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ID0504619500

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    1105. finanzielle: 1
    1106. Bundeshaushalt,: 1
    1107. Steuerausfall: 1
    1108. last: 1
    1109. not: 1
    1110. least: 1
    1111. Zuckerrübenanbaus.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Kopf 2229 A Begrüßung des französischen Senators Jean Lecanuet 2245 C Überweisung von Vorlagen 2229 A Fragestunde (Drucksache V/681) Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Feststellung und gerichtliche Ahndung von Verbrechen an deutschen Soldaten, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen während und nach dem zweiten Weltkrieg Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2230 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2230 C Dr. Hudak (CDU/CSU) 2230 D Ott (CDU/CSU) 2231 A Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Dokumentation der an Deutschen begangenen Verbrechen von Haase, Staatssekretär . . . . 2231 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2231 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Behandlung von Wehrdienstverweigerern in der SBZ Dr. Mende, Bundesminister . . . . 2232 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2232 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) 2232 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2232 D Frage des Abg. Folger: Berücksichtigung von Verlusten aus Vollblutzuchtbetrieben bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Grund, Staatssekretär 2233 B Fragen des Abg. Ott: Steuerschulden der Mineralölgroßhandel EVG GmbH, Nürnberg Grund, Staatssekretär 2233 C Ott (CDU/CSU) 2234 A Krammig (CDU/CSU) 2234 C Fragen des Abg. Junghans: Grenze von 24 000 DM für Einkommensteuerpflichtige Grund, Staatssekretär 2234 C Junghans (SPD) . . . . . . . 2235 A Ahrens (Salzgitter) (SPD/Gast) . 2236 A Frage des Abg. Junghans: Einkommensteuerveranlagung bei Ehegatten Grund, Staatssekretär . . . . . . 2236 A Junghans (SPD) . . . . . . . . 2236 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Fragen des Abg. Wienand: Garnisongemeinden durch wehrpflichtige Soldaten verursachte Aufwendungen Grund, Staatssekretär 2236 D Wienand (SPD) . . . . . . . 2237 A Frage des Abg. Eschmann: Ausgleichsbeträge für Betriebe des , Bundes und der Länder sowie gleichgestellte Betriebe Grund, Staatssekretär 2237 C Frage des Abg. Eschmann: Weitere Reduzierung der Prozentgrenze in § 26 Grundsteuergesetz für Garnisongemeinden Grund, Staatssekretär 2237 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 2237 D Fragen des Abg. Krammig: Devisenhilfe für die in der Bundesrepublik stationierten amerikanischen und englischen Truppen Grund, Staatssekretär 2238 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 2238 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung Grund, Staatssekretär 2239 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2239 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . 2240 B Lautenschlager (SPD) 2240 B Fragen des Abg. Raffert: Verhalten des deutschen Delegationschefs bei den Filmfestspielen in Cannes Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2240 D Raffert (SPD) 2241 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Sprachfilm „Guten Tag" Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2241 C Moersch (FDP) 2242 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2242 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Eventuelle Auswirkungen eines Vertrages gegen die Ausbreitung von Kernwaffen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2242 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2242 B Frage des Abg. Prinz von Bayern: Fünfzigster Jahrestag der Schlacht von Verdun 2242 C Entwurf eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/690) — Erste Beratung — 2242 D Große Anfrage betr. EWG-Politik (Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm, Dr. Starke [Franken], Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache V/556) in Verbindung mit Antrag (SPD) betr. künftiges Verhältnis der EWG zur EFTA (Drucksache V/686) und mit Antrag (SPD) betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt (Drucksache V/687) Ertl (FDP) 2243 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2245 B Höcherl, Bundesminister . 2247 B, 2276 A Frau Dr. Elsner (SPD) 2250 B Frau Strobel (SPD) 2251 D Struve (CDU/CSU) 2255 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2258 D, 2282 B Dr. Starke (Franken) (FDP) 2264 D, 2282 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2269 A Sander (FDP) . . . . . . . . . 2272 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/114), in Verbindung mit Antrag betr. Änderung des § 85 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dichgans, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/69 [neu]), und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichshaushaltsordnung (Abg. Dichgans, Dr. Conring, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/68) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2283 B Dichgans (CDU/CSU) 2285 D Ruf (CDU/CSU) 2287 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 2289 B, 2293 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 2292 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2292 C, 2294 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 2294 A Nächste Sitzung 2296 D Anlagen 2297 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2229 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 43. Sitzung, Seite 2056 C, Zeilen 19-21 statt: Die Vorlage soll dem Rechtsausschuß überwiesen werden. — Es wird nicht widersprochen; die Überweisung ist beschlossen.: Es liegt der Antrag des Ausschusses vor. Sind Sie damit einverstanden? Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner **) 17. 6. Arendt (Wattenscheid) 16.6. Bading **) 16. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 16. 6. Bartsch 15. 6. Dr. Barzel 18. 6. Bauer (Würzburg) *) 17. 6. Berkhan *) 17. 6. Dr. Besold 17. 6. Blachstein *) 17. 6. Blumenfeld *) 17. 6. Dr. Burgbacher 15. 6. Corterier *) 17. 6. Damm 15. 6. Dr. Dittrich *5) 16. 6. Draeger *) 17. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Frau Eilers 16. 6. Eisenmann 16. 6. Dr. Eppler 16. 6. Erler *) 17. 6. Flämig *) 17. 6. Frieler 2. 7. Frau Geisendörfer 15. 6. Gewandt 17. 6. Dr. Giulini 20. 6. Dr. Gleissner 16. 6. Graaff 17. 6. Dr. h. c. Güde 16. 6. Dr. Hellige 19. 6. Frau Herklotz *) 17. 6. Herold *) 17. 6. Hofmann (Kronach) 15.6. Hösl *) 17. 6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 17. 6. Dr. Kempfler *) 17. 6. Frau Klee 18. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 17. 6. Klinker **) 17. 6. Dr. Kopf *) 17. 6. Kriedemann 5*) 16. 6. Leber 16. 6. Lemmrich *) 17. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 19. 6. Lenze (Attendorn) *) 17. 6. Leukert 15. 6. Lücker (München) ** 16. 6. Dr. Luda 16. 6. Matthöfer 19. 6. Mauk **) 16. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der WEU **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein *) 17. 6. Dr. von Merkatz *) 17. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) **) 16. 6. Dr. von Nordenskjöld 15. 6. Paul *) 17. 6. Frau Pitz-Savelsberg *) 17. 6. Pöhler *) 17. 6. Prochazka 15. 6. Rehs 18. 6. Reitz 18. 6. Richter 16. 6. Dr. Rinderspacher *) 17. 6. Dr. Rutschke *) 17. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 17. 6. Dr. Schmid-Burgk 17. 6. Schmidt (Braunschweig) 16.6. Schmidt (Hamburg) 15. 6. Dr. Schulz (Berlin) *) 17. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stiller 16. 6. Storm 16. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 17. 6. Wächter 15. 6. Dr. Wahl *) 17. 6. Walter 15. 6. Weigl 17. 6. Wienand *) 17. 6. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 27.6. Stooß 25. 6. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 3. Juni 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 295. Sitzung am 3. Juni 1966 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Mai 1966 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. 2298 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Außerdem hat der Bundesrat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Dr. h. c. Altmeier Bonn, 3. Juni 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 17. Mai 1966 mit ,der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 3. Juni 1966 an den Herrn Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft „Die Bundesregierung wird gebeten, bei Erhöhungen von Getreidefrachten, die nach Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die gesetzgebenden Körperschaften gegebenenfalls eintreten, von der Bestimmung des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) vom 26. Juli 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 455) keinen Gebrauch zu machen und die abgeleiteten Richtpreise und abgeleiteten Interventionspreise während des Getreidewirtschaftsjahres 1966/67 unverändert zu belassen." Begründung: Im Hinblick auf das Ziel der Verordnung Nr. 19 der Europäischen Gemeinschaften u. a. eine angemessene Erlössicherung der Getreideanbaubetriebe herbeizuführen, ist es unerläßlich, zu Beginn des Getreidewirtschaftsjahres eine Preisregelung zu treffen, die während des gesamten Getreidewirtschaftsjahres Bestand hat. Anlage 3 Schriftliche Erklärung *) des Abgeordneten Dr. Vogel (Speyer) für die Fraktion der CDU/CSU zu den Entschließungsanträgen der SPD (Umdruck 44) — 45. Sitzung, Anlage 9 — und der CDU/CSU (Umdruck 62) — 45. Sitzung, Anlage 10 —. *) Siehe 45. Sitzung, Seite 2206 B Wir haben in unserer letzten großen Wissenschaftsdebatte im Februar dieses Jahres den zur Debatte stehenden Fragenkomplex im Zusammenhang diskutiert. Ich selbst bin damals auch auf die Straffung und Verkürzung des Studiums eingegangen. Selbstverständlich erfordern sie auch eine Anpassung der Stipendienwerke an die veränderten Bedingungen. So muß z. B. Anfangsförderung anders geregelt werden, wenn die vorlesungsfreie Zeit zu regelmäßigen Kursen für die Studierenden benutzt wird. Wir vertreten schon lange die Meinung, daß die Förderungsmeßbeträge nach dem Honnefer Modell zu gering waren und nach wie vor sind. Die gegenwärtig gewährten 290 DM reichen nicht aus, eine Änderung ist notwendig. Bei der letzten Erhöhung der Richtsätze haben wir 320 DM gefordert. Die Landeskultusminister und der Bundesinnenminister waren ebenfalls dafür. Es gelang jedoch nicht, die Zustimmung der Länderfinanzminister zu finden, so daß es zum Kompromiß der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 1965 in München kam. Mancher mag dabei irrigerweise gedacht haben, die 40 bzw. 30 DM Ausbildungsbeihilfe kämen hinzu. Nun fordern Rektorenkonferenz und VDS in ihrem Schwarzbuch Neuregelungen. Auch Umdruck 43 und 44 zielen darauf ab. Wir stimmen der grundsätzlichen Forderung im Prinzip zu. Aber die in den genannten Umdrucken gemachten detaillierten Vorschläge können nicht in dieser Stunde und bei dieser Gelegenheit durchgepeitscht werden. Sie sind teilweise unpräzise und nicht ausgegoren. Bei den Freibeträgen unter Punkt 4 Umdruck 44 wird beispielsweise bei den Geschwistern nicht zwischen Studierenden, anderweitig noch in der Ausbildung Stehenden und schon im Beruf befindlichen unterschieden. So können wir nicht zustimmen. Wir brauchen die Vorstellungen der Regierung. Sie muß mit den Ländern — die ja zu 50 % an der Aufbringung der Mittel beteiligt sind — zuvor sprechen. Und wir müssen auch die finanziellen Konsequenzen beachten. Auch für 1967 sind Wunschträume nicht erlaubt. Die von der SPD vorgeschlagenen Mehrausgaben bewegen sich immerhin in einer Größenordnung von 60 Millionen DM je Jahr. Hinsichtlich der Hochbegabtenförderung ist es richtig, daß durch sie der Staat, d. h. Bund und Länder, Mittel spart. Es ist daher gerechtfertigt, vom Staat eine Erhöhung zu fordern. Über ihre Größenordnung muß allerdings erst gesprochen werden. Die Einwände des Kollegen Moersch sind mir zwar subjektiv verständlich, scheinen mir aber objektiv nicht gerechtfertigt zu sein. Der Staat sollte durchaus freie Initiativen anregen, unterstützen und belohnen. Ich darf zusammenfassen: Wir wollen jetzt keine überstürzten, zu differenzierten und unausgewogenen Entschlüsse und lehnen daher Umdruck 43 und Umdruck 44 ab. Wir wollen aber die Sache auf der Tagesordnung lassen. Wir wollen, daß uns die Regierung Vorschläge unterbreitet und daß im Ausschuß alsbald darüber beraten wird. Unser Ziel ist klar, schon 1967 zu höheren Leistungen für die Studienförderung im allgemeinen und für die Hochbegabtenförderungswerke im besonderen zu kommen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2299 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 15. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/454 Frage 1/3): Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Richter verschiedener Bundesgerichte, die dahin geht, daß sie das Urheberrecht an Entscheidungen und Leitsätzen, die in den von ihnen oder einem Bundesgericht herausgegebenen Sammlungen veröffentlicht werden, für sich in Anspruch nehmen und daher mit der Veröffentlichung dieser Leitsätze und höchstrichterlichen Entscheidungen nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden sind, das einem Veröffentlichungsausschuß oder dem Richterverein zufließt? Bei keinem der oberen Bundesgerichte nehmen die Richter für Entscheidungen, an denen sie mitgewirkt haben, und für Leitsätze, die sie verfaßt haben, das Urheberrecht in Anspruch. Dies wäre auch nicht möglich, weil die Entscheidungen und auch die amtlich verfaßten Leitsätze nach § 5 Abs. 1 der Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) wie auch früher schon keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Deshalb kann sich die Frage, ob etwa die Richter im Hinblick auf ein Urhebrrecht mit der Veröffentlichung nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden seien, in diesem Zusammenhang nicht stellen; sie hat sich auch tatsächlich nicht ergeben. Die Art, wie die höchstrichterlichen Entscheidungen mit den Leitsätzen in Sammlungen, die mit den oberen Bundesgerichten meist unter dem allerdings nicht immer genauen Stichwort „Amtliche Sammlung" in Verbindung gebracht werden, laufend veröffentlicht werden, ist nicht einheitlich. Die älteste Tradition haben wohl die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" aufzuweisen; sie werden beide, wie es auf dem Titelblatt vermerkt ist, von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft herausgegeben. Als Herausgeber treten also nicht der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft selbst, sondern deren Mitglieder in Erscheinung. Damit ist geschichtlich an die Praxis des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts angeknüpft worden. Die Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft hatten zu gemeinnützigen Zwecken den „Reichsgericht-Rentenverein" gegründet; er war praktisch der Herausgeber der beiden Sammlungen; denn in die Kasse dieses Vereins floß das Honorar, das der Verleger für den einzelnen Band gewährte. Aus diesem Fonds, der allmählich gebildet wurde, erhielten die Hinterbliebenen der Vereinsmitglieder Renten; so wurde in Härtefällen und bei schweren Schicksalsschlägen durch ein freiwilliges, selbstloses Zusammenwirken sehr wirksame Hilfe geleistet. Dies ist in den Annalen des Reichsgerichts wiederholt lobend und anerkennend erwähnt worden. Ich darf hierzu auf die Ausführungen des Reichsgerichtsrats Müller in dem Sonderfall des Sächsischen Archivs für Deutsches Bürgerliches Recht (1904) „Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts" S. 17/18 und auf den Beitrag des Senatspräsidenten am Reichsgericht Lobe in der Festgabe „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929" S. 53/54 Bezug nehmen. Die Entschließung darüber, welche Entscheidungen in den Sammlungen veröffentlicht werden sollten, stand dem erkennenden Senat zu. Den Leitsatz fertigte der Urteilsfasser; hierfür erhielt er kein Honorar, ebenso wurde ihm auch dafür, daß er die Entscheidung, die er abgesetzt hatte, zur Veröffentlichung vorschlug, kein Honorar gezahlt. Die Herstellung des einzelnen Bandes wurde drucktechnisch von einigen wenigen Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft betreut; sie erhielten für diese zusätzliche Arbeit, die auch das Lesen von Korrekturen und die Fertigung des Inhaltsverzeichnisses umfaßte, ein geringes Honorar. Diese Praxis, die sich über Jahrzehnte erstreckte, führt der Bundesgerichtshof in etwas abgewandelter Form weiter. Die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" werden von dem Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof herausgegeben. Der Verein hat aus den Zivil- und Strafsenaten des Bundesgerichtshofes je einen Bundesrichter mit der drucktechnischen Bearbeitung der Entscheidungen und Leitsätze, die von dem erkennenden Senat nach § 18 der Geschäftsordnung des Bundesgerichtshofes vom 3. März 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 S. 9) zur Veröffentlichung bestimmt worden sind, beauftragt. Diese beiden Richter erhalten für ihre besondere Mühewaltung ein Honorar. Für den einzelnen Band zahlt der Verlag (Carl Hey-manns Verlag KG) ein Entgelt an den genannten Verein, der ebenso wie einst der Rentenverein in Leipzig den so entstandenen Fonds für humanitäre Zwecke verwendet. Gegen die bei dem Bundesgerichtshof bestehende Praxis hat die Bundesregierung keine Bedenken zu erheben. Anlage 5 Ergänzende Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 1. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Deringer (Drucksache V/454 Fragen V/7, V/8 und V/9 *) : In der vorbezeichneten Antwort war die Frage offen geblieben, ob die Vorschriften der §§ 54 der Reichshaushaltsordnung und 66 der Reichswirtschaftsbestimmungen bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften auf die Ansprüche auf Rückforderung der Wohnungsbauprämie angewendet werden können. Nach diesen Vorschriften können Ansprüche, auf die § 131 AO keine Anwendung findet, niedergeschlagen werden. Niederschlagung im Sinne dieser Vorschriften ist der Verzicht auf einziehbare Forderungen, deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Meine Steuerabteilung hat diese Frage inzwischen mit den Vertretern der für die Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes zuständigen Landesfinanzbehörden erörtert. Nach dem Ergebnis *) Siehe 34. Sitzung — Anlage 4 — Seite 1626 B 2300 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 dieser Besprechung kann davon ausgegangen werden, daß die genannten Vorschriften grundsätzlich auch auf Rückforderungsansprüche aus dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und dem Spar-Prämiengesetz anwendbar sind. Allerdings muß die Anwenddung auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Rückforderung der Prämie für den Schuldner eine persönliche Härte darstellt. Unter welchen besonderen Umständen dies der Fall ist, dürfte sich kaum allgemein sagen lassen, sondern kann nur von Fall zu Fall nach Kenntnis und Würdigung aller Umstände entschieden werden. Ich darf davon ausgehen, daß Ihre Fragen nunmehr abschließend beantwortet sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 7. Juni 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Welslau zu seinen Mündlichen Anfragen *). Wie ich in der Fragestunde am 18. Mai d. J. zu Ihrer zweiten Frage schon erklärte, ist nach den maßgeblichen Finanzierungsrichtlinien eine private Zwischenfinanzierung nicht notwendig. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Durchführung der ländlichen Siedlung zu den Aufgaben der Länder gehört und der Bund seine Mittel nur zusätzlich zur Verfügung stellt, so daß ich nicht zu übersehen vermag, ob in einzelnen Fällen entgegen den maßgeblichen Richtlinien von Siedlern Zwischenkredite aufgenommen worden sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Metzger (Drucksache V/635 Fragen VII/2 und VII/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in New York erscheinende Wochenzeitung „Aufbau" in ihrer Nummer vom 29. April 1966 unter der Überschrift „Bonner Visum-Schikanen" berichtet, Ausländer, die als Opfer des zweiten Weltkrieges ihre Heimat verlassen haben, im Ausland leben und staatenlos wurden, erhielten seit Herbst 1965 nur unter schwierigen Bedingungen und nach einer langen Wartezeit durch Behörden der Bundesrepublik einen Sichtvermerk für die Bundesrepublik? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, für Abhilfe der in Frage VII/2 erwähnten Schwierigkeiten zu sorgen? Der Artikel ist der Bundesregierung bekannt. In ihm wird behauptet, die Behörden der Bundesrepublik träfen „willkürliche Polizeimaßnahmen", um die Einreise von Inhabern ausländischer Flüchtlingsreiseausweise zu erschweren. Diese Behauptung trifft nicht zu. Nach deutschem Recht können Inhaber von Reiseausweisen nach dem Londoner Abkommen vom 15. Oktober 1946 oder nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. Juli 1951 zu Besuchszwecken ohne Sichtvermerk in die Bundesrepublik einreisen, wenn die in den Reiseausweisen eingetragene Berechtigung zur Rückkehr in den ausstellenden Staat noch mindestens vier Monate gültig ist. In allen *) Siehe 42. Sitzung Seite 1889 D anderen Fällen bedürfen Inhaber ausländischer Flüchtlingsreiseausweise einer besonderen Aufenthaltserlaubnis. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung muß dann vorher die Zustimmung der innerdeutschen Ausländerbehörde einholen. Daher nimmt das Verfahren in diesen Fällen einige Zeit in Anspruch, so daß gewisse Wartezeiten sich nicht vermeiden lassen. Der Artikel vermittelt insgesamt von dem Inhalt der deutschen Einreisebestimmungen ein völlig falsches Bild, zumal er Besuchs-, Ferien- und Studienreisen als Beispiel heranzieht, um entstehende Wartezeiten zu kritisieren. Gerade bei diesen treten keinerlei Wartezeiten auf, wenn die Rückkehrberechtigung in den Ausgangsstaat noch ausreichende Zeit gültig ist, weil dann ein Sichtvermerk nach deutschem Recht gar nicht gefordert wird. Einem Ausländer hingegen, der in das Bundesgebiet einreisen will, um dort eine Erwerbstätigkeit auszuüben, wird zugemutet werden können, die für die Bearbeitung des Antrages nun einmal erforderliche Zeit von einigen Wochen abzuwarten; er muß ohnehin langfristige Dispositionen treffen und wird daher die Bearbeitungszeit seines Antrages mit berücksichtigen können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/635 Fragen XIV/6, XIV/7 und XIV/8) : In wievielen Fällen ist die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den Eltern von Einzelkindern (aus bestehenden Ehen) versagt worden? In wievielen Fällen wurde die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen von Einzelkindern gewährt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die nunmehr ersichtlichen Auswirkungen des Bundeskindergeldgesetzes zu Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) sowie dem verfassungsmäßigen Schutz der Familie (Artikel 6 GG) Anlaß geben könnten, weil nämlich die Ausbildungszulage nach § 14 a Bundeskindergeldgesetz allein bei Einzelkindern aus einer bestehenden Ehe ausgeschlossen ist, während sie verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen gezahlt wird? Zu Frage 6: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Eltern von Einzelkindern eine Ausbildungszulage nach § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes beantragt haben. Es kann deswegen auch über die Anzahl von Anträgen, die nach dem Gesetz abgelehnt werden mußten, nichts mitgeteilt werden. Zu Frage 7: Die Ausbildungszulage wird in rund 100 000 Fällen an verwitwete, geschiedene oder ledige Personen für ihr einziges Kind gewährt. Eine Aufteilung dieser Zahl danach, ob die Antragsteller verwitwet, geschieden oder ledig sind, ist nicht möglich. Zu Frage 8: Die Bundesregierung sieht nach wie vor keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes mit den Artikeln 3 und 6 des Grundgesetzes vereinbar ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Sander.


Rede von Heinrich Sander
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, der Verlauf der Debatte hat doch gezeigt, wie notwendig es war, daß wir Freien Demokraten diese Große Anfrage eingebracht halben. Ich freue mich, daß gerade Herr Kollege Bauer sich so intensiv an dieser Aussprache beteiligt hat. Wir halben hier Worte gehört von Optimisten und Skeptikern usw. Ich werde mich bemühen, ,die Probleme in aller Kürze als Realist mit einem sehr gesunden Schuß Optimismus anzusprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute diese Debatte aus großer Sorge haben wollen, weil wir ja wissen, daß die im Dezember 1964 erfolgte Zusage zur Getreidepreissenkung leider nicht zum Durchbruch auf dem Wege zu Europa geworden ist. Herr Professor Furler ist heute schon einmal angesprochen worden. Ich glaube, wir alle können mit Recht sagen, daß wir doch bitter enttäuscht sind.
Meine Damen und Herren, wir wissen auch, daß, nachdem die Zusage zur Getreidepreissenkung erfolgt war, man ja auch sehr schnell von seiten des französischen Landwirtschaftsministers, Herrn Pisani, und auch von seiten des Herrn Vizepräsidenten Mansholt eine Durchlöcherung der vorhandenen Marktordnungen für Milch und insbesondere für Zucker hat erreichen wollen. Wir wissen ganz genau, daß Herr Mansholt am 6. Mai in München erklärt hat: Wir müssen hier sehr schnell eine Regelung treffen, spätestens bis zum 17. September muß das Problem der Zucker- und Milchmarktordnung erledigt sein. Er hat sogar wörtlich gesagt: Ich kann es leider nicht schneller machen, weil ja Wahlen in einem benachbarten Land — und damit hat er Deutschland gemeint — anstehen.
Nun, meine Damen und Herren, inzwischen ist viel Wasser den Rhein hinuntergeflossen. Wir haben uns die Worte sehr gut gemerkt. Wir haben die Kommissionsvorschläge zur Kenntnis genommen. Wir haben uns im vorigen Jahr im Ernährungsausschuß und im Wirtschaftsausschuß gründlich mit den Vorschlägen der EWG-Kommission beschäftigt. Herr Kollege Bewerunge, den ich hier sehe, hat den Schriftlichen Bericht dazu abgegeben. Wir haben dann in einer ausführlichen Debatte auch unsere Vorstellungen zu einer Zuckermarktordnung geäußert.
Wir von der FDP haben in der vorigen Legislaturperiode den Umdruck 633 eingebracht, und ich betone noch einmal, wie notwendig es war, daß wir es getan haben. Wir stehen heute noch dazu und sehen deren Notwendigkeit ein. Nun, meine Damen und Herren, es war heute sehr interessant, Herr Kollege Bauer. Ich will Sie nicht angreifen, im



Sander
Gegenteil, ich lächele. Es ist dasselbe geschehen wie etwa vor einem Jahr. Da hat auch der Herr Kollege Dr. Schmidt, der inzwischen wohl das Feld hier geräumt hat, nachdem er seine Wahlrede gehalten hat — —

(Zuruf von der SPD: Nein!)

— Ach, er ist ja doch da. Das ist nett, ich freue mich, wenn ich ihn sehe. Er ist ja aus meinem Nachbarkreis und ich kenne ihn sehr gut. Nun nehme ich ihm das nicht ganz so übel wie Sie, Herr Kollege Bauer. Kritik gehört nun einmal zur Demokratie. Wir haben ja gesehen, er hat etwas Schwung hineingebracht. Ich glaube, wir dürfen diese Ausführungen nicht so ernst nehmen. Ich habe vor einem Jahr ja auch gesagt: Er will letzten Endes wahrscheinlich auch das beste. Daß er es nicht sehr leicht hat in seiner Partei, das ist völlig klar. Auch dafür haben wir volles Verständnis.
Meine Damen und Herren, ich glaube, daß ich mich nach der langen Debatte kurz fassen kann. Ich habe es auch nicht mehr nötig, mich heute sehr lange über die Bedeutung der Erhaltung und die Wichtigkeit des deutschen Zuckerrübenanbaus auszulassen. Es wäre vielleicht einmal sehr gut gewesen, wenn in diesem Hohen Hause — nachdem wir die Energiedebatte gehabt haben, nachdem wir uns über die besonderen Sorgen von Kohle und Stahl, des Erzbergbaus, der Textilwirtschaft und vieler anderer notleidender Industriezweige oder solcher Zweige, die noch in Zukunft in eine sehr, sehr schwierige Lage geraten könnten, unterhalten haben — auch die Bedeutung dieser Urindustrie, der Landwirtschaft, in einem noch etwas größeren Rahmen ausgesprochen worden wäre. Nun, meine Damen und Herren, was nicht ist, kann noch sein. Wir können das nachholen.
Wir alle wissen trotzdem — und hier möchte ich ganz besonders keinen Angriff gegen unsere Bundesregierung richten —, daß unsere augenblickliche Finanz- und auch unsere Devisen- und Exportlage nicht die allerbeste ist. Das ist nicht Schuld allein dieser Bundesregierung, sondern ich erkläre hier ganz offen, daß der Herr Bundeskanzler sehr oft auf diese Gefahr hingewiesen hat. Er hat gesagt: Es wird Zeit und Stunde kommen, wo sich das für unser ganzes deutsches Volk einmal schlecht auswirken wird. Das soll kein Lob für den Herrn Bundeskanzler sein. Ich wollte es nur einmal in den Raum stellen. Ich will es nicht überspitzen, Herr Struve. Sie werden das verstehen.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich nun auf das Problem der Zuckerwirtschaft beschränken. Sie wissen, daß gerade der deutsche Zuckerrübenanbau nicht, wie sehr oft hier betont wurde, in Großbetrieben durchgeführt wird, sondern — —

(Zuruf des Bundesministers Höcherl)

— Nein, Sie nicht, Herr Minister; Sie haben das nie gesagt, sondern in diesem Hohen Hause und auch im Ausschuß ist gesagt worden, das sei in der Hauptsache eine Angelegenheit der Großbetriebe. Das ist ein sehr, sehr großer Irrtum. Im Gegenteil, sowohl in meiner Heimat wie auch in ihrer Heimat, Herr Minister, wird ja der Zuckerrübenanbau
hauptsächlich in kleinen und mittelbäuerlichen Betrieben durchgeführt. Das ist mit der Grund, warum wir uns so sehr für die Erhaltung unseres deutschen Zuckerrübenanbaus aussprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird Ihnen bekannt sein, daß wir heute in Deutschland noch etwa 67 Zuckerfabriken haben. Es wird Ihnen weiter bekannt sein, daß ein großer Teil, über 50 %, davon in Niedersachsen liegen. Sie liegen zum größten Teil im Zonengrenzlandgebiet. Und das ist auch mit ein Grund, warum gerade in dieser Gegend nun diese Frage des deutschen Zuckerrübenanbaues und der deutschen Zuckerrübenpreise sehr, sehr sorgfältig verfolgt wird. Nun, meine Damen und Herren, werden Sie auch verstehen, daß diese Menschen, die Rüben anbauen, bekanntlich auch Getreide anbauen. Sollte hier auch nur das geringste Nachgeben bei unseren bisherigen deutschen Zukkerrübenmindestpreisen stattfinden, Herr Minister Höcherl, dann weiß ich nicht, wie diese an und für sich guten Gegenden in Zukunft mit dieser doppelten Gefahr fertig werden sollen.
Sie wissen, daß wir im vorigen Jahr noch einmal daran geglaubt haben, vielleicht, wenn es die Verhandlungslage in Brüssel erfordern würde, mit einer Ausgleichszahlung anzutreten. Das war der Grund, hier zu erklären, daß das im Augenblick ja bei unserer augenblicklichen Kassenlage überhaupt nicht mehr möglich ist.
Nun, meine Damen und Herren, vielleicht etwas, was Sie interessiert. Lassen Sie mich mal einige Worte darüber sagen, wie der deutsche Zuckerrübenpreis entstanden ist. Das ist kein gegriffener Preis, das ist kein willkürlicher Preis, sondern dieser Preis ist entstanden auf Grund einer Erstellung einer Zuckerenquete durch das Bundeswirtschaftsministerium. Man hat dann im Jahre 1957 den deutschen Zuckerrübenerzeugermindestpreis mit 15,5 % Zucker an der Schneidemaschine auf 6,75 DM je Doppelzentner festgesetzt. Meine Damen und Herren, merken Sie sich bitte das Jahr 1957. Nach fünf Jahren, 1962, meuterten endlich die deutschen Rübenbauern und sagten, es ist unmöglich, mit diesem Preis weiter auszukommen. Sie alle wissen, was inzwischen gewesen ist. Sie kennen die Lohn- und Gehaltserhöhungen. Sie kennen die Kostensteigerungen in allen Wirtschaftszweigen. Der deutsche Zuckerrübenanbau ist ja nicht nur allein interessant für die Landwirte, sondern er ist z. B. in meiner Heimat, wo 37 Zuckerfabriken in bäuerlicher Hand sind, natürlich auch besonders wichtig im Hinblick auf die Kostensteigerungen für den Kauf von Maschinen usw. Die meisten deutschen Zuckerfabriken sind ja in Wirklichkeit — Herr Minister, ich hoffe, Ihnen das nicht sagen zu brauchen — die Vorläufer einer idealen Erzeugergemeinschaft. Diese bäuerlichen Erzeugergemeinschaften haben vor 100 Jahren etwa begonnen, die Bewirtschaftung der Zuckerrüben und auch deren Verarbeitung in ihre Hand zu nehmen. Das ist in Schleswig-Holstein der Fall. Das ist in Westfalen teilweise und in Hessen dasselbe.
Auf Grund einer Fortschreibung, allerdings auf privater Grundlage, nicht durch das Bundeswirt-



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schaftsministerium, ist dann diese sogenannte Zukkerenquete weitergeführt worden. Man kam schon im Jahre 1962 zu wesentlich höheren Gestehungskosten für Zuckerrüben. Sie wissen, daß dann auch endlich nach zähen zweijährigen Verhandlungen der Erzeugermindestpreis auf 7,25 DM je Doppelzentner Zuckerrüben — ich betone immer wieder, nicht bei 16, Herr Minister, sondern bei 15,5 % an der Schneidemaschine — festgesetzt worden ist.
Meine Damen und Herren! Es ist Ihnen ja bekannt, daß wiederum seit 1964 weitere Lohn-, Gehalts- und Kostensteigerungen stattfanden, und auf Grund der bis jetzt gestiegenen Kosten wäre heute ein Zuckerrübenmindestpreis auf Grund exakter Unterlagen in Höhe von etwa 8 DM je Doppelzentner Zuckerrüben gerechtfertigt. Das war mit ein Grund, daß wir in unsere Große Anfrage auch das Problem „Zuckerrübenanbau" aufgenommen haben. Wir sind nämlich der Meinung, daß wir uns hier vor endgültiger Preisfestsetzung auf EWG-Ebene beeilen müssen.
Meine Damen und Herren, Frankreich ist nun einmal stärker an der Landwirtschaft interessiert als an der Industrie. Bei uns ist es scheinbar umgekehrt, obwohl beide Wirtschaftszweige eng miteinander verflochten sind und in der Zukunft mehr und mehr voneinander abhängig sein werden. Wichtig ist aber für uns nicht zuletzt, daß der Industriemarkt ebenso schnell vereinheitlicht wird, wie dies für die Landwirtschaft vorgesehen ist. Hier schloß man, was den Termin der Vereinheitlichung betrifft, einen Kompromiß, der zwischen dem von Frankreich geforderten 1. Juli 1969 und dem deutschen Termin des 1. Juli 1967 liegt, und zwar auf dem 1. Juli 1968. Meine Damen und Herren, das ist doch kein Geheimnis!
Ich möchte auch, daß wir das beste Verhältnis, das allerbeste Verhältnis zu Frankreich haben. Aber ich habe nun einmal schon in der Schule gelernt, daß Partnerschaft mit pars zusammenhängt, und wir wollen als gleichberechtigte Partner ein Teil dieses Europas sein. Natürlich wissen wir, daß Frankreich ein großes Interesse daran hat, daß die französischen Industrielöhne sehr niedrig bleiben, und daß damit im Augenblick auch noch die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise niedrig sind. Ich bedaure es außerordentlich, daß wir nicht erreicht haben, daß der Industrie- und der Agrarmarkt gleichzeitig in Funktion getreten sind.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich bei der fortgeschrittenen Zeit noch ganz kurz Bilanz ziehen und, darauf fußend, zu den Forderungen von uns Freien Demokraten kommen. Ich glaube, wir dürfen feststellen, daß unsere bundesdeutsche Finanzlage im Augenblick nicht die beste ist. Wir wollen weiter feststellen, daß auch die Devisenlage uns zum Nachdenken verpflichtet. Wir wollen weiter feststellen, daß der Kreditmarkt für Investitionen, für teilweise dringend notwendige Investitionen wenig hergibt und uns teilweise sehr teuer zu stehen kommt. Deswegen sollten wir nach unserer Meinung alles tun, um zu bewirken, daß die derzeitigen und künftigen Finanzschwierigkeiten uns nicht noch zusätzlich belasten. Meine Damen und Herren, ich bin sogar ehrlich und sage Ihnen — —

(Lachen bei der SPD. — Zuruf von der SPD: „Sogar"!)

— Ich bin sogar ehrlich, um hier Ihnen etwas zu sagen: Auch ich bin der Meinung, daß wir bei den EWG-Verhandlungen vielleicht etwas gutgläubig gewesen sind, nicht ganz so gutgläubig wie die SPD; die war uns natürlich immer viele, viele Kilometer voraus. Aber auch wir glaubten, wenn wir die Zusage zur Getreidepreissenkung geben würden — und da befanden wir uns in guter Partnerschaft mit dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes —, dann wäre das für uns ein Vorteil. Meine Damen und Herren, daß das ein Fehler gewesen ist, daß es sich nicht gut ausgewirkt hat, ist eine Tatsache.
Nun meine ich, man sollte den Mut haben, dem deutschen Volk einmal ganz offen zu sagen, was auf Grund der damaligen Zusage bei der Getreidepreissenkung die Agrarfinanzierung kostet. Man sollte auch ruhig die Gesamtkosten angeben, d. h. die Summe, die die Erstattung für die zugesagte Getreidepreissenkung bis 1970 ausmacht. Ich kann mir gar nicht vorstellen, daß das bei der Aufgeschlossenheit unseres Volkes nicht sehr gut ankommen würde. In meinem Wahlkreis stelle ich immer wieder fest, daß man bestens ankommt, wenn man den Leuten die Wahrheit sagt, auch wenn solche Dinge teilweise unpopulär sind.
Meine Damen und Herren, die deutsche Landwirtschaft und hier speziell die Zuckerrübenerzeuger sahen den Verhandlungen in Brüssel deshalb mit sehr großer Sorge entgegen, weil wir — und das möge man uns nun auch verzeihen — erkannt haben, daß wir hier und dort nicht nur gewonnen haben. Ich möchte mich hier sehr vorsichtig und auch sehr fein ausdrücken.

(Heiterkeit.)

Wir wissen, daß die neuen Vorschläge der EWG-Kommission bei der Verwertung der Zuckerrübenüberschüsse bereits im nächsten Jahr eine weitere Belastung der deutschen Steuerzahler in einer Höhe von etwa 200 Millionen DM mit sich bringen würden, wenn wir das, was die Kommission sich vorstellt, unsererseits akzeptierten — siehe Quantumsregelung usw.
Wir bitten deshalb unsere Bundesregierung, sich nach wie vor für die Einführung von regionalen Produktionszielen einzusetzen — das haben wir inzwischen dankenswerterweise von Ihnen, Herr Minister, vernommen — und zweitens unter allen Umständen den jetzigen deutschen Zuckerrübenmindestpreis — bei 15,5 % Zucker an der Schneidemaschine — durchzusetzen. Ich habe Ihnen gesagt, es liegen ganz korrekte Unterlagen vor, daß die Kosten inzwischen auf 8 DM je Doppelzentner gestiegen sind.
Meine Damen und Herren, Sie müssen auch wissen, daß die — ich glaube, ich darf es als deutscher Parlamentarier ruhig einmal aussprechen — meines Erachtens unseriösen Vorschläge der Kommission einen Einnahmeausfall für die deutsche Landwirt-



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schaft — das kommt zu den 200 Millionen DM hinzu — von weiteren 85 Millionen DM bedeuten. Außerdem wären selbstverständlich Steuerausfälle für den Bundeshaushalt zu erwarten.
Ich möchte auch an dieser Stelle sagen, daß die deutsche Landwirtschaft und nicht zuletzt unsere jungen Bauern nicht mehr bereit sind, in Zukunft infolge vielleicht verkehrter Beschlüsse bei den Marktordnungen noch als Almosenempfänger im deutschen Volk zu gelten, daß sie auch nicht mehr bereit sind, sich als teilweise von einer Großstadtpresse sagen zu lassen, die das, sage ich ganz offen, vielleicht nicht aus Schlechtigkeit sagt, aber wider besseres Wissen.
Abg. Dr. Schäfer: Welche Töne von einem
von der Regierungspartei!)
Ich weiß nicht, ob Sie verheiratet sind. Ich bin es. Ich bin mit meiner Frau nicht immer einer Meinung. Das wäre auch durchaus nicht gut für eine Ehe. Ich glaube auch, unsere Bundesregierung ist dankbar für das, was wir hier heute gesagt haben; es soll nur dazu beitragen, ihr zu helfen.

(Abg. Dr. Schäfer: Also ein Ehe-Geflüster!) Das hat also nichts mit der Koalition zu tun.

Meine Damen und Herren, ich sagte Ihnen, daß wir nicht bereit sind, durch einen Preisverlust infolge ungeschickten Verhandelns bei den Marktordordnungen wieder Subventionen als Ersatz hinzunehmen. Wir sind aber auch nicht bereit, noch weitere Einkommensminderungen der Landwirtschaft hinzunehmen. Ich meine das ganz wörtlich. Wir haben seit langen Jahren eine dauernde Lohn-, Gehalts- und Kostensteigerung. Darüber wollen wir uns freuen und dankbar sein. Aber, meine Damen und Herren, was würden diese Kreise sagen, wenn wir ihnen zumuteten, statt eines Zuckerrübenpreises von 8 DM einen Preis von 6,40 oder 6,60 DM hinzunehmen! Ich glaube, dann würden die sagen: „Ja, Kinder, ihr seid wohl verrückt geworden! Das, was wir nun endlich einmal erreicht haben, werden wir mit Zähnen und Klauen verteidigen."

(Zuruf.)

— Dem ist so, Herr Kollege Coring; das ist nicht abzuleugnen. Ich sage das freundlich und nicht schlecht gemeint, Herr Conring. Aber dem ist nun so, und das sollten wir auch einmal in diesem Raume sagen.
Ich habe eines vergessen; das möchte ich noch den Verbrauchern im guten Sinne sagen. Die Berechnung des Zuckerrübenpreises basiert nicht auf der 40- bzw. 42-Stunden-Woche, sondern nach wie vor auf der 60-
Stunden-Woche und mehr. Herr Kollege Schäfer, Sie wissen genau, wie in Ihrer Heimat und überhaupt im größten Teil Deutschlands in der Landwirtschaft heute noch leider von Mann und Frau, Altenteilern und Kindern hart gearbeitet werden muß. Wir müssen deshalb von der Bundesregierung erwarten, daß sie sich auch der Revisionsklausel annimmt, daß sie versucht, sie auf Grund der jetzigen Schwierigkeiten zu erreichen. Wir alle wissen — auch das geben wir zu — um den leichten Geldwertschwund. Das ist
keine deutsche Erfindung, das ist in vielen Ländern der Erde so.
Nun ist hier das Wort von der Harmonisierung gefallen. Das habe ich nicht zusätzlich hereingebracht, Herr Kollege Schmidt. Auch der Bundesregierung müßte bekannt sein, daß wir in Europa von einer allgemeinen Harmonisierung der Löhne, der Steuern, der Frachten, der Baukosten, der Futtermittelpreise usw. noch sehr weit entfernt sind. Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen drei Beispiele gebe. Bei uns liegt die steuerliche Belastung je ha zwischen 35 und 40 DM, in Frankreich bei 7 bis 10 DM. Die Baukosten betragen in Frankreich etwa die Hälfte unserer Baukosten. Für die Reparaturkosten — einen sehr großen Posten in unseren landwirtschaftlichen Betrieben — gilt dasselbe. Sie wissen schließlich auch, daß die Landarbeiterlöhne bei uns um rund 40 % höher liegen als in Frankreich.
Ich sagte Ihnen bereits, wir wollen keine Subventionen, wir wollen keine Ausgleichszahlungen; aber wir sind der Meinung — und das, Herr Minister, soll eine Unterstützung unserer Regierung sein —, daß die jetzigen Verhandlungen über die noch ausstehenden Marktordnungen unserer Bundesregierung die Möglichkeit geben sollen, hart zu handeln. Es sind Verhandlungen, die über Sein oder Nichtsein der deutschen Landwirtschaft entscheiden. Ich möchte das hier sehr ernst sagen. So weit wir zurückdenken können, sind solche schwerwiegenden Entscheidungen noch nie notwendig gewesen. Daher gehöre ich auch zu denen, die Ihnen dankbar sind. Ich bin auch dafür dankbar, Herr Staatssekretär Hüttebräuker, daß Sie sich bei den Vorostergesprächen 1965 in Brüssel, wo auf Grund eines Artikels im „Spiegel" große Gefahr bestand, daß der Zuckerrübenanbau in Gebiete jenseits des Rheins abwandern könnte, sich sehr energisch für dieses Problem eingesetzt haben und die Entwicklung von dort an eine andere Richtung genommen hat.
Ich möchte daher mit der Aufforderung und der Bitte schließen: Herr Minister — ich möchte es jetzt auf die Ministerebene heben , halten Sie fest an unserer bewährten deutschen Zuckermarktordnung. Ich habe Ihnen vorhin zu sagen versucht, daß diese der Vorläufer der heute von uns so dringend gewünschten Erzeugergemeinschaften gewesen ist. Wir sind deshalb der Meinung, daß wir dann auch in Zukunft eine gesicherte Versorgung für unsere Verbraucher und einen gerechten, d. h. nach Kosten berechneten Erzeugermindestpreis haben werden. Damit erreichen wir in Deutschland und, wenn es richtig gemacht wird, in Europa keine Überproduktion, keine zusätzliche finanzielle Belastung für den Bundeshaushalt, keinen Steuerausfall für die Bundesregierung, und last not least erreichen wir damit die dringend notwendige Erhaltung des deutschen Zuckerrübenanbaus.

(Beifall bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.