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    Deutscher Bundestag 53. Sitzung Bonn, den 0. Juni 1966 Inhalt: Anteilnahme an dem Grubenunglück auf der Zeche „Unser Fritz" in Wanne-Eickel 2556 B Fragestunde (Drucksache V/760) Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Wünsche Großbritanniens betr. seine Devisenabflüsse in die Bundesrepublik Grund, Staatssekretär 2541 B Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 2541 B Diekmann (SPD) . . . . . . . 2541 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 2542 A Berkhan (SPD) . . . . . . . 2542 C Genscher (FDP) 2542 D Dr. Hein (SPD) 2543 B Fragen des Abg. Sander: Durch britische Pioniereinheiten verursachte Schäden bei Übersetzmanövern über die Weser Grund, Staatssekretär 2543 D Opitz (FDP) . . . . . . . . 2544 A Frage des Abg. Glombig: Erstattung von Fahrgeldausfällen an die Bundesbahn Grund, Staatssekretär 2544 B Glombig (SPD) 2544 B Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges am Bahnhof Heide (Holst.) 2544 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Zweitschriften von Kraftfahrzeugscheinen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2545 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2545 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verbindungsstück der B 32 zwischen Wangen und Hergatz Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2545 C Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Ausbau des Zonengrenzbahnhofs Bebra Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2545 C Dr. Kreutzmann (SPD) 2545 D Fragen des Abg. Faller: Konkurse in der Rheinsdiiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2546 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 2546 C Josten (CDU/CSU) 2546 D Börner (SPD) 2547 A Ramms (FDP) 2547 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 Fragen des Abg. Schonhofen: Entwicklung des Werkfernverkehrs gegenüber dem gewerblichen Güterfernverkehr der Straße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2547 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2548 A Fragen des Abg. Wiefel: Bahnübergänge im Zuge öffentlicher Straßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2548 A Fragen des Abg. Strohmayr: Erklärung stillzulegender Eisenbahnverbindungen zu „Fortführungsstrekken" Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2548 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 2549 B Börner (SPD) . . . . . . . . . 2549 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2550 A Fellermaier (SPD) 2550 A Fragen des Abg. Buschfort: Zufahrt zu der Gemeinde Suderwick, Kr. Borken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2550 C Buschfort (SPD) . . . . . . . . 2551 A Frage des Abg. Folger: Verkehrsausbau München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2551 C Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Bauarbeiten am Nürnberger Kreuz Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2551 C Fragen des Abg. Biechele: Beschränkung des militärischen Überschallflugbetriebes Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2552 A Biechele (CDU/CSU) 2552 B Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Holzkirchner Bahnhof in München . . 2552 D Fragen des Abg. Bühler: Entschädigung für Schäden an Obstbäumen, Sträuchern und Gemüse im Gebiet der Gemeinde Grenzach, Kr Lörrach 2552 D Frage des Abg. Glombig: Deutscher Ausschuß für die Eingliederung Behinderter Kattenstroth, Staatssekretär . . . 2553 A Fragen des Abg. Rawe: Benachteiligung von Beamten und Richtern während der Ableistung des Grundwehrdienstes von Hassel, Bundesminister . . 2553 B Rawe (CDU/CSU) 2553 C Frage des Abg. Dröscher: Bearbeitung von Einsprüchen gegen Entscheidungen der Kreiswehrersatzämter von Hassel, Bundesminister . . . 2553 D Frage des Abg. Dröscher: Anrechnung der Wehrpflichtzeit auf die Vorbereitungszeit für die Prüfung zum gehobenen Verwaltungsdienst von Hassel, Bundesminister . . . 2554 B Frage des Abg. Dröscher: Wiedereinberufungsübungen vor Ablauf einer 12monatigen Sperrfrist von Hassel, Bundesminister . . 2554 C Felder (SPD) 2554 D Frage des Abg. Diekmann: Devisenausgleichsabkommen mit den USA und Großbritannien von Hassel, Bundesminister . . . 2555 A Diekmann (SPD) . . . . . . . . 2555 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 2555 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohlenabsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache V/679); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/764), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/753) — Zweite und dritte Beratung — Schmücker, Bundesminister 2556 C, 2571 D, 2587 D Dr. Schiller (SPD) . . . . . . . 2558 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 2566 A, 2588 C Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 2570 A Kurlbaum (SPD) 2574 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 2577 D Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 2578 A Ollesch (FDP) 2579 B Springorum (CDU/CSU) 2580 D Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 2583 C Westphal (SPD) 2586 B Dr. Kübler (SPD) 2587 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/ 521); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO, Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/780), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/743) — Zweite und dritte Beratung — Hörmann (Freiburg) (SPD) 2589 B, 2597 B, 2597 C Exner (CDU/CSU) . . . 2589 C, 2591 A Büttner (SPD) 2590 A Jaschke (SPD) . . . . . . . 2591 C Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 2591 D, 2602 A Spitzmüller (FDP) . . . 2593 B, 2601 D Killat (SPD) . . . . . 2593 D, 2595 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 2595 B Katzer, Bundesminister 2595 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . 2596 B Russe (Bochum) (CDU/CSU) . . 2598 C Dr. Schellenberg (SPD) 2600 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit zu den Nrn. 5 und 6 des Antrags der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Anpassung des Steinkohlenbergbaues und der Struktur der Steinkohlengebiete an die veränderte Lage auf dem Energiemarkt sowie soziale Anpassungshilfen für die Beschäftigten im Steinkohlenbergbau (Drucksachen V/391, V/715); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/698), in Verbindung mit Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen über Nr. 7 des Antrags der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Anpassung des Steinkohlenbergbaues und der Struktur der Steinkohlengebiete an die veränderte Lage auf dem Energiemarkt sowie soziale Anpassungshilfen für die Beschäftigten im Steinkohlenbergbau (Drucksachen V/391, V/726) Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 2603 C Nächste Sitzung 2603 D Anlagen 2605 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 2541 53. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach *) 2. 7. Dr. Adenauer 30. 6. Dr. Aigner *) 2. 7. Frau Albertz 30. 6. Arendt (Wattenscheid) *) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 2. 7. Dr. Artzinger *) 2. 7. Bading *) 2. 7. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 2. 7. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 2. 7. Bergmann *) 2. 7. Bewerunge 30. 6. Deringer *) 2. 7. Dr. Dichgans *) 2. 7. Dr. Dittrich *) 2. 7. Dorn 2. 7. Dröscher *) 2. 7. Dr. Eckhardt 1. 7. Frau Eilers 2. 7. Eisenmann 2. 7. Frau Dr. Elsner *) 2. 7. Enk 1. 3. Faller *) 2. 7. Dr. Frerichs 1. 7. Frieler 2. 7. Dr. Furler *) 2. 7. Dr. Geißler 1. 7. Gerlach *) 2. 7. Dr. Giulini 1. 7. Gscheidle 1. 3. Haar (Stuttgart) 2. 7. Hahn (Bielefeld) *) 2. 7. Dr. Hauser (Sasbach) 1. 7. Dr. Dr. Heinemann 1. 7. Holkenbrink 30. 6. Illerhaus*) 2. 7. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 1. 7. Klinker *) 2. 7. Könen (Düsseldorf) 1. 7. Kohlberger 1. 7. Kulawig *) 2. 7. Kriedemann *) 2. 7. Leber 2. 7. Lenz (Brühl) *) 2. 7. Lenz (Trossingen) 1. 7. Dr. Lohmar 1. 7. Dr. Löhr *) 2. 7. Lücker (München) *) 2. 7. Mauk *) 2. 3. Memmel *) 2. 7. Merten *) 2. 7. Metzger *) 2. 7. Michels 30.6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 1. 7. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Morgenstern 1. 7. Müller (Aachen-Land) *) 2. 7. Frau Dr. Probst 1. 7. Prochazka 1. 7. Rainer 1. 7. Dr. Reinhard 30. 6. Richarts *) 2. 7. Riedel (Frankfurt) *) 2. 7. Dr. Rinderspacher 2. 7. Saxowski 1. 7. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 1. 7. Dr. Schober 1. 7. Schwabe 2. 7. Seifriz t) 2. 7. Seuffert *) 2. 7. Springorum *) 2. 7. Dr. Starke (Franken) *) 2. 7. Stooß 1. 7. Strauß 1. 7. Frau Strobel *) 2. 7. Dr. Süsterhenn 1. 7. Tallert 1. 7. Teriete 2. 7. Dr. Wahl 1. 7. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Umdruck 90 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen V/679, V/753). Der Bundestag wolle beschließen: § 1 erhält folgenden Absatz 7: „(7) Der Bundesminister für Wirtschaft erläßt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Richtlinien für die Bemessung der Zuschüsse." Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 85 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen V/679, V/753). 2606 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 Der Bundestag wolle beschließen: 1. An § 1 Abs. 4 Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Außerdem sind bei der Festsetzung des Zuschusses zu den Kosten für den Einsatz von Gemeinschaftskohle in Kraftwerken im Bereich der Steinkohlenreviere, soweit in diesen Kraftwerken nichttransportwürdige Kohle eingesetzt worden ist, auch die Kosten des Transports der elektrischen Energie in außerhalb der Steinkohlenreviere gelegene Gebiete zu berücksichtigen; die Zuschüsse für diesen Zweck dürfen jedoch bis zum 30. Juni 1981 den Betrag von insgesamt 100 Millionen Deutsche Mark nicht übersteigen." 2. In § 2 Abs. 3 erhält die Nummer 3 folgende Fassung: „3. a) in neu errichteten Kraftwerken oder leistungssteigernden Anlagen eines Kraftwerkes, die in der Zeit vom 1. Juli 1966 bis zum 30. Juni 1971 in Betrieb genommen werden, b) über die Referenzmenge hinaus in vor . dem 1. Juli 1966 in Betrieb genommenen Kraftwerken eines Unternehmens gegenüber dem Einsatz von Heizöl Mehrkosten verursacht, die durch die Zuschüsse nach § 1 nicht ausgeglichen werden, es sei denn, der fehlende Ausgleich der Mehrkosten beruhte darauf, daß die steuerlichen Vorteile aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken vom 12. August 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 777) nicht ausgenutzt werden." Bonn, den 29. Juni 1966 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 86 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen V/679, V/753). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bis 15. Juli 1968 zu überprüfen, a) ob das Gesetz die nach § 1 vorgesehene Zielsetzung erreicht hat, b) ob das Gesetz die beabsichtigte Wirkung einer langfristigen Stabilisierung des Absatzes der deutschen Steinkohle gehabt hat und sie weiterhin verspricht; 2. dem Bundestag über das Ergebnis dieser Prüfung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Stromerzeugung aus Braunkohle und Kernenergie zu berichten; dabei ist auch die Entwicklung und Auswirkung des Stromtransports aus den Steinkohlenrevieren in Gebieten außerhalb der Steinkohlenreviere darzulegen. Bonn, den 29. Juni 1966 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 87 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/521, V/743). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 erhält folgende Fassung: Artikel 1 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz in der Fassung vom 1. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. I S. 369), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Sicherung des Haushaltsausgleichs vom 20. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 2065), wird wie folgt geändert: 1. In § 48 Abs. 1 Nr. 2 wird das Wort „sech zigste" durch das Wort „fünfundfünfzigste" ersetzt. 2. In § 98a Abs. 1 a) wird die Nummer i gestrichen; b) erhält die Nummer 2 folgende Fassung: „2. eine Versicherungszeit von einhundertachtzig Kalendermonaten zurückgelegt hat und während dieser Zeit mindestens .einhundertzwanzig Kalendermonate unter Tage beschäftigt war oder" ; c) wird in Nummer 3 das Wort „dreihundert" durch das Wort „einhundertachtzig" ersetzt; d) werden die bisherigen Nummern 2 und 3 Nummern 1 und 2; e) wird das Wort „fünfundfünfzigste" durch das Wort „fünfzigste" ersetzt. 3. In § 131 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „40" durch „30" ersetzt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 2607 2. In Artikel 2 Nr. 8 wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: vor a) In Absatz 1 wird der Punkt hinter dem ersten Satz durch ein Semikolon ersetzt. Hinter dem Semikolon werden folgende Worte eingefügt: „,er wird für die Zeit vom i. Oktober 1966 bis zum 31. Dezember 1967 nur nach einem Beitragssatz von 1,1 vom Hundert erhoben." Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 88 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/521, V/743). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird vor den Worten in § 98 a Abs. 1 die Ziffer „I." eingesetzt. 2. In Artikel 1 wird hinter der Nummer 1 folgende Nummer 1 a eingefügt: „1 a. nach den Worten „bisherige Beschäftigung" die Worte „bis zum 1. Juli 1975" eingefügt,". 3. In Artikel 1 wird hinter Nummer 2 die Ziffer „II." mit folgendem Wortlaut angefügt: II. Nach § 98 a Abs. 1 ides Reichsknappschaftsgesetzes wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Bei Beendigung der Beschäftigung zwischen dem 30. Juni 1965 und dem 1. Juli 1970 hat der Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung dem Versicherten, der eine Versicherungszeit von zweihundertvierzig Kalendermonaten mit einer Beschäftigung von mindestens einhundertachtzig Kalendermonaten unter Tage zurückgelegt hat, auf Antrag eine Knappschaftsausgleichsleistung auch dann zu gewähren, wenn seine bisherige Beschäftigung in dem knappschaftlichen Betrieb aus Gründen, die nicht in seiner Person liegen, geendet hat. Die Voraussetzung der Vollendung des 55. Lebensjahres (Absatz 1) bleibt unberührt." 4. In § 131 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „40" durch „35" ersetzt. Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 89 (q Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/521, V/743). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, bis zum 31. Dezember 1966 die Verordnung über den Begriff der Hauerarbeiten unter Tage und der diesen gleichgestellten Arbeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Hauerarbeitenverordnung vom 4. März 1958, Bundesgesetzbl. I S. 137) an die geänderten Verhältnisse im Untertagebergbau anzupassen. Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Frakion Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 30. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wendt (Drucksache V/760 Fragen I/9 und I/10) : Auf welche Weise sollen angesichts der schwierigen Lage des Kapitalmarktes und des Haushaltes die der Deutschen Bundesbahn in Aussicht gestellten Investitionshilfen zur Finanzierung eines Sonderinvestitionsprogramms in absehbarer Zeit aufgebracht werden? Beabsichtigt die Bundesregierung, die seit 1962 eingeführte und 1965 nur noch etwa zur Hälfte auf dem Kapitalmarkt realisierbare Kapitalaufstockungsanleihe von 500 Millionen DM jährlich in „Sonderinvestitionshilfe" umzubenennen? Die Bundesregierung hat die Möglichkeit von Sonderinvestitionsprogrammen der Bundesbahn in dem Entwurf eines Bundesbahn-Anpassungsgesetzes vorgesehen. Der Gesetzentwurf wird dem Hohen Hause in Kürze zur Verabschiedung vorliegen. Die Bundesregierung hofft, daß das Hohe Haus dem Gesetzentwurf zustimmt und wird dann alsbald prüfen, inwieweit Sonderinvestitionsprogramme in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden können. Dabei ist es eine zweitrangige Frage, ob die bisher zur Aufstockung des Eigenkapitals der Bundesbahn gewährte Finanzhilfe in „Sonderinvestitionshilfe" umbenannt wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich darf Sie darauf verweisen, daß wir auf Grund der Erfahrungen diese Novellierung eingebracht haben, und ich darf anregen, daß hier im Zusammenhang mit den Beratungen im Deutschen Bundestag diese einzelnen Fragen nachher noch einmal untersucht werden.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Fragen VII/3, VII/4 und VII/5 des Abgeordneten Dröscher übernimmt der Herr Abgeordnete Felder. Ich darf zunächst die Frage Nr. VII/3 aufrufen:
Warum werden bei den Wehrbezirksverwaltungen die gegen Entscheidungen der Kreiswehrersatzämter eingelegten Rechtsmittel so zögernd bearbeitet, daß die Entscheidungen meist erst so kurz vor dem Einberufungstermin ergehen, daß die Erhebung von Klagen am Verwaltungsgericht mit Aussicht auf Erfolg nicht mehr möglich ist?

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    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (bearbeiten die Widersprüche gegen Einberufungsbescheide keineswegs zögerlich. Wenn trotzdem in Einzelfällen Schwierigkeiten aufgetreten sind, so sind diese in der Regel darauf zurückzuführen, daß die Wehrpflichtigen in unverhältnismäßig großer Zahl Widersprüche gegen Einberufungsbescheide einlegen. Sie machen trotz mehrfacher Belehrungen auch nicht von der Möglichkeit Gebrauch, auftretende WehrBundesminister von Hassel dienstausnahmen sofort bei Eintreten geltend zu machen. Sie warten in der überwiegenden Zahl die Zustellung des Einberufungsbescheides ab. Es ist klar, daß sich dadurch die Bearbeitungsfälle in der ungünstigsten Zeit häufen. Vor allem ergeben sich dadurch Schwierigkeiten bei der Einberufung von Ersatzkräften, wenn dem verspätet eingelegten Widerspruch stattgegeben werden muß. Diese weitere Gruppe von Wehrpflichtigen muß als Ersatz für Ausfälle zwangsläufig kurzfristig einberufen werden. Sie erhalten zwar nach den Vorschriften der Musterungsverordnung eine schriftliche Benachrichtigung, daß sie als Ersatz für Ausfälle vorgesehen sind und daß sie kurzfristig einberufen werden können. Obschon sie bereits nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung Wehrdienstausnahmen geltend machen könnten, warten sie vielfach die Zustellung des Einberufungsbescheides ab. Auch in ,diesen Fällen steht dann eine zu kurze Zeit für die Bearbeitung der Widersprüche zur Verfügung. Bei dieser Sachlage ist es ungeachtet des Einsatzes aller verfügbaren Kräfte der Wehrersatzbehörden nicht vermeidbar, daß immer wieder kurz vor dem Einberufungstermin in Einzelfällen über Widersprüche entschieden werden muß. Eine zögerliche Bearbeitung bei den Wehrbezirksverwaltungen oder ein sonstiges Verschulden ist dabei nicht feststellbar. Im übrigen können ,auch in derartigen Fällen, in denen später Entscheidungen über Rechtsmittel unvermeidbar gewesen sind, die Wehrpflichtigen noch Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben und beantragen, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen. Über ,derartige Anträge entscheiden die Verwaltungsgerichte nach aller Erfahrung unverzüglich. Ich rufe die Frage VII/4 des Herrn Abgeordneten Dröscher auf: Trifft es zu, daß bei der 4jährigen Vorbereitungszeit für die Prüfung zum gehobenen Dienst bei Staatsund Gemeindeverwaltungen die bei der Bundeswehr zurückgelegte Wehrpflichtzeit nicht angerechnet wird, obwohl durch diese Regelung angesichts der Einberufung nur eines Teiles der Wehrpflichtigen zur Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesprochene Ungerechtigkeit entsteht dadurch, daß die Nichtdienenden den Dienenden gegenüber erhebliche Vorteile gewinnen? Es trifft zu, daß der Vorbereitungsdienst um die Zeit des Grundwehrdienstes verlängert wird. Bei Wehrübungen wird der Vorbereitungsdienst verlängert, soweit die Zeit der Wehrübungen im Jahr sechs Wochen überschreitet. Dies bestimmt das Arbeitsplatzschutzgesetz. Eine Kürzung des Vorbereitungsdienstes der Beamten, die Wehrdienst geleistet haben, halte ich für erstrebenswert. Die kürzere, das heißt nicht vollständige Ausbildung liegt weder im Interesse der Verwaltung noch im Interesse des Beamten selbst. Eine Kürzung der Ausbildung könnte zur Folge haben, daß der Beamte seine Laufbahnprüfung nicht oder nicht mit dem Ergebnis besteht, das bei einer vollständigen Ausbildung erreicht worden wäre; dies würde ihn in seinem späteren beruflichen Fortkommen wesentlich hindern. Deshalb soll an dem Grundsatz, daß sich der Vorbereitungsdienst um die Zeit des Wehrdienstes verlängert, auch künftig festgehalten werden. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch, dem Hohen Hause eine Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes zu empfehlen, die den wesentlichsten Nachteil der Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beseitigen wird, nämlich die spätere Anstellung, d. h. die spätere Einweisung in eine Planstelle. Die angestrebte Regelung läßt die Anstellung bereits in dem Zeitpunkt wirksam werden, in dem der Beamte ohne die Verspätung durch den Wehrdienst angestellt worden wäre. Der Gesetzentwurf ist fertiggestellt. Er wird Ihnen nach den Parlamentsferien zugehen. Dann rufe ich die Frage VII/5 des Abgeordneten Dröscher auf: Hält es die Bundesregierung für richtig, daß Wehrpflichtige, die ihren 18monatigen Grundwehrdienst abgeleistet haben, in vielen Fällen vor Ablauf einer 12monatigen Sperrfrist wieder zu Übungen einberufen werden? Nach den Grundsätzen und Bestimmungen über das Verfahren bei der Heranziehung zu Wehrübungen sind Wehrpflichtige mindestens 12 Monate nach Entlassung aus dem Grundwehrdienst, aus einem freiwilligen Wehrdienstverhältnis oder nach Ableistung einer Pflichtübung zu einer Wehrübung einzuberufen. Diese Übung dient der weiteren Ausbildung des einzelnen Reservisten und dauert in der Regel vier Wochen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind für die Durchführung von Mobilmachungsund Alarmübungen zur Überprüfung der Einsatzbereitschaft der Truppe erforderlich. Diese Übungen sind nur dann sinnvoll und bei den hohen Kosten haushaltsmäßig zu rechtfertigen, wenn das zu einem solchen Truppenteil mob-beorderte Personal auch vollzählig einberufen werden kann. Für die MobBeorderung sind Ausbildung während der Grundausbildung, Wohnsitz des Reservisten sowie Dislozierung der Mob-Truppenteile maßgebend. Aus diesem Grunde, Herr Kollege, kann es gelegentlich vorkommen, daß Wehrpflichtige nach ihrer Entlassung aus dem Grundwehrdienst noch vor Ablauf von 12 Monaten zu einer Mobilmachungsbzw. Alarmübung einberufen werden. Die Dauer einer Mobilmachungsübung ist auf höchstens 12 Tage, die einer Alarmübung auf höchstens 3 Tage festgesetzt. Herr Abgeordneter Felder zu einer Zusatzfrage. Herr Minister, Sie sind also mit mir der Meinung, daß diese Fälle nur auf die zwingendste Notwendigkeit beschränkt werden sollten? Haben die Einberufungen vor Ablauf der 12 Monate bisher ein größeres Ausmaß angenommen? Herr Kollege, es sind lediglich Ausnahmefälle. Ich rufe die Frage VII/6 des Abgeordneten Diekmann auf: Wäre eine gleichartige Struktur der Devisenausgleichsabkommen und ein gleiches Verfahren zu ihrer Erfüllung gegenüber den USA und Großbritannien wünschenswert? Beide Abkommen, Herr Kollege, sind im Hinblick auf ihre Zielsetzung und im Verfahren für die Durchführung ähnlich. Unterschiede bestehen in der Geltungsdauer: Für die Vereinigten Staaten von Amerika hinsichtlich der Aufträge vom 1. Januar 1965 bis 31. Dezember 1966, hinsichtlich der Zahlungen vom 1. Juli 1965 bis 30. Juni 1967; für Großbritannien vom 1. April 1964 bis zum 31. März 1967, und zwar gleichermaßen für Aufträge und für Zahlungen. Unterschiede bestehen zweitens in der Anrechnung der Aufträge. Die Vereinigten Staaten erkennen bisher lediglich militärische Aufträge an, während im Abkommen mit Großbritannien auch nichtmilitärische Aufträge von anderen Regierungsseiten oder kommerzielle Käufe angerechnet werden können. Im übrigen ist hervorzuheben, daß nach dem Abkommen mit den USA vorgesehen ist, die Devisenaufwendungen der USA voll auszugleichen, während nach dem Abkommen mit Großbritannien lediglich ein teilweiser Ausgleich erfolgen soll. Allerdings ist — wie allgemein bekannt — neuerlich vom britischen Schatzkanzler auch die Forderung auf einen vollen Ausgleich für die laufende Periode bis zum 31. März 1967 gestellt worden. Im übrigen, Herr Kollege, bitte ich um Ihr Einverständnis, wenn ich Ihre Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt genau wie der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen noch nicht abschließend beantworte, da sie das schwierige Problem der künftigen Gestaltung des Devisenausgleichs zwischen den Bündnispartnern der NATO zum Gegenstand hat. Wir würden die Verhandlungen in einer auch dem Parlament nicht genehmen Weise präjudizieren, wenn bereits jetzt die noch auszuhandelnden Grundsätze dargelegt würden. Abschließend möchte ich — auch zur Klarstellung vor der Öffentlichkeit — darauf hinweisen, daß wir im Rahmen unseres Abkommens mit den Vereinigten Staaten und mit Großbritannien diesen Mächten nicht die Kosten ihrer Truppenstationierung ersetzen. Die hohe Belastung des eigenen Budgets dieser beiden Länder wird vielmehr von beiden Mächten als ihr Beitrag zur gemeinsamen Verteidigung in Mitteleuropa aus eigenen Kräften getragen. Es geht bei den Devisenhilfeabkommen ausschließlich darum, den Nachteil auszugleichen, den die Entsender der Stationierungsstreitkräfte dadurch erleiden, daß sie hier ihrerseits Devisen aufwenden müssen. Ich darf dabei auf die gleichlautende Feststellung des Herrn Staatssekretärs Grund in der Fragestunde vom 15. Juni 1966 verweisen. Wollen Sie noch eine Zusatzfrage stellen, Herr Abgeordneter Diekmann? Herr Minister, sind die Vereinbarungen mit Großbritannien bisher flexibler ausgestaltet und damit leichter zu realisieren als diejenigen mit den USA? Bei der Frage ist in bezug auf Großbritannien folgendes zu berücksichtigen, Herr Kollege. Die Schwierigkeiten auf seiten des Bundesministeriums der Verteidigung bestehen darin, daß seitens Großbritanniens nicht im gleichen Umfang geeignete Waffen, Geräte usw. angeboten werden können wie beispielsweise von den Vereinigten Staaten. Das Bundesministerium der Verteidigung hat sich in den vergangenen Jahren bemüht, dem englischen Partner zu sagen, es sei notwendig, daß man sich rechtzeitig über Waffen oder Geräte oder Waffensysteme unter den Partnern bilateral oder multilateral verständige, damit dann etwas angeboten werden kann, was der militärischen Auffassung deutscherseits, nämlich der Bundeswehr, entspricht. Das waren bisher die großen Schwierigkeiten bei einer Erfüllung eines solchen Abkommens auf dem Sektor der Verteidigung. Ich mache darauf aufmerksam, meine Damen und Herren, daß die Fragestunde jetzt abgebrochen werden muß. Sie wird morgen an diesem Punkt fortgesetzt. — Wollen Sie noch eine Frage stellen, Herr Berkhan? — Bitte sehr! Herr Minister, warum wurden die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika die Devisenausgleichskäufe betreffend im einzelnen vorwiegend von dem Bundesminister der Verteidigung geführt? Herr Kollege Berkhan, ich glaube, daß Sie vor etwa 40 Minuten anwesend waren, als diese Frage Herrn Staatssekretär Grund gestellt wurde. Er hat darauf hingewiesen, daß die beiden Abkommen in der Struktur unterschiedlich sind. Im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten handelt es sich um einen Ausgleich ausschließlich auf dem Gebiete der Rüstung oder der Fragen der Verteidigung, die z. B. Dienstleistungen betreffen — wie etwa die Ausbildung von Piloten, die Ausbildung von Raketen-Soldaten und ähnliche Maßnahmen —, während das Abkommen mit England sehr viel vielschichtiger ist. Man kann also im letzteren Falle auch andere Käufe, andere Ressorts oder nachgeordnete Stellen oder auch den zivilen Sektor einbeziehen. Damit ist die Zuständigkeit des Verteidigungsministeriums nicht mehr gegeben. Dieses ist nur auf einem schmalen Sektor des Abkommens zuständig. Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Berkhan. Herr Minister, wurde durch diese Art der Verhandlungsführung nicht vorweggenommen, daß der Devisenausgleich mit den Vereinigten Staaten ausschließlich durch Rüstungskäufe und militärische Dienstleistungen erfolgen muß? Herr Kollege, man muß die Geschichte der Beziehungen zwischen dem Verteidigungsministerium hier und dem Verteidigungsministerium in Washington kennen. Beim Beginn der Bundeswehr ist die Bundeswehr über die sogenannten Nash-Lieferungen, die von Amerika damals unentgeltlich geleistet worden sind, ausgestattet worden. Es war selbstverständlich, daß sich an diese Grundausstattung der Bundeswehr mit Waffen und Gerät später auch die nachfolgenden Ausstattungen angeschlossen haben. In diesem Umfang ist seit Jahren, und zwar vor 1961, zunächst einmal ohne ein förmliches Abkommen, bereits das praktisch wieder zurückgeflossen, was die Amerikaner hier in Deutschland an Devisen ausgeben, und zwar — ich wiederhole — mehr oder weniger ohne ein Abkommen, weil das Volumen groß genug gewesen ist. 1961 ist dann mit den Amerikanern über eine Zusammenarbeit auf dem Gebiete einer gemeinsamen Logistik verhandelt worden. In den Zusammenhang einer gemeinsamen Logistik hat dann dieser Komplex 1961 Aufnahme gefunden und ist seither gleichermaßen behandelt worden. Herr Kollege Berkhan, die Versuche des Verteidigungsministeriums, auch andere Lieferungen einzubeziehen, z. B. Flugzeugbestellungen der Lufthansa — die ja ein Unternehmen ist, an dem wir maßgeblich beteiligt sind — für die Boeing in Amerika, waren ohne Erfolg; die Amerikaner haben sie nicht angerechnet. Wir hoffen, daß bei den künftigen Verhandlungen über die nächsten Vereinbarungen dieser Art Ihr Gedanke, den Sie praktisch in Ihre Frage hineingelegt haben, verwirklicht werden kann. Damit ist die Fragestunde abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Ich habe dem Hause Mitteilung von einem schweren Grubenunglück zu machen. Auf der Zeche „Unser Fritz" der Essener Steinkohlenbergwerke AG in Wanne-Eickel sind in der vergangenen Nacht sieben Bergarbeiter bei einer Schlagwetterexplosion umgekommen. 35 Bergleute wurden verletzt; 23 von ihnen befinden sich in Krankenhäusern. Die Unglücksursache wird noch überprüft. Das Haus spricht den betroffenen Familien seine tiefe Anteilnahme aus. Ich rufe den Punkt 16 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohlenabsatzes in der Elektrizitätswirtschaft — Drucksache V/679 — Bericht des Haushaltsausschusses Berichterstatter: Abgeordneter Westphal a)