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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Kopf 2229 A Begrüßung des französischen Senators Jean Lecanuet 2245 C Überweisung von Vorlagen 2229 A Fragestunde (Drucksache V/681) Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Feststellung und gerichtliche Ahndung von Verbrechen an deutschen Soldaten, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen während und nach dem zweiten Weltkrieg Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2230 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2230 C Dr. Hudak (CDU/CSU) 2230 D Ott (CDU/CSU) 2231 A Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Dokumentation der an Deutschen begangenen Verbrechen von Haase, Staatssekretär . . . . 2231 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2231 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Behandlung von Wehrdienstverweigerern in der SBZ Dr. Mende, Bundesminister . . . . 2232 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2232 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) 2232 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2232 D Frage des Abg. Folger: Berücksichtigung von Verlusten aus Vollblutzuchtbetrieben bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Grund, Staatssekretär 2233 B Fragen des Abg. Ott: Steuerschulden der Mineralölgroßhandel EVG GmbH, Nürnberg Grund, Staatssekretär 2233 C Ott (CDU/CSU) 2234 A Krammig (CDU/CSU) 2234 C Fragen des Abg. Junghans: Grenze von 24 000 DM für Einkommensteuerpflichtige Grund, Staatssekretär 2234 C Junghans (SPD) . . . . . . . 2235 A Ahrens (Salzgitter) (SPD/Gast) . 2236 A Frage des Abg. Junghans: Einkommensteuerveranlagung bei Ehegatten Grund, Staatssekretär . . . . . . 2236 A Junghans (SPD) . . . . . . . . 2236 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Fragen des Abg. Wienand: Garnisongemeinden durch wehrpflichtige Soldaten verursachte Aufwendungen Grund, Staatssekretär 2236 D Wienand (SPD) . . . . . . . 2237 A Frage des Abg. Eschmann: Ausgleichsbeträge für Betriebe des , Bundes und der Länder sowie gleichgestellte Betriebe Grund, Staatssekretär 2237 C Frage des Abg. Eschmann: Weitere Reduzierung der Prozentgrenze in § 26 Grundsteuergesetz für Garnisongemeinden Grund, Staatssekretär 2237 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 2237 D Fragen des Abg. Krammig: Devisenhilfe für die in der Bundesrepublik stationierten amerikanischen und englischen Truppen Grund, Staatssekretär 2238 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 2238 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung Grund, Staatssekretär 2239 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2239 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . 2240 B Lautenschlager (SPD) 2240 B Fragen des Abg. Raffert: Verhalten des deutschen Delegationschefs bei den Filmfestspielen in Cannes Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2240 D Raffert (SPD) 2241 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Sprachfilm „Guten Tag" Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2241 C Moersch (FDP) 2242 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2242 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Eventuelle Auswirkungen eines Vertrages gegen die Ausbreitung von Kernwaffen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2242 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2242 B Frage des Abg. Prinz von Bayern: Fünfzigster Jahrestag der Schlacht von Verdun 2242 C Entwurf eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/690) — Erste Beratung — 2242 D Große Anfrage betr. EWG-Politik (Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm, Dr. Starke [Franken], Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache V/556) in Verbindung mit Antrag (SPD) betr. künftiges Verhältnis der EWG zur EFTA (Drucksache V/686) und mit Antrag (SPD) betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt (Drucksache V/687) Ertl (FDP) 2243 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2245 B Höcherl, Bundesminister . 2247 B, 2276 A Frau Dr. Elsner (SPD) 2250 B Frau Strobel (SPD) 2251 D Struve (CDU/CSU) 2255 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2258 D, 2282 B Dr. Starke (Franken) (FDP) 2264 D, 2282 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2269 A Sander (FDP) . . . . . . . . . 2272 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/114), in Verbindung mit Antrag betr. Änderung des § 85 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dichgans, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/69 [neu]), und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichshaushaltsordnung (Abg. Dichgans, Dr. Conring, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/68) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2283 B Dichgans (CDU/CSU) 2285 D Ruf (CDU/CSU) 2287 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 2289 B, 2293 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 2292 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2292 C, 2294 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 2294 A Nächste Sitzung 2296 D Anlagen 2297 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2229 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 43. Sitzung, Seite 2056 C, Zeilen 19-21 statt: Die Vorlage soll dem Rechtsausschuß überwiesen werden. — Es wird nicht widersprochen; die Überweisung ist beschlossen.: Es liegt der Antrag des Ausschusses vor. Sind Sie damit einverstanden? Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner **) 17. 6. Arendt (Wattenscheid) 16.6. Bading **) 16. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 16. 6. Bartsch 15. 6. Dr. Barzel 18. 6. Bauer (Würzburg) *) 17. 6. Berkhan *) 17. 6. Dr. Besold 17. 6. Blachstein *) 17. 6. Blumenfeld *) 17. 6. Dr. Burgbacher 15. 6. Corterier *) 17. 6. Damm 15. 6. Dr. Dittrich *5) 16. 6. Draeger *) 17. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Frau Eilers 16. 6. Eisenmann 16. 6. Dr. Eppler 16. 6. Erler *) 17. 6. Flämig *) 17. 6. Frieler 2. 7. Frau Geisendörfer 15. 6. Gewandt 17. 6. Dr. Giulini 20. 6. Dr. Gleissner 16. 6. Graaff 17. 6. Dr. h. c. Güde 16. 6. Dr. Hellige 19. 6. Frau Herklotz *) 17. 6. Herold *) 17. 6. Hofmann (Kronach) 15.6. Hösl *) 17. 6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 17. 6. Dr. Kempfler *) 17. 6. Frau Klee 18. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 17. 6. Klinker **) 17. 6. Dr. Kopf *) 17. 6. Kriedemann 5*) 16. 6. Leber 16. 6. Lemmrich *) 17. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 19. 6. Lenze (Attendorn) *) 17. 6. Leukert 15. 6. Lücker (München) ** 16. 6. Dr. Luda 16. 6. Matthöfer 19. 6. Mauk **) 16. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der WEU **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein *) 17. 6. Dr. von Merkatz *) 17. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) **) 16. 6. Dr. von Nordenskjöld 15. 6. Paul *) 17. 6. Frau Pitz-Savelsberg *) 17. 6. Pöhler *) 17. 6. Prochazka 15. 6. Rehs 18. 6. Reitz 18. 6. Richter 16. 6. Dr. Rinderspacher *) 17. 6. Dr. Rutschke *) 17. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 17. 6. Dr. Schmid-Burgk 17. 6. Schmidt (Braunschweig) 16.6. Schmidt (Hamburg) 15. 6. Dr. Schulz (Berlin) *) 17. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stiller 16. 6. Storm 16. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 17. 6. Wächter 15. 6. Dr. Wahl *) 17. 6. Walter 15. 6. Weigl 17. 6. Wienand *) 17. 6. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 27.6. Stooß 25. 6. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 3. Juni 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 295. Sitzung am 3. Juni 1966 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Mai 1966 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. 2298 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Außerdem hat der Bundesrat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Dr. h. c. Altmeier Bonn, 3. Juni 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 17. Mai 1966 mit ,der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 3. Juni 1966 an den Herrn Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft „Die Bundesregierung wird gebeten, bei Erhöhungen von Getreidefrachten, die nach Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die gesetzgebenden Körperschaften gegebenenfalls eintreten, von der Bestimmung des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) vom 26. Juli 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 455) keinen Gebrauch zu machen und die abgeleiteten Richtpreise und abgeleiteten Interventionspreise während des Getreidewirtschaftsjahres 1966/67 unverändert zu belassen." Begründung: Im Hinblick auf das Ziel der Verordnung Nr. 19 der Europäischen Gemeinschaften u. a. eine angemessene Erlössicherung der Getreideanbaubetriebe herbeizuführen, ist es unerläßlich, zu Beginn des Getreidewirtschaftsjahres eine Preisregelung zu treffen, die während des gesamten Getreidewirtschaftsjahres Bestand hat. Anlage 3 Schriftliche Erklärung *) des Abgeordneten Dr. Vogel (Speyer) für die Fraktion der CDU/CSU zu den Entschließungsanträgen der SPD (Umdruck 44) — 45. Sitzung, Anlage 9 — und der CDU/CSU (Umdruck 62) — 45. Sitzung, Anlage 10 —. *) Siehe 45. Sitzung, Seite 2206 B Wir haben in unserer letzten großen Wissenschaftsdebatte im Februar dieses Jahres den zur Debatte stehenden Fragenkomplex im Zusammenhang diskutiert. Ich selbst bin damals auch auf die Straffung und Verkürzung des Studiums eingegangen. Selbstverständlich erfordern sie auch eine Anpassung der Stipendienwerke an die veränderten Bedingungen. So muß z. B. Anfangsförderung anders geregelt werden, wenn die vorlesungsfreie Zeit zu regelmäßigen Kursen für die Studierenden benutzt wird. Wir vertreten schon lange die Meinung, daß die Förderungsmeßbeträge nach dem Honnefer Modell zu gering waren und nach wie vor sind. Die gegenwärtig gewährten 290 DM reichen nicht aus, eine Änderung ist notwendig. Bei der letzten Erhöhung der Richtsätze haben wir 320 DM gefordert. Die Landeskultusminister und der Bundesinnenminister waren ebenfalls dafür. Es gelang jedoch nicht, die Zustimmung der Länderfinanzminister zu finden, so daß es zum Kompromiß der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 1965 in München kam. Mancher mag dabei irrigerweise gedacht haben, die 40 bzw. 30 DM Ausbildungsbeihilfe kämen hinzu. Nun fordern Rektorenkonferenz und VDS in ihrem Schwarzbuch Neuregelungen. Auch Umdruck 43 und 44 zielen darauf ab. Wir stimmen der grundsätzlichen Forderung im Prinzip zu. Aber die in den genannten Umdrucken gemachten detaillierten Vorschläge können nicht in dieser Stunde und bei dieser Gelegenheit durchgepeitscht werden. Sie sind teilweise unpräzise und nicht ausgegoren. Bei den Freibeträgen unter Punkt 4 Umdruck 44 wird beispielsweise bei den Geschwistern nicht zwischen Studierenden, anderweitig noch in der Ausbildung Stehenden und schon im Beruf befindlichen unterschieden. So können wir nicht zustimmen. Wir brauchen die Vorstellungen der Regierung. Sie muß mit den Ländern — die ja zu 50 % an der Aufbringung der Mittel beteiligt sind — zuvor sprechen. Und wir müssen auch die finanziellen Konsequenzen beachten. Auch für 1967 sind Wunschträume nicht erlaubt. Die von der SPD vorgeschlagenen Mehrausgaben bewegen sich immerhin in einer Größenordnung von 60 Millionen DM je Jahr. Hinsichtlich der Hochbegabtenförderung ist es richtig, daß durch sie der Staat, d. h. Bund und Länder, Mittel spart. Es ist daher gerechtfertigt, vom Staat eine Erhöhung zu fordern. Über ihre Größenordnung muß allerdings erst gesprochen werden. Die Einwände des Kollegen Moersch sind mir zwar subjektiv verständlich, scheinen mir aber objektiv nicht gerechtfertigt zu sein. Der Staat sollte durchaus freie Initiativen anregen, unterstützen und belohnen. Ich darf zusammenfassen: Wir wollen jetzt keine überstürzten, zu differenzierten und unausgewogenen Entschlüsse und lehnen daher Umdruck 43 und Umdruck 44 ab. Wir wollen aber die Sache auf der Tagesordnung lassen. Wir wollen, daß uns die Regierung Vorschläge unterbreitet und daß im Ausschuß alsbald darüber beraten wird. Unser Ziel ist klar, schon 1967 zu höheren Leistungen für die Studienförderung im allgemeinen und für die Hochbegabtenförderungswerke im besonderen zu kommen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2299 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 15. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/454 Frage 1/3): Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Richter verschiedener Bundesgerichte, die dahin geht, daß sie das Urheberrecht an Entscheidungen und Leitsätzen, die in den von ihnen oder einem Bundesgericht herausgegebenen Sammlungen veröffentlicht werden, für sich in Anspruch nehmen und daher mit der Veröffentlichung dieser Leitsätze und höchstrichterlichen Entscheidungen nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden sind, das einem Veröffentlichungsausschuß oder dem Richterverein zufließt? Bei keinem der oberen Bundesgerichte nehmen die Richter für Entscheidungen, an denen sie mitgewirkt haben, und für Leitsätze, die sie verfaßt haben, das Urheberrecht in Anspruch. Dies wäre auch nicht möglich, weil die Entscheidungen und auch die amtlich verfaßten Leitsätze nach § 5 Abs. 1 der Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) wie auch früher schon keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Deshalb kann sich die Frage, ob etwa die Richter im Hinblick auf ein Urhebrrecht mit der Veröffentlichung nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden seien, in diesem Zusammenhang nicht stellen; sie hat sich auch tatsächlich nicht ergeben. Die Art, wie die höchstrichterlichen Entscheidungen mit den Leitsätzen in Sammlungen, die mit den oberen Bundesgerichten meist unter dem allerdings nicht immer genauen Stichwort „Amtliche Sammlung" in Verbindung gebracht werden, laufend veröffentlicht werden, ist nicht einheitlich. Die älteste Tradition haben wohl die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" aufzuweisen; sie werden beide, wie es auf dem Titelblatt vermerkt ist, von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft herausgegeben. Als Herausgeber treten also nicht der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft selbst, sondern deren Mitglieder in Erscheinung. Damit ist geschichtlich an die Praxis des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts angeknüpft worden. Die Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft hatten zu gemeinnützigen Zwecken den „Reichsgericht-Rentenverein" gegründet; er war praktisch der Herausgeber der beiden Sammlungen; denn in die Kasse dieses Vereins floß das Honorar, das der Verleger für den einzelnen Band gewährte. Aus diesem Fonds, der allmählich gebildet wurde, erhielten die Hinterbliebenen der Vereinsmitglieder Renten; so wurde in Härtefällen und bei schweren Schicksalsschlägen durch ein freiwilliges, selbstloses Zusammenwirken sehr wirksame Hilfe geleistet. Dies ist in den Annalen des Reichsgerichts wiederholt lobend und anerkennend erwähnt worden. Ich darf hierzu auf die Ausführungen des Reichsgerichtsrats Müller in dem Sonderfall des Sächsischen Archivs für Deutsches Bürgerliches Recht (1904) „Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts" S. 17/18 und auf den Beitrag des Senatspräsidenten am Reichsgericht Lobe in der Festgabe „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929" S. 53/54 Bezug nehmen. Die Entschließung darüber, welche Entscheidungen in den Sammlungen veröffentlicht werden sollten, stand dem erkennenden Senat zu. Den Leitsatz fertigte der Urteilsfasser; hierfür erhielt er kein Honorar, ebenso wurde ihm auch dafür, daß er die Entscheidung, die er abgesetzt hatte, zur Veröffentlichung vorschlug, kein Honorar gezahlt. Die Herstellung des einzelnen Bandes wurde drucktechnisch von einigen wenigen Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft betreut; sie erhielten für diese zusätzliche Arbeit, die auch das Lesen von Korrekturen und die Fertigung des Inhaltsverzeichnisses umfaßte, ein geringes Honorar. Diese Praxis, die sich über Jahrzehnte erstreckte, führt der Bundesgerichtshof in etwas abgewandelter Form weiter. Die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" werden von dem Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof herausgegeben. Der Verein hat aus den Zivil- und Strafsenaten des Bundesgerichtshofes je einen Bundesrichter mit der drucktechnischen Bearbeitung der Entscheidungen und Leitsätze, die von dem erkennenden Senat nach § 18 der Geschäftsordnung des Bundesgerichtshofes vom 3. März 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 S. 9) zur Veröffentlichung bestimmt worden sind, beauftragt. Diese beiden Richter erhalten für ihre besondere Mühewaltung ein Honorar. Für den einzelnen Band zahlt der Verlag (Carl Hey-manns Verlag KG) ein Entgelt an den genannten Verein, der ebenso wie einst der Rentenverein in Leipzig den so entstandenen Fonds für humanitäre Zwecke verwendet. Gegen die bei dem Bundesgerichtshof bestehende Praxis hat die Bundesregierung keine Bedenken zu erheben. Anlage 5 Ergänzende Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 1. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Deringer (Drucksache V/454 Fragen V/7, V/8 und V/9 *) : In der vorbezeichneten Antwort war die Frage offen geblieben, ob die Vorschriften der §§ 54 der Reichshaushaltsordnung und 66 der Reichswirtschaftsbestimmungen bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften auf die Ansprüche auf Rückforderung der Wohnungsbauprämie angewendet werden können. Nach diesen Vorschriften können Ansprüche, auf die § 131 AO keine Anwendung findet, niedergeschlagen werden. Niederschlagung im Sinne dieser Vorschriften ist der Verzicht auf einziehbare Forderungen, deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Meine Steuerabteilung hat diese Frage inzwischen mit den Vertretern der für die Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes zuständigen Landesfinanzbehörden erörtert. Nach dem Ergebnis *) Siehe 34. Sitzung — Anlage 4 — Seite 1626 B 2300 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 dieser Besprechung kann davon ausgegangen werden, daß die genannten Vorschriften grundsätzlich auch auf Rückforderungsansprüche aus dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und dem Spar-Prämiengesetz anwendbar sind. Allerdings muß die Anwenddung auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Rückforderung der Prämie für den Schuldner eine persönliche Härte darstellt. Unter welchen besonderen Umständen dies der Fall ist, dürfte sich kaum allgemein sagen lassen, sondern kann nur von Fall zu Fall nach Kenntnis und Würdigung aller Umstände entschieden werden. Ich darf davon ausgehen, daß Ihre Fragen nunmehr abschließend beantwortet sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 7. Juni 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Welslau zu seinen Mündlichen Anfragen *). Wie ich in der Fragestunde am 18. Mai d. J. zu Ihrer zweiten Frage schon erklärte, ist nach den maßgeblichen Finanzierungsrichtlinien eine private Zwischenfinanzierung nicht notwendig. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Durchführung der ländlichen Siedlung zu den Aufgaben der Länder gehört und der Bund seine Mittel nur zusätzlich zur Verfügung stellt, so daß ich nicht zu übersehen vermag, ob in einzelnen Fällen entgegen den maßgeblichen Richtlinien von Siedlern Zwischenkredite aufgenommen worden sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Metzger (Drucksache V/635 Fragen VII/2 und VII/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in New York erscheinende Wochenzeitung „Aufbau" in ihrer Nummer vom 29. April 1966 unter der Überschrift „Bonner Visum-Schikanen" berichtet, Ausländer, die als Opfer des zweiten Weltkrieges ihre Heimat verlassen haben, im Ausland leben und staatenlos wurden, erhielten seit Herbst 1965 nur unter schwierigen Bedingungen und nach einer langen Wartezeit durch Behörden der Bundesrepublik einen Sichtvermerk für die Bundesrepublik? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, für Abhilfe der in Frage VII/2 erwähnten Schwierigkeiten zu sorgen? Der Artikel ist der Bundesregierung bekannt. In ihm wird behauptet, die Behörden der Bundesrepublik träfen „willkürliche Polizeimaßnahmen", um die Einreise von Inhabern ausländischer Flüchtlingsreiseausweise zu erschweren. Diese Behauptung trifft nicht zu. Nach deutschem Recht können Inhaber von Reiseausweisen nach dem Londoner Abkommen vom 15. Oktober 1946 oder nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. Juli 1951 zu Besuchszwecken ohne Sichtvermerk in die Bundesrepublik einreisen, wenn die in den Reiseausweisen eingetragene Berechtigung zur Rückkehr in den ausstellenden Staat noch mindestens vier Monate gültig ist. In allen *) Siehe 42. Sitzung Seite 1889 D anderen Fällen bedürfen Inhaber ausländischer Flüchtlingsreiseausweise einer besonderen Aufenthaltserlaubnis. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung muß dann vorher die Zustimmung der innerdeutschen Ausländerbehörde einholen. Daher nimmt das Verfahren in diesen Fällen einige Zeit in Anspruch, so daß gewisse Wartezeiten sich nicht vermeiden lassen. Der Artikel vermittelt insgesamt von dem Inhalt der deutschen Einreisebestimmungen ein völlig falsches Bild, zumal er Besuchs-, Ferien- und Studienreisen als Beispiel heranzieht, um entstehende Wartezeiten zu kritisieren. Gerade bei diesen treten keinerlei Wartezeiten auf, wenn die Rückkehrberechtigung in den Ausgangsstaat noch ausreichende Zeit gültig ist, weil dann ein Sichtvermerk nach deutschem Recht gar nicht gefordert wird. Einem Ausländer hingegen, der in das Bundesgebiet einreisen will, um dort eine Erwerbstätigkeit auszuüben, wird zugemutet werden können, die für die Bearbeitung des Antrages nun einmal erforderliche Zeit von einigen Wochen abzuwarten; er muß ohnehin langfristige Dispositionen treffen und wird daher die Bearbeitungszeit seines Antrages mit berücksichtigen können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/635 Fragen XIV/6, XIV/7 und XIV/8) : In wievielen Fällen ist die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den Eltern von Einzelkindern (aus bestehenden Ehen) versagt worden? In wievielen Fällen wurde die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen von Einzelkindern gewährt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die nunmehr ersichtlichen Auswirkungen des Bundeskindergeldgesetzes zu Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) sowie dem verfassungsmäßigen Schutz der Familie (Artikel 6 GG) Anlaß geben könnten, weil nämlich die Ausbildungszulage nach § 14 a Bundeskindergeldgesetz allein bei Einzelkindern aus einer bestehenden Ehe ausgeschlossen ist, während sie verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen gezahlt wird? Zu Frage 6: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Eltern von Einzelkindern eine Ausbildungszulage nach § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes beantragt haben. Es kann deswegen auch über die Anzahl von Anträgen, die nach dem Gesetz abgelehnt werden mußten, nichts mitgeteilt werden. Zu Frage 7: Die Ausbildungszulage wird in rund 100 000 Fällen an verwitwete, geschiedene oder ledige Personen für ihr einziges Kind gewährt. Eine Aufteilung dieser Zahl danach, ob die Antragsteller verwitwet, geschieden oder ledig sind, ist nicht möglich. Zu Frage 8: Die Bundesregierung sieht nach wie vor keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes mit den Artikeln 3 und 6 des Grundgesetzes vereinbar ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Dr. Schäfer.


Rede von Dr. Friedrich Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf zu den drei Anträgen, die eben begründet worden sind, einige kurze —schon in Anbetracht der Zeit — Ausführungen machen. Es ist verständlich, meine Damen und Herren von der CDU, daß Sie sich Ende letzten Jahres Gedanken gemacht haben. Sie sprachen das ja auch ganz offen aus, daß die Vorlage des Haushaltssicherungsgesetzes, die Verabschiedung einer ganzen Gruppe von Gesetzen jetzt vor einem Jahr für Sie Anlaß war, Überlegungen anzustellen, solches für die Zukunft zu verhüten. Die Frage ist, ob das,
was Sie hier vorschlagen, ein geeignetes Mittel ist; denn man muß sich zunächst darüber klar sein, was denn eigentlich letztes Jahr geschehen war. Letztes Jahr waren Regierungsvorlagen eingebracht worden. Diese Regierungsvorlagen wurden in den Ausschüssen abgeändert — in den Ausschüssen, meine Damen und Herren, abgeändert —, gingen durch die Fraktionen und sind von diesem Hause verabschiedet worden.
Nun muß ich einiges zum Art. 113 des Grundgesetzes sagen. Art. 113 sagt:
Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates, welche die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausgaben des Haushaltsplanes erhöhen oder neue Ausgaben in sich schließen oder für die Zukunft mit sich bringen, bedürfen der Zustimmung der Bundesregierung.
Über diesen Art. 113 ist in der Zwischenzeit einiges geschrieben worden. Ich darf Ihnenn sagen, wie ich diesen Art. 113 auffasse. Die Mehrheit dieses Hauses, die die Regierung trägt, ist die entscheidende Kraft, die Gesetze beschließt; ohne und gegen sie kann kein Gesetz beschlossen werden.

(Zuruf: Sehr gut!)

Diese Mehrheit des Bundestages ist politisch die gleiche Mehrheit, die in der Regierung zum Ausdruck kommt, die CDU/CSU und die FDP in der Regierungsrepräsentanz. Der Art. 113 sagt als einzige Verfassungsvorschrift, daß die Regierung so viel Führungspflicht hat — Führungspflicht! —, daß ihr die Verfassung sogar das Recht gibt, gegen die eigene sie tragende Mehrheit ein Gesetz zu verhindern, wenn es solche Auswirkungen hat. Das heißt, daß der zuständige Minister und spätestens der Bundeskanzler in die eigene Fraktion gehen muß, und wenn er sich dort nicht durchsetzen kann, sich hier zu Wort melden und in aller Öffentlichkeit sagen muß: Das sind die Auswirkungen, Hoher Bundestag, und ihr könnt es beschließen oder nicht, ich halte es für falsch. Beschließt ihr es, dann werde ich ihm nicht zustimmen.
Die tragende Fraktion muß dann letztlich darüber entscheiden, ob sie sich dieser Führungsfunktion beugt oder ob sie dann so weit die Konsequenzen zieht, daß sie sagt: Dann suche ich mir einen anderen Bundeskarzler. Die letzte Entscheidung — meine Damen und Herren, daran kommen Sie nicht vorbei — liegt bei der Mehrheit dieses Hauses, die den Kanzler trägt.

(Abg. Dr. Miessner: Sehr richtig!)

Die Mehrheit dieses Hauses hat im Laufe des letzten Jahres diese Pflicht verletzt. Ich denke nur an den Wirtschaftstag der CDU, Ziffer 99 — Sie kennen das wahrscheinlich besser als ich —, wo deutlich gesagt war: Art. 113 muß angewandt werden, oder es gibt Steuererhöhungen. Meine Damen und Herren, Sie sind dann wahrscheinlich alle mit sehr schlechtem Gewissen in den 5. Deutschen Bundestag gegangen.

(Abg. Wehner: Na! Na!)

— Ja, Herr Kollege Wehner, mit schlechtem Gewissen, weil Sie nämlich wußten, jetzt müssen sie einen
Wechsel einlösen, den sie gegeben haben, oder man



Dr. Schäfer
muß öffentlich bekennen, daß man Wechselreiterei begehen will. Ich habe Verständnis — ich freue mich, daß man hier in dieser Offenheit darüber spre-chan kann —, daß man jetzt nach einer Regelung sucht, solches für die Zukunft zu verhindern.
Meine Damen und Herren, politische Führungsaufgaben und politisches Versagen der Führung können Sie mit solchen Bestimmungen nicht ersetzen. Machen Sie sich da nur keine falschen Vorstellungen! Und wenn der Kanzler und wenn die Regierung im letzten Jahr nicht in der Lage waren, beim Erlaß von einigen Dutzend von Gesetzen diese Führungsaufgabe wahrzunehmen, dann ziehen Sie damit keine Korsettstangen ein. Das ist — wir haben es einmal im kleineren Kreise besprochen —, wie denn auch ein Abgeordneter der CDU sagen mußte, letztlich eine Personenfrage.
Nun zu Ihren einzelnen Entwürfen. Ich darf beim letzten anfangen. Herr Kollege Ruf, Sie haben eine Begründung gegeben, ,die gar nicht konform ist mit dem Entwurf, den Sie vorgelegt halben.

(Widerspruch des Abg. Ruf.)

— Das haben Sie nicht gemerkt? Dann darf ich es Ihnen erklären. Ihre Begründung ist ,die Begründung, die die SPD seit Jahren gibt.

(Lachen bei der CDU/CSU. — Abg. Ruf: Das habe ich erwartet!)

— Augenblick! Seit Jahren verlangt die SPD eine mittelfristige Finanzvorschau. Eine Finanzvorschau ist nicht schon dadurch ,gegeben — lesen Sie, was Sie hier in § 3 a verlangen —, daß eine Aufstellung gemacht wird, wie sich bereits beschlossene Gesetze auswirken. Eine Finanzvorschau ist auch nicht das, was jetzt

(Abg. Ruf: Darin stimme ich Ihnen zu; da haben Sie recht, Herr Schäfer!)

-- Sie sagen „dankenswerterweise", ich sage „endlich" in Erkennung der Verpflichtung — im Finanzbericht steht. Das ist noch lange keine Finanzvorschau. Eine Finanzvorschau muß Bund, Länder, Gemeinden und die freie Wirtschaft in ihrem Kapitalbedarf, in ihrer Entwicklung mit einschließen und muß dann — wir sind gleich einig, Herr Ruf — den Mut .haben oder uns die Basis dafür geben

(Abg. Ruf: Aber eins nach dem andern, Herr Dr. Schäfer!)

— Augenblick —, daß wir auch in der Lage sind, Rangordnungen zu entscheiden. Das ist ein erster, ganz kleiner Ansatz.

(Abg. Ruf: Ein erster Schritt!)

Ihre Begründung geht erfreulicherweise in die Richtung, wie wir glauben, daß man es machen muß. Ich sage „erfreulicherweise", und ich sehe daraus, daß wir wahrscheinlich hier, wenn das die Meinung der Mehrheit der Unterzeichner oder Ihrer ganzen Fraktion ist, vielleicht miteinander einen Schritt vorankommen.

(Abg. Ruf: Alle öffentlichen Haushalte, Herr Dr. Schäfer, auch die der Sozialversicherungsträger, gehören einbezogen.)

— Eine Finanzvorschau? (Abg. Ruf: Jawohl!)

— Sie haben immer von der Finanzvorschau gesprochen, Herr Ruf. Ich freue mich, daß wir einig sind. Stimmen Sie mir aber auch darin zu, daß in Ihrem Entwurf nur ein kleines Teilstück geregelt ist.

(Abg. Ruf: Weil man den Anfang setzen muß!)

— Richtig. Nachdem wir es erkannt halben und nachdem nun erfreulicherweise der Herr Bundeskanzler von diesem Platz aus sagte, daß auch er diese Notwendigkeit erkannt hat, meine ich, wir sollten uns von vornherein vornehmen, Herr Ruf, bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs diese Frage gleich im ganzen anzugehen und hier eine vernünftige Regelung zu finden. Lassen Sie mich nur soviel zu diesem ersten Antrag sagen.
Nun zu dem zweiten Antrag auf Drucksache 114, Herr Kollege Schmidt (Wuppertal). Zunächst zu § 78
— erste Beratung —. „Es werden nur die Grundsätze der Vorlagen", da wollen Sie eingefügt haben: „und die finanziellen Auswirkungen". Ich meine, das sollte eigentlich selbstverständlich sein.

(Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Das war bisher nicht selbstverständlich!)

-- Für mich und für unsere Fraktion war es immer selbstverständlich. Wir haben oft genug in der ersten Lesung über finanzielle Auswirkungen gesprochen. Finanzielle Auswirkungen, Herr Kollege Schmidt (Wuppertal), sind doch Grundsatzfragen und Grundlagen einer Gesetzesvorlage; über die muß man doch sprechen. Deshalb halte ich es beinahe für überflüssig, eine solche Erklärung dazu zu geben.
Die Vorlage selbst ist nun von einigem Interesse. Sie wird Anlaß geben darüber sind wir uns wohl einig —, daß auf Grund der nicht befriedigenden Erfahrung — da bin ich mit Ihnen völlig einig, nachdem ich sechs Jahre lang intensiv im Haushaltsausschuß mitgearbeitet habe — andere Wege suchen muß. Aber ich habe den Eindruck: wenn Sie den Haushaltsausschuß nennen, überfordern Sie ihn und meinen im Endergebnis die Bundesregierung. Herr Kollege Schmidt (Wuppertal), überschätzen Sie doch bitte nicht die Eigeninitiative und die Eigenentschlußfähigkeit eines Ausschusses, z. B. des Finanzausschusses, dem Sie vorsitzen! Ich weiß nicht, ob Ihr Ausschuß ohne Vorlagen ,der Regierung in der Lage ist, Auswirkungen von Steuervorlagen selber zu berechnen und darüber zu beschließen . Sie sind dazu nicht in der Lage. Genausowenig ist der Haushaltsausschuß in der Lage, das, was Sie ihm hier als Aufgabe zuweisen, selbst durchzuführen. Dazu ist er gar nicht da. Da muß der Haushaltsausschuß vielmehr eine Vorlage der Regierung verlangen. Damit machen Sie die Sache indirekt abhängig, indem man dann sagen wird: Der Haushaltsausschuß kann ja gar nicht, und zwar deshalb nicht, weil die Regierung nicht kann; und dann wollen wir es doch im Plenum behandeln. Das ist eine Augenauswischerei. Dann machen wir uns etwas vor. Wenn Sie nachher verlangen, daß der Ausschuß die Auswirkungen der Vorlage auf Bund, Länder und Gemeinden darstellen soll, Herr Kollege Schmidt (Wuppertal), muß ich erwidern: das



Dr. Schäfer
kann der Haushaltsausschuß nicht aus eigener Entscheidung. Wenn Sie sagen, er soll es feststellen, dann hätte er sich damit bei weitem übernommen. Hier geht es um eine ganz entscheidende Frage des Parlaments.
Sehen Sie, wenn wir uns Aufgaben zumuten, die die Erarbeitung von Materialien, von ganzen, großen Denkschriften, Unterlagen usw. in sich schließen, dann nehmen wir Aufgaben auf uns, die gar nicht unsere Sache, sondern die der Exekutive sind, Aufgaben, bei denen die Exekutive willens und in der Lage ist, uns entscheidungsreif die Dinge zu präsentieren. Denn unsere Sache ist es, die Entscheidung zu treffen und die Ministerialbürokratie, die uns gern und sauber zuarbeitet, so mit Aufträgen zu versehen, daß sie diese Vorlagen alternativ entscheidungsreif machen kann. So machen Sie es in Ihrem Ausschuß, so machen wir es richtig in jedem Ausschuß. So nur kann auch ein Haushaltsausschuß arbeiten.
Sie aber erwecken hier den Eindruck, als wenn der Haushaltsausschuß einen ganzen Apparat, ein ganzes Büro, ein ganzes statistisches und finanzwissenschaftliches Institut zu Hilfe hätte und von sich aus dem Haus sozusagen nun die Dinge entwickeln könnte. Das ist ein Irrtum, und das ist ein eventuell gefährlicher Irrtum.
Ich darf es noch einmal sagen, dieses Haus hier hat politische Entscheidungen zu treffen und hat nicht Sachvorlagen zu erarbeiten. Dazu ist die Ministerialbürokratie da. Sache des Parlaments ist es, ihr die richtigen Aufträge zu geben und die Vorlagen dann richtig zu beurteilen. Wenn wir so einsteigen würden, wie Sie, Herr Kollege Schmidt (Wuppertal), sagen, dann würden wir in diesen Bingen zu ertrinken anfangen und würden sehr schnell in eine Situation kommen, daß wir glauben, uns freizuschwimmen, eigene Verantwortung zu tragen, würden aber, wenn wir nämlich anfingen, selbst Bürokratie zu spielen, im Endergebnis in eine viel stärkere Abhängigkeit von der Bürokratie geraten, und zwar, weil der Apparat dafür nicht ausreicht.
Nun schlagen Sie hier ein Verfahren vor, das, wenn man es theoretisch bedenkt, durchaus funktionieren könnte. Das funktioniert aber nicht. Denn der Haushaltsausschuß ist heute schon mit Normalvorlagen so belastet — lassen Sie mich das ehrlich sagen —, daß keines der Mitglieder in der Lage ist, alle Vorlagen zu studieren. Keines der Mitglieder ist in der Lage, alle Vorlagen — das sind manchmal an einem Tag 150, 200 oder 300 Seiten — zu studieren, manchmal nicht einmal zu lesen. Bei einer solchen Belastung eines Ausschusses, der bekanntlich auch die höchste Zahl von Sitzungen hat, können Sie nicht so weitgehende Doppelparallelschaltungen des Fachausschusses und des Haushaltsausschusses machen.
Dabei kommt noch etwas anderes hinzu. § 96 sagt nicht, daß der Haushaltsausschuß mitberaten muß. Mitberatend ist mehr oder weniger. Es kann verschieden sein. Normalerweise ist der mitberatende Ausschuß vorher tätig, und dann gibt er dem federführenden Ausschuß sein Votum. Beim Haushaltsausschuß muß es aus der Sache heraus gerade umgekehrt sein. Der Fachausschuß muß zuerst sagen, was er will, wie die Regelung aussehen soll, und dann muß die Vorlage an den Haushaltsausschuß gehen. Dazwischen steht die Ministerialbürokratie, die dem Fachausschuß schon vorgerechnet hat und es jetzt noch einmal nachrechnet, wenn der Ausschuß das und das beschließt. Dann müssen wir bei der Vorlage an den mitberatenden oder nach § 96 beteiligten Haushaltsausschuß auf die und die Auswirkungen hinweisen. Der Haushaltsausschuß kann also erst hinterher dazu Stellung nehmen und diese Vorlage machen. Durch diese Doppelspurigkeit des Hin und Her ist er bei weitem überfordert. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses können nicht in allen Sätteln gerecht sein und dann noch praktisch ein Superausschuß werden, wobei immer ohnedies die Gefahr besteht, daß in etwa solches eintreten könnte.
Ich darf zum dritten Antrag noch ein paar Bemerkungen machen. Es ist auch das verständlich, Herr Kollege Dichgans, daß man die dritte Beratung sozusagen nochmals stoppen will; aber lesen Sie mal Ihren Antrag selbst, dann werden Sie einige Ungereimtheiten finden; denn mit der Geschäftsordnung des Bundestages kann man nur Fragen des Bundestages regeln. Man kann mit der Geschäftsordnung des Bundestages keine Verpflichtungen eines anderen Verfassungsorgan schaffen. Man kann also keine Verpflichtung der Bundesregierung schaffen. Hier schaffen Sie eine Verpflichtung der Bundesregierung, oder, wenn Sie das nicht wollen, machen Sie die Weiterbehandlung hier im Hause davon abhängig, daß ein anderes Verfassungsorgan eine Tätigkeit ausübt. Das ist nicht richtig. Sie sagen dann, damit es nicht ganz inkonsequent ist: Damit soll aber nicht die endgültige Behandlung ganz in die Hand der Bundesregierung gegeben werden, und wenn die nichts tun, wollen wir trotzdem weitermachen. Ich verstehe Sie, Sie wollen Torschlußentscheidungen oder Sie wollen überstürzte Entscheidungen noch einmal anhalten; ein Weg, über den man sprechen kann.
Sie sprachen von Nachtragshaushalten. In Ihrem Antrag steht von Nachtragshaushalten nichts. Das ist erst im anderen Gesetzentwurf.
Ich meine, meine Damen und Herren, daß ich schon mit diesen wenigen Bemerkungen deutlich gemacht habe, daß wir uns im Geschäftsordnungsausschuß sehr intensiv mit dieser großen Problematik, die eigentlich hier nur angedeutet werden kann, von allen Seiten sehr ernsthaft zu beschäftigen haben; denn eine richtige, verantwortungsbewußte Finanzpolitik auf lange Sicht zu machen, ist zweifelslos der Kernpunkt der Politik. Aber ich darf es noch einmal an die Mehrheit hier im Hause sagen: mangelnden Führungswillen kann man damit nicht ersetzen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Starke von der FDP.