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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 43. Sitzung Bonn, den 25. Mai 1966 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Bading 1977 A Begrüßung des Außenhandelsministers der Rumänischen Volksrepublik 2029 D Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes über die Unterbringung von Rüböl aus inländischem Raps und Rübsen an den Haushaltsausschuß gem. § 96 GO . . . 1977 A Fragestunde (Drucksache V/635) Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Belastbarkeit der in Herdorf (Sieg) gelegenen Straßenbrücke 1977 D Fragen des Abg. Fellermaier: Mehreinnahmen der Bundesbahn infolge der tarifarischen Änderungen im Stückgutverkehr — Einführung der K-Gebühr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1978 B Fellermaier (SPD) . . . . . . . 1978 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 1979 B Strohmayr (SPD) 1979 C Frage des Abg. Ertl: Wiederaufbau des Holzkirchner Bahnhofs in München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1980 A Ertl (FDP) 1980 A Fragen des Abg. Josten: Verkehrsbeschränkungen für den schweren Fernlastwagenverkehr auf der Bundesstraße 9 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1980 C Josten (CDU/CSU) 1980 D Fragen des Abg. Strohmayr: Zusammenlegung von Bundesbahndirektionen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1981 A Strohmayr (SPD) 1981 B Frage des Abg. Richter: Elektrifizierung der Eisenbahnstrecken Heilbronn—Lauda und WertheimCrailsheim 1981 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Beschränkung des mit dem Überschallflugverkehr verbundenen Lärms Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1981 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1982 A Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Werbung für ausländische Flug- und Schiffahrtsgesellschaften Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1982 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 1982 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 Frage des Abg. Dr. Eppler: Gesetzliche Regelung des Nachtfahrverbots Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1982 D Dr. Eppler (SPD) 1982 D Fragen des Abg. Bühler: Entlastung des Grenzübergangs Weil (Rhein)—Basel — Wiederaufbau der Rheinbrücke bei Weil Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1983 A Bühler (CDU/CSU) 1983 B Frage des Abg. Kulawig: Schädigung der Saarwirtschaft durch Nichtanerkennung der Als-ob-Tarife seitens der europäischen Behörden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1984 B Kulawig (SPD) 1984 C Frage des Abg. Kulawig: Beseitigung der .Standortnachteile des Saarlandes durch den Bau des SaarPfalz-Kanals Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1984 D Kulawig (SPD) 1985 A Frage des Abg. Kulawig: Bericht über die wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Auswirkungen einer Saarkanalisierung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1985 A Kulawig (SPD) 1985 B Brück (Holz) (SPD) 1985 C Frage des Abg. Brück (Holz) : Berücksichtigung des Saarlandes im regionalen Förderungsprogramm des Bundes Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 1985 D Brück (Holz) (SPD) 1986 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Prüfung der elektrischen Anlagen in ländlichen Anwesen Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 1986 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1986 B Frage des Abg. Richter: Qualität der vom Fernsehsender Rohrbrunn ausgestrahlten Sendungen . . 1986 C Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Versäumnisse bei der Postzustellung Stücklen, Bundesminister . . . . 1986 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 1986 D Strohmayr (SPD) . . . . . . 1987 B Frage des Abg. Dröscher: Uranabbau im Schwarzwald - Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 1987 C Dröscher (SPD) 1987 D Fragen der Abg. Frau Dr. Krips: Verwendung des Areals der ehemaligen Moltke-Kaserne in Stuttgart . . . 1988 A Frage des Abg. Dr. Lohmar: Vorschläge zur Neuordnung der Studienförderung nach dem Honnefer Modell Dr. Ernst, Staatssekretär 1988 B Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . 1988 B Fragen des Abg. Metzger: Sichtvermerke für staatenlose Ausländer 1988 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Verteilung der für Südvietnam bestimmten Medikamente Dr. Ernst, Staatssekretär 1988 D Kahn-Ackermann (SPD) 1989 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Vorgehen der Kölner Ausländerpolizei. gegen farbige Mitarbeiter der Deutschen Welle Dr. Ernst, Staatssekretär 1989 B Kahn-Ackermann (SPD) 1990 A Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Beschleunigung der Erteilung von Einreisevisen für Staatsangehörige osteuropäischer Länder Dr. Ernst, Staatssekretär 1990 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 1990 C Brück (Holz) (SPD) 1990 D Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Anpassung des Erbbauzinses an den jeweiligen Grundstückspreis . . . . 1991 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 III Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Erhebungen betr. Lohnforderungen und Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen in Konkursverfahren . . . 1991 B Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Übersendung der Lohnsteuerbescheinigungen durch die Besoldungsstelle der Bundesfinanzverwaltung 1991 C Frage des Abg. Dröscher: Ausgleich des Ausfalls an Gewerbesteuer für Gemeinden mit Garnisonen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1991 C Dröscher (SPD) 1991 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 1992 A Dr. Rinderspacher (SPD) 1992 B Sammelübersicht 5 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/625) 2026 D Erklärung des Bundeskanzlers Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 2027 A Majonica (CDU/CSU) 2029 D Erler (SPD) 2031 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 2033 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/250) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen V/581, zu V/581) Haehser (SPD) 1992 D Mengelkamp (CDU/CSU) . . . 1994 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 1995 D, 2019 B Börner (SPD) . . . . . . . . . 2000 B Ramms (FDP) . . . . . . . . 2006 C Lemmrich (CDU/CSU) 2010 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2013 B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 2016 A Seifriz (SPD) 2018 A Seibert (SPD) 2020 B Graaff (FDP) . . . . . . . . 2024 C Seidel (SPD) 2025 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2025 C 2035 A Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache V/584) Frau Dr. Hubert (SPD) 2035 B Dr. Götz (CDU/CSU) 2036 C Dr. Martin (CDU/CSU) 2038 A Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache V/587) Gewandt (CDU/CSU) . . 2039 C, 2051 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2042 C Wischnewski (SPD) 2042 C Kiep (CDU/CSU) 2046 C Dr. Hellige (FDP) 2049 B Dr. Vialon, Staatssekretär . . . 2051 C Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache V/592) 2054 D Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache V/596) 2054 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache V/419); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/566) — Zweite und dritte Beratung — 2055 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache V/610) 2055 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. Dezember 1965 zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank (Drucksache V/620) 2055 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Januar 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Republik Tansania über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/621) . . 2055 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Dezember 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kenia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/622) 2055 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Februar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sudan über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksachen V/623) . . . . 2055 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksache V/624) . . . 2055 C Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Kraftfahrzeugfahrleistungen 1966/67 (Drucksache V/627) . . . . . . . . 2055 C 4. Bericht über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit vom 1. Juli 1964 bis 30. Juni 1965 (Drucksache V/29) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/569) . . . . . 2056 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bremsvorrichtungen bestimmter Gruppen von Kraftfahrzeugen (Drucksachen V/427, V/626) 2056 A Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1963 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/552) . . . 2056 C Ubersicht 5 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/603) . . . . . 2056 C Nächste Sitzung 2056 C Anlagen 2057 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 1977 43. Sitzung Bonn, den 25. Mai 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach *) 27. 5. Dr. Aigner *) 27. 5. Arendt (Wattenscheid) 27.5. Bading *) 27. 5. Dr. Barzel 31. 5. Bauknecht 27. 5. Blumenfeld 26. 5. Frau Brauksiepe 27. 5. Brünen 27. 5. Dr. Dittrich *) 27. 5. Dr. Effertz 26. 5. Eisenmann 27. 5. Frieler 2. 7. Dr. Furler 29.5. Gibbert 27. 5. Gscheidle 27. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 27. 5. Dr. Hammans 27. 5. Hahn (Bielefeld) 27.5. Hörauf 27. 5. Iven 26. 5. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. h. c. Jaksch 13. 6. Dr. Jungmann 30. 6. Frau Kalinke 26. 5. Dr. Kempfler 27. 5. Klinker *) 27. 5. Kriedemann*) 26. 5. Lemmer 27. 5. Lücker (München) *) 26.5. Mauk *) 26. 5. Dr. von Merkatz 31. 5. Metzger *) 27. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) *) 26. 5. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Pitz-Savelsberg 25. 5. Richarts *) 26. 5. Dr. Schäfer 25. 5. Dr. Schmid-Burgk 27. 5. Schmidhuber 28. 5. Schulhoff 25. 5. Seither 31. 5. Seuffert 28. 5. Stahlberg 31. 6. Stein (Mainz) 25.5. Frau Strobel *) 27. 5. Dr. Süsterhenn 27. 5. Teriete 2. 7. Tobaben 27. 5. Dr. Wahl **) 27. 5. Weimer 27. 5. Wiefel 27. 5. Winkelheide 27. 5. Zerbe 27. 5. b) Urlaubsanträge Dr. Giulini 20. 6. Steinhoff 14. 6. Dr. Sinn 10. 6. Frau Dr. Wolf 14. 6. Anlage 2 Umdruck 51 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 12 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr - (Drucksachen V/250 Anlage, V/581). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 10 - Bundesfernstraßen - wird in Tit. 310 - Aufwendungen für den Straßenbauplan - der Ansatz um 250 000 000 DM auf 3 650 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 310 sind entsprechend zu ergänzen. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion 2058 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 Anlage 3 Umdruck 52 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 15 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen — (Drucksachen V/250 Anlage, V/584). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird in Tit. 620 — Förderung der Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens — (Drucksache V/250 Anlage S. 3) die Erläuterung wie folgt geändert: 1. Der Ansatz in Nummer 1 wird um 50 000 DM auf 1 300 000 DM gekürzt, 2. Folgende Nummer 5 wird angefügt: „5. Errichtung eines Instituts (im Rahmen des Bundesgesundheitsamtes) für die Erforschung von Volks- und Zivilisationskrankheiten 50 000 DM". Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 4 Deutscher Bundestag zu Drucksache V/250 5. Wahlperiode Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) — Drucksache V/250 — hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit Bericht des Abgeordneten Gewandt Der Haushaltsplan für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit besteht, wie in den Vorjahren, aus einem Ordentlichen und einem Außerordentlichen Haushalt. Im Ordentlichen Haushalt des Einzelplans 23 wurde die bisherige Gliederung in die beiden Kapitel: 23 01 — Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit — 23 02 — Allgemeine Bewilligungen — beibehalten. Im Außerordentlichen Haushalt —Kap. A 23 02 — sind vor allem die Mittel für die bilaterale Kapitalhilfe ausgebracht. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Einzelplans 23 umfaßt Gesamteinnahmen in Höhe von 167 272 100 DM (1965: 105 345 700 DM) und Gesamtausgaben in Höhe von 1 587 157 900 DM (1965: 865 714 400 DM) Von den Gesamtausgaben entfallen auf den Ordentlichen Haushalt 547 157 900 DM (1965: 354 640 400 DM) und auf den Außerordentlichen Haushalt 1 040 000 000 DM (1965: 511 074 000) . Unter Berücksichtigung der Einnahmen ergibt sich ung ein Zuschußbedarf von 1 419 885 800 DM (1965: 760 368 700 DM) Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies nach der Regierungsvorlage eine Erhöhung des Ausgabevolumens um 721 443 500 DM. Bei dem Zuschußbedarf tritt eine Erhöhung um 659 517 100 DM ein. Durch die vom Haushaltsausschuß als vertretbar angesehenen und demgemäß beschlossenen Änderungen des Entwicklungshilfehaushalts 1966 wurden die Gesamteinnahmen um 420 600 DM auf 167 692 700 DM erhöht und die Gesamtausgaben um insgesamt 34 898 400 DM auf 1 552 259 500 DM gekürzt. Ferner wurde im Einzelplan 23 ein Betrag von 584 000 000 DM aus dem Außerordentlichen (Kap. A 23 02 Tit. 570) in den Ordentlichen Haushalt (Kap. 23 02 Tit. 570) übernommen. Im einzelnen sind diese Veränderungen zum Entwurf des Einzelplans 23 im Mündlichen Bericht — Drucksache V/250 — dargestellt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 2059 Neben den Änderungen der Baransätze ist vom Haushaltsausschuß auch die Kürzung der Bindungsermächtigungen von 1 527 500 000 DM um 225 000 000 DM auf 1 302 500 000 DM beschlossen worden, wie ebenfalls aus dem Mündlichen Bericht im einzelnen zu ersehen ist. Erstmalig ist am Ende des Einzelplans 23 neben der Übersicht über die Leistungen auf dem Gebiete der Entwicklungshilfe auch der Stand der Verpflichtungen auf dem Gebiete der Entwicklungshilfe dargestellt. Diese Darstellung geht auf einen Wunsch des Haushaltsausschusses bei der Beratung des Einzelplans 23 für das Rechnungsjahr 1965 zurück. I. Kap. 23 01 — Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit Die in diesem Kapitel veranschlagten Verwaltungsausgaben betragen nach dem Regierungsentwurf 8 312 500 DM (1965: 5 369 400 DM) und wurden vom Haushaltsausschuß auf 7 814 100 DM gekürzt. Vergleiche hierzu die Ausführungen zu den Personal-, Sach- und Einmaligen Ausgaben. Personalausgaben Wie bei allen Einzelplänen wird der Haushaltsausschuß erst nach Feststellung des Haushaltsgesetzes 1966 über die Personalanforderungen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit beraten. Durch Beschluß des Haushaltsausschusses vom 28. April 1966 wird die Besondere Zulage für Beamte und die Übertarifliche Vergütung für Angestellte und Arbeiter im Rechnungsjahr 1966 nicht gewährt; .die dafür vorgesehenen Ansätze sind zu streichen. Hierdurch tritt bei den Personalausgaben eine Ausgabenminderung um 132 600 DM ein. Sachausgaben Die Sachausgaben sind nach dem Regierungsentwurf mit 1 505 200 DM (1965: 1 054 200 DM) veranschlagt. Sie sind vom Haushaltsausschuß um 80 000 DM, zur Deckung der Kosten für die Anmietung eines zusätzlichen Dienstgebäudes, erhöht worden. Einmalige Ausgaben Bei den Einmaligen Ausgaben ist nach der Regierungsvorlage nur der 1. Teilbetrag für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die Deutsche Stiftung für Entwicklungsländer in Berlin-Tegel, Reiherwerder, mit 640 000 DM veranschlagt. Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit wurde der Betrag den neuesten Berechnungen der Baubehörden entsprechend vom Haushaltsausschuß auf 200 000 DM festgelegt. Für die Erweiterung der vorhandenen Fernsprechanlage hat der Haushaltsausschuß der Ausbringung eines Restbetrages von 5000 DM bei Tit. 880 zugestimmt. II. Kap. 23 02 — Allgemeine Bewilligungen — Die bei Kap. 23 02 veranschlagten Einnahmen in Höhe von 167 235 000 DM (1965: 105 310 000 DM) umfassen Tilgungsbeträge und Zinsen aus Darlehen an Entwicklungsländer. Im Vorjahr waren nur Zinsen aus den Kapitalhilfedarlehen veranschlagt. Die aufkommenden Tilgungsbeträge und Zinsen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf einem Tilgungs- und einem Zinsverrechnungskonto vereinnahmt. Aus diesen Konten ist auch der Tilgungs- und Zinsendienst aus der Inanspruchnahme anderer Mittel als Haushaltsmittel des Bundes für Kapitalhilfedarlehen zu decken. Die sich am Ende des Rechnungsjahres ergebenden Aktivsalden sind an den Bund abzuführen. Es sind bei Tit. 45 die voraussichtlichen Aktivsalden veranschlagt. Die bei Tit. 66 aufkommenden Gegenwertmittel in Landeswährung sollen zur Förderung entwicklungspolitisch bedeutsamer Maßnahmen in Entwicklungsländern wieder eingesetzt werden. Der korrespondierende Ausgabetitel ist der Tit. 574. Da die Höhe der Einnahmen in Landeswährung nicht übersehen werden kann, ist sowohl der Einnahme als auch der Ausgabetitel ohne Ansatz ausgebracht. Der im Regierungsentwurf als Leertitel ausgebrachte Tit. 69 wurde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit 420 000 DM veranschlagt. Die Gesamteinnahmen erhöhen sich um diesen Betrag auf 167 655 000 DM. Ausgaben Das Kap. 23 02 — Allgemeine Bewilligungen — enthält die Ausgabemittel für die eigentlichen Fachaufgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Nach dem Regierungsentwurf betragen sie 538845 400 DM (1965 : 349 271 000 DM) . Sie sind vom Haushaltsausschuß um insgesamt 14 400 000 DM gekürzt worden. Nach Übertragung von 584 000 000 DM aus dem Außerordentlichen Haushalt in den Ordentlichen Haushalt beträgt die Summe der Ausgaben bei Kap. 23 02 1 108 445 400 DM. An Bindungsermächtigungen waren für die Technische Hilfe im weiteren Sinne insgesamt 252 500 000 DM (1965: 204 000 000 DM) vorgesehen, die vom Haushaltsausschuß um 25 000 000 DM niedriger auf 227 500 000 DM festgesetzt wurden. Die Mittel für die Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Internationalen Bank für Wiederaufbau (Weltbank) und für die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA), die in den Vorjahren im Außerordentlichen Haushalt bei Kap. A 23 02 etatisiert 2060 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 waren, sind jetzt im Ordentlichen Haushalt unter den gleichen Titelbezeichnungen und Zweckbestimmungen wie bisher ausgebracht. Neu vorgesehen ist der Tit. 895 mit der Zweckbestimmung „Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Grundkapital der Asiatischen Entwicklungsbank". Der im Regierungsentwurf veranschlagte Betrag von 12 000 000 DM mußte auf Grund des letzten Verhandlungsstandes um 1 600 000 DM auf 13 600 000 DM angehoben werden. Der gesamte Beteiligungsbetrag der Bundesrepublik Deutschland an der Asiatischen Entwicklungsbank beträgt 136 000 000 DM. Hiervon sind 68 000 000 DM satzungsgemäß zur Hälfte in Gold oder konvertibler Währung und zur Hälfte in Landeswährung einzuzahlen. Der Restbetrag .des gezeichneten Kapitals unterliegt einem Abruf durch die Bank nur, wenn er zur Erfüllung der von der Bank begründeten Verpflichtungen benötigt wird. Der einzuzahlende Kapitalbetrag wird in fünf gleichen Jahresraten fällig. Im Jahre 1966 sind 13 600 000 DM zu zahlen. Die Mittel für entwicklungspolitisch wichtige Titel und Zuschüsse an Gesellschaften und Organisationen, die Aufgaben der Entwicklungshilfe im Auftrage des Bundes wahrnehmen, werden nach Plänen bewirtschaftet, die vom Haushaltsausschuß und vom Ausschuß für Entwicklungshilfe genehmigt worden sind (Tit. 301, 303, 304, 305, 310 b, 332, 600, 620), mit Ausnahme der zum Teil in diesen Wirtschaftsplänen ausgebrachten zusätzlichen Stellen für Personal, die im Zuge der späteren Personalberatungen behandelt werden. III. Kap. A 23 02 — Allgemeine Bewilligungen — Bei Kap. A 23 02 sind Mittel zur Förderung der Entwicklungsländer durch die Gewährung von Kapitalhilfedarlehen und Mittel zur Einzahlung auf das Stammkapital der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (Entwicklungsgesellschaft) mit insgesamt 1 040 000 000 DM (1965: 511 074 000 DM) veranschlagt. Der Ansatz für die Gewährung bilateraler Kapitalhilfe in Höhe von 1 030 000 000 DM wurde vom Haushaltsausschuß um 20 000 000 DM gekürzt. Ferner hat der Haushaltsausschuß beschlossen, daß von den verbleibenden Mitteln 584 000 000 DM in den Ordentlichen Haushalt nach Kap. 23 02 Tit. 570 verlagert werden. Die Erhöhung der Mittel für Kapitalhilfe (Kap. 23 02 Tit. 570 gleich 604 000 000 DM und Kap. A 23 02 Tit. 570 gleich 426 000 000 DM, zusammen 1 030 000 000 DM) gegenüber 1965 um 610 000 000 DM ist zwangsläufig, weil die in den Vorjahren für diesen Zweck verfügbaren Mittel aus der Wirtschaftsanleihe, der Länderanleihe und aus der Volkswagen-Privatisierung erschöpft sind. Außerdem ist es der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die die Kapitalhilfedarlehen im Auftrag des Bundes vergibt, derzeit nicht möglich, erhebliche Mittel auf dem Kapitalmarkt für diesen Zweck zu beschaffen. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, daß der Vorjahresansatz von 400 000 000 DM überplanmäßig um 150 000 000 DM verstärkt werden mußte, um die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen zu können. Der Ermächtigungsrahmen für neue Zusagen für Kapitalhilfedarlehen an Entwicklungsländer, der im Regierungsentwurf auf 1 275 000 000 DM (1965: 600 000 000 DM) festgesetzt worden ist, wurde vom Haushaltsausschuß um 200 000 000 DM auf 1 075 000 000 DM gekürzt. Zur Sicherstellung eines möglichst gleichbleibenden Mittelabflusses sollen die jährlichen Teilbeträge nicht vor dem Rechnungsjahr 1969 ausgezahlt werden, soweit die auf Grund vorstehender Ermächtigung eingegangenen Verpflichtungen 675 000 000 DM überschreiten. Um dem Parlament eine Mitwirkung bei größeren Kapitalhilfeprojekten zu sichern, ist bei Tit. 570 ein Haushaltsvermerk ausgebracht, wonach Rahmenzusagen und Verpflichtungen für Projekte, die im Einzelfall den Betrag von 200 Millionen DM überschreiten, der Information des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Entwicklungshilfe bedürfen. Der Haushaltsausschuß hat in seiner Beratung den Betrag von 200 Millionen DM auf 150 Millionen DM herabgesetzt und das Wort „Information" durch „Zustimmung" ersetzt. Die bei Tit. 896 — Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (Entwicklungsgesellschaft) — veranschlagten Mittel in Höhe von 10 000 000 DM sind zur Erfüllung der aus der Erhöhung des Stammkapitals um 40 000 000 DM entstehenden Einzahlungsverpflichtung des Bundes bestimmt. Der Haushaltsausschuß empfiehlt die Annahme des Einzelplans 23 mit den im Mündlichen Bericht vorgeschlagenen Änderungen. Bonn, den 25. Mai 1966 Gewandt Berichterstatter Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 2061 Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seifriz für die Fraktion der SPD zu Punkt 3 a der Tagesordnung (Drucksachen V/581, zu V/581). Vor knapp zwei Jahren war sich das ganze Haus mit uns in der Forderung einig, die Bundesregierung möge ein Gesetz zur Förderung der deutschen Seeschiffahrt vorlegen, das auf fünf Jahre begrenzt sein sollte mit dem Ziel, unsere Handelsflotte durchgreifend zu modernisieren und alle förderungswürdigen Reedereien zu konsolidieren. Wir stellen gerne fest, daß unsere seinerzeitige Initiative eine Verbesserung in der Schiffahrtsförderung zur Folge gehabt hat. Insbesondere ist die Möglichkeit der Zusage von Neubauhilfen über den Haushalt 1966 hinaus begrüßenswert, weil auf diese Weise besser disponiert werden kann. Wenn wir aber unseren Beitrag leisten wollen, um die Seeschiffahrt von ständigen staatlichen Finanzbeihilfen frei zu machen — und das bedeutet den Abbau der Subventionen —, dann werden wir den „Blauen Plan" auf gesetzlicher Grundlage brauchen und können nicht lediglich darauf vertrauen, daß sich die beteiligten, in dieser Frage einander auch noch widerstreitenden Ministerien und ihre Bürokratien alle Jahre wieder schon auf .das Erforderliche mit ,der Seeschiffahrt einigen werden. Zu gegebener Zeit werden wir jedenfalls .die Frage nach der Zukunft der deutschen Seeschiffahrt neu zu diskutieren und überdenken haben. Bei dieser Gelegenheit lassen sie mich nur den wiederholten Appell des Hohen Hauses an die Regierung wiederholen, das äußerst Mögliche zu tun, um der anhaltenden Flaggendiskriminierung auf See Einhalt zu gebieten. Wir erkennen an, daß in einigen Fällen Abhilfe geschaffen wurde, aber das Problem ist weiter ungelöst. Hier gilt unsere Bitte auch dem Auswärtigen Amt, sehr scharfe Maßstäbe anzuwenden, wenn es gilt, aus besonderen außenpolitischen Gründen in der Bekämpfung der Flaggendiskriminierung Zurückhaltung zu üben. Was schließlich die Binnenschiffahrt angeht, so möchte ich mich darauf beschränken, Sie, Herr Bundesverkehrsminister, zu bitten, dem Verkehrsausschuß demnächst einmal eine auf den aktuellsten Stand gebrachte Strukturanalyse vorzulegen und diese Analyse zu verbinden mit einer Darlegung der bestehenden Wettbewerbsschwierigkeiten innerhalb der Binnenwirtschaft sowie zwischen Binnenschiffahrt und konkurrierenden Verkehrsträgern. Das wachsende Güteraufkommen verlangt eine marktgerechte Aufteilung des Transportaufkommens; wenn der Wettbewerb dazu beitragen soll, muß es gleiche Startchancen geben. Für die Binnenschiffahrt bedeutet das unter anderem die Beseitigung unwirtschaftlichen und den Bau wirtschaftlichen Schiffsraums sowie die Förderung von Zusammenschlüssen kleiner und kleinster Betriebe zu finanziell und unternehmerisch potenteren Gebilden. Unsere Verkehrswirtschaft ist aus hier schon oft genug erörterten Gründen nicht gesund. Ihre Schwäche in manchen Bereichen kann in einem gemeinsamen - europäischen Verkehrsmarkt lebensgefährlich werden. Das Kabinett Erhard konnte sich offensichtlich bisher nicht auf eine überzeugende verkehrspolitische Konzeption einigen. Vom Bundeskanzler verlangen wir auch auf diesem Gebiet endlich Taten, ein Gummilöwe ersetzt keine Zugmaschine. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 18. Mai 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Bardens zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bading *) Betr. Zusatz von Farbstoffen zu nachgemachtem dunklem Bier Bezug: Niederschrift über die 11. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 8. Dezember 1965, S. 415. Sehr geehrter Herr Kollege, auf Grund Ihrer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 8. Dezember 1965 gestellten Zusatzfrage, ob die Meldung der „Welt" stimme, daß nachgemachtem dunklem Bier auch Farbstoffe zugesetzt würden, habe ich bei den obersten Landesgesundheitsbehörden Rückfrage gehalten. Alle erbetenen Stellungnahmen liegen mir nunmehr vor. Aus ihnen geht hervor, daß sich bei den im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung vorgenommenen Untersuchungen keine Anhaltspunkte für den Zusatz von Farbstoffen bei der Herstellung von dunklem Bier oder nachgemachtem dunklem Bier ergeben haben. *) Siehe 11. Sitzung Seite 415 A 2062 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 Wie mir im übrigen mitgeteilt worden ist, hat die „Welt" Anfang Dezember 1965 einer Brauerei, die die von Ihnen zitierte Meldung als unrichtig beanstandet hatte, erklärt, daß ihrem Korrespondenten in diesem Punkte ein Irrtum unterlaufen sei. Mit freundlichem Gruß gez. Dr. Schwarzhaupt Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Gradl vom 18. Mai 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/614 Frage IV) : Hat die Bundesregierung die Absicht, in absehbarer Zeit eine Verbesserung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Kriegsgefangenenentschädigung und des Entschädigungsbeginns, vorzusehen? Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung ausgeführt, daß sich die Bundesregierung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten um einen Abschluß der Kriegsfolgegesetzgebung bemühen werde. Diese Zusage gilt auch für das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz. Es kann allerdings nicht isoliert gesehen werden, weil es z. B. in gewissem Zusammenhang mit dem Häftlingshilfegesetz steht. Auch dieses möchte die Bundesregierung zu einem Abschluß bringen. Es wird erwogen, ob beim Abschluß des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes eine Verbesserung der zusätzlichen Entschädigung möglich gemacht werden kann. Dabei wird an den ursprünglichen Beschluß des Fachausschusses des Bundestages bei der parlamentarischen Beratung der 3. Novelle im Jahre 1964 gedacht. Eine Vorverlegung des Entschädigungsbeginns hat der Fachausschuß jedoch bereits damals nach eingehender Beratung abgelehnt. Schon in Würdigung dieser parlamentarischen Stellungnahme, aber auch mit Rücksicht auf die finanzielle Gesamtlage erwägt die Bundesregierung keine globale Einbeziehung vor dem 1. 1. 1947 liegender Gewahrsamszeiten in die Entschädigungsregelung. Es wird z. B. die Anregung geprüft, jene Heimkehrer in die Entschädigungsregelung einzubeziehen, die wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes vor dem 1. 1. 1947 entlassen worden sind, aber über diesen Termin hinaus noch längere Zeit arbeitsunfähig geblieben sind. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 17. Mai 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/614 Frage IX/4) : Sind bei der Einkommensermittlung gemäß § 21 Abs. 1 Wohngeldgesetz zum Zwecke der Berechnung von Mietzuschuß von den Einkünften aus einem teilweise eigengenutzten Mehrfamilienhaus Werbungskosten absetzbar, soweit sie auf Zinsen für das zum Zwecke des Eigentumserwerbs aufgenommene Fremdkapital beruhen und zu Verlusten aus der Vermietung führen? Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungen), der eine Wohnung im eigenen Hause bewohnt, ist gemäß § 6 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes mietzuschußberechtigt, während für den Eigentümer eines Eigenheimes (Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen, § 9 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes) ein Lastenzuschuß in Betracht kommt. Bei der Ermittlung des für die Gewährung eines Mietzuschusses maßgebenden Einkommens ist von dem Gesamtbetrag der Jahreseinkommen aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder auszugehen. Von diesen Einnahmen sind u. a. die zu ihrer Erwerbung, Sicherung und Erhaltung notwendigen Aufwendungen (Werbungskosten, Betriebsausgaben) abzusetzen (§ 21 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes). Zu den Werbungskosten gehören u. a. auch die Schuldzinsen, die mit den Einnahmen aus Vermietung in wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Hat der Hauseigentümer außer den Einnahmen aus Vermietung noch Einnahmen anderer Art (z. B. aus nichtselbständiger Arbeit), so kann er grundsätzlich bei jeder Art von Einnahmen Werbungskosten absetzen, jedoch jeweils nur bei den Einnahmen, bei denen sie erwachsen. Sind die Werbungskosten höher als die Einnahmen, bei denen sie entstehen, und ist deshalb deren Absetzung bei diesen Einnahmen in vollem Umfang nicht möglich, so ist der Mehrbetrag der Werbungskosten von anderen Einnahmearten nicht absetzbar. Ein Ausgleich von Verlusten ist im Gesetz nicht vorgesehen. Das bedeutet, daß der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, der mehrere Wohnungen seines eigenen Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 2063 Hauses vermietet hat und dessen Einnahmen aus Vermietung niedriger sind als die mit dieser Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schuldzinsen, den Mehrbetrag nicht von den übrigen Einnahmen als Werbungskosten bei der Ermittlung des für die Wohngeldgewährung maßgebenden Familieneinkommens absetzen darf.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Ramms.


Rede von Egon Wilhelm Theodor Ramms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich mir die einführenden Worte der Sprecher der Parteien anhöre, in denen immer wieder betont wird, daß Verkehrspolitik keine Parteipolitik sein sollte,

(Lachen bei der SPD)

dann muß ich doch eigentlich voraussetzen, daß man, bevor man Entschließungsanträge auf den Tisch legt, bevor von den einzelnen Parteien ganze Pläne auf den Tisch gelegt werden, sich innerhalb eines kleinen Ausschusses des Verkehrsausschusses, der vielleicht aus fünf Mann zusammengesetzt ist, einmal über die Maßnahmen unterhält, die man im einzelnen vorhat. Wenn Sie hier von der einen Partei oder von der anderen Partei zunächst nach draußen an die Presse hinausgeben, was Sie vorhaben, so erscheint das unter der Firmierung „Partei", egal, ob es CDU oder SPD ist. Es wäre viel, viel besser, wenn wir uns schon vor langen Jahren zusammengesetzt und das getan hätten, was wir von den drei großen Verkehrsträgern fordern, nämlich sich an einen Tisch zu setzen und die Probleme einmal gemeinsam mit dem Verkehrsminister, mit dem Finanzminister, mit dem Wirtschaftsmnister, der ebenfalls mit zu entscheiden hat, und in letzter Zeit nach der Raumordnung auch mit dem Innenminister diese Dinge zu beraten.
Sie haben zu Anfang gesagt, Herr Kollege Börner, daß die Verkehrspolitik aus dem Ghetto herauszuführen ist. Eigentlich habe ich hier bei mir als Punkt 1 stehen gehabt: Welche Wertigkeit kommt dem Verkehrsproblem zu? Sehen Sie, hier bin ich der Meinung, daß die Verkehrspolitik im allgemeinen nicht nur hier bei uns, sondern auch draußen in der Öffentlichkeit gewaltig unterschätzt wird. Ich bin der Meinung, daß Wissenschaft und Forschung wohl das vordringlichste Problem sind, glaube aber, daß dann nach den heutigen Zahlen bereits die Ver-



Ramms
kehrspolitik an die Reihe kommt. Es hat doch keinen Sinn, nur zu kritisieren, nur zu sagen, daß die Mittel, die für den Verkehr bereitgestellt werden, einfach nicht ausreichen, sondern man muß sich einmal die Frage vorlegen, wodurch es kommt, daß diese Mittel nicht ausreichen, nicht ausreichen können. Sie wissen genauso gut wie ich, daß mehr als 90 % unseres Etats durch Verträge, durch Gesetze bereits fest umrissen sind. Hier haben wir einmal die Frage zu klären, ob von den damals beschlossenen Gesetzen nicht unter Umständen längst ein Teil überholt ist, um aus dieser Neuformierung der Gesetze anschließend auch Gelder einzusparen und sie dann mit in den Verkehrshaushalt einzubeziehen.
Die Sanierung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden ist sicherlich ein vordringliches Problem. Aber damit allein kann man nicht eine Erhöhung der Mineralölsteuer begründen. Sie würden mit der Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 bzw. 5 Pf unsere Verkehrswirtschaft gegenüber dem Ausland weiter benachteiligen. Denn die steuerliche Belastung unserer Treibstoffe liegt innerhalb der Bundesrepublik bereits bei 32 Pf pro Liter, während sie in Belgien bei 5 Pf und in Holland bei nur 2 Pf liegt. Rechnen Sie sich diese Belastung einmal selber aus, dann wissen Sie, was unser Verkehr allein über den Treibstoff mehr aufzubringen hat.
Als wir 1961 die Verkehrsnovellen verabschiedeten und damit den Versuch machten, die Verkehrspolitik zu liberalisieren, glaubten wir die Verteilung des Verkehrsaufkommens allein über den Preis erreichen zu können. Das hat sich als Fehlspekulation erwiesen. Nur Preis, Leistung und Koordinierung der Verkehrsträger und der Aufgaben der Verkehrsträger werden auf die Dauer eine gesunde Verkehrspolitik zur Folge haben.
Obgleich wir Freien Demokraten an sich nicht für eine Kontingentierung sind, begrüßen wir es, daß die Bundesregierung in ihrem Verkehrsplan bei der Kontingentierung geblieben ist, weil sie selber weiß, wie schlecht die Verhältnisse auf unseren Straßen sind. Wenn Sie aber schon von der Regelung der Kapazitäten sprechen, müssen Sie auch sagen, wo die Regelung anfängt, wer zuviel Kapazität hat und wer abbauen muß. Sie müssen dabei überlegen, wann Kapazitäten und welche Kapazitäten zu gewissen Zeiten vorgehalten werden müssen. Der Güterkraftverkehr muß Kapazitätsreserven haben, weil er im Wintertag einen langsameren Umlauf hat. Die Bundesbahn muß Kapazitätsreserven behalten, weil im Wintertag und bei Kleinwasser die Binnenschiffahrt zum großen Teil ausfällt, dieses Gut aber dann von der Bundesbahn mit übernommen werden muß. Die Binnenschifffahrt braucht Kapazitätsreserven für die Fälle, wo sie bei Kleinwasser ihren Transportraum nur zu 50 % auslasten kann.
Man hat dann von der Misere der gesamten Verkehrswirtschaft gesprochen. Ich glaube, der einzige, der noch einigermaßen über die Runden kommt, ist der Güterkraftverkehr. Dabei sollte man sich aber auch die Frage vorlegen, ob das nicht unter Umständen auch an der Tarifgebarung der einzelnen Verkehrsträger liegt. Meine Damen und Herren, auf diese Frage sind Sie überhaupt nicht eingegangen. Unmittelbar nach den Verkehrsnovellen von 1961 hat die Bundesbahn insgesamt mehr als 90 Ausnahmetarife beantragt und genehmigt bekommen. Ich darf noch einmal daran erinnern, daß die Bundesbahn 1957 trotz der Fremdbelastungen ein Defizit von 600 Millionen DM gehabt hat. Es ist dann der Bundesbahn gelungen, dieses Defizit bis 1961 trotz der Fremdbelastungen, die die Bundesbahn auch damals schon aufzubringen hatte, auf 70 Millionen DM abzubauen. Erst nach 1961 ist das Defizit sprunghaft in die Höhe gegangen. Die Bundesbahn hat bereits 1954 mit der Elektrifizierung angefangen. Nordrhein-Westfalen hat mehrere hundert Millionen D-Mark für die Elektrifizierung in diesem Lande über die OFFA zur Verfügung gestellt. Auch dafür hat die Bundesbahn bis 1961 bereits die Zinsen zu tragen gehabt.
Dann kam die Abtarifierung der Deutschen Bundesbahn und im letzten Jahr, als die Kontingentserhöhung im Güterkraftverkehr kam, sogar die 25%ige Abtarifierung der Regeltarife. Meine Damen und Herren, wenn ich um 25 % abtarifiere, muß ich 33 1/3 % mehr tranportieren, um auf die gleichen Einnahmen zu kommen, ganz zu schweigen von den Mehrkosten, die hierbei auf die Deutsche Bundesbahn zugekommen sind. Die Deutsche Bundesbahn hat zwar ihr Transportvolumen behalten, ihr Einkommen ist aber in den letzten Jahren gesunken.
Man spricht so viel von den Defiziten im Personennahverkehr. Sicherlich ist der Personennahverkehr defizitär, in den Ballungsgebieten aber viel weniger als in Außen-, in peripheren Gebieten. Hier muß man ansetzen, den Nahverkehr lukrativer, schneller und wieder interessant machen. Vielleicht sollten wir uns in diesem Hause einmal überlegen, ob wir nicht das gleiche machen sollten, was wir hinsichtlich der Benutzung von Personenkraftwagen für Fahrten zur Arbeitsstelle gemacht haben, das heißt, ob wir nicht Steuervergünstigungen auch für die Benutzung der Bundesbahn gewähren sollten.
Ich bin der Meinung — wir haben ja seinerzeit die marktgerechten Tarife gefordert —, daß wir bei den Verkehrsträgern mehr oder weniger zu kostenechten Tarifen kommen müssen und daß sich dann manche Probleme von selber lösen werden.
Auch Rationalisierung und Modernisierung bei der Bundesbahn müssen weitergeführt und vielleicht sogar schneller durchgeführt werden. Mit einer Rationalisierung müßte aber normalerweise eine Einsparung von Arbeitskräften verbunden sein. Aus dem Gutachten der „Treuarbeit" geht hervor, daß mehr als 60 % lohngebundene Kosten die Unkosten bei der Bundesbahn gewaltig erhöhen. Darum eine Bitte in diesem Sinne an die Gewerkschaft. Machen Sie nicht jede Sanierungshilfe, machen Sie nicht jede Rationalisierung, die vorgenommen wird, durch überhöhte Forderungen wieder illusorisch. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat keinen Sinn, in dem Augenblick, wo man durch Rationalisierung Einsparungen von Kräften vornehmen kann — sie werden ja auch bereits durch den natürlichen Abbau bewirkt —, sofort zu sagen:



Ramms
Zuerst einmal wollen wir eine Verkürzung der Arbeitszeit, damit wir unsere Arbeitskräfte behalten. Wenn Sie das tun, bauen Sie Ihre Personalkosten nicht ab, und die Maßnahmen, die getroffen worden sind, werden illusorisch. In den ganzen letzten Jahren hat die Bundesbahn keine einzige Gehalts-und Lohnerhöhung in die Tarife einkalkuliert. Der private Verkehrsträger muß das tun, wenn er nicht in rote Zahlen abrutschen will.
Nach eines zu den Tarifsenkungen. Wem kommen sie zugute? Ist das Transportgut insgesamt überhaupt so stark mit Transportkosten belastet? Die 25%igen Tarifsenkungen seinerseits machten je Kilo Zucker 0,6 Pf aus, je Kilo Mehl — ich nehme jetzt extra nur Nahrungsmittel — 0,8 Pf, je Kilo Fleisch 1,2 Pf. Sind Sie der Meinung, daß diese Ersparnisse bei den Frachtkosten an den Verbraucher weitergegeben worden sind, ja daß sie überhaupt hätten weitergegeben werden können? Der einzige Nutzer dieser Tarifsenkungen ist die verladende Wirtschaft gewesen. Wenn Herr Dr. Müller-Hermann vorhin gesagt hat, die verladende Wirtschaft habe die Kosten für die Dienstleistungen zu tragen, die der Verkehrsträger erbringe, so bin ich der gleichen Meinung; aber die verladende Wirtschaft muß die echten Kosten tragen. Ich sehe nicht ein, daß nur bei der Bundesbahn das Defizit unter Umständen anschließend vom Staat übernommen werden soll, während die anderen Verkehrsträger die Verluste selber tragen müssen. Dann müssen alle drei Verkehrsträger auch gleich behandelt werden, und mir ist es lieber, daß über eine echte Errechnung
der Frachtkosten der Staat nicht in Anspruch gegenommen zu werden braucht, als daß man zu jeder Zeit nach dem Staat ruft.
Die Einführung einer gemeinsamen Verkehrspolitik innerhalb der EWG wird auch von der FDP unterstützt. Dafür sind aber gewisse Voraussetzungen nötig. Erstens muß eine zügige Angleichung der Wettbewerbsbedingungen unbedingt erfolgen, finanz-, steuer- und sozialpolitische Unebenheiten müssen beseitigt werden. Zweitens muß vor jedem Übergang zu der nächsten Stufe — Sie wissen, daß drei Integrationsstufen vorgesehen sind — eine Prüfung der Ergebnisse vorgenommen werden, damit ersichtlich wird, welche Auswirkungen die Einführung dieser oder jener Stufe gehabt hat. Drittens muß die Harmonisierung aller Steuern und die Beseitigung der Diskrepanzen im grenzüberschreitenden Verkehr erfolgen.
Nehmen Sie einmal die Tarifgebarung innerhalb der EWG! Die Vorschläge lauten: Margentarife für den Güterkraftverkehr und für den Eisenbahnverkehr; für die Binnenschiffahrt ist der Referenztarif vorgesehen. Was kann das zur Folge haben? Wenn im grenzüberschreitenden Verkehr nur bei der Binnenschiffahrt Referenztarife durchgeführt werden, ist mit Sicherheit zu erwarten, daß das Transportaufkommen unserer norddeutschen Seehäfen darunter leidet. In Hamburg läuft der Umschlag aus dem Hafen heraus heute zu mehr als 80% über die Deutsche Bundesbahn. Hier wird dann gleichzeitig die Deutsche Bundesbahn tangiert. Ihr wird von ihrem jetzigen Transportaufkommen in Hamburg ein gewaltiger Teil weggenommen werden. Die Verlagerung in die Häfen von Rotterdam und Antwerpen ist dann einfach nicht mehr aufzuhalten. Ich habe hier die Bitte an Herrn Bundesverkehrsminister Seebohm, daß er sich noch einmal mit seinem holländischen Kollegen überlegt, ob man nicht genau wie beim Güterkraftverkehr und bei der Eisenbahn auch für die Binnenschiffahrt zu den Margentarifen kommen kann, deren Innehaltung dann natürlich überwacht werden müßte. Die FDP ist der Ansicht, daß wir zu einer einheitlichen Tarifgestaltung nur kommen können, wenn wir eine Bundesanstalt für das Transport- und Tarifwesen haben. Diese Bundesanstalt kann dann später die Aufgaben übernehmen, die heute bereits innerhalb der EWG gefordert werden.
Der zweite Schwerpunkt liegt beim Straßenbau. Hier ist es zu begrüßen, daß der letzte Vierjahresplan nahezu hundertprozentig erfüllt worden ist. Ich sage: nahezu hundertprozentig erfüllt worden ist, und schließe so bereits die Kritik aus, die Herr Börner vorhin hier angebracht hat, daß der Herr Bundesverkehrsminister nicht bei seinen Zahlen geblieben sei. Wenn darüber hinaus für das kommende Jahr weitere 400 Millionen DM mehr oder weniger für den Wasserstraßenbau und den Straßenbau freigegeben worden sind, so dürfte sich Ihr Antrag, meine Herren Kollegen von der SPD, die 250 Millionen DM weiter zur Verfügung zu stellen, doch erübrigen. Denn Sie gehen ja auch bei Ihren Berechnungen nicht von einem Aufkommen an Mineralölsteuer von 7,4 Milliarden DM aus, sondern von 7,8 Milliarden DM. Darin liegt ja bereits ein Mehraufkommen für den Gesamthaushalt, so daß ich der Meinung bin, daß die von Ihnen geforderten 250 Millionen DM im Laufe des Jahres sehr wahrscheinlich noch zur Verfügung gestellt werden können.
Der Straßenbau ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Hier muß man verhandeln, hier muß man die einzelnen Pläne koordinieren. Und damit die Straßenbaupläne schneller erstellt werden, sollte sich die Regierung überlegen, ob man nicht private Ingenieurbüros einschalten sollte, um schon vorsorglich alles fertig liegen zu haben, wenn dann die Mittel reichlich zur Verfügung stehen.
Ich habe vorhin schon gesagt, daß die FDP grundsätzlich nicht für eine Zweckbindung der Mineralölsteuer und überhaupt nicht für eine Zweckbindung von Steuern ist. Aber hier muß etwas getan werden, um den Straßenbau voranzutreiben, um auch im innerstädtischen Verkehr voranzukommen, und wir sollten uns gemeinsam überlegen, ob wir nicht zwar bei den 50 %, die wir bisher gehabt haben, bleiben, darüber hinaus aber das jährliche Mehraufkommen an Mineralölsteuer wenigstens zum Teil auch wieder dem Straßenbau, und zwar überhöht über die 50 %, zur Verfügung stellen sollten. Ich bin darüber hinaus der Meinung, daß die Aufgaben zunächst zusammengefaßt werden müssen und daß auch die Pläne der Gemeinden einmal durchgesehen werden müssen, um überhaupt zu wissen, welchen Finanzbedarf die Gemeinden in den kommenden Jahren haben. Denn ich bin nicht bereit, an die Gemeinden



Ramms
Gelder herauszugeben, von denen ich nicht weiß, wie sie dann verwandt werden.
Ich habe die Hoffnung, daß der kommende Vierjahresplan mit seinen 21,8 Milliarden DM in vollem Umfange erfüllt werden kann. Ich habe nur eine Sorge, daß dabei unter Umständen die bereits beschlossenen Gesetze zu langsam durchgeführt werden könnten. Ich meine hier das Eisenbahnkreuzungsgesetz, das ebenfalls der Sicherung innerhalb des Verkehrs dient. Hier haben wir dafür zu sorgen, daß die schienengleichen Kreuzungen innerhalb der nächsten Jahre schneller beseitigt werden, als es bisher der Fall war.
Ein Wort zur Verkehrssicherheit! Ich möchte all denen danken, die dazu beigetragen haben, daß die Verkehrserziehung in der Bundesrepubik vorangetrieben worden ist. Mit der Verkehrserziehung und mit der Höflichkeit im Verkehr mildern sich die Unfälle von allein. Je höflicher wir im Verkehr sind, je defensiver wir fahren, desto geringer werden die Unfallquellen, die sich heute auf der Straße zeigen. Wir haben den Automobilklubs für ihre Aufklärung zu danken, wir haben dem Deutschen Roten Kreuz für die Hilfe auf den Straßen zu danken. Wir müssen die Unfallhilfen weiter ausbauen, damit nicht allzu schwer Verletzte nicht nach drei oder vier Wochen doch noch an den Unfallfolgen sterben. Unser Dank muß den Fahrlehrern gelten und vor allen Dingen den beiden Fernfahrerschulen Rieneck und Quelle.
Meine Damen und Herren, ich komme zu dem dritten Kapitel, dem Verkehrswegenetz. Es liegt hier eine Verzahnung vor. Sie könnten sagen: Jetzt spricht der Interessent. Wir begrüßen die Abkommen mit den einzelnen Ländern über den Ausbau des nordwestdeutschen Kanalnetzes. Wir begrüßen den Neubau des Nordsüdkanals Hamburg—Mittellandkanal. Ein Wort an die Kritiker, die sagen, das Geld hierfür sei weggeworfen. Ich darf hier einmal an den Ausbau des Neckars und der Weser erinnern. Die Industrieansiedlung an diesen beiden Flüssen wäre nie in einem solchen Maße vorgekommen worden, wenn der Neckar bzw. die Weser nicht kanalisiert worden wären. Das Wasser dient nicht allein dem Verkehr, sondern es ist hauptsächlich ein Faktor der Wasserwirtschaft; hier spielt die Entnahme durch die Industrie eine erhebliche Rolle. Bedenken Sie, daß in der eisenschaffenden Industrie für die Erzeugung einer Tonne Stahl 35 Kubikmeter Wasser benötigt werden. Berücksichtigen Sie weiter, daß bei der Kanalisierung des Neckars gewaltige Kraftwerke mitgebaut worden sind. Sie erzeugen billige Energie, und unsere Wirtschaft kann Gebrauch von dieser billigen Energiequelle machen.
Was nützen alle Investitionen, die die Binnenschiffahrt im Zusammenhang mit der Motorisierung ihres Frachtraumes vorgenommen hat — 1952 nur 12 % Motorschiffe, heute dagegen 67% —, wenn die Wasserstraßen nicht so ausgebaut werden, daß man diese Investitionen auch richtig ausnutzen und den Transportraum auch rationell einsetzen kann? Der Staat nimmt auf die Verkehrspolitik nicht nur über die Genehmigung der Tarife, sondern auch über den Ausbau der Verkehrswege und vor allen Dingen der Wasserstraßen Einfluß. Die Schnelligkeit des Verkehrs wird durch die engste Stelle im Verkehr bestimmt. Meiner Meinung nach sind manchmal die Zeiträume zu lang, in denen der Ausbau der Wasserstraßen vorgenommen wird. Ich möchte heute nicht über die Zweckmäßigkeit gewisser Schleusen im westdeutschen Kanalbereich sprechen. Nur 6 % des Verkehrsetats — nicht einmal 1 % unseres Gesamtetats — werden für die Wasserwege eingesetzt. Der Ausbau der Wasserstraßen wird auf den Kreditweg verwiesen und mehr oder minder aus dem ordentlichen Haushalt herausgenommen. Ich habe die Hoffnung, daß trotz der Verweisung auf den Kreditmarkt die Kontinuität der Baumaßnahmen nicht gestört wird, sondern daß sie so durchgeführt werden können, wie sie heute vorgesehen sind.
Im Wasserstraßenbau gibt es vier Schwerpunkte. Das ist einmal der Ausbau des Nordostseekanals, der dringend notwendig ist. Hier handelt es sich zum großen Teil um die Erhaltung einer Wasserstraße, die in jedem Jahr mehr und mehr verfällt. Der Tiefgang der Wasserstraße mußte in den letzten zwei Jahren schon herabgesetzt werden, weil die Ufer die Belastung nicht mehr ausgehalten haben. Zweitens handelt .es sich um den Ausbau des nordwestdeutschen Kanalnetzes und drittens um die Vertiefung des Mittel- und Oberrheins, damit hier eine sichere Fahrtiefe von 1,70 m gegeben ist. Bei dem Kleinwasser 1963 hat die deutsche Wirtschaft für Kleinwasserzuschläge in der Binnenschiffahrt allein mehr als 24 Millionen DM aufbringen müssen. Hier tritt also sehr deutlich ein Verlust für die deutsche Wirtschaft zutage, den wir mindern können, wenn wir dieses Projekt vordringlich und schnell durchführen.
Der vierte Schwerpunkt — er ist bereits von Herrn Kollegen Börner genannt worden — liegt im Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals. Hier ergibt sich ein politisches Problem. Sie wissen, daß Überlegungen im Gange sind, einen Elbe-Donau-Kanal oder sogar einen Oder-Donau-Kanal zu bauen und daß mit dem Bau dieser Kanäle dann allerdings unsere Bundesrepublik beim Handel mit den Ostländern von den Durchgangswegen durch die Zone beeinflußt werden kann. Ich bin der Meinung, daß der Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals, der schon lange zu den internationalen Abkommen gehört, in dieses Programm mit aufgenommen werden muß und daß die Weiterführung von Nürnberg bis zur Donau auch eines der vordringlichen Projekte ist. Ich hoffe, daß die Bundesregierung mit dem Land Bayern dazu kommt, Verträge abzuschließen, die die Finanzierung auch dieses Kanals garantieren.

(Beifall bei der FDP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn der Haushalt von 1966 dazu dient, die verkehrspolitischen Aufgaben tatsächlich durchzuführen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, und sich auch positiv für unsere Wirtschaft auswirkt, dann sind die Ansätze, die hier gemacht worden sind, keine verlorenen Ansätze.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)





  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Lemmrich.