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ID0504616400

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    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Kopf 2229 A Begrüßung des französischen Senators Jean Lecanuet 2245 C Überweisung von Vorlagen 2229 A Fragestunde (Drucksache V/681) Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Feststellung und gerichtliche Ahndung von Verbrechen an deutschen Soldaten, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen während und nach dem zweiten Weltkrieg Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2230 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2230 C Dr. Hudak (CDU/CSU) 2230 D Ott (CDU/CSU) 2231 A Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Dokumentation der an Deutschen begangenen Verbrechen von Haase, Staatssekretär . . . . 2231 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2231 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Behandlung von Wehrdienstverweigerern in der SBZ Dr. Mende, Bundesminister . . . . 2232 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2232 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) 2232 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2232 D Frage des Abg. Folger: Berücksichtigung von Verlusten aus Vollblutzuchtbetrieben bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Grund, Staatssekretär 2233 B Fragen des Abg. Ott: Steuerschulden der Mineralölgroßhandel EVG GmbH, Nürnberg Grund, Staatssekretär 2233 C Ott (CDU/CSU) 2234 A Krammig (CDU/CSU) 2234 C Fragen des Abg. Junghans: Grenze von 24 000 DM für Einkommensteuerpflichtige Grund, Staatssekretär 2234 C Junghans (SPD) . . . . . . . 2235 A Ahrens (Salzgitter) (SPD/Gast) . 2236 A Frage des Abg. Junghans: Einkommensteuerveranlagung bei Ehegatten Grund, Staatssekretär . . . . . . 2236 A Junghans (SPD) . . . . . . . . 2236 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Fragen des Abg. Wienand: Garnisongemeinden durch wehrpflichtige Soldaten verursachte Aufwendungen Grund, Staatssekretär 2236 D Wienand (SPD) . . . . . . . 2237 A Frage des Abg. Eschmann: Ausgleichsbeträge für Betriebe des , Bundes und der Länder sowie gleichgestellte Betriebe Grund, Staatssekretär 2237 C Frage des Abg. Eschmann: Weitere Reduzierung der Prozentgrenze in § 26 Grundsteuergesetz für Garnisongemeinden Grund, Staatssekretär 2237 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 2237 D Fragen des Abg. Krammig: Devisenhilfe für die in der Bundesrepublik stationierten amerikanischen und englischen Truppen Grund, Staatssekretär 2238 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 2238 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung Grund, Staatssekretär 2239 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2239 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . 2240 B Lautenschlager (SPD) 2240 B Fragen des Abg. Raffert: Verhalten des deutschen Delegationschefs bei den Filmfestspielen in Cannes Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2240 D Raffert (SPD) 2241 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Sprachfilm „Guten Tag" Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2241 C Moersch (FDP) 2242 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2242 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Eventuelle Auswirkungen eines Vertrages gegen die Ausbreitung von Kernwaffen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2242 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2242 B Frage des Abg. Prinz von Bayern: Fünfzigster Jahrestag der Schlacht von Verdun 2242 C Entwurf eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/690) — Erste Beratung — 2242 D Große Anfrage betr. EWG-Politik (Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm, Dr. Starke [Franken], Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache V/556) in Verbindung mit Antrag (SPD) betr. künftiges Verhältnis der EWG zur EFTA (Drucksache V/686) und mit Antrag (SPD) betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt (Drucksache V/687) Ertl (FDP) 2243 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2245 B Höcherl, Bundesminister . 2247 B, 2276 A Frau Dr. Elsner (SPD) 2250 B Frau Strobel (SPD) 2251 D Struve (CDU/CSU) 2255 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2258 D, 2282 B Dr. Starke (Franken) (FDP) 2264 D, 2282 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2269 A Sander (FDP) . . . . . . . . . 2272 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/114), in Verbindung mit Antrag betr. Änderung des § 85 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dichgans, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/69 [neu]), und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichshaushaltsordnung (Abg. Dichgans, Dr. Conring, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/68) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2283 B Dichgans (CDU/CSU) 2285 D Ruf (CDU/CSU) 2287 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 2289 B, 2293 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 2292 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2292 C, 2294 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 2294 A Nächste Sitzung 2296 D Anlagen 2297 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2229 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 43. Sitzung, Seite 2056 C, Zeilen 19-21 statt: Die Vorlage soll dem Rechtsausschuß überwiesen werden. — Es wird nicht widersprochen; die Überweisung ist beschlossen.: Es liegt der Antrag des Ausschusses vor. Sind Sie damit einverstanden? Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner **) 17. 6. Arendt (Wattenscheid) 16.6. Bading **) 16. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 16. 6. Bartsch 15. 6. Dr. Barzel 18. 6. Bauer (Würzburg) *) 17. 6. Berkhan *) 17. 6. Dr. Besold 17. 6. Blachstein *) 17. 6. Blumenfeld *) 17. 6. Dr. Burgbacher 15. 6. Corterier *) 17. 6. Damm 15. 6. Dr. Dittrich *5) 16. 6. Draeger *) 17. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Frau Eilers 16. 6. Eisenmann 16. 6. Dr. Eppler 16. 6. Erler *) 17. 6. Flämig *) 17. 6. Frieler 2. 7. Frau Geisendörfer 15. 6. Gewandt 17. 6. Dr. Giulini 20. 6. Dr. Gleissner 16. 6. Graaff 17. 6. Dr. h. c. Güde 16. 6. Dr. Hellige 19. 6. Frau Herklotz *) 17. 6. Herold *) 17. 6. Hofmann (Kronach) 15.6. Hösl *) 17. 6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 17. 6. Dr. Kempfler *) 17. 6. Frau Klee 18. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 17. 6. Klinker **) 17. 6. Dr. Kopf *) 17. 6. Kriedemann 5*) 16. 6. Leber 16. 6. Lemmrich *) 17. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 19. 6. Lenze (Attendorn) *) 17. 6. Leukert 15. 6. Lücker (München) ** 16. 6. Dr. Luda 16. 6. Matthöfer 19. 6. Mauk **) 16. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der WEU **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein *) 17. 6. Dr. von Merkatz *) 17. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) **) 16. 6. Dr. von Nordenskjöld 15. 6. Paul *) 17. 6. Frau Pitz-Savelsberg *) 17. 6. Pöhler *) 17. 6. Prochazka 15. 6. Rehs 18. 6. Reitz 18. 6. Richter 16. 6. Dr. Rinderspacher *) 17. 6. Dr. Rutschke *) 17. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 17. 6. Dr. Schmid-Burgk 17. 6. Schmidt (Braunschweig) 16.6. Schmidt (Hamburg) 15. 6. Dr. Schulz (Berlin) *) 17. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stiller 16. 6. Storm 16. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 17. 6. Wächter 15. 6. Dr. Wahl *) 17. 6. Walter 15. 6. Weigl 17. 6. Wienand *) 17. 6. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 27.6. Stooß 25. 6. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 3. Juni 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 295. Sitzung am 3. Juni 1966 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Mai 1966 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. 2298 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Außerdem hat der Bundesrat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Dr. h. c. Altmeier Bonn, 3. Juni 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 17. Mai 1966 mit ,der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 3. Juni 1966 an den Herrn Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft „Die Bundesregierung wird gebeten, bei Erhöhungen von Getreidefrachten, die nach Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die gesetzgebenden Körperschaften gegebenenfalls eintreten, von der Bestimmung des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) vom 26. Juli 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 455) keinen Gebrauch zu machen und die abgeleiteten Richtpreise und abgeleiteten Interventionspreise während des Getreidewirtschaftsjahres 1966/67 unverändert zu belassen." Begründung: Im Hinblick auf das Ziel der Verordnung Nr. 19 der Europäischen Gemeinschaften u. a. eine angemessene Erlössicherung der Getreideanbaubetriebe herbeizuführen, ist es unerläßlich, zu Beginn des Getreidewirtschaftsjahres eine Preisregelung zu treffen, die während des gesamten Getreidewirtschaftsjahres Bestand hat. Anlage 3 Schriftliche Erklärung *) des Abgeordneten Dr. Vogel (Speyer) für die Fraktion der CDU/CSU zu den Entschließungsanträgen der SPD (Umdruck 44) — 45. Sitzung, Anlage 9 — und der CDU/CSU (Umdruck 62) — 45. Sitzung, Anlage 10 —. *) Siehe 45. Sitzung, Seite 2206 B Wir haben in unserer letzten großen Wissenschaftsdebatte im Februar dieses Jahres den zur Debatte stehenden Fragenkomplex im Zusammenhang diskutiert. Ich selbst bin damals auch auf die Straffung und Verkürzung des Studiums eingegangen. Selbstverständlich erfordern sie auch eine Anpassung der Stipendienwerke an die veränderten Bedingungen. So muß z. B. Anfangsförderung anders geregelt werden, wenn die vorlesungsfreie Zeit zu regelmäßigen Kursen für die Studierenden benutzt wird. Wir vertreten schon lange die Meinung, daß die Förderungsmeßbeträge nach dem Honnefer Modell zu gering waren und nach wie vor sind. Die gegenwärtig gewährten 290 DM reichen nicht aus, eine Änderung ist notwendig. Bei der letzten Erhöhung der Richtsätze haben wir 320 DM gefordert. Die Landeskultusminister und der Bundesinnenminister waren ebenfalls dafür. Es gelang jedoch nicht, die Zustimmung der Länderfinanzminister zu finden, so daß es zum Kompromiß der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 1965 in München kam. Mancher mag dabei irrigerweise gedacht haben, die 40 bzw. 30 DM Ausbildungsbeihilfe kämen hinzu. Nun fordern Rektorenkonferenz und VDS in ihrem Schwarzbuch Neuregelungen. Auch Umdruck 43 und 44 zielen darauf ab. Wir stimmen der grundsätzlichen Forderung im Prinzip zu. Aber die in den genannten Umdrucken gemachten detaillierten Vorschläge können nicht in dieser Stunde und bei dieser Gelegenheit durchgepeitscht werden. Sie sind teilweise unpräzise und nicht ausgegoren. Bei den Freibeträgen unter Punkt 4 Umdruck 44 wird beispielsweise bei den Geschwistern nicht zwischen Studierenden, anderweitig noch in der Ausbildung Stehenden und schon im Beruf befindlichen unterschieden. So können wir nicht zustimmen. Wir brauchen die Vorstellungen der Regierung. Sie muß mit den Ländern — die ja zu 50 % an der Aufbringung der Mittel beteiligt sind — zuvor sprechen. Und wir müssen auch die finanziellen Konsequenzen beachten. Auch für 1967 sind Wunschträume nicht erlaubt. Die von der SPD vorgeschlagenen Mehrausgaben bewegen sich immerhin in einer Größenordnung von 60 Millionen DM je Jahr. Hinsichtlich der Hochbegabtenförderung ist es richtig, daß durch sie der Staat, d. h. Bund und Länder, Mittel spart. Es ist daher gerechtfertigt, vom Staat eine Erhöhung zu fordern. Über ihre Größenordnung muß allerdings erst gesprochen werden. Die Einwände des Kollegen Moersch sind mir zwar subjektiv verständlich, scheinen mir aber objektiv nicht gerechtfertigt zu sein. Der Staat sollte durchaus freie Initiativen anregen, unterstützen und belohnen. Ich darf zusammenfassen: Wir wollen jetzt keine überstürzten, zu differenzierten und unausgewogenen Entschlüsse und lehnen daher Umdruck 43 und Umdruck 44 ab. Wir wollen aber die Sache auf der Tagesordnung lassen. Wir wollen, daß uns die Regierung Vorschläge unterbreitet und daß im Ausschuß alsbald darüber beraten wird. Unser Ziel ist klar, schon 1967 zu höheren Leistungen für die Studienförderung im allgemeinen und für die Hochbegabtenförderungswerke im besonderen zu kommen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2299 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 15. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/454 Frage 1/3): Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Richter verschiedener Bundesgerichte, die dahin geht, daß sie das Urheberrecht an Entscheidungen und Leitsätzen, die in den von ihnen oder einem Bundesgericht herausgegebenen Sammlungen veröffentlicht werden, für sich in Anspruch nehmen und daher mit der Veröffentlichung dieser Leitsätze und höchstrichterlichen Entscheidungen nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden sind, das einem Veröffentlichungsausschuß oder dem Richterverein zufließt? Bei keinem der oberen Bundesgerichte nehmen die Richter für Entscheidungen, an denen sie mitgewirkt haben, und für Leitsätze, die sie verfaßt haben, das Urheberrecht in Anspruch. Dies wäre auch nicht möglich, weil die Entscheidungen und auch die amtlich verfaßten Leitsätze nach § 5 Abs. 1 der Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) wie auch früher schon keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Deshalb kann sich die Frage, ob etwa die Richter im Hinblick auf ein Urhebrrecht mit der Veröffentlichung nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden seien, in diesem Zusammenhang nicht stellen; sie hat sich auch tatsächlich nicht ergeben. Die Art, wie die höchstrichterlichen Entscheidungen mit den Leitsätzen in Sammlungen, die mit den oberen Bundesgerichten meist unter dem allerdings nicht immer genauen Stichwort „Amtliche Sammlung" in Verbindung gebracht werden, laufend veröffentlicht werden, ist nicht einheitlich. Die älteste Tradition haben wohl die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" aufzuweisen; sie werden beide, wie es auf dem Titelblatt vermerkt ist, von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft herausgegeben. Als Herausgeber treten also nicht der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft selbst, sondern deren Mitglieder in Erscheinung. Damit ist geschichtlich an die Praxis des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts angeknüpft worden. Die Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft hatten zu gemeinnützigen Zwecken den „Reichsgericht-Rentenverein" gegründet; er war praktisch der Herausgeber der beiden Sammlungen; denn in die Kasse dieses Vereins floß das Honorar, das der Verleger für den einzelnen Band gewährte. Aus diesem Fonds, der allmählich gebildet wurde, erhielten die Hinterbliebenen der Vereinsmitglieder Renten; so wurde in Härtefällen und bei schweren Schicksalsschlägen durch ein freiwilliges, selbstloses Zusammenwirken sehr wirksame Hilfe geleistet. Dies ist in den Annalen des Reichsgerichts wiederholt lobend und anerkennend erwähnt worden. Ich darf hierzu auf die Ausführungen des Reichsgerichtsrats Müller in dem Sonderfall des Sächsischen Archivs für Deutsches Bürgerliches Recht (1904) „Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts" S. 17/18 und auf den Beitrag des Senatspräsidenten am Reichsgericht Lobe in der Festgabe „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929" S. 53/54 Bezug nehmen. Die Entschließung darüber, welche Entscheidungen in den Sammlungen veröffentlicht werden sollten, stand dem erkennenden Senat zu. Den Leitsatz fertigte der Urteilsfasser; hierfür erhielt er kein Honorar, ebenso wurde ihm auch dafür, daß er die Entscheidung, die er abgesetzt hatte, zur Veröffentlichung vorschlug, kein Honorar gezahlt. Die Herstellung des einzelnen Bandes wurde drucktechnisch von einigen wenigen Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft betreut; sie erhielten für diese zusätzliche Arbeit, die auch das Lesen von Korrekturen und die Fertigung des Inhaltsverzeichnisses umfaßte, ein geringes Honorar. Diese Praxis, die sich über Jahrzehnte erstreckte, führt der Bundesgerichtshof in etwas abgewandelter Form weiter. Die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" werden von dem Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof herausgegeben. Der Verein hat aus den Zivil- und Strafsenaten des Bundesgerichtshofes je einen Bundesrichter mit der drucktechnischen Bearbeitung der Entscheidungen und Leitsätze, die von dem erkennenden Senat nach § 18 der Geschäftsordnung des Bundesgerichtshofes vom 3. März 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 S. 9) zur Veröffentlichung bestimmt worden sind, beauftragt. Diese beiden Richter erhalten für ihre besondere Mühewaltung ein Honorar. Für den einzelnen Band zahlt der Verlag (Carl Hey-manns Verlag KG) ein Entgelt an den genannten Verein, der ebenso wie einst der Rentenverein in Leipzig den so entstandenen Fonds für humanitäre Zwecke verwendet. Gegen die bei dem Bundesgerichtshof bestehende Praxis hat die Bundesregierung keine Bedenken zu erheben. Anlage 5 Ergänzende Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 1. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Deringer (Drucksache V/454 Fragen V/7, V/8 und V/9 *) : In der vorbezeichneten Antwort war die Frage offen geblieben, ob die Vorschriften der §§ 54 der Reichshaushaltsordnung und 66 der Reichswirtschaftsbestimmungen bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften auf die Ansprüche auf Rückforderung der Wohnungsbauprämie angewendet werden können. Nach diesen Vorschriften können Ansprüche, auf die § 131 AO keine Anwendung findet, niedergeschlagen werden. Niederschlagung im Sinne dieser Vorschriften ist der Verzicht auf einziehbare Forderungen, deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Meine Steuerabteilung hat diese Frage inzwischen mit den Vertretern der für die Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes zuständigen Landesfinanzbehörden erörtert. Nach dem Ergebnis *) Siehe 34. Sitzung — Anlage 4 — Seite 1626 B 2300 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 dieser Besprechung kann davon ausgegangen werden, daß die genannten Vorschriften grundsätzlich auch auf Rückforderungsansprüche aus dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und dem Spar-Prämiengesetz anwendbar sind. Allerdings muß die Anwenddung auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Rückforderung der Prämie für den Schuldner eine persönliche Härte darstellt. Unter welchen besonderen Umständen dies der Fall ist, dürfte sich kaum allgemein sagen lassen, sondern kann nur von Fall zu Fall nach Kenntnis und Würdigung aller Umstände entschieden werden. Ich darf davon ausgehen, daß Ihre Fragen nunmehr abschließend beantwortet sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 7. Juni 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Welslau zu seinen Mündlichen Anfragen *). Wie ich in der Fragestunde am 18. Mai d. J. zu Ihrer zweiten Frage schon erklärte, ist nach den maßgeblichen Finanzierungsrichtlinien eine private Zwischenfinanzierung nicht notwendig. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Durchführung der ländlichen Siedlung zu den Aufgaben der Länder gehört und der Bund seine Mittel nur zusätzlich zur Verfügung stellt, so daß ich nicht zu übersehen vermag, ob in einzelnen Fällen entgegen den maßgeblichen Richtlinien von Siedlern Zwischenkredite aufgenommen worden sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Metzger (Drucksache V/635 Fragen VII/2 und VII/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in New York erscheinende Wochenzeitung „Aufbau" in ihrer Nummer vom 29. April 1966 unter der Überschrift „Bonner Visum-Schikanen" berichtet, Ausländer, die als Opfer des zweiten Weltkrieges ihre Heimat verlassen haben, im Ausland leben und staatenlos wurden, erhielten seit Herbst 1965 nur unter schwierigen Bedingungen und nach einer langen Wartezeit durch Behörden der Bundesrepublik einen Sichtvermerk für die Bundesrepublik? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, für Abhilfe der in Frage VII/2 erwähnten Schwierigkeiten zu sorgen? Der Artikel ist der Bundesregierung bekannt. In ihm wird behauptet, die Behörden der Bundesrepublik träfen „willkürliche Polizeimaßnahmen", um die Einreise von Inhabern ausländischer Flüchtlingsreiseausweise zu erschweren. Diese Behauptung trifft nicht zu. Nach deutschem Recht können Inhaber von Reiseausweisen nach dem Londoner Abkommen vom 15. Oktober 1946 oder nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. Juli 1951 zu Besuchszwecken ohne Sichtvermerk in die Bundesrepublik einreisen, wenn die in den Reiseausweisen eingetragene Berechtigung zur Rückkehr in den ausstellenden Staat noch mindestens vier Monate gültig ist. In allen *) Siehe 42. Sitzung Seite 1889 D anderen Fällen bedürfen Inhaber ausländischer Flüchtlingsreiseausweise einer besonderen Aufenthaltserlaubnis. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung muß dann vorher die Zustimmung der innerdeutschen Ausländerbehörde einholen. Daher nimmt das Verfahren in diesen Fällen einige Zeit in Anspruch, so daß gewisse Wartezeiten sich nicht vermeiden lassen. Der Artikel vermittelt insgesamt von dem Inhalt der deutschen Einreisebestimmungen ein völlig falsches Bild, zumal er Besuchs-, Ferien- und Studienreisen als Beispiel heranzieht, um entstehende Wartezeiten zu kritisieren. Gerade bei diesen treten keinerlei Wartezeiten auf, wenn die Rückkehrberechtigung in den Ausgangsstaat noch ausreichende Zeit gültig ist, weil dann ein Sichtvermerk nach deutschem Recht gar nicht gefordert wird. Einem Ausländer hingegen, der in das Bundesgebiet einreisen will, um dort eine Erwerbstätigkeit auszuüben, wird zugemutet werden können, die für die Bearbeitung des Antrages nun einmal erforderliche Zeit von einigen Wochen abzuwarten; er muß ohnehin langfristige Dispositionen treffen und wird daher die Bearbeitungszeit seines Antrages mit berücksichtigen können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/635 Fragen XIV/6, XIV/7 und XIV/8) : In wievielen Fällen ist die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den Eltern von Einzelkindern (aus bestehenden Ehen) versagt worden? In wievielen Fällen wurde die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen von Einzelkindern gewährt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die nunmehr ersichtlichen Auswirkungen des Bundeskindergeldgesetzes zu Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) sowie dem verfassungsmäßigen Schutz der Familie (Artikel 6 GG) Anlaß geben könnten, weil nämlich die Ausbildungszulage nach § 14 a Bundeskindergeldgesetz allein bei Einzelkindern aus einer bestehenden Ehe ausgeschlossen ist, während sie verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen gezahlt wird? Zu Frage 6: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Eltern von Einzelkindern eine Ausbildungszulage nach § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes beantragt haben. Es kann deswegen auch über die Anzahl von Anträgen, die nach dem Gesetz abgelehnt werden mußten, nichts mitgeteilt werden. Zu Frage 7: Die Ausbildungszulage wird in rund 100 000 Fällen an verwitwete, geschiedene oder ledige Personen für ihr einziges Kind gewährt. Eine Aufteilung dieser Zahl danach, ob die Antragsteller verwitwet, geschieden oder ledig sind, ist nicht möglich. Zu Frage 8: Die Bundesregierung sieht nach wie vor keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes mit den Artikeln 3 und 6 des Grundgesetzes vereinbar ist.
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    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin außerordentlich dankbar, daß ich die Gelegenheit habe, über die pflichtgemäße Unterrichtung hinaus, die laufend geschieht, und außer den vielen mündlichen Erörterungen in den Ausschüssen auch hier noch vor dem Plenum die Situation vortragen zu können, die sich in den europäischen Verhandlungen zur Zeit ergeben hat. Ich glaube, man wird mir hier bestätigen, daß in laufenden Kontaktgesprächen mit allen Kräften, mit allen Fraktionen dieses Hauses ebenfalls ein intensiver Gedankenaustausch stattfindet.
    Im Namen der Bundesregierung darf ich die Große Anfrage wie folgt beantworten. Aber gestatten Sie mir zunächst einmal eine Vorbemerkung. Die Große Anfrage wurde bereits am 27. April 1966 vorgelegt. Die Bundesregierung kann erst heute die Antwort darauf erteilen. Die Gründe sind ganz einfach folgende, wie es gestern der Präsident des Agrarministerrates gesagt hat: Es finden fast wöchentlich zwei bis drei Tage dauernde Verhandlungen im Agrarministerrat statt, und das geht seit Monaten so. Das wird auch noch im Juni dieses
    Jahres der Fall sein, so daß einfach zeitliche Hindernisse entstanden sind, für die niemand eine schuldmäßige Verantwortung trägt.
    Eine ganze Reihe von Fragen ist bereits durch Entscheidungen überholt oder durch Vorentscheidungen geklärt. Die Bundesregierung bittet insoweit um Nachsicht.
    Ich darf nun in die Einzelbeantwortung eintreten und die Frage 1 wie folgt beantworten.
    Die deutsche Delegation hat auf der Ratstagung vom 4./5. und 9./10./11. Mai 1966 in Brüssel eine endgültige Zustimmung zu der vorläufigen Übereinkunft über die Neuregelung der Agrarfinanzierung davon abhängig gemacht, daß ein allgemeines Einvernehmen über die gemeinsamen Marktorganisationen für Fette und Zucker, über die ergänzenden Vorschriften zur gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse sowie über die gemeinsamen Preise für Milch und Milcherzeugnisse, Rindfleisch, Reis, Zucker, Olivenöl und Ölsaaten erzielt wird.
    Die hierfür notwendigen Beschlüsse sind gemäß dem Luxemburger Übereinkommen einstimmig zu fassen. Soweit die deutschen Vorbehalte zur formellen Verabschiedung der Agrarfinanzierung sich auf das Mandat für die Kennedy-Runde und die Regelung der Osthandelskredite beziehen, gehe ich später darauf ein. Es ist mir möglich, auch die Ergebnisse von gestern schon beizutragen, die uns schon wieder etwas vorangebracht haben.
    Für Getreide erfolgte die Preisfestsetzung als Teil eines umfassenden Beschlusses des Ministerrates bereits am 15. Dezember 1964. Getreide konnte daher nicht Gegenstand des soeben erwähnten Vorbehaltes sein.
    Die deutsche Delegation konnte nach einer langen Vorarbeit durchsetzen, daß die Erstattungen für die Ausfuhr von Marktordnungswaren in Drittländer vom 1. Juli 1967 an gemeinschaftlich nach dem Bruttoprinzip finanziert werden, d. h. daß auch die deutschen Ausfuhrerstattungen aus dem Agrarfonds voll rückvergütet werden.
    Ferner wurde in der Frage der Subventionierung von Agrarexporten der übrigen Mitgliedstaaten in die sowjetisch besetzte Zone den deutschen Wünschen sehr weitgehend entsprochen.
    Um die Frage nach der Finanzlast zu beantworten, muß etwas weiter ausgeholt werden. Nach der im Jahre 1962 verabschiedeten EWG-Verordnung Nr. 25 besteht der Agrarfonds aus der Abteilung „Garantie" und der Abteilung „Ausrichtung". Aus der Abteilung „Garantie" sind nach den Bestimmungen der Verordnung Nr. 25 zur Realisierung der gemeinsamen Agrarpolitik und der einheitlichen Preise die Interventionskosten, Ausfuhrerstattungen und Preisstützungsmaßnahmen unbegrenzt zu finanzieren. Für die Abteilung „Ausrichtung" war bisher vorgesehen, daß die ihr zur Verfügung zu stellenden Mittel ein Drittel der Gesamtsumme der Garantieausgaben betragen sollen. Obgleich die Abteilung „Ausrichtung" dadurch einer gewissen Begrenzung unterlag, wäre sie doch mit dem zunehmenden Vo-



    Bundesminister Höcherl
    I lumen der Abteilung „Garantie" ständig gewachsen.
    In den jetzigen Verhandlungen ist es der deutschen Delegation gelungen, die Koppelung der Abteilung „Ausrichtung" mit den Garantieausgaben aufzuheben und die Ausgaben dieser Abteilung auf einen festen jährlichen Höchstbetrag von 1,14 Milliarden DM zu begrenzen. Anders als bei der Abteilung „Ausrichtung" ist eine Begrenzung der Abteilung „Garantie" nicht vorgesehen. Die unbeschränkte Übernahme der Lasten aus der gemeinsamen Agrarpolitik durch den Fonds war eine der Kernforderungen unserer Partner bei den Verhandlungen im Jahre 1961/62. Es ist heute nicht möglich, den damals gefundenen Kompromiß in Frage zu stellen.
    Was die Finanzlast anlangt, so wird sich nach Schätzungen der EWG-Kommission — die Minimalschätzungen sind — im Jahre 1967 ein Gesamtvolumen des EWG-Agrarfonds in beiden Abteilungen von etwa 6,3 Milliarden ergeben. Hierzu wird Deutschland bei einem Beitrag von etwa 31 % knapp 2 Milliarden DM zu leisten haben. Um die Belastung des Bundeshaushalts richtig zu beurteilen, müssen dem deutschen Beitrag diejenigen Beträge gegenübergestellt werden, um die der Bundeshaushalt eine Entlastung erfährt. Diese Entlastung beträgt nach dem gegenwärtigen Stand etwa 1 Milliarde DM. Auf Grund der Schätzungen der Kommission kann daher davon ausgegangen werden, daß sich die Belastung des Bundeshaushalts für die Agrarfinanzierung in tragbaren Grenzen halten wird. Dies setzt jedoch voraus, daß die agrarpolitischen Beschlüsse des Rates sich nicht allzuweit von den Schätzungen der Kommission entfernen.
    Bei den Brüsseler Verhandlungen war eines der Hauptanliegen der Bundesregierung, eine Synchronisierung zwischen der Herstellung des freien innergemeinschaftlichen Warenverkehrs für gewerbliche Waren und für landwirtschaftliche Güter herzustellen. Es ist der Bundesregierung in sehr schwierigen Verhandlungen gelungen, dieses Ziel zu erreichen. Auf dem landwirtschaftlichen Gebiet erfolgt die Einführung des freien Warenverkehrs, der Natur der Sache nach, sektorenweise in der Zeit vom 1. November 1966 bis zum 1. Juli 1968. Dabei wird auf den Beginn der Wirtschaftsjahre der einzelnen Erzeugnisse Rücksicht genommen. Lediglich bei Wein soll der freie Warenverkehr später, in jedem Falle jedoch am 31. Oktober 1969, verwirklicht werden.
    Der freie Warenverkehr für gewerbliche Erzeugnisse wird durch eine Senkung der innergemeinschaftlichen Zollsätze um 5 % ab 1. Juli 1967 und durch ihre vollständige Beseitigung am 1. Juli 1968 verwirklicht. Von diesem Zeitpunkt an wird gegenüber dritten Ländern der gemeinsame Zolltarif angewandt. Damit sind für den Beginn des freien Warenverkehrs verbindliche Termine festgesetzt.
    In dem Zeitplan sind mit dem Ziel einer Angleichung der Wettbewerbsregeln Kriterien für eine gemeinsame Beihilfepolitik in der Landwirtschaft vorgesehen. Die Bundesregierung ist sich dessen bewußt, daß Fragen wie die vollständige Herstellung des freien Dienstleistungsverkehrs, die Angleichung der Verkehrstarife und eine gemeinsame Kartellpolitik zu ihrer Lösung längere Zeit geduldiger Arbeit in Anspruch nehmen werden. Nach dem gegenwärtigen Stand der Erörterungen in Brüssel kann die Lösung dieser Fragen nicht zur Voraussetzung für die deutsche Zustimmung zur Agrarfinanzierung und den damit zusammenhängenden Problemen gemacht werden.
    Der Rat hat jedoch am 11. Mai 1966 auf deutsches Drängen andere Maßnahmen zur gleichgewichtigen Entwicklung der Gemeinschaft vorgesehen. Die Notwendigkeit rascher Fortschritte bei der Steuerharmonisierung mit dem Ziel der Beseitigung der Steuergrenzen ist anerkannt. Mit Vorrang sollen die Umsatzsteuern harmonisiert werden. In der Handelspolitik sind baldige Entscheidungen über Vorschläge der Kommission in Aussicht genommen. Über die gemeinsame Haltung in der Ausfuhrkreditpolitik gegenüber Staatshandelsländern wird bereits verhandelt. Dasselbe gilt für die Ausfuhrkreditpolitik gegenüber der sowjetisch besetzten Zone.
    Zur Kennedy-Runde ist vorgesehen, daß der Rat das Verhandlungsmandat der Kommission derart ergänzen wird, daß diese konstruktiv zu einem erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen beitragen kann. Welchen Ausgang und Erfolg die Verhandlungen der Kennedy-Runde jedoch haben werden, wird nicht allein von der EWG, die ja nur einen Partner darstellt, sondern von der Haltung aller GATT-Partner abhängen.
    Die Bundesregierung sieht die anstehenden großen Probleme — Agrarfinanzierung, Herstellung der Zollunion, Vollendung des Gemeinsamen Agrarmarktes durch Verabschiedung der noch ausstehenden wesentlichen Agrarmarktordnungen und Festlegung der Preise, rechtzeitige und umfassende Ergänzung des Mandats für die Kennedy-Runde, angemessene Regelung der Osthandelskredite — als ein Zusammenhängendes und Ganzes an. Sie hat daher die formelle Verabschiedung der Agrarfinanzierung davon abhängig gemacht, daß auch für die anderen Fragen befriedigende Lösungen gefunden werden.
    Ich darf hier einflechten, daß es in den Verhandlungen von gestern und vorgestern gelungen ist, das Mandat der Kennedy-Runde erheblich zu erweitern, und zwar sowohl im gewerblichen Sektor als auch im Agrarsektor mit einer Selbstversorgungsgrenze von 90 %, die allen berechtigten Interessen der Landwirtschaften der Gemeinschaft gerecht wird.
    Es steht noch aus eine finanzielle Frage, die in den nächsten Tagen ebenfalls über den Sonderausschuß oder über den Ausschuß der Ständigen Vertreter einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden kann.
    Die Frage 2 darf ich wie folgt beantworten. Für die künftige Haltung der Bundesregierung in den Brüsseler Verhandlungen gilt ebenso wie bisher die Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 10. November 1965, wonach die Bundesregierung die Interessen der deutschen Landwirtschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und bei inter-



    Bundesminister Höcherl
    nationalen Verhandlungen stets verteidigen und besorgt bleiben wird und daß bei dem Anpassungsprozeß der Landwirtschaft Härten, soweit nur immer möglich, vermieden werden.
    Zur Frage 3. Über die zu erwartende Belastung des Bundeshaushalts durch den EWG-Agrarfonds habe ich bereits berichtet und dazu Stellung bezogen. Diese Anforderungen an den Haushalt sowie diejenigen, die sich aus der Verpflichtung des Bundes gegenüber der deutschen Landwirtschaft zum Ausgleich von Einkommensminderungen durch die Preisfestsetzung für Getreide auf Grund des EWG-Anpassungsgesetzes ergeben, werden im Rahmen der allgemeinen Finanzplanung des Bundes berücksichtigt. Sie wird zur Zeit von einer Kabinettskommission zur Erstellung einer mittelfristigen Haushaltsgestaltung vorbereitet.
    Zur Frage 4. Die Bundesregierung unterrichtet Bundestag und Bundesrat entsprechend Art. 2 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Entwicklung im Rat. Die hier in Frage stehenden Vorschläge der Kommission sind dem Bundestag zugeleitet worden. Damit ist dem Parlament die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die weiteren Methoden zur Unterrichtung zusätzlicher Art habe ich bereits vorgetragen. Sie reichen über die Ausschußunterrichtung bis zu der intensiven Kontaktpflege mit allen Fraktionen dieses Hauses und bis hin zu den Aussprachen im Plenum.
    Die Fragen 5 und 6 bitte ich in der Beantwortung zusammenfassen zu dürfen. Bei dem Beschluß über das gemeinsame Getreidepreisniveau ist der Rat übereingekommen, vor dem 1. Juli 1966 auf der Grundlage eines Berichtes der Kommission, der auch die Kosten und Preise behandelt, die festgesetzten Grundrichtpreise für Getreide zu überprüfen, um sie auf Vorschlag der Kommission erforderlichenfalls der inzwischen eingetretenen Entwicklung anzupassen. Die deutsche Delegation hat in der Sitzung des Rates am 27. Mai 1966 die Vorlage dieses Berichtes erneut gefordert. Die Kommission hat zugesagt, den Bericht termingerecht vorzulegen. Dabei wird auch die Preisrelation zwischen Weizen- und Futtergetreide zu überprüfen sein. Es ist bekannt, daß die Bundesregierung für ein engeres Preisverhältnis zwischen diesen Getreidearten eingetreten ist, als es in dem Ratsbeschluß vom 15. Dezember 1964 tatsächlich festgelegt wurde.
    Auf die Probleme im Zusammenhang mit den GATT-Verhandlungen bin ich bereits in meiner Antwort zu Frage 1 eingegangen. An dieser Stelle möchte ich lediglich bemerken, daß durch die Festsetzung eines internationalen Referenzpreises für Getreide im Rahmen des Weltgetreideabkommens im GATT das innergemeinschaftliche Getreidepreisniveau unmittelbar nicht berührt wird.
    Hinsichtlich der Festsetzung gemeinsamer Preise für weitere Erzeugnisse ist die Bundesregierung zusammen mit den Regierungen anderer Mitgliedstaaten der Auffassung, daß die Aufnahme einer Revisionsklausel für die Zeit zwischen Beschlußfassung und erstmaliger Anwendung der Preise
    zweckmäßig und notwendig ist. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß die gemeinsamen Preise jährlich neu festgesetzt werden sollen, so daß der Rat eine ständige Möglichkeit zur Überprüfung hat.
    Ich darf hier einschalten, daß ich diese Art von Revisionsmöglichkeiten für eine stärkere halte als eine Revisionsklausel an und für sich.
    Die Frage der Beibehaltung der Einzugs- und Absatzgebiete für Milch stellt sich erst bei der gemeinsamen Regelung des Trinkmilchmarktes. Vorschläge der Kommission liegen noch nicht vor. Die Bundesregierung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß auch bei einem in der EWG geänderten System die Einzugs- und Absatzgebiete in der Bundesrepublik für Milch aus Umstellungsgründen für eine angemessene Frist beibehalten werden müssen.
    Im engen Zusammenhang mit den Regelungen bei Milch steht die Festsetzung des Rinderorientierungspreises. Der steigende Bedarf an Rindfleisch dürfte es ermöglichen, einerseits die traditionellen Lieferungen aus Drittländern aufrechtzuerhalten, andererseits durch entsprechende Festsetzung des Rinderorientierungspreises der einheimischen Produktion einen angemessenen Anteil an dem wachsenden Bedarf zu ermöglichen.
    Bei den Verhandlungen über den gemeinsamen Zuckerrübenpreis tritt die Bundesregierung für einen Zuckerrübenmindestpreis ein, der den berechtigten Interessen der Rübenanbauer Rechnung trägt, sowie für eine Steuerung des Anbaues von Zuckerrüben im Sinne regionaler Produktionsziele. Die italienische Regierung vertritt ähnliche Auffassungen. Die Kommission hat in ihren Vorschlägen zur Regelung des Zuckermarktes eine gewisse Annäherung an die deutschen und italienischen Vorstellungen vollzogen.
    Die Gesamtregelung des EWG-Agrarmarktes muß unter den im Vertrag genannten Zielsetzungen der gemeinsamen Agrarpolitik betrachtet werden. Der Vertrag nennt als Ziele die Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft, die Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung, die Stabilisierung der Märkte, die Sicherstellung der Versorgung und die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen. Um dies zu erreichen, sollen nach dem Vertrag unter anderem gemeinsame Marktorganisationen geschaffen werden. Die bisher beschlossenen Marktorganisationen — mit Ausnahme von Obst und Gemüse — sehen eine Regelung über gemeinsame Preise und mit ihrer Anwendung einen freien innergemeinschaftlichen Warenverkehr, Abschöpfungen bei der Einfuhr, Erstattungen bei der Ausfuhr und teilweise Interventionen auf dem Binnenmarkt vor. Bei den Vorschlägen zu den neuen Marktorganisationen sind die gleichen Maßnahmen zur Marktregelung vorgesehen. Lediglich bei Zucker soll nach den Vorstellungen der Kommission für einen bestimmten Zeitraum auf die Produktionsmenge Einfluß genommen werden. Der deutschen Bundesregierung reicht dieser Vorschlag nicht aus.
    Um zu verhindern, daß sich bei diesem System infolge von Produktionsüberschüssen Schwierig-



    Bundesminister Höcherl
    keiten ergeben, prüft die Bundesregierung, wie es durch Einführung anderer geeigneter Steuerungsfaktoren ergänzt werden kann.
    Zur letzten Frage: Die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen werden dem Bundestag alljährlich von der Bundesregierung in einem Bericht dargelegt, der eingehend die Entwicklung der Handelsströme behandelt.
    Die deutschen Einfuhren an Marktordnungswaren aus Nicht-EWG-Staaten sind seit Einführung der gemeinsamen Marktorganisationen insgesamt geringfügig angewachsen, wobei jedoch erhebliche Veränderungen der Einfuhrstruktur eingetreten sind, die für einige Lieferländer zu beträchtlichen Schwierigkeiten geführt haben.
    Die Bundesregierung ist bei ihren Verhandlungen in Brüssel bemüht, eine Entwicklung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft dahin gehend zu erreichen, daß neben den agrarpolitischen Zielsetzungen des Artikels 39 des EWG-Vertrages auch der in Artikel 110 des EWG-Vertrages festgelegten handelspolitischen Zielsetzung einer harmonischen Entwicklung des Welthandels gebührend Rechnung getragen wird. Auch aus diesem Grunde setzt sich Deutschland nachdrücklich für ein Gelingen der Kennedy-Runde ein.
    Ich darf im Anschluß an die Begründung des Herrn Kollegen Ertl vielleicht noch einen Gedanken anführen. Herr Kollege Ertl hat den Anfang des europäischen Integrationsprozesses und die heutige Situation verglichen und die beiden Positionen gegenübergestellt Ich glaube, hier sagen zu dürfen, daß die Bundesregierung unabhängig von den Schicksalen, die diesen Einigungsprozeß bisher betroffen haben, auf dem Standpunkt steht, daß alle diese ökonomischen Entschlüsse und alle diese schwierigen Einzelfragen unter einem großen Thema stehen. Sie stehen unter dem Thema, Europa gemeinschaftlich zu gestalten, und zwar einmal im Rahmen der Sechs, also der kerneuropäischen Einigung, die dem deutsch-französischen Vertrag entspricht, und darüber hinaus ausgreifend auf das ganze freie Europa. Das ist das große Thema, dem auch diese Aufgabe in erster Linie unterzuordnen ist, und ich halte es, was mein Beteiligung betrifft, für eine Ehre, an einer solchen Arbeit beteiligt zu sein.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Beantwortung der Großen Frage ist erfolgt. Ich rufe den Punkt 3 c) auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt
— Drucksache V/687 —
Zur Begründung dieses Antrages hat das Wort die Frau Abgeordnete Dr. Elsner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ilse Elsner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag der SPD Drucksache V/687, der sich mit den Auswirkungen der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt befaßt. Diese Frage klingt im FDP-Antrag nur sehr versteckt an, und ihre bündige Beantwortung ist dort nicht gefordert. Das wollen wir mit unserem Antrag erreichen.
    Wer die Brüsseler Agrarbeschlüsse endgültig beurteilen will, und zwar sowohl die Beschlüsse über die Agrarpreise wie über die Agrarfinanzierung, der muß ihre Auswirkungen auf den Bundeshaushalt kennen. Die Frage, ob die Preise den Erzeuger befriedigen, ist gewiß von Wichtigkeit; aber sie kann schließlich nicht völlig an der anderen Frage vorbeigehen, welche Agrarpolitik wir uns von der gesamten Finanzlage her leisten können.
    Was uns die Agrarpolitik in der EWG kosten wird, hat man bisher nur andeutungsweise erfahren können. Im Bulletin erschien vor einigen Monaten einmal eine Stellungnahme aus dem Finanzministerium zur EWG-Agrarfinanzierung. Der Herr Finanzminister hat in seiner Etatrede einige Zahlen über die künftige Belastung genannt — sehr pauschal für den, der die Auswirkungen genauer beurteilen möchte. Die Bundesregierung schließlich hat im März auf eine Kleine Anfrage schriftlich geantwortet, aber auch da über die kommenden Belastungen nichts ausgesagt, und auch der Herr Landwirtschaftsminister hat uns soeben neben einzelnen Zahlen, die er nannte, keine Aufklärung über die Gesamtbelastung gegeben. Den umfassendsten Überblick hat noch dankenswerterweise das Institut für Finanzen und Steuern geliefert, einen Überblick allerdings, der durch die neuen Beschlüsse überholt sein dürfte. Für Sie in diesem Hause wird es wenig Trost sein, zu hören, daß auch für die Mitglieder des Europäischen Parlaments die Auswirkungen der EWG-Agrarbeschlüsse auf die Haushalte völlig undurchsichtig geworden sind.
    Damit stehen wir in der Gefahr, dieses wichtige Kriterium in die Beurteilung der Beschlüsse nicht einzubeziehen. Wir stehen in der Gefahr — lassen Sie mich das ruhig so sagen —, daß die Agrarpreise nur noch vom Standpunkt der Produzenten her beurteilt werden. Ihre Wirkung auf die Verbraucher hat bei den Entscheidungen sowieso nie eine große Rolle gespielt.
    Wir haben auch im Wirtschaftsausschuß dieses Hauses kürzlich den Vertreter des Ministeriums nach der Höhe der Haushaltsbelastung durch die Agrarbeschlüsse gefragt. Die Antwort war abermals: das könne man erst feststellen, wenn man sich in Brüssel endgültig über die Preise geeinigt haben werde. Ja, meine Damen und Herren, wenn alle Preise erst festliegen und endgültig beschlossen sind, dann wird es ziemlich sinnlos geworden sein, daß wir uns hier noch Gedanken über die Haushaltsbelastung machen. Dann bleibt nur übrig, die Kosten zu schlucken; denn dann unterliegen wir der Automatik des Ausgleichs- und Garantiefonds, die eben fordert, daß Überschüsse aus dem Markt genommen oder der Export subventioniert wird, sei es auf Kasten der Haushalte der Mitgliedstaaten, wie zur Zeit noch, sei es über die Abtretung der Abschöpfungen und Zolleinnahmen, wie wahrscheinlich einmal in der Zukunft.



    Frau Dr. Elsner
    Ich unterstelle unserer Regierung gar nicht, daß sie in Unkenntnis dieser Belastungen gehandelt hat. Wir haben oft genug gehört, wie fieberhaft in den Verhandlungspausen in Brüssel gerechnet worden ist. Aber nicht nur die Regierung sollte die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt kennen. Wenn es das vornehmste Recht des Parlaments noch immer ist, Einfluß auf den Haushalt zu nehmen, so sollten wir jetzt, wo einige Fragen noch zur Verhandlung anstehen, erfahren, welche Konsequenzen sich aus der Agrarmarktpolitik, die die Regierung vertritt und die wir mit ihr vertreten wollen, für die Haushalte der kommenden Jahre ergeben. Und dies um so mehr, als die Agrarpolitik, die wir heute in der EWG betreiben, nicht mehr genau die Agrarpolitik ist, an die bei der Ratifizierung der Römischen Verträge gedacht worden ist, sondern eine Politik, die viel teurer wird. Damals wollte man möglichst keine Überschüsse; heute nimmt man Überschüsse im Interesse der Erhaltung des Preisniveaus in Kauf.
    Ich sage das ohne Kritik. Wir alle in diesem Hause haben uns dazu verstanden, uns die Agrarpolitik etwas kosten zu lassen. Aber wir hier im Bundestag müssen das Ausmaß des Risikos kennen. Wir können die Katze nicht im Sack kaufen.
    Vielleicht muß man in diesem Zusammenhang daran erinnern: alle EWG-Beschlüsse, so sehr sie in die Zukunft wirken, sind der zukünftigen Einflußnahme durch den Bundestag entzogen. Je größer der feste Ausgabenblock in unserem Haushalt aber wird, um so geringer wird die Möglichkeit, über den Haushalt und die Ausgabensteuerung noch auf die Konjunktur und auf das allgemeine Preisniveau einzuwirken. Das muß auch die Landwirtschaft interessieren; denn gerade sie gerät ja durch ein Steigen des Kostenniveaus bei festen Marktpreisen zuallererst unter Druck.
    Nun ein Wort zu dem Beamten, der meinte, man müsse erst alle Faktoren kennen, ehe man rechnen könne. Wir erwarten nicht eine Vorausschau, die auf Heller und Pfennig genau die Kosten für die künftigen Haushalte errechnet. Es ist beinahe banal, das zu sagen, aber man muß es wohl tun: Solche Vorausberechnungen, die hier nötig sind, liegen im Bereich der Wirtschaftspolitik. Sie werden überall gemacht. Wir erwarten eine Schätzung, die bestimmte Hypothesen setzt, die verschiedene Annahmen der Produktionsentwicklung zugrunde legt, auch verschiedene Annahmen der Verbrauchsentwicklung, auch die Auswirkung verschieden hoher Preise für die einzelnen Produkte. Denn das ist doch wohl unbestritten: die Höhe der vereinbarten Agrarpreise wird Einfluß auf die Höhe der Produktion haben, wenn nicht bei uns — wie man soeben von der FDP hören konnte —, so ganz sicherlich in Frankreich, und wird damit Einfluß haben auf den möglichen Überschuß in der EWG, demzufolge auch auf die schließliche Höhe der Haushaltsbelastung. Solche Alternativrechnungen wären überall dort angebracht, wo in die Vorausschau hinein noch eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren wirken. Das Ergebnis würde in jedem Fall den Spielraum der Haushaltsbelastungen aufzeigen, in dem wir uns mit unseren Entscheidungen bewegen. Wir wären dann als Abgeordnete dieses Hauses besser in der Lage zu beurteilen, wo das Interesse des landwirtschaftlichen Produzenten seine Grenze finden muß.
    Ich habe mir versagt, in diesem Zusammenhang an das Interesse des Verbrauchers zu erinnern, aber es reizt mich, die reichlich salomonische Stellungnahme des Bundesrates zu den neuen Agrarpreisen der Kommission zu erwähnen, die etwa darauf hinausläuft: keine negativen Auswirkungen für den Produzenten, aber auch keine negativen Auswirkungen für den Verbraucher, — also keine Veränderungen.
    Daß aber die EWG Veränderungen bringen wird, das haben wir von Anfang an gewußt. Es bleibt auch einer übrig, der dafür einstehen muß, wenn alle Veränderungen scheinbar abgefangen werden, nämlich der Steuerzahler. Darum möchten, nein, müssen wir wissen, wie die Haushaltsbelastung durch die EWG-Agrar-Finanzierung in den kommenden Jahren aussehen wird, was an Subventionen wegfällt — vielleicht —, aber auch was an Zoll- und Ausgleichssteuereinnahmen verlorengeht, z. B. wegen des Wegfalles des Binnenzolls, und was per Saldo zu tragen bleibt. Wir meinen, daß eine solche Kenntnis nicht nur zur Objektivierung des Agrargesprächs beitragen wird. Sie ist auch unerläßlich für dieses Haus, wenn es die Agrarbeschlüsse überhaupt beurteilen soll. In diesem Sinne bitte ich das Hohe Haus um Annahme unseres Antrages.

    (Beifall bei der SPD.)