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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Kopf 2229 A Begrüßung des französischen Senators Jean Lecanuet 2245 C Überweisung von Vorlagen 2229 A Fragestunde (Drucksache V/681) Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Feststellung und gerichtliche Ahndung von Verbrechen an deutschen Soldaten, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen während und nach dem zweiten Weltkrieg Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2230 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2230 C Dr. Hudak (CDU/CSU) 2230 D Ott (CDU/CSU) 2231 A Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Dokumentation der an Deutschen begangenen Verbrechen von Haase, Staatssekretär . . . . 2231 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2231 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Behandlung von Wehrdienstverweigerern in der SBZ Dr. Mende, Bundesminister . . . . 2232 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2232 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) 2232 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2232 D Frage des Abg. Folger: Berücksichtigung von Verlusten aus Vollblutzuchtbetrieben bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Grund, Staatssekretär 2233 B Fragen des Abg. Ott: Steuerschulden der Mineralölgroßhandel EVG GmbH, Nürnberg Grund, Staatssekretär 2233 C Ott (CDU/CSU) 2234 A Krammig (CDU/CSU) 2234 C Fragen des Abg. Junghans: Grenze von 24 000 DM für Einkommensteuerpflichtige Grund, Staatssekretär 2234 C Junghans (SPD) . . . . . . . 2235 A Ahrens (Salzgitter) (SPD/Gast) . 2236 A Frage des Abg. Junghans: Einkommensteuerveranlagung bei Ehegatten Grund, Staatssekretär . . . . . . 2236 A Junghans (SPD) . . . . . . . . 2236 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Fragen des Abg. Wienand: Garnisongemeinden durch wehrpflichtige Soldaten verursachte Aufwendungen Grund, Staatssekretär 2236 D Wienand (SPD) . . . . . . . 2237 A Frage des Abg. Eschmann: Ausgleichsbeträge für Betriebe des , Bundes und der Länder sowie gleichgestellte Betriebe Grund, Staatssekretär 2237 C Frage des Abg. Eschmann: Weitere Reduzierung der Prozentgrenze in § 26 Grundsteuergesetz für Garnisongemeinden Grund, Staatssekretär 2237 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 2237 D Fragen des Abg. Krammig: Devisenhilfe für die in der Bundesrepublik stationierten amerikanischen und englischen Truppen Grund, Staatssekretär 2238 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 2238 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung Grund, Staatssekretär 2239 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2239 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . 2240 B Lautenschlager (SPD) 2240 B Fragen des Abg. Raffert: Verhalten des deutschen Delegationschefs bei den Filmfestspielen in Cannes Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2240 D Raffert (SPD) 2241 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Sprachfilm „Guten Tag" Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2241 C Moersch (FDP) 2242 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2242 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Eventuelle Auswirkungen eines Vertrages gegen die Ausbreitung von Kernwaffen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2242 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2242 B Frage des Abg. Prinz von Bayern: Fünfzigster Jahrestag der Schlacht von Verdun 2242 C Entwurf eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/690) — Erste Beratung — 2242 D Große Anfrage betr. EWG-Politik (Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm, Dr. Starke [Franken], Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache V/556) in Verbindung mit Antrag (SPD) betr. künftiges Verhältnis der EWG zur EFTA (Drucksache V/686) und mit Antrag (SPD) betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt (Drucksache V/687) Ertl (FDP) 2243 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2245 B Höcherl, Bundesminister . 2247 B, 2276 A Frau Dr. Elsner (SPD) 2250 B Frau Strobel (SPD) 2251 D Struve (CDU/CSU) 2255 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2258 D, 2282 B Dr. Starke (Franken) (FDP) 2264 D, 2282 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2269 A Sander (FDP) . . . . . . . . . 2272 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/114), in Verbindung mit Antrag betr. Änderung des § 85 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dichgans, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/69 [neu]), und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichshaushaltsordnung (Abg. Dichgans, Dr. Conring, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/68) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2283 B Dichgans (CDU/CSU) 2285 D Ruf (CDU/CSU) 2287 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 2289 B, 2293 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 2292 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2292 C, 2294 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 2294 A Nächste Sitzung 2296 D Anlagen 2297 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2229 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 43. Sitzung, Seite 2056 C, Zeilen 19-21 statt: Die Vorlage soll dem Rechtsausschuß überwiesen werden. — Es wird nicht widersprochen; die Überweisung ist beschlossen.: Es liegt der Antrag des Ausschusses vor. Sind Sie damit einverstanden? Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner **) 17. 6. Arendt (Wattenscheid) 16.6. Bading **) 16. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 16. 6. Bartsch 15. 6. Dr. Barzel 18. 6. Bauer (Würzburg) *) 17. 6. Berkhan *) 17. 6. Dr. Besold 17. 6. Blachstein *) 17. 6. Blumenfeld *) 17. 6. Dr. Burgbacher 15. 6. Corterier *) 17. 6. Damm 15. 6. Dr. Dittrich *5) 16. 6. Draeger *) 17. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Frau Eilers 16. 6. Eisenmann 16. 6. Dr. Eppler 16. 6. Erler *) 17. 6. Flämig *) 17. 6. Frieler 2. 7. Frau Geisendörfer 15. 6. Gewandt 17. 6. Dr. Giulini 20. 6. Dr. Gleissner 16. 6. Graaff 17. 6. Dr. h. c. Güde 16. 6. Dr. Hellige 19. 6. Frau Herklotz *) 17. 6. Herold *) 17. 6. Hofmann (Kronach) 15.6. Hösl *) 17. 6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 17. 6. Dr. Kempfler *) 17. 6. Frau Klee 18. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 17. 6. Klinker **) 17. 6. Dr. Kopf *) 17. 6. Kriedemann 5*) 16. 6. Leber 16. 6. Lemmrich *) 17. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 19. 6. Lenze (Attendorn) *) 17. 6. Leukert 15. 6. Lücker (München) ** 16. 6. Dr. Luda 16. 6. Matthöfer 19. 6. Mauk **) 16. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der WEU **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein *) 17. 6. Dr. von Merkatz *) 17. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) **) 16. 6. Dr. von Nordenskjöld 15. 6. Paul *) 17. 6. Frau Pitz-Savelsberg *) 17. 6. Pöhler *) 17. 6. Prochazka 15. 6. Rehs 18. 6. Reitz 18. 6. Richter 16. 6. Dr. Rinderspacher *) 17. 6. Dr. Rutschke *) 17. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 17. 6. Dr. Schmid-Burgk 17. 6. Schmidt (Braunschweig) 16.6. Schmidt (Hamburg) 15. 6. Dr. Schulz (Berlin) *) 17. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stiller 16. 6. Storm 16. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 17. 6. Wächter 15. 6. Dr. Wahl *) 17. 6. Walter 15. 6. Weigl 17. 6. Wienand *) 17. 6. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 27.6. Stooß 25. 6. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 3. Juni 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 295. Sitzung am 3. Juni 1966 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Mai 1966 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. 2298 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Außerdem hat der Bundesrat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Dr. h. c. Altmeier Bonn, 3. Juni 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 17. Mai 1966 mit ,der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 3. Juni 1966 an den Herrn Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft „Die Bundesregierung wird gebeten, bei Erhöhungen von Getreidefrachten, die nach Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die gesetzgebenden Körperschaften gegebenenfalls eintreten, von der Bestimmung des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) vom 26. Juli 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 455) keinen Gebrauch zu machen und die abgeleiteten Richtpreise und abgeleiteten Interventionspreise während des Getreidewirtschaftsjahres 1966/67 unverändert zu belassen." Begründung: Im Hinblick auf das Ziel der Verordnung Nr. 19 der Europäischen Gemeinschaften u. a. eine angemessene Erlössicherung der Getreideanbaubetriebe herbeizuführen, ist es unerläßlich, zu Beginn des Getreidewirtschaftsjahres eine Preisregelung zu treffen, die während des gesamten Getreidewirtschaftsjahres Bestand hat. Anlage 3 Schriftliche Erklärung *) des Abgeordneten Dr. Vogel (Speyer) für die Fraktion der CDU/CSU zu den Entschließungsanträgen der SPD (Umdruck 44) — 45. Sitzung, Anlage 9 — und der CDU/CSU (Umdruck 62) — 45. Sitzung, Anlage 10 —. *) Siehe 45. Sitzung, Seite 2206 B Wir haben in unserer letzten großen Wissenschaftsdebatte im Februar dieses Jahres den zur Debatte stehenden Fragenkomplex im Zusammenhang diskutiert. Ich selbst bin damals auch auf die Straffung und Verkürzung des Studiums eingegangen. Selbstverständlich erfordern sie auch eine Anpassung der Stipendienwerke an die veränderten Bedingungen. So muß z. B. Anfangsförderung anders geregelt werden, wenn die vorlesungsfreie Zeit zu regelmäßigen Kursen für die Studierenden benutzt wird. Wir vertreten schon lange die Meinung, daß die Förderungsmeßbeträge nach dem Honnefer Modell zu gering waren und nach wie vor sind. Die gegenwärtig gewährten 290 DM reichen nicht aus, eine Änderung ist notwendig. Bei der letzten Erhöhung der Richtsätze haben wir 320 DM gefordert. Die Landeskultusminister und der Bundesinnenminister waren ebenfalls dafür. Es gelang jedoch nicht, die Zustimmung der Länderfinanzminister zu finden, so daß es zum Kompromiß der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 1965 in München kam. Mancher mag dabei irrigerweise gedacht haben, die 40 bzw. 30 DM Ausbildungsbeihilfe kämen hinzu. Nun fordern Rektorenkonferenz und VDS in ihrem Schwarzbuch Neuregelungen. Auch Umdruck 43 und 44 zielen darauf ab. Wir stimmen der grundsätzlichen Forderung im Prinzip zu. Aber die in den genannten Umdrucken gemachten detaillierten Vorschläge können nicht in dieser Stunde und bei dieser Gelegenheit durchgepeitscht werden. Sie sind teilweise unpräzise und nicht ausgegoren. Bei den Freibeträgen unter Punkt 4 Umdruck 44 wird beispielsweise bei den Geschwistern nicht zwischen Studierenden, anderweitig noch in der Ausbildung Stehenden und schon im Beruf befindlichen unterschieden. So können wir nicht zustimmen. Wir brauchen die Vorstellungen der Regierung. Sie muß mit den Ländern — die ja zu 50 % an der Aufbringung der Mittel beteiligt sind — zuvor sprechen. Und wir müssen auch die finanziellen Konsequenzen beachten. Auch für 1967 sind Wunschträume nicht erlaubt. Die von der SPD vorgeschlagenen Mehrausgaben bewegen sich immerhin in einer Größenordnung von 60 Millionen DM je Jahr. Hinsichtlich der Hochbegabtenförderung ist es richtig, daß durch sie der Staat, d. h. Bund und Länder, Mittel spart. Es ist daher gerechtfertigt, vom Staat eine Erhöhung zu fordern. Über ihre Größenordnung muß allerdings erst gesprochen werden. Die Einwände des Kollegen Moersch sind mir zwar subjektiv verständlich, scheinen mir aber objektiv nicht gerechtfertigt zu sein. Der Staat sollte durchaus freie Initiativen anregen, unterstützen und belohnen. Ich darf zusammenfassen: Wir wollen jetzt keine überstürzten, zu differenzierten und unausgewogenen Entschlüsse und lehnen daher Umdruck 43 und Umdruck 44 ab. Wir wollen aber die Sache auf der Tagesordnung lassen. Wir wollen, daß uns die Regierung Vorschläge unterbreitet und daß im Ausschuß alsbald darüber beraten wird. Unser Ziel ist klar, schon 1967 zu höheren Leistungen für die Studienförderung im allgemeinen und für die Hochbegabtenförderungswerke im besonderen zu kommen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2299 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 15. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/454 Frage 1/3): Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Richter verschiedener Bundesgerichte, die dahin geht, daß sie das Urheberrecht an Entscheidungen und Leitsätzen, die in den von ihnen oder einem Bundesgericht herausgegebenen Sammlungen veröffentlicht werden, für sich in Anspruch nehmen und daher mit der Veröffentlichung dieser Leitsätze und höchstrichterlichen Entscheidungen nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden sind, das einem Veröffentlichungsausschuß oder dem Richterverein zufließt? Bei keinem der oberen Bundesgerichte nehmen die Richter für Entscheidungen, an denen sie mitgewirkt haben, und für Leitsätze, die sie verfaßt haben, das Urheberrecht in Anspruch. Dies wäre auch nicht möglich, weil die Entscheidungen und auch die amtlich verfaßten Leitsätze nach § 5 Abs. 1 der Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) wie auch früher schon keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Deshalb kann sich die Frage, ob etwa die Richter im Hinblick auf ein Urhebrrecht mit der Veröffentlichung nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden seien, in diesem Zusammenhang nicht stellen; sie hat sich auch tatsächlich nicht ergeben. Die Art, wie die höchstrichterlichen Entscheidungen mit den Leitsätzen in Sammlungen, die mit den oberen Bundesgerichten meist unter dem allerdings nicht immer genauen Stichwort „Amtliche Sammlung" in Verbindung gebracht werden, laufend veröffentlicht werden, ist nicht einheitlich. Die älteste Tradition haben wohl die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" aufzuweisen; sie werden beide, wie es auf dem Titelblatt vermerkt ist, von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft herausgegeben. Als Herausgeber treten also nicht der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft selbst, sondern deren Mitglieder in Erscheinung. Damit ist geschichtlich an die Praxis des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts angeknüpft worden. Die Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft hatten zu gemeinnützigen Zwecken den „Reichsgericht-Rentenverein" gegründet; er war praktisch der Herausgeber der beiden Sammlungen; denn in die Kasse dieses Vereins floß das Honorar, das der Verleger für den einzelnen Band gewährte. Aus diesem Fonds, der allmählich gebildet wurde, erhielten die Hinterbliebenen der Vereinsmitglieder Renten; so wurde in Härtefällen und bei schweren Schicksalsschlägen durch ein freiwilliges, selbstloses Zusammenwirken sehr wirksame Hilfe geleistet. Dies ist in den Annalen des Reichsgerichts wiederholt lobend und anerkennend erwähnt worden. Ich darf hierzu auf die Ausführungen des Reichsgerichtsrats Müller in dem Sonderfall des Sächsischen Archivs für Deutsches Bürgerliches Recht (1904) „Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts" S. 17/18 und auf den Beitrag des Senatspräsidenten am Reichsgericht Lobe in der Festgabe „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929" S. 53/54 Bezug nehmen. Die Entschließung darüber, welche Entscheidungen in den Sammlungen veröffentlicht werden sollten, stand dem erkennenden Senat zu. Den Leitsatz fertigte der Urteilsfasser; hierfür erhielt er kein Honorar, ebenso wurde ihm auch dafür, daß er die Entscheidung, die er abgesetzt hatte, zur Veröffentlichung vorschlug, kein Honorar gezahlt. Die Herstellung des einzelnen Bandes wurde drucktechnisch von einigen wenigen Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft betreut; sie erhielten für diese zusätzliche Arbeit, die auch das Lesen von Korrekturen und die Fertigung des Inhaltsverzeichnisses umfaßte, ein geringes Honorar. Diese Praxis, die sich über Jahrzehnte erstreckte, führt der Bundesgerichtshof in etwas abgewandelter Form weiter. Die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" werden von dem Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof herausgegeben. Der Verein hat aus den Zivil- und Strafsenaten des Bundesgerichtshofes je einen Bundesrichter mit der drucktechnischen Bearbeitung der Entscheidungen und Leitsätze, die von dem erkennenden Senat nach § 18 der Geschäftsordnung des Bundesgerichtshofes vom 3. März 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 S. 9) zur Veröffentlichung bestimmt worden sind, beauftragt. Diese beiden Richter erhalten für ihre besondere Mühewaltung ein Honorar. Für den einzelnen Band zahlt der Verlag (Carl Hey-manns Verlag KG) ein Entgelt an den genannten Verein, der ebenso wie einst der Rentenverein in Leipzig den so entstandenen Fonds für humanitäre Zwecke verwendet. Gegen die bei dem Bundesgerichtshof bestehende Praxis hat die Bundesregierung keine Bedenken zu erheben. Anlage 5 Ergänzende Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 1. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Deringer (Drucksache V/454 Fragen V/7, V/8 und V/9 *) : In der vorbezeichneten Antwort war die Frage offen geblieben, ob die Vorschriften der §§ 54 der Reichshaushaltsordnung und 66 der Reichswirtschaftsbestimmungen bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften auf die Ansprüche auf Rückforderung der Wohnungsbauprämie angewendet werden können. Nach diesen Vorschriften können Ansprüche, auf die § 131 AO keine Anwendung findet, niedergeschlagen werden. Niederschlagung im Sinne dieser Vorschriften ist der Verzicht auf einziehbare Forderungen, deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Meine Steuerabteilung hat diese Frage inzwischen mit den Vertretern der für die Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes zuständigen Landesfinanzbehörden erörtert. Nach dem Ergebnis *) Siehe 34. Sitzung — Anlage 4 — Seite 1626 B 2300 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 dieser Besprechung kann davon ausgegangen werden, daß die genannten Vorschriften grundsätzlich auch auf Rückforderungsansprüche aus dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und dem Spar-Prämiengesetz anwendbar sind. Allerdings muß die Anwenddung auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Rückforderung der Prämie für den Schuldner eine persönliche Härte darstellt. Unter welchen besonderen Umständen dies der Fall ist, dürfte sich kaum allgemein sagen lassen, sondern kann nur von Fall zu Fall nach Kenntnis und Würdigung aller Umstände entschieden werden. Ich darf davon ausgehen, daß Ihre Fragen nunmehr abschließend beantwortet sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 7. Juni 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Welslau zu seinen Mündlichen Anfragen *). Wie ich in der Fragestunde am 18. Mai d. J. zu Ihrer zweiten Frage schon erklärte, ist nach den maßgeblichen Finanzierungsrichtlinien eine private Zwischenfinanzierung nicht notwendig. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Durchführung der ländlichen Siedlung zu den Aufgaben der Länder gehört und der Bund seine Mittel nur zusätzlich zur Verfügung stellt, so daß ich nicht zu übersehen vermag, ob in einzelnen Fällen entgegen den maßgeblichen Richtlinien von Siedlern Zwischenkredite aufgenommen worden sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Metzger (Drucksache V/635 Fragen VII/2 und VII/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in New York erscheinende Wochenzeitung „Aufbau" in ihrer Nummer vom 29. April 1966 unter der Überschrift „Bonner Visum-Schikanen" berichtet, Ausländer, die als Opfer des zweiten Weltkrieges ihre Heimat verlassen haben, im Ausland leben und staatenlos wurden, erhielten seit Herbst 1965 nur unter schwierigen Bedingungen und nach einer langen Wartezeit durch Behörden der Bundesrepublik einen Sichtvermerk für die Bundesrepublik? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, für Abhilfe der in Frage VII/2 erwähnten Schwierigkeiten zu sorgen? Der Artikel ist der Bundesregierung bekannt. In ihm wird behauptet, die Behörden der Bundesrepublik träfen „willkürliche Polizeimaßnahmen", um die Einreise von Inhabern ausländischer Flüchtlingsreiseausweise zu erschweren. Diese Behauptung trifft nicht zu. Nach deutschem Recht können Inhaber von Reiseausweisen nach dem Londoner Abkommen vom 15. Oktober 1946 oder nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. Juli 1951 zu Besuchszwecken ohne Sichtvermerk in die Bundesrepublik einreisen, wenn die in den Reiseausweisen eingetragene Berechtigung zur Rückkehr in den ausstellenden Staat noch mindestens vier Monate gültig ist. In allen *) Siehe 42. Sitzung Seite 1889 D anderen Fällen bedürfen Inhaber ausländischer Flüchtlingsreiseausweise einer besonderen Aufenthaltserlaubnis. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung muß dann vorher die Zustimmung der innerdeutschen Ausländerbehörde einholen. Daher nimmt das Verfahren in diesen Fällen einige Zeit in Anspruch, so daß gewisse Wartezeiten sich nicht vermeiden lassen. Der Artikel vermittelt insgesamt von dem Inhalt der deutschen Einreisebestimmungen ein völlig falsches Bild, zumal er Besuchs-, Ferien- und Studienreisen als Beispiel heranzieht, um entstehende Wartezeiten zu kritisieren. Gerade bei diesen treten keinerlei Wartezeiten auf, wenn die Rückkehrberechtigung in den Ausgangsstaat noch ausreichende Zeit gültig ist, weil dann ein Sichtvermerk nach deutschem Recht gar nicht gefordert wird. Einem Ausländer hingegen, der in das Bundesgebiet einreisen will, um dort eine Erwerbstätigkeit auszuüben, wird zugemutet werden können, die für die Bearbeitung des Antrages nun einmal erforderliche Zeit von einigen Wochen abzuwarten; er muß ohnehin langfristige Dispositionen treffen und wird daher die Bearbeitungszeit seines Antrages mit berücksichtigen können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/635 Fragen XIV/6, XIV/7 und XIV/8) : In wievielen Fällen ist die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den Eltern von Einzelkindern (aus bestehenden Ehen) versagt worden? In wievielen Fällen wurde die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen von Einzelkindern gewährt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die nunmehr ersichtlichen Auswirkungen des Bundeskindergeldgesetzes zu Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) sowie dem verfassungsmäßigen Schutz der Familie (Artikel 6 GG) Anlaß geben könnten, weil nämlich die Ausbildungszulage nach § 14 a Bundeskindergeldgesetz allein bei Einzelkindern aus einer bestehenden Ehe ausgeschlossen ist, während sie verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen gezahlt wird? Zu Frage 6: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Eltern von Einzelkindern eine Ausbildungszulage nach § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes beantragt haben. Es kann deswegen auch über die Anzahl von Anträgen, die nach dem Gesetz abgelehnt werden mußten, nichts mitgeteilt werden. Zu Frage 7: Die Ausbildungszulage wird in rund 100 000 Fällen an verwitwete, geschiedene oder ledige Personen für ihr einziges Kind gewährt. Eine Aufteilung dieser Zahl danach, ob die Antragsteller verwitwet, geschieden oder ledig sind, ist nicht möglich. Zu Frage 8: Die Bundesregierung sieht nach wie vor keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes mit den Artikeln 3 und 6 des Grundgesetzes vereinbar ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bauer (Wasserburg).


Rede von Josef Bauer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese heutige Europadebatte ist außerordentlich interessant, wenn man drei oder vier Stunden hier zuhört. Von dem Europaskeptizismus, den zweifellos der Kollege Ertl hier heute an den Tag gelegt hat, bis hin zu den etwas kühnen Erwartungen meiner Frau Kollegin Strobel bezüglich des Anschlusses der EFTA ist weiß Gott eine große Spanne gewesen, und so in der Mitte schwamm da auch noch der Moby Dick hinein bei der Rede unseres Kollegen Ertl.

(Zuruf von der SPD: Ein Großwildjäger!)

— Ein Großwildjäger, Herr Kollege Dr. Schmidt? Ja, der schwamm aber richtig. Sie haben hier ein unvergeßliches Denkmal für unseren Kollegen Ertl gesetzt, Herr Kollege Dr. Schmidt.
Nein, Spaß beiseite, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Ertl, lassen Sie mich sagen: ich bin der Meinung, daß wir heute eine Debatte ,geführt haben, die weder Veranlassung gibt, etwa zu sagen: Wir, dieses deutsche Parlament, seien in irgendeiner Form in diesen europäischen Fragen zu skeptisch, noch Veranlassung, zu sagen, daß das, was Frau Strobel versucht hat, schon wieder mit einem Sprung weiter nach vorwärts zu treiben, uns etwa nicht ,gut ansteht. Es wäre verheerend, wenn wir Parlamentarier, wir hier in diesem Deutschen Bundestag, uns nicht immer wieder bei jeder Gelegenheit gemeinsam darum bemühen wollten, vorwärtszudenken, vorwärtszudenken auch dann, wenn die Schwierigkeiten noch so groß sind; denn wenn wir es nicht tun, tun es heute über unsere Köpfe hinweg die Völker, dann tut es unsere Jugend, die ganz anders denkt. Fahren Sie nach Frankreich, nach Italien, nach Holland und Belgien! Dort ist nach wie vor Begeisterung für Europa da. Wenn wir hier im Alltagshandwerk, Frau Kollegin Strobel und Kollege Ertl, manchmal verzweifeln und glauben, nicht mehr vorwärtskommen zu können, dann —

(Lebhafte Zurufe von der SPD.)

— Ich sage, Sie sind zu optimistisch, und hier ist man zu skeptisch! Und der CDU/CSU steht es wieder einmal ,gut an, die Mitte zu wahren.

(Abg. Fellermaier: Nein, wir sind realistisch, Herr Kollege Bauer!)

— Lieber Kollege Fellermaier, der Realismus bezüglich des Anschlusses der EFTA mit all den Schwierigkeiten — seien Sie mir nicht böse —, das ist eine kühne Vision!

(Zuruf der Abg. Frau Strobel.)

— Ich bin dafür, Frau Kollegin Strobel, ich halte es aber beim derzeitigen Stande der Dinge im Augenblick für einen sehr, sehr optimistischen Ausblick!

(Abg. Dr. Schäfer: Aber für ein Ziel! — Weitere Zurufe links.)

— Gut, Herr Kollege Schäfer, ich habe ja gesagt, wie weit die Spannbreite in diesem Parlament ist! Was ich haben möchte, ist ja lediglich, klarzumachen, daß ich sowohl die skeptischen Äußerungen des Kollegen Ertl als auch die optimistischen der Frau Kollegin Strobel zusammenfassen möchte als eine Dokumentation unseres gemeinsamen Willens dieses Deutschen Bundestags zu Europa und zur europäischen Einigung! Wenn wir uns in dieser Frage am Ende schließlich näherkommen, dann wäre das, glaube ich, eine gute Feststellung.
Ich möchte aber ein paar sachliche Bemerkungen zu den Ausführungen des Ministers machen, die er in Beantwortung der Anfragen der FDP gemacht hat. Herr Kollege Dr. Schmidt, Sie haben hier auf eine Zwischenfrage des Kollegen Ertl — ich glaube, der Kollege Ertl war es — zur Frage des Milchrichtpreises ganz klipp und klar erklärt, Sie wollten einen Preis von 38 Pf. Habe ich Sie falsch verstanden?

(Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Ich habe gesagt, es sei realistisch!)

— Sie sind realistisch, Sie wollen einen Preis von
38 Pf.

(Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Ach, nein, ich halte ihn für realistisch! — Zurufe links.)

— Aber Sie sind eigentlich gefragt worden, was Sie wollten. Daraufhin war die Antwort: 38 Pf. Ich glaube, so wird es das Protokoll wiedergeben. Herr Kollege Schmidt, ich muß Ihnen sagen, daß ich diese Äußerung im derzeitigen Stadium der Verhandlungen im Interesse der deutschen Milcherzeuger außerordentlich bedaure, weil dieser Minister, der als Verantwortlicher auf der Regierungsbank sitzt, im Augenblick noch mitten in Verhandlungen steht, von denen wir noch nicht wissen, wo und an welcher Stelle sie zu Ende gehen. Deshalb, Herr Kollege Schmidt, der ich Sie für einen Freund auch dieses Teiles unserer Bevölkerung, nämlich der deutschen Landwirtschaft, halte, bedauere ich sehr, daß Sie in diesem Augenblick eine derartige Äußerung getan haben. Denn, Herr Kollege Schmidt, wenn Sie sagen: Was ist realistisch an einer solchen Preisforderung? so teile ich mit Ihnen auch die Sorge, ob die derzeitige Konstruktion, die in Brüssel vorgesehen ist, richtig ist, daß man 38 oder 39



Bauer (Wasserburg)

oder 37 Pf sagt und glaubt, daß man das alles allein über den Markt wird erreichen können.
Ich bin nach wie vor der Auffassung, daß es richtig gewesen wäre und nach wie vor richtig ist, mindestens für eine große Reihe von Jahren das Instrument unserer bisherigen Milchpolitik, nämlich, die Gewährung entsprechender Förderungsbeiträge, wie wir sie hatten und wie wir sie noch haben, auch im Gemeinsamen Markt noch eine Zeitlang fortzusetzen. Wie sieht es denn in Wirklichkeit aus, meine Damen und Herren? Ist das Illusion? Kostet das zuviel Geld? Sind die Finanzminister etwa nicht bereit oder in der Lage, das Geld herzugeben?
Ich habe mir kürzlich Zahlen angeschaut. Danach ist es zur Zeit so, daß die Finanzminister der sechs EWG-Staaten allein für die Förderung des Milcherzeugerpreises im Augenblick nach dem Stand für 1965 2,35 Milliarden DM in den sechs Ländern ausgeben. Umgerechnet auf die molkereimäßige Verwertung dieser Milch sind das zur Zeit 5,2 Pf. Wenn ich also davon ausgehen würde, daß wir in Zukunft etwa noch 2 oder 3 Pf an kommunitären Beihilfen und Beiträgen für eine gewisse Übergangszeit hätten, dann, Herr Kollege Schmidt, bin ich allerdings realistisch genug, zu sagen: Das übrige läßt sich sicherlich über den Markt erzielen. Aber ich halte es mit Ihnen, wenn Sie der Meinung sind, daß 38 Pf etwa nicht erreichbar sind und daß es ein Richtpreis ist, der sich weit weg von den tatsächlichen Milcherzeugerpreisen bewegen wird.
Wenn wir das aber wissen und wenn Sie das mit uns gemeinsam glauben, dann sollten wir eigentlich konstruktive Vorschläge machen, wie wir den tatsächlichen Auszahlungspreis möglichst in die Nähe des vorgesehenen Milchrichtpreises bringen. Mir geht es darum, dafür zu sorgen, daß durch diese Umstellung auf diesem Produktionsgebiet unsere Landwirtschaft nicht wieder neue Einbußen erleidet.
Denn, auch das darf hier noch gesagt werden: sosehr ich es bedauere, daß wir bei dem Getreidepreis Einbußen haben hinnehmen müssen, so möchte ich doch noch einmal darauf hinweisen, daß das noch verhältnismäßig harmlos und leichter erträglich war, wenn ich das mit dem gesamten Sektor der Veredelungsprodukte, insbesondere der Milch, vergleiche.
Ich muß Ihnen hier folgendes sagen: Heute wurde ein bißchen verächtlich von der bisherigen Milchpolitik gesprochen. Lieber Dr. Schmidt, auch das hätten Sie nicht tun sollen. Ich bin der Meinung: Wir haben eine ausgezeichnete Milchpolitik betrieben. Wir haben eine hervorragende Milchwirtschaft!

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

Ich bin der Meinung, wir haben bei uns ausgezeichnete Produkte. Alle übrigen fünf EWG-Länder beneiden uns um unsere Ordnung.

(Weitere Zurufe von der SPD.)

— Sehr geehrter Herr Kollege Schmidt, sprechen Sie doch mit den Leuten, egal, ob auf der Erzeuger-, auf der Verarbeitungs- oder auf der Handelsstufe; fragen Sie sie doch einmal, ob sie sich wünschen würden, das ganze deutsche System, wie es bisher bei
uns bestand, möglichst komplett und unverändert anzunehmen! Die meisten wären dafür. Leider Gottes — ich sage: Gott sei's geklagt — haben sich hier im Laufe der Brüsseler Verhandlungen — —

(Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Das ist eine Frage der Milchmarktordnung, nicht der Milchpolitik!)

— Ja, was ist Milchmarktordnung? Und was ist Milchpolitik? Wo sind hier für Sie die Grenzen? Lieber Herr Kollege Schmidt, für mich ist das ein einziger Begriff.
Ich sage noch einmal, mit den Gemeinschaftssubventionen, die wir gemeinsam nochmals erörtern sollten, würden wir das gleiche erreichen wie in der Vergangenheit bei uns in der Bundesrepublik. Denn ich behaupte nach wie vor, wir haben kein anderes so geeignetes Instrument gehabt, die öffentlichen Mittel dorthin zu bringen, wo sie im Interesse einer sinnvollen Förderung unserer Landwirtschaft wirklich am meisten angebracht sind, als gerade den Weg, die erzeugte Milch im Preis zu fördern. Wenn wir davon aber überzeugt sind, dann wäre das, glaube ich, auch im künftigen Gemeinsamen Markt richtig.
Im übrigen — meine Damen und Herren, ich betone es noch einmal — teile ich die Sorgen um diesen künftigen deutschen Milchpreis dann, wenn man wirklich glaubt, sofort und mit dem Inkrafttreten, wie es jetzt vorgesehen ist, den gesamten Milchpreis über den Markt erwirtschaften und erlösen zu können. Ich bin der Meinung, wenn man von den bisherigen 2,35 Milliarden DM auch in Zukunft 1 bis 1,5 Milliarden DM, die die Finanzminister de facto bereits ausgeben, für die Gemeinschaftssubventionen verwenden würde, dann wäre dieser festzusetzende Milchrichtpreis etwas realistischer, und wahrscheinlich steckte in seiner Verwirklichung gegenüber dem tatsächlichen Auszahlungspreis etwas mehr drin, als es sonst leider Gottes der Fall sein wird.
Sie wissen ja — ich darf es ganz kurz sagen —: 1 Pf kommunitärer Subvention pro Kilo Milch würde rund 500 Millionen DM kosten. Wenn wir also 2,5 oder, wenn Sie so wollen, 3 Pf auf diesem Gebiete für diese erste Zeit weiter gewähren, um einmal abwarten zu können, was der Markt wirklich hergibt, dann wären das zwischen 1,25 und 1,5 Milliarden DM. Dann bliebe für die übrigen Aufgaben zur Pflege des Milchmarktes nach den bisher schon vorhandenen Ausgaben immerhin noch ein Betrag von rund drei Viertel bis eine Milliarde DM.
Lieber Herr Kollege Schmidt, was ich gar nicht gern gehört habe — ich sage es gleich noch einmal —, war, daß Sie sagten, die SPD könne weder unsere bisherige Agrarpolitik noch die Antwort, die heute der Landwirtschaftsminister gegeben hat, in irgendeiner Form decken. Herr Kollege Schmidt, ich glaube, über die Antwort, die dieser Minister heute gegeben hat, sollten wir uns zu gegebener Zeit noch einmal unterhalten. Ich würde sehr gern wissen, wo Sie eigentlich die kritischen Ansatzpunkte für die Antwort dieses Ministers gefunden haben. Ich hätte gern im Detail gewußt, wo hier einzugreifen



Bauer (Wasserburg)

ist. Es wird immer gesagt: Wir können das nicht mit decken und nicht mit tragen. Aber dann sollten Sie uns einmal konstruktiv sagen, wo in dieser Antwort eigentlich die Fehler liegen, wo Sie mit. der Antwort nicht einverstanden sind, wo hier angeblich Schwierigkeiten sind, wo die Antwort ungenügend ist, wo Sie und wie Sie etwas besser machen können.

(Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Das habe ich doch gesagt!)

Da bleiben Sie uns leider Gottes immer die Antwort schuldig.
Im Zusammenhang mit unserer Butterpolitik haben Sie von Butterkarussell und von grobem Unfug gesprochen.

(Abg. Dr. Schmidt [Gellersen]: Jawohl!)

Lieber Kollege Schmidt, dann empfehle ich Ihnen, sich doch einmal ein bißchen in den anderen Ländern umzusehen, insbesondere in solchen Ländern, die seit zwanzig und dreißig Jahren sozialistisch geführt sind. Wissen Sie, daß das Butterkarussell und der grobe Unfug, von dem Sie sprachen, zu einem ständigen Bestandteil der Agrarpolitik der dortigen sozialistischen Parteien gehören? Wissen Sie das eigentlich? Und hier im Deutschen Bundestag sprechen Sie von grobem Unfug!

(Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Das ist doch Demagogie, was Sie machen! Das ist demagogisch!)

Da hat irgend jemand dazwischengerufen, es sei nicht wahr. Sie können hinterher hier heraufgehen und den Gegenbeweis antreten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    „Demagogie" ist kein schönes Wort. Es bedeutet, daß jemand falsche Dinge behauptet, um das Volk verführen zu wollen. Das wollen Sie, glaube ich, dem Herrn Kollegen Bauer nicht unterstellen.