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    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Kopf 2229 A Begrüßung des französischen Senators Jean Lecanuet 2245 C Überweisung von Vorlagen 2229 A Fragestunde (Drucksache V/681) Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Feststellung und gerichtliche Ahndung von Verbrechen an deutschen Soldaten, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen während und nach dem zweiten Weltkrieg Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2230 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2230 C Dr. Hudak (CDU/CSU) 2230 D Ott (CDU/CSU) 2231 A Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Dokumentation der an Deutschen begangenen Verbrechen von Haase, Staatssekretär . . . . 2231 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2231 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Behandlung von Wehrdienstverweigerern in der SBZ Dr. Mende, Bundesminister . . . . 2232 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2232 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) 2232 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2232 D Frage des Abg. Folger: Berücksichtigung von Verlusten aus Vollblutzuchtbetrieben bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Grund, Staatssekretär 2233 B Fragen des Abg. Ott: Steuerschulden der Mineralölgroßhandel EVG GmbH, Nürnberg Grund, Staatssekretär 2233 C Ott (CDU/CSU) 2234 A Krammig (CDU/CSU) 2234 C Fragen des Abg. Junghans: Grenze von 24 000 DM für Einkommensteuerpflichtige Grund, Staatssekretär 2234 C Junghans (SPD) . . . . . . . 2235 A Ahrens (Salzgitter) (SPD/Gast) . 2236 A Frage des Abg. Junghans: Einkommensteuerveranlagung bei Ehegatten Grund, Staatssekretär . . . . . . 2236 A Junghans (SPD) . . . . . . . . 2236 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Fragen des Abg. Wienand: Garnisongemeinden durch wehrpflichtige Soldaten verursachte Aufwendungen Grund, Staatssekretär 2236 D Wienand (SPD) . . . . . . . 2237 A Frage des Abg. Eschmann: Ausgleichsbeträge für Betriebe des , Bundes und der Länder sowie gleichgestellte Betriebe Grund, Staatssekretär 2237 C Frage des Abg. Eschmann: Weitere Reduzierung der Prozentgrenze in § 26 Grundsteuergesetz für Garnisongemeinden Grund, Staatssekretär 2237 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 2237 D Fragen des Abg. Krammig: Devisenhilfe für die in der Bundesrepublik stationierten amerikanischen und englischen Truppen Grund, Staatssekretär 2238 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 2238 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung Grund, Staatssekretär 2239 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2239 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . 2240 B Lautenschlager (SPD) 2240 B Fragen des Abg. Raffert: Verhalten des deutschen Delegationschefs bei den Filmfestspielen in Cannes Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2240 D Raffert (SPD) 2241 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Sprachfilm „Guten Tag" Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2241 C Moersch (FDP) 2242 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2242 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Eventuelle Auswirkungen eines Vertrages gegen die Ausbreitung von Kernwaffen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2242 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2242 B Frage des Abg. Prinz von Bayern: Fünfzigster Jahrestag der Schlacht von Verdun 2242 C Entwurf eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/690) — Erste Beratung — 2242 D Große Anfrage betr. EWG-Politik (Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm, Dr. Starke [Franken], Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache V/556) in Verbindung mit Antrag (SPD) betr. künftiges Verhältnis der EWG zur EFTA (Drucksache V/686) und mit Antrag (SPD) betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt (Drucksache V/687) Ertl (FDP) 2243 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2245 B Höcherl, Bundesminister . 2247 B, 2276 A Frau Dr. Elsner (SPD) 2250 B Frau Strobel (SPD) 2251 D Struve (CDU/CSU) 2255 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2258 D, 2282 B Dr. Starke (Franken) (FDP) 2264 D, 2282 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2269 A Sander (FDP) . . . . . . . . . 2272 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/114), in Verbindung mit Antrag betr. Änderung des § 85 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dichgans, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/69 [neu]), und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichshaushaltsordnung (Abg. Dichgans, Dr. Conring, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/68) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2283 B Dichgans (CDU/CSU) 2285 D Ruf (CDU/CSU) 2287 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 2289 B, 2293 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 2292 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2292 C, 2294 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 2294 A Nächste Sitzung 2296 D Anlagen 2297 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2229 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 43. Sitzung, Seite 2056 C, Zeilen 19-21 statt: Die Vorlage soll dem Rechtsausschuß überwiesen werden. — Es wird nicht widersprochen; die Überweisung ist beschlossen.: Es liegt der Antrag des Ausschusses vor. Sind Sie damit einverstanden? Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner **) 17. 6. Arendt (Wattenscheid) 16.6. Bading **) 16. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 16. 6. Bartsch 15. 6. Dr. Barzel 18. 6. Bauer (Würzburg) *) 17. 6. Berkhan *) 17. 6. Dr. Besold 17. 6. Blachstein *) 17. 6. Blumenfeld *) 17. 6. Dr. Burgbacher 15. 6. Corterier *) 17. 6. Damm 15. 6. Dr. Dittrich *5) 16. 6. Draeger *) 17. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Frau Eilers 16. 6. Eisenmann 16. 6. Dr. Eppler 16. 6. Erler *) 17. 6. Flämig *) 17. 6. Frieler 2. 7. Frau Geisendörfer 15. 6. Gewandt 17. 6. Dr. Giulini 20. 6. Dr. Gleissner 16. 6. Graaff 17. 6. Dr. h. c. Güde 16. 6. Dr. Hellige 19. 6. Frau Herklotz *) 17. 6. Herold *) 17. 6. Hofmann (Kronach) 15.6. Hösl *) 17. 6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 17. 6. Dr. Kempfler *) 17. 6. Frau Klee 18. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 17. 6. Klinker **) 17. 6. Dr. Kopf *) 17. 6. Kriedemann 5*) 16. 6. Leber 16. 6. Lemmrich *) 17. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 19. 6. Lenze (Attendorn) *) 17. 6. Leukert 15. 6. Lücker (München) ** 16. 6. Dr. Luda 16. 6. Matthöfer 19. 6. Mauk **) 16. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der WEU **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein *) 17. 6. Dr. von Merkatz *) 17. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) **) 16. 6. Dr. von Nordenskjöld 15. 6. Paul *) 17. 6. Frau Pitz-Savelsberg *) 17. 6. Pöhler *) 17. 6. Prochazka 15. 6. Rehs 18. 6. Reitz 18. 6. Richter 16. 6. Dr. Rinderspacher *) 17. 6. Dr. Rutschke *) 17. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 17. 6. Dr. Schmid-Burgk 17. 6. Schmidt (Braunschweig) 16.6. Schmidt (Hamburg) 15. 6. Dr. Schulz (Berlin) *) 17. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stiller 16. 6. Storm 16. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 17. 6. Wächter 15. 6. Dr. Wahl *) 17. 6. Walter 15. 6. Weigl 17. 6. Wienand *) 17. 6. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 27.6. Stooß 25. 6. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 3. Juni 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 295. Sitzung am 3. Juni 1966 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Mai 1966 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. 2298 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Außerdem hat der Bundesrat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Dr. h. c. Altmeier Bonn, 3. Juni 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 17. Mai 1966 mit ,der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 3. Juni 1966 an den Herrn Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft „Die Bundesregierung wird gebeten, bei Erhöhungen von Getreidefrachten, die nach Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die gesetzgebenden Körperschaften gegebenenfalls eintreten, von der Bestimmung des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) vom 26. Juli 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 455) keinen Gebrauch zu machen und die abgeleiteten Richtpreise und abgeleiteten Interventionspreise während des Getreidewirtschaftsjahres 1966/67 unverändert zu belassen." Begründung: Im Hinblick auf das Ziel der Verordnung Nr. 19 der Europäischen Gemeinschaften u. a. eine angemessene Erlössicherung der Getreideanbaubetriebe herbeizuführen, ist es unerläßlich, zu Beginn des Getreidewirtschaftsjahres eine Preisregelung zu treffen, die während des gesamten Getreidewirtschaftsjahres Bestand hat. Anlage 3 Schriftliche Erklärung *) des Abgeordneten Dr. Vogel (Speyer) für die Fraktion der CDU/CSU zu den Entschließungsanträgen der SPD (Umdruck 44) — 45. Sitzung, Anlage 9 — und der CDU/CSU (Umdruck 62) — 45. Sitzung, Anlage 10 —. *) Siehe 45. Sitzung, Seite 2206 B Wir haben in unserer letzten großen Wissenschaftsdebatte im Februar dieses Jahres den zur Debatte stehenden Fragenkomplex im Zusammenhang diskutiert. Ich selbst bin damals auch auf die Straffung und Verkürzung des Studiums eingegangen. Selbstverständlich erfordern sie auch eine Anpassung der Stipendienwerke an die veränderten Bedingungen. So muß z. B. Anfangsförderung anders geregelt werden, wenn die vorlesungsfreie Zeit zu regelmäßigen Kursen für die Studierenden benutzt wird. Wir vertreten schon lange die Meinung, daß die Förderungsmeßbeträge nach dem Honnefer Modell zu gering waren und nach wie vor sind. Die gegenwärtig gewährten 290 DM reichen nicht aus, eine Änderung ist notwendig. Bei der letzten Erhöhung der Richtsätze haben wir 320 DM gefordert. Die Landeskultusminister und der Bundesinnenminister waren ebenfalls dafür. Es gelang jedoch nicht, die Zustimmung der Länderfinanzminister zu finden, so daß es zum Kompromiß der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 1965 in München kam. Mancher mag dabei irrigerweise gedacht haben, die 40 bzw. 30 DM Ausbildungsbeihilfe kämen hinzu. Nun fordern Rektorenkonferenz und VDS in ihrem Schwarzbuch Neuregelungen. Auch Umdruck 43 und 44 zielen darauf ab. Wir stimmen der grundsätzlichen Forderung im Prinzip zu. Aber die in den genannten Umdrucken gemachten detaillierten Vorschläge können nicht in dieser Stunde und bei dieser Gelegenheit durchgepeitscht werden. Sie sind teilweise unpräzise und nicht ausgegoren. Bei den Freibeträgen unter Punkt 4 Umdruck 44 wird beispielsweise bei den Geschwistern nicht zwischen Studierenden, anderweitig noch in der Ausbildung Stehenden und schon im Beruf befindlichen unterschieden. So können wir nicht zustimmen. Wir brauchen die Vorstellungen der Regierung. Sie muß mit den Ländern — die ja zu 50 % an der Aufbringung der Mittel beteiligt sind — zuvor sprechen. Und wir müssen auch die finanziellen Konsequenzen beachten. Auch für 1967 sind Wunschträume nicht erlaubt. Die von der SPD vorgeschlagenen Mehrausgaben bewegen sich immerhin in einer Größenordnung von 60 Millionen DM je Jahr. Hinsichtlich der Hochbegabtenförderung ist es richtig, daß durch sie der Staat, d. h. Bund und Länder, Mittel spart. Es ist daher gerechtfertigt, vom Staat eine Erhöhung zu fordern. Über ihre Größenordnung muß allerdings erst gesprochen werden. Die Einwände des Kollegen Moersch sind mir zwar subjektiv verständlich, scheinen mir aber objektiv nicht gerechtfertigt zu sein. Der Staat sollte durchaus freie Initiativen anregen, unterstützen und belohnen. Ich darf zusammenfassen: Wir wollen jetzt keine überstürzten, zu differenzierten und unausgewogenen Entschlüsse und lehnen daher Umdruck 43 und Umdruck 44 ab. Wir wollen aber die Sache auf der Tagesordnung lassen. Wir wollen, daß uns die Regierung Vorschläge unterbreitet und daß im Ausschuß alsbald darüber beraten wird. Unser Ziel ist klar, schon 1967 zu höheren Leistungen für die Studienförderung im allgemeinen und für die Hochbegabtenförderungswerke im besonderen zu kommen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2299 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 15. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/454 Frage 1/3): Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Richter verschiedener Bundesgerichte, die dahin geht, daß sie das Urheberrecht an Entscheidungen und Leitsätzen, die in den von ihnen oder einem Bundesgericht herausgegebenen Sammlungen veröffentlicht werden, für sich in Anspruch nehmen und daher mit der Veröffentlichung dieser Leitsätze und höchstrichterlichen Entscheidungen nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden sind, das einem Veröffentlichungsausschuß oder dem Richterverein zufließt? Bei keinem der oberen Bundesgerichte nehmen die Richter für Entscheidungen, an denen sie mitgewirkt haben, und für Leitsätze, die sie verfaßt haben, das Urheberrecht in Anspruch. Dies wäre auch nicht möglich, weil die Entscheidungen und auch die amtlich verfaßten Leitsätze nach § 5 Abs. 1 der Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) wie auch früher schon keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Deshalb kann sich die Frage, ob etwa die Richter im Hinblick auf ein Urhebrrecht mit der Veröffentlichung nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden seien, in diesem Zusammenhang nicht stellen; sie hat sich auch tatsächlich nicht ergeben. Die Art, wie die höchstrichterlichen Entscheidungen mit den Leitsätzen in Sammlungen, die mit den oberen Bundesgerichten meist unter dem allerdings nicht immer genauen Stichwort „Amtliche Sammlung" in Verbindung gebracht werden, laufend veröffentlicht werden, ist nicht einheitlich. Die älteste Tradition haben wohl die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" aufzuweisen; sie werden beide, wie es auf dem Titelblatt vermerkt ist, von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft herausgegeben. Als Herausgeber treten also nicht der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft selbst, sondern deren Mitglieder in Erscheinung. Damit ist geschichtlich an die Praxis des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts angeknüpft worden. Die Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft hatten zu gemeinnützigen Zwecken den „Reichsgericht-Rentenverein" gegründet; er war praktisch der Herausgeber der beiden Sammlungen; denn in die Kasse dieses Vereins floß das Honorar, das der Verleger für den einzelnen Band gewährte. Aus diesem Fonds, der allmählich gebildet wurde, erhielten die Hinterbliebenen der Vereinsmitglieder Renten; so wurde in Härtefällen und bei schweren Schicksalsschlägen durch ein freiwilliges, selbstloses Zusammenwirken sehr wirksame Hilfe geleistet. Dies ist in den Annalen des Reichsgerichts wiederholt lobend und anerkennend erwähnt worden. Ich darf hierzu auf die Ausführungen des Reichsgerichtsrats Müller in dem Sonderfall des Sächsischen Archivs für Deutsches Bürgerliches Recht (1904) „Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts" S. 17/18 und auf den Beitrag des Senatspräsidenten am Reichsgericht Lobe in der Festgabe „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929" S. 53/54 Bezug nehmen. Die Entschließung darüber, welche Entscheidungen in den Sammlungen veröffentlicht werden sollten, stand dem erkennenden Senat zu. Den Leitsatz fertigte der Urteilsfasser; hierfür erhielt er kein Honorar, ebenso wurde ihm auch dafür, daß er die Entscheidung, die er abgesetzt hatte, zur Veröffentlichung vorschlug, kein Honorar gezahlt. Die Herstellung des einzelnen Bandes wurde drucktechnisch von einigen wenigen Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft betreut; sie erhielten für diese zusätzliche Arbeit, die auch das Lesen von Korrekturen und die Fertigung des Inhaltsverzeichnisses umfaßte, ein geringes Honorar. Diese Praxis, die sich über Jahrzehnte erstreckte, führt der Bundesgerichtshof in etwas abgewandelter Form weiter. Die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" werden von dem Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof herausgegeben. Der Verein hat aus den Zivil- und Strafsenaten des Bundesgerichtshofes je einen Bundesrichter mit der drucktechnischen Bearbeitung der Entscheidungen und Leitsätze, die von dem erkennenden Senat nach § 18 der Geschäftsordnung des Bundesgerichtshofes vom 3. März 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 S. 9) zur Veröffentlichung bestimmt worden sind, beauftragt. Diese beiden Richter erhalten für ihre besondere Mühewaltung ein Honorar. Für den einzelnen Band zahlt der Verlag (Carl Hey-manns Verlag KG) ein Entgelt an den genannten Verein, der ebenso wie einst der Rentenverein in Leipzig den so entstandenen Fonds für humanitäre Zwecke verwendet. Gegen die bei dem Bundesgerichtshof bestehende Praxis hat die Bundesregierung keine Bedenken zu erheben. Anlage 5 Ergänzende Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 1. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Deringer (Drucksache V/454 Fragen V/7, V/8 und V/9 *) : In der vorbezeichneten Antwort war die Frage offen geblieben, ob die Vorschriften der §§ 54 der Reichshaushaltsordnung und 66 der Reichswirtschaftsbestimmungen bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften auf die Ansprüche auf Rückforderung der Wohnungsbauprämie angewendet werden können. Nach diesen Vorschriften können Ansprüche, auf die § 131 AO keine Anwendung findet, niedergeschlagen werden. Niederschlagung im Sinne dieser Vorschriften ist der Verzicht auf einziehbare Forderungen, deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Meine Steuerabteilung hat diese Frage inzwischen mit den Vertretern der für die Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes zuständigen Landesfinanzbehörden erörtert. Nach dem Ergebnis *) Siehe 34. Sitzung — Anlage 4 — Seite 1626 B 2300 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 dieser Besprechung kann davon ausgegangen werden, daß die genannten Vorschriften grundsätzlich auch auf Rückforderungsansprüche aus dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und dem Spar-Prämiengesetz anwendbar sind. Allerdings muß die Anwenddung auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Rückforderung der Prämie für den Schuldner eine persönliche Härte darstellt. Unter welchen besonderen Umständen dies der Fall ist, dürfte sich kaum allgemein sagen lassen, sondern kann nur von Fall zu Fall nach Kenntnis und Würdigung aller Umstände entschieden werden. Ich darf davon ausgehen, daß Ihre Fragen nunmehr abschließend beantwortet sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 7. Juni 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Welslau zu seinen Mündlichen Anfragen *). Wie ich in der Fragestunde am 18. Mai d. J. zu Ihrer zweiten Frage schon erklärte, ist nach den maßgeblichen Finanzierungsrichtlinien eine private Zwischenfinanzierung nicht notwendig. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Durchführung der ländlichen Siedlung zu den Aufgaben der Länder gehört und der Bund seine Mittel nur zusätzlich zur Verfügung stellt, so daß ich nicht zu übersehen vermag, ob in einzelnen Fällen entgegen den maßgeblichen Richtlinien von Siedlern Zwischenkredite aufgenommen worden sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Metzger (Drucksache V/635 Fragen VII/2 und VII/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in New York erscheinende Wochenzeitung „Aufbau" in ihrer Nummer vom 29. April 1966 unter der Überschrift „Bonner Visum-Schikanen" berichtet, Ausländer, die als Opfer des zweiten Weltkrieges ihre Heimat verlassen haben, im Ausland leben und staatenlos wurden, erhielten seit Herbst 1965 nur unter schwierigen Bedingungen und nach einer langen Wartezeit durch Behörden der Bundesrepublik einen Sichtvermerk für die Bundesrepublik? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, für Abhilfe der in Frage VII/2 erwähnten Schwierigkeiten zu sorgen? Der Artikel ist der Bundesregierung bekannt. In ihm wird behauptet, die Behörden der Bundesrepublik träfen „willkürliche Polizeimaßnahmen", um die Einreise von Inhabern ausländischer Flüchtlingsreiseausweise zu erschweren. Diese Behauptung trifft nicht zu. Nach deutschem Recht können Inhaber von Reiseausweisen nach dem Londoner Abkommen vom 15. Oktober 1946 oder nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. Juli 1951 zu Besuchszwecken ohne Sichtvermerk in die Bundesrepublik einreisen, wenn die in den Reiseausweisen eingetragene Berechtigung zur Rückkehr in den ausstellenden Staat noch mindestens vier Monate gültig ist. In allen *) Siehe 42. Sitzung Seite 1889 D anderen Fällen bedürfen Inhaber ausländischer Flüchtlingsreiseausweise einer besonderen Aufenthaltserlaubnis. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung muß dann vorher die Zustimmung der innerdeutschen Ausländerbehörde einholen. Daher nimmt das Verfahren in diesen Fällen einige Zeit in Anspruch, so daß gewisse Wartezeiten sich nicht vermeiden lassen. Der Artikel vermittelt insgesamt von dem Inhalt der deutschen Einreisebestimmungen ein völlig falsches Bild, zumal er Besuchs-, Ferien- und Studienreisen als Beispiel heranzieht, um entstehende Wartezeiten zu kritisieren. Gerade bei diesen treten keinerlei Wartezeiten auf, wenn die Rückkehrberechtigung in den Ausgangsstaat noch ausreichende Zeit gültig ist, weil dann ein Sichtvermerk nach deutschem Recht gar nicht gefordert wird. Einem Ausländer hingegen, der in das Bundesgebiet einreisen will, um dort eine Erwerbstätigkeit auszuüben, wird zugemutet werden können, die für die Bearbeitung des Antrages nun einmal erforderliche Zeit von einigen Wochen abzuwarten; er muß ohnehin langfristige Dispositionen treffen und wird daher die Bearbeitungszeit seines Antrages mit berücksichtigen können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/635 Fragen XIV/6, XIV/7 und XIV/8) : In wievielen Fällen ist die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den Eltern von Einzelkindern (aus bestehenden Ehen) versagt worden? In wievielen Fällen wurde die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen von Einzelkindern gewährt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die nunmehr ersichtlichen Auswirkungen des Bundeskindergeldgesetzes zu Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) sowie dem verfassungsmäßigen Schutz der Familie (Artikel 6 GG) Anlaß geben könnten, weil nämlich die Ausbildungszulage nach § 14 a Bundeskindergeldgesetz allein bei Einzelkindern aus einer bestehenden Ehe ausgeschlossen ist, während sie verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen gezahlt wird? Zu Frage 6: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Eltern von Einzelkindern eine Ausbildungszulage nach § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes beantragt haben. Es kann deswegen auch über die Anzahl von Anträgen, die nach dem Gesetz abgelehnt werden mußten, nichts mitgeteilt werden. Zu Frage 7: Die Ausbildungszulage wird in rund 100 000 Fällen an verwitwete, geschiedene oder ledige Personen für ihr einziges Kind gewährt. Eine Aufteilung dieser Zahl danach, ob die Antragsteller verwitwet, geschieden oder ledig sind, ist nicht möglich. Zu Frage 8: Die Bundesregierung sieht nach wie vor keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes mit den Artikeln 3 und 6 des Grundgesetzes vereinbar ist.
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    Rede von Dr. Heinz Starke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Bitte!


Rede von Ludwig Fellermaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Dr. Starke, darf ich Sie fragen: Sind Ihnen die Beschlüsse der Sozialdemokratischen Partei auf ihren Parteitagen nicht bekannt, daß Sie eine Diskussionsäußerung eines einzelnen Abgeordneten hier plötzlich höher bewerten als die tatsächlichen Beschlüsse?

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    Rede von Dr. Heinz Starke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Diese Frage ist natürlich von Ihrem Standpunkt aus berechtigt. Aber da ich noch nicht so Vollständiges als Antwort auf meine Fragen an die SPD gefunden habe, müssen Sie mir gestatten, daß ich das zitiere.

    (Abg. Dr. Schäfer: Also haben Sie die Parteitagsbeschlüsse nicht gelesen!)

    — Ich habe sie sehr wohl gelesen, und ich habe mir gedacht, vor dem Parteitag in Dortmund hätte Herr Schmidt (Gellersen) einiges von dem, was er heute hier gesagt hat, nicht gesagt. Nachher sagt es sich leichter. Wir stimmen aber mit Ihnen in der Frage der Wettbewerbsvoraussetzungen überein. Wir haben allerdings nicht den Eindruck, daß wir in den Jahren — und es sind ja Jahre —, in denen wir uns um diese Dinge bemüht haben, von der SPD nachhaltig unterstützt worden sind.
    Sie haben dann auch — das möchte ich hier hervorheben — Äußerungen von Herrn Staatssekretär Hüttebräuker zitiert, die ich nicht kenne. Sie sind sich aber doch mit mir darüber klar, daß Herr Hüttebräuker, wenn er als Staatssekretär spricht, keine FDP-Äußerungen von sich gibt, sondern dann als Amtsperson spricht.

    (Abg. Dr. Schäfer: Und dann muß es richtig sein!)

    — Nicht richtig, das habe ich nicht behauptet. Ich bin gar nicht mal sicher, ob ich das sagen würde; aber ich habe es nicht gesagt.
    Und nun kommt die größte Schwierigkeit, Herr Schmidt (Gellersen). •

    (Zurufe von der SPD.)

    — Vielleicht können wir dann noch einmal abstimmen, was wir genau gesagt haben.

    (Abg. Dr. Schäfer: Vielleicht erläutern Sie, was Sie meinen!)

    — Wieso? Sie haben es doch ganz genau verstanden, Sie freuen sich doch so. — Herr Schmidt (Gellersen), bezüglich der Produktionsziele sind wir mit Ihnen eigentlich einig; denn genau das, was Sie am Schluß formuliert haben, meinen wir. Ich gebe Ihnen zu, Ihre Formulierung wäre noch besser gewesen: Man muß bei jedem Produkt untersuchen, was man tun kann. Das haben wir gemacht. Wenn wir dafür als pars pro toto das Wort „Produktionsziele" gesetzt haben, sollte das nichts anderes heißen. Dort,
    wo Produktionsziele möglich sind, Produktionsziele
    — sonst in einer anderen Form! Denn das ist eine der Möglichkeiten, die man hat, um nicht nur über den Preis zu steuern. Ich komme darauf in meinen Ausführungen noch einmal kurz zurück.
    Nun kommt aber das Entscheidende, und an dem Punkt, wo Sie sich nun auf das Glatteis von Herrn Professor Schiller begeben haben, möchte ich Ihnen nur ganz kurz sagen: Auch Herr Professor Schiller hat uns natürlich nicht gesagt, wie er bei der heutigen Kostenlage die Preise, z. B. die Betriebsmittelpreise der Landwirtschaft, so halten will, wie Sie sie haben möchten. Aber Sie sind ja auf einem anderen Sektor in der SPD tätig; Sie sind für die Landwirtschaft da, und andere sind eben für die Kosten in der Wirtschaft da, die unter anderem auch durch die Löhne entstehen. Das ist nun einmal so, und das wissen Sie doch genau.
    Wir können unmöglich die Einkommen der Landwirtschaft etwa in Richtung der italienischen Landwirtschaft anpassen und nivellieren. Das wollen wir doch auch nicht. Es gibt in der EWG einen nordwesteuropäischen Raum, und dieser hat ein bestimmtes Niveau, von dem wir nicht herunterkönnen, im allgemeinen nicht und auch nicht bei den Bauern. Darüber hat mein Freund Margulies, der ja ein sehr tüchtiger Mann in Sachen Europa ist und der gut Bescheid weiß, schon vor mehreren Jahren gesprochen.

    (Abg. Fellermaier: Darum ist er Kommissar geworden! — Heiterkeit bei der SPD. — Abg. Dr. Schäfer: Ihr Lob an welche Adresse? — Abg. Frau Strobel: Darüber ist man anscheinend in der Koalition verschiedener Meinung!)

    — Das wissen Sie doch, Frau Kollegin Strobel, — sogar nicht verschiedener Meinung, sondern absolut unterschiedlicher Meinung, was die Qualität der Betroffenen anlangt! Das ist doch kein Geheimnis.

    (Abg. Dr. Schäfer: Warum erwähnen Sie das heute?)

    — Weil Herr Kollege Margulies über diese Frage gesprochen hat. Er hat immer schon eine ganze Menge kluger Sachen gesagt. Daß das nicht jedem auffällt und daß einer dann sagt, er kenne ihn nicht, das ist nicht unsere Schuld.

    (Heiterkeit. — Abg. Dr. Schäfer: An wessen Adresse war das gerichtet? Das war doch an die Adresse gerichtet! — Heiterkeit und weitere Zurufe von der SPD.)

    Um es noch einmal zu sagen: Im Namen der Freien Demokraten erkläre ich Ihnen, daß Herr Margulies ein ausgezeichneter Mann ist. Wir haben es so ausgedrückt, daß seine Ernennung im deutschen Interesse gut, ja besser gewesen wäre.

    (Sehr richtig! und Beifall bei der FDP.) Aber so schwer ist das eben in der Politik.


    (Abg. Fellermaier: Vor allem als kleiner Junior!)




    Dr. Starke (Franken)

    — Seien Sie froh, daß Sie das nicht sind! — Zurück zur Sache! Wir können eben nicht die Kosten anpassen, Herr Schmidt (Gellersen). Es geht nicht an, in einer expansiven Wirtschaft mit steigenden Löhnen und Preisen zu sagen, die Regierung soll für die Landwirtschaft niedrige Kosten schaffen, damit die Preise so niedrig sein können, wie sie es sollten. Das können Sie eben nur über Subventionen; das wissen Sie genau. Bei einem Wirtschaftszweig, der nicht voll mechanisierbar ist — und dazu gehört die Landwirtschaft —, müssen Sie bei unseren zur Zeit steigenden Kosten entweder die Preise steigen lassen, oder Sie müssen Subventionen zahlen, oder Sie müssen das Bauernsterben veranstalten, das wir nicht wollen.

    (Abg. Fellermaier: Das will doch niemand!)

    — Ich habe das auch nicht gesagt. Ich habe gesagt, was wir nicht wollen, und deshalb stellen wir z. B. die Große Anfrage. Aber Herr Schmidt (Gellersen) hat nicht gesagt, wie er es auf seinem Wege verhindert. Denn entschuldigen Sie einmal, ist es etwas anderes, wenn er sagt: Schaffen Sie billige Betriebsmittel für die Landwirtschaft! Wie denn? Wie wollten Sie denn das machen, wenn Sie in der Regierung wären? Doch nur über Subventionen.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    — Sie wissen doch genau, daß es nicht anders geht. Ich bitte Sie. Ich spreche dabei nicht von einem halben Pfennig, sondern ich meine wirklich im Prinzip „verbilligt". Das geht doch nicht; aber das wissen Sie alle selbst.
    Nun möchte ich relativ kurz sagen, daß der Sinn unserer Großen Anfrage ein anderer war, als ihn der verehrte Kollege Schmidt (Gellersen) uns unterstellt hat. Unsere Große Anfrage stammt vom 27. April. Sie sollte eine Rückenstärkung für die Bundesregierung und für die in schwierigen Verhandlungen in Brüssel stehenden deutschen Unterhändler gegenüber unangemessenen Forderungen von Partnerstaaten sein, die mit dem so häufig beschworenen Gemeinschaftsgeist nicht zu vereinbaren sind. Gerade angesichts einer so häufig an den Tag gelegten Nachgiebigkeit schien uns ein offenes Wort zur rechten Zeit am Platze zu sein.
    Für alle die in den Verhandlungen der letzten Monate erzielten Verbesserungen gebührt allen Unterhändlern Dank. Ich habe das schon einmal bei der Haushaltsdebatte zum Ausdruck gebracht. Dank gebührt insbesondere aber auch dem Bundesfinanzminister, der in diesen Monaten selbst in Brüssel war und mit Erfolg eine Reihe von Erleichterungen durchsetzen konnte.

    (Beifall rechts. — Zurufe von der SPD.)

    Sie müssen sich nur mit mir darüber klar sein, meine Freunde, daß es sich bei all diesen Erfolgen eben nur um relative Erfolge handeln kann, weil die Straße, auf der wir dort gehen, im Prinzip und im ganzen nicht mehr verlassen werden konnte. Trotzdem bin ich der Meinung, daß die Einführung des Bruttoprinzips von heute aus gesehen — so töricht es war, sich jemals auf ein anderes einzulassen —ein Erfolg ist.
    Unsere Große Anfrage ist getragen von der unterdessen Allgemeingut gewordenen Erkenntnis, daß sich aus dem wirtschaftlichen Zusammenschluß in der EWG nicht automatisch eine politische Einigung Europas ergibt und daß gerade Staatspräsident de Gaulle sich, wie wir immer wieder erfahren haben, seine politischen Ansichten nicht durch wirtschaftliche Zugeständnisse abkaufen läßt. Da haben wir immer erneut bittere Erfahrungen sammeln müssen.
    Unter diesen Umständen erscheint den Freien Demokraten eine Erhöhung der finanziellen deutschen Auslandsverpflichtungen um eine Nettozahlung von jährlich mindestens 1 Milliarde DM — nach anderen Schätzungen sind es mehr — als verlorener Zuschuß an den EWG-Agrarfonds auf unbestimmt lange Zeit und ohne Gewißheit, daß sich die Summe nicht durch spätere Beschlüsse noch erhöht, als eine ungerechte und zu schwere Belastung, insbesondere wenn man die durchschnittlichen finanziellen Verhältnisse und ökonomischen Möglichkeiten unserer Partnerstaaten berücksichtigt. Die Versicherung der Bundesregierung, daß diese Mittel in der Finanzplanung des Bundes vorgesehen seien, ändert an der bekannten Finanzlage des Bundes nichts; vielmehr reißt dann das Loch in der Finanzdecke an anderer Stelle auf.
    Sehr nachdrücklich vertreten die Freien Demokraten mit der Bundesregierung den Standpunkt, daß die EWG eine Wirtschaftsgemeinschaft unter Freien und Gleichen sein sollte, die eine gleichgewichtige und gleichzeitige Entwicklung auf allen Gebieten nehmen muß, um den Bedürfnissen aller Mitgliedstaaten möglichst vollständig gerecht zu werden. Wir haben daher die Vorziehung der Agrarfragen in diesem großen Umfang nie gebilligt. Wir halten sie für falsch.

    (Beifall bei der FDP.)

    In der Situation, in der wir nun aber kurz vor der Verabschiedung der Agrarfinanzierung stehen, sollten die großen Opfer Deutschlands auf agrar- und finanzpolitischem Gebiet, die eingestandenermaßen nicht mehr um eines politischen Zieles willen erbracht werden, dazu benutzt werden, eine solche gleichgewichtige Entwicklung in der EWG voranzutreiben.
    Nach Auffassung der Freien Demokraten sollte also nach wie vor eine gerechtere Lastenverteilung angestrebt werden,

    (Zustimmung rechts)

    und zwar durch alle Möglichkeiten, wie sie auch der Kollege Schmidt (Gellersen) andeutete. Vor allem sollte einer späteren Erhöhung der Last vorgebeugt werden. Auf keinen Fall darf der Agrarfinanzierung endgültig und auf die Dauer zugestimmt werden, bevor nicht die bereits von meinem Kollegen Ertl angeführten deutschen Forderungen auf dem Agrargebiet erfüllt sind,

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen]: Alles schon passé, Herr Starke!)

    und auch nicht, bevor wir uns über die Fragen in
    der Montangemeinschaft unterhalten haben, die hier



    Dr. Starke (Franken)

    in der Haushaltsdebatte angeschnitten worden sind: über die Lasten, die sich aus einer europäischen Energiepolitik, die eine gemeinsame wäre, ergäben, die Lasten nämlich, die sich in der neueren Zeit aus dem deutschen Kohlenbergbau ergeben.
    Fernerhin geht es, wie Sie wissen, um die Steuerharmonisierung. Und wir wünschten auch, daß vor der Verabschiedung eine Erörterung im Ministerrat darüber stattfände, ob ab 1970 wirklich die handelspolitischen Vorschriften des Vertrages angewendet werden. Gewisse Äußerungen, die wir gehört haben, daß diese handelspolitischen Bestimmungen mit der Souveränität eines Staates nicht zu vereinbaren seien, haben uns bedenklich werden lassen.
    Der nächste Punkt sind die von mir bereits in der Haushaltsdebatte geforderten bindenden Abmachungen über die in der Kennedy-Runde zu verfolgenden Ziele. Und dann kommen die festen Vereinbarungen über den Osthandel und die Ostkredite und über den Handel mit der Sowjetzone und die Kredite an sie. Ich bin nicht in der Lage, weil ich den Wortlaut nicht kenne, zu beurteilen, ob hier schon befriedigende Regelungen erreicht sind.
    Wir begrüßen den von der Frau Kollegin Strobel begründeten Antrag der SPD. Bezüglich der Überweisung an die Ausschüsse schließe ich mich dem Antrag des Herrn Kollegen Struve an.
    Vor allem aber möchten wir Grundsatzbeschlüsse über das Verhältnis mit den Drittländern und über
    B) die Beseitigung der wirtschaftlichen Spaltung des freien Europas haben. Auch hier darf ich darauf verweisen, daß die Freien Demokraten das vom ersten Tage an gefordert haben. Solche Grundsatzbeschlüsse müßten im Inhalt mit den seinerzeitigen Entschließungen der Unterzeichnerstaaten der Römischen Verträge übereinstimmen, mit den Entschließungen der Bundesregierung, des Bundesrates und des Bundestages. Ich erinnere mich dabei noch des Satzes, daß die EWG nur ein erster Schritt bei der wirtschaftlichen Einigung Europas sein dürfe.
    Nun komme ich zu dem vorletzten Punkt. Wir haben uns nunmehr auf das Gebiet einer starken Finanzbeanspruchung begeben. Es besteht jetzt die Gefahr, daß versucht wird — in diese Richtung zielt der SPD-Antrag Drucksache V/687 —, durch einen Druck auf die Preise die Finanzlast zu vermindern.

    (Abg. Ertl: Sehr richtig!)

    Das ist nicht möglich. Das mußte man sich vorher überlegen. Daher unser erneutes Petitum, man möge eine gerechtere Lastenverteilung anstreben. Wir werden uns gegen jeden Versuch zur Wehr setzen, die Belastungen über die Preise herabzudrücken. Eine Steuerung über den Preis ist auf den EWG-Agrarmärkten nun einmal nur möglich, wenn man es durchweg zu Lasten der deutschen Landwirtschaft täte.

    (Beifall bei der FDP.)

    Das würde bedeuten, daß wir in einer allgemein
    expansiven Welt dem Bauern allein seinen Preis
    versagten. Wir lehnen dieses gesellschaftspolitische Experiment ab.

    (Erneuter Beifall bei der FDP.)

    Jetzt haben wir mit der Übernahme der Finanzlasten den Mund gespitzt, jetzt muß bei den Preisen
    gepfiffen werden. Wir haben davor genug gewarnt.
    Was den Abschluß in Brüssel anlangt, so möchte ich jetzt einen der wichtigsten Punkte erwähnen. Wir befinden uns mit der Auffassung, daß die EWG-Agrarmärkte nicht nur mit dem Preis gesteuert werden können, nicht allein. Wie ich weiß, befinden wir uns dabei in Übereinstimmung mit Teilen der Koalition und der Bundesregierung. Uns ist auch bekannt, daß die Bundesregierung eine Kommission eingesetzt hat, die sich mit dieser Frage befassen soll. Sehr verehrter Herr Bundesminister Höcherl, ich bin mir eigentlich nicht darüber im klaren, wie die Bundesregierung einen Abschluß in Brüssel tätigen will, bevor das Ergebnis der Untersuchungen dieser Kommission vorliegt und uns bekannt ist. Man kann doch unmöglich in einer unter Umständen ganz falschen Richtung Beschlüsse fassen, die noch dazu uns ganz einseitig belasten.
    Lassen Sie mich sagen, daß ich mich bezüglich des Antrags 687 der SPD gleichfalls dem Antrag des Herrn Kollegen Struve auf Ausschußüberweisung anschließe.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zuletzt noch auf einen Punkt, den wir auch schon mehrfach besprochen haben. Wir müssen uns einmal vor Augen halten — das ist vom Kollegen Ertl heute schon gesagt worden —, daß wir uns jetzt in einer Situation befinden, wo in Brüssel ein aus sechs Personen bestehender Ministerrat unter dem Schutz der Geheimhaltung Beschlüsse über Milliardenbeträge faßt, ohne daß ein Europäisches Parlament oder die nationalen Parlamente dabei verantwortlich mitwirken. Ich möchte hier in diesem Hohen Hause einmal sagen: wenn hier nicht eine europäische oder nationale Lösung gefunden wird, blockiert sich allein aus diesem Grunde die ganze weitere Entwicklung der EWG, insbesondere zur Wirtschaftsunion. Stellen Sie sich doch einmal mit mir vor, daß wir etwa eines Tages erfahren, daß ein Ministerrat von sechs Personen ein umfassendes Gesetzgebungswerk wie die Umsatzsteuerreform beschlossen hat und hinterher sechs nationale Parlamente zu ihrem Erstaunen wahrnehmen, was dort alles beschlossen worden ist. Das ist auf die Dauer nicht möglich.
    Die Freien Demokraten haben vor einiger Zeit einmal einen Antrag gestellt, der dann auch im Auswärtigen Ausschuß behandelt worden ist und den ich dem Inhalt nach wiederholen möchte: Zur Abwendung dieser Gefahr müssen wir eine europäische oder eine nationale Lösung finden; denn es ist ganz undenkbar, daß wir auf die Dauer in dieser Form die mindestens in fünf Partnerstaaten geltenden Grundsätze unserer demokratischen Staatsordnung aushöhlen.

    (Beifall bei der FDP.)




    Dr. Starke (Franken)

    Der EWG-Vertrag enthielt eine Bestimmung, die praktisch auf eine Lösung dieser Frage angelegt war. Das war das Wahlgesetz für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Daraus sollten sich — so hatten es sich die Verfasser gedacht — dann die weiteren Erörterungen entwickeln. Entscheidend für mich ist aber in diesem Augenblick, daß diese Entwicklung — sofern sie so weitergeht Schranken aufbaut, die den weiteren Fortschritt in der EWG verhindern, weil sie langsam, aber sicher unübersteigbar werden. Für unsere Debatte hier ist wichtig, daß solche Erörterungen grundsätzlicher Art im Ministerrat geführt werden sollten, bevor man außerordentlich hohe internationale Verpflichtungen übernimmt, die gerade uns in Deutschland ganz besonders belasten.

    (Beifall bei der FDP.)