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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Kopf 2229 A Begrüßung des französischen Senators Jean Lecanuet 2245 C Überweisung von Vorlagen 2229 A Fragestunde (Drucksache V/681) Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Feststellung und gerichtliche Ahndung von Verbrechen an deutschen Soldaten, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen während und nach dem zweiten Weltkrieg Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2230 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2230 C Dr. Hudak (CDU/CSU) 2230 D Ott (CDU/CSU) 2231 A Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Dokumentation der an Deutschen begangenen Verbrechen von Haase, Staatssekretär . . . . 2231 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2231 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Behandlung von Wehrdienstverweigerern in der SBZ Dr. Mende, Bundesminister . . . . 2232 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2232 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) 2232 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2232 D Frage des Abg. Folger: Berücksichtigung von Verlusten aus Vollblutzuchtbetrieben bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Grund, Staatssekretär 2233 B Fragen des Abg. Ott: Steuerschulden der Mineralölgroßhandel EVG GmbH, Nürnberg Grund, Staatssekretär 2233 C Ott (CDU/CSU) 2234 A Krammig (CDU/CSU) 2234 C Fragen des Abg. Junghans: Grenze von 24 000 DM für Einkommensteuerpflichtige Grund, Staatssekretär 2234 C Junghans (SPD) . . . . . . . 2235 A Ahrens (Salzgitter) (SPD/Gast) . 2236 A Frage des Abg. Junghans: Einkommensteuerveranlagung bei Ehegatten Grund, Staatssekretär . . . . . . 2236 A Junghans (SPD) . . . . . . . . 2236 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Fragen des Abg. Wienand: Garnisongemeinden durch wehrpflichtige Soldaten verursachte Aufwendungen Grund, Staatssekretär 2236 D Wienand (SPD) . . . . . . . 2237 A Frage des Abg. Eschmann: Ausgleichsbeträge für Betriebe des , Bundes und der Länder sowie gleichgestellte Betriebe Grund, Staatssekretär 2237 C Frage des Abg. Eschmann: Weitere Reduzierung der Prozentgrenze in § 26 Grundsteuergesetz für Garnisongemeinden Grund, Staatssekretär 2237 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 2237 D Fragen des Abg. Krammig: Devisenhilfe für die in der Bundesrepublik stationierten amerikanischen und englischen Truppen Grund, Staatssekretär 2238 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 2238 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung Grund, Staatssekretär 2239 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2239 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . 2240 B Lautenschlager (SPD) 2240 B Fragen des Abg. Raffert: Verhalten des deutschen Delegationschefs bei den Filmfestspielen in Cannes Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2240 D Raffert (SPD) 2241 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Sprachfilm „Guten Tag" Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2241 C Moersch (FDP) 2242 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2242 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Eventuelle Auswirkungen eines Vertrages gegen die Ausbreitung von Kernwaffen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2242 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2242 B Frage des Abg. Prinz von Bayern: Fünfzigster Jahrestag der Schlacht von Verdun 2242 C Entwurf eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/690) — Erste Beratung — 2242 D Große Anfrage betr. EWG-Politik (Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm, Dr. Starke [Franken], Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache V/556) in Verbindung mit Antrag (SPD) betr. künftiges Verhältnis der EWG zur EFTA (Drucksache V/686) und mit Antrag (SPD) betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt (Drucksache V/687) Ertl (FDP) 2243 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2245 B Höcherl, Bundesminister . 2247 B, 2276 A Frau Dr. Elsner (SPD) 2250 B Frau Strobel (SPD) 2251 D Struve (CDU/CSU) 2255 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2258 D, 2282 B Dr. Starke (Franken) (FDP) 2264 D, 2282 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2269 A Sander (FDP) . . . . . . . . . 2272 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/114), in Verbindung mit Antrag betr. Änderung des § 85 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dichgans, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/69 [neu]), und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichshaushaltsordnung (Abg. Dichgans, Dr. Conring, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/68) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2283 B Dichgans (CDU/CSU) 2285 D Ruf (CDU/CSU) 2287 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 2289 B, 2293 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 2292 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2292 C, 2294 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 2294 A Nächste Sitzung 2296 D Anlagen 2297 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2229 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 43. Sitzung, Seite 2056 C, Zeilen 19-21 statt: Die Vorlage soll dem Rechtsausschuß überwiesen werden. — Es wird nicht widersprochen; die Überweisung ist beschlossen.: Es liegt der Antrag des Ausschusses vor. Sind Sie damit einverstanden? Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner **) 17. 6. Arendt (Wattenscheid) 16.6. Bading **) 16. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 16. 6. Bartsch 15. 6. Dr. Barzel 18. 6. Bauer (Würzburg) *) 17. 6. Berkhan *) 17. 6. Dr. Besold 17. 6. Blachstein *) 17. 6. Blumenfeld *) 17. 6. Dr. Burgbacher 15. 6. Corterier *) 17. 6. Damm 15. 6. Dr. Dittrich *5) 16. 6. Draeger *) 17. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Frau Eilers 16. 6. Eisenmann 16. 6. Dr. Eppler 16. 6. Erler *) 17. 6. Flämig *) 17. 6. Frieler 2. 7. Frau Geisendörfer 15. 6. Gewandt 17. 6. Dr. Giulini 20. 6. Dr. Gleissner 16. 6. Graaff 17. 6. Dr. h. c. Güde 16. 6. Dr. Hellige 19. 6. Frau Herklotz *) 17. 6. Herold *) 17. 6. Hofmann (Kronach) 15.6. Hösl *) 17. 6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 17. 6. Dr. Kempfler *) 17. 6. Frau Klee 18. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 17. 6. Klinker **) 17. 6. Dr. Kopf *) 17. 6. Kriedemann 5*) 16. 6. Leber 16. 6. Lemmrich *) 17. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 19. 6. Lenze (Attendorn) *) 17. 6. Leukert 15. 6. Lücker (München) ** 16. 6. Dr. Luda 16. 6. Matthöfer 19. 6. Mauk **) 16. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der WEU **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein *) 17. 6. Dr. von Merkatz *) 17. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) **) 16. 6. Dr. von Nordenskjöld 15. 6. Paul *) 17. 6. Frau Pitz-Savelsberg *) 17. 6. Pöhler *) 17. 6. Prochazka 15. 6. Rehs 18. 6. Reitz 18. 6. Richter 16. 6. Dr. Rinderspacher *) 17. 6. Dr. Rutschke *) 17. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 17. 6. Dr. Schmid-Burgk 17. 6. Schmidt (Braunschweig) 16.6. Schmidt (Hamburg) 15. 6. Dr. Schulz (Berlin) *) 17. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stiller 16. 6. Storm 16. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 17. 6. Wächter 15. 6. Dr. Wahl *) 17. 6. Walter 15. 6. Weigl 17. 6. Wienand *) 17. 6. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 27.6. Stooß 25. 6. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 3. Juni 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 295. Sitzung am 3. Juni 1966 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Mai 1966 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. 2298 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Außerdem hat der Bundesrat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Dr. h. c. Altmeier Bonn, 3. Juni 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 17. Mai 1966 mit ,der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 3. Juni 1966 an den Herrn Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft „Die Bundesregierung wird gebeten, bei Erhöhungen von Getreidefrachten, die nach Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die gesetzgebenden Körperschaften gegebenenfalls eintreten, von der Bestimmung des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) vom 26. Juli 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 455) keinen Gebrauch zu machen und die abgeleiteten Richtpreise und abgeleiteten Interventionspreise während des Getreidewirtschaftsjahres 1966/67 unverändert zu belassen." Begründung: Im Hinblick auf das Ziel der Verordnung Nr. 19 der Europäischen Gemeinschaften u. a. eine angemessene Erlössicherung der Getreideanbaubetriebe herbeizuführen, ist es unerläßlich, zu Beginn des Getreidewirtschaftsjahres eine Preisregelung zu treffen, die während des gesamten Getreidewirtschaftsjahres Bestand hat. Anlage 3 Schriftliche Erklärung *) des Abgeordneten Dr. Vogel (Speyer) für die Fraktion der CDU/CSU zu den Entschließungsanträgen der SPD (Umdruck 44) — 45. Sitzung, Anlage 9 — und der CDU/CSU (Umdruck 62) — 45. Sitzung, Anlage 10 —. *) Siehe 45. Sitzung, Seite 2206 B Wir haben in unserer letzten großen Wissenschaftsdebatte im Februar dieses Jahres den zur Debatte stehenden Fragenkomplex im Zusammenhang diskutiert. Ich selbst bin damals auch auf die Straffung und Verkürzung des Studiums eingegangen. Selbstverständlich erfordern sie auch eine Anpassung der Stipendienwerke an die veränderten Bedingungen. So muß z. B. Anfangsförderung anders geregelt werden, wenn die vorlesungsfreie Zeit zu regelmäßigen Kursen für die Studierenden benutzt wird. Wir vertreten schon lange die Meinung, daß die Förderungsmeßbeträge nach dem Honnefer Modell zu gering waren und nach wie vor sind. Die gegenwärtig gewährten 290 DM reichen nicht aus, eine Änderung ist notwendig. Bei der letzten Erhöhung der Richtsätze haben wir 320 DM gefordert. Die Landeskultusminister und der Bundesinnenminister waren ebenfalls dafür. Es gelang jedoch nicht, die Zustimmung der Länderfinanzminister zu finden, so daß es zum Kompromiß der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 1965 in München kam. Mancher mag dabei irrigerweise gedacht haben, die 40 bzw. 30 DM Ausbildungsbeihilfe kämen hinzu. Nun fordern Rektorenkonferenz und VDS in ihrem Schwarzbuch Neuregelungen. Auch Umdruck 43 und 44 zielen darauf ab. Wir stimmen der grundsätzlichen Forderung im Prinzip zu. Aber die in den genannten Umdrucken gemachten detaillierten Vorschläge können nicht in dieser Stunde und bei dieser Gelegenheit durchgepeitscht werden. Sie sind teilweise unpräzise und nicht ausgegoren. Bei den Freibeträgen unter Punkt 4 Umdruck 44 wird beispielsweise bei den Geschwistern nicht zwischen Studierenden, anderweitig noch in der Ausbildung Stehenden und schon im Beruf befindlichen unterschieden. So können wir nicht zustimmen. Wir brauchen die Vorstellungen der Regierung. Sie muß mit den Ländern — die ja zu 50 % an der Aufbringung der Mittel beteiligt sind — zuvor sprechen. Und wir müssen auch die finanziellen Konsequenzen beachten. Auch für 1967 sind Wunschträume nicht erlaubt. Die von der SPD vorgeschlagenen Mehrausgaben bewegen sich immerhin in einer Größenordnung von 60 Millionen DM je Jahr. Hinsichtlich der Hochbegabtenförderung ist es richtig, daß durch sie der Staat, d. h. Bund und Länder, Mittel spart. Es ist daher gerechtfertigt, vom Staat eine Erhöhung zu fordern. Über ihre Größenordnung muß allerdings erst gesprochen werden. Die Einwände des Kollegen Moersch sind mir zwar subjektiv verständlich, scheinen mir aber objektiv nicht gerechtfertigt zu sein. Der Staat sollte durchaus freie Initiativen anregen, unterstützen und belohnen. Ich darf zusammenfassen: Wir wollen jetzt keine überstürzten, zu differenzierten und unausgewogenen Entschlüsse und lehnen daher Umdruck 43 und Umdruck 44 ab. Wir wollen aber die Sache auf der Tagesordnung lassen. Wir wollen, daß uns die Regierung Vorschläge unterbreitet und daß im Ausschuß alsbald darüber beraten wird. Unser Ziel ist klar, schon 1967 zu höheren Leistungen für die Studienförderung im allgemeinen und für die Hochbegabtenförderungswerke im besonderen zu kommen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2299 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 15. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/454 Frage 1/3): Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Richter verschiedener Bundesgerichte, die dahin geht, daß sie das Urheberrecht an Entscheidungen und Leitsätzen, die in den von ihnen oder einem Bundesgericht herausgegebenen Sammlungen veröffentlicht werden, für sich in Anspruch nehmen und daher mit der Veröffentlichung dieser Leitsätze und höchstrichterlichen Entscheidungen nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden sind, das einem Veröffentlichungsausschuß oder dem Richterverein zufließt? Bei keinem der oberen Bundesgerichte nehmen die Richter für Entscheidungen, an denen sie mitgewirkt haben, und für Leitsätze, die sie verfaßt haben, das Urheberrecht in Anspruch. Dies wäre auch nicht möglich, weil die Entscheidungen und auch die amtlich verfaßten Leitsätze nach § 5 Abs. 1 der Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) wie auch früher schon keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Deshalb kann sich die Frage, ob etwa die Richter im Hinblick auf ein Urhebrrecht mit der Veröffentlichung nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden seien, in diesem Zusammenhang nicht stellen; sie hat sich auch tatsächlich nicht ergeben. Die Art, wie die höchstrichterlichen Entscheidungen mit den Leitsätzen in Sammlungen, die mit den oberen Bundesgerichten meist unter dem allerdings nicht immer genauen Stichwort „Amtliche Sammlung" in Verbindung gebracht werden, laufend veröffentlicht werden, ist nicht einheitlich. Die älteste Tradition haben wohl die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" aufzuweisen; sie werden beide, wie es auf dem Titelblatt vermerkt ist, von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft herausgegeben. Als Herausgeber treten also nicht der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft selbst, sondern deren Mitglieder in Erscheinung. Damit ist geschichtlich an die Praxis des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts angeknüpft worden. Die Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft hatten zu gemeinnützigen Zwecken den „Reichsgericht-Rentenverein" gegründet; er war praktisch der Herausgeber der beiden Sammlungen; denn in die Kasse dieses Vereins floß das Honorar, das der Verleger für den einzelnen Band gewährte. Aus diesem Fonds, der allmählich gebildet wurde, erhielten die Hinterbliebenen der Vereinsmitglieder Renten; so wurde in Härtefällen und bei schweren Schicksalsschlägen durch ein freiwilliges, selbstloses Zusammenwirken sehr wirksame Hilfe geleistet. Dies ist in den Annalen des Reichsgerichts wiederholt lobend und anerkennend erwähnt worden. Ich darf hierzu auf die Ausführungen des Reichsgerichtsrats Müller in dem Sonderfall des Sächsischen Archivs für Deutsches Bürgerliches Recht (1904) „Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts" S. 17/18 und auf den Beitrag des Senatspräsidenten am Reichsgericht Lobe in der Festgabe „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929" S. 53/54 Bezug nehmen. Die Entschließung darüber, welche Entscheidungen in den Sammlungen veröffentlicht werden sollten, stand dem erkennenden Senat zu. Den Leitsatz fertigte der Urteilsfasser; hierfür erhielt er kein Honorar, ebenso wurde ihm auch dafür, daß er die Entscheidung, die er abgesetzt hatte, zur Veröffentlichung vorschlug, kein Honorar gezahlt. Die Herstellung des einzelnen Bandes wurde drucktechnisch von einigen wenigen Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft betreut; sie erhielten für diese zusätzliche Arbeit, die auch das Lesen von Korrekturen und die Fertigung des Inhaltsverzeichnisses umfaßte, ein geringes Honorar. Diese Praxis, die sich über Jahrzehnte erstreckte, führt der Bundesgerichtshof in etwas abgewandelter Form weiter. Die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" werden von dem Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof herausgegeben. Der Verein hat aus den Zivil- und Strafsenaten des Bundesgerichtshofes je einen Bundesrichter mit der drucktechnischen Bearbeitung der Entscheidungen und Leitsätze, die von dem erkennenden Senat nach § 18 der Geschäftsordnung des Bundesgerichtshofes vom 3. März 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 S. 9) zur Veröffentlichung bestimmt worden sind, beauftragt. Diese beiden Richter erhalten für ihre besondere Mühewaltung ein Honorar. Für den einzelnen Band zahlt der Verlag (Carl Hey-manns Verlag KG) ein Entgelt an den genannten Verein, der ebenso wie einst der Rentenverein in Leipzig den so entstandenen Fonds für humanitäre Zwecke verwendet. Gegen die bei dem Bundesgerichtshof bestehende Praxis hat die Bundesregierung keine Bedenken zu erheben. Anlage 5 Ergänzende Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 1. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Deringer (Drucksache V/454 Fragen V/7, V/8 und V/9 *) : In der vorbezeichneten Antwort war die Frage offen geblieben, ob die Vorschriften der §§ 54 der Reichshaushaltsordnung und 66 der Reichswirtschaftsbestimmungen bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften auf die Ansprüche auf Rückforderung der Wohnungsbauprämie angewendet werden können. Nach diesen Vorschriften können Ansprüche, auf die § 131 AO keine Anwendung findet, niedergeschlagen werden. Niederschlagung im Sinne dieser Vorschriften ist der Verzicht auf einziehbare Forderungen, deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Meine Steuerabteilung hat diese Frage inzwischen mit den Vertretern der für die Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes zuständigen Landesfinanzbehörden erörtert. Nach dem Ergebnis *) Siehe 34. Sitzung — Anlage 4 — Seite 1626 B 2300 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 dieser Besprechung kann davon ausgegangen werden, daß die genannten Vorschriften grundsätzlich auch auf Rückforderungsansprüche aus dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und dem Spar-Prämiengesetz anwendbar sind. Allerdings muß die Anwenddung auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Rückforderung der Prämie für den Schuldner eine persönliche Härte darstellt. Unter welchen besonderen Umständen dies der Fall ist, dürfte sich kaum allgemein sagen lassen, sondern kann nur von Fall zu Fall nach Kenntnis und Würdigung aller Umstände entschieden werden. Ich darf davon ausgehen, daß Ihre Fragen nunmehr abschließend beantwortet sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 7. Juni 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Welslau zu seinen Mündlichen Anfragen *). Wie ich in der Fragestunde am 18. Mai d. J. zu Ihrer zweiten Frage schon erklärte, ist nach den maßgeblichen Finanzierungsrichtlinien eine private Zwischenfinanzierung nicht notwendig. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Durchführung der ländlichen Siedlung zu den Aufgaben der Länder gehört und der Bund seine Mittel nur zusätzlich zur Verfügung stellt, so daß ich nicht zu übersehen vermag, ob in einzelnen Fällen entgegen den maßgeblichen Richtlinien von Siedlern Zwischenkredite aufgenommen worden sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Metzger (Drucksache V/635 Fragen VII/2 und VII/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in New York erscheinende Wochenzeitung „Aufbau" in ihrer Nummer vom 29. April 1966 unter der Überschrift „Bonner Visum-Schikanen" berichtet, Ausländer, die als Opfer des zweiten Weltkrieges ihre Heimat verlassen haben, im Ausland leben und staatenlos wurden, erhielten seit Herbst 1965 nur unter schwierigen Bedingungen und nach einer langen Wartezeit durch Behörden der Bundesrepublik einen Sichtvermerk für die Bundesrepublik? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, für Abhilfe der in Frage VII/2 erwähnten Schwierigkeiten zu sorgen? Der Artikel ist der Bundesregierung bekannt. In ihm wird behauptet, die Behörden der Bundesrepublik träfen „willkürliche Polizeimaßnahmen", um die Einreise von Inhabern ausländischer Flüchtlingsreiseausweise zu erschweren. Diese Behauptung trifft nicht zu. Nach deutschem Recht können Inhaber von Reiseausweisen nach dem Londoner Abkommen vom 15. Oktober 1946 oder nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. Juli 1951 zu Besuchszwecken ohne Sichtvermerk in die Bundesrepublik einreisen, wenn die in den Reiseausweisen eingetragene Berechtigung zur Rückkehr in den ausstellenden Staat noch mindestens vier Monate gültig ist. In allen *) Siehe 42. Sitzung Seite 1889 D anderen Fällen bedürfen Inhaber ausländischer Flüchtlingsreiseausweise einer besonderen Aufenthaltserlaubnis. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung muß dann vorher die Zustimmung der innerdeutschen Ausländerbehörde einholen. Daher nimmt das Verfahren in diesen Fällen einige Zeit in Anspruch, so daß gewisse Wartezeiten sich nicht vermeiden lassen. Der Artikel vermittelt insgesamt von dem Inhalt der deutschen Einreisebestimmungen ein völlig falsches Bild, zumal er Besuchs-, Ferien- und Studienreisen als Beispiel heranzieht, um entstehende Wartezeiten zu kritisieren. Gerade bei diesen treten keinerlei Wartezeiten auf, wenn die Rückkehrberechtigung in den Ausgangsstaat noch ausreichende Zeit gültig ist, weil dann ein Sichtvermerk nach deutschem Recht gar nicht gefordert wird. Einem Ausländer hingegen, der in das Bundesgebiet einreisen will, um dort eine Erwerbstätigkeit auszuüben, wird zugemutet werden können, die für die Bearbeitung des Antrages nun einmal erforderliche Zeit von einigen Wochen abzuwarten; er muß ohnehin langfristige Dispositionen treffen und wird daher die Bearbeitungszeit seines Antrages mit berücksichtigen können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/635 Fragen XIV/6, XIV/7 und XIV/8) : In wievielen Fällen ist die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den Eltern von Einzelkindern (aus bestehenden Ehen) versagt worden? In wievielen Fällen wurde die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen von Einzelkindern gewährt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die nunmehr ersichtlichen Auswirkungen des Bundeskindergeldgesetzes zu Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) sowie dem verfassungsmäßigen Schutz der Familie (Artikel 6 GG) Anlaß geben könnten, weil nämlich die Ausbildungszulage nach § 14 a Bundeskindergeldgesetz allein bei Einzelkindern aus einer bestehenden Ehe ausgeschlossen ist, während sie verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen gezahlt wird? Zu Frage 6: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Eltern von Einzelkindern eine Ausbildungszulage nach § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes beantragt haben. Es kann deswegen auch über die Anzahl von Anträgen, die nach dem Gesetz abgelehnt werden mußten, nichts mitgeteilt werden. Zu Frage 7: Die Ausbildungszulage wird in rund 100 000 Fällen an verwitwete, geschiedene oder ledige Personen für ihr einziges Kind gewährt. Eine Aufteilung dieser Zahl danach, ob die Antragsteller verwitwet, geschieden oder ledig sind, ist nicht möglich. Zu Frage 8: Die Bundesregierung sieht nach wie vor keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes mit den Artikeln 3 und 6 des Grundgesetzes vereinbar ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wir treten in die Aussprache ein. — Das Wort hat der Abgeordnete Struve;


Rede von Detlef Struve
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der offiziellen Beantwortung der Großen Anfrage hat Herr Bundesminister Höcherl einige Bemerkungen vorangestellt und zum Ausdruck gebracht, daß er mit seinen Mitarbeitern jede Gelegenheit genutzt hat, das Hohe Haus und vor allen Dingen auch den zuständigen Ausschuß zu informieren. Ich bestätige Ihnen das sehr gern, Herr Bundesminister, und darf Ihnen im Namen meiner Fraktion — sowohl Ihnen persönlich als auch Ihren Mitarbeitern — dafür herzlich danken.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir haben in guter. Erinnerung, daß Sie auch während der Berliner Tagungswoche für einige Stunden mit einem Flugzeug nach Berlin kamen, um die einzelnen Fraktionen zu informieren, weil eine Ausschußsitzung in der Kürze nicht möglich war. Wir sind mit Ihnen einer Auffassung, daß gerade das ein geeigneter Weg ist bei dieser komplizierten Konstruktion, die durch Kommissionsvorschläge einerseits und Ministerratsentscheidungen andererseits gegeben ist, unbekümmert um den Gang, den die Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses vorschreibt, um auch von seiten des Parlaments, von seiten der Abgeordneten nicht nur informiert zu sein, sondern gegebenenfalls vielleicht auch den einen oder anderen Rat anbringen zu können.
Nun sind uns soeben zwei Anträge von seiten zweier Kolleginnen der SPD-Fraktion begründet worden. Beide Anträge tragen das gestrige Datum vom 14. Juni, und beide Sprecherinnen haben gebeten, wir möchten diese Anträge annehmen. Nun, ich glaube, wer die Begründung aufmerksam verfolgte, der wird ohne weiteres einsehen, daß es so schnell nicht geht. Ich darf deshalb namens der Koalitionsfraktionen beantragen, daß die Drucksache V/686 dem Wirtschaftsausschuß — federführend — und dem Ernährungsausschuß zur Mitberatung überwiesen wird. Zu Drucksache V/687 darf ich namens der Koalitionsfraktionen beantragen, daß dieser Antrag dem Haushaltsausschuß — federführend und dem Ernährungsausschuß zur Mitberatung überwiesen wird.
Im Namen der CDU/CSU-Fraktion begrüße ich es, daß die deutsche Delegation in Brüssel erreicht hat, daß bei der vom Ministerrat verabschiedeten vorläufigen Übereinkunft über die Neuregelung der Agrarfinanzierung eine auch für die Bundesrepublik vertretbare Einigung erzielt wurde. Das gilt einmal für die von der Bundesrepublik aufzubringenden Beiträge an den EWG-Agrarfonds. Nach dem Ziel und dem Inhalt der Römischen Verträge sind die jetzt vereinbarten finanziellen Aufwendungen eine notwendige Voraussetzung für die gemeinsame Agrarpolitik. Das gilt insbesondere für die Lasten, die aus der Abteilung Garantie des EWG-Agrarfonds zu finanzieren sind, nämlich die Interventionskosten, die Ausfuhrerstattungen und die Preisstützungsmaßnahmen. Die gemeinsame Agrarpolitik würde gerade für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft schwerwiegende Nachteile zur Folge haben, wenn eine Übernahme dieser Lasten durch den Fonds nicht möglich wäre, weil die zur Verfügung stehenden Mittel von vornherein begrenzt wären.
Das gilt nicht zuletzt bei der Finanzierung der Erstattung für die Ausfuhr von Marktordnungswaren in Drittländer. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt es, daß diese Ausfuhrrückerstattungen vom 1. Juli 1967 an gemeinschaftlich nach dem Bruttoprinzip finanziert werden. Durch die intensiven Bemühungen der deutschen Verhandlungsdelegation ist endlich erreicht worden, daß auch die deutschen Ausfuhrerstattungen aus dem Agrarfonds von diesem Zeitpunkt an voll rückvergütet werden. Dieses Problem erhält für die. deutsche Land-, aber vor allem auch für die deutsche Ernährungswirtschaft eine zunehmende Bedeutung.



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Unsere Land- und Ernährungswirtschaft wird spätestens im Jahre 1968 voll in den Gemeinsamen Markt integriert sein. Wir werden dann in verschiedenen Bereichen Agrarüberschußland sein. Damit ist eine dauerhafte Lösung der Agrarprobleme in der Bundesrepublik nur möglich, wenn wir neben dem organischen Ausbau unserer Warenströme innerhalb des Gemeinsamen Marktes auch in zunehmendem Maße die vorhandenen Chancen eines Agrarexports in Drittländer nutzen und stetig ausbauen können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die deutsche Verhandlungsdelegation konnte andererseits erfreulicherweise durchsetzen, daß die automatische Koppelung der Ausgaben für die Abteilung Ausrichtung mit den Ausgaben der Abteilung Garantie aufgehoben wird. Die Ausgaben der Abteilung Ausrichtung für strukturelle Maßnahmen werden bekanntlich auf einen jährlichen Höchstbetrag von 1,14 Milliarden DM begrenzt.
Wir möchten die Bundesregierung jedoch auffordern, in noch stärkerem Maße dafür einzutreten, daß auch die Bundesrepublik im Rahmen der strukturellen Förderungsmaßnahmen der Abteilung Ausrichtung des EWG-Agrarfonds in angemessenem Umfange berücksichtigt wird. Es gibt auch in unserem Lande eine Reihe von regionalen Entwicklungsgebieten, deren Förderung durch den EWG-Agrarfonds gleichermaßen gerechtfertigt ist wie etwa die Entwicklungsgebiete in Italien und Frankreich. Ich darf als Beispiel hier auf die von der Natur benachteiligten Gebiete verweisen. Besonders hervorheben möchte ich das Zonenrandgebiet, für dessen wirtschaftliche Gesamtentwicklung wir alle eine große politische Verantwortung tragen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir haben mit Genugtuung festgestellt, daß die Bundesregierung die formelle Verabschiedung der in Aussicht genommenen Agrarfinanzierung davon abhängig gemacht hat, daß auch für die noch ausstehenden Entscheidungen, insbesondere bei der Herstellung der Zollunion und der Vollendung des gemeinsamen Agrarmarktes, befriedigende Lösungen gefunden werden. Dies gilt nicht nur für die gleichzeitige Verwirklichung eines freien innergemeinschaftlichen Warenverkehrs für gewerbliche Waren und landwirtschaftliche Güter, sondern gleichermaßen für die Verabschiedung der noch ausstehenden Agrarmarktordnungen und Agrarpreisangleichungen.
Im Mittelpunkt stehen für die deutsche Landwirtschaft dabei die Entscheidungen über die gemeinsame Milchpreispolitik. Wir sind Ihnen, Herr Bundesminister Höcherl, dankbar dafür, daß Sie neben der klaren Forderung eines Milcherzeugerrichtpreises von 39 Pf für die Milch mit 3,7 % Fett ab Hof Ihre besonderen Bemühungen bei den Verhandlungen im Ministerrat darauf gerichtet haben, die Realisierung dieses Richtpreises zur Erörterung zu stellen. Ein angemessener Milcherzeugerpreis ist eine wesentliche Grundlage für die Rentabilität der überwiegenden Zahl unserer bäuerlichen Familienbetriebe im ganzen Bundesgebiet. Wir erwarten, daß die Bundesregierung deshalb keiner Regelung zustimmt, die zu einer Einkommenssenkung auf dem Milchsektor für die deutsche Landwirtschaft führt. Das gilt sowohl für die Verwertung unserer Milchprodukte wie Butter, Käse und Dauermilchwaren, das gilt in gleichem Maße aber auch für eine befriedigende Regelung des Trinkmilchmarktes.
Das System der Einzugs- und Absatzgebiete in der Bundesrepublik beinhaltet sowohl für den Verbraucher als auch für den Erzeuger erhebliche Vorteile. Das gilt gleichermaßen für die Einhaltung fortschrittlicher Qualitäts- und Hygienevorschriften wie für die Stabilität des Trinkmilchpreises. Die zu diesem Zweck mit beträchtlichen eigenen, aber auch öffentlichen Mitteln durchgeführten Investitionen im Zuge der Rationalisierung der Meiereistruktur würden ernsthaft in Frage gestellt, wenn in dem bisherigen System der Einzugs- und Absatzgebiete eine grundlegende Änderung einträte. Die Bundesregierun sollte deshalb bemüht sein, auch bei einem in der EWG geänderten System der Trinkmilchmärkte in der Bundesrepublik die Einzugs- und Absatzgebiete beizubehalten. Gegebenenfalls wäre eine lange Übergangszeit auszuhandeln. Nur auf diese Weise kann eine organische Umstellung ohne ernsthafte Störung unserer Trinkmilchversorgung ermöglicht werden. Es muß sichergestellt werden, daß der in Aussicht genommene Milcherzeugerrichtpreis nicht nur im Durchschnitt der EWG, sondern im Durchschnitt jedes einzelnen Partnerlandes erwirtschaftet wird. Darüber hinaus muß gewährleistet sein, daß innerhalb unserer Bundesrepublik dieser Richtpreis in allen Erzeugungsgebieten im Jahresdurchschnitt erreicht wird. Anderenfalls würde gerade für die besonders benachteiligten Wirtschaftsräume in den marktfernen Gebieten, auch vor allem entlang der Zonengrenze, eine nicht zu vertretende zusätzliche Benachteiligung entstehen.
Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt nachdrücklich die in Übereinstimmung mit den Vorstellungen der Kommission vertretene Auffassung des Herrn Bundesministers Höcherl über die künftige Rindfleischpolitik. Die Schaffung eines wirksamen Anreizes zur Anpassung der eigenen Rindfleischproduktion an den steigenden Rindfleischverbrauch ist eines der geeignetsten Mittel, um die enge Wechselwirkung zwischen Rindfleisch und Milchproduktion im Interesse der Verhinderung von Milchüberschüssen in der Gemeinschaft zum Tragen zu bringen.
Die Vorstellungen der Kommission über einen angemessenen Rinderorientierungspreis sollten deshalb von der Bundesregierung nachhaltiger unterstützt werden. In diesem Jahr ist der Rinderorientierungspreis bekanntlich noch in nationaler Zuständigkeit festgesetzt worden. Ohne das Problem der Höhe ues derzeitigen Orientierungspreises näher zu erörtern, möchte ich vor allem die Bundesregierung auffordern, während der Weideabtriebszeiten die bewährten Stabilisierungsmaßnahmen über die Vorratsstellen fortzusetzen, zumal hier die Verwertung des qualitativ hochwertigsten Rindfleisches zur Frage steht.
Ernste Sorgen bereiten uns die Verhandlungen über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker



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und die Verhandlungen über den gemeinsamen Zuckerpreis. Die von der Kommission insoweit vorgelegten Vorschläge sind für die deutsche Landwirtschaft unannehmbar. Die Bundesregierung darf nur einer Regelung zustimmen, die den rentablen Anbau von Zuckerrüben auch in Zukunft in allen Teilen der Bundesrepublik ermöglicht. Die deutsche Landwirtschaft ist vor allem aus Gründen der Bodenfruchtbarkeit auf diesen Betriebszweig auch in Zukunft angewiesen. Auf eine Steuerung des Anbaues von Zuckerrüben im Sinne regionaler Produktionsziele kann deshalb nicht verzichtet werden. Nur über diesen Weg läßt sich auch ein angemessener Zuckerrübenmindestpreis, der die Interessen der deutschen Landwirtschaft berücksichtigt, durchsetzen.
Eine besondere Bedeutung haben gerade für die große Zahl unserer bäuerlichen Familienbetriebe in West- und Südwestdeutschland die Marktordnungen für Obst und Gemüse sowie die noch ausstehenden Sonderregelungen für die Sonderkulturen. Die CDU/ CSU-Fraktion hält die hier noch ausstehenden Entscheidungen für gleich beachtlich. Das gilt vor allem für eine befriedigende Regelung der Einfuhr aus Drittländern und die Eröffnung von Interventionsmöglichkeiten in bestimmten Ausnahmesituationen.
Eine entscheidende Bedeutung für die Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt und für die Vermeidung von Härten bei diesem Anpassungsprozeß hat nach wie vor die am 15. Dezember 1964 beschlossene Getreidepreisharmonisierung. Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt die Initiative der deutschen Delegation, von der Kommission die Vorlage des in Aussicht gestellten Berichts über die Preis-Kosten-Entwicklung zu fordern. Dieser Bericht wird darüber entscheiden, ob die festgesetzten Grundrichtpreise für Getreide vor ihrem Inkrafttreten am 1. Juli 1967 geändert werden müssen. Dabei wird vor allem das Verhältnis zwischen Weizen- und Futtergetreidepreisen einer kritischen Überprüfung bedürfen. Der Futtergetreidepreis sollte im Verhältnis 90 : 100 an den Weizenpreis angehoben werden. Eine solche Preisrelation würde zu einem verstärkten Anbau von Futtergetreide zu Lasten des Anbaues von Weichweizen führen. Diese Produktionsumstellung käme in jeder Weise den wirtschaftlichen Gegebenheiten im gemeinsamen Agrarmarkt entgegen. Es würden die großen Überschüsse an Weichweizen vor allem in Frankreich abgebaut werden können. Das würde eine wesentliche Verminderung der Kosten des EWG-Agrarfonds zur Finanzierung der Ausfuhrrückerstattung für Weizenüberschüsse zur Folge haben.
Ich darf den von mir an dieser Stelle schon einmal vertretenen Standpunkt unterstreichen, daß der Bedarf an Futtergetreide in der Gemeinschaft durch den zunehmenden Verbrauch von getreideabhängigen Veredelungsprodukten ständig wächst. Auch bei einer Ausdehnung der Futtergetreideproduktion innerhalb der Gemeinschaft würden deshalb die traditionellen Einfuhrströme aus Überseeländern nicht ernsthaft beeinträchtigt werden.
Wir sind aber auch der Ansicht, daß auf der Grundlage des zu erwartenden Berichts der Kommission die festgesetzten Grundrichtpreise für Getreide generell überprüft und den veränderten Preis-Kosten-Verhältnissen angepaßt werden sollten. Dies wird um so mehr gerechtfertigt sein, falls infolge der noch ausstehenden Ausführungsbestimmungen für die Durchführung der gemeinsamen Getreidepreise die Preisharmonisierung erst zum 1. Juli 1968 in Kraft gesetzt werden kann. Eine Verschiebung des Inkrafttretens der Harmonisierung der Getreidepreise auf den 1. Juli 1968 ist insbesondere auch deshalb gerechtfertigt, weil nach den getroffenen Vereinbarungen des Ministerrates über den gemeinsamen Agrarmarkt die Preisharmonisierung für andere wichtige landwirtschaftliche Produkte erst im Laufe des Jahres 1968 erfolgen wird. Nicht zuletzt aus diesem Grunde sollte man den Getreidepreis als den Eckpreis für die Landwirtschaft nicht vorzeitig harmonisieren.
Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, daß die deutschen Getreidepreise seit über fünfzehn Jahren trotz der ständig gestiegenen Löhne und Kosten unverändert geblieben sind. Das gleiche gilt im Durchschnitt der Jahre für die Schweine-, Eier- und Geflügelpreise. Wenn wir uns heute über die Preisstabilität so ernsthafte Sorgen machen, so haben wir hier einen Wirtschaftszweig vor uns, der gezwungen war, ausschließlich durch Rationalisierung die Kostenerhöhungen aufzufangen. Um so weniger ist es vertretbar, eine Senkung der Getreidepreise und damit verbunden eine Senkung der Schweine-, Eier- und Geflügelpreise für den deutschen Erzeuger vor Vollendung des freien innergemeinschaftlichen Warenverkehrs für gewerbliche Waren in Kraft zu setzen.
Die erörterten Vorschläge in Zusammenhang mit der Getreidepreisangleichung würden nicht nur die schwierigen Umstellungen und die damit verbundenen Einkommensminderungen in der deutschen Landwirtschaft abmildern; sie würden vor allem zu einer beträchtlichen Entlastung des Bundeshaushalts führen und damit der angespannten Haushaltssituation in hervorragender Weise Rechnung tragen.

(Sehr wahr! und Beifall bei der CDU/CSU.)

Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, die Aufnahme einer Revisionsklausel auch bei den Preisharmonisierungsbeschlüssen für andere Marktordnungswaren anzustreben. Es trifft zwar zu, daß die ,gemeinsamen Preise jährlich neu festgesetzt werden sollen und somit für den Ministerrat eine ständige Möglichkeit zur Überprüfung besteht. Die Aufnahme von Revisionsklauseln ist jedoch, wie Herr Bundesminister Höcherl soeben wieder vorgetragen hat, notwendig, um eine Anpassung der gemeinsamen Agrarpreise an die veränderten Kostenverhältnisse für die Zeit zwischen Beschlußfassung und erstmaliger Anwendung der Preise zu ermöglichen. Solche Revisionsklauseln sind vor allem auch deshalb geboten, weil möglicherweise die Vereinbarungen im Rahmen der Kennedy-Runde die Agrarpreise für einen mehrjährigen — nach unserer Ansicht höchstens zweijährigen — Zeitraum konsolidieren.
Meine Damen und Herren, die beschleunigte Verwirklichung des gemeinsamen Agrarmarktes stellt



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die deutsche Landwirtschaft vor zusätzliche Anpassungsschwierigkeiten. Die von dem Herrn Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 10. November 1965 abgegebene Zusicherung, daß der deutschen Landwirtschaft keine weiteren Einkommensminderungen durch diesen Anpassungsprozeß zugemutet werden sollen, bedingt deshalb eine konsequente Fortsetzung der finanziellen Hilfen des Bundes und der Länder zur Bewältigung der umfangreichen Investitionen, ohne die der Anpassungsprozeß nicht durchgeführt wreden kann. Es dürfen daher keine weiteren Kürzungen dieser Umstellungshilfen vorgenommen werden. Das gilt in gleichem Maße für die im Haushalt bereitgestellten Hilfen für die benötigten zinsverbilligten Kapitalmarktmittel. Wir sind uns dessen bewußt, daß diese Notwendigkeiten angesichts der angespannten Haushaltssituation und der bekannten Schwierigkeiten auf dem Kapitalmarkt sicherlich auf den ersten Blick mancher Kritik ausgesetzt sind. Es handelt sich hierbei jedoch um einen strukturellen Wandel in unserer Landwirtschaft, aber auch in der Ernährungswirtschaft in einem bisher unvorstellbaren Ausmaß, der durch die beschleunigte Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes immer noch mehr verschärft wird.
Ich muß daran erinnern, daß die deutsche Landwirtschaft in den letzten Jahren nachweislich alljährlich über 100 000 Arbeitskräfte freigesetzt hat. Das war nur möglich durch umfangreiche Investitionen zur Verbesserung der Agrar- und der Betriebsstruktur. Diese Investitionen betrugen in den letzten Jahren nach amtlichen Statistiken im Agrarstrukturbereich etwa 4 Milliarden DM jährlich und im Betriebsstrukturbereich für Wirtschaftsgebäude und Inventar ebenfalls 4 Milliarden DM jährlich. Dieser Umstellungsprozeß wird auf Grund der Brüsseler Beschlüsse über die beschleunigte Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes noch in verstärktem Maße fortgesetzt werden müssen, wenn die deutsche Landwirtschaft wirklich voll wettbewerbsfähig sein soll.
Die Umstellungsbeihilfen des Bundes müssen deshalb zwangsläufig in den kommenden Jahren in vollem Umfang weiter fließen, und die zinsverbilligten Kapitalmarktmittel müssen im notwendigen Ausmaß zur Verfügung stehen. Auch bei der angespannten Kapitalmarktsituation sind die Zinsverbilligungsmaßnahmen für die Landwirtschaft in den nächsten Haushaltsjahren mit eine Existenzfrage. Wir müssen hier für die Kapitalbedürfnisse der Landwirtschaft eine Ausnahmesituation anerkennen. Das ist die notwendige Konsequenz aus den politisch bedingten Verpflichtungen, die die Bundesregierung im Ministerrat eingegangen ist.
Ich darf ergänzend darauf hinweisen, daß die Bundesregierung durch Minister Höcherl heute erneut erklärt hat, die Fragen der vollständigen Herstellung des freien Dienstleistungsverkehrs, der Angleichung der Verkehrstarife und der gemeinsamen Kartellpolitik würden zu ihrer Lösung eine längere Zeit geduldiger Arbeit in Anspruch nehmen. Auch die in Angriff genommene Steuerharmonisierung steht bekanntlich erst am Anfang und
kann frühestens bis zum Jahre 1969 auf Teilgebieten verwirklicht werden. Diese Situation belastet den Anpassungsprozeß unserer Land- und Ernährungswirtschaft zusätzlich. Unsere Bauern werden vor die Notwendigkeit gestellt, ihre Produkte zu teilweise niedrigeren Preisen abzusetzen, ohne auf der anderen Seite durch die Harmonisierung der aufgezeigten Wettbewerbsfaktoren eine Entlastung auf der Kostenseite zu erfahren. Um so notwendiger wird es sein, diese offensichtliche Benachteiligung entsprechend den Bestimmungen des EWG-Anpassungsgesetzes auszugleichen.
Die CDU/CSU-Fraktion bekennt sich — das
möchte ich abschließend noch einmal betonen — nachdrücklich zu den Römischen Verträgen. Sie sieht deshalb auch in einer beschleunigten Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes auf dem Industrie- und Agrarsektor ein geeignetes Mittel, um die europäische Integration im Interesse aller Völker Europas wenigstens auf wirtschaftlichem Gebiet schnellstmöglich zu verwirklichen. Ohne Zweifel wird damit auch eine der entscheidenden Voraussetzungen für eine politische Union Europas geschaffen.
Dieses uneingeschränkte Bekenntnis zu Europa beinhaltet aber zugleich die Verpflichtung, unserer deutschen Land- und Ernährungswirtschaft die notwendigen Hilfen nicht vorzuenthalten, bedingt durch die beschleunigte Anpassung. Ich darf noch einmal wiederholen, daß unsere Landwirtschaft sich in einem enormen nie dagewesenen Strukturwandel befindet, den sie nur erfolgreich durchstehen kann, wenn die Bundesregierung unter Anerkennung dieser politisch bedingten Ausnahmesituation ihre Hilfen verstärkt fortsetzt. Unsere politische Verantwortung für das Gelingen der Einigung Europas zwingt uns, für die Lösung dieses Problems vorrangig die gleichen Anstrengungen zu unternehmen, wie sie etwa im Bereiche der Verteidigung und der Förderung der Wissenschaft notwendig sein werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schmidt (Gellersen).