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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1966 Inhalt: Überweisung von Vorlagen 1883 A Wahl des Abg. Springorum als Mitglied des Europäischen Parlaments . . . . 1883 B Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache V/571) . . . . . . . . . . . 1883 B Fragestunde (Drucksachen V/614, zu V/614) Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Erforschung von körperlichen Spätschäden nach Kriegsgefangenschaftszeiten Katzer, Bundesminister . . . . . 1883 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1884 A Fragen des Abg. Geiger: Finanzierung der Rentnerkrankenversicherung Katzer, Bundesminister . . . . . 1884 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 1884 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Steuerausfälle durch das Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer Katzer, Bundesminister . . . . 1884 D Mertes (FDP) 1884 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Begleichung der durch die Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes entstehenden Kosten Katzer, Bundesminister 1885 A Mertes (FDP) 1885 B Stingl (CDU/CSU) 1885 C Fragen des Abg. Felder: Vereinbarung mit der Zigarettenindustrie über Werbebeschränkungen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1885 D Felder (SPD) 1885 D Fragen der Abg. Frau Meermann: Pflanzenschutzmittelrückstände in holländischem Kopfsalat Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1886 B Frau Meermann (SPD) 1886 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1886 D Dr. Schäfer (SPD) 1887 C Haar (Stuttgart) (SPD) 1887 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 1888 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 Frage des Abg. Dr. Lohmar: Auswirkungen der Kapitalerhöhung des Volkswagenwerkes auf die VW- Stiftung zur Förderung der Wissenschaft Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 1888 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Neuordnung des Medizinstudiums Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 1888 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 1889 A Dr. Meinecke (SPD) 1889 B Fragen des Abg. Welslau: Siedlungskredite für den Neubau von Nebenerwerbsstellen Höcherl, Bundesminister . . . . . 1889 D Welslau (SPD) . . . . . . . . 1890 A Fragen des Abg. Dr. Giulini: Schaffung von Nationalparks oder großen Naturschutzgebieten . . . . . 1890 A Frage des Abg. Röhner: Neue Richtlinien für die Förderungsmaßnahmen des Grünen Planes und der Anpassungshilfe 1966 Höcherl, Bundesminister 1890 B Frage des Abg. Röhner: Neue Richtlinien für das Bäuerinnenprogramm Höcherl, Bundesminister 1890 B Ertl (FDP) 1890 C Fragen des Abg. Röhner: Ablehnung von Anträgen auf Althofsanierung und Aussiedlung Höcherl, Bundesminister 1890 C Röhner (CDU/CSU) 1891 A Ertl (FDP) 1891 B Peters (Popenbüll) (FDP) 1891 C Fragen des Abg. Wächter: Umsätze der Seefischmärkte Bremerhaven, Cuxhaven, Hamburg und Kiel 1891 D Fragen des Abg. Rehs: Finanzierungsrahmen des Siedlungstitels für 1966 — Sicherstellung der Auszahlung von Siedlungsmitteln Höcherl, Bundesminister . . . . . 1891 D Fragen der Abg. Berkhan und Wienand: Zuschüsse des Bundesverteidigungsministeriums für eine Militärzeitschrift von Hassel, Bundesminister . 1892 A Dr. Schäfer (SPD) 1892 C Felder (SPD) . . . . . . . . 1892 C Wienand (SPD) . . . . . . . 1893 A Berkhan (SPD) 1893 B Frage des Abg. Felder: Entsendung von Bundeswehrdelegationen zu Gedenkfeiern des „Stahlhelms" von Hassel, Bundesminister . . 1893 C Felder (SPD) 1893 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Ausbau der Anschlußstelle Egelsbach im Nordabschnitt des Main-NeckarSchnellweges . . . . . . . . . 1893 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) : Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Wassersportler Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1894 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 1894 B Frage des Abg. Müller (Mülheim) : Kennzeichnungspflicht für Motorboote Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1894 C Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Beseitigung der Frostschäden im Zonenrandgebiet von Schleswig-Holstein Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1894 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 1895 A Fragen des Abg. Dorn: Bonner Südbrücke — Fahrspur für den öffentlichen Nahverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1895 B Frage des Abg. Strohmayr: Beförderungspreise für Autoreisezüge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1895 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 1895 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Niederländisches Gesetz betr. Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer für LkwUnternehmer Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1896 A Mertes (FDP) 1896 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 III Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/250) — Fortsetzung der zweiten Beratung Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksachen V/577, zu V/577) in Verbindung mit Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache V/578) Westphal (SPD) 1896 D Gewandt (CDU/CSU) . ... . . 1901 C Dr. Friderichs (FDP) 1904 C Dr. Schiller (SPD) 1905 C Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 1914 C Schmücker, Bundesminister . . . 1917 B Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . 1923 A, 1944 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 1927 B Frau Dr. Krips (SPD) 1930 C Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . . 1934 B Dr. Staratzke (FDP) . . . . . 1938 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . 1940 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . 1942 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1944 B Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache V/572) 1946 B Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau (Drucksache V/589) Seidel (SPD) . . . . . . . . . 1946 C Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache V/576) Dr. Haas (FDP) 1946 D Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen V/579, zu V/579, Nachtrag zu V/579) ; dazu: Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag betr. Verbleib der Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach (Abg. Herold, Seidel, Freiherr von und zu Guttenberg, Röhner, Dr. Starke [Franken], Geldner und Gen.) (Drucksachen V/262, V/568) Saxowski (SPD) 1948 C Röhner (CDU/CSU) 1950 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 1952 B Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen V/580, zu V/580) Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 1954 B Dr. Götz (CDU/CSU) . 1955 A Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksache V/593) Westphal (SPD) 1955 D Baier (CDU/CSU) . . . . . . 1956 B Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksachen V/595, zu V/595) Dr. Rau (SPD) . . . . . . . . 1957 B Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 1959 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 1961 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 1964 A Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 1965 D Dichgans (CDU/CSU) . . . . . 1966 A Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache V/582) . . . 1967 C Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/585) 1967 D Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache V/586) 1967 D Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache V/ 588) . 1968 A Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache V/590) 1968 A Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministers für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates (Drucksache V/594) 1968 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache V/597) 1968 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache V/598) 1968 C Nächste Sitzung 1968 D Anlagen 1969 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 1883 42. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 41. Sitzung, Seite 1868 D, Zeite 22 von unten statt 246 Abgeordneten-Arbeitszimmern, 446 Abgeordneten-Arbeitszimmern. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 18. 5. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 18. 5. Bading *) 18. 5. Dr. Barzel 31. 5. Prinz von Bayern 21. 5. Berger 18. 5. Borm 18. 5. Brünen 27. 5. Burgemeister 18. 5. van Delden 18. 5. Diekmann 18. 5. .Dr. Dittrich *) 18. 5. Frieler 2. 7. Frau Funcke 18. 5. Dr. Furler 29. 5. Geldner 18. 5. Gerlach *) 18. 5. Gibbert 27. 5. Frau Griesinger 18. 5. Hahn (Bielefeld) 27. 5. Dr. Hammans 18. 5. Frau Jacobi (Marl) 27. 5. Dr. h. c. Jaksch 13. 6. Dr. Jungmann 30. 6. Frau Kalinke 18. 5. Dr. Kempfler 18. 5. Klinker *) 18. 5. Mauk *) 18. 5. Dr. von Merkatz 31.5. Metzger *) 18. 5. Michels 18. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) *) 18. 5. Dr. Müller (München) 18. 5. Dr. Prassler 18. 5. Schmidhuber 28. 5. Dr. Schober 18. 5. Schwabe 22. 5. Seither 31. 5. Seuffert 28. 5. Stahlberg 31. 6. Stein (Mainz) 18. 5. Teriete 2. 7. Tobaben 18. 5. Unertl 18. 5. Dr. Wilhelmi 18. 5. Zerbe 27. 5. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 49 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 09 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft - (Drucksachen V/250 Anlage, V/578). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 966 - Energiepolitische Maßnahmen, die dem Kohleabsatz dienen - wird folgender Buchstabe c angefügt: c) Einmalige Ausgabe für energiepolitische Maßnahmen, die dem Kokskohleeinsatz in der eisenschaffenden Industrie dienen 100 000 000 DM. Zu Tit. 966 c) wird eine Erläuterung folgenden Inhalts aufgenommen: „Zu Tit. 966 c) Im Zuge der energiepolitischen Maßnahmen zur Sicherung des Absatzes von Gemeinschaftskohle erhalten Unternehmen der eisenschaffenden Industrie für die Verwendung von Hüttenkoks, der aus Gemeinschafts-Kokskohle erzeugt wird, ab 1. Juli 1966 je Tonne verbrauchter Kokskohle 8 DM als laufende Beihilfe. Die Beihilfe dient dem Ausgleich der sich für die Unternehmen der eisenschaffenden Industrie bei der Verwendung von Hüttenkoks, der aus GemeinschaftsKokskohle erzeugt wird, ergebenden Nachteile. Das Nähere ist bis zum Erlaß der gesetzlichen Regelung durch Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums zu regeln." 2. In Tit. 968 b) - Darlehen für die Aufsuchung oder Ausbeutung von außerhalb des Bundesgebietes gelegenen Erdöl- oder Erdgaslagerstätten - wird der Ansatz um 62 500 000 DM auf 57 500 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird Absatz 2 gestrichen. 3. Tit. 969 - Darlehen für Unternehmen des Steinkohlenbergbaus für die Aussuchung und Ausbeutung von Erdgaslagerstätten - (Drucksache V/578 S. 4) wird gestrichen. 4. Tit. 972 - Leistungen des Bundes zur dezentralen Einlagerung von Kohlen 30 000 000 DM - wird gestrichen. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion 1970 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 Anlage 3 Umdruck 60 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 25 -- Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau — (Drucksachen V/250 Anlage, V/589). Der Bundestag wolle beschließen: Bei Kap. 25 02 Tit. 585 wird in den Erläuterungen hinter dem bisherigen Absatz 1 ein neuer Absatz 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Von der Bindungsermächtigung entfallen auf Wohnungsbaumaßnahmen für Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet 14 000 00.0 DM." Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. Bonn, den 17. Mai 1966 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 42 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — (Drucksachen V/250 Anlage, V/579). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen —wird in Tit. 959 — Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe (Anpassungshilfe 1966) — (Drucksache V/579 S. 5) der Ansatz um 40 000 000 DM auf 37 600 000 DM gekürzt. 2. In Kap. 10 03 — Marktordnung wird in Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstelle für Zucker — (Drucksachen V/579 S. 6, V/250 Anlage S. 69) der Ansatz um 55 000 000 DM auf 310 479 800 DM gekürzt. Bonn, den 16. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 50 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen V/250 Anlage, V/580). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung — In Tit. 602 — Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung — wird der Ansatz von 2 240 000 000 DM um 56 000 000 DM auf 2 296 000 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird in Absatz 2 a) in Nr. 1 — Rentenleistungen — der Ansatz von 3 152 000 000 DM um 35 000 000 DM auf 3 187 000 000 DM, b) in Nr. 6 — Knappschaftsausgleichsleistung — der Ansatz von 16 000 000 DM um 21 000 000 DM auf 37 000 000 DM erhöht. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 53 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — (Drucksachen V/250 Anlage, V/593). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 02 — Allgemeine Bewilligung — wird in Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan (ausgenommen Baumaßnahmen) — (Drucksache V/593 S. 3) der Ansatz um 940 000 DM auf 44 730 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 571 a (Drucksache V/250 Anlage) wird damit der Ansatz des Regierungsentwurfs bei folgenden Positionen wie folgt wiederhergestellt: A. I. Politische Bildung der Jugend 6 520 000 DM B. I. bis III. Internationale Jugendarbeit 9 200 000 DM E. II. Victor-Gollancz-Stif- tung einschließlich Aka- demie-Lehrgänge 1 250 000 DM. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 54 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung — (Drucksachen V/250 Anlage, V/595). Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 1971 Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 31 02 — Bewilligungen für die allgemeine Wissenschaftsforschung — wird in Tit. 600 — Förderung des Ausbaus bestehender Hochschulen und sonstiger Wissenschaftseinrichtungen — (Drucksachen V/595 S. 3) der Ansatz um 101 295 100 DM auf 530 000 000 DM erhöht. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seidel für die Fraktion der SPD zu Punkt III/ 6 der Tagesordnung (Drucksache V/589). Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sieht sich nicht in der Lage, dem Einzelplan für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau zuzustimmen. Der Grund für diese Haltung liegt in der Wohnungspolitik der Bundesregierung, die den Erfordernissen des Alltags nicht Rechnung trägt. In Stichworten sei das kurz begründet: 1. ,der Rückgang der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, 2. die noch weitgehende Unterversorgung breiter Volksschichten, vor allem kinderreicher Familien, alter und alleinstehender Menschen und der jungen Familien. Das sind die Punkte, die uns zur Kritik an der Wohnungspolitik der Bundesregierung Veranlassung geben. In allernächster Zeit besteht die Möglichkeit, aus Anlaß der ersten Lesung des sozialdemokratischen Gesetzentwurfes zur Behebung sozialer Notstände auf dem Gebiete des Mietrechts den umfangreichen Komplex der Wohnungspolitik ohne Zeitdruck zu erörtern. Wir können nicht auf den Hinweis verzichten, daß die Erklärung der Bundesregierung aus dem Herbst des vergangenen Jahres, der soziale Wohnungsbau werde unvermindert fortgesetzt, mit den Tatsachen in Widerspruch steht. Auf Grund des Haushaltssicherungsgesetzes sind dem sozialen Wohnungsbau im Haushalt 1965 insgesamt 70 Millionen DM und im Haushalt 1966 sogar 202 Millionen DM entzogen worden. Diese großen Millionenbeträge können die Länder aus eigenen Mitteln zugunsten des sozialen Wohnungsbaus nicht ausgleichen. Diese Minderung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus läßt sich auch durch die Bindungsermächtigungen im Bundeshaushalt in Höhe von 210 Millionen DM als Vorgriff auf das Haushaltsjahr 1967 keineswegs ungeschehen machen. Als bedenklichste haushaltspolitische Manipulation muß die Inanspruchnahme der Rückflußmittel aus den Darlehen für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 62 Millionen DM zur Abdeckung des Bundeshaushaltes angesehen werden. Wir verlangen, daß in Zukunft die Rückflußmittel aus dem Wohnungsbaudarlehen ausschließlich der Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung stehen, wie es im Zweiten Wohnungsbaugesetz vorgesehen ist. Das sind nur einige 'der Gründe, die die sozialdemokratische Bundestagsfraktion veranlassen, ihre Zustimmung zu dem Haushalt Wohnungswesen und Städtebau zu versagen. Die Fraktion wird deshalb Stimmenthaltung üben. Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Götz für die Fraktion der CDU/CSU zu Punkt III/ 11 der Tagesordnung (Drucksache V/580, zu V/580). Dem Hohen Haus liegt ein Schriftlicher Bericht zum Einzelplan 11 vor. Wenn ich trotzdem als Berichterstatter um das Wort zu einem kurzen mündlichen Bericht gebeten habe, so deshalb, weil ich es bei der Bedeutung des Sozialhaushalts innerhalb des Gesamthaushalts des Bundes für angebracht und zweckmäßig halte, zu den Allgemeinen Bemerkungen des „Schriftlichen Berichts" noch einige ergänzende Erläuterungen zu geben. Das dringendste Problem, vor das sich der Haushaltsausschuß gestellt sah, war die Festigung der Finanz- und Haushaltslage des Bundes im Interesse der Stabilität der Währung. Unter diesem Gesichtspunkt mußte der Haushaltsausschuß auch den Sozialhaushalt und seine Positionen prüfen und beraten, von der allgemein anerkannten Erkenntnis ausgehend, daß die Erhaltung der Geldwertstabilität die Grundvoraussetzung für eine fortschrittliche Sozialpolitik ist. Der Entwurf der Bundesregierung zum Einzelplan 11 hat diesen Gesichtspunkten bereits weitgehend entsprochen. So wurden z. B. in Auswirkung des Hauhaltssicherungsgesetzes im Haushaltsplan 1966 berücksichtigt: die Verlagerung von Lasten nach dem Mutterschutzgesetz in Höhe von 260 Millionen DM und das zeitliche Hinausschieben der Nachzahlung von Zuschüssen zur Familienwochenhilfe an die Träger der Krankenversicherung in Höhe von 264 Millionen DM. Außerdem wurde auch in diesem Jahr eine Minderausgabe von 750 Millionen DM durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen an die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten ausgebracht. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in Verhandlungen mit der Bergbauberufsgenossenschaft erreicht, daß die Erstattungszahlungen in Höhe von 100 Millionen DM unter Übernahme des Zinsendienstes bis zum Jahre 1968 ausgesetzt werden. Damit wurde auch im Sozialhaushalt ein Beitrag zur Stabilerhaltung der Währung geleistet, ohne dadurch das bestehende Leistungssystem zu verschlechtern. Auch beim Mutterschutz sind durch 1972 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 eine vorübergehende Umlastung der Finanzierung die sozial- und gesundheitspolitischen Fortschritte wirksam geworden. Der Haushaltsausschuß hat bei der Beratung des Einzelplans 11 das im Regierungsentwurf vorgesehene Ausgabenvolumen von rund 13,3 Milliarden DM um rund 5,75 Millionen DM gekürzt. Aber auch durch diese Einsparungen tritt keine Kürzung der gesetzlichen Sozialleistungen ein. Der Hauptanteil der vorgenommenen Einsparungen entfällt auf das Gebiet der Arbeitslosenhilfe. Dort war auf Grund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung eine Kürzung um 4,9 Millionen DM möglich, ohne die Leistungsempfänger zu benachteiligen. Es muß aber dazu bemerkt werden, daß eine weitere Verminderung dieses immer noch beachtlichen Ansatzes von 42,5 Millionen DM ohne Änderung des Gesetzes über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nicht möglich ist. Es ist festzustellen, daß trotz der Auswirkungen des Haushaltssicherungsgesetzes und der vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen die im Einzelplan 11 veranschlagten Ausgaben um 264 Millionen DM höher sind als im Vorjahr. Das ist ein Anstieg um rund 2 %. Der Haushaltsausschuß war bei seinen Beratungen bemüht, den sozial- und konjunkturpolitischen Erfordernissen gerecht zu werden. Bei dem mit 13,3 Milliarden DM veranschlagten Ausgabevolumen handelt es sich nur um die im Einzelplan 11 ausgewiesenen Sozialleistungen. Berücksichtigt man alle Sozialleistungen des Bundes, so ergibt dies für das Jahr 1966 einen Mehraufwand von rund 0,5 Milliarden DM auf 18,2 Milliarden DM. Damit beträgt der Anteil der gesetzlichen Sozialleistungen an den Gesamtausgaben des Bundes rund 27,2 %. Aber auch diese Summe bezieht sich nur auf einen Teil des Gesamtkomplexes unseres Sozialleistungssystems. Die Nettoaufwendungen für alle öffentlichen Sozialleistungen in der Bundesrepublik werden sich im Jahre 1966 voraussichtlich auf 68 bis 70 Milliarden DM belaufen. Eine genaue Zahl läßt sich zur Zeit noch nicht feststellen. 1965 beliefen sich alle öffentlichen Sozialleistungen auf 62,6 Milliarden DM. Sie lagen damit um 13 % über den Aufwendungen des Jahres 1964. Die Steigerungsrate von 1965 auf 1966 dürfte sich im ähnlichen Rahmen bewegen. Der finanzielle Schwerpunkt des Einzelplans 11 liegt bei den Bundeszuschüssen zur Sozialversicherung. Sie betragen für das Haushaltsjahr 1966 8,6 Milliarden DM, das ist gegenüber dem Jahre 1965 ein Mehrbedarf von rund 617 Millionen DM. Davon entfallen 470,7 Millionen DM auf die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und 146,0 Millionen DM auf die knappschaftliche Rentenversicherung. Wenn man die Höhe der Bundeszuschüsse im Vergleich zu der Zahl der Rentner setzt, dann kommt man zu der Feststellung, daß die Zahl der Rentner bei den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten wesentlich höher liegt als bei der knappschaftlichen Rentenversicherung. Sie beträgt im ersten Fall bei einem Bundeszuschuß von 6,3 Milliarden DM 8 Millionen Rentner und bei der knappschaftlichen Rentenversicherung bei einem Zuschuß von 2,4 Milliarden DM nur 0,7 Millionen Leistungsempfänger. Es ist verständlich, daß die beachtliche Höhe der Bundeszuschüsse die Blicke kritischer Betrachter auf sich zieht und die Frage auftaucht, ob das so sein muß. Es wird aber dabei zu wenig oder gar nicht beachtet, daß die Rentenversicherungen durch die Folgen zweier Weltkriege in doppelter Hinsicht belastet sind. Einerseits sind ihr durch die Anrechnung der Zeiten des Wehrdienstes, des Kriegsdienstes und der Kriegsgefangenschaft auf die Renten zusätzliche Verpflichtungen erwachsen; andererseits hat sie durch den kriegsbedingten Verlust an Beitragszahlern und wegen der geburtenschwachen Jahrgänge erhebliche Einbußen auf der Einnahmeseite erlitten. Erörterungen über die Möglichkeit einer Kürzung der Bundeszuschüsse an die Sozialversicherung sind im Haushaltsausschuß nicht angestellt worden. Eine Kürzung erscheint auch nicht vertretbar. Die Zuschüsse zur Sozialversicherung sind zwar von Jahr zu Jahr absolut mit den Löhnen gestiegen, sie stehen aber in keinem direkten Verhältnis zu der zunehmenden Alterslast. Würde man auch diese berücksichtigen, ergäbe sich eine degressive Entwicklung der Zuschußleistung des Bundes. Keinesfalls kann man bei den Bundeszuschüssen von Subventionen sprechen. Sie kommen nicht einem bestimmten Wirtschaftsbereich, sondern fast der gesamten Bevölkerung zugute. Es handelt sich nicht um die Gewährung von Sondervorteilen an einzelne, sondern um eine Verteilung staatlicher Mittel von der erwerbstätigen Bevölkerung an die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Rentner. Die Bundeszuschüsse sind auch nicht zum Ausgleich eines vorübergehenden wirtschaftlichen Mißerfolges bestimmt, sondern eine auf Dauer gerichtete finanz- und sozialpolitische Maßnahme. Als Finanzhilfen im weitesten Sinne rechtfertigen sie sich sowohl als Ausgleich von Kriegsfolgen als auch durch die Beteiligung der Betroffenen an der Mehrung des Sozialprodukts und stellen die Solidarität der schaffenden Generation mit der Vorgeneration her. Im Zusammenhang mit der auch im Haushalt 1966 ausgebrachten Minderausgabe durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen an die Träger der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten steht das Problem der Rücklagen. Sie haben die beachtliche Höhe von über 26 Milliarden erreicht. Es besteht allgemeines Einvernehmen darüber, daß sie in Zukunft nicht weiter ansteigen sollen. Das bedeutet aber bei dem ungünstigen Altersaufbau unserer Bevölkerung, daß die nicht mehr anwachsende Rücklage einen ständig geringer werdenden Anteil der Rentenausgaben deckt. Daher muß auf alle Fälle dafür Sorge getragen werden, daß die Liquidität der Rentenversicherungen auch in Zukunft gesichert bleibt. In den nicht nur absolut, sondern auch relativ steigenden Bundeszuschüssen zur knappschaftlichen Rentenversicherung spiegelt sich die energiepolitische Entwicklung wieder. Im Zuge dieser Entwicklung wurde eine Reihe von Lasten auf diesen Versicherungszweig übertragen, die nicht im Zusam- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 1973 menhang mit den eigentlichen Aufgaben der Knappschaften stehen. Es muß damit gerechnet werden, daß bei dieser Situation auch in Zukunft eine Steigerung der Bundeszuschüsse unvermeidlich ist. Neben den Sozialleistungen im klassischen Sinne nehmen die Kriegsfolgelasten im Sozialhaushalt einen beachtlichen Raum ein. An erster Stelle steht hier die Kriegsopferversorgung, die auch in ihrer Größenordnung unmittelbar auf die Leistungen des Bundes an die Sozialversicherung folgt. Die Verminderung der Versorgungsleistungen des Bundes für Kriegsopfer um 353,2 Millionen DM im Haushalt 1966 hat ihre Ursache nicht in Leistungsverkürzungen, sondern lediglich in dem Rückgang der Zahl der Leistungsberechtigten und in einer Verminderung der Nachzahlungen, die durch die Umrechnungsschwierigkeiten des Zweiten Neuordnungsgesetzes bedingt sind. Ein wirklichkeitsnahes Bild über die Entwicklung der Kriegsopferversorgung entsteht, wenn man berücksichtigt, daß sich der Durchschnittsbetrag für den Leistungsempfänger inzwischen verdreifacht hat. Der Haushaltsausschuß hat wegen der angespannten Haushaltslage den für die Kapitalabfindungen vorgesehenen Betrag nicht noch weiter erhöhen können; dafür aber eine Bindungsermächtigung in Höhe von 15 Millionen DM vorgesehen. Damit ist sichergestellt, daß die zu erwartenden Anträge auf Kapitalabfindungen befriedigt werden können. Eine erhebliche Erhöhung hat u. a. der Ansatz für die Kosten der Heilbehandlung erfahren. Der Haushaltsentwurf sieht keinen Ansatz für ein drittes Neuordnungsgesetz vor, weil über die Ausgestaltung und die Höhe der Leistungsverbesserungen noch Verhandlungen im Gange sind. Es wird erwartet, daß die Bundesregierung in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf dazu vorlegt. Neben den auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhenden Sozialleistungen des Bundes, von denen ich nur diejenigen erwähnt habe, die den größten Finanzbedarf des Bundes erfordern, verdienen einige freiwillige Sozialleistungen wegen ihrer großen Bedeutung für das Arbeitsleben noch besonders hervorgehoben zu werden. Hier muß in erster Linie die Förderung der beruflichen Fortbildung genannt werden, ein Programm, das, 1959 mit der institutionellen Förderung begonnen und 1962 um die individuelle Förderung erweitert, unter den aufstiegswilligen Berufstätigen eine außerordentlich gute Resonanz gefunden hat. Die bis zum 31. 7. 1965 gewährten Beihilfen mit einer Gesamtsumme von rund 82 Millionen DM haben dazu beigetragen, etwa 44 000 Arbeitnehmern, insbesondere in technischen Berufen, den Aufstieg in eine mittlere oder gehobene Berufstätigkeit zu ermöglichen. Für das Rechnungsjahr 1966 mußte auf Grund der vorliegenden Anträge der zunächst vorgesehene Jahresansatz von 36,1 Millionen DM um 6,4 Millionen DM erhöht werden. Trotz der inzwischen enger gefaßten Richtlinien für die Gewährung der individuellen Beihilfen, durch die- einer unvertretbaren Ausweitung des Programms vorgebeugt werden soll, läßt das starke Interesse an diesen Berufsförderungshilfen erwarten, daß in diesem Jahr noch weitere Bundesmittel benötigt werden. Zu den wichtigsten freiwilligen Sozialleistungen ist außerdem die arbeitsmarktpolitisch bedeutsame Errichtung überregionaler Rehabilitationszentren für die Spezialbehandlung bestimmter Verletzten- und Krankengruppen zu rechnen. In den vergangenen Jahren wurde auf diesem Gebiet mit finanzieller Unterstützung des Bundes bereits Vorbildliches geleistet. Erwähnt sei hier nur das StöckerWerk in Heidelberg. Um auch hier dem weiteren Bedarf an ,derartigen Einrichtungen wenigstens einigermaßen gerecht werden zu können, wurde der Ansatz des Vorjahres um 300 000 DM auf 4,3 Millionen DM erhöht. Neben den vielfachen, für die Arbeitnehmerschaft bestimmten Maßnahmen darf auch die Hilfe für die freien Berufe nicht unerwähnt bleiben. Hier wurde in der Vergangenheit durch die Zinsverbilligungsaktion des Bundes manchem jungen Akademiker der Weg zu einer selbständigen freiberuflichen Existenzgeebnet. Der Haushaltsausschuß hat die Berechtigung und Notwendigkeit dieses Programms anerkannt. Wegen der angespannten Haushaltslage sah er sich aber leider nicht in der Lage, den Vorjahresansatz zu erhöhen. Es sollte jedoch angestrebt werden, in Zukunft die Mittel wieder in der Höhe des notwendigen Bedarfs zur Verfügung zu stellen. Im Haushalt 1966 wurden erstmals Mittel für den Bau von Familienwohnungen für ausländische Arbeitnehmer vorgesehen. Bei der inzwischen erreichten Zahl von 1,2 Millionen ausländischen. Arbeitnehmern in der Bundesrepublik ist es unausbleiblich, daß sich eine Reihe von zum Teil recht schwierigen Problemen ergeben. Nicht alle lassen sich durch die private Initiative der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der kirchlich-karitativen Organisationen oder der Verbände der freien Wohlfahrtspflege lösen. Durch sie geschieht auf dem Gebiet der Ausländerbetreuung sehr viel, und man sollte ihnen dafür danken. Der Haushaltsausschuß hat sich nur mit einer der vielen Fragen der Ausländerbetreuung beschäftigt, nämlich mit der Frage der sich aus der Familienzusammenführung notwendigerweise ergebenden Förderung .des Familienwohnungsbaues. Die bei uns beschäftigten Ausländer haben nach EWG-Bestimmungen oder auf Grund von Vereinbarungen mit den „Entsendeländern" einen Anspruch darauf, ihre Familien nachkommen zu lassen. Nach der EWG- Verordnung Nr. 38/64 ist den in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten ausländischen Arbeitnehmern bei der Beschaffung ausreichenden Wohnraumes zu helfen. Nach Teilerhebungen, die vor einiger Zeit in den Schwerpunktgebieten der Ausländerbeschäftigung vorgenommen wurden, haben etwa 15 % der Gastarbeiter zumindest ihre Ehefrauen nachkommen lassen. Die Förderung der Familienzusammenführung und .des Familienwohnungsbaues liegt aber nicht nur im Interesse der ausländischen Arbeiter, sondern auch im Interesse der Betriebe und nicht zuletzt der Be- 1974 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 völkerung. Ich glaube, es ist unsere moralische und. soziale Pflicht, den ausländischen Arbeitskräften, auf die wir zur Erhaltung des Wirtschaftswachstums und zur Förderung des allgemeinen Wohlstandes angewiesen sind, auch ein menschenwürdiges Zuhause zu geben, in dem sie sich wohlfühlen können und weniger der Gefahr ausgesetzt werden, mit den Strafgesetzen in .Konflikt zu kommen. Die Bundesanstalt in Nürnberg hat dankenswerter Weise für die Förderung des Wohnungsbaues für ausländische Arbeitskräfte Darlehensmittel in Höhe von 50 Millionen DM bereitgestellt. Trotzdem konnte das damit angestrebte Ziel noch nicht erreicht werden, weil die Mittel zur Spitzenfinanzierung oder zur Tilgungsstreckung fehlten. Diese Lücke in der Finanzierung soll nunmehr durch die bei Tit. 950 veranschlagten Bundesmittel in Höhe von 3 Millionen DM und die Erteilung einer Bindungsermächtigung in Höhe von 7 Millionen DM geschlossen werden. Bei der vielseitigen Problematik der Ausländerbetreuung hat der Haushaltsausschuß angeregt, den Versuch einer Koordinierung aller Betreuungsmaßnahmen zu machen und eine Zusammenfassung der dafür vorgesehenen Mittel beim federführenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herbeizuführen. Mit diesen meinen Schriftlichen Bericht in seinem Allgemeinen Teil noch ergänzenden und kommentierenden Bemerkungen kann ich meinen Mündlichen Bericht beenden. Im Haushaltsausschuß wurden alle Titel des Einzelplans 11 in der Ihnen vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 16. Mai 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/614 Frage 1/2): Ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 61 Konkursordnung dahin gehend vorzulegen, daß die rückständigen Forderungen aus Lohn, Kostgeld oder anderen Dienstbezügen den rückständigen Forderungen aus der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung, der Berufsgenossenschaften und Familienausgleichskassen im Range vorgehen, wodurch eine Benachteiligung der Arbeitnehmer beseitigt würde, die darin liegt, daß die rückständigen Forderungen aus Sozialabgaben erfahrungsgemäß erheblich höher sind als die rückständigen Lohn- und Gehaltsforderungen, so daß die Arbeitnehmer als die sozial Schwächeren durchschnittlich nur geringe Restbeträge ausbezahlt erhalten? Im Konkurs über das Vermögen eines Arbeitgebers werden bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern wegen der für das letzte Jahr vor der Eröffnung des Konkursverfahrens rückständigen Lohnforderungen nach § 61 Nr. 1 KO vorzugsweise befriedigt. Ebenso genießen das Vorrecht des § 61 Nr. 1 KO nach § 28 Abs. 3 RVO und entsprechenden Bestimmungen anderer Versicherungsgesetze wegen rückständiger Beitragsforderungen auch die Sozialversicherungsträger. Soweit es sich um die Forderungen der Krankenkassen und der Versicherungsanstalten handelt, ist der Grund für die Gleichbehandlung die Erwägung, daß die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge rechtlich oder doch wenigstens wirtschaftlich einen Teil des vom Arbeitnehmer verdienten Lohnes darstellen und der Arbeitnehmer sich bei der Lohnzahlung Beitragsteile vom Lohn abziehen lassen muß (RGZ 102, 72 ff.; Jaeger-Lent, Konkursordnung § 61 Anm. 18). Die Forderungen der Berufsgenossenschaften sind den Forderungen der Krankenkassen und der Versicherungsanstalten gleichgestellt, um eine einheitliche Behandlung aller Arten von Versicherungsträgern zu erreichen (RG 102, 74) . Dem Bundesjustizministerium liegt kein Material vor, aus dem sich ergibt, daß in Konkursen Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen vielfach wesentlich höher sind als rückständige Lohnforderungen. Es ist mir bislang auch nicht bekanntgeworden, daß die gesetzliche Regelung zu einer erheblichen Benachteiligung der Arbeitnehmer geführt hat. Ein zu starkes Anwachsen der Vorrechtsforderungen von Sozialversicherungsträgern dürfte schon deswegen ausgeschlossen sein, weil nur die im letzten Jahr vor der Eröffnung des Konkurses entstandenen Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger unter das Vorrecht des § 61 Nr. 1 KO fallen (BGHZ 34, 294 ff.). Zur Zeit sehe ich daher keinen dringlichen Anlaß, die geltende Regelung zu ändern. Die Bundesregierung beabsichtigt aber, das Erste Buch der Reichsversicherungsordnung (Gemeinsame Vorschriften) neu zu gestalten. Bei dieser Gelegenheit wird auch geprüft werden, ob die Bestimmung des § 28 Abs. 3 RVO mit dem bisherigen Inhalt beibehalten werden kann. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 10. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache V/614 Fragen X/3 und X/4) : Gedenkt die Bundesregierung Nationalparks oder große zusammenhängende Naturschutzgebiete in Deutschland zu schaffen, in welchen alle deutschen Wildtiere geschützt sind und welche zur Erholung und Freude der Bevölkerung dienen, so wie das in fast allen anderen Kulturstaaten geschehen ist? Gedenkt die Bundesregierung dem Deutschen Naturschutzring, dem Dachverband aller Organisationen und Vereine, die mit der Erhaltung der Natur zu tun haben, ähnlich wie anderen Verbänden Geldmittel zur Verfügung zu stellen? Da dem Bund auf den Gebieten des Naturschutzes und der Jagd nur die Rahmengesetzgebung zusteht, ist er nicht in der Lage, selbst bestimmte Erholungsgebiete oder Wildreservate zu schaffen. Die Bundesregierung unterstützt jedoch seit 10 Jahren das in den meisten Ländern der Bundesrepublik durchgeführte Naturpark-Programm zum Schutz großräumiger, durch natürliche Schönheit und Eigenart ausgezeichneter Landschaften von übergebietlicher Bedeutung, in denen durch geeignete Maßnahmen die Natur vor Schädigungen bewahrt und den Menschen Erholung geboten wird. Was den Wildschutz angeht, genießen bei uns heimische, nicht jagdbare wildlebende Tiere den Schutz des in allen Ländern fortgeltenden Reichsnaturschutzgesetzes von 1935 und treffen für die jagdbaren Tiere die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes zu. Die Bundesregierung ist aus folgenden Gründen nicht in der Lage, dem Deutschen Naturschutzring einen laufenden Zuschuß zu gewähren: 1. Die vom Deutschen Naturschutzring wahrzunehmenden Aufgaben sind überwiegend Länderangelegenheit. 2. Verschiedene, dem Deutschen Naturschutzring als Dachverband angehörende Vereine erhalten bereits Zuschüsse des Bundes, die mehrere 100 000 DM betragen. Es ist daher aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich, auch dem Dachverband selbst noch Zuwendungen aus Bundesmitteln zukommen zu lassen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 16. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wächter (Drucksache V/614 Fragen X/10 und X/11): Wie hoch waren in den Jahren 1962 bis 1965 die Umsätze der vier großen Seefischmärkte Bremerhaven, Cuxhaven, Hamburg und Kiel mengen- und wertmäßig? Wieviel Prozent der Menge und des Wertes entfallen auf die einzelnen in Frage X/10 genannten Häfen? Mengen- und wertmäßige Umsätze der vier Seefischmärkte 1962 1963 Menge Wert in Menge Wert in i. t. % 1000 DM % i. t. % 1000 DM % Bremerhaven Cuxhaven Hamburg 173 672 131 089 33 771 31 411 46,95 35,43 9,13 8,49 103 384 45,22 35,28 9,85 8,65 151 768 43,96 39,25 8,34 8,45 . 88 799 43,45 38,63 9,35 8,57 Kiel 78 931 135 482 78 948 22 025 28 799 19 104 19 353 29 156 17 502 Zusammen: 369 943 100 1 223 693 100 345 205 100 204 353 100 1964 1965 Menge Wert in Menge Wert in i. t. % 1000 DM % i. t. % 1000 DM % Bremerhaven Cuxhaven Hamburg 127 311 125 067 25 506 29 023 41,48 40,75 8,31 9,46 84 530 41,33 38,96 9,54 10,17 123 481 121 723 26 535 28 704 41,10 40;52 8,83 9,55 88 676 41,04 38,63 10,48 9,85 Kiel 79 665 83 471 19 512 22 647 20 793 21 299 Zusammen: 306 907 100 204 500 100 300 443 100 216 093 100
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Friderichs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Verehrte Damen, meine Herren! Ich möchte kurz zu dem von der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei vorgelegten Änderungsantrag Stellung nehmen.
    Ich bedauere es ein wenig, daß, zwar im Rahmen einer Haushaltsdebatte, aber doch mehr oder weniger nebenbei, über eine neue Subvention in Höhe von 100 Millionen DM gesprochen wird in einer Zeit, in der wir an sich Anlaß hätten, die Subventionsfragen noch einmal vom Grundsatz her zu diskutieren, aber nicht mit dem Ziel, den Anteil der Subventionen am Haushalt auszuweiten, sondern — ich glaube, in 'Übereinstimmung mit der Bundesregierung — mit dem Ziel, ihn einzuschränken. Wir wissen, daß rund 28 Milliarden DM direkte Subventionen oder Subventionen durch Steuervergünstigungen gewährt werden.
    Ich möchte zu dem Grundsatz ganz kurz nur sagen, daß wir die Subventionen, die wir ja generell in drei Arten unterteilen können, nach ihren Arten, nämlich qualitativ, sehen sollten. a) Wir sollten uns bei den Stillegungssubventionen, die wir im Rahmen der Energiedebatte ja hier ausdiskutiert haben, weiterhin so verhalten, daß sie ein marktkonformes Mittel sind, wenn es am richtigen Platz eingesetzt wird. b) Bei den Subventionen für Maßnahmen zur Strukturverbesserung sollten wir, wenn es erstens echte Strukturverbesserungsmaßnahmen sind und wenn sie zweitens gegeben werden, weil die Lage des betreffenden Zweiges aus nicht eigenem Verschulden so geworden ist, ja sagen. c) Schließlich gibt es die Möglichkeit der Erhaltungssubventionen. Sie machen den größten Anteil der 28 Milliarden DM aus. Bei diesen Subventionen sollten wir aller-



    Dr. Friderichs
    dings meiner Meinung nach mit dem Rechenstift rangehen und sagen: Nein. Denn eine weitere Ausdehnung des Haushalts durch Erhaltungssubventionen kann nicht der Sinn einer marktwirtschaftlichen Ordnung sein.
    Lassen Sie mich noch ein Wort zu den sogenannten Strukturverbesserungssubventionen sagen. Sie haben die Angewohnheit, einmal gewährt, sich zu Erhaltungssubventionen und damit zu Dauersubventionen zu entwickeln. Deswegen sollten wir hier ständig, und zwar jedes Jahr, überprüfen, ob sie weiter gewährt werden sollen.
    Was ich bei dem Antrag der sozialdemokratischen Partei besonders bedauere, ist, daß man glaubt, ohne die Ursachen erhellen und offenlegen zu müssen, ganz einfach mittels der Subventionen einen Kostenunterschied ausgleichen zu können. Der liegt nicht daran — das sollte hier auch in der Debatte zur Sprache gebracht werden —, daß die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen etwa deswegen schlechter wäre, weil sie in einem schlechteren technischen, wissenschaftlichen oder organisatorischen Zustand wären. Im Gegenteil, unsere Hüttenwerke sind gegenüber den vergleichbaren Hüttenwerken innerhalb der Gemeinschaft durchaus konkurrenzfähig. Sie leiden aber unter anderen, nämlich ungleichen Bedingungen.
    Hier müssen wir als Kostenfaktor einmal die Frage der Arbeitskosten erwähnen. Die Nominallöhne liegen zwar beispielsweise in Luxemburg etwas höher. Verglichen mit der Arbeitszeit, die
    3) in Deutschland kürzer ist, ist die Lohnkostenbelastung der deutschen Stahlindustrie etwas größer als die Lohnkostenbelastung innerhalb der Gemeinschaft. Wir müssen uns also darüber klar sein, daß hier eine der Ursachen liegt.
    Die zweite Ursache ist die Manipulierung der Franzosen durch recht hohe Steuerrückvergütungen beim Stahlexport, beispielsweise bei dem Export nach Deutschland etwa 100 DM Prämie seitens des französischen Finanzministers, denen nur 25 DM Prämie bei uns gegenüberstehen.
    Lassen Sie mich noch zu einem. weiteren Punkt, der ebenfalls zu den Ursachen gehört, etwas sagen. Das ist die Frage der Kapitaldienstbelastung (Zinsen Steuern, Abschreibungen) der deutschen Hüttenwerke. Hier wiederum zeigt sich, daß Arbeitszeit und Lohnkosten, Sozialpolitik und Wirtschaftspolitik eben untrennbar verbunden sind, und zwar aus folgendem Grunde. Die Kapitaldienstbelastung ist wegen der unterschiedlichen Arbeitszeitwoche verschieden hoch; sie beträgt für 100 Millionen DM Investitionen 41 000 DM bei einer Siebentagewoche, 48 000 DM bei einer Sechstagewoche und schließlich 58 000 DM bei einer Fünftagewoche, wie wir sie in Deutschland haben. In allen Konkurrenzländern ist die Siebentagewoche üblich.
    Lassen Sie mich eine letzte Wettbewerbsverzerrung aufzeigen: das ist die Verbilligung des Kokses für die Küstenwerke in Holland und Frankreich um ca. 10 DM.
    Ich weiß nicht, ob es richtig ist, unter bewußter Aufrechterhaltung oder Hinnahme der Ursachen den
    Versuch zu unternehmen, einfach mittels Subventionen den Ausgleich zu finden. Das ist nicht der richtige Weg. Ich bin vielmehr der Meinung, daß es sich bei der Frage der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Stahls letztlich um ein Problem der Gemeinschaft handelt, weil es nämlich um ein Problem der Kokskosten innerhalb der Gemeinschaft geht. Deswegen sollten wir, bevor wir uns hier in diesem Hause mit der Frage auseinandersetzen, die Frage bei den zuständigen Stellen, insbesondere in Luxemburg, bzw. auch in Brüssel, zur Sprache bringen. Ich glaube, wenn wir heute und hier eine Subvention in Höhe von 100 Millionen DM, wie beantragt, beschließen würden, dann würden wir unseren Vertragspartnern ein sehr willkommenes Alibi bieten, sich ihrerseits an der Entzerrung dieser Bedingungen und an den entsprechenden Maßnahmen nicht zu beteiligen. Daher das Anliegen meiner Fraktion, die Ursachen zu untersuchen, ,das Problem innerhalb der Gemeinschaft auszudiskutieren und erst dann dieses Hohe Haus wieder damit zu befassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich lasse über den Antrag jetzt noch nicht abstimmen, sondern erst nach der allgemeinen Aussprache über die beiden verbundenen Haushaltspläne 08 und 09.
In der allgemeinen Aussprache hat das Wort Herr Abgeordneter Professor Dr. Schiller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Schiller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern wurde von einem Vertreter der Regierungsseite in etwa gesagt, man könne von, einer Regierung, die erst sieben Monate im Amt sei, noch nicht fertige Arbeitsergebnisse in allen Bereichen erwarten. Dem stimme ich zu. Aber man kann doch wohl sagen, nach diesen sieben Monaten sollte die Anlaufzeit der Regierung abgeschlossen sein. Mit der Verabschiedung des Haushalts 1966 sollte — so möchte ich sagen — das take-off der Regierungsmaschine beendet sein; das take-off sollte stattgefunden haben. Höhenlage und Kurs der Regierungsmaschine sollten jetzt klar erkennbar sein. Mehr wollen wir eigentlich gar nicht. Oder um es noch anders zu sagen: Ist nach sieben Monaten der Kurs der Regierungsmaschine klar erkennbar, oder verliert er sich in der dunstigen Abenddämmerung der formierten Gesellschaft ? Das ist die Frage.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, die Regierung hat am 10. November ihren Prospekt auf den Markt gebracht. Sie hatte dann bei späteren Gelegenheiten — bei der Debatte über die Regierungserklärung, bei der Debatte über das Gutachten des Sachverständigenrates, in der Energiedebatte, bei der ersten Lesung des Haushalts und bei manchen anderen Gelegenheiten — die Chance, ihre Absichten in der Wirtschafts- und Finanzpolitik zu verdeutlichen. Wir fragen nach Ende dieser Siebenmonatsfrist: Was ist in dieser Zeit nun wirklich beabsichtigt, was sind die klaren Aufgaben und Aufgabenstellungen, und was ist womöglich geschehen?



    Dr. Schiller
    Meine Damen und Herren, eine solche Zwischenbilanz über die politische Planung -- so möchte ich ruhig sagen — im Bereiche von Wirtschaft und Finanzen muß aus vielerlei Gründen gefordert werden. Einmal angesichts der in Bewegung geratenen Fronten zwischen Ost und West. Unser Interesse an dieser Bewegung, unser gleichzeitiges tiefes Engagement im europäischen Integrationsprozeß, alles das ist so weitgehend und wichtig, daß wir uns labile und unstete wirtschaftliche Verhältnisse schon allein unter diesem Aspekt nicht leisten können. Unser Haus muß in Ordnung sein, damit wir den von außen an uns gerichteten Herausforderungen gerecht werden.
    Die Regierung — und das ist der weitere Grund, weshalb wir jetzt nach sechs Monaten, von dem Datum des Prospektes an gerechnet, eine solche Zwischenbilanz der politischen Planung machen — ist mit dem Anspruch aufgetreten, die Nachkriegszeit sei zu Ende. Diese Feststellung war unrichtig im Hinblick auf unsere gesamtdeutsche Situation. Das haben wir gestern wieder gemerkt. Da befinden wir uns immer noch, meine Damen und Herren, im tiefsten Nachkriegselend.
    In diesem Zusammenhang darf ich daran erinnern, daß ich in meinem Beitrag zur Debatte über die Regierungserklärung, also am Beginn des take-off, angeregt habe, daß die Bundesregierung im Sinne ihres Alleinvertretungsrechtes einen „Bericht über die Lage der Nation" als Bestandteil in eine weitere und neue Regierungserklärung einbauen solle. Meine Frage geht heute dahin: Was ist eigentlich aus dieser Anregung geworden? Das Weißbuch der Bundesregierung ist eine nützliche Sache, trifft aber doch nicht das Anliegen, das hier gemeint ist: den geforderten Zustandsbericht über die Lage im anderen Teil Deutschlands.
    Ich spreche das auch deswegen an, weil der Bundeswirtschaftsminister ja auch für den Interzonenhandel zuständig ist und sich, soweit ich das erkennen kann, um Ausweitung des innerdeutschen Handels bemüht. Meine Frage geht jetzt noch einmal dahin: Wie ist nun Ihre Konzeption in dieser Richtung? Ich möchte noch mehr sagen: Haben Sie jetzt freie Hand? Wir alle haben doch in diesen Monaten erlebt, daß durch die Offensive, die aus dem freien Teil Deutschlands gekommen ist, eine tiefgreifende Bewegung im öffentlichen Bewußtsein eingetreten ist. Diese tiefgreifende Bewegung, diese Veränderung im öffentlichen Bewußtsein in Gesamtdeutschland, sollte sich doch auch — so glaube ich und hoffe ich — auf die Absichten des für den innerdeutschen Handel zuständigen Bundesministers auswirken.
    Wenn ich dies allerdings auf dem Hintergrund einiger Äußerungen in der gestrigen Debatte sehe, so komme ich zu dem Schluß: diese tiefgreifende Veränderung im gesamtdeutschen Bewußtsein durch die Offensive der letzten Monate wird von einem Teil der Bundesregierung und einem Teil der CDU/ CSU-Fraktion immer noch mit größter Reserve registriert.
    Meine Damen und Herren, wenn wir die Summe Ihrer Äußerungen, auch Ihrer gestrigen, zu diesem Thema ziehen, können wir sagen: wie auf anderen
    Gebieten unseres politischen Lebens sitzen Teile der Regierung und Teile der CDU/CSU-Fraktion in dieser wichtigen Frage leider immer noch auf dem Zaun, und sie wissen immer noch nicht, auf welche Seite sie in dieser gesamtdeutschen Frage hinunterspringen sollen, ob sie nämlich ins Spielfeld oder endgültig in den Zuschauerraum hinunterspringen sollen. Wir bitten Sie sehr herzlich: Machen Sie mit auf dem gesamtdeutschen Feld der Auseinandersetzung!
    Zum anderen war das Wort vom Ende der Nachkriegszeit in gesellschaftspolitischer Hinsicht sicherlich so gemeint, daß die bisherigen Mittel und Wege der Wirtschafts- und Finanzpolitik nicht mehr vollkommen ausreichen, daß die neuen Aufgaben neue Wege und eine neue Politik verlangen. Was hat die Bundesregierung dazu beigesteuert? Ich möchte diese kurze Zwischenprüfung — so ist es ja gedacht — an Hand dreier Themen vornehmen. Erstens: Was hat die Regierung — dies in Fortsetzung der gestrigen Debatte — gegen die Preissteigerungen geplant, getan und erreicht? Zweitens: Welche Fortschritte wurden in Richtung auf eine moderne Finanzpolitik, besonders in Richtung auf die mittelfristige Finanzplanung, gemacht? Drittens: Was verbirgt sich hinter den Absichten, das konjunkturpolitische Instrumentarium auszubauen? Das sind die drei Themen. Alle drei Themen fallen in die Zuständigkeit zweier Ministerien; sie liegen zum Teil auf der Nahtstelle dieser beiden Ministerien, und damit wird ja diese Zusammenarbeit besonders interessant; übrigens in jedem Kabinett, das ist ganz klar. Gleichzeitig fallen alle drei Themen in der augenblicklichen Lage sicherlich unter die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers.
    Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zu den Preisen. Seit der letzten großen Auseinandersetzung in diesem Hause um die Preissteigerungen sind drei volle Monate vergangen, Zeit genug, um zu konstatieren, daß die Bundesregierung in der Zwischenzeit nichts erreicht hat, um die Preisstabilität herbeizuführen. Ja, sie hat noch nicht einmal erreicht, daß wir der Preisstabilität näherkommen. Wir haben vor einem Vierteljahr in der Debatte auf der Basis einer Preissteigerungsrate von 4,2 % gegenüber dem Vorjahr — das war etwa Dezember/ Januar — verhandelt. Die letzte Zahl vom März 1966 beträgt gegenüber dem Vorjahrsstand 4,3%. Wir sind also auf dem gleichen hohen Niveau einer mehr als schleichenden Inflation, und für den April werden weitere Preissteigerungen erwartet. Diese Preisbewegung zeigt sich trotz der konjunkturellen Abflachung, die sich fortgesetzt hat.
    Wir haben das gestern durch den Herrn Bundeskanzler sehr anschaulich geschildert und bestätigt bekommen mit dem Beispiel der abfallenden Zuwachsraten der Industrieproduktion. Das ist ein deutlicher Beweis, daß die konjunkturelle Entwicklung nicht mehr so temperamentvoll. ist, sondern daß wir uns in einem abschwellenden und abfallenden Boom befinden. Wir haben also im Moment nicht eine Kombination der besten Dinge aus beiden Welten, der Preise und der Güterproduktion, sondern wir haben im Moment eine schlechte Kombination: sin-

    Dr. Schiller
    kende Zuwachsraten der Industrieproduktion und steigende Preise.
    Im Anschluß an die Äußerung des Herrn Bundeskanzlers von gestern eine Richtigstellung. Herr Bundeskanzler, niemand von uns ist so simpel, zu behaupten, in einer freien und offenen Gesellschaft seien Sie als Bundeskanzler für die Preisbewegung allein haftbar. Wir alle wissen sehr genau: die Preise werden nicht im Palais Schaumburg gebildet, sondern auf den Märkten. Selbst einem Volkskanzler lasten wir das in dieser Weise nicht an.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Aber wir wissen doch, daß es Wirtschafts- und Finanzpolitik gibt und daß man mit der Wirtschafts- und Finanzpolitik einiges gegen diese Dinge machen kann. Da wissen wir nun, daß die oberste Verantwortung — da ist doch in diesem Hause kein Zweifel — für die Finanz- und Wirtschaftspolitik bei der Bundesregierung und in der Richtlinienkompetenz beim Bundeskanzler liegt, und wir wissen, daß die Verantwortung für die Wirtschaftspolitik, Herr Bundeskanzler, nun wirklich nicht beim BDI, auch nicht beim DGB, auch nicht beim Bauernverband und auch nicht bei der moralischen Aufrüstung liegt.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Herr Bundeskanzler, alle diese Kräfte beeinflussen die Wirtschaftspolitik und beeinflussen den wirtschaftlichen Prozeß, und sie wollen sogar Einfluß auf die großen Entscheidungen nehmen. Aber hier fängt doch erst das Problem an, und hier fängt doch
    B) erst die Aufgabe einer tatkräftigen Finanz- und Wirtschaftspolitik an, wie man sich nämlich dort mit einem bestimmten Konzept durchsetzt.
    Der Sachverständigenrat hatte um die Jahreswende bekanntlich mit seinem Gutachten zu einer großen Aktion mit dem Ziel aufgerufen, Stabilisierung ohne Stagnation" herbeizuführen. Wie der Volkswirt jetzt am 1. April richtig bemerkt, sind wir heute dem umgekehrten Zustand näher, nämlich einer Stagnation ohne Stabilität, und zwar weit mehr, als man es vielleicht vor einigen Monaten ,gedacht hat. Die Verantwortlichkeit der Regierung geht nach Meinung dieser Zeitschrift ein bißchen weiter. Es wird darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung psychologisch unklug gehandelt habe, als sie eine Fülle von Preisanpassungen, über die man reden könne, gerade in diese entscheidende Phase der ersten Jahreshälfte 1966 legte. Der Volkswirt geht sehr weit; ich darf wörtlich zitieren:
    Die Bundesregierung ist für 80 % der Preiserhöhungen direkt verantwortlich.... Es handelt sich nicht darum, ob jene Maßnahmen im einzelnen sinnvoll sind oder nicht, sondern es handelt sich um das ...
    — nun kommt wieder so ein Neulatein —
    timing.
    So schreibt der „Volkswirt". Das sind die Fakten.
    Für den Rest des Jahres 1966 wird weiterhin eine beachtliche Preissteigerungsrate — wenn auch mit einem leichten Abflauen — erwartet. Keines der deutschen Institute und keines der Ministerien wagt heute eine Preissteigerungsprognose für das ganze Jahr 1966, die unter 3 % geht; niemand wagt das heute. Ich frage nun Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, und besonders Sie von der CDU/CSU: Wer von Ihnen glaubt nun eigentlich noch an das Wort des Bundeskanzlers, das er bei der Debatte über das Sachverständigengutachten ausgesprochen hat, nämlich die Preisstabilität — wörtlich — „schneller, als der Stufenplan es will, zu erreichen", d. h. an das Wort des Bundeskanzlers, in diesem Jahr sichtbar und deutlich unter 2 % zu kommen? Wer von Ihnen — ich frage Sie — riskiert es noch, für diesen Wechsel auf den Jahresultimo Deckung zu geben?
    Wir alle wissen in diesem Hause jetzt, wie es zu dieser Entwicklung gekommen ist. Die Deutsche Bundesbank hat in ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 1965, der nun vorliegt, gesagt: Die staatliche Finanzpolitik verhielt sich im Jahre 1965 eindeutig prozyklisch, und zwar nicht nur prozyklisch bei der Ausgabenplanung, sondern erst recht beim Vollzug des Haushalts. Diese Bemerkung der Deutschen Bundesbank, daß die meisten Verstöße gegen konjunkturgerechtes Verhalten im Jahre 1965 nicht bei der Ausgabenplanung, sondern beim Vollzug des Haushalts lagen, sollte diesem Parlament zu denken geben, da in der Öffentlichkeit gerade in bezug auf das Jahr 1965 dieses Parlament mit seinen Bewilligungen in eine Art Kollektivschuld genommen wird, wer auch immer sie beschlossen haben mag. Hier wird von der Bundesbank etwas anders zugerechnet. Fundamentale Verstöße gegen das konjunkturpolitisch gebotene Verhalten, so lautet das Verdikt im ganzen. Ich will hinzufügen, um auch diese Frage nun vom Tisch zu bringen: natürlich ist hier mit den öffentlichen Haushalten selbstverständlich der Bund nicht allein gemeint. Aber ich bin, glaube ich, mit Ihnen allen einig, daß der Bund unter den Gebietskörperschaften die Nummer eins spielt, daß der Bund in etwa 50 °/o des öffentlichen Kuchens politisch zu bestimmen hat und daß damit der Bund doch derjenige ist, der Takt und Melodie in der gesamten öffentlichen Haushaltsgebarung angibt.

    (Zustimmung bei der SPD.) Das zu diesem Thema!

    Wir stehen gleichzeitig vor einer nachlassenden Investitionsgüternachfrage, einer weiteren Differenzierung der Investitionsneigung innerhalb der Gesamtwirtschaft. Wir stellen gleichzeitig fest, daß die Notenbankpolitik gerade dort greift, wo die Aufgaben dringlich sind und der Preisauftrieb ohnehin nachgelassen hat, nämlich bei Bauten und bei Ausrüstungen, die zur weiteren Förderung des Produktivitätsfortschritts dringend erforderlich sind. Das ist das Dilemma, in dem wir stehen, und das ist die- Situation, in der wir uns befinden.
    Nun hatte in bezug auf die drohende Lage in diesem Jahr neben den öffentlichen Haushalten insgesamt ein anderer Faktor eine besondere Bedeutung, nämlich die Lohnbildung, die Tarifbildung. Gerade in einer Zeit der abschwellenden Konjunk-



    Dr. Schiller
    tur — das will ich Ihnen ganz objektiv sagen — kommt der Lohnbildung bei rückgehendem realem Wachstum, das ich eben geschildert habe, eine ganz besondere Bedeutung zu. Da muß ich nun sagen, Herr Bundeskanzler, gerade auf diese gefährliche Situation, auf diese Konstellation des Jahresanfangs 1966 zielte das Gutachten ab. Es wollte mit seiner konzertierten Aktion und seinen Orientierungshilfen erreichen, daß wesentliche Bestimmungsgrößen für den weiteren Ablauf im Sinne der stufenweisen Stabilisierung beeinflußt würden. Es war der Aufruf, in einer nicht ungefährlichen Situation zu Jahresanfang ein Experiment durchzuführen, nämlich Orientierungshilfen zu verbinden mit dem Grundsatz der Autonomie der Tarifparteien. Das war der Aufruf zum Experiment. Das sage ich auch dem Abgeordneten Strauß, der heute nicht hier ist, dem ich das für seine weiteren Fortschritte auf dem Gebiete der politischen Ökonomie gern mitgegeben hätte,

    (Heiterkeit)

    daß man in der modernen Ökonomie sehr wohl versucht, derartige marktkonforme Mittel zu schaffen, die die gesamtwirtschaftliche Orientierung der Lohnbildung verbinden, versöhnen mit dem Prinzip der Autonomie der Tarifparteien. Das war der Aufruf, und das war das Experiment.
    Aber die ersten zarten Ansätze einer gesamtwirtschaftlichen Orientierung waren ja in den Wochen zu Beginn des Jahres festzustellen. Sie zeichneten sich ab. Wir waren alle froh, daß Tarifverhandlungen und Tarifabschlüsse und auch Meinungen gerade der Gewerkschaften in etwa auf die 6 % gingen. Die pädagogische Kraft der magischen Zahl begann sich auszuwirken. Aber dieses Konzept, meine Damen und Herren, wurde Mitte Februar, in der Debatte um das Gutachten, vom Kanzler vom Tisch gefegt. Ich frage: wer kann sich da noch wundern, daß seitdem preispolitischer Wildwuchs herrscht?
    Meine Damen und Herren, der Bundeskanzler hat uns gestern in der kurzen Preisdebatte in seinem Exkurs gesagt, die Einkommen in der Bundesrepublik würden im Jahre 1966 um 7,5 % ansteigen. Ich frage erstens: was soll dieser Hinweis, Herr Bundeskanzler? Sie wollen doch damit nicht den offenen Wettlauf von Einkommen und Preisen legalisieren? Hier fängt doch das Problem erst an. Der einfache Hinweis auf die 7,5 % Steigerung des Nominaleinkommens genügt doch nicht. Zweitens: Sie haben gestern wieder die alte Wunde aufgerissen, die da mit dem Gutachten hinsichtlich der 6 % entstanden ist. Sie wissen doch ganz genau, daß die Orientierungszahl des Sachverständigenrates für dieses Jahr — 4 % Produktivitätsfortschritt plus 2 % Preissteigerungsrate — gefolgt wurde von einer weiteren für das nächste Jahr: 4 % plus 1 %. Sie selber plädieren nun wieder für 4 % allein, d. h. eine sofortige Preissteigerungsrate ab Februar — oder von dieser Debatte und dieser Stellungnahme an — von Null.