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    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Kopf 2229 A Begrüßung des französischen Senators Jean Lecanuet 2245 C Überweisung von Vorlagen 2229 A Fragestunde (Drucksache V/681) Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Feststellung und gerichtliche Ahndung von Verbrechen an deutschen Soldaten, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen während und nach dem zweiten Weltkrieg Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2230 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2230 C Dr. Hudak (CDU/CSU) 2230 D Ott (CDU/CSU) 2231 A Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Dokumentation der an Deutschen begangenen Verbrechen von Haase, Staatssekretär . . . . 2231 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2231 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Behandlung von Wehrdienstverweigerern in der SBZ Dr. Mende, Bundesminister . . . . 2232 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2232 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) 2232 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2232 D Frage des Abg. Folger: Berücksichtigung von Verlusten aus Vollblutzuchtbetrieben bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Grund, Staatssekretär 2233 B Fragen des Abg. Ott: Steuerschulden der Mineralölgroßhandel EVG GmbH, Nürnberg Grund, Staatssekretär 2233 C Ott (CDU/CSU) 2234 A Krammig (CDU/CSU) 2234 C Fragen des Abg. Junghans: Grenze von 24 000 DM für Einkommensteuerpflichtige Grund, Staatssekretär 2234 C Junghans (SPD) . . . . . . . 2235 A Ahrens (Salzgitter) (SPD/Gast) . 2236 A Frage des Abg. Junghans: Einkommensteuerveranlagung bei Ehegatten Grund, Staatssekretär . . . . . . 2236 A Junghans (SPD) . . . . . . . . 2236 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Fragen des Abg. Wienand: Garnisongemeinden durch wehrpflichtige Soldaten verursachte Aufwendungen Grund, Staatssekretär 2236 D Wienand (SPD) . . . . . . . 2237 A Frage des Abg. Eschmann: Ausgleichsbeträge für Betriebe des , Bundes und der Länder sowie gleichgestellte Betriebe Grund, Staatssekretär 2237 C Frage des Abg. Eschmann: Weitere Reduzierung der Prozentgrenze in § 26 Grundsteuergesetz für Garnisongemeinden Grund, Staatssekretär 2237 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 2237 D Fragen des Abg. Krammig: Devisenhilfe für die in der Bundesrepublik stationierten amerikanischen und englischen Truppen Grund, Staatssekretär 2238 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 2238 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung Grund, Staatssekretär 2239 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2239 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . 2240 B Lautenschlager (SPD) 2240 B Fragen des Abg. Raffert: Verhalten des deutschen Delegationschefs bei den Filmfestspielen in Cannes Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2240 D Raffert (SPD) 2241 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Sprachfilm „Guten Tag" Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2241 C Moersch (FDP) 2242 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2242 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Eventuelle Auswirkungen eines Vertrages gegen die Ausbreitung von Kernwaffen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2242 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2242 B Frage des Abg. Prinz von Bayern: Fünfzigster Jahrestag der Schlacht von Verdun 2242 C Entwurf eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/690) — Erste Beratung — 2242 D Große Anfrage betr. EWG-Politik (Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm, Dr. Starke [Franken], Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache V/556) in Verbindung mit Antrag (SPD) betr. künftiges Verhältnis der EWG zur EFTA (Drucksache V/686) und mit Antrag (SPD) betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt (Drucksache V/687) Ertl (FDP) 2243 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2245 B Höcherl, Bundesminister . 2247 B, 2276 A Frau Dr. Elsner (SPD) 2250 B Frau Strobel (SPD) 2251 D Struve (CDU/CSU) 2255 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2258 D, 2282 B Dr. Starke (Franken) (FDP) 2264 D, 2282 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2269 A Sander (FDP) . . . . . . . . . 2272 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/114), in Verbindung mit Antrag betr. Änderung des § 85 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dichgans, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/69 [neu]), und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichshaushaltsordnung (Abg. Dichgans, Dr. Conring, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/68) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2283 B Dichgans (CDU/CSU) 2285 D Ruf (CDU/CSU) 2287 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 2289 B, 2293 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 2292 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2292 C, 2294 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 2294 A Nächste Sitzung 2296 D Anlagen 2297 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2229 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 43. Sitzung, Seite 2056 C, Zeilen 19-21 statt: Die Vorlage soll dem Rechtsausschuß überwiesen werden. — Es wird nicht widersprochen; die Überweisung ist beschlossen.: Es liegt der Antrag des Ausschusses vor. Sind Sie damit einverstanden? Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner **) 17. 6. Arendt (Wattenscheid) 16.6. Bading **) 16. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 16. 6. Bartsch 15. 6. Dr. Barzel 18. 6. Bauer (Würzburg) *) 17. 6. Berkhan *) 17. 6. Dr. Besold 17. 6. Blachstein *) 17. 6. Blumenfeld *) 17. 6. Dr. Burgbacher 15. 6. Corterier *) 17. 6. Damm 15. 6. Dr. Dittrich *5) 16. 6. Draeger *) 17. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Frau Eilers 16. 6. Eisenmann 16. 6. Dr. Eppler 16. 6. Erler *) 17. 6. Flämig *) 17. 6. Frieler 2. 7. Frau Geisendörfer 15. 6. Gewandt 17. 6. Dr. Giulini 20. 6. Dr. Gleissner 16. 6. Graaff 17. 6. Dr. h. c. Güde 16. 6. Dr. Hellige 19. 6. Frau Herklotz *) 17. 6. Herold *) 17. 6. Hofmann (Kronach) 15.6. Hösl *) 17. 6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 17. 6. Dr. Kempfler *) 17. 6. Frau Klee 18. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 17. 6. Klinker **) 17. 6. Dr. Kopf *) 17. 6. Kriedemann 5*) 16. 6. Leber 16. 6. Lemmrich *) 17. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 19. 6. Lenze (Attendorn) *) 17. 6. Leukert 15. 6. Lücker (München) ** 16. 6. Dr. Luda 16. 6. Matthöfer 19. 6. Mauk **) 16. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der WEU **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein *) 17. 6. Dr. von Merkatz *) 17. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) **) 16. 6. Dr. von Nordenskjöld 15. 6. Paul *) 17. 6. Frau Pitz-Savelsberg *) 17. 6. Pöhler *) 17. 6. Prochazka 15. 6. Rehs 18. 6. Reitz 18. 6. Richter 16. 6. Dr. Rinderspacher *) 17. 6. Dr. Rutschke *) 17. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 17. 6. Dr. Schmid-Burgk 17. 6. Schmidt (Braunschweig) 16.6. Schmidt (Hamburg) 15. 6. Dr. Schulz (Berlin) *) 17. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stiller 16. 6. Storm 16. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 17. 6. Wächter 15. 6. Dr. Wahl *) 17. 6. Walter 15. 6. Weigl 17. 6. Wienand *) 17. 6. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 27.6. Stooß 25. 6. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 3. Juni 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 295. Sitzung am 3. Juni 1966 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Mai 1966 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. 2298 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Außerdem hat der Bundesrat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Dr. h. c. Altmeier Bonn, 3. Juni 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 17. Mai 1966 mit ,der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 3. Juni 1966 an den Herrn Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft „Die Bundesregierung wird gebeten, bei Erhöhungen von Getreidefrachten, die nach Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die gesetzgebenden Körperschaften gegebenenfalls eintreten, von der Bestimmung des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) vom 26. Juli 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 455) keinen Gebrauch zu machen und die abgeleiteten Richtpreise und abgeleiteten Interventionspreise während des Getreidewirtschaftsjahres 1966/67 unverändert zu belassen." Begründung: Im Hinblick auf das Ziel der Verordnung Nr. 19 der Europäischen Gemeinschaften u. a. eine angemessene Erlössicherung der Getreideanbaubetriebe herbeizuführen, ist es unerläßlich, zu Beginn des Getreidewirtschaftsjahres eine Preisregelung zu treffen, die während des gesamten Getreidewirtschaftsjahres Bestand hat. Anlage 3 Schriftliche Erklärung *) des Abgeordneten Dr. Vogel (Speyer) für die Fraktion der CDU/CSU zu den Entschließungsanträgen der SPD (Umdruck 44) — 45. Sitzung, Anlage 9 — und der CDU/CSU (Umdruck 62) — 45. Sitzung, Anlage 10 —. *) Siehe 45. Sitzung, Seite 2206 B Wir haben in unserer letzten großen Wissenschaftsdebatte im Februar dieses Jahres den zur Debatte stehenden Fragenkomplex im Zusammenhang diskutiert. Ich selbst bin damals auch auf die Straffung und Verkürzung des Studiums eingegangen. Selbstverständlich erfordern sie auch eine Anpassung der Stipendienwerke an die veränderten Bedingungen. So muß z. B. Anfangsförderung anders geregelt werden, wenn die vorlesungsfreie Zeit zu regelmäßigen Kursen für die Studierenden benutzt wird. Wir vertreten schon lange die Meinung, daß die Förderungsmeßbeträge nach dem Honnefer Modell zu gering waren und nach wie vor sind. Die gegenwärtig gewährten 290 DM reichen nicht aus, eine Änderung ist notwendig. Bei der letzten Erhöhung der Richtsätze haben wir 320 DM gefordert. Die Landeskultusminister und der Bundesinnenminister waren ebenfalls dafür. Es gelang jedoch nicht, die Zustimmung der Länderfinanzminister zu finden, so daß es zum Kompromiß der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 1965 in München kam. Mancher mag dabei irrigerweise gedacht haben, die 40 bzw. 30 DM Ausbildungsbeihilfe kämen hinzu. Nun fordern Rektorenkonferenz und VDS in ihrem Schwarzbuch Neuregelungen. Auch Umdruck 43 und 44 zielen darauf ab. Wir stimmen der grundsätzlichen Forderung im Prinzip zu. Aber die in den genannten Umdrucken gemachten detaillierten Vorschläge können nicht in dieser Stunde und bei dieser Gelegenheit durchgepeitscht werden. Sie sind teilweise unpräzise und nicht ausgegoren. Bei den Freibeträgen unter Punkt 4 Umdruck 44 wird beispielsweise bei den Geschwistern nicht zwischen Studierenden, anderweitig noch in der Ausbildung Stehenden und schon im Beruf befindlichen unterschieden. So können wir nicht zustimmen. Wir brauchen die Vorstellungen der Regierung. Sie muß mit den Ländern — die ja zu 50 % an der Aufbringung der Mittel beteiligt sind — zuvor sprechen. Und wir müssen auch die finanziellen Konsequenzen beachten. Auch für 1967 sind Wunschträume nicht erlaubt. Die von der SPD vorgeschlagenen Mehrausgaben bewegen sich immerhin in einer Größenordnung von 60 Millionen DM je Jahr. Hinsichtlich der Hochbegabtenförderung ist es richtig, daß durch sie der Staat, d. h. Bund und Länder, Mittel spart. Es ist daher gerechtfertigt, vom Staat eine Erhöhung zu fordern. Über ihre Größenordnung muß allerdings erst gesprochen werden. Die Einwände des Kollegen Moersch sind mir zwar subjektiv verständlich, scheinen mir aber objektiv nicht gerechtfertigt zu sein. Der Staat sollte durchaus freie Initiativen anregen, unterstützen und belohnen. Ich darf zusammenfassen: Wir wollen jetzt keine überstürzten, zu differenzierten und unausgewogenen Entschlüsse und lehnen daher Umdruck 43 und Umdruck 44 ab. Wir wollen aber die Sache auf der Tagesordnung lassen. Wir wollen, daß uns die Regierung Vorschläge unterbreitet und daß im Ausschuß alsbald darüber beraten wird. Unser Ziel ist klar, schon 1967 zu höheren Leistungen für die Studienförderung im allgemeinen und für die Hochbegabtenförderungswerke im besonderen zu kommen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2299 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 15. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/454 Frage 1/3): Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Richter verschiedener Bundesgerichte, die dahin geht, daß sie das Urheberrecht an Entscheidungen und Leitsätzen, die in den von ihnen oder einem Bundesgericht herausgegebenen Sammlungen veröffentlicht werden, für sich in Anspruch nehmen und daher mit der Veröffentlichung dieser Leitsätze und höchstrichterlichen Entscheidungen nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden sind, das einem Veröffentlichungsausschuß oder dem Richterverein zufließt? Bei keinem der oberen Bundesgerichte nehmen die Richter für Entscheidungen, an denen sie mitgewirkt haben, und für Leitsätze, die sie verfaßt haben, das Urheberrecht in Anspruch. Dies wäre auch nicht möglich, weil die Entscheidungen und auch die amtlich verfaßten Leitsätze nach § 5 Abs. 1 der Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) wie auch früher schon keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Deshalb kann sich die Frage, ob etwa die Richter im Hinblick auf ein Urhebrrecht mit der Veröffentlichung nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden seien, in diesem Zusammenhang nicht stellen; sie hat sich auch tatsächlich nicht ergeben. Die Art, wie die höchstrichterlichen Entscheidungen mit den Leitsätzen in Sammlungen, die mit den oberen Bundesgerichten meist unter dem allerdings nicht immer genauen Stichwort „Amtliche Sammlung" in Verbindung gebracht werden, laufend veröffentlicht werden, ist nicht einheitlich. Die älteste Tradition haben wohl die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" aufzuweisen; sie werden beide, wie es auf dem Titelblatt vermerkt ist, von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft herausgegeben. Als Herausgeber treten also nicht der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft selbst, sondern deren Mitglieder in Erscheinung. Damit ist geschichtlich an die Praxis des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts angeknüpft worden. Die Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft hatten zu gemeinnützigen Zwecken den „Reichsgericht-Rentenverein" gegründet; er war praktisch der Herausgeber der beiden Sammlungen; denn in die Kasse dieses Vereins floß das Honorar, das der Verleger für den einzelnen Band gewährte. Aus diesem Fonds, der allmählich gebildet wurde, erhielten die Hinterbliebenen der Vereinsmitglieder Renten; so wurde in Härtefällen und bei schweren Schicksalsschlägen durch ein freiwilliges, selbstloses Zusammenwirken sehr wirksame Hilfe geleistet. Dies ist in den Annalen des Reichsgerichts wiederholt lobend und anerkennend erwähnt worden. Ich darf hierzu auf die Ausführungen des Reichsgerichtsrats Müller in dem Sonderfall des Sächsischen Archivs für Deutsches Bürgerliches Recht (1904) „Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts" S. 17/18 und auf den Beitrag des Senatspräsidenten am Reichsgericht Lobe in der Festgabe „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929" S. 53/54 Bezug nehmen. Die Entschließung darüber, welche Entscheidungen in den Sammlungen veröffentlicht werden sollten, stand dem erkennenden Senat zu. Den Leitsatz fertigte der Urteilsfasser; hierfür erhielt er kein Honorar, ebenso wurde ihm auch dafür, daß er die Entscheidung, die er abgesetzt hatte, zur Veröffentlichung vorschlug, kein Honorar gezahlt. Die Herstellung des einzelnen Bandes wurde drucktechnisch von einigen wenigen Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft betreut; sie erhielten für diese zusätzliche Arbeit, die auch das Lesen von Korrekturen und die Fertigung des Inhaltsverzeichnisses umfaßte, ein geringes Honorar. Diese Praxis, die sich über Jahrzehnte erstreckte, führt der Bundesgerichtshof in etwas abgewandelter Form weiter. Die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" werden von dem Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof herausgegeben. Der Verein hat aus den Zivil- und Strafsenaten des Bundesgerichtshofes je einen Bundesrichter mit der drucktechnischen Bearbeitung der Entscheidungen und Leitsätze, die von dem erkennenden Senat nach § 18 der Geschäftsordnung des Bundesgerichtshofes vom 3. März 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 S. 9) zur Veröffentlichung bestimmt worden sind, beauftragt. Diese beiden Richter erhalten für ihre besondere Mühewaltung ein Honorar. Für den einzelnen Band zahlt der Verlag (Carl Hey-manns Verlag KG) ein Entgelt an den genannten Verein, der ebenso wie einst der Rentenverein in Leipzig den so entstandenen Fonds für humanitäre Zwecke verwendet. Gegen die bei dem Bundesgerichtshof bestehende Praxis hat die Bundesregierung keine Bedenken zu erheben. Anlage 5 Ergänzende Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 1. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Deringer (Drucksache V/454 Fragen V/7, V/8 und V/9 *) : In der vorbezeichneten Antwort war die Frage offen geblieben, ob die Vorschriften der §§ 54 der Reichshaushaltsordnung und 66 der Reichswirtschaftsbestimmungen bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften auf die Ansprüche auf Rückforderung der Wohnungsbauprämie angewendet werden können. Nach diesen Vorschriften können Ansprüche, auf die § 131 AO keine Anwendung findet, niedergeschlagen werden. Niederschlagung im Sinne dieser Vorschriften ist der Verzicht auf einziehbare Forderungen, deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Meine Steuerabteilung hat diese Frage inzwischen mit den Vertretern der für die Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes zuständigen Landesfinanzbehörden erörtert. Nach dem Ergebnis *) Siehe 34. Sitzung — Anlage 4 — Seite 1626 B 2300 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 dieser Besprechung kann davon ausgegangen werden, daß die genannten Vorschriften grundsätzlich auch auf Rückforderungsansprüche aus dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und dem Spar-Prämiengesetz anwendbar sind. Allerdings muß die Anwenddung auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Rückforderung der Prämie für den Schuldner eine persönliche Härte darstellt. Unter welchen besonderen Umständen dies der Fall ist, dürfte sich kaum allgemein sagen lassen, sondern kann nur von Fall zu Fall nach Kenntnis und Würdigung aller Umstände entschieden werden. Ich darf davon ausgehen, daß Ihre Fragen nunmehr abschließend beantwortet sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 7. Juni 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Welslau zu seinen Mündlichen Anfragen *). Wie ich in der Fragestunde am 18. Mai d. J. zu Ihrer zweiten Frage schon erklärte, ist nach den maßgeblichen Finanzierungsrichtlinien eine private Zwischenfinanzierung nicht notwendig. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Durchführung der ländlichen Siedlung zu den Aufgaben der Länder gehört und der Bund seine Mittel nur zusätzlich zur Verfügung stellt, so daß ich nicht zu übersehen vermag, ob in einzelnen Fällen entgegen den maßgeblichen Richtlinien von Siedlern Zwischenkredite aufgenommen worden sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Metzger (Drucksache V/635 Fragen VII/2 und VII/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in New York erscheinende Wochenzeitung „Aufbau" in ihrer Nummer vom 29. April 1966 unter der Überschrift „Bonner Visum-Schikanen" berichtet, Ausländer, die als Opfer des zweiten Weltkrieges ihre Heimat verlassen haben, im Ausland leben und staatenlos wurden, erhielten seit Herbst 1965 nur unter schwierigen Bedingungen und nach einer langen Wartezeit durch Behörden der Bundesrepublik einen Sichtvermerk für die Bundesrepublik? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, für Abhilfe der in Frage VII/2 erwähnten Schwierigkeiten zu sorgen? Der Artikel ist der Bundesregierung bekannt. In ihm wird behauptet, die Behörden der Bundesrepublik träfen „willkürliche Polizeimaßnahmen", um die Einreise von Inhabern ausländischer Flüchtlingsreiseausweise zu erschweren. Diese Behauptung trifft nicht zu. Nach deutschem Recht können Inhaber von Reiseausweisen nach dem Londoner Abkommen vom 15. Oktober 1946 oder nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. Juli 1951 zu Besuchszwecken ohne Sichtvermerk in die Bundesrepublik einreisen, wenn die in den Reiseausweisen eingetragene Berechtigung zur Rückkehr in den ausstellenden Staat noch mindestens vier Monate gültig ist. In allen *) Siehe 42. Sitzung Seite 1889 D anderen Fällen bedürfen Inhaber ausländischer Flüchtlingsreiseausweise einer besonderen Aufenthaltserlaubnis. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung muß dann vorher die Zustimmung der innerdeutschen Ausländerbehörde einholen. Daher nimmt das Verfahren in diesen Fällen einige Zeit in Anspruch, so daß gewisse Wartezeiten sich nicht vermeiden lassen. Der Artikel vermittelt insgesamt von dem Inhalt der deutschen Einreisebestimmungen ein völlig falsches Bild, zumal er Besuchs-, Ferien- und Studienreisen als Beispiel heranzieht, um entstehende Wartezeiten zu kritisieren. Gerade bei diesen treten keinerlei Wartezeiten auf, wenn die Rückkehrberechtigung in den Ausgangsstaat noch ausreichende Zeit gültig ist, weil dann ein Sichtvermerk nach deutschem Recht gar nicht gefordert wird. Einem Ausländer hingegen, der in das Bundesgebiet einreisen will, um dort eine Erwerbstätigkeit auszuüben, wird zugemutet werden können, die für die Bearbeitung des Antrages nun einmal erforderliche Zeit von einigen Wochen abzuwarten; er muß ohnehin langfristige Dispositionen treffen und wird daher die Bearbeitungszeit seines Antrages mit berücksichtigen können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/635 Fragen XIV/6, XIV/7 und XIV/8) : In wievielen Fällen ist die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den Eltern von Einzelkindern (aus bestehenden Ehen) versagt worden? In wievielen Fällen wurde die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen von Einzelkindern gewährt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die nunmehr ersichtlichen Auswirkungen des Bundeskindergeldgesetzes zu Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) sowie dem verfassungsmäßigen Schutz der Familie (Artikel 6 GG) Anlaß geben könnten, weil nämlich die Ausbildungszulage nach § 14 a Bundeskindergeldgesetz allein bei Einzelkindern aus einer bestehenden Ehe ausgeschlossen ist, während sie verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen gezahlt wird? Zu Frage 6: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Eltern von Einzelkindern eine Ausbildungszulage nach § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes beantragt haben. Es kann deswegen auch über die Anzahl von Anträgen, die nach dem Gesetz abgelehnt werden mußten, nichts mitgeteilt werden. Zu Frage 7: Die Ausbildungszulage wird in rund 100 000 Fällen an verwitwete, geschiedene oder ledige Personen für ihr einziges Kind gewährt. Eine Aufteilung dieser Zahl danach, ob die Antragsteller verwitwet, geschieden oder ledig sind, ist nicht möglich. Zu Frage 8: Die Bundesregierung sieht nach wie vor keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes mit den Artikeln 3 und 6 des Grundgesetzes vereinbar ist.
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    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf nach der sehr umfangreichen Debatte in aller Kürze und Eile einige Fragen beantworten und einige Stellungnahmen abgeben.
    Ich beginne mit dem Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache V/687, der von Frau Kollegin Dr. Elsner so charmant begründet worden ist. Eine Reihe von diesen Fragen kann sofort 'beantwortet werden.
    Natürlich hat sich die deutsche Delegation in Brüssel bei ihrer vorläufigen und unter Vorbehalt abgegebenen Zustimmung zur Agrarfinanzierung auf Vorausschätzungen bezogen, und zwar nicht nur auf Vorausschätzungen, die vom Institut für Finanzen und Steuern erstellt worden sind, sondern auch auf Vorausschätzungen der Kommission. Ich darf darauf hinweisen, daß das Bundesfinanzministerium schon vor mehr als einem Jahr im Bulletin der Bundesregierung eine sehr interessante und fundierte Darstellung veröffentlicht hat, die ich sehr zur Lektüre empfehle. Aber natürlich ist die Bundesregierung auch bereit, die Berechnungsunterlagen, die Methoden und die Ergebnisse im Ausschuß noch im einzelnen vorzutragen. Diese Dinge eignen sich ja nicht für eine breite öffentliche Diskussion. Insofern bin ich dafür, den Antrag an die beiden zuständigen Ausschüsse zu verweisen.
    Im übrigen darf ich zu der Frage der Agrarfinanzierung generell bemerken: wenn es ein Partnerland, wenn es eine Delegation gibt, die bei jeder Gelegenheit auf finanzielle Einschränkung und Sparsamkeit drängt, dann ist das die deutsche Delegation. Sie hat das früher getan, und sie tut es heute. Das ergibt sich praktisch z. B. aus dem Beschluß über die Bruttofinanzierung.
    Ich habe keinen Anlaß, dem etwas hinzuzufügen, was der Herr Kollege Bauergesagt hat. Ich halbe auch keinen Anlaß, hier Nostrifizierungen zu versuchen. Dieses Drängen auf Sparsamkeit war unsere Pflicht und war unsere Aufgabe.
    Es ist auch richtig, Herr Kollege Schmidt, daß es bei der Beibehaltung der Nettofinanzierung Schwierigkeitengegeben hätte, weil die Kontrollmöglichkeiten unzureichend ,gewesen wären. Das war zweifellos eines unserer wichtigsten Argumente, um die Bruttofinanzierung durchzusetzen.
    Ferner ist es uns unter sehr schwierigen Umständen gelungen, in der Abteilung „Ausrichtung" einen Plafonds zu schaffen und diese Abteilung von der automatischen Abhängigkeit vom Garantiefonds zu trennen. Wir haben hier mit einer oberen Grenze von 1,14 Milliarden DM einen sichtbaren Beweis für unsere verantwortliche Einstellung in der finanziellen Beschränkung erbracht. Im Ausschuß wird Gelegenheit sein, diese Dinge noch im einzelnen vorzutragen.
    Ich darf hier ferner auf die Ausführungen verweisen, die der Herr Bundesfinanzminister in der Haushaltsdebatte ausführlich über die Schätzungen auf Grund der Unterlagen der Kommission und der
    eigenen Unterlagen vorgetragen hat. Daraus ergibt sich eine Mehrbelastung für den Bundeshaushalt in Höhe von 958 Millionen DM, soweit sich das bisher übersehen läßt. Ihnen ist sicher klar, daß entscheidende Tatbestände erst noch geregelt werden müssen: die Höhe der Preise, ferner Marktordnungen in Bereichen, die uns besonders interessieren, aber auch in Bereichen, die vor allem Italien und andere Länder interessieren. Von ,der Regelung in diesen Bereichen wird einiges im Hinblick auf unsere finanziele Verantwortung abhängen.
    Lassen Sie mich nun noch kurz zu dem von Frau Strobel begründeten Antrag Drucksache V/686 Stellung nehmen. Frau Kollegin Strobel hat einen beschwörenden Appell an die Bundesregierung, aber auch an dieses Hohe Haus gerichtet, alle Anregungen, die von der EFTA-Seite kommen, aufzunehmen und sie auf der Seite der EWG zu Gegenangeboten und praktischen Folgerungen zu verdichten. Ich glaube, daß es einer solchen Aufforderung nicht bedarf. Dieses Haus in all seinen Teilen und auch die Bundesregierung haben sich ständig auf dieser Linie bewegt.
    Ich darf dazu einige Fakten vortragen, um zu zeigen, wie die Verhältnisse wirklich sind. In der deutschen Europa-Initiative vom Oktober 1964 wurde der Intensivierung der Beziehungen zwischen EWG und EFTA ein wesentlicher Platz eingeräumt. Die Bundesregierung hat ebenfalls die auf den Tagungen des EFTA-Ministerrates in Wien und Kopenhagen im Mai und Oktober 1965 sowie die in Bergen im Mai 1966 zutage getretene Tendenz der EFTA begrüßt. Sie hat das auch öffentlich getan. Sie hat darauf gedrängt, daß die Zusammenarbeit zwischen EWG und EFTA und der Brückenschlag zwischen diesen beiden Blöcken zustande kämen. Auf deutschen Vorschlag nahm der Ministerrat zu Fünft im November 1965 von der EFTA-Initiative mit Interesse Kenntnis und gab der Hoffnung Ausdruck, möglichst bald in der Lage zu sein, hierauf zu antworten. Nach Wiederaufnahme der Arbeiten in der Gemeinschaft zu Sechst mußten naturgemäß einige dringende interne Angelegenheiten und Fragen geregelt werden, bevor dieses Thema wieder in den Mittelpunkt der Beratungen gerückt werden konnte. Auf deutsche Initiative hat sich die EWG-Kommission kürzlich bereiterklärt, dem ständigen Vertreter der EFTA in Brüssel einen Antwortentwurf auf die EFTA-Initiative zu erteilen.
    Nun zu Ziffer 2 Ihres Antrages. Nach Meinung der Bundesregierung wächst in Großbritannien sichtlich die Bereitschaft zum EWG-Beitritt. Das gilt für die Regierung wie für die Opposition. Eine politische Entscheidung der britischen Regierung steht jedoch noch aus. Eigentlich müßte ich die Zitate der Rede des englischen stellvertretenden Premierministers in Stockholm, die Sie gebracht haben, noch ergänzen. Es gab dort nämlich einige nicht unbedeutende Vorbehalte auf landwirtschaftlichem Sektor. Eine befriedigende Regelung der landwirtschaftlichen Fragen wurde zur Voraussetzung für ernsthafte Verhandlungen gemacht.
    Ich darf in diesem Zusammenhang ferner ausführen, daß ich bei dem Besuch des englischen



    Bundesminister Höcherl
    Staatssekretärs im Landwirtschaftsministerium Gelegenheit genommen habe, praktische Verhandlungen anzuknüpfen und Gespräche zu führen. Wir haben konkret die Frage geprüft, ob es denn nicht möglich wäre, diese beiden äußerlich so unterschiedlichen Systeme der Agrarfinanzierung auf einen Nenner zu bringen. Wir müssen hier Mittel und Wege finden, um die erforderlichen technischen Vorbereitungen zu treffen. Ich bin nämlich nicht der Meinung, daß technische Dinge so unbedeutend wären, sondern ich glaube, daß sie gerade in schwierigen Verhandlungssituationen das einzige Mittel sind, voranzukommen und den politischen Entscheidungen eine Basis zu geben. Nur so kommen praktische Ergebnisse zustande!

    (Beifall in der Mitte.)

    Ob es sich empfiehlt, Offerten auszutauschen usw., das weiß ich nicht. Ich glaube nicht, daß so subtile Vorgänge einer öffentlichen Diskussion in vollem Umfang zugänglich sind. Wir sollten aus diesem zweifellos gut gemeinten Antrag die Aufforderung entnehmen, mit dem erforderlichen Wohlwollen, das uns immer schon beseelt hat, an diese Dinge heranzugehen.
    Nun zu der Frage der Einzelverhandlungen. Die Verhandlungen der EWG-Kommission mit Osterreich — kräftig unterstützt von der deutschen Seite — mit dem Ziel, ein Abkommen besonderer Art abzuschließen, das Zollpräferenzen beinhaltet, haben bisher gute Fortschritte gemacht. Die Kommission hat zwei Berichte über ihre Verhandlungen vorgelegt, die zur Zeit geprüft werden. Der Rat wird sich spätestens im September mit dieser Frage befassen. Sie müssen aber zur Kenntnis nehmen, daß man es in EFTA-Kreisen gar nicht schätzt, wenn Verhandlungen mit einzelnen Mitgliedern aufgenommen werden. Wir würden ein gemeinsames Vorgehen der EFTA sehr gerne sehen, denn wir haben ja auch einen Comment und eine Satzung, die ein gemeinsames Vorgehen vorschreibt. Behutsamkeit und guter Wille sind nach Meinung der Bundesregierung die einzigen Instrumente, die uns hier voranbringen.
    Nun darf ich noch ganz kurz zu einzelnen Fragen und Bemerkungen Stellung nehmen. Zunächst zu den Bemerkugnen, die Sie, Herr Kollege Struve, vorgetragen haben: Sie haben mit Recht die Frage der Trinkmilch in den Mittelpunkt Ihrer Ausführungen gestellt. Wir haben eine Trinkmilchmarktordnung, die außerordentlich befriedigt und die von allen Seiten eigentlich — so kann man sagen — nur Anerkennung gefunden hat. Die Trinkmilch-frage steht in Brüssel z. Z. noch nicht an. Wenn die Trinkmilchmarktordnung auf europäische Basis zur Debatte steht, werden wir uns mit unseren Erfahrungen an der Diskussion zu beteiligen wissen.
    Vielleicht darf ich hier einen Gedanken anmerken, der uns weiterhelfen könnte. Wir sollten gerade in der Frage der Trinkmilchmarktordnung einen Gesichtspunkt besonders herausstellen. Sie wissen, daß wir immer Klage darüber führen, daß der Trinkmilchverbrauch nicht befriedigt. Wir sollten Anstrengungen zur Steigerung des Verbrauchs unternehmen; nicht nur werbemäßige Anstrengungen — das reicht nicht aus —, sondern vor allem Anstrengungen, die gewissen Veränderungen der Geschmacksrichtung Rechnung tragen; gerade in Geschmacksfragen sind die Menschen bekanntlich unversöhnlich und eigenwillig.
    Was nun den Getreidepreis betrifft, so gestatten Sie mir hier ein offenes Wort. Man kann ruhig darüber streiten, ob es richtig war, damals diesen Beschluß zu fassen. Aber eines halte ich auf jeden Fall für falsch. Meinem Kollegen Schmücker sind in diesem Zusammenhang oft Vorwürfe gemacht worden, vor allem auch wegen einer Bemerkung, die er — ich möchte einmal sagen — vielleicht aus dem Klima der Verhandlungen heraus gemacht hat. Hierzu erkläre ich in aller Offenheit folgendes. Wer in bester europäischer Absicht einen solchen Beschluß im Vertrauen darauf faßt, daß das Versprochene von allen gehalten wird, der verdient keine Vorwürfe. Das möchte ich hier in aller Deutlichkeit gesagt haben.
    Ich weiß nicht, ob Rückschläge immer so verwerflich sind, ob sie nicht auch andere, positive Wirkungen haben. Ich habe durchaus den Eindruck, daß die achtmonatige Abwesenheit Frankreichs, die uns zweifellos im zeitlichen Vollzug der europäischen Einigung zurückgeworfen hat, andererseits auch sehr positive Gefühle in Frankreich hat entstehen lassen. Das zeigen die letzten Verhandlungen. Ich denke daran, welchen Widerstand Frankreich der Kennedy-Runde entgegengebracht hat. Gestern und vorgestern war es möglich, zu einer erfolgreichen Vereinbarung in dieser Frage zu kommen, die unsere Verbraucher und unsere gewerbliche Wirtschaft in entscheidender Weise tangiert.
    Die Rückwirkungen auf die Landwirtschaft sind bekannt. Die Dinge haben zwar eine Unterbrechung erlitten, aber diese Unterbrechung hat auch positive Auswirkungen gehabt. Ich bin im übrigen der Meinung, wir sollten uns von keiner Unterbrechung, von keinem Rückschlag in einem solchen Integrationsprozeß irgendwie enttäuschen lassen. Wenn ich bloß an die Wiedervereinigung denke — und hier darf ich an eine politische Vorstellung meines Freundes Strauß erinnern, der mit guten Gründen immer erklärt hat, der Weg zur Wiedervereinigung führe über Europa —, wenn wir diese Dinge so ernst nehmen, wie sie genommen werden müssen, und wenn wir hier einen Beitrag leisten können, dann darf es keine Enttäuschung, keinen Rückschlag geben, der groß genug wäre, um uns davon abzuhalten, die Anstrengungen zu verdoppeln und zu vervielfachen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist richtig, meine Damen und Herren, wenn der Kollege Struve ausführt, daß der Haushalt nicht schon im nächsten Jahr — und da werden die Haushaltsberatungen besonders schwierig sein — die Belastung der Ausgleichszahlungen hätte, wenn der Getreidepreisbeschluß am 1. Juli 1968 in Kraft träte. Hierzu sage ich Ihnen aber ganz offen: Wir haben dem Getreidepreisbeschluß zugestimmt, und ich möchte auch weiter so verhandeln, daß Unterschriften gewahrt werden. Ich glaube, das muß unser



    Bundesminister Höcherl
    Grundsatz sein. Wenn es eine Änderung des Getreidepreisbeschlusses gibt, dann nur im Rahmen der Revisionsklausel; das ist für mich der geometrische Ort, in dem solche Änderungen entschieden werden. Diese Klausel ist nicht gerade prächtig ausgefallen, das muß gesagt werden. Wir werden zum 1. Juli dieses Jahres einen Bericht bekommen auf Grund dieser Revisionsklausel, wir werden ihn studieren, und wir werden Ihnen diesen Bericht zuleiten. Dann werden wir sehen, ob und in welchem Umfang eine Revision des Preisbeschlusses vom Dezember 1964 möglich ist.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Lohnt das überhaupt noch, da doch die Preise in jedem Jahr neu festgesetzt werden?)

    Wir werden den Bericht der Kommission, den ersten auf Grund der Revisionsklausel, sorgfältig untersuchen. Dabei wird sich auch ergeben, ob diese Art von Revisionsklausel die Erwartung erfüllt, die wir in eine solche Institution legen.
    Herr Kollege Struve, mit der Frage der Zinsverbilligung haben Sie ein sehr ernstes Thema angesprochen, das in der Presse eine Behandlung erfahren hat, die ungerecht war. Meine Damen und Herren, Agrarstrukturpolitik, um das gleich hier zu sagen, ist ohne Beteiligung des Kapitalmarktes gar nicht möglich.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Verfassung des Kapitalmarktes ist bekannt; dabei geht es nicht nur mit die Betriebsstruktur, sondern es geht um die Struktur im kulturtechnischen Sinne. Dieses Aufgabengebiet geht weit über berufsständische Fragen hinaus und reicht hinein in die Fragen der Raumordnung. Der Kapitalmarkt weist nicht nur eine sehr hohe Zinsbelastung aus; er befindet sich auch in einer Verfassung starker Verknappung. Allein daraus ergibt sich schon, daß viele berechtigte Projekte nicht durchgeführt werden können; somit liegt eine Überbeanspruchung des Kapitalmarkts durch die Zinsverbilligungsmittel kaum im Bereich des Wahrscheinlichen. Es ist unmöglich, Fragen der Landeskultur, der Betriebsstruktur und der Agrarstruktur bei einem Zinssatz von 8 bis 10 °/o lösen zu wollen; das weiß jeder. Es ist ein Leichtes, hier alles über einen Leisten zu schlagen. Ich bin der Meinung, daß der Beschluß des Bundestages richtig war; die Zinsverbilligungsmittel sind ein unerläßlicher Bestandteil der Finanzierung im Agrarbereich aus Gründen, die jeder Grüne Bericht ausweist. Das ist aber nicht nur eine deutsche Erkenntnis, sondern eine internationale Erkenntnis, die ihre Ursachen in der Geschwindigkeit des Kapitalumschlages hat. Das sind Dinge, die ich hier gar nicht weiter darstellen muß.
    Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Herr Kollege Dr. Schmidt hat mit dem kaustischen Humor, den ich so sehr an ihm schätze, die Große Anfrage behandelt und es sich nicht entgehen lassen, ein Koalitionsbild zu zeichnen. Ich habe keinen Anlaß, darauf zurückzukommen, nachdem der Kollege Dr. Starke das alles einwandfrei widerlegt hat. Das ist eine Auseinandersetzung, die sich zwischen den Fraktionen vollzieht.
    Nun haben Sie aber, Herr Kollege Schmidt, im Rahmen Ihrer weiteren Ausführungen einige Bemerkungen gemacht, die eine gewisse Beachtung verdienen. Sie haben es z. B. für richtig gehalten, auf die Mitwirkung meines Staatssekretärs Hüttebräuker bei den Brüsseler Verhandlungen im Rahmen der Getreidepreisregelung usw. hinzuweisen. Ich will Ihnen folgendes sagen: Ich halte nicht viel davon, daß man den Versuch unternimmt, jetzt einen Graben zwischen dem Minister und seinem Staatssekretär auszuheben, nachdem der Versuch, einen Graben zwischen der FDP und der CDU zu ziehen, fehlgeschlagen ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.) Davon halte ich gar nicht viel.


    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Das war gar nicht beabsichtigt!)

    — Gut, wenn es nicht beabsichtigt war, dann danke ich Ihnen sehr für diese Mitteilung.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen]: Es geht in eine ganz andere Richtung, Herr Minister! — Abg. Dr. Schäfer: Warum sagen Sie es denn, wenn es nicht gesagt worden ist?)

    — Er sagt, er hätte es nicht so gemeint, Herr Kollege Schäfer!

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Es geht in eine andere Richtung!)

    — Dann habe ich die Sache mißverstanden, aber die Klärung war doch recht gut, finde ich. Ein Mißverständnis führt oft zu einer gesunden Klärung.
    Nun haben Sie, Herr Kollege Schmidt, die Luxemburger Beschlüsse auf die Hörner genommen und den Wortlaut verlesen, daß die Agrarfinanzierung sofort „geregelt" werden muß und daß alle die anderen Fragen aus dem gewerblichen und aus dem agrarischen Sektor „beraten" und nicht entschieden werden. Nun möchte ich hier den wohl entscheidenden Vorgang bei den letzten Beratungen herausstellen. Der liegt nämlich in der Auswertung dieser Luxemburger Beschlüsse. Sie haben richtig zitiert: das eine wurde zur Entscheidung und das andere zur Beratung gestellt. Aber Sie haben eines vergessen, und das muß ich jetzt nachholen! Die deutsche Delegation hat es nämlich im Zusammenwirken der vier EWG-Ressorts doch zuwege gebracht, daß. eine Gleichzeitigkeit und eine Gleichgewichtigkeit zwischen der Agrarfinanzierung und zwischen den anderen Fragen über die Luxemburger Beschlüsse hinaus erzielt werden konnte. Das halte ich nämlich für das Entscheidende und nicht das Bruttoprinzip. Aber es wäre ganz nett gewesen, Herr Kollege Schmidt, wenn Sie das vorgetragen hätten. Weil Sie das nicht getan haben, haben Sie nun mich gezwungen, Sie zu ergänzen, was ich ungern tue.
    Sie haben „Tuntenhausen", einen berühmten Ort für agrarpolitische Reden, zitiert.

    (Zuruf von der SPD: Das war kraftvoll bayerisch!)




    Bundesminister Höcherl
    — Nun, haben Sie etwas dagegen? Das schätzen Sie doch so sehr!

    (Zuruf von der SPD: Im Gegenteil!) — Na, sehen Sie!

    Ich will Ihnen etwas sagen. Das bringt der Beruf mit sich, bei Ihnen und bei mir; ich bin Abgeordneter wie Sie. Es bringt auch das Amt mit sich, daß man sich einmal in Hessen, einmal in Bayern, einmal in Baden-Württemberg usw. trifft und sich unterhält. Das ist ganz und gar nicht so einfach, und das sind sehr schwierige Missionen. Da macht man seine Erfahrungen, Herr Kollege Schmidt. In Tuntenhausen war ich ganz besonders vorsichtig, weil ich weiß, daß sich, wenn das Wort Tuntenhausen fällt, der SPD-Pressedienst sofort darauf stürzt, weil hier vielleicht plastische Formulierungen fallen könnten. Deshalb war ich sehr zurückhaltend. Ich bitte sehr zu entschuldigen, daß ich Sie etwas enttäuscht habe.
    Nun haben Sie von den Versäumnissen der Regierung gesprochen. Das gehört eigentlich zu Ihrem Repertoire. Es kann ja überhaupt keine andere Erklärung der Opposition geben als die, daß sich die Regierung Versäumnisse hat zuschulden kommen lassen, daß sie abtreten muß. Nachdem aber das Volk diese Dinge gar nicht so sehr bestätigt, wie Sie sich das wünschen, bleibt Ihnen nur übrig, von Versäumnissen zu reden. Es wäre aber gut gewesen, wenn Sie das etwas spezialisiert und konkretisiert hätten. Das haben Sie wiederum nicht getan. Sie haben aber einen Punkt angesprochen, der entscheidend ist.
    Herr Kollege Dr. Schmidt, ich habe Sie in einem ganz schweren Verdacht. Sie haben ja immer zwei Hochzeiten, eine Verbraucherhochzeit und eine Landwirtshochzeit.

    (Heiterkeit.)

    Sie machen die landwirtschaftliche Hochzeit., und die andere ist die Verbraucherhochzeit.

    (Lebhafte Zurufe von der SPD: Sie doch auch!)

    Es ist so furchtbar schwer, auf beiden zu tanzen. Ich bin der Meinung, man muß diese beiden Pole in einem Kompromiß zusammenbringen, so wie wir das heute bei der AGV auch getan haben.
    Herr Kollege Schmidt, Sie haben einen Faktor von größtem Gewicht herausgestellt, nämlich die Wettbewerbsgleichheit und die Wettbewerbsregeln. Sie sagen, wir hätten uns auf diesem Gebiete irgendwelche Versäumnisse zuschulden kommen lassen. Ich muß das bestreiten. Warum? Sie wissen, daß in dem Zeitplan, der noch bis zum 1. Juli abgewickelt werden soll, auch in einem Marathon beraten werden soll. Marathon ist unbequem und bedeutet Nachtverhandlungen. Es kommt jedoch auf das Ergebnis an und nicht darauf, ob es in einem Marathon oder sonst verhandelt wurde. Aber in diesem Zeitplan steht — auf holländischen Antrag, mit deutscher Unterstützung — die Verpflichtung, gemeinsame Wettbewerbsregeln im Agrarsektor herzustellen.
    Nun, was gehört alles zu diesen Wettbewerbsregeln? Dazu gehört einmal die Beihilfe, und dazu gehören viele, viele andere Dinge. Jetzt entsteht eine bedeutsame Gefahr. Man kann nämlich folgendes tun, Herr Kollege Sander. Man kann sagen: Ich bin von früh bis spät für die Europäische Gemeinschaft, ich bin von früh bis spät für den Zusammenschluß dieser Länder; aber ich stelle Bedingungen und baue eine dauernde Hürde auf, die niemand überspringen kann, indem ich eine Perfektion verlange, die niemand zu erfüllen in der Lage ist.
    Sehen Sie, wir gehen den umgekehrten Weg. Für mich ist das eine sehr schwierige Angelegenheit, weil man der Landwirtschaft Opfer zugemutet hat und weil sie immer wieder in Gefahr ist, Opfer bringen zu müssen. Diese Gefahr kann niemand bestreiten. Wir versuchen, dabei das äußerste herauszuholen.
    Aber wenn ich sage: zunächst muß die Steuerharmonisierung, dann muß die Tarifharmonisierung usw. geregelt sein, müssen all diese Dinge vorher geregelt sein, weil sie natürlich den Wettbewerb berühren und weil es um die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen geht, — wenn ich die absolute Perfektion an den Anfang stelle, werde ich niemals das Werk zustande bringen.
    Ich bin folgender Meinung: Wir sollten einmal den Versuch machen, diese gemeinsamen Preise und Marktordnungen in den wichtigsten Sektoren zustande zu bringen und dann diese Gemeinschaft einmal auf den Marsch schicken, Wenn dann etwas falsch war und sich herausstellen sollte, daß sich etwas nicht bewährt, dann werden wir bestimmt noch die Kraft besitzen, diese Dinge in Ordnung zu bringen, genauso wie wir das in unserem eigenen internen Bereich auf dem Novellierungswege fortgesetzt machen. Das ist für mich ehrliche europäische Einstellung, und das andere steht in dem Verdacht, daß durch die Anforderung von Perfektion praktisch etwas verhindert werden soll, was uns am Herzen liegt und was wir durchführen wollen. Ich will diese Absicht hier nicht unterstellen, aber der Verdacht besteht. Sie haben sich ja auch über alle möglichen Soupçons geäußert.
    Nun zu der Frage der Erzeugergemeinschaften. Sie haben angekündigt, Sie wollen das Marktstrukturgesetz wieder auf den Tisch bringen. Ich habe gar nichts gegen das Marktstrukturgesetz. Sie wissen ganz genau, daß sich sehr viele Kreise —Genossenschaften, Bauernverband, Deutscher Industrie- und Handelstag darauf geeinigt haben. Aber es ist die Frage, ob das überhaupt in einem Gesetz geregelt werden muß, ob man nicht einen viel einfacheren Weg finden kann und ob es nicht neue Erkenntnisse gibt. Aber zu glauben, daß in der Europäischen Gemeinschaft jede Erzeugergemeinschaft, der ja die verschiedensten Aufgaben zugeordnet sind, dem gleichen Recht und den gleichen Vorschriften und Satzungsbestimmungen unterliegen muß, das erscheint mir als ein übertriebener Perfektionismus. Es genügt ein grober Rahmen.
    Für die Erzeugemeinschaften haben wir uns gerade in der EWG im Rahmen der Obst-und-GemüseMarktordnung mit Nachdruck eingesetzt, weil wir



    Bundesminister Höcherl
    die holländischen und die eigenen Erfahrungen verwertet haben und damit zum Ausdruck bringen wollten, daß dieser sehr schwierige Markt „Obst und Gemüse", der nicht stapelfähige Waren erfaßt, mit ganz besonderen Marktspezialitäten, die fast einer stündlichen Änderung unterliegen, in der Form von Erzeugergemeinschaften in Ordnung gebracht werden sollte, Das ist eine Möglichkeit, die wir sehen.
    Das war unser Vorschlag. Deswegen war es nicht richtig, wenn Sie meinen, wir hielten nichts von Erzeugergemeinschaften. Wir unterstützen sie doch auch in unserem Bereich durch Richtlinien usw.
    Aber eines muß ich in aller Offenheit sagen. Es gibt einen großen Streit über Erzeugergemeinschaften und über den Weg, den sie gehen dürfen. Entscheidend ist, daß wir hier eine Wettbewerbsgleichheit erhalten. Sie wissen ganz genau — davon bin ich zutiefst überzeugt —, daß es für den Landwirt außerordentlich interessant ist, in der Konkurrenz zwischen dem privaten Landhandel und allen anderen Einrichtungen zu stehen. Aus dieser Wettbewerbssituation kann er Honig saugen, wenn er das versteht.
    Deswegen gibt es viele Möglichkeiten, das Angebot zusammenzufassen, um einer gebündelten Nachfrage begegnen zu können. Aber hier müssen wir sehr vorsichtig sein, damit uns nicht der Vorwurf gemacht wird, daß wir mit öffentlichen Geldern eine Wettbewerbsungleichheit hervorrufen. Das bedarf gründlichst der Überlegung, die nur im Ausschuß unter Anhörung von Sachverständigen und Verwertung von Erfahrungen, die woanders und bei uns bereits vorliegen, möglich ist.
    Sie haben von französischen Subventionsplänen gehört. Auch das würde mich sehr interessieren. Ich bin überzeugt, daß ich bei der guten Zusammenarbeit Ihre Geheimnisse erfahren werde, damit ich mich politisch darauf einstellen kann.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Ich bin dazu gern bereit, Herr Minister!)

    — Danke sehr.
    Was das Staatssekretärgutachten betrifft, so haben Sie erklärt, bei den Staatssekretären habe sich nicht der notwendige Eifer eingestellt. Wir haben hier noch zwei Vertreter: sehen Sie, die Hälfte dieses Gremiums der EWG-Staatssekretäre sitzt noch hier auf der Regierungsbank.
    Ich darf Ihnen folgendes sagen, um Ihre Neugierde zu befriedigen. Das Gutachten liegt vor

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Ach!)

    — das Gutachten liegt vor —, aber Sie werden mir gestatten, daß ich es zunächst in meinem Hause lese und meine eigene Meinung zum Ausdruck bringe. Wenn das geschehen ist, werde ich es Ihnen unverzüglich überantworten, damit Sie sich mit Ihrer Kritik darauf stürzen können.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Vor den Beschlüssen, Herr Minister!)

    Jetzt kommt die große Frage: Milch! Herr Dr. Schmidt, ich weiß, Sie wollten mich nicht in Versuchung führen, hier taktische Vorteile oder taktische Überlegungen preiszugeben, weil wir noch in den Verhandlungen stehen. Darauf nehmen Sie ebenso wie auch alle Diskussionsteilnehmer bestimmt Rücksicht. Sie wollen von mir absolut wissen, ob der Milchpreisvorschlag von 39 Pf, den ich geerbt habe, den ich aber auch vertrete, ernst gemeint war und ob er auf dem Wege, den die Kommission vorschlägt, zu verwirklichen ist. Das sind die beiden Fragen. Ich darf Ihnen dazu folgendes sagen. Vielleicht kommen wir überhaupt auf eine neue Preisbildung; es sind Vorschläge gemacht worden, den Molkereiabgabepreis zum Mittelpunkt zu machen. Ich habe mir die Dinge überlegt, und ich muß sagen, daß sie mir gar nicht so uneben erscheinen. Es gibt in der Form der Kostensituation interessante Dinge.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nicht zuviel sagen, Herr Minister!)

    — Ja. Das war das eine.
    Zweitens. Daß die Berechnung der Kommission — nach deren System nur 36 bis 37 Pf ergeben würde, trifft nicht zu, und zwar deswegen, weil es nach den Berechnungen der Kommission 37,8 Pf sind. Ich könnte mir aber vorstellen, daß wir bei unseren günstigeren, über dem EWG-Durchschnitt liegenden Verarbeitungsspannen noch eine Marge haben, die eine Verwertung von mehr als 38 Pf ermöglicht, d. h. unter Zugrundelegung des Kommissionsvorschlags.
    Aber eine ernste Bemerkung muß hier noch angebracht werden. Wir haben uns keineswegs damit einverstanden erklärt, dem System, das die Kommission vorschlägt, zu folgen — unter gar keinen Umständen —, und zwar deswegen nicht, weil ich das System nach einigen Richtungen hin für anfechtbar halte und weil es mit der Subventionierung der zurückgelieferten Magermilch doch wieder eine Produktionstendenz begünsigt, die man sich genau überlegen muß. Wir haben andere Vorschläge gemacht, die in die Richtung gehen, die hier vorgetragen worden ist, und die davon ausgehen, daß man vielleicht eine Mischform suchen muß.
    Das Butterkarussell! Meine Damen und Herren, Sie haben erklärt — und das habe ich fast tollkühn gefunden —, daß Sie der Kommission keinen einzigen Pfennig mehr zur Verfügung stellen wollen, wenn nicht von der Bundesregierung wegen des sogenannten Butterkarussells befriedigende Vorschläge gemacht werden. Zunächst einmal, Herr Kollege Schmidt, ist es Ihnen als Praktiker genauso be-kant wie mir, daß sich in unserer Milchpolitik, die ja auf den Familienbetrieb abgestellt worden war, ein Erfolg herausgestellt hat, der vielleicht etwas zu groß ist. Es ist wohl von der Seite der FDP gesagt worden und von Ihnen grundsätzlich auch —, daß Sie mit der Agrarpolitik nicht zufrieden sind. Ich muß sagen, daß das, was wir für die Familienbetriebe in der Milchpolitik erreicht haben, eine unglaubliche Leistung ist.
    Es gibt auch andere Überlegungen. Ich weiß nicht, ob wir angesichts der heutigen Hungersituation in der Welt ohne weiteres von Überproduktion reden können; denn ich glaube, daß es hier noch



    Bundesminister Höcherl
    moralische Überlegungen gibt, die unserer Diskussion angefügt werden müssen. Vielleicht müssen wir noch mehr Geld als bisher einsetzen, um den Hunger, der in der Welt noch herrscht, aus den Überleistungen unserer Landwirtschaft zu bekämpfen. Das erscheint mir auf jeden Fall ein moralischerer Ausgangspunkt als einfach die Produktion zu stoppen. Das ist meine grundsätzliche Einstellung dazu. Ich glaube, daß wir das Problem nicht immer in so billiger Form, wie es gelegentlich in der Öffentlichkeit zu hören ist, abtun können.
    Wir haben als Problem zu verzeichnen, daß die auf den Familienbetrieb abgestellte Milchpolitik ein Ergebnis erzielt hat, das unsere Erwartungen weit übertroffen hat. Das ist der Ausgangspunkt, der zunächst gar nicht so schlecht ist. Besonders hohe Kosten sind in diesem Zusammenhang erst in diesem Jahr zum erstenmal entstanden. Ich würde auch bei Ihrer Bemerkung, daß Sie keinen Pfennig bereitstellen wollen, etwa an den saisonalen Ausgleich und an solche Notwendigkeiten denken.
    Zweitens, meine Damen und Herren, müssen wir doch in der Frage dieser Milchpolitik noch folgende Überlegungen anstellen. Gehen Sie einmal in die verschiedenen Regionen unseres Vaterlandes! Dann werden Sie etwas Interessantes finden. Sie werden einen Steuerungsvorgang finden, der sich von den Lohnkosten ableitet, denn heute ist eine Milchviehhaltung mit Lohnkosten fast nicht mehr durchzuführen. In meiner Heimat sehe ich, daß 1 Betriebe, die sich in einer solchen Struktur befinden, durch Hofversteigerungen, also durch einen öffentlichen Viehverkauf, ihre Milchkühe abstoßen müssen, weil sie die Melkerlöhne nicht mehr aufbringen können. Sie beobachten im kleinbäuerlichen Betrieb im Zuerwerbs- und Nebenerwerbssektor ebenfalls — ohne Anstoß von uns, aus eigenem Entschluß — den Vorgang, daß die Menschen die Großviehhaltung aufgeben und sich auf andere Tierhaltungen und auf andere Betriebsformen beschränken. Aus diesem Prozeß, der von beiden Seiten her angeheizt wird, ist zu erwarten, daß sich eine Beruhigung in der Milchproduktion einstellt.
    Wir haben uns auch das eine oder andere einfallen lassen, und morgen wird in meinem Hause eine interne Konferenz über die Frage stattfinden, wie wir uns eine zusätzliche Besserung denken können. Sie werden darüber informiert, weil ich nicht der Meinung bin, daß es in dieser Frage nur eine Regierungs- oder eine Koalitionspolitik geben kann. Entscheidungen dieser Art, die so weit hinausreichen in Hunderttausende von Betrieben, müssen von einer breiten Öffentlichkeit getragen sein. Das werden wir Ihnen mitteilen, und ich hoffe auf die Liebenswürdigkeit, daß Sie nicht wie das letzte Mal den Etat des Landwirtschaftsministeriums ganz ablehnen, sondern dann wenigstens diesen Anteil bewilligen.
    Sie haben noch die Frage gestellt, wie das mit den Produktionszielen ist, von denen der Kollege Schröder in einem allgemeinen Rat ganz allgemein gesprochen hat. Ich glaube, den Kollegen Schröder richtig zu deuten, wenn ich erkläre, daß hier vor
    allem die finanzielle Verantwortung, die Gesamtverantwortung und die deutsche Beteiligungsmöglichkeit angesprochen wurden, und zwar am Beispiel des Zuckers. Das war die Bedeutung dieser Erklärung, die durchaus die Auffassung ,der gesamten Delegation wiedergibt.
    Ich hätte jetzt Anlaß, in sehr umfangreichen Ausführungen noch auf die Rede von Herrn Kollegen Starke einzugehen. Ich darf folgendes sagen, Herr Kollege Starke. Ich war etwas überrascht von Ihrer Mitteilung, daß Sie in der Zeit, in der Sie Finanzminister waren, das und jenes abgelehnt hätten. Unsere Regierungsform besteht darin, daß man im Kabinett abstimmt. Das ist ein Vorgang, der dem Beratungsgeheimnis unterliegt. Und entweder fügt man sich der Mehrheit, oder man bemüht sich um
    eine andere Position. Einen anderen Weg kann es nicht geben. Ich würde hier niemals öffentlich sagen: ich habe das und ich habe jenes in der Zeit meiner Zugehörigkeit zum Kabinett nicht gebilligt. Ich glaube, so können wir nicht verfahren.
    Ich bin auch eigenartig davon berührt — das sage ich ebenfalls ganz offen —, daß hier von seiten der FDP erklärt wird, sie habe unsere Landwirtschaftspolitik insgesamt mißbilligt. Nun, ich muß sagen: wir haben sie gemeinsam gemacht. Meistens ist sie sogar vom ganzen Haus gemacht worden — das ist mir in Erinnerung —, weil es hier eine sehr geschlossene Front gibt. Wenn es um die Abstimmung geht, klappt alles viel besser als bei der Diskussion. Bei der Abstimmung ist man meistens sehr viel vorsichtiger, Herr Kollege Schmidt. Wir wissen auch warum.

    (Zurufe von der SPD: Warum?)

    — Herr Schäfer, wollen Sie mich versuchen? Ich lasse mich nicht versuchen.

    (Heiterkeit und Zurufe von der SPD: Nein!)

    Meine Damen und Herren, ich meine, wir haben diese Politik in weiten Bereichen gemeinsam ,getragen, und ich verstehe eigentlich nicht, warum man sich absentiert. Man kann sagen: das eine war falsch, oder: das eine -ist gelungen, das andere ist nicht gelungen. Aber ich glaube nicht, daß ein solches global ablehnendes Urteil berechtigt ist. Selbst diejenigen, für die wir dieses Politik gemacht haben, die deutschen Landwirte, sagen bei einem ehrlichen Gespräch: Jawohl, das sind Erfolge, das sind politische Ergebnisse. Das wollte ich als einziges sagen.
    Herr Kollege Sander, Sie haben hier sehr leidenschaftlich die Probleme der Zuckermarktordnung dargestellt. Seien Sie überzeugt: das ist auch für uns genauso ein Anliegen, das wir sehr nachdrücklich vertreten.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Er sitzt doch drüben! — Heiterkeit.)

    — Ich weiß schon, aber Sie sitzen mir so nahe. (Erneute Heiterkeit.)

    Das ist also auch unser Anliegen. Das ist eine biologische Notwendigkeit in der Fruchtfolge; das sind
    Dinge, für die es noch viele andere gute Begrün-



    Bundesminister Höcherl
    dungen gibt. Sie wissen ganz genau, daß es uns gerade hier bei einer anfangs sehr ablehnenden Einstellung der Kommission gelungen ist, Deutschland und Italien in eine gemeinsame Front zu bringen, und daß diese Front bis heute gehalten hat, ein Ergebnis, das ich für vorteilhaft halte. Niemand von uns kann sagen, wie die Dinge letzten Endes gestaltet werden. Sie dürfen davon ausgehen, daß wir mit dem Nachdruck, der uns zur Verfügung steht, für nationale Produktionsziele, für einen angemessenen Preis, der den Zuckerrübenanbau rechtfertigt, den wir auch bei uns für durchführbar halten, eintreten. Das ist das, was ich global sagen kann. Ich kann das nicht in Zahlen und Einzelheiten ausdrücken. Dazu ist es nicht die Zeit. Wir können Ihnen nicht mehr versichern, meine Damen und Herren, als daß wir uns bemühen, Ihre Aufträge und Ihre Beschlüsse mit bestem Willen und bester Absicht auszuführen. Das ist es, was uns zur Verfügung steht, und das sollte auch mit aller Deutlichkeit hier gesagt werden.
    Ich möchte mich bei Ihnen bedanken, daß Sie für diese unsere Arbeit in der EWG immer soviel Verständnis aufgebracht haben und daß Sie durch geschickte Maßnahmen in dem Spiel zwischen Parlament und Regierung unsere Haltung unterstützt haben. So fasse ich auch die heutige Diskussion auf. Ich danke Ihnen sehr.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schmidt (Gellersen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. R. Martin Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur ein paar ganz kurze Bemerkungen. Die erste gilt meinem verehrten Kollegen Bauer (Wasserburg). Das war, Herr Kollege Bauer, wirklich der Stil einer Wahlversammlung, und das ist ganz unter Ihrem Niveau, wie Sie heute hier auf diese meine Bemerkungen geantwortet haben.
    Um Legendenbildungen vorzubeugen: Natürlich könnte ich mir wünschen, daß unsere deutschen Erzeuger einen Preis von 39 Pf und noch mehr je Liter Milch bekämen. Natürlich, und für Zuckerrüben einen Preis, der sogar noch höher liegen könnte, als er bei uns liegt. Aber in Anbetracht der Situation in der Gemeinschaft, bei den Kompromissen, die dort einfach zwangsläufig notwendig sind, glaube ich, ist es realistisch, sich auf einen Preis von 38 Pf einzustellen und auch, was die Zuckerrüben angeht, Herr Kollege Sander, ein bißchen nach unten zu gehen.
    Um nun das Thema abzuschließen — wir werden uns ja in 14 Tagen in dieser Frage wieder sprechen —, noch eine Bemerkung zum Herrn Minister. Herr Minister, ich gebe zu, Sie haben es nicht sehr einfach. Ich habe volles Verständnis für Ihre Lage und ich weiß, ich tanze auf zwei Hochzeiten. Aber Sie auch; Sie sind ein Bundesminister für Ernährung u n d Landwirtschaft und nicht nur für die Landwirtschaft. Das, was Sie heute hier vollführt haben,
    war auch ein Tanzen auf zwei Hochzeiten. Insoweit also sind wir uns sehr nahe.

    (Abg. Ertl: Ihr seid ein schönes Pärchen! — Heiterkeit.)

    Was die Wettbewerbsregeln angeht, so, glaube ich, sind Sie mir den Beweis für Ihre Bemerkungen schuldig. Aber ich hoffe, wir haben die Gelegenheit, daß wir im Ausschuß noch einmal darüber reden.
    Zur Milchwirtschaft gebe ich zu: Es ist ein sehr schwieriges Problem. Aber wenn wir nicht in einer sehr schwierigen Situation stünden, würde sich doch Ihr Haus keine Überlegungen über gewisse Änderungen machen. Und, Herr Kollege Bauer (Wasserburg), ganz Deutschland spricht von einer Änderung unserer Milchpolitik. Daß Sie in der Frage der Erzeugergemeinschaften jetzt einen groben Rahmen zugestehen, ist ein Fortschritt. Ich gratuliere.
    Und nun eine letzte Bemerkung zu Herrn Staatssekretär Hüttebräuker. Herr Staatssekretär, Sie können versichert sein, daß ich Sie als einen realistischen Politiker außerordentlich geschätzt habe und auch noch schätze. Die Ovation, die Herr Sander Ihnen darbrachte, ist wohl die Folge des schlechten Gewissens, das die FDP gegenüber ihrem Staatssekretär empfindet, nachdem kürzlich bekannt wurde, daß Sie, Herr Staatssekretär, aus dem Verkehr gezogen werden sollten.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)