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    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Kopf 2229 A Begrüßung des französischen Senators Jean Lecanuet 2245 C Überweisung von Vorlagen 2229 A Fragestunde (Drucksache V/681) Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Feststellung und gerichtliche Ahndung von Verbrechen an deutschen Soldaten, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen während und nach dem zweiten Weltkrieg Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2230 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2230 C Dr. Hudak (CDU/CSU) 2230 D Ott (CDU/CSU) 2231 A Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Dokumentation der an Deutschen begangenen Verbrechen von Haase, Staatssekretär . . . . 2231 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2231 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Behandlung von Wehrdienstverweigerern in der SBZ Dr. Mende, Bundesminister . . . . 2232 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2232 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) 2232 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2232 D Frage des Abg. Folger: Berücksichtigung von Verlusten aus Vollblutzuchtbetrieben bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Grund, Staatssekretär 2233 B Fragen des Abg. Ott: Steuerschulden der Mineralölgroßhandel EVG GmbH, Nürnberg Grund, Staatssekretär 2233 C Ott (CDU/CSU) 2234 A Krammig (CDU/CSU) 2234 C Fragen des Abg. Junghans: Grenze von 24 000 DM für Einkommensteuerpflichtige Grund, Staatssekretär 2234 C Junghans (SPD) . . . . . . . 2235 A Ahrens (Salzgitter) (SPD/Gast) . 2236 A Frage des Abg. Junghans: Einkommensteuerveranlagung bei Ehegatten Grund, Staatssekretär . . . . . . 2236 A Junghans (SPD) . . . . . . . . 2236 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Fragen des Abg. Wienand: Garnisongemeinden durch wehrpflichtige Soldaten verursachte Aufwendungen Grund, Staatssekretär 2236 D Wienand (SPD) . . . . . . . 2237 A Frage des Abg. Eschmann: Ausgleichsbeträge für Betriebe des , Bundes und der Länder sowie gleichgestellte Betriebe Grund, Staatssekretär 2237 C Frage des Abg. Eschmann: Weitere Reduzierung der Prozentgrenze in § 26 Grundsteuergesetz für Garnisongemeinden Grund, Staatssekretär 2237 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 2237 D Fragen des Abg. Krammig: Devisenhilfe für die in der Bundesrepublik stationierten amerikanischen und englischen Truppen Grund, Staatssekretär 2238 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 2238 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung Grund, Staatssekretär 2239 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2239 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . 2240 B Lautenschlager (SPD) 2240 B Fragen des Abg. Raffert: Verhalten des deutschen Delegationschefs bei den Filmfestspielen in Cannes Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2240 D Raffert (SPD) 2241 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Sprachfilm „Guten Tag" Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2241 C Moersch (FDP) 2242 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2242 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Eventuelle Auswirkungen eines Vertrages gegen die Ausbreitung von Kernwaffen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2242 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2242 B Frage des Abg. Prinz von Bayern: Fünfzigster Jahrestag der Schlacht von Verdun 2242 C Entwurf eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/690) — Erste Beratung — 2242 D Große Anfrage betr. EWG-Politik (Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm, Dr. Starke [Franken], Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache V/556) in Verbindung mit Antrag (SPD) betr. künftiges Verhältnis der EWG zur EFTA (Drucksache V/686) und mit Antrag (SPD) betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt (Drucksache V/687) Ertl (FDP) 2243 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2245 B Höcherl, Bundesminister . 2247 B, 2276 A Frau Dr. Elsner (SPD) 2250 B Frau Strobel (SPD) 2251 D Struve (CDU/CSU) 2255 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2258 D, 2282 B Dr. Starke (Franken) (FDP) 2264 D, 2282 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2269 A Sander (FDP) . . . . . . . . . 2272 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/114), in Verbindung mit Antrag betr. Änderung des § 85 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dichgans, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/69 [neu]), und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichshaushaltsordnung (Abg. Dichgans, Dr. Conring, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/68) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2283 B Dichgans (CDU/CSU) 2285 D Ruf (CDU/CSU) 2287 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 2289 B, 2293 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 2292 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2292 C, 2294 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 2294 A Nächste Sitzung 2296 D Anlagen 2297 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2229 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 43. Sitzung, Seite 2056 C, Zeilen 19-21 statt: Die Vorlage soll dem Rechtsausschuß überwiesen werden. — Es wird nicht widersprochen; die Überweisung ist beschlossen.: Es liegt der Antrag des Ausschusses vor. Sind Sie damit einverstanden? Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner **) 17. 6. Arendt (Wattenscheid) 16.6. Bading **) 16. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 16. 6. Bartsch 15. 6. Dr. Barzel 18. 6. Bauer (Würzburg) *) 17. 6. Berkhan *) 17. 6. Dr. Besold 17. 6. Blachstein *) 17. 6. Blumenfeld *) 17. 6. Dr. Burgbacher 15. 6. Corterier *) 17. 6. Damm 15. 6. Dr. Dittrich *5) 16. 6. Draeger *) 17. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Frau Eilers 16. 6. Eisenmann 16. 6. Dr. Eppler 16. 6. Erler *) 17. 6. Flämig *) 17. 6. Frieler 2. 7. Frau Geisendörfer 15. 6. Gewandt 17. 6. Dr. Giulini 20. 6. Dr. Gleissner 16. 6. Graaff 17. 6. Dr. h. c. Güde 16. 6. Dr. Hellige 19. 6. Frau Herklotz *) 17. 6. Herold *) 17. 6. Hofmann (Kronach) 15.6. Hösl *) 17. 6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 17. 6. Dr. Kempfler *) 17. 6. Frau Klee 18. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 17. 6. Klinker **) 17. 6. Dr. Kopf *) 17. 6. Kriedemann 5*) 16. 6. Leber 16. 6. Lemmrich *) 17. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 19. 6. Lenze (Attendorn) *) 17. 6. Leukert 15. 6. Lücker (München) ** 16. 6. Dr. Luda 16. 6. Matthöfer 19. 6. Mauk **) 16. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der WEU **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein *) 17. 6. Dr. von Merkatz *) 17. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) **) 16. 6. Dr. von Nordenskjöld 15. 6. Paul *) 17. 6. Frau Pitz-Savelsberg *) 17. 6. Pöhler *) 17. 6. Prochazka 15. 6. Rehs 18. 6. Reitz 18. 6. Richter 16. 6. Dr. Rinderspacher *) 17. 6. Dr. Rutschke *) 17. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 17. 6. Dr. Schmid-Burgk 17. 6. Schmidt (Braunschweig) 16.6. Schmidt (Hamburg) 15. 6. Dr. Schulz (Berlin) *) 17. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stiller 16. 6. Storm 16. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 17. 6. Wächter 15. 6. Dr. Wahl *) 17. 6. Walter 15. 6. Weigl 17. 6. Wienand *) 17. 6. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 27.6. Stooß 25. 6. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 3. Juni 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 295. Sitzung am 3. Juni 1966 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Mai 1966 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. 2298 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Außerdem hat der Bundesrat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Dr. h. c. Altmeier Bonn, 3. Juni 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 17. Mai 1966 mit ,der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 3. Juni 1966 an den Herrn Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft „Die Bundesregierung wird gebeten, bei Erhöhungen von Getreidefrachten, die nach Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die gesetzgebenden Körperschaften gegebenenfalls eintreten, von der Bestimmung des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) vom 26. Juli 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 455) keinen Gebrauch zu machen und die abgeleiteten Richtpreise und abgeleiteten Interventionspreise während des Getreidewirtschaftsjahres 1966/67 unverändert zu belassen." Begründung: Im Hinblick auf das Ziel der Verordnung Nr. 19 der Europäischen Gemeinschaften u. a. eine angemessene Erlössicherung der Getreideanbaubetriebe herbeizuführen, ist es unerläßlich, zu Beginn des Getreidewirtschaftsjahres eine Preisregelung zu treffen, die während des gesamten Getreidewirtschaftsjahres Bestand hat. Anlage 3 Schriftliche Erklärung *) des Abgeordneten Dr. Vogel (Speyer) für die Fraktion der CDU/CSU zu den Entschließungsanträgen der SPD (Umdruck 44) — 45. Sitzung, Anlage 9 — und der CDU/CSU (Umdruck 62) — 45. Sitzung, Anlage 10 —. *) Siehe 45. Sitzung, Seite 2206 B Wir haben in unserer letzten großen Wissenschaftsdebatte im Februar dieses Jahres den zur Debatte stehenden Fragenkomplex im Zusammenhang diskutiert. Ich selbst bin damals auch auf die Straffung und Verkürzung des Studiums eingegangen. Selbstverständlich erfordern sie auch eine Anpassung der Stipendienwerke an die veränderten Bedingungen. So muß z. B. Anfangsförderung anders geregelt werden, wenn die vorlesungsfreie Zeit zu regelmäßigen Kursen für die Studierenden benutzt wird. Wir vertreten schon lange die Meinung, daß die Förderungsmeßbeträge nach dem Honnefer Modell zu gering waren und nach wie vor sind. Die gegenwärtig gewährten 290 DM reichen nicht aus, eine Änderung ist notwendig. Bei der letzten Erhöhung der Richtsätze haben wir 320 DM gefordert. Die Landeskultusminister und der Bundesinnenminister waren ebenfalls dafür. Es gelang jedoch nicht, die Zustimmung der Länderfinanzminister zu finden, so daß es zum Kompromiß der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 1965 in München kam. Mancher mag dabei irrigerweise gedacht haben, die 40 bzw. 30 DM Ausbildungsbeihilfe kämen hinzu. Nun fordern Rektorenkonferenz und VDS in ihrem Schwarzbuch Neuregelungen. Auch Umdruck 43 und 44 zielen darauf ab. Wir stimmen der grundsätzlichen Forderung im Prinzip zu. Aber die in den genannten Umdrucken gemachten detaillierten Vorschläge können nicht in dieser Stunde und bei dieser Gelegenheit durchgepeitscht werden. Sie sind teilweise unpräzise und nicht ausgegoren. Bei den Freibeträgen unter Punkt 4 Umdruck 44 wird beispielsweise bei den Geschwistern nicht zwischen Studierenden, anderweitig noch in der Ausbildung Stehenden und schon im Beruf befindlichen unterschieden. So können wir nicht zustimmen. Wir brauchen die Vorstellungen der Regierung. Sie muß mit den Ländern — die ja zu 50 % an der Aufbringung der Mittel beteiligt sind — zuvor sprechen. Und wir müssen auch die finanziellen Konsequenzen beachten. Auch für 1967 sind Wunschträume nicht erlaubt. Die von der SPD vorgeschlagenen Mehrausgaben bewegen sich immerhin in einer Größenordnung von 60 Millionen DM je Jahr. Hinsichtlich der Hochbegabtenförderung ist es richtig, daß durch sie der Staat, d. h. Bund und Länder, Mittel spart. Es ist daher gerechtfertigt, vom Staat eine Erhöhung zu fordern. Über ihre Größenordnung muß allerdings erst gesprochen werden. Die Einwände des Kollegen Moersch sind mir zwar subjektiv verständlich, scheinen mir aber objektiv nicht gerechtfertigt zu sein. Der Staat sollte durchaus freie Initiativen anregen, unterstützen und belohnen. Ich darf zusammenfassen: Wir wollen jetzt keine überstürzten, zu differenzierten und unausgewogenen Entschlüsse und lehnen daher Umdruck 43 und Umdruck 44 ab. Wir wollen aber die Sache auf der Tagesordnung lassen. Wir wollen, daß uns die Regierung Vorschläge unterbreitet und daß im Ausschuß alsbald darüber beraten wird. Unser Ziel ist klar, schon 1967 zu höheren Leistungen für die Studienförderung im allgemeinen und für die Hochbegabtenförderungswerke im besonderen zu kommen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2299 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 15. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/454 Frage 1/3): Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Richter verschiedener Bundesgerichte, die dahin geht, daß sie das Urheberrecht an Entscheidungen und Leitsätzen, die in den von ihnen oder einem Bundesgericht herausgegebenen Sammlungen veröffentlicht werden, für sich in Anspruch nehmen und daher mit der Veröffentlichung dieser Leitsätze und höchstrichterlichen Entscheidungen nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden sind, das einem Veröffentlichungsausschuß oder dem Richterverein zufließt? Bei keinem der oberen Bundesgerichte nehmen die Richter für Entscheidungen, an denen sie mitgewirkt haben, und für Leitsätze, die sie verfaßt haben, das Urheberrecht in Anspruch. Dies wäre auch nicht möglich, weil die Entscheidungen und auch die amtlich verfaßten Leitsätze nach § 5 Abs. 1 der Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) wie auch früher schon keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Deshalb kann sich die Frage, ob etwa die Richter im Hinblick auf ein Urhebrrecht mit der Veröffentlichung nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden seien, in diesem Zusammenhang nicht stellen; sie hat sich auch tatsächlich nicht ergeben. Die Art, wie die höchstrichterlichen Entscheidungen mit den Leitsätzen in Sammlungen, die mit den oberen Bundesgerichten meist unter dem allerdings nicht immer genauen Stichwort „Amtliche Sammlung" in Verbindung gebracht werden, laufend veröffentlicht werden, ist nicht einheitlich. Die älteste Tradition haben wohl die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" aufzuweisen; sie werden beide, wie es auf dem Titelblatt vermerkt ist, von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft herausgegeben. Als Herausgeber treten also nicht der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft selbst, sondern deren Mitglieder in Erscheinung. Damit ist geschichtlich an die Praxis des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts angeknüpft worden. Die Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft hatten zu gemeinnützigen Zwecken den „Reichsgericht-Rentenverein" gegründet; er war praktisch der Herausgeber der beiden Sammlungen; denn in die Kasse dieses Vereins floß das Honorar, das der Verleger für den einzelnen Band gewährte. Aus diesem Fonds, der allmählich gebildet wurde, erhielten die Hinterbliebenen der Vereinsmitglieder Renten; so wurde in Härtefällen und bei schweren Schicksalsschlägen durch ein freiwilliges, selbstloses Zusammenwirken sehr wirksame Hilfe geleistet. Dies ist in den Annalen des Reichsgerichts wiederholt lobend und anerkennend erwähnt worden. Ich darf hierzu auf die Ausführungen des Reichsgerichtsrats Müller in dem Sonderfall des Sächsischen Archivs für Deutsches Bürgerliches Recht (1904) „Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts" S. 17/18 und auf den Beitrag des Senatspräsidenten am Reichsgericht Lobe in der Festgabe „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929" S. 53/54 Bezug nehmen. Die Entschließung darüber, welche Entscheidungen in den Sammlungen veröffentlicht werden sollten, stand dem erkennenden Senat zu. Den Leitsatz fertigte der Urteilsfasser; hierfür erhielt er kein Honorar, ebenso wurde ihm auch dafür, daß er die Entscheidung, die er abgesetzt hatte, zur Veröffentlichung vorschlug, kein Honorar gezahlt. Die Herstellung des einzelnen Bandes wurde drucktechnisch von einigen wenigen Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft betreut; sie erhielten für diese zusätzliche Arbeit, die auch das Lesen von Korrekturen und die Fertigung des Inhaltsverzeichnisses umfaßte, ein geringes Honorar. Diese Praxis, die sich über Jahrzehnte erstreckte, führt der Bundesgerichtshof in etwas abgewandelter Form weiter. Die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" werden von dem Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof herausgegeben. Der Verein hat aus den Zivil- und Strafsenaten des Bundesgerichtshofes je einen Bundesrichter mit der drucktechnischen Bearbeitung der Entscheidungen und Leitsätze, die von dem erkennenden Senat nach § 18 der Geschäftsordnung des Bundesgerichtshofes vom 3. März 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 S. 9) zur Veröffentlichung bestimmt worden sind, beauftragt. Diese beiden Richter erhalten für ihre besondere Mühewaltung ein Honorar. Für den einzelnen Band zahlt der Verlag (Carl Hey-manns Verlag KG) ein Entgelt an den genannten Verein, der ebenso wie einst der Rentenverein in Leipzig den so entstandenen Fonds für humanitäre Zwecke verwendet. Gegen die bei dem Bundesgerichtshof bestehende Praxis hat die Bundesregierung keine Bedenken zu erheben. Anlage 5 Ergänzende Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 1. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Deringer (Drucksache V/454 Fragen V/7, V/8 und V/9 *) : In der vorbezeichneten Antwort war die Frage offen geblieben, ob die Vorschriften der §§ 54 der Reichshaushaltsordnung und 66 der Reichswirtschaftsbestimmungen bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften auf die Ansprüche auf Rückforderung der Wohnungsbauprämie angewendet werden können. Nach diesen Vorschriften können Ansprüche, auf die § 131 AO keine Anwendung findet, niedergeschlagen werden. Niederschlagung im Sinne dieser Vorschriften ist der Verzicht auf einziehbare Forderungen, deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Meine Steuerabteilung hat diese Frage inzwischen mit den Vertretern der für die Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes zuständigen Landesfinanzbehörden erörtert. Nach dem Ergebnis *) Siehe 34. Sitzung — Anlage 4 — Seite 1626 B 2300 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 dieser Besprechung kann davon ausgegangen werden, daß die genannten Vorschriften grundsätzlich auch auf Rückforderungsansprüche aus dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und dem Spar-Prämiengesetz anwendbar sind. Allerdings muß die Anwenddung auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Rückforderung der Prämie für den Schuldner eine persönliche Härte darstellt. Unter welchen besonderen Umständen dies der Fall ist, dürfte sich kaum allgemein sagen lassen, sondern kann nur von Fall zu Fall nach Kenntnis und Würdigung aller Umstände entschieden werden. Ich darf davon ausgehen, daß Ihre Fragen nunmehr abschließend beantwortet sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 7. Juni 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Welslau zu seinen Mündlichen Anfragen *). Wie ich in der Fragestunde am 18. Mai d. J. zu Ihrer zweiten Frage schon erklärte, ist nach den maßgeblichen Finanzierungsrichtlinien eine private Zwischenfinanzierung nicht notwendig. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Durchführung der ländlichen Siedlung zu den Aufgaben der Länder gehört und der Bund seine Mittel nur zusätzlich zur Verfügung stellt, so daß ich nicht zu übersehen vermag, ob in einzelnen Fällen entgegen den maßgeblichen Richtlinien von Siedlern Zwischenkredite aufgenommen worden sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Metzger (Drucksache V/635 Fragen VII/2 und VII/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in New York erscheinende Wochenzeitung „Aufbau" in ihrer Nummer vom 29. April 1966 unter der Überschrift „Bonner Visum-Schikanen" berichtet, Ausländer, die als Opfer des zweiten Weltkrieges ihre Heimat verlassen haben, im Ausland leben und staatenlos wurden, erhielten seit Herbst 1965 nur unter schwierigen Bedingungen und nach einer langen Wartezeit durch Behörden der Bundesrepublik einen Sichtvermerk für die Bundesrepublik? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, für Abhilfe der in Frage VII/2 erwähnten Schwierigkeiten zu sorgen? Der Artikel ist der Bundesregierung bekannt. In ihm wird behauptet, die Behörden der Bundesrepublik träfen „willkürliche Polizeimaßnahmen", um die Einreise von Inhabern ausländischer Flüchtlingsreiseausweise zu erschweren. Diese Behauptung trifft nicht zu. Nach deutschem Recht können Inhaber von Reiseausweisen nach dem Londoner Abkommen vom 15. Oktober 1946 oder nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. Juli 1951 zu Besuchszwecken ohne Sichtvermerk in die Bundesrepublik einreisen, wenn die in den Reiseausweisen eingetragene Berechtigung zur Rückkehr in den ausstellenden Staat noch mindestens vier Monate gültig ist. In allen *) Siehe 42. Sitzung Seite 1889 D anderen Fällen bedürfen Inhaber ausländischer Flüchtlingsreiseausweise einer besonderen Aufenthaltserlaubnis. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung muß dann vorher die Zustimmung der innerdeutschen Ausländerbehörde einholen. Daher nimmt das Verfahren in diesen Fällen einige Zeit in Anspruch, so daß gewisse Wartezeiten sich nicht vermeiden lassen. Der Artikel vermittelt insgesamt von dem Inhalt der deutschen Einreisebestimmungen ein völlig falsches Bild, zumal er Besuchs-, Ferien- und Studienreisen als Beispiel heranzieht, um entstehende Wartezeiten zu kritisieren. Gerade bei diesen treten keinerlei Wartezeiten auf, wenn die Rückkehrberechtigung in den Ausgangsstaat noch ausreichende Zeit gültig ist, weil dann ein Sichtvermerk nach deutschem Recht gar nicht gefordert wird. Einem Ausländer hingegen, der in das Bundesgebiet einreisen will, um dort eine Erwerbstätigkeit auszuüben, wird zugemutet werden können, die für die Bearbeitung des Antrages nun einmal erforderliche Zeit von einigen Wochen abzuwarten; er muß ohnehin langfristige Dispositionen treffen und wird daher die Bearbeitungszeit seines Antrages mit berücksichtigen können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/635 Fragen XIV/6, XIV/7 und XIV/8) : In wievielen Fällen ist die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den Eltern von Einzelkindern (aus bestehenden Ehen) versagt worden? In wievielen Fällen wurde die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen von Einzelkindern gewährt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die nunmehr ersichtlichen Auswirkungen des Bundeskindergeldgesetzes zu Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) sowie dem verfassungsmäßigen Schutz der Familie (Artikel 6 GG) Anlaß geben könnten, weil nämlich die Ausbildungszulage nach § 14 a Bundeskindergeldgesetz allein bei Einzelkindern aus einer bestehenden Ehe ausgeschlossen ist, während sie verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen gezahlt wird? Zu Frage 6: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Eltern von Einzelkindern eine Ausbildungszulage nach § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes beantragt haben. Es kann deswegen auch über die Anzahl von Anträgen, die nach dem Gesetz abgelehnt werden mußten, nichts mitgeteilt werden. Zu Frage 7: Die Ausbildungszulage wird in rund 100 000 Fällen an verwitwete, geschiedene oder ledige Personen für ihr einziges Kind gewährt. Eine Aufteilung dieser Zahl danach, ob die Antragsteller verwitwet, geschieden oder ledig sind, ist nicht möglich. Zu Frage 8: Die Bundesregierung sieht nach wie vor keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes mit den Artikeln 3 und 6 des Grundgesetzes vereinbar ist.
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    Rede von Josef Ertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wir fragen deshalb, wie es mit der gesamten Harmonisierung, mit der Frachtenharmonisierung, mit der Kostenharmonisierung, mit der Beihilfenharmonisierung ausschaut. Erst jetzt konnte man wieder lesen, daß die französische Regierung nicht willens ist, in Kürze ihr Beihilfensystem zu ändern, woraus sich erhebliche Unterschiede in den Aufwendungen ergeben. Das ist ein Frage, die sehr wesentlich ist. Wir können doch nicht isoliert eine Agrarpreisharmonisierung durchführen, wenn man nicht zum selben Zeitpunkt auch die übrigen Bereiche der Wirtschaft harmonisiert; denn dann entsteht von vornherein ein neues Kostengefälle. Daher kommt der gesamten Harmonisierung — z. B. der Frachten, des sozialen Bereichs, der Steuern und alles dessen, was mit den Kosten zusammenhängt — eine enorme Bedeutung zu. Die Kleine Anfrage der FDP-Kollegen über die Kosten in der Bauwirtschaft hat doch sehr deutlich ergeben, welchen Nachteil beispielsweise allein auf dem Investitionssektor landwirtschaftliches Bauen die deutsche Landwirtschaft in Kauf nehmen muß. Daher unsere Frage: Wie wird es mit der Harmonisierung im Bereich der Dienstleistungen und der gewerblichen Güter? Wir fragen weiterhin, wann eine Harmonisierung der Wettbewerbsregeln möglich ist, so daß in toto eine wettbewerbsgleiche Wirtschaft besteht.
    Wir sind auch der Meinung, daß den Ausgleichszahlungen für die Einkommenseinbußen wesentliche Bedeutung zukommt, und deshalb haben wir dazu Fragen gestellt. Die deutsche Landwirtschaft hat gesetzliche Zusagen durch das Landwirtschaftsgesetz, sie hat mündliche Zusagen bezüglich des Einkommensausgleichs. Übrigens mußten diese auf Grund der Haushaltslage bereits reduziert werden; daher mein einleitender Hinweis auf die Haushaltslage. Sie hat aber auch Zusagen im Rahmen des EWG-Anpassungsgesetzes. Wir haben große Sorge, daß neue Einkommenseinbußen überhaupt nicht ausgeglichen werden können. Daher ergibt sich von selbst unser Standpunkt, daß diese Einkommenseinbußen verhindert werden müssen.
    Wir glauben auch, daß die Entwicklung dem Vertragstext entsprechen muß. Wenn man in Art. 40 nachsieht, stellt man fest, daß man dort einmal ganz andere Regeln vorgesehen hat, gemeinsame Wettbewerbsregeln, bindende Koordinierung, und erst in der dritten Phase europäische Marktordnungen. Und in Art. 44 wurde sehr klar festgelegt, daß man von Mindestpreisen ausgeht.
    Ich komme zurück auf den Bericht des Kollegen Lücker. Zwei Dinge waren in seinem Bericht schwergewichtig: die Übergangszeit von 12 bis 14 .lehren



    Ertl
    sowie die Mindestpreise und die Berücksichtigung der Kosten. Wir meinen, von diesem Problem ist man weit abgekommen.
    Doch nun zu den Marktordnungen. Wir fragen, ob es absolut dabei bleibt, daß das Junktim: Agrarfinanzierung und befriedigende Lösung der Marktordnungsfrage aufrechterhalten wird und ob die Bundesregierung von diesem Prinzip nicht abgeht. Wir fragen nach der Revisionsklausel. Wir haben mit Freude festgestellt, daß die Revisionsklausel bei den neuen Marktordnungen durchgesetzt werden soll. Ich frage mich: Wenn man sie schon bei den neuen Marktordnungen durchsetzt, warum soll sie dann nicht bei den alten, bestehenden Marktordnungen angewendet werden? Wir fragen konkret: Was wird aus der Revisionsklausel bei Getreide? Wir stehen doch heute hier nicht mehr allein. Hier stehen holländische und belgische Forderungen zur Diskussion. Ich bin überhaupt der Meinung, daß ein zeitliches Hinausschieben eine viel harmonischere Lösung der Frage bringt. Es wäre uns viel erspart geblieben, wenn man nicht alles so hektisch schnell betrieben hätte.
    Weiterhin: Wie wird es mit der Relation zwischen Futtergetreide und Weizen? Werden wir 90 : 100 erreichen? Eine wichtige Frage. Wir müssen viel Futtergetreide importieren und haben eine Überproduktion an Füllgetreide. Heben wir doch den Futtergetreidepreis an! Dann können sich die Franzosen auf Futtergetreide umstellen, und für uns hat sich ein Problem von selbst gelöst. Eine sehr wichtige Frage, wie es uns scheint.
    Dann die entscheidende Frage: wie wird es mit dem Milchpreis, was wird aus dem Milchpreis werden? Es ist ein Richtpreis. Hier gibt es sehr weitgehende Interpretationen. Die einen sagen, er braucht nicht erreicht zu werden; er muß im europäischen Durchschnitt erreicht werden. Wir fragen: welcher Richtpreis soll erreicht werden? Das ist eine Lebensfrage für unsere bäuerlichen Betriebe. Denn die wesentlichen Einnahmen einer Vielzahl unserer bäuerlichen Betriebe kommen aus der Rinderhaltung, und hier hat der Michpreis eine Schlüsselfunktion. Es gibt Untersuchungen, beispielsweise von der Milchwirtschaftlichen Vereinigung Allgäu, nach denen die derzeitigen Kosten bei etwa 40 Pf liegen. Das bestreitet niemand. Wir haben mit Freuden davon Kenntnis genommen, daß der Herr Bundesernährungsminister 39 Pf als Richtpreis gefordert hat. Wir fragen: bleibt es bei dieser Forderung, wird sie durchgesetzt, und wird der Erzeuger diesen Preis bekommen? Das wird die entscheidende Frage sein; denn darüber gibt es sehr viele Spekulationen. Viele sagen, es wird sich bei 35 Pf einspielen. Es würde sich eine viel schlimmere Situation wie beim Getreidepreis entwickeln, wenn wir diesen Milchpreis nicht erzielen könnten. Das würde ein tödlicher Schlag für die deutsche Landwirtschaft, insbesondere für die von allen Parteien bejahten bäuerlichen Familienbetriebe sein.
    In diesem Zusammenhang die Frage: Werden wir die Absatz- und Einzugsgebiete behalten können? Wie wird sich das Stützungssystem auswirken? Wie wird es werden mit der Bezahlung nach Fettprozenten? Ich komme aus einem Gebiet des Höhenfleckviehs, wo man ein halbes Jahrhundert lang nach Fettprozenten gezüchtet hat. Würde es so sein, daß bei 4 % nicht mehr höher ausgezahlt würde, dann wären die gesamten bisherigen Züchtungserfolge in Frage gestellt. Das ist eine Problematik von großem Gewicht. Hier geht es vor allem auch um die Betriebe, die in schwierigen Produktionsgebieten, z. B. in den Höhenlagen, liegen.
    Die Zuckerrübenfrage ist natürlich sehr entscheidend. Wir haben den Zuckerrübenpreis im letzten Jahr erhöht. Wir fragen deshalb: nach welchen Systemen wird der Zuckerrübenpreis gestaltet werden, welche Höhe wird er bekommen? Damals war man in diesem Hohen Hause einstimmig der Auffassung, daß der Zuckerrübenpreis wegen der gestiegenen Kosten erhöht werden muß. Nun hört man, er muß gesenkt werden.
    Die regionalen Produktionsziele! Ich will mich hier kurz fassen. Herr Kollege Sander wird während der Debatte dazu noch einiges sagen.
    Dann eine sehr schwerwiegende Frage, die Steuerung über den Preis. Herr Kollege Starke hat bereits in einer der letzten Debatten auf dieses wichtige Problem hingewiesen. Im „Landwirtschaftlichen Wochenblatt" von Bayern ist ein hervorragender Artikel zu diesem Thema erschienen. Wir sind der Meinung, daß in diesem Artikel wichtige Gedanken geäußert wurden. Ich glaube, es geht nicht auf die Dauer nur über den Preis, es geht vor allen Dingen nicht in der Form, daß man innerhalb der EWG über den Preis geht, dann aber Kontingente für Drittländer festsetzt und nochmals weitere Kontingente für die Welthandelsnationen im Rahmen des GATT. Das würde einen einseitigen Druck auf den deutschen Markt mit dem bewußten Ziel bedeuten, die deutsche Landwirtschaft aus dem eigenen Markt hinauszudrängen. Das aber kann man mit gutem Gewissen einfach nicht verantworten. Auch diese Frage muß also mit aller Eindeutigkeit geklärt werden, denn das ist eine Frage des Systems.
    Ich möchte aus dem genannten Artikel zitieren, und das möchte ich all denen sagen, die immer wieder von der Auffassung ausgehen, Preissenkungen werden letzten Endes von sich aus eine Produktionsschrumpfung einleiten. Das ist eine falsche These. In den Jahren der Weltwirtschaftskrise 1927/28, 1932/33 ist trotz ständig sinkender Agrarerzeugerpreise die Produktion um 25 % gestiegen. Es ist deshalb viel besser, einen gerechten Preis zu schaffen. Der wirkt viel weniger anreizend als eine bewußte Preissenkungstendenz mit der Hoffnung, damit einen Schrumpfungsprozeß einzuleiten.

    (Beifall bei der FDP.)

    Mit der Verlagerung der Handelsströme befaßt sich unsere letzte Frage. Diese Verlagerung ist in der Tat schon im Gange. Wir sehen das, daher die Beschwerde. Der Herr Bundeskanzler mußte sich vom Herrn dänischen Ministerpräsidenten massive Kritik gefallen lassen. Hier muß eine globale Lösung gefunden werden, auch eine Lösung der Gerechtigkeit. Ich nehme an, daß in der Debatte zu



    Ertl
    1 dieser Frage mein Kollege Starke noch einiges sagen wird.
    Ich möchte meine Begründung zusammenfassen. Wir sind der Auffassung, daß die Beschlüsse, die nun zu fassen sind, sowohl vom Haushaltsvolumen her, von den Belastungen, die auf den Haushalt zukommen, von der Konjunkturlage wie auch vom politischen Ziel her einer sehr ernsten Prüfung zu unterziehen sind. Wir sind der Auffassung und haben durchaus Verständnis, daß wir einen lebendigen und funktionierenden Export brauchen. Aber dieser Export kann nicht durch einseitige Opferung der deutschen Landwirtschaft erkauft werden. Auch das muß ich in aller Deutlichkeit sagen. Hier müssen gleichgewichtige Wege gefunden werden.
    Wir sind auch der Auffassung, daß es sinnvoll ist, nachdem so vieles von uns in gutem Willen und in guter Absicht vorgeleistet worden ist, daß jetzt nur auf der Basis der Gleichgewichtigkeit der Partnerschaft Beschlüsse gefaßt werden. Damit meine ich und darf zum Schluß kommen —, wir bejahen im Prinzip die Zusammenarbeit in Europa. Wir sind der Meinung, daß diese Zusammenarbeit zwischen allen Völkern gefunden werden muß, daß von dieser Zusammenarbeit sogar eine Hoffnung ausgehen muß in der Form, daß sie hineinwirkt in den Bereich der Völker Osteuropas. Wir glauben aber, daß sie nur erfolgreich sein kann, wenn 'sie getragen wird von den Prinzipien des gleichen Rechts und der gleichen Pflichten in der Gemeinschaft.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin außerordentlich dankbar, daß ich die Gelegenheit habe, über die pflichtgemäße Unterrichtung hinaus, die laufend geschieht, und außer den vielen mündlichen Erörterungen in den Ausschüssen auch hier noch vor dem Plenum die Situation vortragen zu können, die sich in den europäischen Verhandlungen zur Zeit ergeben hat. Ich glaube, man wird mir hier bestätigen, daß in laufenden Kontaktgesprächen mit allen Kräften, mit allen Fraktionen dieses Hauses ebenfalls ein intensiver Gedankenaustausch stattfindet.
    Im Namen der Bundesregierung darf ich die Große Anfrage wie folgt beantworten. Aber gestatten Sie mir zunächst einmal eine Vorbemerkung. Die Große Anfrage wurde bereits am 27. April 1966 vorgelegt. Die Bundesregierung kann erst heute die Antwort darauf erteilen. Die Gründe sind ganz einfach folgende, wie es gestern der Präsident des Agrarministerrates gesagt hat: Es finden fast wöchentlich zwei bis drei Tage dauernde Verhandlungen im Agrarministerrat statt, und das geht seit Monaten so. Das wird auch noch im Juni dieses
    Jahres der Fall sein, so daß einfach zeitliche Hindernisse entstanden sind, für die niemand eine schuldmäßige Verantwortung trägt.
    Eine ganze Reihe von Fragen ist bereits durch Entscheidungen überholt oder durch Vorentscheidungen geklärt. Die Bundesregierung bittet insoweit um Nachsicht.
    Ich darf nun in die Einzelbeantwortung eintreten und die Frage 1 wie folgt beantworten.
    Die deutsche Delegation hat auf der Ratstagung vom 4./5. und 9./10./11. Mai 1966 in Brüssel eine endgültige Zustimmung zu der vorläufigen Übereinkunft über die Neuregelung der Agrarfinanzierung davon abhängig gemacht, daß ein allgemeines Einvernehmen über die gemeinsamen Marktorganisationen für Fette und Zucker, über die ergänzenden Vorschriften zur gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse sowie über die gemeinsamen Preise für Milch und Milcherzeugnisse, Rindfleisch, Reis, Zucker, Olivenöl und Ölsaaten erzielt wird.
    Die hierfür notwendigen Beschlüsse sind gemäß dem Luxemburger Übereinkommen einstimmig zu fassen. Soweit die deutschen Vorbehalte zur formellen Verabschiedung der Agrarfinanzierung sich auf das Mandat für die Kennedy-Runde und die Regelung der Osthandelskredite beziehen, gehe ich später darauf ein. Es ist mir möglich, auch die Ergebnisse von gestern schon beizutragen, die uns schon wieder etwas vorangebracht haben.
    Für Getreide erfolgte die Preisfestsetzung als Teil eines umfassenden Beschlusses des Ministerrates bereits am 15. Dezember 1964. Getreide konnte daher nicht Gegenstand des soeben erwähnten Vorbehaltes sein.
    Die deutsche Delegation konnte nach einer langen Vorarbeit durchsetzen, daß die Erstattungen für die Ausfuhr von Marktordnungswaren in Drittländer vom 1. Juli 1967 an gemeinschaftlich nach dem Bruttoprinzip finanziert werden, d. h. daß auch die deutschen Ausfuhrerstattungen aus dem Agrarfonds voll rückvergütet werden.
    Ferner wurde in der Frage der Subventionierung von Agrarexporten der übrigen Mitgliedstaaten in die sowjetisch besetzte Zone den deutschen Wünschen sehr weitgehend entsprochen.
    Um die Frage nach der Finanzlast zu beantworten, muß etwas weiter ausgeholt werden. Nach der im Jahre 1962 verabschiedeten EWG-Verordnung Nr. 25 besteht der Agrarfonds aus der Abteilung „Garantie" und der Abteilung „Ausrichtung". Aus der Abteilung „Garantie" sind nach den Bestimmungen der Verordnung Nr. 25 zur Realisierung der gemeinsamen Agrarpolitik und der einheitlichen Preise die Interventionskosten, Ausfuhrerstattungen und Preisstützungsmaßnahmen unbegrenzt zu finanzieren. Für die Abteilung „Ausrichtung" war bisher vorgesehen, daß die ihr zur Verfügung zu stellenden Mittel ein Drittel der Gesamtsumme der Garantieausgaben betragen sollen. Obgleich die Abteilung „Ausrichtung" dadurch einer gewissen Begrenzung unterlag, wäre sie doch mit dem zunehmenden Vo-



    Bundesminister Höcherl
    I lumen der Abteilung „Garantie" ständig gewachsen.
    In den jetzigen Verhandlungen ist es der deutschen Delegation gelungen, die Koppelung der Abteilung „Ausrichtung" mit den Garantieausgaben aufzuheben und die Ausgaben dieser Abteilung auf einen festen jährlichen Höchstbetrag von 1,14 Milliarden DM zu begrenzen. Anders als bei der Abteilung „Ausrichtung" ist eine Begrenzung der Abteilung „Garantie" nicht vorgesehen. Die unbeschränkte Übernahme der Lasten aus der gemeinsamen Agrarpolitik durch den Fonds war eine der Kernforderungen unserer Partner bei den Verhandlungen im Jahre 1961/62. Es ist heute nicht möglich, den damals gefundenen Kompromiß in Frage zu stellen.
    Was die Finanzlast anlangt, so wird sich nach Schätzungen der EWG-Kommission — die Minimalschätzungen sind — im Jahre 1967 ein Gesamtvolumen des EWG-Agrarfonds in beiden Abteilungen von etwa 6,3 Milliarden ergeben. Hierzu wird Deutschland bei einem Beitrag von etwa 31 % knapp 2 Milliarden DM zu leisten haben. Um die Belastung des Bundeshaushalts richtig zu beurteilen, müssen dem deutschen Beitrag diejenigen Beträge gegenübergestellt werden, um die der Bundeshaushalt eine Entlastung erfährt. Diese Entlastung beträgt nach dem gegenwärtigen Stand etwa 1 Milliarde DM. Auf Grund der Schätzungen der Kommission kann daher davon ausgegangen werden, daß sich die Belastung des Bundeshaushalts für die Agrarfinanzierung in tragbaren Grenzen halten wird. Dies setzt jedoch voraus, daß die agrarpolitischen Beschlüsse des Rates sich nicht allzuweit von den Schätzungen der Kommission entfernen.
    Bei den Brüsseler Verhandlungen war eines der Hauptanliegen der Bundesregierung, eine Synchronisierung zwischen der Herstellung des freien innergemeinschaftlichen Warenverkehrs für gewerbliche Waren und für landwirtschaftliche Güter herzustellen. Es ist der Bundesregierung in sehr schwierigen Verhandlungen gelungen, dieses Ziel zu erreichen. Auf dem landwirtschaftlichen Gebiet erfolgt die Einführung des freien Warenverkehrs, der Natur der Sache nach, sektorenweise in der Zeit vom 1. November 1966 bis zum 1. Juli 1968. Dabei wird auf den Beginn der Wirtschaftsjahre der einzelnen Erzeugnisse Rücksicht genommen. Lediglich bei Wein soll der freie Warenverkehr später, in jedem Falle jedoch am 31. Oktober 1969, verwirklicht werden.
    Der freie Warenverkehr für gewerbliche Erzeugnisse wird durch eine Senkung der innergemeinschaftlichen Zollsätze um 5 % ab 1. Juli 1967 und durch ihre vollständige Beseitigung am 1. Juli 1968 verwirklicht. Von diesem Zeitpunkt an wird gegenüber dritten Ländern der gemeinsame Zolltarif angewandt. Damit sind für den Beginn des freien Warenverkehrs verbindliche Termine festgesetzt.
    In dem Zeitplan sind mit dem Ziel einer Angleichung der Wettbewerbsregeln Kriterien für eine gemeinsame Beihilfepolitik in der Landwirtschaft vorgesehen. Die Bundesregierung ist sich dessen bewußt, daß Fragen wie die vollständige Herstellung des freien Dienstleistungsverkehrs, die Angleichung der Verkehrstarife und eine gemeinsame Kartellpolitik zu ihrer Lösung längere Zeit geduldiger Arbeit in Anspruch nehmen werden. Nach dem gegenwärtigen Stand der Erörterungen in Brüssel kann die Lösung dieser Fragen nicht zur Voraussetzung für die deutsche Zustimmung zur Agrarfinanzierung und den damit zusammenhängenden Problemen gemacht werden.
    Der Rat hat jedoch am 11. Mai 1966 auf deutsches Drängen andere Maßnahmen zur gleichgewichtigen Entwicklung der Gemeinschaft vorgesehen. Die Notwendigkeit rascher Fortschritte bei der Steuerharmonisierung mit dem Ziel der Beseitigung der Steuergrenzen ist anerkannt. Mit Vorrang sollen die Umsatzsteuern harmonisiert werden. In der Handelspolitik sind baldige Entscheidungen über Vorschläge der Kommission in Aussicht genommen. Über die gemeinsame Haltung in der Ausfuhrkreditpolitik gegenüber Staatshandelsländern wird bereits verhandelt. Dasselbe gilt für die Ausfuhrkreditpolitik gegenüber der sowjetisch besetzten Zone.
    Zur Kennedy-Runde ist vorgesehen, daß der Rat das Verhandlungsmandat der Kommission derart ergänzen wird, daß diese konstruktiv zu einem erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen beitragen kann. Welchen Ausgang und Erfolg die Verhandlungen der Kennedy-Runde jedoch haben werden, wird nicht allein von der EWG, die ja nur einen Partner darstellt, sondern von der Haltung aller GATT-Partner abhängen.
    Die Bundesregierung sieht die anstehenden großen Probleme — Agrarfinanzierung, Herstellung der Zollunion, Vollendung des Gemeinsamen Agrarmarktes durch Verabschiedung der noch ausstehenden wesentlichen Agrarmarktordnungen und Festlegung der Preise, rechtzeitige und umfassende Ergänzung des Mandats für die Kennedy-Runde, angemessene Regelung der Osthandelskredite — als ein Zusammenhängendes und Ganzes an. Sie hat daher die formelle Verabschiedung der Agrarfinanzierung davon abhängig gemacht, daß auch für die anderen Fragen befriedigende Lösungen gefunden werden.
    Ich darf hier einflechten, daß es in den Verhandlungen von gestern und vorgestern gelungen ist, das Mandat der Kennedy-Runde erheblich zu erweitern, und zwar sowohl im gewerblichen Sektor als auch im Agrarsektor mit einer Selbstversorgungsgrenze von 90 %, die allen berechtigten Interessen der Landwirtschaften der Gemeinschaft gerecht wird.
    Es steht noch aus eine finanzielle Frage, die in den nächsten Tagen ebenfalls über den Sonderausschuß oder über den Ausschuß der Ständigen Vertreter einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden kann.
    Die Frage 2 darf ich wie folgt beantworten. Für die künftige Haltung der Bundesregierung in den Brüsseler Verhandlungen gilt ebenso wie bisher die Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 10. November 1965, wonach die Bundesregierung die Interessen der deutschen Landwirtschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und bei inter-



    Bundesminister Höcherl
    nationalen Verhandlungen stets verteidigen und besorgt bleiben wird und daß bei dem Anpassungsprozeß der Landwirtschaft Härten, soweit nur immer möglich, vermieden werden.
    Zur Frage 3. Über die zu erwartende Belastung des Bundeshaushalts durch den EWG-Agrarfonds habe ich bereits berichtet und dazu Stellung bezogen. Diese Anforderungen an den Haushalt sowie diejenigen, die sich aus der Verpflichtung des Bundes gegenüber der deutschen Landwirtschaft zum Ausgleich von Einkommensminderungen durch die Preisfestsetzung für Getreide auf Grund des EWG-Anpassungsgesetzes ergeben, werden im Rahmen der allgemeinen Finanzplanung des Bundes berücksichtigt. Sie wird zur Zeit von einer Kabinettskommission zur Erstellung einer mittelfristigen Haushaltsgestaltung vorbereitet.
    Zur Frage 4. Die Bundesregierung unterrichtet Bundestag und Bundesrat entsprechend Art. 2 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Entwicklung im Rat. Die hier in Frage stehenden Vorschläge der Kommission sind dem Bundestag zugeleitet worden. Damit ist dem Parlament die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die weiteren Methoden zur Unterrichtung zusätzlicher Art habe ich bereits vorgetragen. Sie reichen über die Ausschußunterrichtung bis zu der intensiven Kontaktpflege mit allen Fraktionen dieses Hauses und bis hin zu den Aussprachen im Plenum.
    Die Fragen 5 und 6 bitte ich in der Beantwortung zusammenfassen zu dürfen. Bei dem Beschluß über das gemeinsame Getreidepreisniveau ist der Rat übereingekommen, vor dem 1. Juli 1966 auf der Grundlage eines Berichtes der Kommission, der auch die Kosten und Preise behandelt, die festgesetzten Grundrichtpreise für Getreide zu überprüfen, um sie auf Vorschlag der Kommission erforderlichenfalls der inzwischen eingetretenen Entwicklung anzupassen. Die deutsche Delegation hat in der Sitzung des Rates am 27. Mai 1966 die Vorlage dieses Berichtes erneut gefordert. Die Kommission hat zugesagt, den Bericht termingerecht vorzulegen. Dabei wird auch die Preisrelation zwischen Weizen- und Futtergetreide zu überprüfen sein. Es ist bekannt, daß die Bundesregierung für ein engeres Preisverhältnis zwischen diesen Getreidearten eingetreten ist, als es in dem Ratsbeschluß vom 15. Dezember 1964 tatsächlich festgelegt wurde.
    Auf die Probleme im Zusammenhang mit den GATT-Verhandlungen bin ich bereits in meiner Antwort zu Frage 1 eingegangen. An dieser Stelle möchte ich lediglich bemerken, daß durch die Festsetzung eines internationalen Referenzpreises für Getreide im Rahmen des Weltgetreideabkommens im GATT das innergemeinschaftliche Getreidepreisniveau unmittelbar nicht berührt wird.
    Hinsichtlich der Festsetzung gemeinsamer Preise für weitere Erzeugnisse ist die Bundesregierung zusammen mit den Regierungen anderer Mitgliedstaaten der Auffassung, daß die Aufnahme einer Revisionsklausel für die Zeit zwischen Beschlußfassung und erstmaliger Anwendung der Preise
    zweckmäßig und notwendig ist. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß die gemeinsamen Preise jährlich neu festgesetzt werden sollen, so daß der Rat eine ständige Möglichkeit zur Überprüfung hat.
    Ich darf hier einschalten, daß ich diese Art von Revisionsmöglichkeiten für eine stärkere halte als eine Revisionsklausel an und für sich.
    Die Frage der Beibehaltung der Einzugs- und Absatzgebiete für Milch stellt sich erst bei der gemeinsamen Regelung des Trinkmilchmarktes. Vorschläge der Kommission liegen noch nicht vor. Die Bundesregierung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß auch bei einem in der EWG geänderten System die Einzugs- und Absatzgebiete in der Bundesrepublik für Milch aus Umstellungsgründen für eine angemessene Frist beibehalten werden müssen.
    Im engen Zusammenhang mit den Regelungen bei Milch steht die Festsetzung des Rinderorientierungspreises. Der steigende Bedarf an Rindfleisch dürfte es ermöglichen, einerseits die traditionellen Lieferungen aus Drittländern aufrechtzuerhalten, andererseits durch entsprechende Festsetzung des Rinderorientierungspreises der einheimischen Produktion einen angemessenen Anteil an dem wachsenden Bedarf zu ermöglichen.
    Bei den Verhandlungen über den gemeinsamen Zuckerrübenpreis tritt die Bundesregierung für einen Zuckerrübenmindestpreis ein, der den berechtigten Interessen der Rübenanbauer Rechnung trägt, sowie für eine Steuerung des Anbaues von Zuckerrüben im Sinne regionaler Produktionsziele. Die italienische Regierung vertritt ähnliche Auffassungen. Die Kommission hat in ihren Vorschlägen zur Regelung des Zuckermarktes eine gewisse Annäherung an die deutschen und italienischen Vorstellungen vollzogen.
    Die Gesamtregelung des EWG-Agrarmarktes muß unter den im Vertrag genannten Zielsetzungen der gemeinsamen Agrarpolitik betrachtet werden. Der Vertrag nennt als Ziele die Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft, die Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung, die Stabilisierung der Märkte, die Sicherstellung der Versorgung und die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen. Um dies zu erreichen, sollen nach dem Vertrag unter anderem gemeinsame Marktorganisationen geschaffen werden. Die bisher beschlossenen Marktorganisationen — mit Ausnahme von Obst und Gemüse — sehen eine Regelung über gemeinsame Preise und mit ihrer Anwendung einen freien innergemeinschaftlichen Warenverkehr, Abschöpfungen bei der Einfuhr, Erstattungen bei der Ausfuhr und teilweise Interventionen auf dem Binnenmarkt vor. Bei den Vorschlägen zu den neuen Marktorganisationen sind die gleichen Maßnahmen zur Marktregelung vorgesehen. Lediglich bei Zucker soll nach den Vorstellungen der Kommission für einen bestimmten Zeitraum auf die Produktionsmenge Einfluß genommen werden. Der deutschen Bundesregierung reicht dieser Vorschlag nicht aus.
    Um zu verhindern, daß sich bei diesem System infolge von Produktionsüberschüssen Schwierig-



    Bundesminister Höcherl
    keiten ergeben, prüft die Bundesregierung, wie es durch Einführung anderer geeigneter Steuerungsfaktoren ergänzt werden kann.
    Zur letzten Frage: Die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen werden dem Bundestag alljährlich von der Bundesregierung in einem Bericht dargelegt, der eingehend die Entwicklung der Handelsströme behandelt.
    Die deutschen Einfuhren an Marktordnungswaren aus Nicht-EWG-Staaten sind seit Einführung der gemeinsamen Marktorganisationen insgesamt geringfügig angewachsen, wobei jedoch erhebliche Veränderungen der Einfuhrstruktur eingetreten sind, die für einige Lieferländer zu beträchtlichen Schwierigkeiten geführt haben.
    Die Bundesregierung ist bei ihren Verhandlungen in Brüssel bemüht, eine Entwicklung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft dahin gehend zu erreichen, daß neben den agrarpolitischen Zielsetzungen des Artikels 39 des EWG-Vertrages auch der in Artikel 110 des EWG-Vertrages festgelegten handelspolitischen Zielsetzung einer harmonischen Entwicklung des Welthandels gebührend Rechnung getragen wird. Auch aus diesem Grunde setzt sich Deutschland nachdrücklich für ein Gelingen der Kennedy-Runde ein.
    Ich darf im Anschluß an die Begründung des Herrn Kollegen Ertl vielleicht noch einen Gedanken anführen. Herr Kollege Ertl hat den Anfang des europäischen Integrationsprozesses und die heutige Situation verglichen und die beiden Positionen gegenübergestellt Ich glaube, hier sagen zu dürfen, daß die Bundesregierung unabhängig von den Schicksalen, die diesen Einigungsprozeß bisher betroffen haben, auf dem Standpunkt steht, daß alle diese ökonomischen Entschlüsse und alle diese schwierigen Einzelfragen unter einem großen Thema stehen. Sie stehen unter dem Thema, Europa gemeinschaftlich zu gestalten, und zwar einmal im Rahmen der Sechs, also der kerneuropäischen Einigung, die dem deutsch-französischen Vertrag entspricht, und darüber hinaus ausgreifend auf das ganze freie Europa. Das ist das große Thema, dem auch diese Aufgabe in erster Linie unterzuordnen ist, und ich halte es, was mein Beteiligung betrifft, für eine Ehre, an einer solchen Arbeit beteiligt zu sein.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)