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    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Kopf 2229 A Begrüßung des französischen Senators Jean Lecanuet 2245 C Überweisung von Vorlagen 2229 A Fragestunde (Drucksache V/681) Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Feststellung und gerichtliche Ahndung von Verbrechen an deutschen Soldaten, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen während und nach dem zweiten Weltkrieg Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2230 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2230 C Dr. Hudak (CDU/CSU) 2230 D Ott (CDU/CSU) 2231 A Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Dokumentation der an Deutschen begangenen Verbrechen von Haase, Staatssekretär . . . . 2231 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 2231 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Behandlung von Wehrdienstverweigerern in der SBZ Dr. Mende, Bundesminister . . . . 2232 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2232 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) 2232 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2232 D Frage des Abg. Folger: Berücksichtigung von Verlusten aus Vollblutzuchtbetrieben bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Grund, Staatssekretär 2233 B Fragen des Abg. Ott: Steuerschulden der Mineralölgroßhandel EVG GmbH, Nürnberg Grund, Staatssekretär 2233 C Ott (CDU/CSU) 2234 A Krammig (CDU/CSU) 2234 C Fragen des Abg. Junghans: Grenze von 24 000 DM für Einkommensteuerpflichtige Grund, Staatssekretär 2234 C Junghans (SPD) . . . . . . . 2235 A Ahrens (Salzgitter) (SPD/Gast) . 2236 A Frage des Abg. Junghans: Einkommensteuerveranlagung bei Ehegatten Grund, Staatssekretär . . . . . . 2236 A Junghans (SPD) . . . . . . . . 2236 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Fragen des Abg. Wienand: Garnisongemeinden durch wehrpflichtige Soldaten verursachte Aufwendungen Grund, Staatssekretär 2236 D Wienand (SPD) . . . . . . . 2237 A Frage des Abg. Eschmann: Ausgleichsbeträge für Betriebe des , Bundes und der Länder sowie gleichgestellte Betriebe Grund, Staatssekretär 2237 C Frage des Abg. Eschmann: Weitere Reduzierung der Prozentgrenze in § 26 Grundsteuergesetz für Garnisongemeinden Grund, Staatssekretär 2237 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 2237 D Fragen des Abg. Krammig: Devisenhilfe für die in der Bundesrepublik stationierten amerikanischen und englischen Truppen Grund, Staatssekretär 2238 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 2238 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung Grund, Staatssekretär 2239 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2239 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . 2240 B Lautenschlager (SPD) 2240 B Fragen des Abg. Raffert: Verhalten des deutschen Delegationschefs bei den Filmfestspielen in Cannes Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2240 D Raffert (SPD) 2241 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Sprachfilm „Guten Tag" Dr. Carstens, Staatssekretär . . 2241 C Moersch (FDP) 2242 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2242 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Eventuelle Auswirkungen eines Vertrages gegen die Ausbreitung von Kernwaffen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2242 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2242 B Frage des Abg. Prinz von Bayern: Fünfzigster Jahrestag der Schlacht von Verdun 2242 C Entwurf eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/690) — Erste Beratung — 2242 D Große Anfrage betr. EWG-Politik (Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm, Dr. Starke [Franken], Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache V/556) in Verbindung mit Antrag (SPD) betr. künftiges Verhältnis der EWG zur EFTA (Drucksache V/686) und mit Antrag (SPD) betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt (Drucksache V/687) Ertl (FDP) 2243 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2245 B Höcherl, Bundesminister . 2247 B, 2276 A Frau Dr. Elsner (SPD) 2250 B Frau Strobel (SPD) 2251 D Struve (CDU/CSU) 2255 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2258 D, 2282 B Dr. Starke (Franken) (FDP) 2264 D, 2282 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2269 A Sander (FDP) . . . . . . . . . 2272 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/114), in Verbindung mit Antrag betr. Änderung des § 85 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dichgans, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/69 [neu]), und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichshaushaltsordnung (Abg. Dichgans, Dr. Conring, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/68) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2283 B Dichgans (CDU/CSU) 2285 D Ruf (CDU/CSU) 2287 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 2289 B, 2293 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 2292 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2292 C, 2294 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 2294 A Nächste Sitzung 2296 D Anlagen 2297 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2229 46. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 43. Sitzung, Seite 2056 C, Zeilen 19-21 statt: Die Vorlage soll dem Rechtsausschuß überwiesen werden. — Es wird nicht widersprochen; die Überweisung ist beschlossen.: Es liegt der Antrag des Ausschusses vor. Sind Sie damit einverstanden? Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner **) 17. 6. Arendt (Wattenscheid) 16.6. Bading **) 16. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 16. 6. Bartsch 15. 6. Dr. Barzel 18. 6. Bauer (Würzburg) *) 17. 6. Berkhan *) 17. 6. Dr. Besold 17. 6. Blachstein *) 17. 6. Blumenfeld *) 17. 6. Dr. Burgbacher 15. 6. Corterier *) 17. 6. Damm 15. 6. Dr. Dittrich *5) 16. 6. Draeger *) 17. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Frau Eilers 16. 6. Eisenmann 16. 6. Dr. Eppler 16. 6. Erler *) 17. 6. Flämig *) 17. 6. Frieler 2. 7. Frau Geisendörfer 15. 6. Gewandt 17. 6. Dr. Giulini 20. 6. Dr. Gleissner 16. 6. Graaff 17. 6. Dr. h. c. Güde 16. 6. Dr. Hellige 19. 6. Frau Herklotz *) 17. 6. Herold *) 17. 6. Hofmann (Kronach) 15.6. Hösl *) 17. 6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 17. 6. Dr. Kempfler *) 17. 6. Frau Klee 18. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 17. 6. Klinker **) 17. 6. Dr. Kopf *) 17. 6. Kriedemann 5*) 16. 6. Leber 16. 6. Lemmrich *) 17. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 19. 6. Lenze (Attendorn) *) 17. 6. Leukert 15. 6. Lücker (München) ** 16. 6. Dr. Luda 16. 6. Matthöfer 19. 6. Mauk **) 16. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der WEU **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein *) 17. 6. Dr. von Merkatz *) 17. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) **) 16. 6. Dr. von Nordenskjöld 15. 6. Paul *) 17. 6. Frau Pitz-Savelsberg *) 17. 6. Pöhler *) 17. 6. Prochazka 15. 6. Rehs 18. 6. Reitz 18. 6. Richter 16. 6. Dr. Rinderspacher *) 17. 6. Dr. Rutschke *) 17. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 17. 6. Dr. Schmid-Burgk 17. 6. Schmidt (Braunschweig) 16.6. Schmidt (Hamburg) 15. 6. Dr. Schulz (Berlin) *) 17. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stiller 16. 6. Storm 16. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 17. 6. Wächter 15. 6. Dr. Wahl *) 17. 6. Walter 15. 6. Weigl 17. 6. Wienand *) 17. 6. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 27.6. Stooß 25. 6. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 3. Juni 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 295. Sitzung am 3. Juni 1966 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Mai 1966 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. 2298 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 Außerdem hat der Bundesrat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Dr. h. c. Altmeier Bonn, 3. Juni 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 17. Mai 1966 mit ,der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 3. Juni 1966 an den Herrn Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft „Die Bundesregierung wird gebeten, bei Erhöhungen von Getreidefrachten, die nach Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die gesetzgebenden Körperschaften gegebenenfalls eintreten, von der Bestimmung des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) vom 26. Juli 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 455) keinen Gebrauch zu machen und die abgeleiteten Richtpreise und abgeleiteten Interventionspreise während des Getreidewirtschaftsjahres 1966/67 unverändert zu belassen." Begründung: Im Hinblick auf das Ziel der Verordnung Nr. 19 der Europäischen Gemeinschaften u. a. eine angemessene Erlössicherung der Getreideanbaubetriebe herbeizuführen, ist es unerläßlich, zu Beginn des Getreidewirtschaftsjahres eine Preisregelung zu treffen, die während des gesamten Getreidewirtschaftsjahres Bestand hat. Anlage 3 Schriftliche Erklärung *) des Abgeordneten Dr. Vogel (Speyer) für die Fraktion der CDU/CSU zu den Entschließungsanträgen der SPD (Umdruck 44) — 45. Sitzung, Anlage 9 — und der CDU/CSU (Umdruck 62) — 45. Sitzung, Anlage 10 —. *) Siehe 45. Sitzung, Seite 2206 B Wir haben in unserer letzten großen Wissenschaftsdebatte im Februar dieses Jahres den zur Debatte stehenden Fragenkomplex im Zusammenhang diskutiert. Ich selbst bin damals auch auf die Straffung und Verkürzung des Studiums eingegangen. Selbstverständlich erfordern sie auch eine Anpassung der Stipendienwerke an die veränderten Bedingungen. So muß z. B. Anfangsförderung anders geregelt werden, wenn die vorlesungsfreie Zeit zu regelmäßigen Kursen für die Studierenden benutzt wird. Wir vertreten schon lange die Meinung, daß die Förderungsmeßbeträge nach dem Honnefer Modell zu gering waren und nach wie vor sind. Die gegenwärtig gewährten 290 DM reichen nicht aus, eine Änderung ist notwendig. Bei der letzten Erhöhung der Richtsätze haben wir 320 DM gefordert. Die Landeskultusminister und der Bundesinnenminister waren ebenfalls dafür. Es gelang jedoch nicht, die Zustimmung der Länderfinanzminister zu finden, so daß es zum Kompromiß der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 1965 in München kam. Mancher mag dabei irrigerweise gedacht haben, die 40 bzw. 30 DM Ausbildungsbeihilfe kämen hinzu. Nun fordern Rektorenkonferenz und VDS in ihrem Schwarzbuch Neuregelungen. Auch Umdruck 43 und 44 zielen darauf ab. Wir stimmen der grundsätzlichen Forderung im Prinzip zu. Aber die in den genannten Umdrucken gemachten detaillierten Vorschläge können nicht in dieser Stunde und bei dieser Gelegenheit durchgepeitscht werden. Sie sind teilweise unpräzise und nicht ausgegoren. Bei den Freibeträgen unter Punkt 4 Umdruck 44 wird beispielsweise bei den Geschwistern nicht zwischen Studierenden, anderweitig noch in der Ausbildung Stehenden und schon im Beruf befindlichen unterschieden. So können wir nicht zustimmen. Wir brauchen die Vorstellungen der Regierung. Sie muß mit den Ländern — die ja zu 50 % an der Aufbringung der Mittel beteiligt sind — zuvor sprechen. Und wir müssen auch die finanziellen Konsequenzen beachten. Auch für 1967 sind Wunschträume nicht erlaubt. Die von der SPD vorgeschlagenen Mehrausgaben bewegen sich immerhin in einer Größenordnung von 60 Millionen DM je Jahr. Hinsichtlich der Hochbegabtenförderung ist es richtig, daß durch sie der Staat, d. h. Bund und Länder, Mittel spart. Es ist daher gerechtfertigt, vom Staat eine Erhöhung zu fordern. Über ihre Größenordnung muß allerdings erst gesprochen werden. Die Einwände des Kollegen Moersch sind mir zwar subjektiv verständlich, scheinen mir aber objektiv nicht gerechtfertigt zu sein. Der Staat sollte durchaus freie Initiativen anregen, unterstützen und belohnen. Ich darf zusammenfassen: Wir wollen jetzt keine überstürzten, zu differenzierten und unausgewogenen Entschlüsse und lehnen daher Umdruck 43 und Umdruck 44 ab. Wir wollen aber die Sache auf der Tagesordnung lassen. Wir wollen, daß uns die Regierung Vorschläge unterbreitet und daß im Ausschuß alsbald darüber beraten wird. Unser Ziel ist klar, schon 1967 zu höheren Leistungen für die Studienförderung im allgemeinen und für die Hochbegabtenförderungswerke im besonderen zu kommen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 2299 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 15. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/454 Frage 1/3): Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Richter verschiedener Bundesgerichte, die dahin geht, daß sie das Urheberrecht an Entscheidungen und Leitsätzen, die in den von ihnen oder einem Bundesgericht herausgegebenen Sammlungen veröffentlicht werden, für sich in Anspruch nehmen und daher mit der Veröffentlichung dieser Leitsätze und höchstrichterlichen Entscheidungen nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden sind, das einem Veröffentlichungsausschuß oder dem Richterverein zufließt? Bei keinem der oberen Bundesgerichte nehmen die Richter für Entscheidungen, an denen sie mitgewirkt haben, und für Leitsätze, die sie verfaßt haben, das Urheberrecht in Anspruch. Dies wäre auch nicht möglich, weil die Entscheidungen und auch die amtlich verfaßten Leitsätze nach § 5 Abs. 1 der Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) wie auch früher schon keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Deshalb kann sich die Frage, ob etwa die Richter im Hinblick auf ein Urhebrrecht mit der Veröffentlichung nur gegen Zahlung eines Honorars einverstanden seien, in diesem Zusammenhang nicht stellen; sie hat sich auch tatsächlich nicht ergeben. Die Art, wie die höchstrichterlichen Entscheidungen mit den Leitsätzen in Sammlungen, die mit den oberen Bundesgerichten meist unter dem allerdings nicht immer genauen Stichwort „Amtliche Sammlung" in Verbindung gebracht werden, laufend veröffentlicht werden, ist nicht einheitlich. Die älteste Tradition haben wohl die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" aufzuweisen; sie werden beide, wie es auf dem Titelblatt vermerkt ist, von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft herausgegeben. Als Herausgeber treten also nicht der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft selbst, sondern deren Mitglieder in Erscheinung. Damit ist geschichtlich an die Praxis des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts angeknüpft worden. Die Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft hatten zu gemeinnützigen Zwecken den „Reichsgericht-Rentenverein" gegründet; er war praktisch der Herausgeber der beiden Sammlungen; denn in die Kasse dieses Vereins floß das Honorar, das der Verleger für den einzelnen Band gewährte. Aus diesem Fonds, der allmählich gebildet wurde, erhielten die Hinterbliebenen der Vereinsmitglieder Renten; so wurde in Härtefällen und bei schweren Schicksalsschlägen durch ein freiwilliges, selbstloses Zusammenwirken sehr wirksame Hilfe geleistet. Dies ist in den Annalen des Reichsgerichts wiederholt lobend und anerkennend erwähnt worden. Ich darf hierzu auf die Ausführungen des Reichsgerichtsrats Müller in dem Sonderfall des Sächsischen Archivs für Deutsches Bürgerliches Recht (1904) „Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts" S. 17/18 und auf den Beitrag des Senatspräsidenten am Reichsgericht Lobe in der Festgabe „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929" S. 53/54 Bezug nehmen. Die Entschließung darüber, welche Entscheidungen in den Sammlungen veröffentlicht werden sollten, stand dem erkennenden Senat zu. Den Leitsatz fertigte der Urteilsfasser; hierfür erhielt er kein Honorar, ebenso wurde ihm auch dafür, daß er die Entscheidung, die er abgesetzt hatte, zur Veröffentlichung vorschlug, kein Honorar gezahlt. Die Herstellung des einzelnen Bandes wurde drucktechnisch von einigen wenigen Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft betreut; sie erhielten für diese zusätzliche Arbeit, die auch das Lesen von Korrekturen und die Fertigung des Inhaltsverzeichnisses umfaßte, ein geringes Honorar. Diese Praxis, die sich über Jahrzehnte erstreckte, führt der Bundesgerichtshof in etwas abgewandelter Form weiter. Die beiden Sammlungen „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" und „Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen" werden von dem Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof herausgegeben. Der Verein hat aus den Zivil- und Strafsenaten des Bundesgerichtshofes je einen Bundesrichter mit der drucktechnischen Bearbeitung der Entscheidungen und Leitsätze, die von dem erkennenden Senat nach § 18 der Geschäftsordnung des Bundesgerichtshofes vom 3. März 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 S. 9) zur Veröffentlichung bestimmt worden sind, beauftragt. Diese beiden Richter erhalten für ihre besondere Mühewaltung ein Honorar. Für den einzelnen Band zahlt der Verlag (Carl Hey-manns Verlag KG) ein Entgelt an den genannten Verein, der ebenso wie einst der Rentenverein in Leipzig den so entstandenen Fonds für humanitäre Zwecke verwendet. Gegen die bei dem Bundesgerichtshof bestehende Praxis hat die Bundesregierung keine Bedenken zu erheben. Anlage 5 Ergänzende Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 1. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Deringer (Drucksache V/454 Fragen V/7, V/8 und V/9 *) : In der vorbezeichneten Antwort war die Frage offen geblieben, ob die Vorschriften der §§ 54 der Reichshaushaltsordnung und 66 der Reichswirtschaftsbestimmungen bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften auf die Ansprüche auf Rückforderung der Wohnungsbauprämie angewendet werden können. Nach diesen Vorschriften können Ansprüche, auf die § 131 AO keine Anwendung findet, niedergeschlagen werden. Niederschlagung im Sinne dieser Vorschriften ist der Verzicht auf einziehbare Forderungen, deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Meine Steuerabteilung hat diese Frage inzwischen mit den Vertretern der für die Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes zuständigen Landesfinanzbehörden erörtert. Nach dem Ergebnis *) Siehe 34. Sitzung — Anlage 4 — Seite 1626 B 2300 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1966 dieser Besprechung kann davon ausgegangen werden, daß die genannten Vorschriften grundsätzlich auch auf Rückforderungsansprüche aus dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und dem Spar-Prämiengesetz anwendbar sind. Allerdings muß die Anwenddung auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Rückforderung der Prämie für den Schuldner eine persönliche Härte darstellt. Unter welchen besonderen Umständen dies der Fall ist, dürfte sich kaum allgemein sagen lassen, sondern kann nur von Fall zu Fall nach Kenntnis und Würdigung aller Umstände entschieden werden. Ich darf davon ausgehen, daß Ihre Fragen nunmehr abschließend beantwortet sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 7. Juni 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Welslau zu seinen Mündlichen Anfragen *). Wie ich in der Fragestunde am 18. Mai d. J. zu Ihrer zweiten Frage schon erklärte, ist nach den maßgeblichen Finanzierungsrichtlinien eine private Zwischenfinanzierung nicht notwendig. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Durchführung der ländlichen Siedlung zu den Aufgaben der Länder gehört und der Bund seine Mittel nur zusätzlich zur Verfügung stellt, so daß ich nicht zu übersehen vermag, ob in einzelnen Fällen entgegen den maßgeblichen Richtlinien von Siedlern Zwischenkredite aufgenommen worden sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Metzger (Drucksache V/635 Fragen VII/2 und VII/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in New York erscheinende Wochenzeitung „Aufbau" in ihrer Nummer vom 29. April 1966 unter der Überschrift „Bonner Visum-Schikanen" berichtet, Ausländer, die als Opfer des zweiten Weltkrieges ihre Heimat verlassen haben, im Ausland leben und staatenlos wurden, erhielten seit Herbst 1965 nur unter schwierigen Bedingungen und nach einer langen Wartezeit durch Behörden der Bundesrepublik einen Sichtvermerk für die Bundesrepublik? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, für Abhilfe der in Frage VII/2 erwähnten Schwierigkeiten zu sorgen? Der Artikel ist der Bundesregierung bekannt. In ihm wird behauptet, die Behörden der Bundesrepublik träfen „willkürliche Polizeimaßnahmen", um die Einreise von Inhabern ausländischer Flüchtlingsreiseausweise zu erschweren. Diese Behauptung trifft nicht zu. Nach deutschem Recht können Inhaber von Reiseausweisen nach dem Londoner Abkommen vom 15. Oktober 1946 oder nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. Juli 1951 zu Besuchszwecken ohne Sichtvermerk in die Bundesrepublik einreisen, wenn die in den Reiseausweisen eingetragene Berechtigung zur Rückkehr in den ausstellenden Staat noch mindestens vier Monate gültig ist. In allen *) Siehe 42. Sitzung Seite 1889 D anderen Fällen bedürfen Inhaber ausländischer Flüchtlingsreiseausweise einer besonderen Aufenthaltserlaubnis. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung muß dann vorher die Zustimmung der innerdeutschen Ausländerbehörde einholen. Daher nimmt das Verfahren in diesen Fällen einige Zeit in Anspruch, so daß gewisse Wartezeiten sich nicht vermeiden lassen. Der Artikel vermittelt insgesamt von dem Inhalt der deutschen Einreisebestimmungen ein völlig falsches Bild, zumal er Besuchs-, Ferien- und Studienreisen als Beispiel heranzieht, um entstehende Wartezeiten zu kritisieren. Gerade bei diesen treten keinerlei Wartezeiten auf, wenn die Rückkehrberechtigung in den Ausgangsstaat noch ausreichende Zeit gültig ist, weil dann ein Sichtvermerk nach deutschem Recht gar nicht gefordert wird. Einem Ausländer hingegen, der in das Bundesgebiet einreisen will, um dort eine Erwerbstätigkeit auszuüben, wird zugemutet werden können, die für die Bearbeitung des Antrages nun einmal erforderliche Zeit von einigen Wochen abzuwarten; er muß ohnehin langfristige Dispositionen treffen und wird daher die Bearbeitungszeit seines Antrages mit berücksichtigen können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 31. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/635 Fragen XIV/6, XIV/7 und XIV/8) : In wievielen Fällen ist die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den Eltern von Einzelkindern (aus bestehenden Ehen) versagt worden? In wievielen Fällen wurde die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen von Einzelkindern gewährt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die nunmehr ersichtlichen Auswirkungen des Bundeskindergeldgesetzes zu Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) sowie dem verfassungsmäßigen Schutz der Familie (Artikel 6 GG) Anlaß geben könnten, weil nämlich die Ausbildungszulage nach § 14 a Bundeskindergeldgesetz allein bei Einzelkindern aus einer bestehenden Ehe ausgeschlossen ist, während sie verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen gezahlt wird? Zu Frage 6: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Eltern von Einzelkindern eine Ausbildungszulage nach § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes beantragt haben. Es kann deswegen auch über die Anzahl von Anträgen, die nach dem Gesetz abgelehnt werden mußten, nichts mitgeteilt werden. Zu Frage 7: Die Ausbildungszulage wird in rund 100 000 Fällen an verwitwete, geschiedene oder ledige Personen für ihr einziges Kind gewährt. Eine Aufteilung dieser Zahl danach, ob die Antragsteller verwitwet, geschieden oder ledig sind, ist nicht möglich. Zu Frage 8: Die Bundesregierung sieht nach wie vor keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß § 14 a des Bundeskindergeldgesetzes mit den Artikeln 3 und 6 des Grundgesetzes vereinbar ist.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Die Bundesregierung hat sich immer dafür eingesetzt, daß eine solche Möglichkeit durch Verträge anderer Art, etwa durch einen Nichtverbreitungsvertrag, nicht verbaut wird.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich rufe nun die Frage 11I/6 des Herrn Abgeordneten Prinz von Bayern auf:
Warum hat die Bundesregierung nicht durch eine entsprechende Vertretung bei den Feierlichkeiten anläßlich des 50. Jahrestages der Schlacht von Verdun in Verdun dazu beigetragen, die deutsch-französischen Beziehungen zu verbessern?
Sie wird schriftlich beantwortet'). — Damit, meine Damen und Herren, sind wir am Ende der Fragestunde für heute.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit
— Drucksache V/690 —
Ich frage, ob das Wort zur Einbringung gewünscht wird. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich eröffne die allgemeine Aussprache der ersten Lesung. — Keine Wortmeldungen.
Vorgesehen ist die Überweisung dieser Vorlage an den Rechtsausschuß. Ich unterstelle das Einverständnis des Hauses. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 3 der Tagesordnung, zunächst 3 a) :
a) Große Anfrage der Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm, Dr. Starke (Franken), Dr. Effertz und Genossen betr. EWG-Politik — Drucksache V/556 —
Nach einer Aussprache im Altestenrat ist vorgesehen, zunächst den Punkt 3 a) zu behandeln, d. h. die Große Anfrage begründen und beantworten zu
s) Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
lassen, dann den auf der Tagesordnung als :i c) aufgeführten Punkt aufzurufen — die Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt —, diesen Antrag begründen zu lassen und dann bei dem Antrag 3 b) ebenso zu verfahren, sodann — wenn das alles erfolgt ist — eine Aussprache über alle diese Punkte zu führen. Ich unterstelle das Einverständnis des Hauses. — Es wird so verfahren.
Das Wort zur Begründung der Großen Anfrage hat der Herr Abgeordnete Ertl.

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    Rede von Josef Ertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Antragsteller, der Fraktion der Freien Demokraten, darf ich unsere Große Anfrage Drucksache V/556 betreffend EWG-Politik begründen.
    Wir diskutieren wiederum einmal die EWG-Politik. Den Antragstellern wurde in den letzten Wochen manch kritische Frage gestellt: „Warum jetzt eine Anfrage; ist es notwendig zu debattieren?" Dazu eine sehr klare Antwort. Wir sind der Meinung, daß es angesichts der Tatsache, daß in Brüssel immer noch ohne eine parlamentarische Kontrolle verhandelt wird, Aufgabe dieses Hohen Hauses ist, immer und immer wieder laufend informiert zu werden und laufend Stellung zu nehmen. Wir betrachten das als eine parlamentarische Pflicht und natürlich auch als ein parlamentarisches Recht.
    Ich möchte dem Herrn Bundesminister Höcherl meinen Dank dafür aussprechen, daß er vor der Presse erklärt hat — wir freuen uns darüber —,
    wie sehr er diese Anfragebegrüßt und wie sehr er glaubt, daß diese Anfrage die Position der Verhandlungskommission in Brüssel stärkt. Ein Verhandeln in Brüssel ohne Legitimation des Parlaments scheint kein korrektes Verhalten zu sein. Insofern, glaube ich, ist es in Ordnung, daß vor wichtigen Entscheidungen dieses Parlament gehört wird und auch informiert wird. Da wir nun wieder einmal in einer Phase stehen, wo wir fast pausenlos, zumindest jede Woche, neue Verhandlungen, neue Situationen erleben, darf es nicht so sein, daß wir unsere Informationen über die laufenden Verhandlungen ausschließlich über Informationsdienste zu beziehen gezwungen sind. Wir haben ein Recht darauf und werden auf diesem Recht bestehen. Das hat nichts mit Kritik und nichts mit Opposition zu tun, auch nichts mit Opposition innerhalb der Koalition, sondern das hat lediglich etwas mit der normalen Wahrnehmung unserer demokratischen Rechte und unserer parlamentarischen Pflichten zu tun.
    Im übrigen verweisen wir auf eine gesetzliche Verpflichtung. Im Ratifizierungsgesetz vom 25. März 1957 ist klar verankert, daß die Bundesregierung verpflichtet ist, vor allen wesentlichen Entscheidungen das Parlament zu konsultieren und zu informieren. Von diesem Recht haben wir in der Vergangenheit Gebrauch gemacht und werden wir auch in der Zukunft Gebrauch machen, weil wir glauben, daß nur so eine Harmonie zwischen Legislative und Exekutive zustande kommt. Das ist — ich betone es noch einmal — besonders notwendig,
    solange es kein echtes europäsches Parlament gibt, solange es lur die Beschlüsse in Brüssel keine echte parlamentarische Kontrolle gibt.

    (Beifall bei der FDP.)

    Lassen Sie mich das vorweg sagen; das ist der eine grundsätzliche Punkt.
    Ich möchte auch gleich Dank sagen. Wir wissen, wie hart das Ringen in Brüssel ist. Wir erleben das — ich seit Ende 1961 — immer wieder, und wir kennen nun viele kritische Phasen. Manches bereitet Sorge; manche Hektik macht Sorge, und beinahe schaut es wieder so aus, als wenn man in Brüssel bewußt wieder auf ein Marathon hinsteuern würde. Wir warnen vor einem neuen Marathon. Es waren keine allzu guten Beschlüsse, die dort gefaßt worden sind. Ich werde darauf im Laufe meines Referats in meiner Begründung noch eingehen.
    Wir sind der Auffassung, daß man die Dinge systematisch und ruhig weiter verfolgen sollte. Zumindest im jetzigen Augenblick besteht nicht unbedingt die Notwendigkeit zu einer Übereilung. Jedenfalls danken wir all jenen, die dort verhandeln. Wir haben mit Freude davon Kenntnis genommen, daß unser Herr Bundeswirtschaftsminister mit äußerster Härte verhandelt. Wir sind glücklich über das Ergebnis, das der Herr Bundesfinanzminister bei der Frage der Agrarfinanzierung —31 0/0! — erzielt hat, und wir danken dem Herrn Bundeslandwirtschaftsminister und unterstützen ihn, wenn er hartnäckig die berechtigte Position der deutschen Landwirtschaft in Brüssel verteidigt. Wir werden ihn immer und mit allen Kräften unterstützen, weil er in diesem Fall eine gerechte Sache vertritt.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich aber auch noch einige andere einleitende Bemerkungen machen. Die politische Situation hat sich geändert. Haben wir in den letzten Jahren doch bei den EWG-Debatten immer unter der großen Hoffnung gestanden und in der Hoffnung diskutiert, daß alles, was nun hier geschieht, mit dem großen Ziel einer europäischen Verständigung, ja sogar einer politischen Einigung geschieht. Ich habe in den letzten Tagen das Protokoll der Ratifizierungsdebatte vom Jahre 1957 durchgelesen. Ich sehe vor mir Herrn Kollegen Furler, in dessen Rede diese Hoffnung geradezu leidenschaftlich zum Ausdruck gekommen ist. Es handelt sich dabei sicherlich um ein hohes Ziel, und dieses hohe Ziel besteht auch heute noch. Aber was nützen hohe Ziele, wenn sich die Tatsachen anders entwickelt haben! Die Zeit der Integration auf dem politischen Sektor ist vorbei. Das ist nicht unsere Schuld, und wir haben es auch nicht zu verantworten. Es ist aber eine Realität, daß wir von einer politischen Integration, wie man sie früher angestrebt hat, weit entfernt sind. Die These von der „wirtschaftlichen Vereinigung zur politischen Union" ist damit in sich zusammengefallen. Das ist eine ganz neue Situation.
    Gleichzeitig gibt es aber auch neue Hoffnungen. Die heutigen Tageszeitungen berichten, daß Großbritannien daran interessiert sei, zur EWG zu stoßen. Allerdings sagt der zuständige Minister



    Ertl
    sofort: „Wir kommen nur, wenn unsere Interessen berücksichtigt werden." Ja, es scheint mir so, daß man in allen Ländern dieser Welt und natürlich auch in Europa dann, wenn es darum geht, gemein- same Positionen wahrzunehmen und gemeinsame Aufgaben zu übernehmen, immer von der Voraussetzung ausgeht, daß die eigenen Interessen dabei in einem. Höchstmaß zum Tragen kommen. Ich meine, wir müßten nach einer siebenjährigen Periode des weitgehenden Nachgebens, auch der Vorleistungen, endlich in eine Phase der gleichen Rechte und der gleichen Pflichten eintreten. Das ist eine Frage, die sehr entscheidend ist, weil sich heute eine ganz andere politische Konstellation ergibt. Wir müssen heute anders über die Zusammenarbeit in Europa denken; denn nicht nur die EWG hat das Klassenziel bis jetzt nicht erreicht, und sie scheint es auch nicht zu erreichen. Wir haben eine NATO-Krise und vieles andere mehr. Ich habe bereits betont, daß auch eine parlamentarische Kontrolle der EWG nicht kommen wird, zum mindesten nicht in der nächsten Zeit. Hier gibt es keine Fortschritte.
    Ich kann mich noch an die Debatte hier im Hohen Hause erinnern, bei der es um die Fusion der europäischen Gemeinschaften ging. Ich war seinerzeit der einzige, der dagegen stimmte. An diesem Platz, an dem ich gerade stehe, hielt Herr Kollege Wehner eine leidenschaftliche Rede und sagte: Ja, wenn es so ist, daß wir immer nur Vorleistungen und immer nur Opfer bringen sollen, während die anderen immer nur Vorteile kassieren, dann muß man sich wirklich überlegen, ob man diese Politik fortsetzen kann. Ich habe das noch sehr gut in Erinnerung und hatte eigentlich im Sinn, Herrn Wehner beim Wort zu nehmen und ihn zu fragen: Herr Wehner, wann werden Sie denn revisionieren, wann werden Sie eine andere Vorstellung übernehmen?
    Ich habe mich dann darauf beschränkt, nur dagegen zu stimmen. Sie sehen, daß es sehr problematisch und noch offen ist, ob es zu einer Fusion kommt. Es ist so, daß man immer wieder nur zusammenfassend sagen kann: Die Integration im umfassenden Sinne ist im Augenblick und in nächster Zukunft nicht möglich. Die Integration ist noch nicht einmal wirtschaftlich vollends möglich, und wir haben noch weite, weite Wege vor uns. Ich werde darauf noch zurückkommen.
    Die parlamentarische Kontrolle wird keine Realität, und dennoch sollte die Agrarfinanzierung beschlossen werden. 6,4 Milliarden sollen dann aus unserer Kontrolle sein, zu einem wesentlichen Teil deutsches Geld. Das deutsche Parlament soll dann darüber nicht mehr bestimmen können. Ein Parlament in Brüssel, welches das dann kontrolliert, soll es aber nicht geben. Das scheint mir vom Verfassungsrechtlichen und vom Demokratischen her sehr problematisch zu sein. Wir wissen nicht, wie sich die Ausgaben entwickeln werden. Vielleicht wird dieser Etat eines Tages 10 Milliarden DM ausmachen, und wir haben dann noch keine parlamentarische Kontrolle darüber. Ich meine, diese Situation bedarf einer sehr kritischen Prüfung. Vor allem müßten gleichrangige Gewichte geschaffen werden. Es darf nicht so sein, daß man nur einen Sektor vorwärtstreibt und die anderen Sektoren ständig vernachlässigt.
    Ein weiterer Punkt, der uns, bevor wir zu diesen Fragen ja sagen können, bewegt, ist die allgemeine Haushalts- und Konjunkturlage. Ich hatte gestern das Vergnügen, einen maßgeblichen Bankier zu hören und festzustellen, wie er die Situation auf dem Devisensektor sieht. Es war deprimierend, zu hören, daß wir auf Grund der sich ständig negativer gestaltenden Handelsbilanz und der ohnedies schon negativen Zahlungsbilanz damit rechnen müssen, daß unsere Devisen immer knapper werden und unser Devisenvorrat immer geringer wird. Er meinte, daß unser Devisenvorrat dann, wenn das vielleicht zwei oder drei Jahre so weitergehe, erschöpft sein werde. Er sagte mit Recht, daß hier Änderungen Platz greifen müßten.
    Ich hatte in den letzten zwei Wochen auch zweimal Gelegenheit, unseren hochverehrten Herrn Bundeskanzler zu hören. Auch er führte beredte Klage über den Devisenabflull, der auf ausländische Arbeitskräfte, auf Urlauber, auf die Wiedergutmachung usw. zurückzuführen ist. Aber er hatte vergessen, daß jetzt die EWG-Zahlungen, der europäische Entwicklungsfonds und nicht zuletzt die Verpflichtungen zu Stationierungskosten kommen. Der Herr Bundeskanzler bezifferte das auf 7 Milliarden DM. Zählt man alles zusammen, so werden es vielleicht 10 bis 12 Milliarden DM. Man kann hier wirklich nur fragen: Wer soll das bezahlen? Wie soll sich das in der Zukunft erfolgreich gestalten lassen? Das ist doch eine große Sorge, die uns heute bewegen muß. Auf Grund dieser Haushalts- und Konjunkturlage müssen wir unser Verhalten in den europäischen Fragen festlegen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, daß die finanziellen Belastungen selbstverständlich doppelt und dreifach gewogen werden, bevor man sich hier in ein Engagement einläßt. Das waren nur einige Vorbemerkungen.
    Ich denke zurück an die Debatten, die wir in den letzten Jahren geführt haben — an das Jahr 1962, als die ersten Marktordnungen eingeführt wurden. Damals befanden wir uns in dem großen Hoffen nicht nur auf Europa, sondern auch darauf, daß sich alles gleichrangiger, gleichmäßiger entwickelt, daß die Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden und alle Bereiche der Wirtschaft harmonisiert werden.
    Wie war es, als wir die große Debatte zur Getreidepreissenkung hatten? „Europa braucht einen neuen Frühling", hieß es. Es war ein magisches Wort. Ich war erschrocken von diesem Wort. Ich sagte: Wir sind im Winter; hoffentlich erfriert dieser Frühling nicht schon im Winter. Es ist eine bittere Wahrheit. Es soll kein Triumpf sein, daß der Skeptiker mehr recht behalten hat als der Optimist. Es ist ein Faktum, daß dieser Frühling nicht stattgefunden hat, daß eben nur die bittere Realität übriggeblieben ist, sich zusammenzuraufen. Man hat immer mehr das Gefühl, es geht primär eben darum, daß die Bundesrepublik zunächst auf die Agrarüberschüsse verschiedener Partnerländer Rücksicht nimmt. Daß sich dabei gewisse Hoffnun-



    Ertl
    gen auf dem übrigen Wirtschaftsektor abzeichnen, ist selbstverständlich.
    Lassen Sie mich das zusammenfassen. Wir meinen, die jetzt laufenden Verhandlungen, die ja zum Abschluß kommen sollen — wir hoffen, nicht überstürzt und nicht unbedacht, sondern sehr wohl überlegt , können nur dann glücklich sein und erfolgreich wirken, wenn das Nehmen und Geben zu gleiTeilen auf alle Schultern verteilt wird. Dabei ist überhaupt zu fragen: Ist das bisherige Konzept, ist das bisherige System insgesamt richtig gewesen? Oder wäre es nicht einmal an der Zeit, sich Gedanken zu machen: Was war erfolgreich, was war richtig. und was ist ails der Entwicklung heraus heute nicht mehr richtig? Ich meine, hier gäbe es sehr vieles zu sagen und vielleicht sehr vieles zu überlegen.
    Wir haben gelesen und wissen, daß die Bundesregierung einen Staatssekretärausschuß eingesetzt hat. Uns würde interessieren, einmal zu erfahren, zu welchen Überlegungen der Staatssekretärausschuß gekommen ist, wie es mit der Bilanz ausschaut. Wo sind die Vorteile, wo sind die Nachteile? Wie ist die Relation zwischen Vorteilen und Nachteilen.
    Ich habe eingangs betont: Wir freuen uns, daß die Bundesregierung mit Vorbehalten den jetzigen Beschlüssen zugestimmt hat. Dabei scheint es mir — damit möchte ich gleich noch den Herrn Bundeslandwirtschaftsminister fragen — gewisse Differenzen in der Meinung zu geben. Wir haben in einer beachtlichen Agrarzeitschrift, wo das Interview des französischen Außenministers veröffentlicht ist, gelesen, daß er sagte, die Agrarfinanzierung sei endgültig beschlossen. Weiter sagte er so ungefähr: die Vorbehalte der Deutschen seien nicht von gleichem Gewicht. Das ist die entscheidende Frage: Ist man in der Agrarfinanzierung einig geworden, oder sind die Vorbehalte bezüglich der Marktordnung gleichgewichtig? Das ist eine Frage, die uns sehr interessiert. Wir begrüßen, daß die Bundesregierung und der Bundesernährungsminister so eisern an dem Junktim zwischen Finanzierung und Marktordnungen festhalten, weil wir der Meinung sind, nur dadurch kann eine Gleichgewichtigkeit erzielt werden.
    Damit zur Frage der Harmonisierung, einer Frage, die wir bewußt angeschnitten haben. Die Kleine Anfrage der Kollegen der CDU/CSU hat beispielsweise wieder ergeben, daß die Deutsche Bundesbahn nicht in der Lage ist, Frachten zu senken, und daß sie gezwungen war, die Frachten zu erhöhen, weil die Kosten gestiegen sind. Man muß sich überall fragen: Wer alles darf in der deutschen Volkswirtschaft nach dem Kostenprinzip arbeiten? Offensichtlich alle, nur nicht die deutsche Landwirtschaft. Eine merkwürdige Behandlung!