Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Bauarbeiten am Nürnberger Kreuz Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2551 C Fragen des Abg. Biechele: Beschränkung des militärischen Überschallflugbetriebes Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2552 A Biechele (CDU/CSU) 2552 B Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Holzkirchner Bahnhof in München . . 2552 D Fragen des Abg. Bühler: Entschädigung für Schäden an Obstbäumen, Sträuchern und Gemüse im Gebiet der Gemeinde Grenzach, Kr Lörrach 2552 D Frage des Abg. Glombig: Deutscher Ausschuß für die Eingliederung Behinderter Kattenstroth, Staatssekretär . . . 2553 A Fragen des Abg. Rawe: Benachteiligung von Beamten und Richtern während der Ableistung des Grundwehrdienstes von Hassel, Bundesminister . . 2553 B Rawe (CDU/CSU) 2553 C Frage des Abg. Dröscher: Bearbeitung von Einsprüchen gegen Entscheidungen der Kreiswehrersatzämter von Hassel, Bundesminister . . . 2553 D Frage des Abg. Dröscher: Anrechnung der Wehrpflichtzeit auf die Vorbereitungszeit für die Prüfung zum gehobenen Verwaltungsdienst von Hassel, Bundesminister . . . 2554 B Frage des Abg. Dröscher: Wiedereinberufungsübungen vor Ablauf einer 12monatigen Sperrfrist von Hassel, Bundesminister . . 2554 C Felder (SPD) 2554 D Frage des Abg. Diekmann: Devisenausgleichsabkommen mit den USA und Großbritannien von Hassel, Bundesminister . . . 2555 A Diekmann (SPD) . . . . . . . . 2555 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 2555 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohlenabsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache V/679); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/764), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/753) — Zweite und dritte Beratung — Schmücker, Bundesminister 2556 C, 2571 D, 2587 D Dr. Schiller (SPD) . . . . . . . 2558 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 2566 A, 2588 C Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 2570 A Kurlbaum (SPD) 2574 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 2577 D Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 2578 A Ollesch (FDP) 2579 B Springorum (CDU/CSU) 2580 D Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 2583 C Westphal (SPD) 2586 B Dr. Kübler (SPD) 2587 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/ 521); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO, Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/780), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/743) — Zweite und dritte Beratung — Hörmann (Freiburg) (SPD) 2589 B, 2597 B, 2597 C Exner (CDU/CSU) . . . 2589 C, 2591 A Büttner (SPD) 2590 A Jaschke (SPD) . . . . . . . 2591 C Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 2591 D, 2602 A Spitzmüller (FDP) . . . 2593 B, 2601 D Killat (SPD) . . . . . 2593 D, 2595 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 2595 B Katzer, Bundesminister 2595 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . 2596 B Russe (Bochum) (CDU/CSU) . . 2598 C Dr. Schellenberg (SPD) 2600 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit zu den Nrn. 5 und 6 des Antrags der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Anpassung des Steinkohlenbergbaues und der Struktur der Steinkohlengebiete an die veränderte Lage auf dem Energiemarkt sowie soziale Anpassungshilfen für die Beschäftigten im Steinkohlenbergbau (Drucksachen V/391, V/715); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/698), in Verbindung mit Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen über Nr. 7 des Antrags der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Anpassung des Steinkohlenbergbaues und der Struktur der Steinkohlengebiete an die veränderte Lage auf dem Energiemarkt sowie soziale Anpassungshilfen für die Beschäftigten im Steinkohlenbergbau (Drucksachen V/391, V/726) Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 2603 C Nächste Sitzung 2603 D Anlagen 2605 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 2541 53. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach *) 2. 7. Dr. Adenauer 30. 6. Dr. Aigner *) 2. 7. Frau Albertz 30. 6. Arendt (Wattenscheid) *) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 2. 7. Dr. Artzinger *) 2. 7. Bading *) 2. 7. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 2. 7. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 2. 7. Bergmann *) 2. 7. Bewerunge 30. 6. Deringer *) 2. 7. Dr. Dichgans *) 2. 7. Dr. Dittrich *) 2. 7. Dorn 2. 7. Dröscher *) 2. 7. Dr. Eckhardt 1. 7. Frau Eilers 2. 7. Eisenmann 2. 7. Frau Dr. Elsner *) 2. 7. Enk 1. 3. Faller *) 2. 7. Dr. Frerichs 1. 7. Frieler 2. 7. Dr. Furler *) 2. 7. Dr. Geißler 1. 7. Gerlach *) 2. 7. Dr. Giulini 1. 7. Gscheidle 1. 3. Haar (Stuttgart) 2. 7. Hahn (Bielefeld) *) 2. 7. Dr. Hauser (Sasbach) 1. 7. Dr. Dr. Heinemann 1. 7. Holkenbrink 30. 6. Illerhaus*) 2. 7. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 1. 7. Klinker *) 2. 7. Könen (Düsseldorf) 1. 7. Kohlberger 1. 7. Kulawig *) 2. 7. Kriedemann *) 2. 7. Leber 2. 7. Lenz (Brühl) *) 2. 7. Lenz (Trossingen) 1. 7. Dr. Lohmar 1. 7. Dr. Löhr *) 2. 7. Lücker (München) *) 2. 7. Mauk *) 2. 3. Memmel *) 2. 7. Merten *) 2. 7. Metzger *) 2. 7. Michels 30.6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 1. 7. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Morgenstern 1. 7. Müller (Aachen-Land) *) 2. 7. Frau Dr. Probst 1. 7. Prochazka 1. 7. Rainer 1. 7. Dr. Reinhard 30. 6. Richarts *) 2. 7. Riedel (Frankfurt) *) 2. 7. Dr. Rinderspacher 2. 7. Saxowski 1. 7. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 1. 7. Dr. Schober 1. 7. Schwabe 2. 7. Seifriz t) 2. 7. Seuffert *) 2. 7. Springorum *) 2. 7. Dr. Starke (Franken) *) 2. 7. Stooß 1. 7. Strauß 1. 7. Frau Strobel *) 2. 7. Dr. Süsterhenn 1. 7. Tallert 1. 7. Teriete 2. 7. Dr. Wahl 1. 7. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Umdruck 90 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen V/679, V/753). Der Bundestag wolle beschließen: § 1 erhält folgenden Absatz 7: „(7) Der Bundesminister für Wirtschaft erläßt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Richtlinien für die Bemessung der Zuschüsse." Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 85 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen V/679, V/753). 2606 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 Der Bundestag wolle beschließen: 1. An § 1 Abs. 4 Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Außerdem sind bei der Festsetzung des Zuschusses zu den Kosten für den Einsatz von Gemeinschaftskohle in Kraftwerken im Bereich der Steinkohlenreviere, soweit in diesen Kraftwerken nichttransportwürdige Kohle eingesetzt worden ist, auch die Kosten des Transports der elektrischen Energie in außerhalb der Steinkohlenreviere gelegene Gebiete zu berücksichtigen; die Zuschüsse für diesen Zweck dürfen jedoch bis zum 30. Juni 1981 den Betrag von insgesamt 100 Millionen Deutsche Mark nicht übersteigen." 2. In § 2 Abs. 3 erhält die Nummer 3 folgende Fassung: „3. a) in neu errichteten Kraftwerken oder leistungssteigernden Anlagen eines Kraftwerkes, die in der Zeit vom 1. Juli 1966 bis zum 30. Juni 1971 in Betrieb genommen werden, b) über die Referenzmenge hinaus in vor . dem 1. Juli 1966 in Betrieb genommenen Kraftwerken eines Unternehmens gegenüber dem Einsatz von Heizöl Mehrkosten verursacht, die durch die Zuschüsse nach § 1 nicht ausgeglichen werden, es sei denn, der fehlende Ausgleich der Mehrkosten beruhte darauf, daß die steuerlichen Vorteile aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken vom 12. August 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 777) nicht ausgenutzt werden." Bonn, den 29. Juni 1966 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 86 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen V/679, V/753). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bis 15. Juli 1968 zu überprüfen, a) ob das Gesetz die nach § 1 vorgesehene Zielsetzung erreicht hat, b) ob das Gesetz die beabsichtigte Wirkung einer langfristigen Stabilisierung des Absatzes der deutschen Steinkohle gehabt hat und sie weiterhin verspricht; 2. dem Bundestag über das Ergebnis dieser Prüfung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Stromerzeugung aus Braunkohle und Kernenergie zu berichten; dabei ist auch die Entwicklung und Auswirkung des Stromtransports aus den Steinkohlenrevieren in Gebieten außerhalb der Steinkohlenreviere darzulegen. Bonn, den 29. Juni 1966 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 87 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/521, V/743). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 erhält folgende Fassung: Artikel 1 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz in der Fassung vom 1. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. I S. 369), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Sicherung des Haushaltsausgleichs vom 20. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 2065), wird wie folgt geändert: 1. In § 48 Abs. 1 Nr. 2 wird das Wort „sech zigste" durch das Wort „fünfundfünfzigste" ersetzt. 2. In § 98a Abs. 1 a) wird die Nummer i gestrichen; b) erhält die Nummer 2 folgende Fassung: „2. eine Versicherungszeit von einhundertachtzig Kalendermonaten zurückgelegt hat und während dieser Zeit mindestens .einhundertzwanzig Kalendermonate unter Tage beschäftigt war oder" ; c) wird in Nummer 3 das Wort „dreihundert" durch das Wort „einhundertachtzig" ersetzt; d) werden die bisherigen Nummern 2 und 3 Nummern 1 und 2; e) wird das Wort „fünfundfünfzigste" durch das Wort „fünfzigste" ersetzt. 3. In § 131 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „40" durch „30" ersetzt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 2607 2. In Artikel 2 Nr. 8 wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: vor a) In Absatz 1 wird der Punkt hinter dem ersten Satz durch ein Semikolon ersetzt. Hinter dem Semikolon werden folgende Worte eingefügt: „,er wird für die Zeit vom i. Oktober 1966 bis zum 31. Dezember 1967 nur nach einem Beitragssatz von 1,1 vom Hundert erhoben." Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 88 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/521, V/743). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird vor den Worten in § 98 a Abs. 1 die Ziffer „I." eingesetzt. 2. In Artikel 1 wird hinter der Nummer 1 folgende Nummer 1 a eingefügt: „1 a. nach den Worten „bisherige Beschäftigung" die Worte „bis zum 1. Juli 1975" eingefügt,". 3. In Artikel 1 wird hinter Nummer 2 die Ziffer „II." mit folgendem Wortlaut angefügt: II. Nach § 98 a Abs. 1 ides Reichsknappschaftsgesetzes wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Bei Beendigung der Beschäftigung zwischen dem 30. Juni 1965 und dem 1. Juli 1970 hat der Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung dem Versicherten, der eine Versicherungszeit von zweihundertvierzig Kalendermonaten mit einer Beschäftigung von mindestens einhundertachtzig Kalendermonaten unter Tage zurückgelegt hat, auf Antrag eine Knappschaftsausgleichsleistung auch dann zu gewähren, wenn seine bisherige Beschäftigung in dem knappschaftlichen Betrieb aus Gründen, die nicht in seiner Person liegen, geendet hat. Die Voraussetzung der Vollendung des 55. Lebensjahres (Absatz 1) bleibt unberührt." 4. In § 131 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „40" durch „35" ersetzt. Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 89 (q Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/521, V/743). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, bis zum 31. Dezember 1966 die Verordnung über den Begriff der Hauerarbeiten unter Tage und der diesen gleichgestellten Arbeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Hauerarbeitenverordnung vom 4. März 1958, Bundesgesetzbl. I S. 137) an die geänderten Verhältnisse im Untertagebergbau anzupassen. Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Frakion Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 30. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wendt (Drucksache V/760 Fragen I/9 und I/10) : Auf welche Weise sollen angesichts der schwierigen Lage des Kapitalmarktes und des Haushaltes die der Deutschen Bundesbahn in Aussicht gestellten Investitionshilfen zur Finanzierung eines Sonderinvestitionsprogramms in absehbarer Zeit aufgebracht werden? Beabsichtigt die Bundesregierung, die seit 1962 eingeführte und 1965 nur noch etwa zur Hälfte auf dem Kapitalmarkt realisierbare Kapitalaufstockungsanleihe von 500 Millionen DM jährlich in „Sonderinvestitionshilfe" umzubenennen? Die Bundesregierung hat die Möglichkeit von Sonderinvestitionsprogrammen der Bundesbahn in dem Entwurf eines Bundesbahn-Anpassungsgesetzes vorgesehen. Der Gesetzentwurf wird dem Hohen Hause in Kürze zur Verabschiedung vorliegen. Die Bundesregierung hofft, daß das Hohe Haus dem Gesetzentwurf zustimmt und wird dann alsbald prüfen, inwieweit Sonderinvestitionsprogramme in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden können. Dabei ist es eine zweitrangige Frage, ob die bisher zur Aufstockung des Eigenkapitals der Bundesbahn gewährte Finanzhilfe in „Sonderinvestitionshilfe" umbenannt wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günter Jaschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Antrag des Ausschusses für Arbeit wird das Hohe Haus gebeten, in der Arbeitslosenversicherung die Leistungs-und Beitragsbemessungsgrenze auf 1300 DM heraufzusetzen. Diese Erhöhung wird nach den Berechnungen der Bundesregierung zu Beitragsmehreinnahmen in Höhe von etwa 400 Millionen DM jährlich führen. Bei der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt würden von diesen 400 Millionen DM nur rund 100 Millionen DM zur Zahlung der automatisch gestiegenen Leistungen für Arbeitslose benötigt werden, so daß den Rücklagen zusätzlich 300 Millionen DM zugeführt werden könnten.
    Eine weitere Stärkung der bereits auf zirka 6,6 Milliarden DM angewachsenen Rücklagen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hält meine Fraktion für nicht vertretbar. Sie beantragt daher, den Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung befristet für die Zeit vom 1. Oktober 1966 bis zum 31. Dezember 1967 von jetzt 1,3 % auf 1,1 % zu senken. Selbst Mitglieder des Ausschusses für Arbeit haben bei der Beratung des Gesetzes Bedenken wegen der weiteren Aufstockung der Rücklagen geäußert und gefordert, eine unverhältnismäßige Vergrößerung dieser Rücklagen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu vermeiden. Durch die Senkung des Beitrags von 1,3 auf 1,1 % wird diese zusätzliche Aufstockung der Rücklagen verhindert. Nach der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, die, wie bereits erwähnt, Mehreinnahmen von 400 Millionen DM erbringen wird, bleiben für erhöhte Leistungen immer noch die benötigten 100 Millionen DM übrig. Somit können Mehrausgaben gedeckt werden. Eine weitere Aufblähung der Rücklagen wird aber verhindert.
    Ich bitte deshalb, dem Antrag auf Senkung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung von 1,3 auf 1,1 % zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter Müller (Remscheid).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Adolf Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU/ CSU hat bei der Beratung des für diesen Teil des Gesetzes sachlich zuständigen Ausschusses für Arbeit den Antrag auf die Erhöhung der Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung von 750 auf 1300 DM gestellt. Diesem Antrag wurde im Ausschuß entsprochen, und die Erhöhung wurde in den Gesetzentwurf aufgenommen.
    Zwei Gründe waren hierfür maßgebend: einmal die Beseitigung einer Ungerechtigkeit in der Beitragsaufbringung. Zum zweiten wollten wir den Einkommensabfall bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit mildern. Jetzt werden das Arbeitslosengeld, das Schlechtwettergeld und die Kurzarbeiterunterstüt-



    Müller (Remscheid)

    zung bekanntlich von höchstens 750 DM berechnet vor allem wegen der Situation im Bergbau, wegen der zweifellos schwierigen Verhältnisse in Bereichen der Stahlindustrie, aber auch regional bei der Bauindustrie wollten wir dies ändern, um die Unterstützungen für den Personenkreis anzuheben, der monatlich zwischen 750 und 1300 DM verdient.
    Mit der Erhöhung der Leistungsbemessungsgrenze mußte natürlich die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden. Mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sind zwangsläufig höhere Einnahmen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung verbunden. Das ist der Stein des Anstoßes.
    Der Ausschuß für Arbeit hat daher auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine Entschließung verabschiedet, wonach die Bundesregierung ersucht wird, den Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung erneut zu überprüfen, damit die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in Verbindung mit den veränderten Leistungen keine unverhältnismäßige Vergrößerung der Rücklagen bei der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bewirkt. Diese Entschließung des Ausschusses für Arbeit hat der durch das Knappschaftsgesetz auch beim AVAVG federführende Ausschuß für Sozialpolitik verschärft, wonach die Bundesregierung ersucht wird, mit Wirkung vom 1. Oktober dieses Jahres den Beitrag zu senken, so daß die Änderung der Sätze keine höhere Rücklage bewirkt.
    Hier setzt nun der Änderungsantrag der SPD Umdruck 87 an, der — das muß ich Ihnen ganz offen sagen — versucht, die Regierungskoalition rechts zu überholen; im übrigen sehr zum Mißvergnügen der Fachleute für Sozialversicherung im Deutschen Gewerkschaftsbund. Der § 164 des AVAVG besagt:
    Der Beitragssatz ist zwei vom Hundert. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Erhebung des Beitrages nach Maßgabe der Finanzlage der Bundesanstalt zeitweise oder zum Teil auszusetzen.
    Zur Zeit wird ein Beitragssatz von 1,3 v. H. erhoben, also je 0,65 v. H. für den -Arbeitgeber und den Arbeitnehmer, nachdem zu einem früheren Zeitpunkt der Beitrag zeitweise ganz ausgesetzt war.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat von der Ermächtigung, den Beitragssatz festzusetzen, stets in verantwortlicher Weise Gebrauch gemacht, und sie hat vor allem bei jeder Überprüfung und Neufestsetzung die Selbstverwaltung der Bundesanstalt gehört, wie es dem Willen dieses Hauses und insbesondere auch der Fraktion der SPD in der Vergangenheit entsprochen hat. Diese Selbstverwaltung — Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesanstalt — hat in großer Sachkenntnis immer geprüft und Stellung genommen. Jetzt soll auf Antrag der SPD ohne Anhörung der Selbstverwaltung, auf deren sachkundigen Rat weder Regierung noch Parlament verzichten sollten, der Beitrag gesenkt werden, ohne daß man die Auswirkungen kennt.
    Der Sprecher der SPD-Fraktion hat hier Zahlen genannt, von denen ich nicht bestreiten kann, daß
    sie im Ausschuß von den Vertretern der Bundesregierung genannt worden sind. Ich habe mich aber mit Herrn Präsidenten Sabel von der Bundesanstalt unterhalten, weil ich selber dieser Selbstverwaltung angehöre, und kann heute neue Zahlen bekanntgeben.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Was gilt denn — was die Bundesregierung sagt oder was die beteiligte Anstalt sagt?)

    — Herr Kollege Schellenberg, lassen Sie mich ausreden, dann werden Sie davon hören. Außerdem haben Sie ja die Möglichkeit, nachher auch zu sprechen. Sie kennen die Haltung der Fachleute auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung genau. Ich achte Ihren sehr sachverständigen Rat; aber, Herr Kollege Schellenberg, unterstellen Sie auch anderen, daß sie etwas von der Materie verstehen.
    Eine Senkung des Beitrages zum 1. Oktober 1966 halte ich schon zeitlich für sehr problematisch. Es ist notwendig, die Beitragstabellen zu errechnen und allen Einzugsstellen zur Verfügung zu stellen. Dazu wurde in der Vergangenheit im allgemeinen ein Zeitraum von zwei bis drei Monaten für notwendig erachtet. Der Bundesrat tagt am 15. Juli. Ich glaube also kaum, daß zu diesem Zeitpunkt eine Beitragssenkung möglich ist.
    Die Beitragsfestsetzung bedarf einer genauen Kalkulation. Auch ich bin im Moment nicht in der Lage, völlig einwandfreie Zahlen zu nennen. Aber eine vorläufige schnelle Überprüfung der Bundesanstalt hatte folgendes Ergebnis. Wenn man von der derzeitigen Arbeitsmarktlage ausgeht und des weiteren annimmt, daß bei iden Einkommen zwischen 750 und 1300 DM im Monat der gleiche Prozentsatz zur Unterstützung zu zahlen ist wie bei 750 DM, wenn weiterhin die Tatsache berücksichtigt wird, daß die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld für die knappschaftlich Versicherten auf 52 Wochen ausgedehnt wird, dann ergeben sich eine geschätzte Beitragseinnahme von 380 Millionen DM — das sind etwa 20 Millionen DM weniger, als die Bundesregierung geschätzt hatte — und eine geschätzte Mehrausgabe von 279 Millionen DM. Es bleibt nach diesen Berechnungen ein Überschuß von 101 Millionen DM. Das Zahlenmaterial zur Berechnung des Beitragsmehraufkommens ist sehr umfangreich. Die Beitragseinnahmen sind auch vom Bundesarbeitsministerium in etwa gleicher Höhe geschätzt worden.
    Bei den Ausgaben ergibt sich nach der Kalkulation eine Mehrzahlung von Arbeitslosengeld in Höhe von 95,2 Millionen DM. Hier scheint mir der Unterschied zu liegen, denn hinzu kommen eine Erhöhung des Schlechtwettergeldes für die Bauarbeiter um 177,3 Millionen DM, eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes um 1 Million DM und eine Erhöhung der Vergütung an die Einzugsstellen in Höhe von 5,3 Millionen DM. Das ergibt genau eine Mehrausgabe von 278,8 Millionen DM.
    Im Augenblick ist davon auszugehen, daß eine Beitragssenkung um ein Zehntel eine Mindereinnahme von 135 Millionen DM ausmacht. Die Mehreinnahme aus .der Erhöhung der Beitragsbemes-



    Müller (Remscheid)

    sungsgrenze ließ also knapp eine Reduzierung des Beitrages von 1,3 auf 1,2 % zu.
    Das Hohe Haus hat gestern einen Antrag angenommen, der eine Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zum Ziel hat. Unvermeidlich scheint mir bei der großen Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes in den Einkommensgruppen von 750 bis 1300 DM auf etwa 55 % des Bruttolohnes oder 65 % des Nettolohnes. Es ist sicher mit weitergehenden Anträgen zu rechnen, Herr Kollege Schellenberg, bestimmt auch von seiten der SPD. Aber die von mir angedeutete Ausweitung würde bei den Unterstützungen eine zusätzliche Belastung in der Größenordnung von etwa 200 Millionen DM bringen.
    Im übrigen darf ich darauf verweisen, daß der gestern angenommene Antrag — Drucksache V/222 — der Bundesanstalt neue Aufgaben zuweisen will. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung ersucht, eine Novelle zum AVAVG einzubringen. Sinn dieser Novelle soll sein, angesichts des technischen Fortschritts und der wirtschaftlichen Entwicklung — stichwortartig umrissen durch Begriffe wie Automation, Rationalisierung, Strukturveränderung, weltweite internationale Verflechtung — die Arbeitsverwaltung nicht mehr überwiegend auf die Beseitigung einer bereits eingetretenen Arbeitslosigkeit sowie deren Folgen zu beschränken, sondern ihr den Auftrag und die rechtliche Möglichkeit dafür zu geben, daß sie eine vorausschauende Beschäftigungspolitik einschließlich der Berufsforschung betreiben kann, durch die bereits dem Eintritt von Arbeitslosigkeit in größerem Umfang vorgebeugt wird. Wenn diese Dinge auch noch keine konkrete Form angenommen haben, so darf man doch hier darauf aufmerksam machen, daß die finanziellen Leistungen nicht unwichtig sind. Gerade in den Fragen der Berufsbildung und der Berufsweiterbildung kommen auf die Bundesanstalt unter Umständen weitere Aufgaben zu.
    Über die konjunkturpolitische Seite des Antrags der SPD und über seine konjunkturpolitischen Auswirkungen möchte ich hier nicht sprechen. Ich möchte aber sehr eindringlich betonen, daß gerade die Fragen der Konjunkturpolitik in der letzten Zeit hier eine außerordentliche Rolle spielten und auch in den nächsten Monaten noch spielen werden.
    Aus allen diesen Gründen bitte ich Sie, den Änderungsantrag der SPD abzulehnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)