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ID0504616600

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    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Kopf 2229 A Begrüßung des französischen Senators Jean Lecanuet 2245 C Überweisung von Vorlagen 2229 A Fragestunde (Drucksache V/681) Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Feststellung und gerichtliche Ahndung von Verbrechen an deutschen Soldaten, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen während und nach dem zweiten Weltkrieg Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2230 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2230 C Dr. Hudak (CDU/CSU) 2230 D Ott (CDU/CSU) 2231 A Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Dokumentation der an Deutschen begangenen Verbrechen von Haase, Staatssekretär . . . . 2231 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2231 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Behandlung von Wehrdienstverweigerern in der SBZ Dr. Mende, Bundesminister . . . . 2232 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2232 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) 2232 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2232 D Frage des Abg. Folger: Berücksichtigung von Verlusten aus Vollblutzuchtbetrieben bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Grund, Staatssekretär 2233 B Fragen des Abg. Ott: Steuerschulden der Mineralölgroßhandel EVG GmbH, Nürnberg Grund, Staatssekretär 2233 C Ott (CDU/CSU) 2234 A Krammig (CDU/CSU) 2234 C Fragen des Abg. Junghans: Grenze von 24 000 DM für Einkommensteuerpflichtige Grund, Staatssekretär 2234 C Junghans (SPD) . . . . . . . 2235 A Ahrens (Salzgitter) (SPD/Gast) . 2236 A Frage des Abg. Junghans: Einkommensteuerveranlagung bei Ehegatten Grund, Staatssekretär . . . . . . 2236 A Junghans (SPD) . . . . . . . . 2236 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Fragen des Abg. Wienand: Garnisongemeinden durch wehrpflichtige Soldaten verursachte Aufwendungen Grund, Staatssekretär 2236 D Wienand (SPD) . . . . . . . 2237 A Frage des Abg. Eschmann: Ausgleichsbeträge für Betriebe des , Bundes und der Länder sowie gleichgestellte Betriebe Grund, Staatssekretär 2237 C Frage des Abg. Eschmann: Weitere Reduzierung der Prozentgrenze in § 26 Grundsteuergesetz für Garnisongemeinden Grund, Staatssekretär 2237 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 2237 D Fragen des Abg. Krammig: Devisenhilfe für die in der Bundesrepublik stationierten amerikanischen und englischen Truppen Grund, Staatssekretär 2238 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 2238 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung Grund, Staatssekretär 2239 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2239 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . 2240 B Lautenschlager (SPD) 2240 B Fragen des Abg. Raffert: Verhalten des deutschen Delegationschefs bei den Filmfestspielen in Cannes Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2240 D Raffert (SPD) 2241 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Sprachfilm „Guten Tag" Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2241 C Moersch (FDP) 2242 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2242 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Eventuelle Auswirkungen eines Vertrages gegen die Ausbreitung von Kernwaffen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2242 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2242 B Frage des Abg. Prinz von Bayern: Fünfzigster Jahrestag der Schlacht von Verdun 2242 C Entwurf eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/690) — Erste Beratung — 2242 D Große Anfrage betr. EWG-Politik (Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm, Dr. Starke [Franken], Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache V/556) in Verbindung mit Antrag (SPD) betr. künftiges Verhältnis der EWG zur EFTA (Drucksache V/686) und mit Antrag (SPD) betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt (Drucksache V/687) Ertl (FDP) 2243 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2245 B Höcherl, Bundesminister . 2247 B, 2276 A Frau Dr. Elsner (SPD) 2250 B Frau Strobel (SPD) 2251 D Struve (CDU/CSU) 2255 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2258 D, 2282 B Dr. Starke (Franken) (FDP) 2264 D, 2282 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2269 A Sander (FDP) . . . . . . . . . 2272 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/114), in Verbindung mit Antrag betr. Änderung des § 85 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dichgans, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/69 [neu]), und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichshaushaltsordnung (Abg. Dichgans, Dr. Conring, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/68) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2283 B Dichgans (CDU/CSU) 2285 D Ruf (CDU/CSU) 2287 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 2289 B, 2293 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 2292 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2292 C, 2294 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 2294 A Nächste Sitzung 2296 D Anlagen 2297 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2229 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 43. Sitzung, Seite 2056 C, Zeilen 19-21 statt: Die Vorlage soll dem Rechtsausschuß überwiesen werden. — Es wird nicht widersprochen; die Überweisung ist beschlossen.: Es liegt der Antrag des Ausschusses vor. Sind Sie damit einverstanden? Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner **) 17. 6. Arendt (Wattenscheid) 16.6. Bading **) 16. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 16. 6. Bartsch 15. 6. Dr. Barzel 18. 6. Bauer (Würzburg) *) 17. 6. Berkhan *) 17. 6. Dr. Besold 17. 6. Blachstein *) 17. 6. Blumenfeld *) 17. 6. Dr. Burgbacher 15. 6. Corterier *) 17. 6. Damm 15. 6. Dr. Dittrich *5) 16. 6. Draeger *) 17. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Frau Eilers 16. 6. Eisenmann 16. 6. Dr. Eppler 16. 6. Erler *) 17. 6. Flämig *) 17. 6. Frieler 2. 7. Frau Geisendörfer 15. 6. Gewandt 17. 6. Dr. Giulini 20. 6. Dr. Gleissner 16. 6. Graaff 17. 6. Dr. h. c. Güde 16. 6. Dr. Hellige 19. 6. Frau Herklotz *) 17. 6. Herold *) 17. 6. Hofmann (Kronach) 15.6. Hösl *) 17. 6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 17. 6. Dr. Kempfler *) 17. 6. Frau Klee 18. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 17. 6. Klinker **) 17. 6. Dr. Kopf *) 17. 6. Kriedemann 5*) 16. 6. Leber 16. 6. Lemmrich *) 17. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 19. 6. Lenze (Attendorn) *) 17. 6. Leukert 15. 6. Lücker (München) ** 16. 6. Dr. Luda 16. 6. Matthöfer 19. 6. Mauk **) 16. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der WEU **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein *) 17. 6. Dr. von Merkatz *) 17. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) **) 16. 6. Dr. von Nordenskjöld 15. 6. Paul *) 17. 6. Frau Pitz-Savelsberg *) 17. 6. Pöhler *) 17. 6. Prochazka 15. 6. Rehs 18. 6. Reitz 18. 6. Richter 16. 6. Dr. Rinderspacher *) 17. 6. Dr. Rutschke *) 17. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 17. 6. Dr. Schmid-Burgk 17. 6. Schmidt (Braunschweig) 16.6. Schmidt (Hamburg) 15. 6. Dr. Schulz (Berlin) *) 17. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stiller 16. 6. Storm 16. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 17. 6. Wächter 15. 6. Dr. Wahl *) 17. 6. Walter 15. 6. Weigl 17. 6. Wienand *) 17. 6. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 27.6. Stooß 25. 6. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 3. Juni 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 295. Sitzung am 3. Juni 1966 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Mai 1966 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. 2298 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Außerdem hat der Bundesrat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Dr. h. c. Altmeier Bonn, 3. Juni 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 17. Mai 1966 mit ,der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 3. Juni 1966 an den Herrn Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft „Die Bundesregierung wird gebeten, bei Erhöhungen von Getreidefrachten, die nach Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die gesetzgebenden Körperschaften gegebenenfalls eintreten, von der Bestimmung des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) vom 26. Juli 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 455) keinen Gebrauch zu machen und die abgeleiteten Richtpreise und abgeleiteten Interventionspreise während des Getreidewirtschaftsjahres 1966/67 unverändert zu belassen." Begründung: Im Hinblick auf das Ziel der Verordnung Nr. 19 der Europäischen Gemeinschaften u. a. eine angemessene Erlössicherung der Getreideanbaubetriebe herbeizuführen, ist es unerläßlich, zu Beginn des Getreidewirtschaftsjahres eine Preisregelung zu treffen, die während des gesamten Getreidewirtschaftsjahres Bestand hat. Anlage 3 Schriftliche Erklärung *) des Abgeordneten Dr. Vogel (Speyer) für die Fraktion der CDU/CSU zu den Entschließungsanträgen der SPD (Umdruck 44) — 45. Sitzung, Anlage 9 — und der CDU/CSU (Umdruck 62) — 45. Sitzung, Anlage 10 —. *) Siehe 45. Sitzung, Seite 2206 B Wir haben in unserer letzten großen Wissenschaftsdebatte im Februar dieses Jahres den zur Debatte stehenden Fragenkomplex im Zusammenhang diskutiert. Ich selbst bin damals auch auf die Straffung und Verkürzung des Studiums eingegangen. Selbstverständlich erfordern sie auch eine Anpassung der Stipendienwerke an die veränderten Bedingungen. So muß z. B. Anfangsförderung anders geregelt werden, wenn die vorlesungsfreie Zeit zu regelmäßigen Kursen für die Studierenden benutzt wird. Wir vertreten schon lange die Meinung, daß die Förderungsmeßbeträge nach dem Honnefer Modell zu gering waren und nach wie vor sind. Die gegenwärtig gewährten 290 DM reichen nicht aus, eine Änderung ist notwendig. Bei der letzten Erhöhung der Richtsätze haben wir 320 DM gefordert. Die Landeskultusminister und der Bundesinnenminister waren ebenfalls dafür. Es gelang jedoch nicht, die Zustimmung der Länderfinanzminister zu finden, so daß es zum Kompromiß der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 1965 in München kam. Mancher mag dabei irrigerweise gedacht haben, die 40 bzw. 30 DM Ausbildungsbeihilfe kämen hinzu. Nun fordern Rektorenkonferenz und VDS in ihrem Schwarzbuch Neuregelungen. Auch Umdruck 43 und 44 zielen darauf ab. Wir stimmen der grundsätzlichen Forderung im Prinzip zu. Aber die in den genannten Umdrucken gemachten detaillierten Vorschläge können nicht in dieser Stunde und bei dieser Gelegenheit durchgepeitscht werden. Sie sind teilweise unpräzise und nicht ausgegoren. Bei den Freibeträgen unter Punkt 4 Umdruck 44 wird beispielsweise bei den Geschwistern nicht zwischen Studierenden, anderweitig noch in der Ausbildung Stehenden und schon im Beruf befindlichen unterschieden. So können wir nicht zustimmen. Wir brauchen die Vorstellungen der Regierung. Sie muß mit den Ländern — die ja zu 50 % an der Aufbringung der Mittel beteiligt sind — zuvor sprechen. Und wir müssen auch die finanziellen Konsequenzen beachten. Auch für 1967 sind Wunschträume nicht erlaubt. Die von der SPD vorgeschlagenen Mehrausgaben bewegen sich immerhin in einer Größenordnung von 60 Millionen DM je Jahr. Hinsichtlich der Hochbegabtenförderung ist es richtig, daß durch sie der Staat, d. h. Bund und Länder, Mittel spart. Es ist daher gerechtfertigt, vom Staat eine Erhöhung zu fordern. Über ihre Größenordnung muß allerdings erst gesprochen werden. Die Einwände des Kollegen Moersch sind mir zwar subjektiv verständlich, scheinen mir aber objektiv nicht gerechtfertigt zu sein. Der Staat sollte durchaus freie Initiativen anregen, unterstützen und belohnen. Ich darf zusammenfassen: Wir wollen jetzt keine überstürzten, zu differenzierten und unausgewogenen Entschlüsse und lehnen daher Umdruck 43 und Umdruck 44 ab. Wir wollen aber die Sache auf der Tagesordnung lassen. Wir wollen, daß uns die Regierung Vorschläge unterbreitet und daß im Ausschuß alsbald darüber beraten wird. Unser Ziel ist klar, schon 1967 zu höheren Leistungen für die Studienförderung im allgemeinen und für die Hochbegabtenförderungswerke im besonderen zu kommen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2299 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 15. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/454 Frage 1/3): Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Richter verschiedener Bundesgerichte, die dahin geht, daß sie das Urheberrecht an Entscheidungen und Leitsätzen, die in den von ihnen oder einem Bundesgericht herausgegebenen Sammlungen veröffentlicht werden, für sich in Anspruch nehmen und daher mit der Veröffentlichung dieser Leitsätze und höchstrichterlichen Entscheidungen nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden sind, das einem Veröffentlichungsausschuß oder dem Richterverein zufließt? Bei keinem der oberen Bundesgerichte nehmen die Richter für Entscheidungen, an denen sie mitgewirkt haben, und für Leitsätze, die sie verfaßt haben, das Urheberrecht in Anspruch. Dies wäre auch nicht möglich, weil die Entscheidungen und auch die amtlich verfaßten Leitsätze nach § 5 Abs. 1 der Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) wie auch früher schon keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Deshalb kann sich die Frage, ob etwa die Richter im Hinblick auf ein Urhebrrecht mit der Veröffentlichung nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden seien, in diesem Zusammenhang nicht stellen; sie hat sich auch tatsächlich nicht ergeben. Die Art, wie die höchstrichterlichen Entscheidungen mit den Leitsätzen in Sammlungen, die mit den oberen Bundesgerichten meist unter dem allerdings nicht immer genauen Stichwort „Amtliche Sammlung" in Verbindung gebracht werden, laufend veröffentlicht werden, ist nicht einheitlich. Die älteste Tradition haben wohl die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" aufzuweisen; sie werden beide, wie es auf dem Titelblatt vermerkt ist, von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft herausgegeben. Als Herausgeber treten also nicht der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft selbst, sondern deren Mitglieder in Erscheinung. Damit ist geschichtlich an die Praxis des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts angeknüpft worden. Die Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft hatten zu gemeinnützigen Zwecken den „Reichsgericht-Rentenverein" gegründet; er war praktisch der Herausgeber der beiden Sammlungen; denn in die Kasse dieses Vereins floß das Honorar, das der Verleger für den einzelnen Band gewährte. Aus diesem Fonds, der allmählich gebildet wurde, erhielten die Hinterbliebenen der Vereinsmitglieder Renten; so wurde in Härtefällen und bei schweren Schicksalsschlägen durch ein freiwilliges, selbstloses Zusammenwirken sehr wirksame Hilfe geleistet. Dies ist in den Annalen des Reichsgerichts wiederholt lobend und anerkennend erwähnt worden. Ich darf hierzu auf die Ausführungen des Reichsgerichtsrats Müller in dem Sonderfall des Sächsischen Archivs für Deutsches Bürgerliches Recht (1904) „Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts" S. 17/18 und auf den Beitrag des Senatspräsidenten am Reichsgericht Lobe in der Festgabe „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929" S. 53/54 Bezug nehmen. Die Entschließung darüber, welche Entscheidungen in den Sammlungen veröffentlicht werden sollten, stand dem erkennenden Senat zu. Den Leitsatz fertigte der Urteilsfasser; hierfür erhielt er kein Honorar, ebenso wurde ihm auch dafür, daß er die Entscheidung, die er abgesetzt hatte, zur Veröffentlichung vorschlug, kein Honorar gezahlt. Die Herstellung des einzelnen Bandes wurde drucktechnisch von einigen wenigen Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft betreut; sie erhielten für diese zusätzliche Arbeit, die auch das Lesen von Korrekturen und die Fertigung des Inhaltsverzeichnisses umfaßte, ein geringes Honorar. Diese Praxis, die sich über Jahrzehnte erstreckte, führt der Bundesgerichtshof in etwas abgewandelter Form weiter. Die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" werden von dem Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof herausgegeben. Der Verein hat aus den Zivil- und Strafsenaten des Bundesgerichtshofes je einen Bundesrichter mit der drucktechnischen Bearbeitung der Entscheidungen und Leitsätze, die von dem erkennenden Senat nach § 18 der Geschäftsordnung des Bundesgerichtshofes vom 3. März 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 S. 9) zur Veröffentlichung bestimmt worden sind, beauftragt. Diese beiden Richter erhalten für ihre besondere Mühewaltung ein Honorar. Für den einzelnen Band zahlt der Verlag (Carl Hey-manns Verlag KG) ein Entgelt an den genannten Verein, der ebenso wie einst der Rentenverein in Leipzig den so entstandenen Fonds für humanitäre Zwecke verwendet. Gegen die bei dem Bundesgerichtshof bestehende Praxis hat die Bundesregierung keine Bedenken zu erheben. Anlage 5 Ergänzende Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 1. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Deringer (Drucksache V/454 Fragen V/7, V/8 und V/9 *) : In der vorbezeichneten Antwort war die Frage offen geblieben, ob die Vorschriften der §§ 54 der Reichshaushaltsordnung und 66 der Reichswirtschaftsbestimmungen bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften auf die Ansprüche auf Rückforderung der Wohnungsbauprämie angewendet werden können. Nach diesen Vorschriften können Ansprüche, auf die § 131 AO keine Anwendung findet, niedergeschlagen werden. Niederschlagung im Sinne dieser Vorschriften ist der Verzicht auf einziehbare Forderungen, deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Meine Steuerabteilung hat diese Frage inzwischen mit den Vertretern der für die Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes zuständigen Landesfinanzbehörden erörtert. Nach dem Ergebnis *) Siehe 34. Sitzung — Anlage 4 — Seite 1626 B 2300 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 dieser Besprechung kann davon ausgegangen werden, daß die genannten Vorschriften grundsätzlich auch auf Rückforderungsansprüche aus dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und dem Spar-Prämiengesetz anwendbar sind. Allerdings muß die Anwenddung auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Rückforderung der Prämie für den Schuldner eine persönliche Härte darstellt. Unter welchen besonderen Umständen dies der Fall ist, dürfte sich kaum allgemein sagen lassen, sondern kann nur von Fall zu Fall nach Kenntnis und Würdigung aller Umstände entschieden werden. Ich darf davon ausgehen, daß Ihre Fragen nunmehr abschließend beantwortet sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 7. Juni 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Welslau zu seinen Mündlichen Anfragen *). Wie ich in der Fragestunde am 18. Mai d. J. zu Ihrer zweiten Frage schon erklärte, ist nach den maßgeblichen Finanzierungsrichtlinien eine private Zwischenfinanzierung nicht notwendig. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Durchführung der ländlichen Siedlung zu den Aufgaben der Länder gehört und der Bund seine Mittel nur zusätzlich zur Verfügung stellt, so daß ich nicht zu übersehen vermag, ob in einzelnen Fällen entgegen den maßgeblichen Richtlinien von Siedlern Zwischenkredite aufgenommen worden sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Metzger (Drucksache V/635 Fragen VII/2 und VII/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in New York erscheinende Wochenzeitung „Aufbau" in ihrer Nummer vom 29. April 1966 unter der Überschrift „Bonner Visum-Schikanen" berichtet, Ausländer, die als Opfer des zweiten Weltkrieges ihre Heimat verlassen haben, im Ausland leben und staatenlos wurden, erhielten seit Herbst 1965 nur unter schwierigen Bedingungen und nach einer langen Wartezeit durch Behörden der Bundesrepublik einen Sichtvermerk für die Bundesrepublik? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, für Abhilfe der in Frage VII/2 erwähnten Schwierigkeiten zu sorgen? Der Artikel ist der Bundesregierung bekannt. In ihm wird behauptet, die Behörden der Bundesrepublik träfen „willkürliche Polizeimaßnahmen", um die Einreise von Inhabern ausländischer Flüchtlingsreiseausweise zu erschweren. Diese Behauptung trifft nicht zu. Nach deutschem Recht können Inhaber von Reiseausweisen nach dem Londoner Abkommen vom 15. Oktober 1946 oder nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. Juli 1951 zu Besuchszwecken ohne Sichtvermerk in die Bundesrepublik einreisen, wenn die in den Reiseausweisen eingetragene Berechtigung zur Rückkehr in den ausstellenden Staat noch mindestens vier Monate gültig ist. In allen *) Siehe 42. Sitzung Seite 1889 D anderen Fällen bedürfen Inhaber ausländischer Flüchtlingsreiseausweise einer besonderen Aufenthaltserlaubnis. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung muß dann vorher die Zustimmung der innerdeutschen Ausländerbehörde einholen. Daher nimmt das Verfahren in diesen Fällen einige Zeit in Anspruch, so daß gewisse Wartezeiten sich nicht vermeiden lassen. Der Artikel vermittelt insgesamt von dem Inhalt der deutschen Einreisebestimmungen ein völlig falsches Bild, zumal er Besuchs-, Ferien- und Studienreisen als Beispiel heranzieht, um entstehende Wartezeiten zu kritisieren. Gerade bei diesen treten keinerlei Wartezeiten auf, wenn die Rückkehrberechtigung in den Ausgangsstaat noch ausreichende Zeit gültig ist, weil dann ein Sichtvermerk nach deutschem Recht gar nicht gefordert wird. Einem Ausländer hingegen, der in das Bundesgebiet einreisen will, um dort eine Erwerbstätigkeit auszuüben, wird zugemutet werden können, die für die Bearbeitung des Antrages nun einmal erforderliche Zeit von einigen Wochen abzuwarten; er muß ohnehin langfristige Dispositionen treffen und wird daher die Bearbeitungszeit seines Antrages mit berücksichtigen können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/635 Fragen XIV/6, XIV/7 und XIV/8) : In wievielen Fällen ist die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den Eltern von Einzelkindern (aus bestehenden Ehen) versagt worden? In wievielen Fällen wurde die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen von Einzelkindern gewährt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die nunmehr ersichtlichen Auswirkungen des Bundeskindergeldgesetzes zu Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) sowie dem verfassungsmäßigen Schutz der Familie (Artikel 6 GG) Anlaß geben könnten, weil nämlich die Ausbildungszulage nach § 14 a Bundeskindergeldgesetz allein bei Einzelkindern aus einer bestehenden Ehe ausgeschlossen ist, während sie verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen gezahlt wird? Zu Frage 6: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Eltern von Einzelkindern eine Ausbildungszulage nach § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes beantragt haben. Es kann deswegen auch über die Anzahl von Anträgen, die nach dem Gesetz abgelehnt werden mußten, nichts mitgeteilt werden. Zu Frage 7: Die Ausbildungszulage wird in rund 100 000 Fällen an verwitwete, geschiedene oder ledige Personen für ihr einziges Kind gewährt. Eine Aufteilung dieser Zahl danach, ob die Antragsteller verwitwet, geschieden oder ledig sind, ist nicht möglich. Zu Frage 8: Die Bundesregierung sieht nach wie vor keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes mit den Artikeln 3 und 6 des Grundgesetzes vereinbar ist.
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    Rede von Dr. Ilse Elsner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag der SPD Drucksache V/687, der sich mit den Auswirkungen der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt befaßt. Diese Frage klingt im FDP-Antrag nur sehr versteckt an, und ihre bündige Beantwortung ist dort nicht gefordert. Das wollen wir mit unserem Antrag erreichen.
    Wer die Brüsseler Agrarbeschlüsse endgültig beurteilen will, und zwar sowohl die Beschlüsse über die Agrarpreise wie über die Agrarfinanzierung, der muß ihre Auswirkungen auf den Bundeshaushalt kennen. Die Frage, ob die Preise den Erzeuger befriedigen, ist gewiß von Wichtigkeit; aber sie kann schließlich nicht völlig an der anderen Frage vorbeigehen, welche Agrarpolitik wir uns von der gesamten Finanzlage her leisten können.
    Was uns die Agrarpolitik in der EWG kosten wird, hat man bisher nur andeutungsweise erfahren können. Im Bulletin erschien vor einigen Monaten einmal eine Stellungnahme aus dem Finanzministerium zur EWG-Agrarfinanzierung. Der Herr Finanzminister hat in seiner Etatrede einige Zahlen über die künftige Belastung genannt — sehr pauschal für den, der die Auswirkungen genauer beurteilen möchte. Die Bundesregierung schließlich hat im März auf eine Kleine Anfrage schriftlich geantwortet, aber auch da über die kommenden Belastungen nichts ausgesagt, und auch der Herr Landwirtschaftsminister hat uns soeben neben einzelnen Zahlen, die er nannte, keine Aufklärung über die Gesamtbelastung gegeben. Den umfassendsten Überblick hat noch dankenswerterweise das Institut für Finanzen und Steuern geliefert, einen Überblick allerdings, der durch die neuen Beschlüsse überholt sein dürfte. Für Sie in diesem Hause wird es wenig Trost sein, zu hören, daß auch für die Mitglieder des Europäischen Parlaments die Auswirkungen der EWG-Agrarbeschlüsse auf die Haushalte völlig undurchsichtig geworden sind.
    Damit stehen wir in der Gefahr, dieses wichtige Kriterium in die Beurteilung der Beschlüsse nicht einzubeziehen. Wir stehen in der Gefahr — lassen Sie mich das ruhig so sagen —, daß die Agrarpreise nur noch vom Standpunkt der Produzenten her beurteilt werden. Ihre Wirkung auf die Verbraucher hat bei den Entscheidungen sowieso nie eine große Rolle gespielt.
    Wir haben auch im Wirtschaftsausschuß dieses Hauses kürzlich den Vertreter des Ministeriums nach der Höhe der Haushaltsbelastung durch die Agrarbeschlüsse gefragt. Die Antwort war abermals: das könne man erst feststellen, wenn man sich in Brüssel endgültig über die Preise geeinigt haben werde. Ja, meine Damen und Herren, wenn alle Preise erst festliegen und endgültig beschlossen sind, dann wird es ziemlich sinnlos geworden sein, daß wir uns hier noch Gedanken über die Haushaltsbelastung machen. Dann bleibt nur übrig, die Kosten zu schlucken; denn dann unterliegen wir der Automatik des Ausgleichs- und Garantiefonds, die eben fordert, daß Überschüsse aus dem Markt genommen oder der Export subventioniert wird, sei es auf Kasten der Haushalte der Mitgliedstaaten, wie zur Zeit noch, sei es über die Abtretung der Abschöpfungen und Zolleinnahmen, wie wahrscheinlich einmal in der Zukunft.



    Frau Dr. Elsner
    Ich unterstelle unserer Regierung gar nicht, daß sie in Unkenntnis dieser Belastungen gehandelt hat. Wir haben oft genug gehört, wie fieberhaft in den Verhandlungspausen in Brüssel gerechnet worden ist. Aber nicht nur die Regierung sollte die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt kennen. Wenn es das vornehmste Recht des Parlaments noch immer ist, Einfluß auf den Haushalt zu nehmen, so sollten wir jetzt, wo einige Fragen noch zur Verhandlung anstehen, erfahren, welche Konsequenzen sich aus der Agrarmarktpolitik, die die Regierung vertritt und die wir mit ihr vertreten wollen, für die Haushalte der kommenden Jahre ergeben. Und dies um so mehr, als die Agrarpolitik, die wir heute in der EWG betreiben, nicht mehr genau die Agrarpolitik ist, an die bei der Ratifizierung der Römischen Verträge gedacht worden ist, sondern eine Politik, die viel teurer wird. Damals wollte man möglichst keine Überschüsse; heute nimmt man Überschüsse im Interesse der Erhaltung des Preisniveaus in Kauf.
    Ich sage das ohne Kritik. Wir alle in diesem Hause haben uns dazu verstanden, uns die Agrarpolitik etwas kosten zu lassen. Aber wir hier im Bundestag müssen das Ausmaß des Risikos kennen. Wir können die Katze nicht im Sack kaufen.
    Vielleicht muß man in diesem Zusammenhang daran erinnern: alle EWG-Beschlüsse, so sehr sie in die Zukunft wirken, sind der zukünftigen Einflußnahme durch den Bundestag entzogen. Je größer der feste Ausgabenblock in unserem Haushalt aber wird, um so geringer wird die Möglichkeit, über den Haushalt und die Ausgabensteuerung noch auf die Konjunktur und auf das allgemeine Preisniveau einzuwirken. Das muß auch die Landwirtschaft interessieren; denn gerade sie gerät ja durch ein Steigen des Kostenniveaus bei festen Marktpreisen zuallererst unter Druck.
    Nun ein Wort zu dem Beamten, der meinte, man müsse erst alle Faktoren kennen, ehe man rechnen könne. Wir erwarten nicht eine Vorausschau, die auf Heller und Pfennig genau die Kosten für die künftigen Haushalte errechnet. Es ist beinahe banal, das zu sagen, aber man muß es wohl tun: Solche Vorausberechnungen, die hier nötig sind, liegen im Bereich der Wirtschaftspolitik. Sie werden überall gemacht. Wir erwarten eine Schätzung, die bestimmte Hypothesen setzt, die verschiedene Annahmen der Produktionsentwicklung zugrunde legt, auch verschiedene Annahmen der Verbrauchsentwicklung, auch die Auswirkung verschieden hoher Preise für die einzelnen Produkte. Denn das ist doch wohl unbestritten: die Höhe der vereinbarten Agrarpreise wird Einfluß auf die Höhe der Produktion haben, wenn nicht bei uns — wie man soeben von der FDP hören konnte —, so ganz sicherlich in Frankreich, und wird damit Einfluß haben auf den möglichen Überschuß in der EWG, demzufolge auch auf die schließliche Höhe der Haushaltsbelastung. Solche Alternativrechnungen wären überall dort angebracht, wo in die Vorausschau hinein noch eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren wirken. Das Ergebnis würde in jedem Fall den Spielraum der Haushaltsbelastungen aufzeigen, in dem wir uns mit unseren Entscheidungen bewegen. Wir wären dann als Abgeordnete dieses Hauses besser in der Lage zu beurteilen, wo das Interesse des landwirtschaftlichen Produzenten seine Grenze finden muß.
    Ich habe mir versagt, in diesem Zusammenhang an das Interesse des Verbrauchers zu erinnern, aber es reizt mich, die reichlich salomonische Stellungnahme des Bundesrates zu den neuen Agrarpreisen der Kommission zu erwähnen, die etwa darauf hinausläuft: keine negativen Auswirkungen für den Produzenten, aber auch keine negativen Auswirkungen für den Verbraucher, — also keine Veränderungen.
    Daß aber die EWG Veränderungen bringen wird, das haben wir von Anfang an gewußt. Es bleibt auch einer übrig, der dafür einstehen muß, wenn alle Veränderungen scheinbar abgefangen werden, nämlich der Steuerzahler. Darum möchten, nein, müssen wir wissen, wie die Haushaltsbelastung durch die EWG-Agrar-Finanzierung in den kommenden Jahren aussehen wird, was an Subventionen wegfällt — vielleicht —, aber auch was an Zoll- und Ausgleichssteuereinnahmen verlorengeht, z. B. wegen des Wegfalles des Binnenzolls, und was per Saldo zu tragen bleibt. Wir meinen, daß eine solche Kenntnis nicht nur zur Objektivierung des Agrargesprächs beitragen wird. Sie ist auch unerläßlich für dieses Haus, wenn es die Agrarbeschlüsse überhaupt beurteilen soll. In diesem Sinne bitte ich das Hohe Haus um Annahme unseres Antrages.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich rufe Punkt 3 b) auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. künftiges Verhältnis der EWG zur EFTA — Drucksache V/686 —
Das Wort zur Begründung hat die Frau Abgeordnete Strobel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Käte Strobel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es besteht kein Zweifel, daß seit dem Schock, den wir alle 1963 durch den Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit England erfahren haben, es lange nicht mehr so viel Äußerungen — sowohl der zuständigen Staatsmänner als auch der Öffentlichkeit — zu dem Wunsch, von uns aus gesehen: zu der Notwendigkeit gegeben hat, für England, die skandinavischen Staaten, überhaupt die beitrittswilligen Staaten, neue Chancen zu eröffnen, Mitglied der EWG zu werden. Es besteht aber auch kein Zweifel, daß diese Fragen nicht von der Politik zu trennen sind, die die EWG heute macht, und den Konsequenzen, die sich daraus für den größeren Markt — sei es der von 7, sei es der von 13 — ergeben.
    Aus diesem Grunde legen wir heute bei dieser Debatte diesen Antrag vor. Wenn man heute in den Zeitungen liest, daß eine Einigung über das Mandat, das die Kommission für die Kennedy-Runde bekommen hat, in Brüssel erreicht werden konnte,



    Frau Strobel
    dann macht man sich Hoffnungen — ich hoffe, es sind berechtigte Hoffnungen —, daß die Gemeinschaft doch wieder ihre Fähigkeiten zurückgewinnt, über ihren eigenen Zaun hinauszuschauen. Ich glaube, es wäre dazu allerhöchste Zeit.
    Sicher sind die inneren Schwierigkeiten noch nicht alle überwunden, — wenn auch die Beschlüsse vom 11. Mai, die letzten Brüsseler Beschlüsse, ein gewisses Gefühl der Erleichterung bei vielen hervorgerufen haben. Ich muß sagen: Skepsis ist nach wie vor am Platze, insbesondere wenn man an die Rolle des Parlaments denkt; das kann ich hier nur andeuten, denn es hat nicht direkt mit unserem Antrag zu tun. Nun mehren sich aber die Zeichen, daß eine ganze Anzahl Länder, nicht allein England, nicht mehr länger warten wollen, vielleicht auch nicht mehr länger warten können — auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation —, um die Beitrittsmöglichkeiten zur EWG neu zu überdenken. Z. B. können wir aus den Kommentaren über die letzte EFTA-Ministerratstagung in Bergen immerhin schließen, daß einige Regierungen geradezu gedrängt sind, Wege zu finden, die sie aus ihrer unerwünschten handelspolitischen Lage herausführen, die teilweise eine Folge der Existenz und der Politik des Gemeinsamen Marktes ist. Die EWG hat bisher auf solche Verlautbarungen aus EFTA-Kreisen leider keine offizielle Reaktion gezeigt. Ich muß sagen, wir bedauern das außerordentlich. Wir sehen ein, daß sie mit sich selbst sehr beschäftigt ist; wir wissen alle, aus welchen Gründen. Aber sie darf doch nicht lange Zeit den Eindruck erwecken, als
    3) ob sie sich selbst genügte. Und dieser Eindruck muß entstehen, wenn wiederholte Veröffentlichungen, Presseerklärungen usw. aus EFTA-Kreisen, daß man den Dialog mit der EWG möchte, unbeantwortet bleiben.
    Die EFTA hat Ende 1965 und vor kurzem wieder in Bergen den Wunsch geäußert, die innereuropäischen Zolldiskriminierungen durch multilaterale Verhandlungen möglichst zu überwinden. Dabei ist — wie wir alle 'wissen — der volle Diskriminierungseffekt noch gar nicht eingetreten. Der kommt erst, wenn die Binnenzölle sowohl in der EWG als auch in der EFTA restlos beseitigt sind. Im Zusammenhang mit der Agrarpolitik ist es sogar so, daß die Präferenzen, die der Gemeinsame Markt einräumt, noch verhältnismäßig gering sind, daß sie aber mit einem Sprung am 1. Juli 1967 hergestellt werden, so daß wir damit rechnen müssen, daß der Diskriminierungseffekt mit seinen handelspolitischen Wirkungen dann noch viel größer sein wird. Auch eine erfolgreiche ,,Kennedy-Runde" ist nach unserer Auffassung kein Ersatz für eine europäische Wirtschaftszone, die die Sechs und die Sieben gemeinsam umfaßt. Wir sollten uns nicht mit der Hoffnung trösten, daß ja die „Kennedy-Runde" erfolgreich beendet werden kann. Unser Auftrag, darüber hinaus mit der EFTA bzw. einzelnen EFTA-Staaten zu einer noch engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu kommen, wird dadurch keinesfalls abgelöst.
    Wenn man das Problem in seiner ganzen Tragweite sehen will, muß man sich immer wieder die
    Zahlen vergegenwärtigen, die sich durch die beiden Präferenzzonen auf dem handelspolitischen Gebiet ergeben. Ich will Sie nicht mit diesen Zahlen langweilen; zwei muß ich aber doch nennen. Der Außenhandel der EWG-Länder untereinander — sowohl Einfuhren wie Ausfuhren — hat sich von 1958 bis 1965 um 202 % erhöht. Der Außenhandel der EWG mit Drittländern hat sich in der gleichen Zeit nur um 74 % erhöht. Das ist der große Unterschied, und wenn erst einmal der gemeinsame Agrarmarkt voll hergestellt sein wird, werden diese Zahlen noch unterschiedlicher sein.
    Sicher werden die Beziehungen zwischen den Staaten, also die außenpolitischen Beziehungen, auch auf anderen Gebieten darunter leiden, wenn noch weniger Absatzmöglichkeiten für unsere bisherigen oder früheren Handelspartner auf unseren Märkten bestehen. Wir — und mit „wir" meine ich nicht einmal nur uns Sozialdemokraten, sondern alle drei Fraktionen dieses Hauses und die Bundesregierung —, wir Deutschen also haben nie einen Zweifel daran gelassen, daß wir wünschen, daß alle beitrittswilligen europäischen Staaten der EWG auch beitreten können. Insbesondere wünschen wir so rasch wie möglich den Beitritt Dänemarks und Englands. Nachdem der Herr dänische Ministerpräsident Krag im Juni 1965 in Bonn gewesen war, gab es z. B. im „Wiesbadener Kurier" eine Veröffentlichung, in der es wörtlich hieß — ich darf das mit Erlaubnis. des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Wie Bundespressechef von Hase mitteilte, ist der Kanzler nicht nur bereit, sich bei den übrigen EWG-Partnern für intensivere Beziehungen der Sechsergemeinschaft zur EFTA einzusetzen, sondern er will auch die Möglichkeit prüfen, zwischen den Institutionen der beiden Organisationen Kontakte herzustellen. Dabei ist offenbar vor allem an gemeinsame Ministerratssitzungen gedacht.
    Wenn das zwischen dem Herrn Bundeskanzler und dem dänischen Ministerpräsidenten so besprochen bzw. diese Meldung auch in Dänemark verbreitet worden ist, dann müssen, glaube ich, nicht nur wir uns, sondern auch die Dänen sich fragen: Wann und wo ist dieses Versprechen eingelöst worden?
    Ob man nun die Kommuniqués über Gespräche zwischen dem Herrn Bundeskanzler, den Außenministern oder auch Ministerpräsidenten verschiedener skandinavischer Regierungen bei Besuchen in ' Bonn oder bei Besuchen unserer Minister in Skandinavien liest: Immer heißt es, daß man sich einig sei, daß die Spaltung in zwei Wirtschaftsblöcke überwunden werden muß.
    Ich hatte mich sehr gefreut, als ich im Juni 1965 in einer Verlautbarung der „Welt" vom 15. Juni lesen konnte, daß Herr Bundeswirtschaftsminister Schmücker im EWG-Ministerrat im Auftrage der Bundesregierung eine Erklärung über die Beziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der EFTA abgab und namens der Bundesregierung engere Beziehungen zwischen EWG und EFTA forderte. In dieser Presseverlautbarung heißt es u. a.:



    Frau Strobel
    Um eine gemeinsame Auffassung des EWG-Ministerrats in dieser Frage herbeizuführen, werde die deutsche Delegation für die nächste Sitzung des Rates einen entsprechenden Text vorbereiten.
    Dann habe ich allerdings darüber nichts mehr gehört und nichts mehr gelesen. Deshalb meine Frage an die Regierung: Gibt es diesen Text? Wann ist er dem Ministerrat vorgelegt worden und wie war die Reaktion darauf? Oder ist er im Zuge der krisenhaften Entwicklung des letzten Jahres untergegangen? Das wäre unter Umständen verständlich. Aber dann müßte mindestens jetzt das vor einem Jahr gegebene Versprechen eingelöst werden. Was ist also aus dieser Aktion geworden?
    Aus EFTA-Kreisen hören wir immer wieder, daß es keinerlei Reaktion der EWG auf die verschiedenen Erklärungen gegeben habe. Deshalb wollen wir die Bundesregierung durch diesen Antrag, den Sie hoffentlich alle unterstützen werden, veranlassen, jetzt eine solche Aktion einzuleiten.
    Eine schriftliche Anfrage, die ein holländischer Kollege der EWG-Kommission gestellt hat, ob und wie man auf die Kommuniqués der EFTA reagiert habe, ist so ausweichend beantwortet worden, daß man annehmen muß, daß es darüber in den Institutionen der EWG keine Besprechungen gegeben hat.
    Der zweite Punkt unseres Antrags befaßt sich in erster Linie mit den Beitrittsfragen. In diesem Hause hat am 25. Mai nach der Rückkehr des Herrn Bundeskanzlers aus England eine außenpolitische Debatte stattgefunden, bei der Herr Erler für die sozialdemokratische Fraktion gefordert hat, daß von der Bundesrepublik Deutschland jetzt der Anstoß kommen müsse, den laufenden Absichtserklärungen der verschiedenen Staatsmänner und Regierungsvertreter jetzt Taten folgen zu lassen. Über den Beitrittswillen Englands und Dänemarks gibt es, glaube ich, keinen Zweifel. Premierminister Wilson hat eindeutig für den Beitritt Großbritanniens in die EWG plädiert. Er hat sogar eindeutig gesagt: im Rahmen des Römischen Vertrages. Sie alle, meine Damen und Herren, bekommen die „Englische Rundschau". Ich möchte Ihnen empfehlen, einmal in der „Englischen Rundschau" die Rede des stellvertretenden Premierministers von England und Wirtschaftsministers, des Herrn Brown, nachzulesen, die er auf der Internationalen Sozialistenkonferenz in Stockholm gehalten hat. Dort ist sie nämlich abgedruckt. Für diejenigen, die das noch nicht lesen konnten, erlaube ich mir, nur ein paar Sätze zu zitieren, da das, was ich eben gesagt habe, bestätigen. Herr Brown hat dort u. a. gesagt:
    Für sie
    — also Großbritannien —
    lautet die Frage also nicht, ob, sondern wann und unter welchen Bedingungen wir der EWG beitreten wollen.
    Er hat weiter gesagt:
    Wir wünschen eine erweiterte EWG Wir wollen ihr als Mitglied angehören, und wir wollen
    die Basis finden, auf der dies möglich wäre. Die Labour-Regierung ist in dem tiefen Bewußtsein ihrer Verantwortung gegenüber Europa und der Welt entschlossen, ihren vollen Beitrag zur Verwirklichung der europäischen Einheit zu leisten, die für beide so entscheidend wichtig ist.
    Ich finde, deutlicher kann man es nicht sagen und sollte man es auch nicht sagen müssen; denn es ist klar, daß dann, wenn der stellvertretende Premierminister Großbritanniens eine solche Rede hält, auch die Regierung dahintersteht.
    Weil das so ist, schlagen wir mit unserem Antrag vor, daß man einmal unter den sechs Regierungen — d. h. im Ministerrat — versucht, zu klären, ob Einstimmigkeit dafür besteht, daß man jetzt England zum Beitritt auffordern kann, gleichzeitig aber auch durch die EWG-Kommission zu klären — das ist die Ziffer 2 b —, unter welchen Voraussetzungen das möglich wäre. Das muß, glaube ich, schon aus dem Grunde geschehen, weil man keinesfalls eine Situation heraufbeschwören darf, in der wieder Verhandlungen eingeleitet werden, ohne daß sie zum Ziele führen.
    Daß die öffentliche Debatte über den Beitritt Englands in jüngster Zeit wieder so intensiv geworden ist, ist nicht zuletzt auch durch eine Erklärung ausgelöst worden, die der Staatssekretär im französischen Außenministerium, Herr de Broglie, in einer Ministerratssitzung der Westeuropäischen Union in Paris abgegeben hat. Laut der „Neuen Zürcher Zeitung" vom 18. März hat er gesagt — es ist immerhin der Staatssekretär im französischen Außenministerium, der so etwas auch nicht ohne Einverständnis seiner Regierung sagen kann —, „was aber die Frage der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft angehe, so bleibe ein starkes Europa mit britischer Beteiligung das Ziel der französischen Politik. De Broglie erweckte den Eindruck, daß seine Regierung die früheren Bedenken gegen den britischen Beitritt zur EWG nicht mehr voll aufrechterhält".
    Über diese Erklärung haben sich nicht nur die dort anwesenden Minister der anderen Staaten hoffentlich sehr gefreut, sondern es ist auch so, daß die Reaktion in der Öffentlichkeit allgemein dahin ging: Es könnte einen neuen Ansatz geben. Wenn es so ist, meine Damen und Herren, dann dürfen wir diesen neuen Ansatz nicht verspielen, sondern wir müssen jetzt dafür sorgen, daß darüber nicht nur geredet wird, sondern daß den Reden Taten folgen.
    Wenn nichts geschieht außer Erklärungen, dann bleiben das alles nur leere Worte, um nicht zu sagen: leeres Gerede. Wir müssen so handeln, wie wir sprechen.
    Da stellt sich die Frage: Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir in der EWG, wenn wir davon ausgehen müssen, daß wir nicht erwarten können, daß England, Dänemark und die anderen beitrittswilligen Staaten ein neues Beitrittsersuchen stellen? Darüber sind wir uns, glaube ich, weitgehend einig: Die Initiative muß diesmal von der Gemeinschaft ausgehen.



    Frau Strobel
    Deshalb fordern wir unter Ziffer 2 a unseres Antrages die Regierung auf, das dafür Notwendige zu tun. Da wir uns keinen Illusionen hingeben, daß das kurzfristig möglich sei, bitten wir unter Ziffer 3, die Bundesregierung zu ersuchen, dafür zu sorgen, daß die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden.
    Meine Damen und Herren, wir sind dazu nach unserer Meinung geradezu verpflichtet, wenn wir uns noch an den EWG-Vertrag halten wollen. Denn in der Präambel des EWG-Vertrages steht im ersten Satz:
    In dem festen Willen, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zu schaffen . . .
    Im letzten Satz heißt es:
    Entschlossen, durch diesen Zusammenschluß ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen —
    in Erfüllung dieser Präambel meinen wir, es wäre an der Zeit, daß die deutsche Bundesregierung im Ministerrat der EWG dafür sorgt, daß eine solche Aufforderung an diese Staaten ergeht. Immer wieder sagen wir, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft müsse eine offene Gemeinschaft sein, sie müsse sich ihrer internationalen Verpflichtungen bewußt werden. Wir sagen auch, wie notwendig es ist, daß Europa ein gleichberechtigter und gleichwertiger Partner Amerikas wird. Das kann aber eben nicht nur das Europa der Sechs sein, das muß mindestens die EWG- und EFTA-Staaten umfassen. Da Partnerschaft das Ziel unserer Politik ist, müssen wir alles tun, um dieses Ziel auch zu erreichen.
    Gestatten Sie mir in dem Zusammenhang — gerade auch nach der heutigen agrarpolitischen Debatte —, darauf aufmerksam zu machen, daß die Zeit in diesem Fall nicht für, sondern gegen unser Anliegen arbeitet. Beispiel: Agrarfinanzierung. Wenn die Agrarfinanzierung in einer erweiterten EWG so bleiben sollte, wie sie jetzt vom Ministerrat beschlossen worden ist, würde z. B. der englische Beitrag nach Berechnungen, die man jetzt auf Grund des Einfuhrvolumens Großbritanniens anstellen kann, prozentual wesentlich über all den anderen Beiträgen der heutigen sechs Mitgliedstaaten liegen. Ich will keine Zahlen nennen, weil diese Zahlen sehr schwer zu errechnen sind. Es steht aber fest, daß der Beitrag auf alle Fälle zwischen 35 und 40 % liegen würde. Ich nenne dieses Beispiel nur deshalb, weil man sehen muß — Premierminister Wilson hat ja gesagt, die Agrarpolitik sei eine der schwierigsten Hürden, die bei dem Beitritt zu nehmen sei; darüber sind wir uns sicherlich auch klar —, daß es um so schwieriger sein wird, den Beitritt der anderen Staaten unter den Bedingungen zu erreichen, die wir bereits beschlossen haben, je mehr Fakten in der Sechsergemeinschaft geschaffen werden.

    (Abg. Ertl: Sehr richtig!)

    Aus diesem Grunde ist es so notwendig, daß man, wenn jetzt der Stillstand innerhalb der EWG überwunden ist, an diese Dinge herangeht.
    Wenn es stimmt, was Herr Marjolin gelegentlich der Debatte über die Brüsseler Beschlüsse in Straßburg gesagt hat — er hat damals nämlich gesagt, nach diesen Brüsseler Beschlüssen sei jetzt der Weg frei — —

    (Abg. Dr. Mommer: Der Außenminister ist nicht hier, und der Landwirtschaftsminister schwatzt! — Gegenruf von der CDU/CSU: Eine schöne Ausdrucksweise!)

    Ich darf wiederholen. Herr Marjolin hat bei der Beratung des Straßburger Parlaments über die letzten Brüsseler Beschlüsse am 12. Mai gesagt, jetzt sei der Weg frei für Schritte zur Wirtschaftsunion in der EWG. Wenn das so ist, ist die Verhandlungsaufnahme mit England um so dringender.
    Wir haben immer die Sechsergemeinschaft als einen Ansatzpunkt für eine größere europäische Gemeinschaft verstanden. Wenn der Sinn der Gemeinschaft, wie er in der Präambel steht, erfüllt werden soll, dann muß diese Sechsergemeinschaft jetzt eben nicht nur Solidarität unter sich üben, sondern sie muß diese Solidarität auf die anderen Staaten ausdehnen. Wenn Westeuropa seine Spaltung in zwei Wirtschaftsblöcke beendet, wird es auch sehr viel leichter sein, die Beziehungen zu den osteuropäischen Völkern gemeinsam zu verbessern. Es gibt viele politische Gründe, die uns in diese Richtung drängen.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Dehler.)

    Daß in Großbritannien und in Dänemark trotz dieser damaligen Unterbrechung der Wille zum Beitritt heute mehr denn je vorhanden ist, verlangt von uns geradezu eine Aktion, die diesen Willen in diesen Ländern stärkt. Aber auch um des gemeinsamen Marktes willen ist diese Aktion notwendig; denn, meine Damen und Herren, ob zu Recht oder zu Unrecht — ich will das jetzt hier gar nicht prüfen —, die Gemeinschaft wird von draußen als ein Block gesehen, der anderen Staaten in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung Grenzen setzt. In den Monaten nach dem Januar 1963 hatten wir alle uns vorgenommen, in der Gemeinschaft keine Maßnahmen zu ergreifen, die den Abstand zwischen EWG und EFTA vergrößern und die es den EFTA-Staaten schwerer machen, zu uns zu kommen.
    Nun, die Durchführung eines solchen guten Vorhabens ist nicht möglich gewesen, es sei denn, wir hätten die EWG zum Stillstand bringen wollen, was wiederum ihre Anziehungskraft wesentlich geschmälert hätte. Wir befinden uns hier eigentlich in einem Zwiespalt, und ich finde, dieser Zwiespalt ist nur dadurch zu lösen, daß wir möglichst bald zum Beitritt dieser Staaten kommen.
    Nun meine ich, es stünde gerade der Bundesrepublik Deutschland besonders gut an, wenn sie eine Übereinstimmung der sechs Regierungen herzustellen versuchte, für diesen Beitritt jetzt eine Initiative aus der EWG zu entfalten. Frage: gibt es Chancen für eine solche Übereinstimmung? Ich bin



    Frau Strobel
    der Meinung, es scheint mindestens so. Ich erinnere an die Äußerungen des französischen Staatssekretärs in der WEU. Aber um jedes Mißverständnis zu vermeiden, sollten wir betonen, daß wir uns zusammen mit unseren französischen Partnern darum bemühen sollten und daß wir keine Rückgriffe machen sollten auf frühere Vorgänge. Ich glaube, dann wäre der Start in eine solche Politik leichter.
    Es gibt noch einen Grund für die Notwendigkeit einer solchen Aktion. Gewiß, wir mußten heute in der Zeitung lesen, daß man bezüglich der Fusion der Exekutiven in Brüssel nicht weitergekommen ist. Aber in etwa besteht ja eine gewisse Hoffnung, daß man sich in der Juli-Sitzung in dieser Beziehung einigt. Auf alle Fälle würden dann in absehbarer Zeit die Verhandlungen über die Fusion der Verträge folgen. Ich muß Ihnen sagen: ich kann mir nicht vorstellen, daß es nützlich wäre, die Verhandlungen über die Fusion der Verträge und den künftigen Inhalt der Verträge über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft nur unter den Sechsen zu führen und die anderen, von denen wir wünschen, daß sie dazukommen, draußen vor der Tür stehen zu lassen, so daß sie zum Schluß wieder das akzeptieren sollen, was wir miteinander ausgehandelt haben. Deshalb sollten wir diese Aktion innerhalb der EWG vor den Verhandlungen über die Zusammenlegung der Verträge starten. Wir fordern durch unseren Antrag dazu auf.
    Manche Entwicklung in der EWG sieht so aus, als würde die nächste Zukunft nur Fortschritte auf der materiell-technischen Ebene möglich machen. ) Damit können wir uns alle nicht abfinden. Europa hat politische Interessen und politische Pflichten in der Welt, und wir meinen — ich hoffe, daß wir darüber auch alle einig sind, daß Europa auf die Dauer seinen eigenen Interessen und seinen Verpflichtungen in der Welt eben nur gerecht werden kann, wenn es aus allen westeuropäischen Staaten besteht , daß man damit den Anfang machen muß. Deshalb bitten wir Sie, diesen Antrag anzunehmen. Und wir bitten die Regierung, dann möglichst bald die Konsequenzen aus diesem Antrag zu ziehen und in den Gemeinschaften dafür zu sorgen, daß die betreffenden Staaten zum Beitritt aufgefordert werden.

    (Befall bei der SPD.)