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    Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1966 Inhalt: Überweisung von Vorlagen 1883 A Wahl des Abg. Springorum als Mitglied des Europäischen Parlaments . . . . 1883 B Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache V/571) . . . . . . . . . . . 1883 B Fragestunde (Drucksachen V/614, zu V/614) Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Erforschung von körperlichen Spätschäden nach Kriegsgefangenschaftszeiten Katzer, Bundesminister . . . . . 1883 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1884 A Fragen des Abg. Geiger: Finanzierung der Rentnerkrankenversicherung Katzer, Bundesminister . . . . . 1884 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 1884 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Steuerausfälle durch das Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer Katzer, Bundesminister . . . . 1884 D Mertes (FDP) 1884 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Begleichung der durch die Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes entstehenden Kosten Katzer, Bundesminister 1885 A Mertes (FDP) 1885 B Stingl (CDU/CSU) 1885 C Fragen des Abg. Felder: Vereinbarung mit der Zigarettenindustrie über Werbebeschränkungen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1885 D Felder (SPD) 1885 D Fragen der Abg. Frau Meermann: Pflanzenschutzmittelrückstände in holländischem Kopfsalat Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1886 B Frau Meermann (SPD) 1886 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1886 D Dr. Schäfer (SPD) 1887 C Haar (Stuttgart) (SPD) 1887 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 1888 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 Frage des Abg. Dr. Lohmar: Auswirkungen der Kapitalerhöhung des Volkswagenwerkes auf die VW- Stiftung zur Förderung der Wissenschaft Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 1888 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Neuordnung des Medizinstudiums Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 1888 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 1889 A Dr. Meinecke (SPD) 1889 B Fragen des Abg. Welslau: Siedlungskredite für den Neubau von Nebenerwerbsstellen Höcherl, Bundesminister . . . . . 1889 D Welslau (SPD) . . . . . . . . 1890 A Fragen des Abg. Dr. Giulini: Schaffung von Nationalparks oder großen Naturschutzgebieten . . . . . 1890 A Frage des Abg. Röhner: Neue Richtlinien für die Förderungsmaßnahmen des Grünen Planes und der Anpassungshilfe 1966 Höcherl, Bundesminister 1890 B Frage des Abg. Röhner: Neue Richtlinien für das Bäuerinnenprogramm Höcherl, Bundesminister 1890 B Ertl (FDP) 1890 C Fragen des Abg. Röhner: Ablehnung von Anträgen auf Althofsanierung und Aussiedlung Höcherl, Bundesminister 1890 C Röhner (CDU/CSU) 1891 A Ertl (FDP) 1891 B Peters (Popenbüll) (FDP) 1891 C Fragen des Abg. Wächter: Umsätze der Seefischmärkte Bremerhaven, Cuxhaven, Hamburg und Kiel 1891 D Fragen des Abg. Rehs: Finanzierungsrahmen des Siedlungstitels für 1966 — Sicherstellung der Auszahlung von Siedlungsmitteln Höcherl, Bundesminister . . . . . 1891 D Fragen der Abg. Berkhan und Wienand: Zuschüsse des Bundesverteidigungsministeriums für eine Militärzeitschrift von Hassel, Bundesminister . 1892 A Dr. Schäfer (SPD) 1892 C Felder (SPD) . . . . . . . . 1892 C Wienand (SPD) . . . . . . . 1893 A Berkhan (SPD) 1893 B Frage des Abg. Felder: Entsendung von Bundeswehrdelegationen zu Gedenkfeiern des „Stahlhelms" von Hassel, Bundesminister . . 1893 C Felder (SPD) 1893 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Ausbau der Anschlußstelle Egelsbach im Nordabschnitt des Main-NeckarSchnellweges . . . . . . . . . 1893 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) : Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Wassersportler Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1894 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 1894 B Frage des Abg. Müller (Mülheim) : Kennzeichnungspflicht für Motorboote Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1894 C Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Beseitigung der Frostschäden im Zonenrandgebiet von Schleswig-Holstein Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1894 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 1895 A Fragen des Abg. Dorn: Bonner Südbrücke — Fahrspur für den öffentlichen Nahverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1895 B Frage des Abg. Strohmayr: Beförderungspreise für Autoreisezüge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1895 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 1895 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Niederländisches Gesetz betr. Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer für LkwUnternehmer Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1896 A Mertes (FDP) 1896 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 III Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/250) — Fortsetzung der zweiten Beratung Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksachen V/577, zu V/577) in Verbindung mit Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache V/578) Westphal (SPD) 1896 D Gewandt (CDU/CSU) . ... . . 1901 C Dr. Friderichs (FDP) 1904 C Dr. Schiller (SPD) 1905 C Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 1914 C Schmücker, Bundesminister . . . 1917 B Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . 1923 A, 1944 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 1927 B Frau Dr. Krips (SPD) 1930 C Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . . 1934 B Dr. Staratzke (FDP) . . . . . 1938 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . 1940 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . 1942 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1944 B Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache V/572) 1946 B Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau (Drucksache V/589) Seidel (SPD) . . . . . . . . . 1946 C Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache V/576) Dr. Haas (FDP) 1946 D Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen V/579, zu V/579, Nachtrag zu V/579) ; dazu: Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag betr. Verbleib der Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach (Abg. Herold, Seidel, Freiherr von und zu Guttenberg, Röhner, Dr. Starke [Franken], Geldner und Gen.) (Drucksachen V/262, V/568) Saxowski (SPD) 1948 C Röhner (CDU/CSU) 1950 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 1952 B Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen V/580, zu V/580) Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 1954 B Dr. Götz (CDU/CSU) . 1955 A Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksache V/593) Westphal (SPD) 1955 D Baier (CDU/CSU) . . . . . . 1956 B Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksachen V/595, zu V/595) Dr. Rau (SPD) . . . . . . . . 1957 B Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 1959 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 1961 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 1964 A Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 1965 D Dichgans (CDU/CSU) . . . . . 1966 A Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache V/582) . . . 1967 C Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/585) 1967 D Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache V/586) 1967 D Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache V/ 588) . 1968 A Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache V/590) 1968 A Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministers für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates (Drucksache V/594) 1968 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache V/597) 1968 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache V/598) 1968 C Nächste Sitzung 1968 D Anlagen 1969 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 1883 42. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 41. Sitzung, Seite 1868 D, Zeite 22 von unten statt 246 Abgeordneten-Arbeitszimmern, 446 Abgeordneten-Arbeitszimmern. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 18. 5. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 18. 5. Bading *) 18. 5. Dr. Barzel 31. 5. Prinz von Bayern 21. 5. Berger 18. 5. Borm 18. 5. Brünen 27. 5. Burgemeister 18. 5. van Delden 18. 5. Diekmann 18. 5. .Dr. Dittrich *) 18. 5. Frieler 2. 7. Frau Funcke 18. 5. Dr. Furler 29. 5. Geldner 18. 5. Gerlach *) 18. 5. Gibbert 27. 5. Frau Griesinger 18. 5. Hahn (Bielefeld) 27. 5. Dr. Hammans 18. 5. Frau Jacobi (Marl) 27. 5. Dr. h. c. Jaksch 13. 6. Dr. Jungmann 30. 6. Frau Kalinke 18. 5. Dr. Kempfler 18. 5. Klinker *) 18. 5. Mauk *) 18. 5. Dr. von Merkatz 31.5. Metzger *) 18. 5. Michels 18. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) *) 18. 5. Dr. Müller (München) 18. 5. Dr. Prassler 18. 5. Schmidhuber 28. 5. Dr. Schober 18. 5. Schwabe 22. 5. Seither 31. 5. Seuffert 28. 5. Stahlberg 31. 6. Stein (Mainz) 18. 5. Teriete 2. 7. Tobaben 18. 5. Unertl 18. 5. Dr. Wilhelmi 18. 5. Zerbe 27. 5. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 49 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 09 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft - (Drucksachen V/250 Anlage, V/578). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 966 - Energiepolitische Maßnahmen, die dem Kohleabsatz dienen - wird folgender Buchstabe c angefügt: c) Einmalige Ausgabe für energiepolitische Maßnahmen, die dem Kokskohleeinsatz in der eisenschaffenden Industrie dienen 100 000 000 DM. Zu Tit. 966 c) wird eine Erläuterung folgenden Inhalts aufgenommen: „Zu Tit. 966 c) Im Zuge der energiepolitischen Maßnahmen zur Sicherung des Absatzes von Gemeinschaftskohle erhalten Unternehmen der eisenschaffenden Industrie für die Verwendung von Hüttenkoks, der aus Gemeinschafts-Kokskohle erzeugt wird, ab 1. Juli 1966 je Tonne verbrauchter Kokskohle 8 DM als laufende Beihilfe. Die Beihilfe dient dem Ausgleich der sich für die Unternehmen der eisenschaffenden Industrie bei der Verwendung von Hüttenkoks, der aus GemeinschaftsKokskohle erzeugt wird, ergebenden Nachteile. Das Nähere ist bis zum Erlaß der gesetzlichen Regelung durch Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums zu regeln." 2. In Tit. 968 b) - Darlehen für die Aufsuchung oder Ausbeutung von außerhalb des Bundesgebietes gelegenen Erdöl- oder Erdgaslagerstätten - wird der Ansatz um 62 500 000 DM auf 57 500 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird Absatz 2 gestrichen. 3. Tit. 969 - Darlehen für Unternehmen des Steinkohlenbergbaus für die Aussuchung und Ausbeutung von Erdgaslagerstätten - (Drucksache V/578 S. 4) wird gestrichen. 4. Tit. 972 - Leistungen des Bundes zur dezentralen Einlagerung von Kohlen 30 000 000 DM - wird gestrichen. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion 1970 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 Anlage 3 Umdruck 60 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 25 -- Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau — (Drucksachen V/250 Anlage, V/589). Der Bundestag wolle beschließen: Bei Kap. 25 02 Tit. 585 wird in den Erläuterungen hinter dem bisherigen Absatz 1 ein neuer Absatz 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Von der Bindungsermächtigung entfallen auf Wohnungsbaumaßnahmen für Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet 14 000 00.0 DM." Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. Bonn, den 17. Mai 1966 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 42 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — (Drucksachen V/250 Anlage, V/579). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen —wird in Tit. 959 — Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe (Anpassungshilfe 1966) — (Drucksache V/579 S. 5) der Ansatz um 40 000 000 DM auf 37 600 000 DM gekürzt. 2. In Kap. 10 03 — Marktordnung wird in Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstelle für Zucker — (Drucksachen V/579 S. 6, V/250 Anlage S. 69) der Ansatz um 55 000 000 DM auf 310 479 800 DM gekürzt. Bonn, den 16. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 50 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen V/250 Anlage, V/580). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung — In Tit. 602 — Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung — wird der Ansatz von 2 240 000 000 DM um 56 000 000 DM auf 2 296 000 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird in Absatz 2 a) in Nr. 1 — Rentenleistungen — der Ansatz von 3 152 000 000 DM um 35 000 000 DM auf 3 187 000 000 DM, b) in Nr. 6 — Knappschaftsausgleichsleistung — der Ansatz von 16 000 000 DM um 21 000 000 DM auf 37 000 000 DM erhöht. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 53 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — (Drucksachen V/250 Anlage, V/593). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 02 — Allgemeine Bewilligung — wird in Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan (ausgenommen Baumaßnahmen) — (Drucksache V/593 S. 3) der Ansatz um 940 000 DM auf 44 730 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 571 a (Drucksache V/250 Anlage) wird damit der Ansatz des Regierungsentwurfs bei folgenden Positionen wie folgt wiederhergestellt: A. I. Politische Bildung der Jugend 6 520 000 DM B. I. bis III. Internationale Jugendarbeit 9 200 000 DM E. II. Victor-Gollancz-Stif- tung einschließlich Aka- demie-Lehrgänge 1 250 000 DM. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 54 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung — (Drucksachen V/250 Anlage, V/595). Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 1971 Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 31 02 — Bewilligungen für die allgemeine Wissenschaftsforschung — wird in Tit. 600 — Förderung des Ausbaus bestehender Hochschulen und sonstiger Wissenschaftseinrichtungen — (Drucksachen V/595 S. 3) der Ansatz um 101 295 100 DM auf 530 000 000 DM erhöht. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seidel für die Fraktion der SPD zu Punkt III/ 6 der Tagesordnung (Drucksache V/589). Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sieht sich nicht in der Lage, dem Einzelplan für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau zuzustimmen. Der Grund für diese Haltung liegt in der Wohnungspolitik der Bundesregierung, die den Erfordernissen des Alltags nicht Rechnung trägt. In Stichworten sei das kurz begründet: 1. ,der Rückgang der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, 2. die noch weitgehende Unterversorgung breiter Volksschichten, vor allem kinderreicher Familien, alter und alleinstehender Menschen und der jungen Familien. Das sind die Punkte, die uns zur Kritik an der Wohnungspolitik der Bundesregierung Veranlassung geben. In allernächster Zeit besteht die Möglichkeit, aus Anlaß der ersten Lesung des sozialdemokratischen Gesetzentwurfes zur Behebung sozialer Notstände auf dem Gebiete des Mietrechts den umfangreichen Komplex der Wohnungspolitik ohne Zeitdruck zu erörtern. Wir können nicht auf den Hinweis verzichten, daß die Erklärung der Bundesregierung aus dem Herbst des vergangenen Jahres, der soziale Wohnungsbau werde unvermindert fortgesetzt, mit den Tatsachen in Widerspruch steht. Auf Grund des Haushaltssicherungsgesetzes sind dem sozialen Wohnungsbau im Haushalt 1965 insgesamt 70 Millionen DM und im Haushalt 1966 sogar 202 Millionen DM entzogen worden. Diese großen Millionenbeträge können die Länder aus eigenen Mitteln zugunsten des sozialen Wohnungsbaus nicht ausgleichen. Diese Minderung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus läßt sich auch durch die Bindungsermächtigungen im Bundeshaushalt in Höhe von 210 Millionen DM als Vorgriff auf das Haushaltsjahr 1967 keineswegs ungeschehen machen. Als bedenklichste haushaltspolitische Manipulation muß die Inanspruchnahme der Rückflußmittel aus den Darlehen für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 62 Millionen DM zur Abdeckung des Bundeshaushaltes angesehen werden. Wir verlangen, daß in Zukunft die Rückflußmittel aus dem Wohnungsbaudarlehen ausschließlich der Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung stehen, wie es im Zweiten Wohnungsbaugesetz vorgesehen ist. Das sind nur einige 'der Gründe, die die sozialdemokratische Bundestagsfraktion veranlassen, ihre Zustimmung zu dem Haushalt Wohnungswesen und Städtebau zu versagen. Die Fraktion wird deshalb Stimmenthaltung üben. Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Götz für die Fraktion der CDU/CSU zu Punkt III/ 11 der Tagesordnung (Drucksache V/580, zu V/580). Dem Hohen Haus liegt ein Schriftlicher Bericht zum Einzelplan 11 vor. Wenn ich trotzdem als Berichterstatter um das Wort zu einem kurzen mündlichen Bericht gebeten habe, so deshalb, weil ich es bei der Bedeutung des Sozialhaushalts innerhalb des Gesamthaushalts des Bundes für angebracht und zweckmäßig halte, zu den Allgemeinen Bemerkungen des „Schriftlichen Berichts" noch einige ergänzende Erläuterungen zu geben. Das dringendste Problem, vor das sich der Haushaltsausschuß gestellt sah, war die Festigung der Finanz- und Haushaltslage des Bundes im Interesse der Stabilität der Währung. Unter diesem Gesichtspunkt mußte der Haushaltsausschuß auch den Sozialhaushalt und seine Positionen prüfen und beraten, von der allgemein anerkannten Erkenntnis ausgehend, daß die Erhaltung der Geldwertstabilität die Grundvoraussetzung für eine fortschrittliche Sozialpolitik ist. Der Entwurf der Bundesregierung zum Einzelplan 11 hat diesen Gesichtspunkten bereits weitgehend entsprochen. So wurden z. B. in Auswirkung des Hauhaltssicherungsgesetzes im Haushaltsplan 1966 berücksichtigt: die Verlagerung von Lasten nach dem Mutterschutzgesetz in Höhe von 260 Millionen DM und das zeitliche Hinausschieben der Nachzahlung von Zuschüssen zur Familienwochenhilfe an die Träger der Krankenversicherung in Höhe von 264 Millionen DM. Außerdem wurde auch in diesem Jahr eine Minderausgabe von 750 Millionen DM durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen an die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten ausgebracht. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in Verhandlungen mit der Bergbauberufsgenossenschaft erreicht, daß die Erstattungszahlungen in Höhe von 100 Millionen DM unter Übernahme des Zinsendienstes bis zum Jahre 1968 ausgesetzt werden. Damit wurde auch im Sozialhaushalt ein Beitrag zur Stabilerhaltung der Währung geleistet, ohne dadurch das bestehende Leistungssystem zu verschlechtern. Auch beim Mutterschutz sind durch 1972 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 eine vorübergehende Umlastung der Finanzierung die sozial- und gesundheitspolitischen Fortschritte wirksam geworden. Der Haushaltsausschuß hat bei der Beratung des Einzelplans 11 das im Regierungsentwurf vorgesehene Ausgabenvolumen von rund 13,3 Milliarden DM um rund 5,75 Millionen DM gekürzt. Aber auch durch diese Einsparungen tritt keine Kürzung der gesetzlichen Sozialleistungen ein. Der Hauptanteil der vorgenommenen Einsparungen entfällt auf das Gebiet der Arbeitslosenhilfe. Dort war auf Grund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung eine Kürzung um 4,9 Millionen DM möglich, ohne die Leistungsempfänger zu benachteiligen. Es muß aber dazu bemerkt werden, daß eine weitere Verminderung dieses immer noch beachtlichen Ansatzes von 42,5 Millionen DM ohne Änderung des Gesetzes über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nicht möglich ist. Es ist festzustellen, daß trotz der Auswirkungen des Haushaltssicherungsgesetzes und der vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen die im Einzelplan 11 veranschlagten Ausgaben um 264 Millionen DM höher sind als im Vorjahr. Das ist ein Anstieg um rund 2 %. Der Haushaltsausschuß war bei seinen Beratungen bemüht, den sozial- und konjunkturpolitischen Erfordernissen gerecht zu werden. Bei dem mit 13,3 Milliarden DM veranschlagten Ausgabevolumen handelt es sich nur um die im Einzelplan 11 ausgewiesenen Sozialleistungen. Berücksichtigt man alle Sozialleistungen des Bundes, so ergibt dies für das Jahr 1966 einen Mehraufwand von rund 0,5 Milliarden DM auf 18,2 Milliarden DM. Damit beträgt der Anteil der gesetzlichen Sozialleistungen an den Gesamtausgaben des Bundes rund 27,2 %. Aber auch diese Summe bezieht sich nur auf einen Teil des Gesamtkomplexes unseres Sozialleistungssystems. Die Nettoaufwendungen für alle öffentlichen Sozialleistungen in der Bundesrepublik werden sich im Jahre 1966 voraussichtlich auf 68 bis 70 Milliarden DM belaufen. Eine genaue Zahl läßt sich zur Zeit noch nicht feststellen. 1965 beliefen sich alle öffentlichen Sozialleistungen auf 62,6 Milliarden DM. Sie lagen damit um 13 % über den Aufwendungen des Jahres 1964. Die Steigerungsrate von 1965 auf 1966 dürfte sich im ähnlichen Rahmen bewegen. Der finanzielle Schwerpunkt des Einzelplans 11 liegt bei den Bundeszuschüssen zur Sozialversicherung. Sie betragen für das Haushaltsjahr 1966 8,6 Milliarden DM, das ist gegenüber dem Jahre 1965 ein Mehrbedarf von rund 617 Millionen DM. Davon entfallen 470,7 Millionen DM auf die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und 146,0 Millionen DM auf die knappschaftliche Rentenversicherung. Wenn man die Höhe der Bundeszuschüsse im Vergleich zu der Zahl der Rentner setzt, dann kommt man zu der Feststellung, daß die Zahl der Rentner bei den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten wesentlich höher liegt als bei der knappschaftlichen Rentenversicherung. Sie beträgt im ersten Fall bei einem Bundeszuschuß von 6,3 Milliarden DM 8 Millionen Rentner und bei der knappschaftlichen Rentenversicherung bei einem Zuschuß von 2,4 Milliarden DM nur 0,7 Millionen Leistungsempfänger. Es ist verständlich, daß die beachtliche Höhe der Bundeszuschüsse die Blicke kritischer Betrachter auf sich zieht und die Frage auftaucht, ob das so sein muß. Es wird aber dabei zu wenig oder gar nicht beachtet, daß die Rentenversicherungen durch die Folgen zweier Weltkriege in doppelter Hinsicht belastet sind. Einerseits sind ihr durch die Anrechnung der Zeiten des Wehrdienstes, des Kriegsdienstes und der Kriegsgefangenschaft auf die Renten zusätzliche Verpflichtungen erwachsen; andererseits hat sie durch den kriegsbedingten Verlust an Beitragszahlern und wegen der geburtenschwachen Jahrgänge erhebliche Einbußen auf der Einnahmeseite erlitten. Erörterungen über die Möglichkeit einer Kürzung der Bundeszuschüsse an die Sozialversicherung sind im Haushaltsausschuß nicht angestellt worden. Eine Kürzung erscheint auch nicht vertretbar. Die Zuschüsse zur Sozialversicherung sind zwar von Jahr zu Jahr absolut mit den Löhnen gestiegen, sie stehen aber in keinem direkten Verhältnis zu der zunehmenden Alterslast. Würde man auch diese berücksichtigen, ergäbe sich eine degressive Entwicklung der Zuschußleistung des Bundes. Keinesfalls kann man bei den Bundeszuschüssen von Subventionen sprechen. Sie kommen nicht einem bestimmten Wirtschaftsbereich, sondern fast der gesamten Bevölkerung zugute. Es handelt sich nicht um die Gewährung von Sondervorteilen an einzelne, sondern um eine Verteilung staatlicher Mittel von der erwerbstätigen Bevölkerung an die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Rentner. Die Bundeszuschüsse sind auch nicht zum Ausgleich eines vorübergehenden wirtschaftlichen Mißerfolges bestimmt, sondern eine auf Dauer gerichtete finanz- und sozialpolitische Maßnahme. Als Finanzhilfen im weitesten Sinne rechtfertigen sie sich sowohl als Ausgleich von Kriegsfolgen als auch durch die Beteiligung der Betroffenen an der Mehrung des Sozialprodukts und stellen die Solidarität der schaffenden Generation mit der Vorgeneration her. Im Zusammenhang mit der auch im Haushalt 1966 ausgebrachten Minderausgabe durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen an die Träger der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten steht das Problem der Rücklagen. Sie haben die beachtliche Höhe von über 26 Milliarden erreicht. Es besteht allgemeines Einvernehmen darüber, daß sie in Zukunft nicht weiter ansteigen sollen. Das bedeutet aber bei dem ungünstigen Altersaufbau unserer Bevölkerung, daß die nicht mehr anwachsende Rücklage einen ständig geringer werdenden Anteil der Rentenausgaben deckt. Daher muß auf alle Fälle dafür Sorge getragen werden, daß die Liquidität der Rentenversicherungen auch in Zukunft gesichert bleibt. In den nicht nur absolut, sondern auch relativ steigenden Bundeszuschüssen zur knappschaftlichen Rentenversicherung spiegelt sich die energiepolitische Entwicklung wieder. Im Zuge dieser Entwicklung wurde eine Reihe von Lasten auf diesen Versicherungszweig übertragen, die nicht im Zusam- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 1973 menhang mit den eigentlichen Aufgaben der Knappschaften stehen. Es muß damit gerechnet werden, daß bei dieser Situation auch in Zukunft eine Steigerung der Bundeszuschüsse unvermeidlich ist. Neben den Sozialleistungen im klassischen Sinne nehmen die Kriegsfolgelasten im Sozialhaushalt einen beachtlichen Raum ein. An erster Stelle steht hier die Kriegsopferversorgung, die auch in ihrer Größenordnung unmittelbar auf die Leistungen des Bundes an die Sozialversicherung folgt. Die Verminderung der Versorgungsleistungen des Bundes für Kriegsopfer um 353,2 Millionen DM im Haushalt 1966 hat ihre Ursache nicht in Leistungsverkürzungen, sondern lediglich in dem Rückgang der Zahl der Leistungsberechtigten und in einer Verminderung der Nachzahlungen, die durch die Umrechnungsschwierigkeiten des Zweiten Neuordnungsgesetzes bedingt sind. Ein wirklichkeitsnahes Bild über die Entwicklung der Kriegsopferversorgung entsteht, wenn man berücksichtigt, daß sich der Durchschnittsbetrag für den Leistungsempfänger inzwischen verdreifacht hat. Der Haushaltsausschuß hat wegen der angespannten Haushaltslage den für die Kapitalabfindungen vorgesehenen Betrag nicht noch weiter erhöhen können; dafür aber eine Bindungsermächtigung in Höhe von 15 Millionen DM vorgesehen. Damit ist sichergestellt, daß die zu erwartenden Anträge auf Kapitalabfindungen befriedigt werden können. Eine erhebliche Erhöhung hat u. a. der Ansatz für die Kosten der Heilbehandlung erfahren. Der Haushaltsentwurf sieht keinen Ansatz für ein drittes Neuordnungsgesetz vor, weil über die Ausgestaltung und die Höhe der Leistungsverbesserungen noch Verhandlungen im Gange sind. Es wird erwartet, daß die Bundesregierung in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf dazu vorlegt. Neben den auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhenden Sozialleistungen des Bundes, von denen ich nur diejenigen erwähnt habe, die den größten Finanzbedarf des Bundes erfordern, verdienen einige freiwillige Sozialleistungen wegen ihrer großen Bedeutung für das Arbeitsleben noch besonders hervorgehoben zu werden. Hier muß in erster Linie die Förderung der beruflichen Fortbildung genannt werden, ein Programm, das, 1959 mit der institutionellen Förderung begonnen und 1962 um die individuelle Förderung erweitert, unter den aufstiegswilligen Berufstätigen eine außerordentlich gute Resonanz gefunden hat. Die bis zum 31. 7. 1965 gewährten Beihilfen mit einer Gesamtsumme von rund 82 Millionen DM haben dazu beigetragen, etwa 44 000 Arbeitnehmern, insbesondere in technischen Berufen, den Aufstieg in eine mittlere oder gehobene Berufstätigkeit zu ermöglichen. Für das Rechnungsjahr 1966 mußte auf Grund der vorliegenden Anträge der zunächst vorgesehene Jahresansatz von 36,1 Millionen DM um 6,4 Millionen DM erhöht werden. Trotz der inzwischen enger gefaßten Richtlinien für die Gewährung der individuellen Beihilfen, durch die- einer unvertretbaren Ausweitung des Programms vorgebeugt werden soll, läßt das starke Interesse an diesen Berufsförderungshilfen erwarten, daß in diesem Jahr noch weitere Bundesmittel benötigt werden. Zu den wichtigsten freiwilligen Sozialleistungen ist außerdem die arbeitsmarktpolitisch bedeutsame Errichtung überregionaler Rehabilitationszentren für die Spezialbehandlung bestimmter Verletzten- und Krankengruppen zu rechnen. In den vergangenen Jahren wurde auf diesem Gebiet mit finanzieller Unterstützung des Bundes bereits Vorbildliches geleistet. Erwähnt sei hier nur das StöckerWerk in Heidelberg. Um auch hier dem weiteren Bedarf an ,derartigen Einrichtungen wenigstens einigermaßen gerecht werden zu können, wurde der Ansatz des Vorjahres um 300 000 DM auf 4,3 Millionen DM erhöht. Neben den vielfachen, für die Arbeitnehmerschaft bestimmten Maßnahmen darf auch die Hilfe für die freien Berufe nicht unerwähnt bleiben. Hier wurde in der Vergangenheit durch die Zinsverbilligungsaktion des Bundes manchem jungen Akademiker der Weg zu einer selbständigen freiberuflichen Existenzgeebnet. Der Haushaltsausschuß hat die Berechtigung und Notwendigkeit dieses Programms anerkannt. Wegen der angespannten Haushaltslage sah er sich aber leider nicht in der Lage, den Vorjahresansatz zu erhöhen. Es sollte jedoch angestrebt werden, in Zukunft die Mittel wieder in der Höhe des notwendigen Bedarfs zur Verfügung zu stellen. Im Haushalt 1966 wurden erstmals Mittel für den Bau von Familienwohnungen für ausländische Arbeitnehmer vorgesehen. Bei der inzwischen erreichten Zahl von 1,2 Millionen ausländischen. Arbeitnehmern in der Bundesrepublik ist es unausbleiblich, daß sich eine Reihe von zum Teil recht schwierigen Problemen ergeben. Nicht alle lassen sich durch die private Initiative der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der kirchlich-karitativen Organisationen oder der Verbände der freien Wohlfahrtspflege lösen. Durch sie geschieht auf dem Gebiet der Ausländerbetreuung sehr viel, und man sollte ihnen dafür danken. Der Haushaltsausschuß hat sich nur mit einer der vielen Fragen der Ausländerbetreuung beschäftigt, nämlich mit der Frage der sich aus der Familienzusammenführung notwendigerweise ergebenden Förderung .des Familienwohnungsbaues. Die bei uns beschäftigten Ausländer haben nach EWG-Bestimmungen oder auf Grund von Vereinbarungen mit den „Entsendeländern" einen Anspruch darauf, ihre Familien nachkommen zu lassen. Nach der EWG- Verordnung Nr. 38/64 ist den in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten ausländischen Arbeitnehmern bei der Beschaffung ausreichenden Wohnraumes zu helfen. Nach Teilerhebungen, die vor einiger Zeit in den Schwerpunktgebieten der Ausländerbeschäftigung vorgenommen wurden, haben etwa 15 % der Gastarbeiter zumindest ihre Ehefrauen nachkommen lassen. Die Förderung der Familienzusammenführung und .des Familienwohnungsbaues liegt aber nicht nur im Interesse der ausländischen Arbeiter, sondern auch im Interesse der Betriebe und nicht zuletzt der Be- 1974 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 völkerung. Ich glaube, es ist unsere moralische und. soziale Pflicht, den ausländischen Arbeitskräften, auf die wir zur Erhaltung des Wirtschaftswachstums und zur Förderung des allgemeinen Wohlstandes angewiesen sind, auch ein menschenwürdiges Zuhause zu geben, in dem sie sich wohlfühlen können und weniger der Gefahr ausgesetzt werden, mit den Strafgesetzen in .Konflikt zu kommen. Die Bundesanstalt in Nürnberg hat dankenswerter Weise für die Förderung des Wohnungsbaues für ausländische Arbeitskräfte Darlehensmittel in Höhe von 50 Millionen DM bereitgestellt. Trotzdem konnte das damit angestrebte Ziel noch nicht erreicht werden, weil die Mittel zur Spitzenfinanzierung oder zur Tilgungsstreckung fehlten. Diese Lücke in der Finanzierung soll nunmehr durch die bei Tit. 950 veranschlagten Bundesmittel in Höhe von 3 Millionen DM und die Erteilung einer Bindungsermächtigung in Höhe von 7 Millionen DM geschlossen werden. Bei der vielseitigen Problematik der Ausländerbetreuung hat der Haushaltsausschuß angeregt, den Versuch einer Koordinierung aller Betreuungsmaßnahmen zu machen und eine Zusammenfassung der dafür vorgesehenen Mittel beim federführenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herbeizuführen. Mit diesen meinen Schriftlichen Bericht in seinem Allgemeinen Teil noch ergänzenden und kommentierenden Bemerkungen kann ich meinen Mündlichen Bericht beenden. Im Haushaltsausschuß wurden alle Titel des Einzelplans 11 in der Ihnen vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 16. Mai 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/614 Frage 1/2): Ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 61 Konkursordnung dahin gehend vorzulegen, daß die rückständigen Forderungen aus Lohn, Kostgeld oder anderen Dienstbezügen den rückständigen Forderungen aus der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung, der Berufsgenossenschaften und Familienausgleichskassen im Range vorgehen, wodurch eine Benachteiligung der Arbeitnehmer beseitigt würde, die darin liegt, daß die rückständigen Forderungen aus Sozialabgaben erfahrungsgemäß erheblich höher sind als die rückständigen Lohn- und Gehaltsforderungen, so daß die Arbeitnehmer als die sozial Schwächeren durchschnittlich nur geringe Restbeträge ausbezahlt erhalten? Im Konkurs über das Vermögen eines Arbeitgebers werden bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern wegen der für das letzte Jahr vor der Eröffnung des Konkursverfahrens rückständigen Lohnforderungen nach § 61 Nr. 1 KO vorzugsweise befriedigt. Ebenso genießen das Vorrecht des § 61 Nr. 1 KO nach § 28 Abs. 3 RVO und entsprechenden Bestimmungen anderer Versicherungsgesetze wegen rückständiger Beitragsforderungen auch die Sozialversicherungsträger. Soweit es sich um die Forderungen der Krankenkassen und der Versicherungsanstalten handelt, ist der Grund für die Gleichbehandlung die Erwägung, daß die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge rechtlich oder doch wenigstens wirtschaftlich einen Teil des vom Arbeitnehmer verdienten Lohnes darstellen und der Arbeitnehmer sich bei der Lohnzahlung Beitragsteile vom Lohn abziehen lassen muß (RGZ 102, 72 ff.; Jaeger-Lent, Konkursordnung § 61 Anm. 18). Die Forderungen der Berufsgenossenschaften sind den Forderungen der Krankenkassen und der Versicherungsanstalten gleichgestellt, um eine einheitliche Behandlung aller Arten von Versicherungsträgern zu erreichen (RG 102, 74) . Dem Bundesjustizministerium liegt kein Material vor, aus dem sich ergibt, daß in Konkursen Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen vielfach wesentlich höher sind als rückständige Lohnforderungen. Es ist mir bislang auch nicht bekanntgeworden, daß die gesetzliche Regelung zu einer erheblichen Benachteiligung der Arbeitnehmer geführt hat. Ein zu starkes Anwachsen der Vorrechtsforderungen von Sozialversicherungsträgern dürfte schon deswegen ausgeschlossen sein, weil nur die im letzten Jahr vor der Eröffnung des Konkurses entstandenen Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger unter das Vorrecht des § 61 Nr. 1 KO fallen (BGHZ 34, 294 ff.). Zur Zeit sehe ich daher keinen dringlichen Anlaß, die geltende Regelung zu ändern. Die Bundesregierung beabsichtigt aber, das Erste Buch der Reichsversicherungsordnung (Gemeinsame Vorschriften) neu zu gestalten. Bei dieser Gelegenheit wird auch geprüft werden, ob die Bestimmung des § 28 Abs. 3 RVO mit dem bisherigen Inhalt beibehalten werden kann. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 10. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache V/614 Fragen X/3 und X/4) : Gedenkt die Bundesregierung Nationalparks oder große zusammenhängende Naturschutzgebiete in Deutschland zu schaffen, in welchen alle deutschen Wildtiere geschützt sind und welche zur Erholung und Freude der Bevölkerung dienen, so wie das in fast allen anderen Kulturstaaten geschehen ist? Gedenkt die Bundesregierung dem Deutschen Naturschutzring, dem Dachverband aller Organisationen und Vereine, die mit der Erhaltung der Natur zu tun haben, ähnlich wie anderen Verbänden Geldmittel zur Verfügung zu stellen? Da dem Bund auf den Gebieten des Naturschutzes und der Jagd nur die Rahmengesetzgebung zusteht, ist er nicht in der Lage, selbst bestimmte Erholungsgebiete oder Wildreservate zu schaffen. Die Bundesregierung unterstützt jedoch seit 10 Jahren das in den meisten Ländern der Bundesrepublik durchgeführte Naturpark-Programm zum Schutz großräumiger, durch natürliche Schönheit und Eigenart ausgezeichneter Landschaften von übergebietlicher Bedeutung, in denen durch geeignete Maßnahmen die Natur vor Schädigungen bewahrt und den Menschen Erholung geboten wird. Was den Wildschutz angeht, genießen bei uns heimische, nicht jagdbare wildlebende Tiere den Schutz des in allen Ländern fortgeltenden Reichsnaturschutzgesetzes von 1935 und treffen für die jagdbaren Tiere die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes zu. Die Bundesregierung ist aus folgenden Gründen nicht in der Lage, dem Deutschen Naturschutzring einen laufenden Zuschuß zu gewähren: 1. Die vom Deutschen Naturschutzring wahrzunehmenden Aufgaben sind überwiegend Länderangelegenheit. 2. Verschiedene, dem Deutschen Naturschutzring als Dachverband angehörende Vereine erhalten bereits Zuschüsse des Bundes, die mehrere 100 000 DM betragen. Es ist daher aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich, auch dem Dachverband selbst noch Zuwendungen aus Bundesmitteln zukommen zu lassen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 16. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wächter (Drucksache V/614 Fragen X/10 und X/11): Wie hoch waren in den Jahren 1962 bis 1965 die Umsätze der vier großen Seefischmärkte Bremerhaven, Cuxhaven, Hamburg und Kiel mengen- und wertmäßig? Wieviel Prozent der Menge und des Wertes entfallen auf die einzelnen in Frage X/10 genannten Häfen? Mengen- und wertmäßige Umsätze der vier Seefischmärkte 1962 1963 Menge Wert in Menge Wert in i. t. % 1000 DM % i. t. % 1000 DM % Bremerhaven Cuxhaven Hamburg 173 672 131 089 33 771 31 411 46,95 35,43 9,13 8,49 103 384 45,22 35,28 9,85 8,65 151 768 43,96 39,25 8,34 8,45 . 88 799 43,45 38,63 9,35 8,57 Kiel 78 931 135 482 78 948 22 025 28 799 19 104 19 353 29 156 17 502 Zusammen: 369 943 100 1 223 693 100 345 205 100 204 353 100 1964 1965 Menge Wert in Menge Wert in i. t. % 1000 DM % i. t. % 1000 DM % Bremerhaven Cuxhaven Hamburg 127 311 125 067 25 506 29 023 41,48 40,75 8,31 9,46 84 530 41,33 38,96 9,54 10,17 123 481 121 723 26 535 28 704 41,10 40;52 8,83 9,55 88 676 41,04 38,63 10,48 9,85 Kiel 79 665 83 471 19 512 22 647 20 793 21 299 Zusammen: 306 907 100 204 500 100 300 443 100 216 093 100
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Christian Albrecht Haas


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Meinung meiner Fraktion sollte der Einzelplan 07 nicht ganz ungeküßt von dannen gehen. Es liegt mir daran, einige wenige Probleme anzusprechen, über die man meines Erachtens ein wenig nachdenken sollte. Da ist einmal die Frage des richterlichen Nachwuchses, die uns bewegt. Aus einer Reihe von Gründen ist der richterliche Nachwuchs im Augenblick sehr gefragt, und die offenen Planstellen sind zahlreicher denn je. Ich will die Gründe nicht im einzelnen untersuchen. Das geisteswissenschaftliche Studium ist nicht mehr in dem Maße wie früher gefragt, und diejenigen
    *) Siehe Anlage 3



    Dr. Haas
    Examenskandidaten, die dieses Studium mit gutem oder bestem Erfolge absolvieren, kommen nicht mehr in dem Umfange wie früher in die richterliche bzw. Beamtenlaufbahn. Immerhin ist es so, daß wir, um überhaupt den Fehlbedarf in der Besetzung der Planstellen decken zu können, mit unseren Anforderungen heruntergehen mußten, d. h. wir mußten die Notengrenze herabsetzen. Dadurch wurden qualitative Verschlechterungen unvermeidlich. Angesichts dieser Tatsache sollte man doch wohl noch eine weitere Überlegung anstellen. Wir meinen nämlich, man sollte doch — wie das auch früher beim Richter der Fall gewesen ist — die Altersgrenze von 65 auf 68 Jahre heraufsetzen, natürlich unter bestimmten Kautelen. Unter allen Umständen müßte der Amtsarzt zustimmen, gegebenenfalls mit jährlich zu wiederholenden Gutachten, es müßte der Präsidialrat zustimmen und selbstverständlich die zuständige Justizverwaltung. Man sollte also über eine Kann-Bestimmung nicht hinausgehen.

    (Anhaltende Unruhe.)

    Zum guten Richter gehört nicht nur eine große Lebenserfahrung, sondern auch etwas, was man richterliche Weisheit nennt. Diese Weisheit des guten Richters kommt in der Regel erst in späteren Jahren, nach langer richterlicher Erfahrung. Richterliche Erfahrung gehört z. B. dazu, den Wahrheitsgehalt einer Zeugen- oder einer Parteiaussage herauszufinden, richtig zu ermessen. Ich bitte daher, darüber nachzudenken; gegebenenfalls könnte der Herr Bundesjustizminister auf einer Justizminister) konferenz der Länder diese Frage noch einmal anschneiden. Ich glaube, daß das mit ein Weg wäre, um einen in vielen Länderjustizverwaltungen tatsächlich bestehenden personellen Notstand steuern zu können.
    Einen zweiten Gesichtspunkt, der mit dem Strafvollzug zu tun hat, möchte ich ebenfalls ansprechen. Es handelt sich um die sehr brennende Frage, in welchem Umfange Verurteilte resozialisierbar sind. Die berühmte Drittelstheorie — ein Drittel schlankweg resozialisierbar, ein weiteres Drittel bestimmt nicht resozialisierbar, und bei einem letzten Drittel komme es darauf an, in welche Umwelt der aus der Strafhaft Entlassene gerate — hat mich nicht befriedigt. Ich habe daher einmal für das Gebiet des Landes Bayern eine Statistik anfertigen lassen. Diese Statistik scheint mir bedeutsam zu sein. Die Theorie, die da verbreitet wurde, stimmt nicht. Die Quote der wirklich Resozialisierbaren ist leider sehr viel geringer. Das sollte uns sehr zu denken geben. Wenn man von denen ausgeht, die eine zudiktierte Strafe entweder ganz oder zum Teil in Strafanstalten verbüßt haben — ich will diejenigen außer acht lassen, die einen bedingten Straferlaß bekommen haben —, und wenn man sie vom Tage der Entlassung an noch zehn Jahre verfolgt, dann muß man feststellen, daß innerhalb dieser zehn Jahre fünf Sechstel der Verurteilten wiederkommt und nur ein Sechstel draußen bleibt. Dabei haben sich dieser von mir veranlaßten Statistik jene entzogen, die innerhalb der Zehnjahresfrist außerhalb des Landes Bayern in Strafanstalten eingeliefert wurden. Aber nehmen wir einmal an, es würde tatsächlich ein
    Sechstel der Verurteilten endgültig wieder in die menschliche Gemeinschaft eingeordnet werden, dann ist das doch ein erstaunlich niedriger Bruchteil. Wir müssen zugeben, daß die Besserungstheorie, die sich so schön anhört, an den tatsächlichen Gegebenheiten weitgehend vorbeigeht.
    Wir sollten uns mit diesem Problem näher befassen. Ich glaube, daß man es, so merkwürdig sich das anhört, zunächst einmal von der rein materiellen Seite angehen kann. Ich bin der Meinung, daß wir größere und modernere Strafanstalten brauchen, bei denen die Möglichkeit gegeben ist, dem Verurteilten im ersten Strafdrittel die Einzelzelle zu gewährleisten, für den Rest der Strafzeit kann er dann in die kleine Gemeinschaftszelle kommen. Dabei muß man die Leute, die man in dieser Zelle zusammenlegt, sorgfältig auswählen. Es muß vermieden werden, daß der erstmals straffällig Gewordene mit Menschen zusammengesperrt wird, die alte Kriminelle sind. Wenn man sich also so viel räumlichen „Luxus" leisten könnte — der Strafvollzug ist bisher immer das Stiefkind der Strafrechtspflege gewesen —, würde man vieles tatsächlich bessern und ändern können. Man würde der Besserungstheorie tatsächlich eine Chance einräumen, die sie bisher de facto nicht hat; das beweisen die aus der Praxis vorliegenden Zahlen.
    Man sollte vielleicht auch dahin gelangen — wozu aber ein bißchen mehr Zeit gehört —, sich im Strafprozeß den einzelnen Verurteilten etwas näher anzusehen und seine Persönlichkeit, seine Neigungen, seine Fähigkeiten, auch seine Neigungen zum kriminellen Tun mehr unter die Lupe zu nehmen. Man sollte schärfere Strafen dann aussprechen, wenn es nötig ist, aber auch mildere Strafen, wenn es irgendwie vertretbar ist. Man sollte auch von gewissen Grundsätzen abrücken, z. B. davon, daß man den Sittlichkeitsverbrechern grundsätzlich keinen bedingten Straferlaß einräumt. Wenn schon Grundsatz, dann sollte man sich auch daran erinnern, daß Grundsätze Ausnahmen zulassen. Jedenfalls sollte man bei einem so geringen Besserungserfolg der Verurteilten, wie er zur Zeit noch in unseren Strafvollzugsanstalten feststellbar ist, dem Institut des bedingten Straferlasses gegebenenfalls noch größeren Raum geben. Aber auch darüber sollte man nachdenken und in Länderjustizministerkonferenzen sprechen.
    Ich möchte noch ein drittes Problem ansprechen. Sie wissen, wie sehr die Verkehrsunfallhäufigkeit zugenommen hat. Es gibt Gerichte draußen im Lande, bei denen die Terminzettel zu 75 oder 80 % mit Verkehrsstraftaten belegt sind. Sie wissen, in welchem Umfang der Verkehrstod seine Opfer fordert; es gibt ungefähr 16 000 Verkehrstote und ungefähr 350 000 Verkehrsverletzte im Jahr in der Bundesrepublik. Bei diesem Sachverhalt war es wohl naheliegend, sich einmal Gedanken darüber zu machen, inwieweit das Alter des Führerscheininhabers eine Rolle spielt, der einen Verkehrsunfall verschuldet hat.
    Auch hier will ich Ihnen das Ergebnis einer statistischen Untersuchung mitteilen. Man kann sich von
    1948 Deutscher Bundestag — 5, Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966
    Dr. Haas
    vornherein vorstellen, daß der jüngere Führerscheininhaber wahrscheinlich in einem größeren Umfang Verkehrsunfälle verschuldet als der ältere; denn die Verkehrsgesinnung, häufig auch der Verkehrssinn, d. h. das Gespür, Unfälle vorauszusehen, wird dem jüngeren, unerfahrenen Kraftfahrer in der Regel nicht in dem Maße zu eigen sein wie dem älteren. Eine Statistik, die ich mir beschafft habe, hat meine Erwartungen sehr stark übertroffen. Es ist so, daß der einundzwanzigjährige Führerscheininhaber, soweit er Straftäter geworden ist, sechszehnmal öfter in dieser Statistik vertreten ist als etwa der einundfünfzigjährige. Das ist ein gewaltiger Unterschied, und man sollte auch hier Überlegungen anstellen, was man tun kann und tun muß; denn der Verkehrstod ist eine Sache, die ungeheure Folgen hat. Die Zahl der jährlichen Verkehrstoten entspricht heute ungefähr der Zahl der Kriegstoten im deutsch-französischen Krieg von 1870.
    Ich bin der Meinung, daß man sich die Frage überlegen müßte, ob man nicht in puncto Verkehrserziehung sehr viel mehr tun müßte, ob wir nicht die Prüfung, die zur Erteilung des Führerscheins führt, mehr differenzieren, unter Umständen auch mehr erschweren sollten, ob wir nicht durch Einschaltung von Verkehrspsychologen in die Prüfung versuchen sollten, rechtzeitig, nämlich bevor der Führerschein erteilt wird, den sogenannten aggressiven Fahrer, den Fahrer ohne Verkehrsgesinnung, auszuschalten.

    (Anhaltende Unruhe.)

    Ist einmal der Führerschein erteilt, so ist es sehr schwierig, ihn wieder einzuziehen. Immerhin ist von der Möglichkeit der Wiedereinziehung eines Führerscheins in der letzten Zeit in weit höherem Umfang Gebrauch gemacht worden als früher. Man sollte diese Möglichkeiten unter Umständen noch weiter ausbauen. Auch das sind Überlegungen, die hier in einem besonderen Maße angestellt werden und unter Umständen dazu führen sollten, bestehende gesetzliche Regelungen zu ändern oder zu ergänzen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 07. Wer Einzelplan 07 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen ist der Einzelplan 07 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz — angenommen.
Ich rufe nunmehr auf:
Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— Drucksachen V/579, zu V/579, Nachtrag zu V/579 —Berichterstatter: Abgeordneter Brese
Abgeordneter Röhner
dazu:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Herold, Seidel, Freiherr von und zu Guttenberg, Röhner, Dr. Starke (Franken), Geldner und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP
betr. Verbleib der Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach
— Drucksachen V/262, V/568 — Berichterstatter: Abgeordneter Röhner
Ich frage die Herren Berichterstatter, ob sie das Wort wünschen. — Die Herren Berichterstatter verzichten.
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Zur Begründung hat Herr Abgeordneter Saxowski das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl-Heinz Saxowski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD hat auf Umdruck 42 Anträge auf Kürzung der Haushaltspositionen Kap. 02 Tit. 959 und Kap. 03 Tit. 620 vorgelegt. Die dadurch freigesetzten Mittel sollen für von uns als vordringlich erachtete Aufgaben Verwendung finden.
    Die Regierung selbst hat den Haushalt des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schon häufig zur Deckung fehlender Mittel herangezogen. Bei Globalkürzungen des Haushalts hatte der Einzelplan 10 bekanntlich immer die größten Streichungen aufzuweisen. So mußte er im Jahre 1965 auf Grund der 7%igen Haushaltskürzung und der 20%igen Bausperre insgesamt eine Kürzung um 267 Millionen DM hinnehmen. Und selbst die gekürzten Ansätze wurden in manchen Fällen nicht ausgegeben. Ein Beispiel dafür sind die Maßnahmen für die Verbesserung der Marktstruktur, die wir für vordringlich erachten, für die nach der Haushaltskürzung und der Bausperre noch 135,2 Millionen DM zur Verfügung standen und am Jahresende eine Ist-Ausgabe von nur 100 Millionen DM zu verzeichnen war. Ähnlich verhielt es sich mit der sogenannten Investitionshilfe 1965. Hierfür waren im Haushalt zunächst 380 Millionen DM angesetzt. Nach der Kürzung verblieben noch 353 Millionen DM, und nach Beendigung des "Gießkannenverfahrens" ergab sich eine Ist-Ausgabe von 321,7 Millionen DM. Auch bei dieser so viel propagierten Hilfe für de Landwirtschaft zur Anpassung an die EWG wurden somit rund 32 Millionen DM nicht verausgabt. So erweckt der Einzelplan 10 in vielen Teilen den Anschein, daß hier zum Jahresbeginn verschiedene Ansätze in einer Höhe festgelegt werden, die auf Grund der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit in dieser Höhe nicht gebraucht werden und im Laufe des Rechnungsjahres nur als Polster für andere Maßnahmen dienen.
    Der Haushaltsausschuß und der Ernährungsausschuß haben — vor allem mit Unterstützung der Koalitionsparteien — auch in diesem Jahr Kürzungen einzelner Positionen im Agrarhaushalt vorgenommen, und zwar in erster Linie bei der Investi-



    Saxowski
    tionshilfe — um 55,9 Millionen DM — und der vertikalen Verbundwirtschaft — um 5 Millionen DM. Die freigesetzten Mittel wurden allerdings sogleich wieder in die sattsam bekannten Töpfchen umgesetzt, nicht gerade zur Freude des Herrn Ernährungsministers, der sich auch gegen diese Form der Bewirtschaftung gewandt hat. Hiermit werden nun die alten Maßnahmen konsequent in alter Form munter fortgesetzt. Die Koalitionsparteien geben damit zu, daß die Ansätze, die ich genannt habe, nicht wie vorgesehen benötigt werden und von vornherein als Deckung für andere Ausgaben gedacht sind. Als wir für die bereits genannten vordringlichen neuen Aufgaben Deckung anbieten wollten, wurde auch der Agrarhaushalt kritisch durchleuchtet, um festzustellen, wo Ansätze vorhanden sind, die zwar für wichtige Aufgaben vorgesehen, aber voraussichtlich durch die Handhabung der sattsam bekannten Bewirtschaftung der Regierung am Jahresende wieder Minderausgaben aufzuweisen haben.
    Hier bot sich in Kap. 10 02 der Tit. 959 besonders an; denn auch die Regierungsparteien hatten bei dieser Position mit 55,6 Millionen DM bereits kräftig gekürzt. Der ursprüngliche Ansatz von 133,5 Millionen DM stellt im übrigen keine Schätzungsgröße für den Bedarf der sogenannten Investitionshilfe dar, vielmehr ergibt sich diese Summe nach Abzug der Beträge für andere Aufgaben von der Anpassungshilfe in Höhe von 770 Millionen DM. Von der Regierung sind für die Investitionshilfe besondere Richtlinien angekündigt worden. Ein erster Entwurf liegt bereits vor und ist auch in die Erläuterungen zu dieser Position im Entwurf des Einzelplans 10 mitaufgenommen worden. Wie die Beratungen im Ernährungsausschuß gezeigt haben, ist die jetzige Fassung des Richtlinienvorschlages nicht in allen Teilen geeignet, dieser neuen Form der Investitionsförderung zu einem erfolgreichen Start zu verhelfen. Die Regierung hat die Umarbeitung und Überprüfung des ersten Richtlinienvorschlages zugesagt und selbst eingeräumt, daß für diese neue Förderungsmaßnahme noch ausreichende Erfahrungen fehlen. Das dürfte bei jeder Maßnahme, die erstmalig zum Anlaufen kommt, der Fall sein. Das Anlaufjahr 1966 muß also für die Durchführung der sogenannten Investitionshilfe Hinweise für eine zweckmäßige Anwendung dieser Mittel erst einmal geben. Auf Grund der bisherigen Praxis muß mit Sicherheit angenommen werden, daß die Richtlinien für die Investitionshilfe schließlich zu spät veröffentlicht werden, um die noch verbliebenen Mittel dann wie vorgesehen verwenden zu können. Die Schwierigkeiten und damit die Verzögerungen bei der Vergabe der Investitionshilfe vergrößern sich noch deshalb, weil nach den Richtlinien vom Antragsteller ein Betriebsentwicklungsplan vorzulegen oder bei einer Kreditsumme ab 100 000 DM die Verpflichtung zur Buchführung vorgesehen ist.
    Der nach unserem Kürzungsvorschlag in Höhe von 40 Millionen DM verbleibende Rest von 37,6 Millionen DM wird aller Wahrscheinlichkeit nach ausreichen, das Anlaufen der Investitionshilfe und auch die Bedienung der Überhanganträge für technische Anlagen sicherzustellen. Ich möchte ausdrücklich betonen, daß die SPD die Förderung der Investitionen in bäuerlichen Betrieben über den Tit. 959 gegenüber den bisherigen Verfahren für sehr vorteilhaft und ausbaufähig hält und sich dafür stark einsetzen wird. Die bereits von den Koalitionsparteien durchgeführten Kürzungen bei der Position 959 und die bisher feststellbaren Bemühungen bei der Vorlage brauchbarer Richtlinien für diese Maßnahmen lassen die von uns vorgeschlagenen weiteren Kürzungen gerechtfertigt erscheinen. Für das nächste Jahr wird es unsere vordringliche Aufgabe sein, auf Grund der 1966 noch zu sammelnden Erfahrungen eine ausreichende Dotation der Position 959 durchzusetzen. Ich darf darauf hinweisen, daß mit diesen Mitteln nach den bisherigen Praktiken höchstens noch ein Vierteljahr im laufenden Rechnungsjahr gearbeitet werden kann. Es ist ein neuer Versuch, eine echte Hilfe für die Landwirtschaft zu bringen. Wir können erst einmal diese Erfahrungen mit den Versuchen abwarten.
    Ein weiterer Pufferposten im Einzelplan 10 ist der Tit. 620 des Kap. 10 03, Zuschüsse für die Einfuhr- und Vorratsstellen. Der Ansatz für 1966 liegt rund 40 Millionen DM über der Ist-Ausgabe von 1965. Die Aufwendungen der Regierung für die Vorratshaltung sind von einer bestimmten Summe an aufwärts ein Gradmesser für die Richtigkeit der durchgeführten Agrarpolitik. Vorratshaltung bei Lebensmitteln über eine vertretbare Menge hinaus ist das Zeichen für eine falsche Steuerung der Agrarproduktion und die ungenügenden Maßnahmen zur Verbesserung des Absatzes im In- und Ausland. Wie ernst es der Regierung mit der Förderung des Agrarexports ist, beweist die Bewirtschaftung der Position „Ausfuhrerstattung". Von dem gekürzten Soll für diese Maßnahme wurden 1965 7 Millionen DM nicht verausgabt, und nicht etwa deshalb, weil die vorgesehenen Mittel nicht gebraucht wurden, sondern weil auch hier die Versprechungen der Regierung wie in vielen Fällen nur Lippenbekenntnisse geblieben sind.
    Die Mittel für die Vorratshaltung dienen also in erster Linie der Retuschierung einer verfehlten Agrarpolitik, die wir nicht billigen können. Die Überschüsse z. B. der Butterproduktion müssen durch eine anders gerichtete Verwertung der Milch kompensiert werden. Durch die EWG-Marktordnung muß nun zwangsweise und kurzfristig bei der Verwertung der Milch umgeschaltet werden. Dies hätte schon vor Jahren geschehen können, wenn man es gewollt hätte. Bei einer realistischen Steuerung der Milchpolitik und Nutzung der gegebenen Möglichkeiten des Exports ist die Erhöhung der Position für Vorratshaltung nicht erforderlich. Denn Vorratshaltung ist nicht der richtige Ersatz für Schwächen in der Agrarpolitik.
    Aus den genannten Gründen halten wir daher die Kürzung des Tit. 620 in Kap. 10 03 für vertretbar. Die von der SPD beantragten Kürzungsvorschläge werden keine Auswirkungen auf die Maßnahmen einer vernünftigen Agrarpolitik haben. Sie können dagegen als Aufforderung oder Ansporn, wenn Ihnen diese Formulierung lieber ist, aufgefaßt werden, den Entwurf des Einzelplans 10 in Zukunft realistischer den tatsächlichen Erfordernis-



    Saxowski
    sen entsprechend aufzustellen, damit nicht im Laufe des Jahres ohne Einschaltung des Parlaments eine Agrarpolitik ohne Kontrolle der Volksvertretung Platz greift.
    Ich bitte Sie, den von mir begründeten Anträgen zuzustimmen.