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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 49. Sitzung Bonn, den 22. Juni 1966 Inhalt: Begrüßung von Mitgliedern der Cortes aus Madrid und Rektoren spanischer Universitäten 2373 D Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Albertz 2367 A Fragestunde (Drucksache V/720) Fragen des Abg. Zerbe: Richtlinien des Bundeskabinetts für kommunale Kontakte zwischen Instanzen der Bundesrepublik und der SBZ Dr. Mende, Bundesminister . . . . 2367 D Zerbe (SPD) . . . . . 2368 B, 2369 B Hauck (SPD) 2369 A Fragen des Abg. Dr. Häfele: Notwendigkeit des Beginns von Straßenbauarbeiten unverzüglich nach der Frostperiode 2369 B Frage des Abg. Strohmayr: Zahl der jährlich durch Wild verursachten Verkehrsunfälle Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2369 C Strohmayr (SPD) 2369 D Brück (Köln) (CDU/CSU) 2369 D Dröscher (SPD) 2370 B Frage der Abg. Frau Freyh: Projekt Verbindungsbahn Frankfurt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2370 B Frau Freyh (SPD) 2370 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 2371 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2371 A Frage des Abg. Kulawig: Als-ob-Tarife zugunsten der Saarwirtschaft — Möglichkeit von Unterstützungstarifen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2371 C Kulawig (SPD) 2371 C Frage des Abg. Kulawig: Frage eines Verstoßes der Als-obTarife gegen Bestimmungen der Europäischen Verträge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2372 A Kulawig (SPD) 2372 A Hussong (SPD) . . . . . . . 2372 C Fragen des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Sofortmaßnahmen am Unfallort, Ausbildung in „Erste Hilfe", Ausrüstung von Kfz mit Verbandskästen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2372 D Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 2373 B Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . . 2373 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 Frage des Abg. Prinz von Bayern: Verhandlungen über die Errichtung eines neuen Flughafens für München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2373 D Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . 2374 A Börner (SPD) 2374 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2374 D Frage des Abg. Dröscher: Fernbahnhof Bingerbrück Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2374 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2375 A Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Erhöhung der Gebühren des TÜV für die Prüfung von Kfz und überwachungsbedürftigen Anlagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2375 C Fragen des Abg. Seibert: Verbesserung der Wirtschaftsergebnisse auf den Nebenbahnstrecken der Bundesbahn durch Konzentration der Verkehrsbedienung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2376 A Seibert (SPD) 2376 B Frage des Abg. Seibert: Möglichkeit einer Übernahme der Verkehrsbedienung stillgelegter Strecken durch Privatbahnen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2376 D Seibert (SPD) 2377 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 2377 C Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) : Finanzierung des Investitionsprogramms der Bundesbahn D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 2377 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2377 D Fragen des Abg. Tönjes: Reparaturen und Neufertigungen als Regiearbeit der Bundesbahn oder als Unternehmerarbeit Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2378 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Mißstand getrennter Fahrkarten bei Bundesbahnbussen und Eisenbahn auf übereinstimmenden Strecken . . . . 2379 A Frage des Abg. Dr. Lohmar: Neue Leitung der Kulturabteilung des AA Dr. Schröder, Bundesminister . . . 2379 A Dr. Lohmar (SPD) 2379 B Raffert (SPD) . . . . . . . . 2379 D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 2380 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO, in Verbindung mit Sammelübersicht 6 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die vom 18. 10. 1965 bis 31. 5. 1966 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/683) Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2380 B Dr. Kübler (SPD) . . . . . . . 2383 D Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 2384 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2385 A Große Anfrage betr. auswärtige Kulturpolitik und auslandsdeutsche Schulen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/439), in Verbindung mit Antrag (SPD) betr. deutsche Auslandsschulen (Drucksache V/435), mit Antrag (SPD) betr. europäische Schulen (Drucksache V/533), und mit Antrag (SPD) betr. Kulturarbeit im Ausland (Drucksache V/692) Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 2386 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 2389 B Dr. Schröder, Bundesminister . . . 2394 B Merten (SPD) . . . . . . . . . 2398 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 2400 D Dr. Martin (CDU/CSU) 2403 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 2405 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2407 B Dr. Hellige (FDP). . . . 2409 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Februar 1964 mit der Republik Korea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen V/332) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/660, zu V/660) — Zweite und dritte Beratung — 2413 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 mit Sierra Leone über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/415) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/661, zu V/661) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2413 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1965 mit der Republik Ecuador über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/508); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstansdfragen (Drucksachen V/662, zu V/662) — Zweite und dritte Beratung — 2413 B Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung von Rüböl aus inländischem Raps und Rübsen (Drucksache V/320) ; Berichte des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/697) und des Ernährungsausschusses (Drucksache V/631) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 2413 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache V/610) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/706) Zweite und dritte Bera- tung — 2414 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksache V/624) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksache V/699) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2414 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/627) ; Schriftlicher Bericht des Arbeitsauschusses (Drucksache V/713) — Zweite und dritte Beratung — 2414 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 2414 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. November 1963 mit Ceylon über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/676) — Erste Beratung — 2414 D Entwurf eines Gesetzes über einen Währungsausgleich für Reichsmarksparguthaben von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin (Drucksache V/636) — Erste Beratung — . . . 2415 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Standortübungsplatzes TübingenWaldhausen (Drucksache V/669) . . . 2415 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Telegrafen-Kaserne in Karlsruhe (Drucksache V/672) . . . . . . . . 2415 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Standortübungsplatzes Burgholzhof; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/482, V/702) 2415 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Artillerie-Kaserne in Münster (Westf.) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/586, V/703) . . . . . . . . 2415 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Flakkaserne in Berlin-Lankwitz, Gallwitz-Allee 115; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/550, V/704) 2415 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für die Verordnung des Rats Nr. ... über die Einführung eines Margentarifsystems im Güterverkehr der Eisenbahnen, des Straßenverkehrs und der Binnenschiffahrt (Drucksachen V/30, V/718) 2415 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (Höchstgeschwindigkeit, Beifahrersitze und Ladepritschen) (Drucksachen V/547, V/719) 2415 D Nächste Sitzung 2416 C Anlagen 2417 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 2367 49. Sitzung Bonn, den 22. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
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    Berichtigung: Es ist zu lesen: 46. Sitzung, Seite 2281 D, Zeile 16 statt politische: positive Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 24.6. Arendt (Wattenscheid) 24.6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 22.6. Frau Brauksiepe 22.6. Dichgans **) 23. 6. Dr. Dittrich 24. 6. Dr. Effertz 22.6. Eisenmann 24. 6. Dr. Elbrächter 23.6. Frieler 2. 7. Jacobi (Köln) 23.6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 22.6. Klinker 22. 6. Leber 25. 6. Logemann 22. 6. Dr. Löhr 22.6. Mauk 22. 6. Michels 23. 6. Mick 22. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30.6. Dr. Morgenstern 30.6. Paul *) 23. 6. Picard 22. 6. Pöhler 22. 6. Dr. Rutschke 22.6. Dr. Schmidt-Burgk 26.6. Stooß 25. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 25. 6. Dr. Wahl *) 24. 6. Weimer 25.6. Wedelborn 1. 7. b) Urlaubsanträge Dr. Eckhardt 1. 7. Strauß 1. 7. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmidt (Kempten) für die Fraktion der FDP zu Punkt 10 der Tagesordnung (Drucksachen V/267 und V/713) Die FDP-Fraktion erkennt an, daß durch ,den Änderungsantrag der CDU/CSU im Bundestagsausschuß für Arbeit der in der Regierungsvorlage vorgesehene Zwang aufgelockert wurde und daß durch *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht die nunmehrige Einschaltung des Personensorgeberechtigten die Verantwortung des Elternhauses mit eingeschaltet wird. Dennoch sieht sich die FDP-Fraktion zu einer Zustimmung nicht in der Lage. Hierfür gibt es mehrere Grande: 1. Die in der Vorlage zugrunde gelegten Zahlen über die zweiten Untersuchungen von Jugendlichen entsprechen in keiner Weise dem augenblicklichen Stand. Es bleibt unverständlich, daß auch der Bericht des Ausschusses wieder die Zahl 35 % enthält, obwohl nach neuen, dem Ausschuß zum Teil vorliegenden Statistiken, die Zahlen in den einzelnen Ländern zwischen 40 und 75 % schwanken. Die FDP ist der Meinung, daß nach weiterem ruhigen Verlauf sich in wenigen Jahren ein zu vertretender Prozentsatz eingespielt hätte. 2. Die arbeitsrechtlichen Folgen des nunmehr vorgesehenen Beschäftigungsverbotes konnten nach Auffassung der FDP auch in der Ausschußberatung nicht voll geklärt werden. Daher sind zahlreiche Verfahren vor den Sozialgerichten zu befürchten. Entscheidend für die Enthaltung der FDP-Fraktion bleibt die Tatsache, daß mit diesem Gesetz eine gefährliche Entwicklung von der Gesundheitserziehung zum staatlichen Gesundheitsdienst eingeleitet wird, eine Entwicklung, die unserer freiheitlichen Gesellschaft sicher nicht gut bekommen wird. Versuche im Ausschuß, eine dritte Untersuchung bereits im Gesetz zu verankern, haben gezeigt, wohin ,die Reise nach dem Wunsche vieler hier gehen soll. Wir haben das Vertrauen zu Eltern und jungen Menschen, daß diese sich der Bedeutung der eigenverantwortlichen Gesundheitskontrolle gerade im Hinblick auf Auswirkungen des Berufes auf die Gesundheit weitgehend bewußt sind. Wir sind der Meinung, daß Aufklärung und Erziehung hier richtiger und am Ende erfolgreicher sind als Zwang aus staatsautoritären Gründen. Deshalb wird sich die FDP-Fraktion auch im Plenum der Stimme enthalten, wie sie es bereits im Ausschuß getan hat. Anlage 3 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Korspeter für die Fraktion der SPD zu Punkt 15 der Tagesordnung (Drucksache V/636) Die Sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt, daß die Bundesregierung den einstimmig gefaßten Beschluß des Parlamentes vom 1. Juli 1965, der die Bundesregierung beauftragt hatte, den Entwurf eines Währungsausgleichsgesetzes für Flüchtlinge aus der Zone vorzulegen, erfüllt hat. Es ist auch anzuerkennen, daß die Bundesregierung von ihrem nach langem Zögern eingenommenen politischen Ziel, die Gleichstellung der Flüchtlinge mit 2418 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 den Heimatvertriebenen herbeizuführen, trotz der schwierigen Situation des Haushalts nicht abgewichen ist. Dieser Entwurf und die darin vorgesehenen Regelungen sind für die Flüchtlinge von grundsätzlicher Bedeutung. Hiermit wird, zwar mit einer Einschränkung, auf die noch einzugehen ist, ein erster Schritt zur grundsätzlichen Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen getan. Darüber hinaus werden die sogenannten anerkannten Flüchtlinge mit C-Ausweis und die sogenannten nichtanerkannten Flüchtlinge in gleicher Weise von diesem Gesetz erfaßt. Das bedeutet, daß hinsichtlich des Währungsausgleichs die Kluft, die in den sozialen Eingliederungsmaßnahmen zwischen diesen beiden Gruppen noch besteht, überwunden werden soll. Die Sozialdemokraten bejahen diese Regelung. Es ist bekannt, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sich schon vor Jahren um die gleiche Behandlung aller Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen ausgesprochen hat und sich auch durch die Vorlage eines Flüchtlingsgesetzentwurfes in der 4. Legislaturperiode darum bemüht hat. Wir haben, ebenso wie der Staatsrechtler Professor Weber aus Göttingen, immer auf die Einheitlichkeit der Ereignisse, von der beide Gruppen betroffen sind, hingewiesen und sind ebenso wie er der Meinung, daß sich vor dem Forum der Gesetzgebung eine unterschiedliche Behandlung, die eindeutig zu Lasten der Flüchtlinge geht, nicht vertreten läßt. Wir haben uns seit langen Jahren gegen die Differenzierung in der Gesetzgebung zwischen Flüchtlingen und Vertriebenen ausgesprochen und haben immer wieder gefordert, die Angelegenheiten beider Gruppen als einheitliches Problem aufzufassen und alle Regelungen auch für die Flüchtlinge mit Rechtsanspruch zu versehen. Darüber hinaus haben wir ständig die Forderung erhoben, daß mit der Aufspaltung in anerkannte und nicht-anerkannte Flüchtlinge Schluß gemacht wird, da es sich auch bei den Flüchtlingen in gleicher Weise wie bei den Vertriebenen um ein Gesamtschicksal handelt und auch die Flüchtlinge auf Grund einer gleichen allgemeinen Zwangslage in die Bundesrepublik gekommen sind. Dabei ist an die grundsätzlichen Äußerungen unserer Fraktionssprecher bei den Debatten über die Regierungserklärungen der letzten Jahre zu erinnern, bei denen ständig darauf hingewiesen wurde, daß gleiches Schicksal gleiche Hilfe verdiene und ,daß endlich Heimatvertriebene und Flüchtlinge einander voll gleichzustellen seien. Ich erinnere auch an den Entwurf unseres Flüchtlingsgesetzes in der vorigen Legislaturperiode, der den Flüchtlingen die volle rechtliche Gleichstellung gebracht hätte und den die Regierungsparteien — ich habe das schon einmal 'bei der Beratung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes gesagt — aus Gründen abgelehnt haben, die einer sachlichen Prüfung nicht standhalten konnten und die nunmehr auch nicht mehr aufrechterhalten werden. Erst am Ende der vorigen Legislaturperiode — erst nachdem unser Gesetzentwurf abgelehnt worden war — erklärten sich die Regierungsparteien ,gegenüber den Flüchtlingenbereit, ihnen im Grundsatz, wenn auch in Stufen, die gleichen Rechte und Vergünstigungen einzuräumen wie den Vertriebenen. Eine dieser Stufen ist der Entwurf eines Währungsausgleichsgesetzes. Deshalb sind diese grundsätzlichen Bemerkungen zur allgemeinen Flüchtlingsgesetzgebung hier bei der ersten Beratung durchaus berechtigt. Wir können den Regierungsparteien den Vorwurf nicht ersparen, daß sie durch die bis vor kurzem ablehnende Haltung gegenüber den berechtigten Forderungen der Flüchtlinge eine gerechte Gesetzgebung für sie verhindert und sich nicht rechtzeitig um eine politische Revision ihrer Haltung bemüht haben. Schließlich hat sich in unserer Haltung zur Zone nichts geändert. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist von jeher davon ausgegangen, daß die unmittelbar Geschädigten in gerechter Weise eingegliedert werden müssen. Wir bedauern, daß durch die ablehnende Haltung der Regierungsparteien zukünftige Gesetze sich in vielen Fällen nun nur noch an die Erben richten können. Unter diesen Gesichtspunkten wird es auch bei weiteren Gesetzen immer schwieriger werden, zwischen den Ansprüchen der Berechtigten und der schwierigen Haushaltslage einen gerechten Ausgleich zu finden. Die Problematik wird noch verzerrter, wenn wir an die Haushaltsrede des Bundesfinanzministers denken. Er führte damals aus: Ein Anliegen vor allem der Flüchtlinge aus Miteldeutschland ist eine allgemeine Entschädigung der in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands erlittenen Vermögensverluste auf der Grundlage des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzen. So verständlich dieses Anliegen ist, so kann doch nicht übersehen werden, daß der Verwirklichung eines Vorhabens, das sich in einer Größenordnung von 10 bis 12 Milliarden DM bewegen würde, von der Finanzierungsseite her unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstehen. Bei der derzeitigen Haushaltslage sehe ich leider keine Möglichkeit, die für ein so weit gestecktes Vorhaben erforderlichen Mittel in absehbarer Zeit in den Haushalt einzuplanen. Dieses Spannungsfeld hat sich auch bereits im Bundesrat beim ersten Durchgang dieses Gesetzentwurfes niedergeschlagen. Es ist bekannt, daß der Finanzausschuß des Bundesrates der finanziellen Situation den Vorrang einräumen wollte und dem Plenum des Bundesrates vorschlug, seine Ablehnung für den zweiten Durchgang des Gesetzes in Aussicht zu stellen, mit der Begründung, auch insbesondere unter Bezugnahme auf die Erklärungen des Bundesfinanzministers, daß sich der Bundesrat bei dieser Situation grundsätzlich nicht in der Lage sehe, neuen Gesetzen mit finanziellen Mehraufwendungen zuzustimmen, solange nicht genau Vorstellungen über eine Rangordnung der Aufgaben und Ausgaben und deren Finanzierungsmöglichkeiten für einen mehrjährigen Zeitraum bestehen. Dies gilt — so hieß es weiter — insbesondere für Gesetze, die zunächst nur ein Teilgebiet eines umfassenden Komplexes regeln und daher weitere ausgabenwirk- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 2419 same Gesetze nach sich ziehen können. Erfreulicherweise ist das Plenum des Bundesrates der Empfehlung seines Finanzausschusses nicht gefolgt. Es hätte auch eine für die Flüchtlinge untragbare und unzumutbare Verzögerung ihrer Ansprüche aus dem Währungsausgleich bedeutet, der für die übrigen Währungsgeschädigten bereits seit vierzehn Jahren geregelt ist. Wir wissen, alle Fraktionen müssen sich gemeinsam darum bemühen, einen Weg zur Verbesserung des Haushalts und zur Stabilisierung unserer Währung zu finden. Dazu haben auch wir unsere Mitarbeit zugesichert. Aber es wäre zu einfach, die finanziellen Schwierigkeiten als Vorwand für eine weitere Verzögerung der Weiterentwicklung des Flüchtlingsrechts zu benutzen. In einem Punkt enthält dieser Gesetzentwurf eine Schlechterstellung der Flüchtlinge gegenüber den Heimatvertriebenen. Das ist sehr wahrscheinlich auf die Haushaltssituation zurückzuführen. Es handelt sich dabei um die festgelegte Zinsregelung, die in Abweichung von derjenigen bei den Heimatvertriebenen, bei denen sie am 1. Januar 1952 begann, für die Flüchtlinge erst mit dem 1. Januar 1967 beginnen soll. Das bedeutet — darüber wollen wir uns klar sein — wiederum einen fühlbaren Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, der um so schwerer wiegt, als die dem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Schadenstatbestände bei beiden Gruppen völlig gleich liegen und die Schädigung für beide Gruppen zum gleichen Zeitpunkt eingetreten ist. Die Flüchtlinge müßten bei einer solchen Regelung gegenüber den Vertriebenen eine Zinseinbuße von 14 mal 4 % gleich 56 % hinnehmen. Darüber werden wir bei den Ausschußberatungen noch reden müssen, dies um so mehr, als leider wegen der strengen Anforderungen im Beweisverfahren nicht damit zu rechnen ist, daß 400 000 Flüchtlinge von diesem Recht Gebrauch machen können und unter Umständen die veranschlagten Mittel für eine verbesserte Zinsregelung ausreichen würden. Das muß sehr sorgfältig untersucht werden. Im übrigen hoffe ich sehr, daß wir im Ausschuß in guter Zusammenarbeit im Interesse der Flüchtlinge zu einem positiven Ergebnis kommen werden. Der Bundesregierung möchte ich noch folgendes sagen. Sie hat durch ihre ablehnende Haltung in der Vergangenheit gegenüber der Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen nunmehr die Pflicht, auch in der Öffentlichkeit dafür zu sorgen, daß die Diskussionen um die Weiterentwicklung der Flüchtlingsgesetzgebung nicht zu Lasten der Flüchtlinge gehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Drucksache V/681 Frage. VIII/9) : In welcher Weise informiert die Bundesregierung die deutschen Hochseefischer über die Hoheits- und Fischereischutzgewässer der Ostseeanliegerländer? Alle für die Seeschiffahrt und Seefischerei bedeutsamen Angaben über Hoheits- und Fischereigrenzen anderer Küstenstaaten, zeitweilige militärische Sperrgebiete und dergleichen finden sich in den vom Deutschen Hydrographischen Institut (DHI) herausgegebenen Seehandbüchern. Irgendwelche Veränderungen und neue Tatbestände, die für Schiffahrt und Fischerei von Bedeutung sind, werden fortlaufend in den ebenfalls vom DHI herausgegebenen „Nachrichten für Seefahrer" bekanntgegeben. Unabhängig davon informiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Küstenländer und die Seefischereiverbände über Änderungen der Fischereigrenzen und sonstige für die Seefischerei bedeutsame Tatsachen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/681 Frage X/3) : Treffen Meldungen zu, wonach das Bundesverteidigungsministerium beabsichtigt, die Bundeswehrkantinen in Zukunft als staatliche Regiebetriebe zu führen und den Kantinenpächtern zu kündigen? Ich lasse seit geraumer Zeit die Frage prüfen, in welcher Form eine aus verteidigungspolitischen und sozialen Gründen erwünschte Modernisierung des Kantinenwesens der Bundeswehr durchgeführt werden könnte. Eine solche Möglichkeit böte allerdings die Errichtung einer Zentralen Kantinenbetriebsgesellschaft, die nach privatrechtlichen Grundsätzen errichtet und geführt werden könnte. Dagegen erwäge ich nicht die Bewirtschaftung der einzelnen Truppenkantine in der Form eines staatlichen Regiebetriebes. Einmal entspricht die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit durch einen Regiebetrieb gem. § 15 Reichshaushaltsordnung nicht den wirtschaftlichen Grundsätzen der Bundesregierung. Zum anderen halte ich auch die Leitung der einzelnen Truppenkantine durch einen Beamten oder einen anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf die insoweit gemachten Erfahrungen für nicht zweckmäßig. Hinsichtlich der mit einer Verbesserung des derzeitigen Kantinenwesens der Bundeswehr verbundenen Problematik berate ich mich z. Z. noch mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft. Vor einer Entscheidung in dieser Angelegenheit werde ich auch den Verteidigungsausschuß und den Wirtschaftsausschuß des Bundestages unterrichten. Sollten die Beratungen ergeben, daß es notwendig ist, eine Zentrale Kantinenbetriebsgesellschaft zu gründen, würde es allerdings erforderlich werden, die Pachtverträge der Truppenkantinen zu kündigen. Dies würde jedoch für die Pächter der Truppenkantinen weder den Verlust ihrer Existenz noch einen sozialen Abstieg mit sich bringen; die Pächter könnten dann bei entsprechender Bereitschaft als Filialleiter mit einer festen Vergütung und einer Umsatzprovision bei einer Zentralen Kantinenbetriebsgesellschaft beschäftigt werden. Abschließend darf ich auf die Erklärungen von Herrn Staatssekretär Gumbel zu diesem Problem in der 168. Sitzung des Vierten Deutschen Bundestages am 25. 2. 1965 und in der 8. Sitzung des Fünften Deutschen Bundestages am 30. 11. 1965 hinweisen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Sicherlich, Frau Kollegin. Ich stimme Ihnen darin durchaus zu. Es geht wirklich nur darum, unter den verfügbaren Menschen den am besten Geeigneten auszuwählen.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, die Fragestunde wird morgen fortgesetzt.
Ich rufe den Punkt 2 der Tagesordnung auf:
a) Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 der Geschäftsordnung Berichterstatter: Fritsch (Deggendorf)
b) Beratung der Sammelübersicht 6 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. Mai 1966 eingegangenen Petitionen
— Drucksache V/683 —
Als Berichterstatter hat der Abgeordnete Fritsch (Deggendorf) das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Fritsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! § 113 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sieht vor, daß der Petitionsausschuß dem Plenum vierteljährlich einen Mündlichen Bericht über seine Tätigkeit erstattet. Die Ausschußarbeiten, über die ich zu berichten habe, konnten erst nach Konstituierung des Ausschusses mit Beginn dieser Legislaturperiode fortgesetzt werden. Da außerdem die neugewählte Ausschußvorsitzende, Frau Kollegin Jacobi, die absprachegemäß den ersten Bericht der 5. Wahlperiode geben sollte, sich verständlicherweise zunächst einen Überblick über die Ausschußtätigkeit verschaffen wollte, war es nicht möglich, den vorgesehenen Berichtszeitraum einzuhalten. Wir bitten dafür um Verständnis. Frau Kollegin Jacobi ist bedauerlicherweise seit einiger Zeit erkrankt. Daher hat der Ausschuß mich beauftragt, dem Hohen Hause über die sich aus Artikel 17 des Grundgesetzes ergebenden Aufgaben und Tätigkeiten zu berichten.
    Gestatten Sie mir zunächst eine grundsätzliche, dem Wesen des Petitionsrechts gewidmete Betrachtung. Das Recht und die Möglichkeit, sich an die Volksvertretung zu wenden, schaffen eine unmittelbare Beziehung des Bürgers zu diesem Parlament. Ohne instantielle Erschwernisse oder bürokratische Einschränkungen kann und soll er seine Anliegen und Sorgen, aber auch seine Überlegungen zur bestehenden und zukünftigen Gesetzgebung der gesetzgebenden Körperschaft unterbreiten. Das Parlament wird hierdurch nicht nur zum Helfer des Bürgers in seinen ihn bedrückenden vielschichtigen Notständen, sondern es erfährt durch den Sachverstand des Bürgers, welche Lücken in der Gesetzgebung geschlossen und welche Maßnahmen getroffen werden sollten, um das geltende Recht den Erfordernissen der Gerechtigkeit gegenüber jedermann anzugleichen. Gerade diese Möglichkeit ist in der Arbeit des Petitionsausschusses in den letzten Jahren in den Vordergrund gerückt. Wie ich nachher noch an einzelnen Beispielen erläutern werde, ist in vielen Fällen über das eigentliche Petitum hinaus geprüft worden, ob und inwieweit über eine Änderung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften dem Anliegen einer größeren Zahl von Bleichgelagerten Beschwerden entsprochen werden kann. Alle Bemühungen des Ausschusses gelten somit dem Menschen und seiner Wohlfahrt; er setzt — und das als Mitglied dieses Ausschusses immer wieder zu erfahren, ist ein unschätzbarer Gewinn — das Bild vom Menschen und seiner Würde, wie es das Grundgesetz postuliert, über rechtstechnische und verwaltungsmäßige Gegebenheiten.
    Sicher finden die Möglichkeiten der individuellen Hilfe ihre Grenzen im geltenden Recht und in dem Respekt vor den geteilten Gewalten. Es scheint mir aber gut zu sein, zu wissen, daß es den fortwährenden Versuch gibt, nach neuen Wegen und Möglichkeiten zu suchen, die Last, die dem Bürger dieses Landes und dem Menschen unserer Zeit aufgebürdet ist, zu vermindern oder sie ihm abzunehmen und damit sein Vertrauen zu diesem unserem Staate zu befestigen.
    Mein Bericht schließt an an die mit der Sammelübersicht 1 vom 17. Dezember 1965 — Drucksache V/132 — gegebene systematische Übersicht über die beim Bundestag in der 4. Wahlperiode eingegangenen Petitionen. Er nimmt ferner Bezug auf die Ihnen mit dieser Sammelübersicht gegebene systematische Übersicht über die in der 5. Wahlperiode bis Ende Mai dieses Jahres eingegangenen Petitionen.
    Ich habe nicht die Absicht, Sie mit Statistiken aus diesen Übersichten zu behelligen. Ich darf bezüglich des Gesamtstandes, der Aufgliederung nach Sachgebieten und der Erledigungsart auf die genannte Drucksache verweisen. Nur so viel sei bemerkt, daß sich durch die rund 30 000 Petitionen zuzüglich etwa 555 000 Massenzuschriften in der 4. Wahlperiode und die etwa 4000 Eingaben seit Beginn der



    Fritsch (Deggendorf)

    5. Wahlperiode die Gesamtzahl der seit dem Bestehen der Bundesrepublik beim Bundestag eingegangenen Petitionen auf rund 140 000 Bitten und Beschwerden zu unterschiedlichen Anliegen aus 74 Sachgebieten und auf 850 000 — meist organisierte
    Massenzuschriften erhöht hat.
    Die rund 140 000 Petitionen verteilten sich in ihren Schwerpunkten — wie dies auch auf die etwa 4000 Eingaben der Berichtszeit zutrifft — auf die Sozialversicherung, die Kriegsopferversorgung, das öffentliche Dienstrecht und die Lastenausgleichsgesetzgebung. Die Massenzuschriften dagegen befassen sich vornehmlich mit der Rote-Kreuz-Konvention gegen Atomwaffen, mit der atomaren Bewaffnung der Bundeswehr, der Urheberrechtsreform, dem Ablauf der Verjährungsfristen für NS-Verbrechen, der Notstandsgesetzgebung, der Verkehrssicherheit, der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Israel und schließlich der Reform der Krankenversicherung.
    In den letzten 71/2 Monaten war auch festzustellen, daß von dem in Art. 17 GG verbrieften Recht, sich in Gemeinschaft mit anderen an den Bundestag zu wenden, zunehmender Gebrauch gemacht wurde. In 101 Sammelpetitionen haben sich 114 000 Bürger eingetragen. Sie betrafen hauptsächlich die Forderungen nach „Sauberer Leinwand" und guten Illustrierten, das Ersuchen der ÖTV um Revision des NATO-Truppenstatuts zur Verbesserung der Rechtsstellung der deutschen Arbeitnehmer, die Besoldungsanpassung des öffentlichen Dienstes des Bun-
    d des, den Ausbau des Hochschulwesens und der Forschungseinrichtungen, den Verzicht der Bundesrepublik auf eine Beteiligung an einer multilateralen Atommacht, die Errichtung einer Abrüstungsbehörde in der Bundesrepublik und den Vietnam-Krieg.
    Die am Ende der 4. Wahlperiode nicht abschließend behandelten — etwa 1600 — Petitionen, darauf möchte ich in diesem Zusammenhang verweisen, gelten als Ausnahme von dem in § 126 der Geschäftsordnung des Bundestages festgelegten Grundsatz der Diskontinuität nicht als erledigt. Sie wurden vielmehr in dieser Wahlperiode, ohne daß es einer erneuten Einbringung bedurft hätte, weiter bearbeitet und konnten im wesentlichen erledigt werden.
    Die Bearbeitung und Erledigung der genannten, sicher beeindruckenden Zahlen von Petitionen oblagen vornehmlich den 27 Mitgliedern des Petitionsausschusses und dem Büro für Petitionen mit 25 Bediensteten als parlamentarischem Hilfsdienst. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte es für meine Pflicht, an dieser Stelle den verehrten Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für diese an Zahlen meßbare, in ihrem Gewicht aber nicht wägbar Arbeit im Dienste des Mitmenschen aufrichtigst zu danken.

    (Allgemeiner Beifall.)

    Gleichermaßen meine ich, dem Parlamentarischen Hilfsdienst, also dem Büro für Petitionen die dankbare Anerkennung für die hervorragenden Leistungen in der Unterstützung des Ausschusses, der
    fachlichen Beratung und der selbständigen Arbeit ausdrücken zu sollen.

    (Allgemeiner Beifall.)

    Es mag sicher Ausschüsse dieses Hohen Hauses geben, deren Wirken noch mehr in das öffentliche Bewußtsein gerückt ist. Ich glaube aber, daß das über alle Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsame Ringen um das Wohl des Bürgers dem Glanz dieses Parlaments den Hauch der Menschlichkeit hinzufügte.
    Ich habe davon gesprochen, daß über das Einzelanliegen eines Petitums hinaus der Ausschuß sich zunehmend darüber Gedanken macht, wie über die Fortentwicklung der Gesetzgebung den Bitten und Beschwerden entsprochen werden kann. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Eingaben, die Entwürfe der laufenden Gesetzgebung betreffen, und Petitionen, für die noch keine Gesetzesinitiative vorliegt oder zu erwarten ist. Im ersten Fall werden die Eingaben in aller Regel den zuständigen Fachausschüssen des Bundestages als Material überwiesen. Bei Vorschlägen zu Gesetzesinitiativen soll nach übereinstimmender Meinung der Mitglieder des Petitionsausschusses künftig mehr als bisher der Bundestag selbst befaßt werden. Dies könnte dadurch geschehen, daß solche Eingaben zur Ausarbeitung einer interfraktionellen Initiative der Mitglieder des Petitionsausschusses benutzt oder den Fraktionen zur Kenntnis überstellt werden.
    Lassen Sie mich zur Untermauerung dessen, was ich hier ausführen durfte, einige Beispiele bringen, Beispiele dafür, wie sehr Einzelpetitionen durchaus in der Lage sind, sowohl den Stand der Gesetzgebung zu beeinflussen, als auch Anlaß zu neuen Initiativen auf allen Gebieten der Gesetzgebung zu sein.
    Ein — wenn Sie so wollen — einfacher Einsender hat kürzlich eine Petition an uns gerichtet, die seine persönlichsten Verhältnisse betraf. Diese Petition führte zu einem Antrag der Abgeordneten Frau Jacobi (Marl), Frau Wessel, Wächter und Genossen in Drucksache V/359 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Folgender Sachverhalt liegt zugrunde.
    Der deutsche, evangelische, von einem deutschen Gericht rechtskräftig geschiedene Petent hatte den Ausschuß um Hilfe gebeten. Er wollte eine ledige spanische Gastarbeiterin römisch-katholischer Konfession heiraten und war durch den zuständigen Standesbeamten aufmerksam gemacht worden, daß diese Eheschließung in der Bundesrepublik mit Rücksicht auf Artikel 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch nicht möglich sei. Artikel 13 Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum BGB lautet:
    Die Eingehung der Ehe wird — sofern nur einer der Verlobten ein Deutscher ist — in Ansehung eines jeden der Verlobten nach den Gesetzen des Staates beurteilt, dem er angehört.



    Fritsch (Deggendorf)

    In Spanien wie auch in anderen romanischen Ländern ist das katholische Eherecht zugleich staatliches Recht. Nach katholischem Eherecht gibt es keine Scheidung einer gültig geschlossenen und vollzogenen Ehe, auch dann nicht, wenn die Eheleute nicht der römisch-katholischen Kirche angehören. Der Petent wurde daher trotz der nach deutschem innerstaatlichem Recht gültigen Entscheidung weiterhin als verheiratet angesehen. Es ist ihm zwar zwischenzeitlich ermöglicht worden, in Dänemark die gewünschte Ehe zu schließen. Der Ausschuß war und ist jedoch der Auffassung, es nicht bei der Lösung dieses Einzelfalles bewenden zu lassen und dem im Hinblick auf die zahlreichen seit Jahren in der Bundesrepublik ansässigen spanischen und italienischen Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen allgemeinen Anliegen durch eine Änderung des Artikels 13 des Einführungsgesetzes zum BGB zu entsprechen. Der Ausschuß ist der Meinung, daß eine Gesetzesnovelle entsprechend der in Drucksache V/359 vorgesehenen Fassung notwendig ist, um weitere menschliche Tragödien auf Grund der bestehenden gesetzlichen Regelungen zu vermeiden. Er wird hierin bestärkt durch die verschiedenen Zuschriften, die er inzwischen erhalten hat und die auf die Dringlichkeit dieses Anliegens hinweisen. Ein entsprechender Gesetzesantrag war bereits im 4. Bundestag als Drucksache IV/3088 eingebracht und dem Rechtsausschuß zur Beratung überwiesen worden, mit dem Ende der Wahlperiode aber, weil er nicht mehr behandelt werden konnte, als erledigt angesehen worden. Der nunmehrige Antrag in der Drucksache V/359 wurde in der 30. Bundestagssitzung am 16. März dieses Jahres dem Rechtsausschuß zur Beratung überwiesen. Im Interesse aller Betroffenen und Interessierten hofft der Ausschuß, daß er zügig beraten und bald verabschiedet werden kann.
    Dieser Fall, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann nicht den Eindruck erwecken, daß all das Material, das in Petitionen an den Ausschuß herangetragen wird, in gleicher Weise durch den Gesetzgeber ausgewertet werden könnte. Es mag aber als Beispiel gelten und aufzeigen, welche Möglichkeiten vorhanden sind und genutzt werden sollten.
    Ich werde Ihnen zur Verwertung in den zuständigen Gremien einige weitere Fälle skizzieren, die kundtun, wo der Schuh drückt, wo Abhilfe not tut oder als möglich erscheint oder wo eine Überprüfung der bisherigen Auffassungen am Platze ist. An dieser Stelle ist schon mehrmals auf die Notwendigkeit der baldigen Verabschiedung eines Gesetzes zur Regelung von Reparations-, Restitutions- und Rückerstattungsschäden entsprechend dem Vorbehalt in § . 3 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 5. November 1957 aufmerksam gemacht worden. Der in zahlreichen Petitionen immer wieder geforderte, in der 4. Wahlperiode nicht mehr verabschiedete, inzwischen aber überarbeitete Gesetzentwurf sollte im Interesse der Geschädigten bald wieder im Bundestag eingebracht und beraten werden.
    Lassen Sie mich Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Fälle dieser Art dar-
    legen, um unter Beweis zu stellen, wie sehr es über das Anliegen des Einzelfalles hinaus notwendig ist, immer wieder die gegebenen gesetzlichen Grundlagen erneut zu prüfen, zu überdenken oder zu neuen Ergebnissen in der Frage der Initiierung neuer Gesetze zu gelangen.
    Auf dem Gebiete der Miet- und Lastenbeihilfen ist Anlaß zu Beschwerden seitens unserer Mitbürger immer wieder § 29 des Wohngeldgesetzes. Nach dieser Bestimmung darf ein Wohngeld nicht gewährt werden, wenn der Antragsberechtigte für sich und für die zu seinem Haushalt rechnenden Familienmitglieder Leistungen nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes erhält und diese Leistungen dazu bestimmt sind, die Miete oder Belastung für seine Wohnung ganz oder teilweise aufzubringen. Durch diese Bestimmung werden die sozial Schwächsten, die Empfänger von Sozialhilfe, rechtlich und tatsächlich benachteiligt. Das darf ich an folgenden Beispielen noch näher erläutern.
    Die Sozialhilfe ist nach Maßgabe des § 92 des Bundessozialhilfegesetzes vom Empfänger und seinen Erben zurückzuerstatten, während das Wohngeldgesetz eine Rückerstattungspflicht nicht vorsieht.
    Das Sozialhilfegesetz erfordert im Unterschied zum Wohngeldgesetz eine Heranziehung Unterhaltspflichtiger. Auch auf sonstige Ansprüche gegen Dritte greift die Sozialhilfe im Rahmen der §§ 2, 90 und 91 des Bundessozialhilfegesetzes zurück.
    § 24 Nr. 7 des Wohngeldgesetzes sieht eine Vermögensfreigrenze von 5000 DM zuzüglich je 2000 DM für das zweite und jedes weitere zum Haushalt rechnende Familienmitglied vor. Nach § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes jedoch in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 88 kann ein alleinstehender Sozialhilfeempfänger für die Hilfe zum Lebensunterhalt nur eine Freigrenze von 1000 DM beanspruchen. Er muß also seine Spargroschen bis auf einen Betrag von 1000 DM einsetzen, während der Wohngeldempfänger einen Betrag bis zu 5000 DM für die Mietzahlung nicht anzutasten braucht. Im Interesse der Betroffenen sollten auch hier baldmöglichst die der Bundesregierung bekannten unbefriedigenden Regelungen der Verhältnisse auf dem Gebiet des Wohngeldes einer Revision unterzogen und geändert werden.
    Lassen Sie mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihnen noch ein Beispiel auf dem Gebiet der Rentengesetzgebung darstellen! Eine Witwe, die sich wieder verheiratet hatte, deren zweite Ehe ohne ihr Verschulden im Jahre 1946 geschieden worden war, begehrte nunmehr eine Witwenrente aus der Angestelltenversicherung ihres ersten Mannes. Nach den Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetzen kann die frühere Witwenrente nur wiederaufleben, wenn die neue Ehe nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, also nach dem 31. Dezember 1956, aufgelöst worden ist. Das Anliegen der Petentin konnte daher nach geltendem Recht zwar nicht erfüllt werden; der Ausschuß befaßte sich jedoch in einer der letzten Sitzungen eingehend mit dem allgemeinen Fragenkomplex der Rückwirkung von Leistungsverbesserungen bzw. von günstigeren Voraussetzungen



    Fritsch (Deggendorf)

    für die Gewährung von Leistungen auf Grund gesetzlicher Neuregelungen. Es ist unbefriedigend und für die Betroffenen meist nicht verständlich, daß — auf den vorliegenden Fall angewandt — eine Witwe, deren Zweitehe vor dem Inkrafttreten des einschlägigen Gesetzes geschieden worden ist, keine Rente nach ihrem ersten. Ehemann erhalten soll, während die Witwe, deren Ehe nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgelöst worden ist, eine Rente beanspruchen kann. Man war im Ausschuß einhellig der Meinung, daß diese Problematik zumindest nochmals überdacht werden sollte.
    Die Tariferhöhungen bei der Deutschen Bundesbahn haben eine Reihe von Petitionen ausgelöst, insbesondere zur Einführung der Altersgrenze von 27 Jahren für die Ausgabe verbilligter Schülerfahrkarten. Die Eingaben werden anläßlich der Beratung des Fragenkomplexes im Verkehrsausschuß, dem sie überwiesen worden sind, mitberaten.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gäbe noch eine Reihe von Beispielen, die ich mir vorgemerkt habe und die aus der gemeinsamen Arbeit in diesem Ausschuß stammen. Ich möchte mich jedoch bescheiden und nicht mehr alles das, was sich aus der Arbeit des Petitionsausschusses zum Vortrag anbietet, hier darstellen.
    Ich möchte jedoch noch einen Fragenkomplex herausgreifen, der es mir wert erscheint, hier dargelegt zu werden, und zwar betrifft er das Verhältnis solcher Petenten zum Petitionsausschuß, die sich als Angehörige des öffentlichen Dienstes an das Parlament wenden. Ich möchte betonen, daß die Unmittelbarkeit des Petitionsrechtes nach Art. 17 des Grundgesetzes nicht der Tatsache entgegensteht, daß bei den Angehörigen des öffentlichen Dienstes, denen der Dienstweg vorgeschrieben ist, dieser Dienstweg auch vor der Einbringung von Petitionen eingehalten werden muß.
    Der Ausschuß hat des öfteren festgestellt, daß Petitionen von Bundesbediensteten, die in der Form — das mag aus der Situation des einzelnen heraus verständlich sein — vielleicht etwas scharf abgefaßt wurden, ohne daß das allerdings vom Ausschuß beanstandet worden wäre, zur Einleitung von Disziplinarverfahren durch die eigene Verwaltung des Bediensteten geführt haben. Der Ausschuß hat bei vielen Anlässen stets den auch früher an dieser Stelle vertretenen Standpunkt bekräftigt, die Ausübung des Petitionsrechts dürfe nicht dadurch eingeengt werden, daß der Petent Nachteile durch seine Petition zu befürchten habe. Das Petitionsrecht darf unter keinen Umständen durch ein Vorgehen irgendwelcher Art gegen den Petenten beeinträchtigt werden.
    Beim Einbringen von Petitionen müssen zwar die allgemeinen Gesetze, insbesondere die Strafgesetze, bei Beamten auch die Beamtengesetze, beachtet werden. Hinsichtlich der Form und des Tons in Petitionen sollte jedoch großzügig verfahren werden, und Beamte bzw. Angehörige des öffentlichen Dienstes sollten wie alle anderen Petenten behandelt werden.
    Der Ausschuß lehnt es grundsätzlich ab, Petitionsakten an Behörden oder Gerichte auszuhändigen, wenn Nachteile für den Petenten zu befürchten wären.
    Darüber hinaus bittet der Ausschuß die Bundesregierung und die Bundesministerien, den mit dem Ersuchen um Stellungnahme in der Regel übermittelten vollen Wortlaut der Petitionen nicht zum Nachteil des Petenten zu verwenden bzw. vor der Einleitung von Maßnahmen gegen den Einsender den Ausschuß zu unterrichten.
    In diesem Zusammenhang möchte ich im Namen des Ausschusses und seiner Frau Vorsitzenden eine weitere Bitte an die Adresse der Bundesregierung richten, nämlich das Ersuchen, die Stellungnahmen zu den Petitionen zügiger und bevorzugt zu behandeln und zu beantworten, um dadurch die Dauer der Bearbeitung der Petitionen abzukürzen. Denn es ist unbefriedigend, wenn ein Petent eine sehr lange Zeit warten muß, bis in eine abschließende Regelung seines Anliegens eingetreten wird.
    Die angeführten Beispiele und die dargestellten Wünsche ließen sich noch fortsetzen. Sie sind eine kleine Auswahl aus dem Katalog der Sorgen des berichterstattenden Ausschusses, aber auch der Bürger draußen im Lande. Sie sind stellvertretend zitiert für die vielfältigen Anliegen, mit denen sich der Mitbürger vertrauensvoll und mit viel Hoffnung an das Parlament wendet. Die Frau in Koblenz, der bei einem Unfall beide Beine abgefahren wurden, der Heimkehrer aus dem Bayerischen Wald, der auf eine Verbesserung seiner Entschädigung hofft, und die heimatvertriebene Familie, die ihr Schicksal dem Parlament anvertraut, sie alle machen unser Volk aus, dem zu dienen unsere Aufgabe ist.
    Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, den in der Sammelübersicht 6 Drucksache V/683 enthaltenen Anträgen zu den aufgeführten Petitionen zuzustimmen.

    (Beifall.)