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    1105. Meinung: 1
    1106. Beamten,: 1
    1107. Auftrage: 1
    1108. anderer: 1
    1109. draußen: 1
    1110. tätig: 1
    1111. besoldet: 1
    1112. dieselben: 1
    1113. Regelbeihilfen: 1
    1114. zustehen,: 1
    1115. zwar: 1
    1116. Billigkeitsgründen,: 1
    1117. Rechtsanspruch.Wir: 1
    1118. wären: 1
    1119. Regierung: 1
    1120. dankbar,: 1
    1121. darlegte,: 1
    1122. welcher: 1
    1123. Besoldung: 1
    1124. ausgegangen: 1
    1125. wann: 1
    1126. tatsächlichen: 1
    1127. Stellung: 1
    1128. auszugleichen: 1
    1129. gedenkt.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 49. Sitzung Bonn, den 22. Juni 1966 Inhalt: Begrüßung von Mitgliedern der Cortes aus Madrid und Rektoren spanischer Universitäten 2373 D Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Albertz 2367 A Fragestunde (Drucksache V/720) Fragen des Abg. Zerbe: Richtlinien des Bundeskabinetts für kommunale Kontakte zwischen Instanzen der Bundesrepublik und der SBZ Dr. Mende, Bundesminister . . . . 2367 D Zerbe (SPD) . . . . . 2368 B, 2369 B Hauck (SPD) 2369 A Fragen des Abg. Dr. Häfele: Notwendigkeit des Beginns von Straßenbauarbeiten unverzüglich nach der Frostperiode 2369 B Frage des Abg. Strohmayr: Zahl der jährlich durch Wild verursachten Verkehrsunfälle Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2369 C Strohmayr (SPD) 2369 D Brück (Köln) (CDU/CSU) 2369 D Dröscher (SPD) 2370 B Frage der Abg. Frau Freyh: Projekt Verbindungsbahn Frankfurt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2370 B Frau Freyh (SPD) 2370 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 2371 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2371 A Frage des Abg. Kulawig: Als-ob-Tarife zugunsten der Saarwirtschaft — Möglichkeit von Unterstützungstarifen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2371 C Kulawig (SPD) 2371 C Frage des Abg. Kulawig: Frage eines Verstoßes der Als-obTarife gegen Bestimmungen der Europäischen Verträge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2372 A Kulawig (SPD) 2372 A Hussong (SPD) . . . . . . . 2372 C Fragen des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Sofortmaßnahmen am Unfallort, Ausbildung in „Erste Hilfe", Ausrüstung von Kfz mit Verbandskästen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2372 D Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 2373 B Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . . 2373 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 Frage des Abg. Prinz von Bayern: Verhandlungen über die Errichtung eines neuen Flughafens für München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2373 D Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . 2374 A Börner (SPD) 2374 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2374 D Frage des Abg. Dröscher: Fernbahnhof Bingerbrück Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2374 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2375 A Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Erhöhung der Gebühren des TÜV für die Prüfung von Kfz und überwachungsbedürftigen Anlagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2375 C Fragen des Abg. Seibert: Verbesserung der Wirtschaftsergebnisse auf den Nebenbahnstrecken der Bundesbahn durch Konzentration der Verkehrsbedienung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2376 A Seibert (SPD) 2376 B Frage des Abg. Seibert: Möglichkeit einer Übernahme der Verkehrsbedienung stillgelegter Strecken durch Privatbahnen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2376 D Seibert (SPD) 2377 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 2377 C Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) : Finanzierung des Investitionsprogramms der Bundesbahn D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 2377 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2377 D Fragen des Abg. Tönjes: Reparaturen und Neufertigungen als Regiearbeit der Bundesbahn oder als Unternehmerarbeit Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2378 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Mißstand getrennter Fahrkarten bei Bundesbahnbussen und Eisenbahn auf übereinstimmenden Strecken . . . . 2379 A Frage des Abg. Dr. Lohmar: Neue Leitung der Kulturabteilung des AA Dr. Schröder, Bundesminister . . . 2379 A Dr. Lohmar (SPD) 2379 B Raffert (SPD) . . . . . . . . 2379 D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 2380 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO, in Verbindung mit Sammelübersicht 6 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die vom 18. 10. 1965 bis 31. 5. 1966 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/683) Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2380 B Dr. Kübler (SPD) . . . . . . . 2383 D Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 2384 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2385 A Große Anfrage betr. auswärtige Kulturpolitik und auslandsdeutsche Schulen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/439), in Verbindung mit Antrag (SPD) betr. deutsche Auslandsschulen (Drucksache V/435), mit Antrag (SPD) betr. europäische Schulen (Drucksache V/533), und mit Antrag (SPD) betr. Kulturarbeit im Ausland (Drucksache V/692) Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 2386 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 2389 B Dr. Schröder, Bundesminister . . . 2394 B Merten (SPD) . . . . . . . . . 2398 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 2400 D Dr. Martin (CDU/CSU) 2403 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 2405 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2407 B Dr. Hellige (FDP). . . . 2409 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Februar 1964 mit der Republik Korea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen V/332) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/660, zu V/660) — Zweite und dritte Beratung — 2413 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 mit Sierra Leone über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/415) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/661, zu V/661) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2413 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1965 mit der Republik Ecuador über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/508); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstansdfragen (Drucksachen V/662, zu V/662) — Zweite und dritte Beratung — 2413 B Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung von Rüböl aus inländischem Raps und Rübsen (Drucksache V/320) ; Berichte des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/697) und des Ernährungsausschusses (Drucksache V/631) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 2413 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache V/610) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/706) Zweite und dritte Bera- tung — 2414 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksache V/624) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksache V/699) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2414 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/627) ; Schriftlicher Bericht des Arbeitsauschusses (Drucksache V/713) — Zweite und dritte Beratung — 2414 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 2414 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. November 1963 mit Ceylon über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/676) — Erste Beratung — 2414 D Entwurf eines Gesetzes über einen Währungsausgleich für Reichsmarksparguthaben von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin (Drucksache V/636) — Erste Beratung — . . . 2415 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Standortübungsplatzes TübingenWaldhausen (Drucksache V/669) . . . 2415 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Telegrafen-Kaserne in Karlsruhe (Drucksache V/672) . . . . . . . . 2415 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Standortübungsplatzes Burgholzhof; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/482, V/702) 2415 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Artillerie-Kaserne in Münster (Westf.) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/586, V/703) . . . . . . . . 2415 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Flakkaserne in Berlin-Lankwitz, Gallwitz-Allee 115; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/550, V/704) 2415 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für die Verordnung des Rats Nr. ... über die Einführung eines Margentarifsystems im Güterverkehr der Eisenbahnen, des Straßenverkehrs und der Binnenschiffahrt (Drucksachen V/30, V/718) 2415 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (Höchstgeschwindigkeit, Beifahrersitze und Ladepritschen) (Drucksachen V/547, V/719) 2415 D Nächste Sitzung 2416 C Anlagen 2417 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 2367 49. Sitzung Bonn, den 22. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung: Es ist zu lesen: 46. Sitzung, Seite 2281 D, Zeile 16 statt politische: positive Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 24.6. Arendt (Wattenscheid) 24.6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 22.6. Frau Brauksiepe 22.6. Dichgans **) 23. 6. Dr. Dittrich 24. 6. Dr. Effertz 22.6. Eisenmann 24. 6. Dr. Elbrächter 23.6. Frieler 2. 7. Jacobi (Köln) 23.6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 22.6. Klinker 22. 6. Leber 25. 6. Logemann 22. 6. Dr. Löhr 22.6. Mauk 22. 6. Michels 23. 6. Mick 22. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30.6. Dr. Morgenstern 30.6. Paul *) 23. 6. Picard 22. 6. Pöhler 22. 6. Dr. Rutschke 22.6. Dr. Schmidt-Burgk 26.6. Stooß 25. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 25. 6. Dr. Wahl *) 24. 6. Weimer 25.6. Wedelborn 1. 7. b) Urlaubsanträge Dr. Eckhardt 1. 7. Strauß 1. 7. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmidt (Kempten) für die Fraktion der FDP zu Punkt 10 der Tagesordnung (Drucksachen V/267 und V/713) Die FDP-Fraktion erkennt an, daß durch ,den Änderungsantrag der CDU/CSU im Bundestagsausschuß für Arbeit der in der Regierungsvorlage vorgesehene Zwang aufgelockert wurde und daß durch *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht die nunmehrige Einschaltung des Personensorgeberechtigten die Verantwortung des Elternhauses mit eingeschaltet wird. Dennoch sieht sich die FDP-Fraktion zu einer Zustimmung nicht in der Lage. Hierfür gibt es mehrere Grande: 1. Die in der Vorlage zugrunde gelegten Zahlen über die zweiten Untersuchungen von Jugendlichen entsprechen in keiner Weise dem augenblicklichen Stand. Es bleibt unverständlich, daß auch der Bericht des Ausschusses wieder die Zahl 35 % enthält, obwohl nach neuen, dem Ausschuß zum Teil vorliegenden Statistiken, die Zahlen in den einzelnen Ländern zwischen 40 und 75 % schwanken. Die FDP ist der Meinung, daß nach weiterem ruhigen Verlauf sich in wenigen Jahren ein zu vertretender Prozentsatz eingespielt hätte. 2. Die arbeitsrechtlichen Folgen des nunmehr vorgesehenen Beschäftigungsverbotes konnten nach Auffassung der FDP auch in der Ausschußberatung nicht voll geklärt werden. Daher sind zahlreiche Verfahren vor den Sozialgerichten zu befürchten. Entscheidend für die Enthaltung der FDP-Fraktion bleibt die Tatsache, daß mit diesem Gesetz eine gefährliche Entwicklung von der Gesundheitserziehung zum staatlichen Gesundheitsdienst eingeleitet wird, eine Entwicklung, die unserer freiheitlichen Gesellschaft sicher nicht gut bekommen wird. Versuche im Ausschuß, eine dritte Untersuchung bereits im Gesetz zu verankern, haben gezeigt, wohin ,die Reise nach dem Wunsche vieler hier gehen soll. Wir haben das Vertrauen zu Eltern und jungen Menschen, daß diese sich der Bedeutung der eigenverantwortlichen Gesundheitskontrolle gerade im Hinblick auf Auswirkungen des Berufes auf die Gesundheit weitgehend bewußt sind. Wir sind der Meinung, daß Aufklärung und Erziehung hier richtiger und am Ende erfolgreicher sind als Zwang aus staatsautoritären Gründen. Deshalb wird sich die FDP-Fraktion auch im Plenum der Stimme enthalten, wie sie es bereits im Ausschuß getan hat. Anlage 3 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Korspeter für die Fraktion der SPD zu Punkt 15 der Tagesordnung (Drucksache V/636) Die Sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt, daß die Bundesregierung den einstimmig gefaßten Beschluß des Parlamentes vom 1. Juli 1965, der die Bundesregierung beauftragt hatte, den Entwurf eines Währungsausgleichsgesetzes für Flüchtlinge aus der Zone vorzulegen, erfüllt hat. Es ist auch anzuerkennen, daß die Bundesregierung von ihrem nach langem Zögern eingenommenen politischen Ziel, die Gleichstellung der Flüchtlinge mit 2418 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 den Heimatvertriebenen herbeizuführen, trotz der schwierigen Situation des Haushalts nicht abgewichen ist. Dieser Entwurf und die darin vorgesehenen Regelungen sind für die Flüchtlinge von grundsätzlicher Bedeutung. Hiermit wird, zwar mit einer Einschränkung, auf die noch einzugehen ist, ein erster Schritt zur grundsätzlichen Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen getan. Darüber hinaus werden die sogenannten anerkannten Flüchtlinge mit C-Ausweis und die sogenannten nichtanerkannten Flüchtlinge in gleicher Weise von diesem Gesetz erfaßt. Das bedeutet, daß hinsichtlich des Währungsausgleichs die Kluft, die in den sozialen Eingliederungsmaßnahmen zwischen diesen beiden Gruppen noch besteht, überwunden werden soll. Die Sozialdemokraten bejahen diese Regelung. Es ist bekannt, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sich schon vor Jahren um die gleiche Behandlung aller Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen ausgesprochen hat und sich auch durch die Vorlage eines Flüchtlingsgesetzentwurfes in der 4. Legislaturperiode darum bemüht hat. Wir haben, ebenso wie der Staatsrechtler Professor Weber aus Göttingen, immer auf die Einheitlichkeit der Ereignisse, von der beide Gruppen betroffen sind, hingewiesen und sind ebenso wie er der Meinung, daß sich vor dem Forum der Gesetzgebung eine unterschiedliche Behandlung, die eindeutig zu Lasten der Flüchtlinge geht, nicht vertreten läßt. Wir haben uns seit langen Jahren gegen die Differenzierung in der Gesetzgebung zwischen Flüchtlingen und Vertriebenen ausgesprochen und haben immer wieder gefordert, die Angelegenheiten beider Gruppen als einheitliches Problem aufzufassen und alle Regelungen auch für die Flüchtlinge mit Rechtsanspruch zu versehen. Darüber hinaus haben wir ständig die Forderung erhoben, daß mit der Aufspaltung in anerkannte und nicht-anerkannte Flüchtlinge Schluß gemacht wird, da es sich auch bei den Flüchtlingen in gleicher Weise wie bei den Vertriebenen um ein Gesamtschicksal handelt und auch die Flüchtlinge auf Grund einer gleichen allgemeinen Zwangslage in die Bundesrepublik gekommen sind. Dabei ist an die grundsätzlichen Äußerungen unserer Fraktionssprecher bei den Debatten über die Regierungserklärungen der letzten Jahre zu erinnern, bei denen ständig darauf hingewiesen wurde, daß gleiches Schicksal gleiche Hilfe verdiene und ,daß endlich Heimatvertriebene und Flüchtlinge einander voll gleichzustellen seien. Ich erinnere auch an den Entwurf unseres Flüchtlingsgesetzes in der vorigen Legislaturperiode, der den Flüchtlingen die volle rechtliche Gleichstellung gebracht hätte und den die Regierungsparteien — ich habe das schon einmal 'bei der Beratung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes gesagt — aus Gründen abgelehnt haben, die einer sachlichen Prüfung nicht standhalten konnten und die nunmehr auch nicht mehr aufrechterhalten werden. Erst am Ende der vorigen Legislaturperiode — erst nachdem unser Gesetzentwurf abgelehnt worden war — erklärten sich die Regierungsparteien ,gegenüber den Flüchtlingenbereit, ihnen im Grundsatz, wenn auch in Stufen, die gleichen Rechte und Vergünstigungen einzuräumen wie den Vertriebenen. Eine dieser Stufen ist der Entwurf eines Währungsausgleichsgesetzes. Deshalb sind diese grundsätzlichen Bemerkungen zur allgemeinen Flüchtlingsgesetzgebung hier bei der ersten Beratung durchaus berechtigt. Wir können den Regierungsparteien den Vorwurf nicht ersparen, daß sie durch die bis vor kurzem ablehnende Haltung gegenüber den berechtigten Forderungen der Flüchtlinge eine gerechte Gesetzgebung für sie verhindert und sich nicht rechtzeitig um eine politische Revision ihrer Haltung bemüht haben. Schließlich hat sich in unserer Haltung zur Zone nichts geändert. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist von jeher davon ausgegangen, daß die unmittelbar Geschädigten in gerechter Weise eingegliedert werden müssen. Wir bedauern, daß durch die ablehnende Haltung der Regierungsparteien zukünftige Gesetze sich in vielen Fällen nun nur noch an die Erben richten können. Unter diesen Gesichtspunkten wird es auch bei weiteren Gesetzen immer schwieriger werden, zwischen den Ansprüchen der Berechtigten und der schwierigen Haushaltslage einen gerechten Ausgleich zu finden. Die Problematik wird noch verzerrter, wenn wir an die Haushaltsrede des Bundesfinanzministers denken. Er führte damals aus: Ein Anliegen vor allem der Flüchtlinge aus Miteldeutschland ist eine allgemeine Entschädigung der in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands erlittenen Vermögensverluste auf der Grundlage des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzen. So verständlich dieses Anliegen ist, so kann doch nicht übersehen werden, daß der Verwirklichung eines Vorhabens, das sich in einer Größenordnung von 10 bis 12 Milliarden DM bewegen würde, von der Finanzierungsseite her unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstehen. Bei der derzeitigen Haushaltslage sehe ich leider keine Möglichkeit, die für ein so weit gestecktes Vorhaben erforderlichen Mittel in absehbarer Zeit in den Haushalt einzuplanen. Dieses Spannungsfeld hat sich auch bereits im Bundesrat beim ersten Durchgang dieses Gesetzentwurfes niedergeschlagen. Es ist bekannt, daß der Finanzausschuß des Bundesrates der finanziellen Situation den Vorrang einräumen wollte und dem Plenum des Bundesrates vorschlug, seine Ablehnung für den zweiten Durchgang des Gesetzes in Aussicht zu stellen, mit der Begründung, auch insbesondere unter Bezugnahme auf die Erklärungen des Bundesfinanzministers, daß sich der Bundesrat bei dieser Situation grundsätzlich nicht in der Lage sehe, neuen Gesetzen mit finanziellen Mehraufwendungen zuzustimmen, solange nicht genau Vorstellungen über eine Rangordnung der Aufgaben und Ausgaben und deren Finanzierungsmöglichkeiten für einen mehrjährigen Zeitraum bestehen. Dies gilt — so hieß es weiter — insbesondere für Gesetze, die zunächst nur ein Teilgebiet eines umfassenden Komplexes regeln und daher weitere ausgabenwirk- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 2419 same Gesetze nach sich ziehen können. Erfreulicherweise ist das Plenum des Bundesrates der Empfehlung seines Finanzausschusses nicht gefolgt. Es hätte auch eine für die Flüchtlinge untragbare und unzumutbare Verzögerung ihrer Ansprüche aus dem Währungsausgleich bedeutet, der für die übrigen Währungsgeschädigten bereits seit vierzehn Jahren geregelt ist. Wir wissen, alle Fraktionen müssen sich gemeinsam darum bemühen, einen Weg zur Verbesserung des Haushalts und zur Stabilisierung unserer Währung zu finden. Dazu haben auch wir unsere Mitarbeit zugesichert. Aber es wäre zu einfach, die finanziellen Schwierigkeiten als Vorwand für eine weitere Verzögerung der Weiterentwicklung des Flüchtlingsrechts zu benutzen. In einem Punkt enthält dieser Gesetzentwurf eine Schlechterstellung der Flüchtlinge gegenüber den Heimatvertriebenen. Das ist sehr wahrscheinlich auf die Haushaltssituation zurückzuführen. Es handelt sich dabei um die festgelegte Zinsregelung, die in Abweichung von derjenigen bei den Heimatvertriebenen, bei denen sie am 1. Januar 1952 begann, für die Flüchtlinge erst mit dem 1. Januar 1967 beginnen soll. Das bedeutet — darüber wollen wir uns klar sein — wiederum einen fühlbaren Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, der um so schwerer wiegt, als die dem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Schadenstatbestände bei beiden Gruppen völlig gleich liegen und die Schädigung für beide Gruppen zum gleichen Zeitpunkt eingetreten ist. Die Flüchtlinge müßten bei einer solchen Regelung gegenüber den Vertriebenen eine Zinseinbuße von 14 mal 4 % gleich 56 % hinnehmen. Darüber werden wir bei den Ausschußberatungen noch reden müssen, dies um so mehr, als leider wegen der strengen Anforderungen im Beweisverfahren nicht damit zu rechnen ist, daß 400 000 Flüchtlinge von diesem Recht Gebrauch machen können und unter Umständen die veranschlagten Mittel für eine verbesserte Zinsregelung ausreichen würden. Das muß sehr sorgfältig untersucht werden. Im übrigen hoffe ich sehr, daß wir im Ausschuß in guter Zusammenarbeit im Interesse der Flüchtlinge zu einem positiven Ergebnis kommen werden. Der Bundesregierung möchte ich noch folgendes sagen. Sie hat durch ihre ablehnende Haltung in der Vergangenheit gegenüber der Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen nunmehr die Pflicht, auch in der Öffentlichkeit dafür zu sorgen, daß die Diskussionen um die Weiterentwicklung der Flüchtlingsgesetzgebung nicht zu Lasten der Flüchtlinge gehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Drucksache V/681 Frage. VIII/9) : In welcher Weise informiert die Bundesregierung die deutschen Hochseefischer über die Hoheits- und Fischereischutzgewässer der Ostseeanliegerländer? Alle für die Seeschiffahrt und Seefischerei bedeutsamen Angaben über Hoheits- und Fischereigrenzen anderer Küstenstaaten, zeitweilige militärische Sperrgebiete und dergleichen finden sich in den vom Deutschen Hydrographischen Institut (DHI) herausgegebenen Seehandbüchern. Irgendwelche Veränderungen und neue Tatbestände, die für Schiffahrt und Fischerei von Bedeutung sind, werden fortlaufend in den ebenfalls vom DHI herausgegebenen „Nachrichten für Seefahrer" bekanntgegeben. Unabhängig davon informiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Küstenländer und die Seefischereiverbände über Änderungen der Fischereigrenzen und sonstige für die Seefischerei bedeutsame Tatsachen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/681 Frage X/3) : Treffen Meldungen zu, wonach das Bundesverteidigungsministerium beabsichtigt, die Bundeswehrkantinen in Zukunft als staatliche Regiebetriebe zu führen und den Kantinenpächtern zu kündigen? Ich lasse seit geraumer Zeit die Frage prüfen, in welcher Form eine aus verteidigungspolitischen und sozialen Gründen erwünschte Modernisierung des Kantinenwesens der Bundeswehr durchgeführt werden könnte. Eine solche Möglichkeit böte allerdings die Errichtung einer Zentralen Kantinenbetriebsgesellschaft, die nach privatrechtlichen Grundsätzen errichtet und geführt werden könnte. Dagegen erwäge ich nicht die Bewirtschaftung der einzelnen Truppenkantine in der Form eines staatlichen Regiebetriebes. Einmal entspricht die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit durch einen Regiebetrieb gem. § 15 Reichshaushaltsordnung nicht den wirtschaftlichen Grundsätzen der Bundesregierung. Zum anderen halte ich auch die Leitung der einzelnen Truppenkantine durch einen Beamten oder einen anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf die insoweit gemachten Erfahrungen für nicht zweckmäßig. Hinsichtlich der mit einer Verbesserung des derzeitigen Kantinenwesens der Bundeswehr verbundenen Problematik berate ich mich z. Z. noch mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft. Vor einer Entscheidung in dieser Angelegenheit werde ich auch den Verteidigungsausschuß und den Wirtschaftsausschuß des Bundestages unterrichten. Sollten die Beratungen ergeben, daß es notwendig ist, eine Zentrale Kantinenbetriebsgesellschaft zu gründen, würde es allerdings erforderlich werden, die Pachtverträge der Truppenkantinen zu kündigen. Dies würde jedoch für die Pächter der Truppenkantinen weder den Verlust ihrer Existenz noch einen sozialen Abstieg mit sich bringen; die Pächter könnten dann bei entsprechender Bereitschaft als Filialleiter mit einer festen Vergütung und einer Umsatzprovision bei einer Zentralen Kantinenbetriebsgesellschaft beschäftigt werden. Abschließend darf ich auf die Erklärungen von Herrn Staatssekretär Gumbel zu diesem Problem in der 168. Sitzung des Vierten Deutschen Bundestages am 25. 2. 1965 und in der 8. Sitzung des Fünften Deutschen Bundestages am 30. 11. 1965 hinweisen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine weitere Wortmeldung. Die Geschäftsordnung dieses Hauses erlaubt nicht, daß auch der Präsident etwas dazu sagt, obwohl er in diesem Fall den dringenden Wunsch hat. — Die Aussprache ist geschlossen.
    Meine Damen und Herren, es liegt ein Antrag des Ausschusses zur Verabschiedung der Sammelübersicht 6 -vor. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Damit ist der Antrag angenommen.
    Ich rufe den Punkt 3 a) bis d) auf:
    a) Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP
    betr. auswärtige Kulturpolitik auslandsdeutsche Schulen
    — Drucksache V/439 —
    b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. deutsche Auslandsschulen
    — Drucksache V/435 —
    c) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. europäische Schulen
    — Drucksache V/533 —
    d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Kulturarbeit im Ausland
    — Drucksache V/692 —
    Ich glaube, wir haben vereinbart, daß zunächst die Begründung erfolgt. Danach soll die Antwort und sodann die Begründung der Anträge erfolgen; für die Aussprache sollen dann alle Punkte verbunden werden.

    (Zuruf des Abg. Kahn-Ackermann.)




    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    — Herr Kollege Kahn-Ackermann, sind Sie damit nicht einverstanden?

    (Abg. Kahn-Ackermann: Nein, es war abgemacht, daß erst die Begründung der Großen Anfrage und dann die Begründung unserer Anträge erfolgt!)

    — Ja, das ist klar. Erst erfolgt die Begründung der Großen Anfrage, dann kommt die Beantwortung und dann die zusammenhängende Begründung der drei Anträge der Fraktion der SPD und schließlich die verbundene Debatte. Haben wir uns da nicht richtig verstanden? — Bitte, Herr Kollege Schäfer!

    (Abg. Dr. Schäfer: Herr Präsident, die Absprache geht dahin, daß zunächst ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion die Große Anfrage begründet, dann unsere Anträge begründet werden und daraufhin der Minister dazu Stellung nimmt.)

    — Daß vor der Beantwortung der Großen Anfrage Ihre Anträge begründet werden und dann der Minister spricht? Ist das Haus damit einverstanden?

    (Zustimmung.)

    — Gut, dann verfahren wir so. Zur Begründung der Großen Anfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Huys das Wort.


Rede von Dr. Lambert Huys
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Drucksache V/439 haben die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eine
3) Große Anfrage eingebracht, die sich mit der auswärtigen Kulturpolitik, insbesondere mit der Situation der auslandsdeutschen Schulen, beschäftigt. Wir haben uns in den früheren Jahren schon mehrfach mit der auswärtigen Kulturpolitik beschäftigt, und wir haben gesagt, es sei die dritte Bühne in der auswärtigen Politik. Wie sehr sie an Boden gewinnt, hat ja eben noch die Fragestunde gezeigt.
Diesmal geht es uns nicht darum, die politischen Linien aufzuzeigen, die für die auslandsdeutschen Schulen richtungsweisend sind, sondern es geht uns mehr um die Klärung einiger ausgewählter konkreter Einzelfragen. Unser Anliegen ist es, hier noch einmal sehr eindringlich von den Aufgaben und Wirkungen der deutschen Auslandsschulen zu sprechen und dem Hohen Hause Fragen und Probleme dieser Auslandsschulen vorzutragen, die tatsächlich von Jahr zu Jahr dringlicher geworden sind und die darum baldmöglichst entschieden werden müssen, wenn wir uns nicht vorwerfen lassen wollen, wir hätten versagt, staatliche Fürsorge zu treffen an einer Stelle, an der die Repräsentanz der Bundesrepublik so wichtig und notwendig ist.
Vorweg möchte ich dem Schulreferat des Auswärtigen Amts und dem Auslandsschulausschuß der Kultusministerkonferenz unseren Dank für die große Leistung beim Neuaufbau des auslandsdeutschen Schulwesens aussprechen. Augenblicklich werden etwa 160 Schulen im Ausland von der Bundesrepublik unterstützt. An diesen Schulen arbeiten ungefähr 1200 deutsche Lehrer. Sie werden von ihren Ländern für diese Aufgabe freigestellt und
dann vom Auswärtigen Amt an die einzelnen deutschen Schulen im Ausland vermittelt.
Wir haben heute eine Vielfalt von Auslandsschulen: Botschaftsschulen, Expertenschulen und insbesondere Begegnungsschulen, die mehr oder weniger an die Schulgesetze ihrer Gastländer gebunden sind. Nur wenige Schulen können die deutschen Lehrpläne ohne wesentliche Änderungen übernehmen. An manchen Schulen ist es möglich, durch Koordinierung der Pläne des Gastlandes und der deutschen Pläne eine vermittelnde Arbeitsgrundlage zu finden.
Träger der deutschen Auslandsschulen sind Schulvereine, in denen meistens auch Angehörige des Gastlandes Sitz und Stimme haben, d. h. die deutschen Auslandsschulen sind Privatschulen und unterstehen den Gesetzen des Gastlandes. Da die Schulvereine, die in der Vergangenheit und auch heute gute Arbeit geleistet haben und noch leisten, vielfach nicht mehr in der Lage sind, die Mittel zum Unterhalt und zum Ausbau ihrer Schulen aus eigenen Kräften aufzubringen, werden sie fast alle vom Bund unterstützt oder völlig unterhalten.
In diesen Schulen — sie umfassen im allgemeinen Kindergärten, Volksschulen, Mittelschulen und gymnasiale Oberschulen — sitzen deutsche Kinder mit denen des Gastlandes auf derselben Schulbank zusammen. Sie lernen einander kennen im Alter des Heranreifens und knüpfen Beziehungen an, die frei sind von den Vorurteilen der Rasse, der Nationalität und des Bekenntnisses. Hier kommt es zu einer intensiven Begegnung von jungen Menschen aus den verschiedensten Lebens- und Kulturbereichen, zu einem Sichkennenlernen, das mehr ist als nur ein Bekanntwerden mit den fremden Kulturgütern. Es muß nur darauf geachtet werden, daß die deutsche Auslandsschule nicht in die Isolation gerät, indem sie zur Privilegierten- oder Prominentenschule wird und für die minderbemittelten, aber im Aufstieg befindlichen Schichten des Gastlandes verschlossen bleibt.

(Vorsitz: Vizepräsident Schoettle.)

Dieser Typ der Auslandsschule ist im allgemeinen zweisprachig, d. h. die Kinder des Gastlandes erlernen vom Kindergarten an neben ihrer eigenen die deutsche Sprache. Es ist ja eine Tatsache, daß erst die Kenntnis einer Sprache engere Bindungen zwischen den Menschen erlaubt. Daraus wird ganz klar, wie groß die Intensität einer solchen Schularbeit ist. Sie ist breit und nachhaltig. Deutsche Sprachkenntnisse sind das Fundament für die Beziehungen, die Angehörige fremder Staaten zu Deutschland knüpfen, sei es nun auf kulturellem, sei es auf wirtschaftlichem oder sonstigem Gebiet. Wenn man im Kindesalter die deutsche Sprache lernt, ist die Wirkung größer und nachhaltiger und auch unmittelbarer als in späteren Lebensjahren. Alle deutschen Auslandsschulen sind zugleich Mittelpunkte des deutschen kulturellen Lebens für die deutschen Menschen in diesem Lande, ja, sie sind für sie eine Brücke zur Heimat.
Ich bin fest davon überzeugt — und viele Aussagen von auslandsdeutschen Lehrern wie auch



Dr. Huys
meine eigenen Erfahrungen auf den Reisen zu auslandsdeutschen Schulen haben mir das immer wieder bestätigt —, daß diese Wirkung der deutschen Schule im Ausland, die man wohl mit Recht eine völkerverbindende nennen kann, gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Darum liegt uns die Sorge um die Auslandsschulen und ihre Lehrer am Herzen, und deswegen glauben wir auch, daß wir uns immer wieder fürsorglich mit der Gesamtsituation dieses bedeutsamen Teiles unserer auswärtigen Kulturpolitik beschäftigen müssen. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen heraus stellen wir auch die Ihnen vorliegende Große Anfrage. Dabei setzen wir voraus, daß die Drucksache IV/3672 vom 23. Juni 1965 zum mindesten den interessierten Kollegen bekannt ist.
Über die Darlegungen dieser Drucksache hinausgehend müßte nun geprüft werden, ob die Millionen des Auswärtigen Amts tatsächlich richtig verwandt werden. Da wir im Jahre ca. 70 Millionen DM für den Schuletat des Auswärtigen Amts ausgeben, kann wohl mit Recht unsere erste Frage gestellt werden, in der wir vom Auswärtigen Amt wissen wollen, was es zu tun gedenkt, um sicherzustellen, daß Aufwand und Erfolg der bisher geförderten auslandsdeutschen Schulen in einem richtigen Verhältnis zueinander stehen.
Wenn man die Übersicht über die Bundeszuwendungen für die einzelnen Schulen in Europa, Amerika, Asien und Afrika miteinander vergleicht, stellt man fest, daß hier ein sehr großer Unterschied zwischen den Aufwendungen pro Schüler im Jahr in den einzelnen Kontinenten besteht. Uns ist durchaus klar, daß es eine einheitliche deutsche Auslandsschule nicht geben kann und daß die Kosten aus den verschiedensten Gründen verschieden hoch sein müssen. Das mag zum Beispiel damit zusammenhängen — um nur einen Grund herauszugreifen —, daß der prozentuale Anteil an den Gesamtkosten, die die Bundesrepublik zahlt, in den einzelnen Ländern verschieden hoch ist. Trotzdem scheint uns dieser Unterschied so eklatant zu sein, daß wir mit Recht zu fragen meinen, was getan wird, damit Aufwand und Erfolg der Schulen in einem richtigen Verhältnis zueinander stehen. Es müßte eine praktikable, zeitnahe, zukunftweisende und die soziale Entwicklung des betreffenden Landes berücksichtigende und zugleich den einzelnen Kontinenten gemäße Konzeption deutscher Schularbeit erreicht werden, die zugleich die kulturelle Zusammenarbeit zwischen diesen Kontinenten und der deutschen Bundesrepublik unterstützt.
Es wäre vielleicht notwendig, eine gründliche Strukturanalyse anzufertigen und zu untersuchen, wo — aus deutscher Sicht — einige Schulen besonders gefördert werden müßten und wo andere, z. B. in Chile, zusammengelegt werden könnten, weil sie der Zielsetzung und dem Ergebnis nach wenig ertragreich sind. Mir scheint auch, man sollte ernsthaft überlegen, ob man an den Orten, an denen EuropaSchulen bestehen, eine nationale deutsche Schule bestehen lassen sollte. Es müßten bei diesen Überlegungen die Gründe für das Bestehen einer nationalen Schule neben einer Europa-Schule, insbesondere im EWG-Raum, dargelegt und prüfend durchleuchtet werden, vor allem darauf hin, ob das deutsche Kulturgut in den Europa-Schulen hinreichend berücksichtigt wird. Im übrigen stellt sich hier unmittelbar die Frage, ob nicht gerade aus den Europa-Schulen der deutsche Nachwuchs für die europäischen Gremien hervorgehen könnte, den wir so nötig brauchen. Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen, scheint mir diese Frage auch überlegenswert zu sein, zumal der Aufwand pro Schüler im Jahr z. B. an der deutschen Schule in Brüssel laut Drucksache IV/3672 2956 DM, hingegen für den deutschen Schüler an der Europa-Schule in Brüssel nur 374 DM beträgt. Hier stellt sich wieder unsere Frage, ob Aufwand und Erfolg in der richtigen Relation zueinander stehen. Sollte man nicht hier weniger ausgeben, um in Ländern mit Analphabetentum und Mangel an Schulen und Lehrern im besten Sinne notwendige, wünschenswerte und intensive Entwicklungshilfe zu leisten? Hier scheint mir die Repräsentanz der Bundesrepublik dringend notwendig zu sein, während sie in Europa durch die Verflechtung in den europäischen Gemeinschaften nicht durch eine teure nationale Schule noch betont zu werden braucht. Es müßte überlegt werden, ob hier nicht die nationale Repräsentanz durch ein Kulturinstitut hinreichend gewährleistet wäre.
Die von uns gestellte Frage, ob Aufwand und Erfolg der bisher geförderten Auslandsschulen in einem richtigen Verhältnis zueinander stehen, bezieht sich auch auf solche Schulen, die weitgehend an die Schulgesetze ihrer Gastländer gebunden sind und in denen die deutsche Sprache und das Kulturgut Deutschlands nur noch am Rande oder außerhalb des regelrechten Unterrichts behandelt werden können, in denen z. B. der Deutschunterricht nur noch nachmittags fakultativ gegeben wird.
In der eben zitierten Drucksache IV/3672 sind die Projekte für den Neu- und Ausbau von deutschen Schulen im Ausland schon behandelt; in der Anlage 7 ist auch eine Übersicht über den geschätzten Bedarf an Mitteln für den Schulbau für die Jahre bis 1971 beigefügt. Es wird dazu gesagt, daß die Aufnahme eines Bauvorhabens keine bindende Festlegung seiner Priorität und des Zeitpunkts seiner Verwirklichung bedeutet, sondern unter dem Vorbehalt sich möglicherweise ändernder Umstände steht.
Durch unsere zweite Frage wollen wir zunächst einmal festgestellt haben, ob sich die Situation gegenüber 1965 gewandelt hat und ob die in der Drucksache angegebenen Projekte auch heute noch in der vorgesehenen Weise durchgeführt werden sollen. Grundsätzlich wollen wir dazu bemerken, daß der Neubau und Ausbau deutscher Auslandsschulen nur dort vorgenommen werden sollte, wo die Gastländer ihre Existenz begrüßen und auch bereit sind, den deutschen Auslandsschulen solche Rechte einzuräumen, wie sie ungefähr die staatlich anerkannten innerdeutschen Schulen besitzen. Es ist ernsthaft zu prüfen, ob eine stillschweigende, wenn auch wohlwollende Duldung eine Grundlage ist, Millionen zu investieren, wenn jeder Regierungswechsel oder jeder sonstige Anlaß zu einem Verbot



Dr. Huys
der Schule oder zu ihrer Verstaatlichung führen kann. Ich gestehe zu, daß es zwischen den Entwicklungsländern und den Ländern mit hochentwickeltem Schulwesen Unterschiede gibt. In Ländern, in denen man einen Beitrag zur Entwicklung des Schulwesens des Gastlandes leisten will, muß man weitgehende Konzessionen hinsichtlich der Lehrpläne und der Sprache machen; aber in Ländern mit hochentwickeltem Schulwesen, wo die deutsche Auslandsschule mehr eine kulturpolitische Aufgabe zu erfüllen hat, muß die deutsche Sprache als Unterrichtssprache und die Befolgung der deutschen Lehrpläne gefordert werden.
Durch die dritte Frage möchten wir klargelegt haben, wie weit der Stand der Planungsarbeit einer Zentralstelle für deutsche Auslandsschulen gediehen ist. Der jetzige Zustand ist nicht sehr erfreulich. Obgleich eine Vermehrung der Stellen im Schulreferat des Auswärtigen Amts inzwischen eingetreten ist, besitzt es immer noch zu wenig Stellen, um die gewaltige Arbeit mit der Vielfältigkeit ihrer Aufgaben zu bewältigen. Auch das Delegieren einiger Gebiete an andere Stellen — z. B. der finanziellen Betreuung der Auslandslehrer einschließlich der Reise- und Umzugskosten für Ausreise und Rückführung an das Bundesverwaltungsamt in Köln oder der Versorgung der Auslandsschulen mit Lern- und Lehrmitteln und Büchern an den Dokumentations- und Auskunftsdienst beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz in Bonn — hat die Arbeitsüberlastung des Schulreferats noch nicht beseitigt. Die Aufgaben der Auslandsschulen sind gegenüber früher wesentlich komplizierter geworden. Diese Zentralstelle sollte die bis jetzt noch fehlende Koordinierung durchführen, damit die pädagogische, finanzielle, verwaltungsmäßige und politische Betreuung der Auslandsschulen sowie die pädagogische und soziale Förderung und Betreuung der Auslandslehrer gesichert wird. Es müßte geprüft werden, ob. die Aufgaben, die zur Zeit dem Bundesverwaltungsamt, der Dokumentationsstelle usw. übertragen sind, in die Zentralstelle beim Auswärtigen Amt hineingenommen werden sollten. Die Zentralstelle müßte allerdings die Situation der Auslandsschulen und ihrer Lehrer in allen Teilgebieten überschauen und untersuchen können, damit eine sorgfältige Planung auf längere Sicht möglich wäre. Es darf nicht dabei bleiben, Bestehendes nur mehr oder weniger gut am Funktionieren zu erhalten. Gerade von einer solchen Zentralstelle könnte es abhängen, ob Aufwand und Erfolg der deutschen Auslandsschulen in der richtigen Relation zueinander stehen. Aufgabe der Zentralstelle müßte es auch sein, die Erfahrungen der Auslandslehrer zu sammeln und zu nutzen, was bisher in den meisten Fällen leider unterblieb.
Voraussetzung einer Zentralstelle ist allerdings die richtige Abgrenzung der Aufgaben zwischen ihr und dem Auswärtigen Amt. Alle Grundsatzentscheidungen müssen dem Auswärtigen Amt wegen seiner Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament vorbehalten bleiben, d. h. die Zentralstelle erhält ihre Weisungen vom Auswärtigen Amt.
Das Fehlen einer koordinierenden Zentralstelle macht sich, so scheint es mir, auch darin negativ bemerkbar, daß zur Zeit die auslandsdeutschen Volks-, Mittel- und höheren Schulen pädagogisch nicht ausreichend betreut werden. Aus diesem Grunde haben wir die vierte Frage gestellt, deren Formulierung in der Drucksache V/439 geändert werden muß. Das Wort „deutschen" muß durch das Wort „auslandsdeutschen" ersetzt werden.
Uns ist bekannt, daß die pädagogische Betreuung dieser Schulen bisher sozusagen nebenamtlich erfolgt und daher Mängel aufweist. Sie erfolgt durch Mitglieder des Auslandsschulausschusses der Kultusministerkonferenz. Im Augenblick werden fast nur die Schulen pädagogisch betreut, zu denen Mitglieder des Auslandsschulausschusses als beauftragte Prüfungskommissare zur Abnahme der Reifeprüfungen und der mittleren Reife kommen. Von Zeit zu Zeit werden auch Schulleiter eines Landes, z. B. in Spanien, Portugal und Chile, zusammengerufen und mit ihnen in Anwesenheit von Mitgliedern des Auslandsschulausschusses und des !Auswärtigen Amts organisatorische und pädagogische Fragen besprochen.
Das ist sehr anzuerkennen. Bisher aber nahmen nur ehemalige Gymnasiallehrer, die in Ministerien aufstiegen, an den deutschen Auslandsschulen Prüfungen ab. Diese besitzen jedoch meist keine eigene Auslandsschulpraxis. Prüfungskommissare mit eigener Auslandsschulbewährung prüfen anders als die ohne eigene Erfahrung auf diesem Gebiet.
Noch im mer fehlt die fachliche Betreuung. Es fehlt auch ein Fachmann für die Volksschularbeit an den auslandsdeutschen Schulen in der Schulabteilung des Auswärtigen Amts. Volks- und Realschullehrer werden anläßlich der Prüfungen nur ganz kurz von den fachfremden Prüfungskommissaren besucht, erhalten keine fachdidaktischen Ratschläge und keinen Einblick in die Beurteilungen, die Nichtfachleute zu ihren Personalakten geben.
Unsere beiden letzten Fragen beschäftigen sich mit der wirtschaftlichen und besoldungsmäßigen Situation der deutschen Auslandslehrer. Es soll anerkannt werden, daß durch den Richtlinienerlaß vom 11. Januar 1966 manches verbessert wurde. Fest steht aber, daß erstens die von den verschiedenen Ministerien ins Ausland entsandten Lehrer und Fachkräfte wirtschaftlich und besoldungsmäßig unterschiedlich behandelt werden und daß zweitens einige von den durch die Länder entsandten Lehrern, die während dieser Zeit als Bundesbedienstete gelten, nicht in die ihnen zustehende Regelbeförderung einbezogen werden können, weil das Land mit der Besoldungserhöhung nicht die entsprechende Amtsbezeichnung verleihen wollte. So kommt z. B. die groteske Situation zustande, daß der stellvertretende Direktor einer Auslandsschule, der aus Niedersachsen stammt, die Amtsbezeichnung „Studienrat" führt und die ihm eigentlich zustehende Regelbeförderung nicht erhält, sondern nur eine Ausgleichszulage, die ihm aus Billigkeitsgründen gewährt wird. Hingegen erhält der ihm nachgeordnete, aus Nordrhein-Westfalen kommende Lehrer, der sich „Oberstudienrat" nennen kann, die Bezüge aus der höheren Besoldungsgruppe. Wir meinen, solche



Dr. Huys
unmöglichen Situationen müßten in Ordnung gebracht werden.
Obwohl bei den ins Ausland entsandten Lehrern keine so unterschiedlichen Auslandszulagen wie bei den vom Goethe-Institut entsandten Lehrkräften gezahlt werden, besteht dennoch ein Unterschied gegenüber den sonstigen im Ausland beschäftigten Angestellten und Beamten des Bundes insofern, als sie nur 60 % der Auslandszulage bekommen. Das entspricht dem Wortlaut des Erlasses des Auswärtigen Amts vom 11. Januar 1966 zu den Richtlinien, die am 1. Januar 1966 in Kraft getreten sind. Die fehlenden 40 % sollen dadurch ausgeglichen werden, daß die Bezüge der Auslandslehrer wie bisher steuerfrei bleiben. Auf den ersten Blick ist das eine ansprechende Lösung. Aber in der Praxis wirkt sich das als eine soziale Ungerechtigkeit aus, deren Beseitigung schon lange von den Auslandslehrern gefordert worden ist. Als Junggeselle kann ein Auslandslehrer nach dem neuen Verfahren günstiger abschneiden als ein Auslandsbeamter. Aber als Vater von vier Kindern wird der Auslandslehrer gegenüber dem Auslandsbeamten erheblich benachteiligt. Der verheiratete Auslandslehrer hat nämlich keinen Anteil an Steuersenkungen, und es ist ihm insbesondere die Möglichkeit versagt, von Steuervergünstigungen Gebrauch zu machen, über Werbungskosten, Sonderausgaben — z. B. Bausparen — und außergewöhnliche Belastungen. Durch die Beseitigung der Steuerfreiheit bestünde die Möglichkeit, solche Ungerechtigkeiten auszugleichen, weil dann der Familienvater in den Genuß der familienpolitischen Steuervergünstigungen käme, der Junggeselle aber nicht.
Die Auslandslehrer wissen, daß sie wegen der besonderen Struktur der Auslandsschule nicht als Beamte geführt werden können. Das darf aber nicht ausschließen, daß sie de facto wie Beamte behandelt werden. Das heißt, sie müßten nach unserer Meinung wie die Beamten, die im Auftrage anderer Ministerien draußen tätig sind, besoldet werden, und es müßten ihnen dieselben Regelbeihilfen zustehen, und zwar nicht aus Billigkeitsgründen, sondern als Rechtsanspruch.
Wir wären der Regierung daher dankbar, wenn sie uns darlegte, von welcher Konzeption sie bei der Besoldung der Auslandslehrer ausgegangen ist und wie und wann sie die tatsächlichen Ungerechtigkeiten in der wirtschaftlichen und besoldungsmäßigen Stellung auszugleichen gedenkt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Damit ist die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP begründet.
    Zur Begründung der Anträge der sozialdemokratischen Fraktion hat der Abgeordnete Kahn-Ackermann das Wort.