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    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Kopf 2229 A Begrüßung des französischen Senators Jean Lecanuet 2245 C Überweisung von Vorlagen 2229 A Fragestunde (Drucksache V/681) Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Feststellung und gerichtliche Ahndung von Verbrechen an deutschen Soldaten, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen während und nach dem zweiten Weltkrieg Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2230 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2230 C Dr. Hudak (CDU/CSU) 2230 D Ott (CDU/CSU) 2231 A Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Dokumentation der an Deutschen begangenen Verbrechen von Haase, Staatssekretär . . . . 2231 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2231 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Behandlung von Wehrdienstverweigerern in der SBZ Dr. Mende, Bundesminister . . . . 2232 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2232 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) 2232 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2232 D Frage des Abg. Folger: Berücksichtigung von Verlusten aus Vollblutzuchtbetrieben bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Grund, Staatssekretär 2233 B Fragen des Abg. Ott: Steuerschulden der Mineralölgroßhandel EVG GmbH, Nürnberg Grund, Staatssekretär 2233 C Ott (CDU/CSU) 2234 A Krammig (CDU/CSU) 2234 C Fragen des Abg. Junghans: Grenze von 24 000 DM für Einkommensteuerpflichtige Grund, Staatssekretär 2234 C Junghans (SPD) . . . . . . . 2235 A Ahrens (Salzgitter) (SPD/Gast) . 2236 A Frage des Abg. Junghans: Einkommensteuerveranlagung bei Ehegatten Grund, Staatssekretär . . . . . . 2236 A Junghans (SPD) . . . . . . . . 2236 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Fragen des Abg. Wienand: Garnisongemeinden durch wehrpflichtige Soldaten verursachte Aufwendungen Grund, Staatssekretär 2236 D Wienand (SPD) . . . . . . . 2237 A Frage des Abg. Eschmann: Ausgleichsbeträge für Betriebe des , Bundes und der Länder sowie gleichgestellte Betriebe Grund, Staatssekretär 2237 C Frage des Abg. Eschmann: Weitere Reduzierung der Prozentgrenze in § 26 Grundsteuergesetz für Garnisongemeinden Grund, Staatssekretär 2237 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 2237 D Fragen des Abg. Krammig: Devisenhilfe für die in der Bundesrepublik stationierten amerikanischen und englischen Truppen Grund, Staatssekretär 2238 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 2238 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung Grund, Staatssekretär 2239 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2239 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . 2240 B Lautenschlager (SPD) 2240 B Fragen des Abg. Raffert: Verhalten des deutschen Delegationschefs bei den Filmfestspielen in Cannes Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2240 D Raffert (SPD) 2241 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Sprachfilm „Guten Tag" Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2241 C Moersch (FDP) 2242 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2242 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Eventuelle Auswirkungen eines Vertrages gegen die Ausbreitung von Kernwaffen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2242 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2242 B Frage des Abg. Prinz von Bayern: Fünfzigster Jahrestag der Schlacht von Verdun 2242 C Entwurf eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/690) — Erste Beratung — 2242 D Große Anfrage betr. EWG-Politik (Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm, Dr. Starke [Franken], Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache V/556) in Verbindung mit Antrag (SPD) betr. künftiges Verhältnis der EWG zur EFTA (Drucksache V/686) und mit Antrag (SPD) betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt (Drucksache V/687) Ertl (FDP) 2243 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2245 B Höcherl, Bundesminister . 2247 B, 2276 A Frau Dr. Elsner (SPD) 2250 B Frau Strobel (SPD) 2251 D Struve (CDU/CSU) 2255 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2258 D, 2282 B Dr. Starke (Franken) (FDP) 2264 D, 2282 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2269 A Sander (FDP) . . . . . . . . . 2272 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/114), in Verbindung mit Antrag betr. Änderung des § 85 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dichgans, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/69 [neu]), und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichshaushaltsordnung (Abg. Dichgans, Dr. Conring, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/68) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2283 B Dichgans (CDU/CSU) 2285 D Ruf (CDU/CSU) 2287 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 2289 B, 2293 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 2292 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2292 C, 2294 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 2294 A Nächste Sitzung 2296 D Anlagen 2297 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2229 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 43. Sitzung, Seite 2056 C, Zeilen 19-21 statt: Die Vorlage soll dem Rechtsausschuß überwiesen werden. — Es wird nicht widersprochen; die Überweisung ist beschlossen.: Es liegt der Antrag des Ausschusses vor. Sind Sie damit einverstanden? Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner **) 17. 6. Arendt (Wattenscheid) 16.6. Bading **) 16. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 16. 6. Bartsch 15. 6. Dr. Barzel 18. 6. Bauer (Würzburg) *) 17. 6. Berkhan *) 17. 6. Dr. Besold 17. 6. Blachstein *) 17. 6. Blumenfeld *) 17. 6. Dr. Burgbacher 15. 6. Corterier *) 17. 6. Damm 15. 6. Dr. Dittrich *5) 16. 6. Draeger *) 17. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Frau Eilers 16. 6. Eisenmann 16. 6. Dr. Eppler 16. 6. Erler *) 17. 6. Flämig *) 17. 6. Frieler 2. 7. Frau Geisendörfer 15. 6. Gewandt 17. 6. Dr. Giulini 20. 6. Dr. Gleissner 16. 6. Graaff 17. 6. Dr. h. c. Güde 16. 6. Dr. Hellige 19. 6. Frau Herklotz *) 17. 6. Herold *) 17. 6. Hofmann (Kronach) 15.6. Hösl *) 17. 6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 17. 6. Dr. Kempfler *) 17. 6. Frau Klee 18. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 17. 6. Klinker **) 17. 6. Dr. Kopf *) 17. 6. Kriedemann 5*) 16. 6. Leber 16. 6. Lemmrich *) 17. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 19. 6. Lenze (Attendorn) *) 17. 6. Leukert 15. 6. Lücker (München) ** 16. 6. Dr. Luda 16. 6. Matthöfer 19. 6. Mauk **) 16. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der WEU **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein *) 17. 6. Dr. von Merkatz *) 17. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) **) 16. 6. Dr. von Nordenskjöld 15. 6. Paul *) 17. 6. Frau Pitz-Savelsberg *) 17. 6. Pöhler *) 17. 6. Prochazka 15. 6. Rehs 18. 6. Reitz 18. 6. Richter 16. 6. Dr. Rinderspacher *) 17. 6. Dr. Rutschke *) 17. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 17. 6. Dr. Schmid-Burgk 17. 6. Schmidt (Braunschweig) 16.6. Schmidt (Hamburg) 15. 6. Dr. Schulz (Berlin) *) 17. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stiller 16. 6. Storm 16. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 17. 6. Wächter 15. 6. Dr. Wahl *) 17. 6. Walter 15. 6. Weigl 17. 6. Wienand *) 17. 6. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 27.6. Stooß 25. 6. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 3. Juni 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 295. Sitzung am 3. Juni 1966 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Mai 1966 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. 2298 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Außerdem hat der Bundesrat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Dr. h. c. Altmeier Bonn, 3. Juni 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 17. Mai 1966 mit ,der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 3. Juni 1966 an den Herrn Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft „Die Bundesregierung wird gebeten, bei Erhöhungen von Getreidefrachten, die nach Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die gesetzgebenden Körperschaften gegebenenfalls eintreten, von der Bestimmung des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) vom 26. Juli 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 455) keinen Gebrauch zu machen und die abgeleiteten Richtpreise und abgeleiteten Interventionspreise während des Getreidewirtschaftsjahres 1966/67 unverändert zu belassen." Begründung: Im Hinblick auf das Ziel der Verordnung Nr. 19 der Europäischen Gemeinschaften u. a. eine angemessene Erlössicherung der Getreideanbaubetriebe herbeizuführen, ist es unerläßlich, zu Beginn des Getreidewirtschaftsjahres eine Preisregelung zu treffen, die während des gesamten Getreidewirtschaftsjahres Bestand hat. Anlage 3 Schriftliche Erklärung *) des Abgeordneten Dr. Vogel (Speyer) für die Fraktion der CDU/CSU zu den Entschließungsanträgen der SPD (Umdruck 44) — 45. Sitzung, Anlage 9 — und der CDU/CSU (Umdruck 62) — 45. Sitzung, Anlage 10 —. *) Siehe 45. Sitzung, Seite 2206 B Wir haben in unserer letzten großen Wissenschaftsdebatte im Februar dieses Jahres den zur Debatte stehenden Fragenkomplex im Zusammenhang diskutiert. Ich selbst bin damals auch auf die Straffung und Verkürzung des Studiums eingegangen. Selbstverständlich erfordern sie auch eine Anpassung der Stipendienwerke an die veränderten Bedingungen. So muß z. B. Anfangsförderung anders geregelt werden, wenn die vorlesungsfreie Zeit zu regelmäßigen Kursen für die Studierenden benutzt wird. Wir vertreten schon lange die Meinung, daß die Förderungsmeßbeträge nach dem Honnefer Modell zu gering waren und nach wie vor sind. Die gegenwärtig gewährten 290 DM reichen nicht aus, eine Änderung ist notwendig. Bei der letzten Erhöhung der Richtsätze haben wir 320 DM gefordert. Die Landeskultusminister und der Bundesinnenminister waren ebenfalls dafür. Es gelang jedoch nicht, die Zustimmung der Länderfinanzminister zu finden, so daß es zum Kompromiß der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 1965 in München kam. Mancher mag dabei irrigerweise gedacht haben, die 40 bzw. 30 DM Ausbildungsbeihilfe kämen hinzu. Nun fordern Rektorenkonferenz und VDS in ihrem Schwarzbuch Neuregelungen. Auch Umdruck 43 und 44 zielen darauf ab. Wir stimmen der grundsätzlichen Forderung im Prinzip zu. Aber die in den genannten Umdrucken gemachten detaillierten Vorschläge können nicht in dieser Stunde und bei dieser Gelegenheit durchgepeitscht werden. Sie sind teilweise unpräzise und nicht ausgegoren. Bei den Freibeträgen unter Punkt 4 Umdruck 44 wird beispielsweise bei den Geschwistern nicht zwischen Studierenden, anderweitig noch in der Ausbildung Stehenden und schon im Beruf befindlichen unterschieden. So können wir nicht zustimmen. Wir brauchen die Vorstellungen der Regierung. Sie muß mit den Ländern — die ja zu 50 % an der Aufbringung der Mittel beteiligt sind — zuvor sprechen. Und wir müssen auch die finanziellen Konsequenzen beachten. Auch für 1967 sind Wunschträume nicht erlaubt. Die von der SPD vorgeschlagenen Mehrausgaben bewegen sich immerhin in einer Größenordnung von 60 Millionen DM je Jahr. Hinsichtlich der Hochbegabtenförderung ist es richtig, daß durch sie der Staat, d. h. Bund und Länder, Mittel spart. Es ist daher gerechtfertigt, vom Staat eine Erhöhung zu fordern. Über ihre Größenordnung muß allerdings erst gesprochen werden. Die Einwände des Kollegen Moersch sind mir zwar subjektiv verständlich, scheinen mir aber objektiv nicht gerechtfertigt zu sein. Der Staat sollte durchaus freie Initiativen anregen, unterstützen und belohnen. Ich darf zusammenfassen: Wir wollen jetzt keine überstürzten, zu differenzierten und unausgewogenen Entschlüsse und lehnen daher Umdruck 43 und Umdruck 44 ab. Wir wollen aber die Sache auf der Tagesordnung lassen. Wir wollen, daß uns die Regierung Vorschläge unterbreitet und daß im Ausschuß alsbald darüber beraten wird. Unser Ziel ist klar, schon 1967 zu höheren Leistungen für die Studienförderung im allgemeinen und für die Hochbegabtenförderungswerke im besonderen zu kommen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2299 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 15. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/454 Frage 1/3): Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Richter verschiedener Bundesgerichte, die dahin geht, daß sie das Urheberrecht an Entscheidungen und Leitsätzen, die in den von ihnen oder einem Bundesgericht herausgegebenen Sammlungen veröffentlicht werden, für sich in Anspruch nehmen und daher mit der Veröffentlichung dieser Leitsätze und höchstrichterlichen Entscheidungen nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden sind, das einem Veröffentlichungsausschuß oder dem Richterverein zufließt? Bei keinem der oberen Bundesgerichte nehmen die Richter für Entscheidungen, an denen sie mitgewirkt haben, und für Leitsätze, die sie verfaßt haben, das Urheberrecht in Anspruch. Dies wäre auch nicht möglich, weil die Entscheidungen und auch die amtlich verfaßten Leitsätze nach § 5 Abs. 1 der Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) wie auch früher schon keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Deshalb kann sich die Frage, ob etwa die Richter im Hinblick auf ein Urhebrrecht mit der Veröffentlichung nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden seien, in diesem Zusammenhang nicht stellen; sie hat sich auch tatsächlich nicht ergeben. Die Art, wie die höchstrichterlichen Entscheidungen mit den Leitsätzen in Sammlungen, die mit den oberen Bundesgerichten meist unter dem allerdings nicht immer genauen Stichwort „Amtliche Sammlung" in Verbindung gebracht werden, laufend veröffentlicht werden, ist nicht einheitlich. Die älteste Tradition haben wohl die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" aufzuweisen; sie werden beide, wie es auf dem Titelblatt vermerkt ist, von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft herausgegeben. Als Herausgeber treten also nicht der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft selbst, sondern deren Mitglieder in Erscheinung. Damit ist geschichtlich an die Praxis des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts angeknüpft worden. Die Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft hatten zu gemeinnützigen Zwecken den „Reichsgericht-Rentenverein" gegründet; er war praktisch der Herausgeber der beiden Sammlungen; denn in die Kasse dieses Vereins floß das Honorar, das der Verleger für den einzelnen Band gewährte. Aus diesem Fonds, der allmählich gebildet wurde, erhielten die Hinterbliebenen der Vereinsmitglieder Renten; so wurde in Härtefällen und bei schweren Schicksalsschlägen durch ein freiwilliges, selbstloses Zusammenwirken sehr wirksame Hilfe geleistet. Dies ist in den Annalen des Reichsgerichts wiederholt lobend und anerkennend erwähnt worden. Ich darf hierzu auf die Ausführungen des Reichsgerichtsrats Müller in dem Sonderfall des Sächsischen Archivs für Deutsches Bürgerliches Recht (1904) „Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts" S. 17/18 und auf den Beitrag des Senatspräsidenten am Reichsgericht Lobe in der Festgabe „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929" S. 53/54 Bezug nehmen. Die Entschließung darüber, welche Entscheidungen in den Sammlungen veröffentlicht werden sollten, stand dem erkennenden Senat zu. Den Leitsatz fertigte der Urteilsfasser; hierfür erhielt er kein Honorar, ebenso wurde ihm auch dafür, daß er die Entscheidung, die er abgesetzt hatte, zur Veröffentlichung vorschlug, kein Honorar gezahlt. Die Herstellung des einzelnen Bandes wurde drucktechnisch von einigen wenigen Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft betreut; sie erhielten für diese zusätzliche Arbeit, die auch das Lesen von Korrekturen und die Fertigung des Inhaltsverzeichnisses umfaßte, ein geringes Honorar. Diese Praxis, die sich über Jahrzehnte erstreckte, führt der Bundesgerichtshof in etwas abgewandelter Form weiter. Die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" werden von dem Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof herausgegeben. Der Verein hat aus den Zivil- und Strafsenaten des Bundesgerichtshofes je einen Bundesrichter mit der drucktechnischen Bearbeitung der Entscheidungen und Leitsätze, die von dem erkennenden Senat nach § 18 der Geschäftsordnung des Bundesgerichtshofes vom 3. März 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 S. 9) zur Veröffentlichung bestimmt worden sind, beauftragt. Diese beiden Richter erhalten für ihre besondere Mühewaltung ein Honorar. Für den einzelnen Band zahlt der Verlag (Carl Hey-manns Verlag KG) ein Entgelt an den genannten Verein, der ebenso wie einst der Rentenverein in Leipzig den so entstandenen Fonds für humanitäre Zwecke verwendet. Gegen die bei dem Bundesgerichtshof bestehende Praxis hat die Bundesregierung keine Bedenken zu erheben. Anlage 5 Ergänzende Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 1. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Deringer (Drucksache V/454 Fragen V/7, V/8 und V/9 *) : In der vorbezeichneten Antwort war die Frage offen geblieben, ob die Vorschriften der §§ 54 der Reichshaushaltsordnung und 66 der Reichswirtschaftsbestimmungen bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften auf die Ansprüche auf Rückforderung der Wohnungsbauprämie angewendet werden können. Nach diesen Vorschriften können Ansprüche, auf die § 131 AO keine Anwendung findet, niedergeschlagen werden. Niederschlagung im Sinne dieser Vorschriften ist der Verzicht auf einziehbare Forderungen, deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Meine Steuerabteilung hat diese Frage inzwischen mit den Vertretern der für die Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes zuständigen Landesfinanzbehörden erörtert. Nach dem Ergebnis *) Siehe 34. Sitzung — Anlage 4 — Seite 1626 B 2300 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 dieser Besprechung kann davon ausgegangen werden, daß die genannten Vorschriften grundsätzlich auch auf Rückforderungsansprüche aus dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und dem Spar-Prämiengesetz anwendbar sind. Allerdings muß die Anwenddung auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Rückforderung der Prämie für den Schuldner eine persönliche Härte darstellt. Unter welchen besonderen Umständen dies der Fall ist, dürfte sich kaum allgemein sagen lassen, sondern kann nur von Fall zu Fall nach Kenntnis und Würdigung aller Umstände entschieden werden. Ich darf davon ausgehen, daß Ihre Fragen nunmehr abschließend beantwortet sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 7. Juni 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Welslau zu seinen Mündlichen Anfragen *). Wie ich in der Fragestunde am 18. Mai d. J. zu Ihrer zweiten Frage schon erklärte, ist nach den maßgeblichen Finanzierungsrichtlinien eine private Zwischenfinanzierung nicht notwendig. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Durchführung der ländlichen Siedlung zu den Aufgaben der Länder gehört und der Bund seine Mittel nur zusätzlich zur Verfügung stellt, so daß ich nicht zu übersehen vermag, ob in einzelnen Fällen entgegen den maßgeblichen Richtlinien von Siedlern Zwischenkredite aufgenommen worden sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Metzger (Drucksache V/635 Fragen VII/2 und VII/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in New York erscheinende Wochenzeitung „Aufbau" in ihrer Nummer vom 29. April 1966 unter der Überschrift „Bonner Visum-Schikanen" berichtet, Ausländer, die als Opfer des zweiten Weltkrieges ihre Heimat verlassen haben, im Ausland leben und staatenlos wurden, erhielten seit Herbst 1965 nur unter schwierigen Bedingungen und nach einer langen Wartezeit durch Behörden der Bundesrepublik einen Sichtvermerk für die Bundesrepublik? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, für Abhilfe der in Frage VII/2 erwähnten Schwierigkeiten zu sorgen? Der Artikel ist der Bundesregierung bekannt. In ihm wird behauptet, die Behörden der Bundesrepublik träfen „willkürliche Polizeimaßnahmen", um die Einreise von Inhabern ausländischer Flüchtlingsreiseausweise zu erschweren. Diese Behauptung trifft nicht zu. Nach deutschem Recht können Inhaber von Reiseausweisen nach dem Londoner Abkommen vom 15. Oktober 1946 oder nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. Juli 1951 zu Besuchszwecken ohne Sichtvermerk in die Bundesrepublik einreisen, wenn die in den Reiseausweisen eingetragene Berechtigung zur Rückkehr in den ausstellenden Staat noch mindestens vier Monate gültig ist. In allen *) Siehe 42. Sitzung Seite 1889 D anderen Fällen bedürfen Inhaber ausländischer Flüchtlingsreiseausweise einer besonderen Aufenthaltserlaubnis. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung muß dann vorher die Zustimmung der innerdeutschen Ausländerbehörde einholen. Daher nimmt das Verfahren in diesen Fällen einige Zeit in Anspruch, so daß gewisse Wartezeiten sich nicht vermeiden lassen. Der Artikel vermittelt insgesamt von dem Inhalt der deutschen Einreisebestimmungen ein völlig falsches Bild, zumal er Besuchs-, Ferien- und Studienreisen als Beispiel heranzieht, um entstehende Wartezeiten zu kritisieren. Gerade bei diesen treten keinerlei Wartezeiten auf, wenn die Rückkehrberechtigung in den Ausgangsstaat noch ausreichende Zeit gültig ist, weil dann ein Sichtvermerk nach deutschem Recht gar nicht gefordert wird. Einem Ausländer hingegen, der in das Bundesgebiet einreisen will, um dort eine Erwerbstätigkeit auszuüben, wird zugemutet werden können, die für die Bearbeitung des Antrages nun einmal erforderliche Zeit von einigen Wochen abzuwarten; er muß ohnehin langfristige Dispositionen treffen und wird daher die Bearbeitungszeit seines Antrages mit berücksichtigen können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/635 Fragen XIV/6, XIV/7 und XIV/8) : In wievielen Fällen ist die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den Eltern von Einzelkindern (aus bestehenden Ehen) versagt worden? In wievielen Fällen wurde die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen von Einzelkindern gewährt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die nunmehr ersichtlichen Auswirkungen des Bundeskindergeldgesetzes zu Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) sowie dem verfassungsmäßigen Schutz der Familie (Artikel 6 GG) Anlaß geben könnten, weil nämlich die Ausbildungszulage nach § 14 a Bundeskindergeldgesetz allein bei Einzelkindern aus einer bestehenden Ehe ausgeschlossen ist, während sie verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen gezahlt wird? Zu Frage 6: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Eltern von Einzelkindern eine Ausbildungszulage nach § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes beantragt haben. Es kann deswegen auch über die Anzahl von Anträgen, die nach dem Gesetz abgelehnt werden mußten, nichts mitgeteilt werden. Zu Frage 7: Die Ausbildungszulage wird in rund 100 000 Fällen an verwitwete, geschiedene oder ledige Personen für ihr einziges Kind gewährt. Eine Aufteilung dieser Zahl danach, ob die Antragsteller verwitwet, geschieden oder ledig sind, ist nicht möglich. Zu Frage 8: Die Bundesregierung sieht nach wie vor keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes mit den Artikeln 3 und 6 des Grundgesetzes vereinbar ist.
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    Rede von Dr. R. Martin Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Großen Anfrage der 31 Abgeordneten der FDP liegt ein sehr umfangreicher Text zugrunde, und daß es nur Abgeordnete der FDP waren, die diese Große Anfrage unterzeichnet haben, läßt in der Tat ein doppeltes Spiel vermuten. Der Kollege Ertl hat uns bereits die Kostprobe dafür gegeben. Er begründete nämlich im Namen der Fraktion und nicht der 31 Abgeordneten.

    (Abg. Ertl: Im Namen der Antragsteller!)

    Beim genauen Durchlesen verrät diese Große Anfrage im Grunde genommen eine erschreckende Unwissenheit

    (Lachen bei der FDP)




    Dr. Schmidt (Gellersen)

    hinsichtlich der Entscheidungen und Verhandlungen in Brüssel,

    (Zurufe rechts.)

    Ich muß wohl unterstellen, meine Herren von der FDP, daß Sie als Mitglieder einer Regierungspartei, an der Spitze der Fraktionsvorsitzende, bis ins letzte über die Vorgänge in Brüssel unterrichtet sind. Daher liegt die Annahme nahe, daß Sie eine Anfrage gestartet haben, die für einen ganz anderen Zweck gedacht ist, nämlich für die kommenden Landtagswahlen in der Bundesrepublik die entsprechende Plattform zu finden.

    (Zurufe von der FDP.)

    Wenn ich mir die Anfrage ansehe, stelle ich fest: da ist sehr viel darin. Wir waren ja schon früher von Ihnen einen sehr starken Tobak gewöhnt. Aber diese Große Anfrage — das lassen Sie mich doch einmal ganz offen sagen — ist so ein gewisser Höhepunkt in Ihrer Rolle der Opposition in der Koalition.

    (Lachen und Zurufe von der FDP.)

    Die Ziffer 1 und die Ziffer 5 in Einklang zu bringen, das überlassen Sie, glaube ich, selber dem lieben Gott und den Göttern, Da ist doch Widerspruch auf Widerspruch vorhanden. Da ist doch vom Dirigismus schlimmster Sorte bis zum liberalen Konzept die Rede, und das alles in einer liberalen Partei, wie man neulich gerade in Nürnberg wieder vernommen hat.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Sie haben uns in der Vergangenheit schon einiges in dieser Richtung geboten, aber unter dem Druck des Fallbeil s wird das anscheinend immer noch schlimmer.

    (Heiterkeit bei der SDP. Lachen bei der FDP.)

    Die Antwort der Bundesregierung war relativ kurz und bündig. Was darin steht — was zu hören war —, ist im Grunde genommen den Informierten längst bekannt. Aber bei dieser Art der Fragestellung war es auch leicht, Herr Minister, so zu verfahren.

    (Lachen bei der FDP. — Heiterkeit in der Mitte und links.)

    Die Antwort der Bundesregierung ist in vieler Hinsicht sehr aufschlußreich. Das stellt man fest, wenn man sie genau liest — ich hatte dankenswerterweise Gelegenheit, sie vorher zu lesen —, denn aus ihr geht hervor, daß die Bundesregierung nicht bereit ist, den Vorstellungen der Koalitionsparteien zu folgen, die noch vor wenigen Wochen in Entschließungen zum Grünen Plan zum Ausdruck gebracht worden sind. Die Bundesregierung ist erst recht nicht bereit, den Anregungen Ihrer Freunde, meine Damen und Herren, zu folgen, die uns gerade Herr Ertl in so bewegten Worten vorgetragen hat.

    (Zuruf des Abg. Ertl.)

    Herr Ertl hat sehr weit ausgeholt, von der Weltpolitik über die EWG bis zu den Fragen unserer
    eigenen Heimat, und er hat so kräftig geblasen wie
    der — wie heißt der Kerl da draußen? — „Moby Dick".

    (Große Heiterkeit.)

    Er hat so vieles zum besten gegeben, was an sich an ihm völlig fremd ist.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Aber ich verstehe seine Situation, die des Herrn Kollegen Ertl, völlig: die bayerischen Landtagswahlen werfen ihre Schatten voraus.

    (Heiterkeit und Zuruf von der SPD.)

    Herr Ertl hat die Entscheidungen des Jahres 1962
    — und später — beklagt. Er hat die Verkürzung der Übergangszeit im Agrarbereich beklagt, den Finanzierungsbeschluß vom 11. Mai dieses Jahres und ebenso die allerneueste Entwicklung in Brüssel. Mit einem Wort: den Antragstellern paßt die Richtung nicht — nicht mehr, müßte man besser sagen; denn in diesem Zusammenhang, meine Herren von der FDP, wäre doch einmal die Frage angebracht, ob Herrn Ertl als Begründer der Großen Anfrage etwa völlig entgangen ist, daß es sich bei all dem, was er kritisierte, um die Politik einer Bundesregierung handelt, an der seine eigene Partei nicht nur am Rande beteiligt ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Hat er denn ganz vergessen, daß auch er und seine Freunde das Grundkonzept vom 14. Januar 1962 in der berühmten Resolution von Ende Januar 1962 gebilligt haben? Was später folgte, meine Damen und Herren von der FDP

    (Abg. Ertl meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Herr Ertl, ich bin erst am Anfang; Sie können
    nachher noch mehr fragen —, das war doch nur die
    automatische Konsequenz dieser ersten Beschlüsse.
    Sie haben die finanziellen Belastungen teilweise beklagt.

    (Abg. Ertl: Das haben Ihre Kollegen auch getan!)

    Wenn Sie sich darüber aufregen, muß ich Sie daran erinnern, daß diese auch auf den Beschluß vom 14. Januar 1962 — Verordnung Nr. 25 — zurückgehen. Der damalige Finanzminister hat das gutgeheißen; er hat das völlig gebilligt. Und wer war das? — Das war Herr Dr. Starke, kein anderer! Er tut heute so, als habe er nicht von Anfang an gewußt, daß die EWG-Agrarpolitik ein sehr teuerer Spaß werden. könnte.

    (Abg. Dr. Starke [Franken] : Da sind Sie völlig falsch unterrichtet! — Weitere Zurufe von der FDP.)

    — Er wird ja noch darauf antworten. — Entschuldigen Sie, Herr Minister, muß ich jetzt aufhören oder wie ist das?

    (Heiterkeit.)

    Wenn Sie sich über vier Bänke hinweg unterhalten, kann ich ja aufhören. —
    Schon um die Wende des Jahres 1961/62 waren sich doch die Fachleute darüber im klaren, daß alljährlich einige Milliarden über die EWG-Agrar-



    Dr. Schmidt (Gellersen)

    fonds abgewickelt werden würden. Das ist für uns, die wir in der Sache drinstehen, gar nichts Neues. Aber so etwas einfach zu ignorieren, zeugt von einem nicht gerade hochentwickelten Erinnerungsvermögen.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Ich darf Sie an ein Weiteres erinnern. 1961, am Beginn jener Periode und der Amtszeit der Bundesregierung, schleusten die Freien Demokraten einen Staatssekretär in das Bundesernährungsministerium, der sehr maßgeblich an dem Getreidepreisbeschluß von 1964 beteiligt war. Ich will dieses Verhalten nicht kritisieren, keineswegs! Denn als Beamter der Bundesregierung konnte Herr Hüttebräuker nichts anderes tun als den Kurs des Kabinetts zu verteidigen, also die Politik, von der sich die Herrn von Kühlmann-Stumm, Dr. Starke, Dr. Effertz und Genossen heute auf einmal distanzieren wollen.
    Die Beschlüsse zur Agrarfinanzierung sind das Ergebnis der Luxemburger Konferenz vom 28./29. Januar dieses Jahres. Dabei hat der Ministerrat ein Arbeitsprogramm festgelegt, in dem unter Punkt h) gesagt wird, daß über die Agrarfinanzierung vorrangig entschieden werden solle. Es heißt dort weiter —
    ich zitiere wörtlich, wenn Sie gestatten, Herr Präsident —:
    Der Ministerrat der EWG tritt so bald wie möglich zusammen, um zunächst die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik zu regeln. Parallel hierzu sollen auch die Beratungen über die anderen Probleme, vor allem über die GATT-Verhandlungen und die Angleichung der nationalen Zolltarife gegenüber Drittländern, wiederaufgenommen werden.
    Dieser Text ist wohl ganz eindeutig; die Agrarfinanzierung wird „geregelt" und über das andere wird „beraten". An diesen Luxemburger Beschlüssen können Sie ermessen, wie groß der Spielraum ist, der jetzt der Bundesregierung, der auch die FDP und ebenso die Antragsteller angehören, noch verbleibt. Mit anderen Worten: Wir haben also seit Luxemburg, seit Ende Januar, eine neue Situation, die auch mich, meine Damen und Herren von der Koalition, veranlaßt hat, manche früheren Vorstellungen über den Verhandlungsspielraum in Brüssel über Bord zu werfen. Aber das muß man zur Kenntnis nehmen.
    Im Lichte dieser Luxemburger Vereinbarungen muß also auch die Antwort der Bundesregierung beurteilt werden. Die überaus vorsichtigen Formulierungen hören sich allerdings etwas anders an als z. B. die Rede des Herrn Bundesministers Höcherl in Tuntenhausen oder die Ausführungen, die manche Koalitionsredner in den ländlichen Gebieten in Nordrhein-Westfalen in diesen Tagen und Wochen von sich geben. Das Rad der Geschichte, meine Damen und Herren von der Koalition, läßt sich einfach nicht zurückdrehen. Das, was seit dem ersten Agrar-Marathon im Jahre 1961/62 geschehen ist, läßt sich nicht mehr zurückdrehen, und das, was seit dieser Zeit von der Regierung versäumt worden ist, wird sich weder in Brüssel noch hier im
    Lande ohne weiteres nachholen lassen. Leider ist nur allzuviel versäumt worden.

    (Abg. Ertl: Was haben Sie vorgeschlagen?!)

    — Das kommt ja noch alles! Aus diesem Grunde kann die SPD-Fraktion weder die Agrarpolitik der Bundesregierung im allgemeinen noch die vorliegende Antwort billigen und anerkennen. Es geht uns dabei weniger um den Beschluß vom 11. Mai dieses Jahres als vielmehr um die Beschlüsse, die zum Nachteil unserer Landwirtschaft bisher nicht gefaßt worden sind. Dieser Haltung der Bundesregierung lag und liegt das defensive Konzept zugrunde.
    Diesen Kurs will nun die FDP offenbar fortsetzen, wobei sich die CDU bereits auf diesen neuen Kurs eingestellt. hat. Sie fordert die Bundesregierung nicht etwa auf, das Bestmögliche aus dem Ergebnis zu machen und für einen echten Agrarmarkt zu sorgen, sondern sie will auf eine knappe Formel gebracht — daß in Brüssel weiter „gemauert" wird.
    Natürlich sind das alles nur vorgeschobene Gründe, wie ich schon sagte. In Wirklichkeit geht es darum, daß sich hier eine Regierungspartei für die nächsten Wahlkämpfe ein Alibi verschafft. Nur deshalb versucht sie hier, eine Schau abzuziehen. Weshalb die CDU Sie gewähren läßt, kann man sich zwar an den fünf Fingern abzählen, aber interessant bleibt es trotzdem. Die Erklärungen des Herrn Struve können auch eine Antwort darauf sein.
    Anstatt die Bundesregierung aufzufordern, die bereits gefaßten Beschlüsse wieder rückgängig zu machen, hätte es der FDP besser angestanden, sich mit den Kernfragen der EWG-Agrarpolitik, nämlich mit den Wettbewerbsunterschieden, zu befassen. Hier liegt zur Zeit das eigentliche Problem, das die Bundesregierung leider vernachlässigt hat.
    Um ein Beispiel herauszugreifen: den Getreidepreis! Zur Zeit haben wir nicht nur sechs verschiedene Preise in der Gemeinschaft, sondern auch noch sechs verschiedene Marktordnungen, weil die Vorschriften der Verordnung Nr. 19 in jedem Vaterland anders ausgelegt werden. Bleibt es dabei, dann wird man nicht erwarten können, daß der gemeinsame Richtpreis auch zu einem gemeinsamen Erzeugerpreis führt. Je nach der Art der Intervention kann der Preis auf oder über dem Niveau des Richtpreises oder auf dem Niveau des Interventionspreises oder darunter liegen. Die möglichen Abweichungen sind noch größer als der Betrag, um den der deutsche Preis gesenkt werden muß.
    Die Bundesregierung kennt natürlich diese Unterschiede in der Interpretation. Anstatt nun aber darauf zu bestehen, daß eine neue Getreidemarktordnung verabschiedet wird, bei der derartige Interpretationen nicht mehr möglich sind, hat sie sich am 11. Mai damit begnügt, den Termin des gemeinsamen Getreidepreises nochmals im Ministerrat zu bestätigen.
    Gleiche Wettbewerbsbedingungen lautet die erste Forderung, die wir im Interesse unserer Land-



    Dr. Schmidt (Gellersen)

    wirtschaft zu stellen haben. Unsere Bauern sind nicht weniger fleißig als die Bauern in den anderen EWG-Ländern. Sie sind nicht schlechter ausgebildet, und ihre Höfe sind auch nicht schlechter ausgestattet. Sie haben außerdem den Vorteil einer verhältnismäßig günstigen Lage zu den großen Verbrauchszentren. Wenn sie sich dennoch im Augenblick im großen Umfang Sorgen machen, dann deshalb, weil sie befürchten müssen, daß sie den verfälschten Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Nun, das kann und muß man verstehen. Diese Befürchtungen sind begründet. Denn die Bundesregierung — ich wiederhole es — hat der Frage der Wettbewerbsunterschiede so gut wie keine Aufmerksamkeit gewidmet.
    Der den Freien Demokraten doch sehr nahestehende Herr Staatssekretär Hüttebräuker hat es sogar fertiggebracht, die Wettbewerbsverzerrungen in der EWG als mehr oder minder dummes Gerede darzustellen. Die größten Wettbewerbsverzerrungen, so sagte er einmal in einem Vortrag, seien die gute Ausbildung der holländischen Bauern und die Anspruchslosigkeit der französischen Landwirte. Erstens stimmt das nicht, Herr Staatssekretär, und zweitens ist es doch ein wenig naiv.
    Einer der entscheidendsten Wettbewerbsfaktoren ist die Entfernung zwischen dem Standort der Produktion und dem Markt. Gerade im Agrarbereich, wo die Bodenproduktion und ein bestimmter Teil der tierischen Produktion an verschiedene Standorte gebunden sind, ist die Höhe der Frachten von ganz entscheidender Bedeutung. Ich möchte annehmen, daß das auch der Bundesregierung bekannt sein wird.
    Mein Kollege Dr. Apel hat anläßlich der Haushaltsdebatte beim Verkehrsetat auf diese wichtige Problematik in aller Deutlichkeit hingewiesen. Aber ich frage: Was hat die Bundesregierung unternommen, um in diesem Bereich für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen?
    Der Bundesverkehrsminister hat in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage neulich erklärt, es seien keine Unterlagen vorhanden, und Untersuchungen über die Agrarfrachten auch nur für einige Güter würden mehrere Wochen erfordern. Was soll das heißen? Ist das Problem etwa erst seit gestern bekannt? Hat die Bundesregierung nicht schon seit 1962 Zeit gehabt, sich darum zu kümmern, Initiativen zu ergreifen, statt es auf sich zukommen zu lassen? Denn jetzt drängt es ja außerordentlich.
    Ein weiteres Beispiel: In Brüssel wird zur Zeit über die Frage der Erzeugergemeinschaften diskutiert. Aus der Geschichte des Marktstrukturgesetzes weiß ich, welche Auffassung die Bundesregierung dazu vertritt. Sie will anscheinend den atomisierten Markt, und sie hat einen Horror vor Organisationsformen, wie sie im Ausland bestehen oder zur Zeit aufgebaut werden.
    Auf diesen weltanschaulichen Streit, der damit verbunden ist, möchte ich hier nicht näher eingehen. Aber ich halte es für sehr bedenklich, ein Verfahren zu praktizieren, das die Bundesregierung in Brüssel einschlagen will. Sie hat nämlich verlangt, man sollte es jedem einzelnen EWG-Mitglied überlassen, in welcher Form und mit welchen Mitteln es den Markt organisieren will. Herr Höcherl hat sogar erklärt, er sei Föderalist und halte nichts von Gleichmacherei.
    In diesem Punkt, Herr Bundesminister, bin ich ganz anderer Meinung. Wir werden deshalb in Kürze auf unseren Entwurf eines Marktstrukturgesetzes zurückkommen, um damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß rechtzeitig auf die EWG-Regelung umgeschaltet werden kann.
    Wie das im einzelnen auch immer aussehen mag, was man im Ministerrat darüber beschließt, — es muß absolut sichergestellt werden, daß die Erzeuger in allen Partnerländern die gleichen rechtlichen Möglichkeiten erhalten, sich zu organisieren — darauf lege ich entscheidenden Wert —, und daß ihnen unter gleichen Voraussetzungen auch die gleiche Förderung gewährt wird.
    Es wäre doch völlig absurd und ein Ding aus dem Tollhaus, wenn wir etwa über den Agrarfonds mit unseren Mitteln in den Partnerländern Einrichtungen förderten, die letzten Endes bewirken, daß unsere Erzeuger vom eigenen Markt verdrängt werden, obwohl sie mindestens die gleichen Qualitäten anzubieten haben. Die Konzentration der Nachfrage 'bedingt eine Konzentration des Angebots. Was nützen ihnen denn bessere Qualitäten, wenn sie nur sporadisch und sehr zersplittert auf den Markt gelangen? Zusammenarbeit ist eben das Gebot der Stunde.
    Wie lange soll man eigentlich das in diesem Hause noch sagen müssen? Die letzte Reise des Ernährungsausschusses von Hamburg nach Hannover hat doch allen vor Augen geführt, was bei uns in der Bundesrepublik vorrangig zu bewerkstelligen und zu behandeln ist. Alle diese Themen, von denen ich gerade sprach, sind in der Großen Anfrage der Freien Demokraten und damit auch in der Antwort der Bundesregierung nicht enthalten.
    Im Zusammenhang mit den Wettbewerbsfragen hat der Minister nur von den Kriterien für eine gemeinsame Beihilfenpolitik in der Landwirtschaft gesprochen. Es ist eine bittere Wahrheit, daß die Bundesregierung für diese Kriterien bisher nicht sehr viel übrig gehabt hat. Die holländische Delegation — das ist mir bekannt — hat sich sehr darum bemüht; aber leider hat sie bei der deutschen Delegation nicht die entsprechende und ausreichende Unterstützung gefunden. Vielleicht glaubt die Bundesregierung, es könne auch für sie vorteilhaft sein, in den Beihilfen noch einen gewissen Spielraum zu behalten. Diese Spekulationen sind völlig falsch; denn erstens reicht unser Haushalt weder hin noch her, und wir könnten höchstens ein bißchen kleckern, während die anderen auf diesem Gebiet außerordentlich klotzen dürften.
    Vorgestern sind mir einige Informationen über neue Subventionspläne der Franzosen zuteil geworden, die von sehr großem Gewicht sind. Ich frage nur, ob die Bundesregierung das alles so hinnimmt oder was sie dabei zu tun gedenkt. Aber alles, was da passiert, muß die Bundesregierung doch aufhor-



    Dr. Schmidt (Gellersen)

    chen lassen. Ich kann sie jetzt — und das habe ich an dieser Stelle schon immer getan nur beschwören, die Frage der Beihilfenpolitik in Brüssel mit allem Freimut und mit aller Offenheit zu behandeln und dabei an die Zukunft zu denken.
    Anstatt auf die neuralgischen Punkte einzugehen, wird in der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage herausgestrichen, was man in Brüssel alles erreicht hat. Ich habe Verständnis dafür, und ich will auch anerkennen, daß man in die letzten Verhandlungen mit gewissen Vorstellungen und Wünschen hineingegangen ist, wenn sie in den meisten Fällen auch nicht in Erfüllung gegangen sind. Die glückliche Stunde des Herrn Schmücker blieb diesmal aus. Im Gegenteil, er soll nach übereinstimmender Meinung sehr verärgert gewesen sein.
    In der Rede des Herrn Höcherl wird z. B. behauptet, man habe mit viel Mühe und Not durchgesetzt, daß die Erstattungen nach dem Bruttoprinzip von 1967 an finanziert werden. So bedeutend waren diese Anstrengungen auch nicht. Tatsache ist nämlich, daß das Nettoprinzip einfach nicht fortgesetzt werden konnte, weil es nicht zu kontrollieren war und ist. Das Bruttoprinzip ist doch nichts weiter als die logische Konsequenz des Wegfalls der innnergemeinschaftlichen Abschöpfungen.
    Bemerkenswert war für mich auch, daß sich die Bundesregierung zugute hält, einen Beschluß über die Subventionierung von Agrarexporten der übrigen Partnerstaaten in die SBZ erreicht zu haben. Jeder, der sich mit der Sache etwas hat, weiß nur zu genau, daß es sich darum handelt, ein sehr peinliches Versäumnis zurechtzubiegen, das der deutschen Delegation 1962 bei der Zustimmung zur Verordnung 25 passiert ist. Dieser Fehler von damals kostet uns jetzt einige Millionen DM, die wir besser in die eigene Landwirtschaft gesteckt hätten. Herr Minister, mit dieser unechten Feder am Hut kann man natürlich nicht den entsprechenden Eindruck machen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Herr Bundesminister, Sie haben eingangs Ihrer Beantwortung auch von den Vorbehalten gesprochen. Schön und gut. Aber Sie dürften sich doch mit mir darüber im klaren sein, daß diese Vorbehalte im Realen gesehen gegenstandslos sind, denn im Lichte der europäischen Politik ist die Bundesregierung gar nicht in der Lage, den in den Vorschlägen der Kommission zum Ausdruck gekommenen Kompromiß in Frage zu stellen. in übrigen sind Sie ja in Ihrer Antwort sehr vorsichtig gewesen und mancher Frage auch mit Eleganz ausgewichen.
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf einen anderen Fakt zurückkommen. Es dürfte die Frage erlaubt sein — Herr Kollege Ertl hat die Frage auch schon gestellt —, was eigentlich aus dem Staatssekretär-Gutachten über die finanziellen und handelspolitischen Konsequenzen der EWG-Agrarpolitik geworden ist. Es scheint, daß der Auftrag des Bundeskanzlers von Ende März keine überwältigende Aktivität bei den Staatssekretären ausgelöst hat. Nach den Presseveröffentlichungen sollte geprüft werden — ich zitiere —,
    welche Maßnahmen im Rahmen der EWG erforderlich erscheinen, um für unsere heimische Landwirtschaft annehmbare Produktionserlöse zu erhalten, zugleich aber die Agrarproduktion in der Gemeinschaft in vertretbaren Grenzen zu halten und den traditionellen Agrarhandel mit dritten Ländern nicht zu beeinflussen.
    Das war der Auftrag, wunderbar formuliert, sehr schön. Woher kann das kommen — doch sicher nur aus dem Hause des Herrn Bundeskanzlers; denn das kann kein anderer besser.
    Aus der Tatsache, daß das Papier ursprünglich als Grundlage für die gegenwärtigen Entscheidungen der Bundesregierung im Ministerrat gedacht war, aber immer noch nicht vorliegt, darf man wohl folgern, daß sich die Bundesregierung eben doch nicht im klaren ist, welche Maßnahmen erforderlich erscheinen, daß sie also in Brüssel in der Sache ohne besondere Vorstellungen verhandelt. Damit draußen nicht auffällt, daß dem so ist, werden in den Reden fleißig Beruhigungspillen verteilt.
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch auf zwei weitere Fragen eingehen, nämlich auf den Milchpreis, der insbesondere schon von Herrn Struve angesprochen wurde, und auf die sogenannten Produktionsziele, die in der Anfrage der FDP erwähnt sind.
    Herr Bundesminister Höcherl ist in den vergangenen Wochen und Tagen nicht müde geworden, auf Pressekonferenzen und auf Bauernversammlungen mit Stolz zu verkünden, er habe in Brüssel für Milch einen Richtpreis von 39 Pfennig verlangt. Des Beifalls der Landwirtschaft konnte er dabei gewiß sein. Es gibt auch Leute, Herr Minister, die es von Brüssel her ganz anders wissen wollen. Ich möchte daher den Minister fragen, ob er die Forderung nach einem Milchpreis von 39 Pfennig eigentlich ernst gemeint hat. Wenn dem so ist, dann kann er in diesem Hause auch sicherlich mitteilen, welche Preise für Butter, Käse und Magermilch sich daraus ergeben und welche finanziellen Konsequenzen ein Richtpreis von 39 Pfennig hat. Ich meine jetzt nicht die Berechnungen der EWG-Kommission, die ja immer niedrig angesetzt sind — das haben Sie auch selber festgestellt , sondern die Berechnungen Ihres Hauses. Es würde mich weiter ineressieren, Herr Bundesminister, ob Sie die Butter- und Käsepreise auf Grund eines Erzeugerrichtpreises von 39 Pfennig überhaupt für realisierbar halten, anders gesprochen: ob diese Preise aus dem Markt überhaupt erlöst werden können. Noch einmal lassen Sie mich diese Frage stellen: Sind diese 39 Pfennig von Ihnen wirklich ernst gemeint? Kann man das überhaupt annehmen?
    Ich glaube, für die Beantwortung dieser Frage dürfte sich auch die Koalition interessieren, die ja in einer Entschließung ebenfalls diese 39 Pfennige verlangt hat. Der Minister hat die Koalition aber nicht davon abgehalten, eine solche Forderung zu erheben, obwohl er genau weiß, daß bei dem von der EWG vorgeschlagenen System aus den Stützungsprodukten Butter und Magermilch und aus dem Markt nur 36 bis maximal 37 Pfennig herauszuholen



    Dr. Schmidt (Gellersen)

    sind. Dieses System hat die Bundesregierung bereits grundsätzlich anerkannt, und darin liegen doch anscheinend Widersprüche. Damit aber niemand draußen Verdacht schöpft, wird die alte Milchpolitik fortgesetzt.
    Erst in diesen Tagen hat die Bundesregierung in Brüssel das „Butterkarussell" wieder in Schwung gebracht. Das kostet natürlich eine schöne Kleinigkeit.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
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  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. R. Martin Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ja.